Über uns — der Sozialrat Deutschland e.V.
Der Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein (Freistellungsbescheid vom Finanzamt für Körperschaften liegt vor), der Menschen bei sozialrechtlichen Fragen unterstützt — kostenlos, soweit möglich anonym, und als allgemeine Information ohne individuelle Rechtsberatung. Soweit Rechtsdienstleistungen erbracht werden, geschieht dies nur im gesetzlich zulässigen Rahmen des RDG.. Gegründet 2020, betreiben wir digitale Aufklärung zu Bürgergeld, Pflege, Rente, Wohngeld und allen weiteren Sozialleistungen nach SGB II, SGB III, SGB V, SGB XI, SGB XII.
Wenn du beim Sozialrat landest, hast du meistens gerade eine Absage vom Jobcenter, eine Pflegekasse, die nicht zahlt, oder einen Rentenbescheid bekommen, den du nicht verstehst. Wir kennen das. Genau dafür gibt es uns.
Auf dieser Seite erfährst du, wer hinter dem Sozialrat steht, was wir tun — und was wir bewusst nicht tun. Transparent, ehrlich und ohne Konzern im Hintergrund. Wenn du danach noch Fragen hast, findest du unsere Mitgliedschafts-Optionen und unsere aktuellen Ratgeber.
Wir sind übrigens nicht das einzige Angebot auf dem Markt. Wenn du dich fragst, wie wir uns von klassischen Wohlfahrtsverbänden wie VdK, SoVD oder Caritas unterscheiden, lies gerne weiter — wir machen den Vergleich bewusst transparent, damit du selbst entscheiden kannst, welche Anlaufstelle zu deinem Anliegen passt.
Wer wir sind — und warum es uns gibt
Der Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, der 2020 aus einer Nachbarschaftshilfe heraus entstanden ist. Wir sind kein Wohlfahrtsverband im klassischen Sinn, keine Anwaltskanzlei und kein Teil eines Medienhauses. Wir sind eine unabhängige, gemeinnützige Anlaufstelle für Menschen, die sich im Sozialrecht nicht zurechtfinden — kostenlos, anonym und mit dem Anspruch, dich wirklich zu verstehen.
Was uns antreibt: Viele Leistungen, auf die du einen Anspruch hast, werden schlicht nicht ausgezahlt — nicht, weil kein Recht besteht, sondern weil der Antrag falsch gestellt, der Widerspruch zu spät eingelegt oder der Bescheid nicht verstanden wurde. Wir helfen dir, das zu ändern. Du findest unsere ausführlichen Ratgeber auf der Startseite und im Bereich Aktuelles — über 60 Anleitungen zu allen Sozialleistungen, laufend aktualisiert.
Gegenüber der Krankenkasse fühlen sich viele wie David gegen Goliath — nur ohne Steinschleuder. Wir wollen dir zeigen, wo deine Steinschleuder liegt und wie du sie benutzt.
Gründungsmotivation des Sozialrat-Teams
Mission in einem Satz
Wir übersetzen Paragraphen in Klartext und begleiten dich vom ersten Bescheid bis zur erfolgreichen Klage — kostenlos, soweit das Gesetz es erlaubt.
Unsere Geschichte: Von der Nachbarschaftshilfe zum Sozialrat
Die Geschichte des Sozialrat beginnt nicht in einem Thinktank oder Ministerium, sondern in einer Berliner Nachbarschaft. 2020 gründeten Salomo Swoboda und Jennifer Maslowski den Verein als Nachbarschaftshilfe „A Fair Future e.V.“ — mit dem Ziel, Erfahrungen aus jahrelangen Sozialrechts-Klagen für andere Betroffene nutzbar zu machen.
Schon im ersten Jahr konnten wir mit nur zwei ehrenamtlichen Helfern 81.800 Euro an Sozialleistungen erfolgreich für Mitglieder beantragen — Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Hilfsmittel. Das war der Moment, an dem klar wurde: Aus der Nachbarschaftshilfe muss etwas Größeres werden, das über Berlin hinaus wirkt.
Aus „A Fair Future e.V.“ wurde der Sozialrat Deutschland e.V. — mit dem ausdrücklichen Auftrag, digitale Aufklärung für ganz Deutschland zu betreiben. Heute erreichen unsere YouTube-Videos zehntausende Menschen pro Monat, unsere Ratgeber werden regelmäßig aktualisiert, und unsere Mitgliederstruktur wächst stetig. Die Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und ausgewählte Projektförderungen finanziert — bewusst ohne Werbung, ohne Datenhandel und ohne Konzernbeteiligung.
Meilensteine in Zahlen
| Jahr | Ereignis | Konkretes Ergebnis |
|---|---|---|
| 2020 | Gründung als „A Fair Future e.V.“ | 81.800 € erfolgreich erkämpfte Sozialleistungen im ersten Jahr |
| 2021 | Umbenennung zum Sozialrat Deutschland e.V. | Erste bundesweite Reichweite über YouTube |
| 2023 | Relaunch der Online-Ratgeber | 60+ ausführliche Ratgeber zu allen Sozialleistungen |
| 2025 | Start der SoRaKI-Pilotentwicklung (KI-gestützte Dokumentenhilfe) | Relaunch-Vorbereitung mit Warteliste |
| 2026 | Wohngeldreform-Ratgeber & Aktualisierungs-Welle | Über 1 Mio. Leser pro Quartal auf sozialrat.org |
Vorstand & Team
Der Sozialrat wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt und von einer wachsenden Zahl an Beraterinnen, Unterstützern und Fördermitgliedern getragen. Im Mittelpunkt steht die Idee, dass Sozialrecht kein Buch mit sieben Siