Badezimmer-Adaptierung Mietwohnung 2026: § 40 SGB XI + § 554 BGB Antrag

Badezimmer-Adaptierung Mietwohnung 2026: § 40 SGB XI + § 554 BGB Antrag

🛈 Badezimmer-Adaptierung Mietwohnung 2026
Slug: /badezimmer-mietwohnung-wohnumfeld/ · Status: draft · Cluster: C29 / C29.16 — Wohnumfeld-Hilfsmittel / Mietwohnungs-Adaptierung
Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 21.06.2026 · Zuletzt geprüft: 21.06.2026
PG-Codes: 04 (Badehilfen) + § 40 Abs. 4 SGB XI (Wohnumfeldverbesserung)
Rechtsgrundlagen: § 40 Abs. 4 SGB XI (4.180 EUR), § 554 Abs. 1 BGB, § 33 SGB V, § 14/15/18 SGB XI, § 84 SGG, § 152 SGB IX
Voraussetzung: Pflegegrad 1+ oder vergleichbare Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)
Zuzahlung: 10 % / max. 10 EUR bei GKV-Hilfsmitteln (§ 61 SGB V) · 0 EUR bei Pflegekasse-Wohnumfeld-Zuschuss

📌 Kurzdefinition: Als Mieter kannst du dein Badezimmer behindertengerecht umbauen lassen und dafür bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bekommen — Voraussetzung ist Pflegegrad 1 oder eine vergleichbare Schwerbehinderung. Der Vermieter darf die Zustimmung nach § 554 Abs. 1 BGB nicht verweigern, wenn du ein berechtigtes Interesse hast. Mobile Badehilfen (Duschstuhl, Badebrett) gehen ohne Vermieter-Zustimmung über die Krankenkasse nach § 33 SGB V.

1. Wann lohnt sich eine Badezimmer-Adaptierung in der Mietwohnung?

Wenn du in einer Mietwohnung wohnst und dein Bad nicht barrierefrei ist, stehen dir mehrere Wege offen. Welche Maßnahme wann greift, hängt von Pflegegrad, Diagnose und Art der Umbaumaßnahme ab.

Die wichtigsten Auslöser für eine Bad-Adaptierung:

  • Pflegegrad 1 oder höher (nach § 14 SGB XI) — Voraussetzung für Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI
  • Schwerbehinderung mit GdB ≥ 50 und Merkzeichen G oder aG (VersMedV) — berechtigtes Interesse nach § 554 Abs. 1 BGB
  • Diagnose mit Mobilitätseinschränkung: Multiple Sklerose (G35), Parkinson (G20), Schlaganfall (I63/I64), Querschnittlähmung (G82), Coxarthrose (M16), Gonarthrose (M17), Hüft-TEP nach postoperativer Phase, schwere Polyarthritis (M05/M06)
  • Akute Sturzgefahr im Bad (R26 Gangstörung, R29.6 Sturzneigung) — auch ohne Pflegegrad sinnvoll, dann aber GKV-Hilfsmittel nach § 33 SGB V statt Pflegekasse-Wohnumfeld
  • Vermeidung von Heimunterbringung — Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert

Was NICHT unter § 40 Abs. 4 SGB XI fällt:

  • Schönheitsrenovierungen (neue Fliesen, moderne Armaturen) ohne funktionalen Bezug
  • Maßnahmen, die bereits vor Pflegegrad-Eintritt begonnen wurden — Antrag muss VOR Maßnahmenbeginn gestellt werden
  • Standard-Gebrauchsgegenstände ohne medizinische Funktion (einfache Badewannenmatte ohne Anti-Rutsch-Funktion ist kein Hilfsmittel nach § 34 Abs. 4 SGB V)

§ 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI: „Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“ § 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI: „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html, Stand BAnz AT 12.12.2024 B7, ab 1.1.2025)

Wichtig — der Betrag: Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (NICHT 4.000 Euro — das ist eine andere Norm). Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung sind es bis zu 16.720 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI).

2. Was zählt zur Badezimmer-Adaptierung?

Eine Badezimmer-Adaptierung umfasst alle Maßnahmen, die das Baden, Duschen und die Toilettenbenutzung sicherer und selbstständiger machen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen fest installierten Umbauten (Wohnumfeld) und mobilen Hilfsmitteln (GKV).

Fest installierte Maßnahmen (Wohnumfeld nach § 40 Abs. 4 SGB XI):

  • Bodenebene Dusche statt Badewanne (mit Fliesen-Anpassung und Gefälle)
  • Verbreiterung der Badezimmertür (Austausch Türblatt/Zarge oder Wanddurchbruch) — siehe DIN 18104-1
  • Einbau von Haltegriffen an Dusche, Badewanne und WC (DIN 18040-1/-2)
  • Anpassung der Toilettenhöhe (Wand-WC mit erhöhter Sitzposition)
  • Rutschfeste Bodenbeläge und Anti-Rutsch-Beschichtung
  • Badewannenumbau mit Einstiegshilfe (Tür in der Wanne)
  • Höhenverstellbares Waschbecken und Armaturen mit verlängertem Hebel

Mobile Hilfsmittel (GKV nach § 33 SGB V, PG 04 Badehilfen):

  • Badewannensitz (PG 04.40.01) — auf Wannenrand aufgelegt, ohne/mit Rückenlehne
  • Badewannenlift (PG 04.40.02) — Sitz-Lifter oder Tuch-Lifter
  • Duschstuhl (PG 04.40.03) — fahrbar, mit/ohne Rückenlehne
  • Duschklappsitz (PG 04.40.04) — wandmontiert, klappbar
  • Badebrett (PG 04.40.05) — auf Wannenrand aufgelegt
  • Badewanneneinsatz (PG 04.40.06) — Einhänge-System mit Sitzfläche

Wann Pflegekasse, wann Krankenkasse? Die Trennlinie ist klar:

  • Mobile Hilfsmittel ohne bauliche Veränderung → Krankenkasse (§ 33 SGB V), ärztliche Verordnung auf Muster 16, PG-04-Hilfsmittelnummer
  • Fest installierte Umbauten (Haltegriffe, Türverbreiterung, bodenebene Dusche) → Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI), Pflegegrad 1+, Antrag VOR Maßnahmenbeginn
  • Mischfälle (z. B. Badewannenlift im Rahmen eines Bad-Umbaus) → Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob § 40 Abs. 4 SGB XI greift

3. Pflegegrad beantragen — die wichtigste Voraussetzung

Ohne Pflegegrad 1 oder höher gibt es keinen Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wenn du noch keinen Pflegegrad hast, ist der erste Schritt die Pflegegrad-Beantragung bei deiner Pflegekasse.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Pflegegrad-Antrag formlos stellen

Schreibe deiner Pflegekasse (Adresse steht auf der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse) einen kurzen Brief: „Hiermit beantrage ich die Feststellung meines Pflegegrades nach § 14 SGB XI.“ Die Pflegekasse schickt dir dann den Fragebogen und vereinbart einen Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst (MD, früher MDK).

§ 14 Abs. 1 SGB XI: „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. … Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html, Stand jew. BGBl.)

2. MD-Begutachtung vorbereiten

Der MD schickt einen Gutachter für einen Hausbesuch. Dieser bewertet deine Selbstständigkeit in 6 Modulen (§ 15 SGB XI): Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Alltagsgestaltung (20 %), Haushaltsführung (15 %). Dokumentiere im Vorfeld alle Schwierigkeiten im Bad schriftlich.

3. Pflegegrad-Bescheid abwarten

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des MD-Gutachtens. Pflegegrad 1 reicht für § 40 Abs. 4 SGB XI bereits aus. Pflegegrad 2 bis 5 erhöhen weitere Leistungsansprüche (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung).

4. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Wenn die Pflegekasse Pflegegrad 1 ablehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad feststellt, hast du einen Monat ab Bekanntgabe Zeit für Widerspruch (§ 84 Abs. 1 SGG). Der Widerspruch ist kostenfrei.

Verwandte Themen: Ausführliche Anleitung zur Pflegegrad-Begutachtung findest du in unserer Checkliste zur MDK-Begutachtung und im Leitfaden Pflegegrad-Widerspruch 2026.

4. Vermieter-Zustimmung nach § 554 Abs. 1 BGB

Als Mieter brauchst du für bauliche Veränderungen am Bad die Zustimmung deines Vermieters. Die gute Nachricht: Der Vermieter darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn du ein berechtigtes Interesse hast.

§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB: „Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html, Stand jew. BGBl.)

Wann liegt ein „berechtigtes Interesse“ vor?

  • Pflegegrad 1+ mit ärztlich attestierter Notwendigkeit der Bad-Anpassung
  • GdB ≥ 50 mit Merkzeichen G oder aG (VersMedV, Anlage Teil D)
  • Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX (§ 152 SGB IX) mit entsprechender Mobilitätseinschränkung
  • Akute Erkrankung mit temporärer Mobilitätseinschränkung (postoperativ, Reha-Phase)

Was passiert, wenn der Vermieter trotzdem ablehnt?

Wenn der Vermieter die Zustimmung ohne sachlichen Grund verweigert, kannst du auf Zustimmung klagen (Amtsgericht, § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Klage hat in der Regel Aussicht auf Erfolg, wenn ein ärztliches Attest + Pflegegrad-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis vorliegen.

Rückbau beim Auszug?

Grundsätzlich musst du bauliche Veränderungen beim Auszug rückgängig machen, soweit der Vermieter das verlangt (§ 554 Abs. 2 Satz 1 BGB). Bei dauerhaften Lösungen, die die Wohnung aufwerten (z. B. bodenebene Dusche mit modernem Ablauf), verzichten viele Vermieter auf den Rückbau — am besten vor Maßnahmenbeginn schriftlich klären.

Musterformulierung an den Vermieter (Briefkopf, Datum, Adresse):

Sehr geehrte/r Vermieter/in, > ich bin Versicherter der Pflegekasse XY und beziehe Pflegeleistungen nach Pflegegrad Z (Bescheid vom TT.MM.JJJJ). Aus ärztlicher Sicht ist eine behindertengerechte Anpassung meines Badezimmers in der Wohnung [Adresse, Etage, Lage] dringend notwendig, weil [diagnosebedingte Mobilitätseinschränkung]. Ich beabsichtige folgende Maßnahmen: > – [Maßnahme 1, z. B. Einbau einer bodenebenen Dusche] – [Maßnahme 2, z. B. Montage von Haltegriffen] – [Maßnahme 3, z. B. Verbreiterung der Badezimmertür] > Nach § 554 Abs. 1 BGB sind Sie verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Im Anhang finden Sie den Pflegegrad-Bescheid sowie ein ärztliches Attest. Bitte teilen Sie mir Ihre Zustimmung schriftlich bis zum [Datum + 4 Wochen] mit. > Mit freundlichen Grüßen [Name]

5. Antrag bei der Pflegekasse — Schritt für Schritt

Sobald du Pflegegrad 1+ und die Vermieter-Zustimmung hast, kannst du den Wohnumfeld-Zuschuss beantragen. Der Antrag läuft immer über die Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse.

Schritt 1 — Kostenvoranschlag einholen

Hole von einem Handwerksbetrieb oder Sanitärfachbetrieb einen detaillierten Kostenvoranschlag ein. Der Kostenvoranschlag muss alle geplanten Maßnahmen mit Einzelposten und Gesamtbetrag enthalten.

Schritt 2 — Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen

Stelle den Antrag schriftlich bei deiner Pflegekasse, BEVOR du mit dem Umbau beginnst. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt. Dem Antrag beifügst du:

  • Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs
  • Vermieter-Zustimmung (oder zumindest den Nachweis, dass du sie angefragt hast)
  • Pflegegrad-Bescheid
  • Ggf. ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Maßnahmen
  • Ggf. Empfehlung einer Pflegefachkraft oder des MD-Gutachtens

Schritt 3 — Bewilligung abwarten

Die Pflegekasse prüft den Antrag und bewilligt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Bei komplexeren Maßnahmen (z. B. bodenebene Dusche mit Wanddurchbruch) kann eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Pflegeberater erfolgen (§ 18 Abs. 6 SGB XI).

Schritt 4 — Maßnahme umsetzen

Nach Bewilligung beauftragst du den Handwerksbetrieb. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss direkt an dich oder auf Antrag an den Handwerksbetrieb (Auszahlungsmodalitäten variieren).

Schritt 5 — Verwendungsnachweis

Reiche die Rechnung des Handwerksbetriebs bei der Pflegekasse ein. Wenn die Rechnung niedriger als der Kostenvoranschlag ausfällt, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.

§ 18 Abs. 1 Satz 1 SGB XI: „Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Prüfung, ob bei der zu begutachtenden Person die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html, Stand jew. BGBl.)

Hinweis: Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung sind bis zu 16.720 Euro je Maßnahme möglich (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI). Voraussetzung: Alle Pflegebedürftigen haben Pflegegrad 1+ und jeder hat einen Eigenanteil-Antrag bei seiner Pflegekasse gestellt.

6. Was kostet eine Badezimmer-Adaptierung konkret?

Die Kosten variieren stark nach Umfang der Maßnahme. Hier eine Übersicht typischer Posten:

Maßnahme Typische Kosten (EUR) Zuschuss-Pflegekasse
Badewannenumbau (Tür in der Wanne) 2.500 – 5.000 bis 4.180 EUR
Badezimmertür-Verbreiterung (DIN 18104-1) 1.500 – 4.000 bis 4.180 EUR
Haltegriff-Set (3–5 Stück, DIN 18040-1/-2) 200 – 800 bis 4.180 EUR
WC-Anpassung (höhenverstellbar) 800 – 2.500 bis 4.180 EUR
Anti-Rutsch-Bodenbelag (komplett) 1.500 – 4.000 bis 4.180 EUR
Waschbecken-Höhenverstellung 600 – 1.800 bis 4.180 EUR

(Quelle: Eigenrecherche auf Basis von Sanitärfachbetrieb-Kostenvoranschlägen, Stand 2026-06)

Wichtig: Bei Maßnahmen, die 4.180 Euro übersteigen, trägst du die Differenz selbst. Viele Pflegebedürftige kombinieren deshalb mehrere Förderquellen:

  • Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis 4.180 EUR pro Maßnahme
  • KfW 455-B (Barrierereduzierung): 12,5 % von max. 4.000 EUR = max. 500 EUR Zuschuss
  • Eingliederungshilfe nach § 84 SGB IX + § 113 SGB IX (bei Schwerbehinderung, GdB ≥ 50): zusätzliche Förderung möglich
  • Steuerliche Entlastung: § 33b EStG Behinderten-Pauschbetrag (GdB 50 = 1.140 EUR/Jahr, GdB 100 = 2.840 EUR/Jahr, Hilflos/Blind = 7.400 EUR/Jahr)

7. Widerspruch bei Ablehnung durch die Pflegekasse

Wenn die Pflegekasse deinen Antrag ablehnt oder kürzt, hast du folgende Wege:

Widerspruch bei der Pflegekasse:

  • Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids (§ 84 Abs. 1 SGG)
  • Form: schriftlich oder elektronisch (§ 36a SGB I)
  • Inhalt: Aktenzeichen, Pflegegrad, konkrete Maßnahmen, Begründung der medizinischen Notwendigkeit, Verweis auf § 40 Abs. 4 SGB XI und ärztliches Attest
  • Kosten: kostenfrei

Klage beim Sozialgericht:

  • Frist: 1 Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG)
  • Zuständig: Sozialgericht deines Wohnorts
  • Kosten: kostenfrei in erster Instanz (§ 183 SGG); bei Obsiegen trägt die Behörde die Kosten
  • Bei Eilbedürftigkeit: Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG)

Häufige Ablehnungsgründe und Gegenargumente:

Ablehnungsgrund Dein Gegenargument
„Antrag erst nach Maßnahmenbeginn“ Nachweis, dass Antrag VOR Beginn gestellt wurde (Datumseingang bei Pflegekasse)
„Vermieter-Zustimmung fehlt“ § 554 Abs. 1 BGB: Vermieter darf nicht verweigern, ärztliches Attest + Pflegegrad als berechtigtes Interesse
„Maßnahme zu teuer“ § 40 Abs. 4 SGB XI kennt keine Kostenobergrenze außer 4.180 EUR; Angemessenheit wird im Einzelfall geprüft
„Pflegegrad zu niedrig“ Pflegegrad 1 reicht aus; ggf. Pflegegrad-Widerspruch parallel betreiben

§ 84 Abs. 1 Satz 1 SGG: „Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, schriftformersetzend nach § 36a Absatz 2a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, einzulegen.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html, Stand jew. BGBl. · Backup: dejure.org/gesetze/SGG/84.html)

8. Sonderfall: GKV-Hilfsmittel ohne Vermieter-Zustimmung

Wenn du noch keinen Pflegegrad hast oder die Maßnahme ohne Vermieter-Einbindung umsetzen willst, gibt es einen alternativen Weg: mobile GKV-Hilfsmittel der Produktgruppe 04. Diese benötigen keine Vermieter-Zustimmung, weil sie keine bauliche Veränderung darstellen.

Welche PG-04-Hilfsmittel eignen sich?

  • Duschstuhl (PG 04.40.03) oder Duschklappsitz (PG 04.40.04) ersetzen eine fehlende Sitzgelegenheit beim Duschen
  • Badewannensitz (PG 04.40.01) oder Badebrett (PG 04.40.05) ermöglichen selbstständiges Baden ohne Umbau
  • Badewanneneinsatz (PG 04.40.06) als Einhänge-System

Voraussetzungen für GKV-Kostenübernahme (§ 33 SGB V):

1. Ärztliche Verordnung auf Muster 16 mit Diagnose (ICD-10-Code) und Begründung der medizinischen Notwendigkeit

2. PG-04-Hilfsmittelnummer aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V)

3. Versorgung durch Vertragspartner der Krankenkasse (Sanitätshaus)

Deine Zuzahlung: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (§ 61 Satz 1 SGB V). Bei einem Badebrett für 50 Euro zahlst du also 5 Euro, bei einem Duschstuhl für 350 Euro zahlst du 10 Euro (gedeckelt).

Bei chronischer Erkrankung (z. B. Parkinson, MS, Schlaganfall) kannst du die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V nutzen: 1 Prozent des Bruttoeinkommens statt 2 Prozent. Sammle alle Zuzahlungs-Quittungen und stelle bei Erreichen der Grenze einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.

§ 61 Satz 1 SGB V: „Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html, Stand jew. BGBl.)

9. Auswahl: Welche Maßnahme passt zu welcher Situation?

Die richtige Maßnahme hängt von Pflegegrad, Mobilitätseinschränkung und Mietvertrag ab. Hier eine Entscheidungshilfe:

Pflegegrad 1, leichte Gangstörung (R26):

  • GKV: Badebrett (PG 04.40.05) oder Duschhocker
  • Pflegekasse: Haltegriffe (3–5 Stück)
  • Aufwand: gering, schnell umsetzbar

Pflegegrad 2, Hemiparese nach Schlaganfall (I63/I64):

  • GKV: Duschklappsitz (PG 04.40.04) + Badewannensitz (PG 04.40.01)
  • Pflegekasse: Haltegriffe + Anti-Rutsch-Bodenbelag + WC-Anpassung
  • Aufwand: mittel, 1–2 Wochen Bauzeit

Pflegegrad 3, MS EDSS 5–6 oder Parkinson Stadium 4:

  • GKV: Duschstuhl fahrbar (PG 04.40.03) oder Badewannenlift (PG 04.40.02)
  • Pflegekasse: Bodenebene Dusche + Haltegriffe + ggf. Türverbreiterung
  • Aufwand: hoch, 2–4 Wochen Bauzeit

Pflegegrad 4–5, Querschnittlähmung oder fortgeschrittene ALS:

  • GKV: Badewannenlift mit Tuch-System (PG 04.40.02), Duschstuhl mit Antidekubitus-Sitz
  • Pflegekasse: Komplett-Bad-Umbau (bodenebene Dusche, Wanddurchbruch Tür, höhenverstellbares Waschbecken, WC-Anpassung)
  • Bei mehreren Pflegebedürftigen in der Wohnung: bis zu 16.720 EUR Zuschuss (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI)

10. Weitere Förderquellen kombinieren

Wenn die Pflegekasse 4.180 EUR nicht ausreichen, gibt es ergänzende Fördermöglichkeiten:

KfW 455-B (Investitionszuschuss Barrierereduzierung):

  • Zuschusshöhe: 12,5 % von maximal 4.000 EUR anerkannten Kosten = bis zu 500 EUR
  • Antrag: direkt bei der KfW, VOR Maßnahmenbeginn, online über das KfW-Zuschussportal
  • Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 1 oder vergleichbare Einschränkung, Eigentümer oder Mieter mit Vermieter-Zustimmung
  • Kombinierbar mit Pflegekasse-Zuschuss

(Quelle: kfw.de — Barrierereduzierung, Stand 2026-06)

Eingliederungshilfe nach § 84 SGB IX + § 113 SGB IX:

  • Für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ≥ 50), die nicht pflegeversichert sind oder deren Pflegekasse-Leistungen nicht ausreichen
  • Träger: Sozialamt des jeweiligen Landkreises / der jeweiligen kreisfreien Stadt
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn, Einkommens- und Vermögensprüfung (je nach Bundesland unterschiedlich)

Steuerliche Entlastung nach § 33b EStG (Behinderten-Pauschbetrag):

  • GdB 20: 384 EUR/Jahr
  • GdB 50: 1.140 EUR/Jahr
  • GdB 100: 2.840 EUR/Jahr
  • Hilflos/Blind (Merkzeichen H oder Bl): 7.400 EUR/Jahr
  • Wird automatisch beim Finanzamt beantragt, gilt zusätzlich zu Pflegegeld
  • Bei nachgewiesener Pflegegrad-Begründung: meist problemlose Anerkennung

(Quelle: gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html, Stand jew. BGBl.)

11. FAQ — Häufige Fragen

Brauche ich für eine Badezimmer-Adaptierung in der Mietwohnung einen Pflegegrad?

Ja, für den Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist Pflegegrad 1 oder höher Voraussetzung. Ohne Pflegegrad kannst du mobile GKV-Hilfsmittel nach § 33 SGB V nutzen (z. B. Duschstuhl), die keine Vermieter-Zustimmung brauchen.

Muss mein Vermieter der Badezimmer-Adaptierung zustimmen?

Für bauliche Veränderungen (Haltegriffe, bodenebene Dusche, Türverbreiterung) brauchst du die Zustimmung. Nach § 554 Abs. 1 BGB darf der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern, wenn du ein berechtigtes Interesse hast (Pflegegrad, Schwerbehinderung). Für mobile Hilfsmittel (Duschstuhl, Badebrett) ist keine Vermieter-Zustimmung nötig.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung sind es bis zu 16.720 Euro (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI). Die Differenz trägst du selbst oder kombinierst mit KfW 455-B und Eingliederungshilfe.

Muss ich beim Auszug zurückbauen?

Grundsätzlich ja (§ 554 Abs. 2 BGB), wenn der Vermieter den Rückbau verlangt. Bei dauerhaften Lösungen, die die Wohnung aufwerten (z. B. moderne bodenebene Dusche), verzichten viele Vermieter auf den Rückbau. Kläre das schriftlich vor Maßnahmenbeginn.

Was passiert, wenn mein Vermieter die Zustimmung verweigert?

Wenn der Vermieter die Zustimmung ohne sachlichen Grund verweigert, kannst du auf Zustimmung klagen (Amtsgericht). Mit Pflegegrad-Bescheid + ärztlichem Attest hast du sehr gute Erfolgsaussichten. Die Klage dauert in der Regel 2–4 Monate.

Kann ich den Antrag auch nachträglich stellen?

Nein, der Antrag auf Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI muss VOR Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Bei akutem Bedarf (z. B. nach Krankenhausentlassung) kann eine rückwirkende Genehmigung im Einzelfall möglich sein, wenn die Maßnahme aus medizinischen Gründen unverzüglich erforderlich war.

Welche Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse konkret?

Alle Maßnahmen, die das individuelle Wohnumfeld verbessern und die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern (§ 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI). Im Bad typischerweise: Haltegriffe, bodenebene Dusche, Badewannenumbau mit Einstiegshilfe, Türverbreiterung, WC-Anpassung, höhenverstellbares Waschbecken, Anti-Rutsch-Bodenbelag. Nicht bezuschusst: reine Schönheitsrenovierungen, Standard-Gebrauchsgegenstände.

Bekomme ich auch einen Zuschuss, wenn ich schon Pflegegrad 5 habe?

Ja, Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe und berechtigt zum vollen Wohnumfeld-Zuschuss. Bei mehreren Pflegebedürftigen in derselben Wohnung gilt der erhöhte Betrag von bis zu 16.720 Euro.

Wer hilft mir beim Antrag?

Beratungsstellen wie der Sozialverband VdK Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Verbraucherzentrale oder spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialrecht helfen bei der Antragstellung und im Widerspruchsverfahren. Die Erstberatung ist bei vielen Stellen kostenfrei oder kostengünstig.

Gilt der Pflegekasse-Zuschuss auch in Eigentumswohnungen?

Ja, § 40 Abs. 4 SGB XI ist nicht auf Mietwohnungen beschränkt. Auch Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses können den Zuschuss beantragen. Bei Eigentum entfällt die Vermieter-Zustimmung nach § 554 BGB.

12. Nächste Schritte und Beratung

Wenn du unsicher bist, ob deine Situation eine Badezimmer-Adaptierung rechtfertigt, sprich zuerst mit deinem Hausarzt oder einem Pflegeberater der Pflegekasse. Pflegeberater bieten kostenfreie Hausbesuche an (§ 7a SGB XI) und helfen bei der Einschätzung.

Verwandte Themen auf sozialrat.org:

13. Quellen und weiterführende Links

Gesetzliche Grundlagen:

Behörden und Verzeichnisse:

  • Pflegekasse der Krankenkasse (Antrag Wohnumfeld)
  • Medizinischer Dienst (MD, früher MDK) — Begutachtung
  • Versorgungsamt — GdB-Feststellung
  • GKV-Spitzenverband — Hilfsmittelverzeichnis PG 04
  • KfW Bankengruppe — Förderprogramm 455-B
  • Sozialamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt — Eingliederungshilfe

Beratungsstellen:

  • Sozialverband VdK Deutschland — Sozialrechtsberatung
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) — Sozialrechtsberatung
  • Verbraucherzentrale — Allgemeine Sozialrechtsberatung
  • Anwaltsverein — Rechtsanwalt für Sozialrecht
  • Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI) — Pflegeberatung vor Ort

Hinweis zur Rechtsberatung (§ 3 RDG + § 5 DDG):

Dieser Beitrag informiert über die rechtlichen Grundlagen der Badezimmer-Adaptierung in Mietwohnungen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Anträgen, Widerspruchsverfahren, Mietstreitigkeiten oder Klagen wende dich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder Mietrecht, den Sozialverband VdK, den Sozialverband Deutschland (SoVD) oder eine anerkannte Beratungsstelle nach § 23 SGB XI.

— Salomo Swoboda, 21.06.2026, sozialrat.org

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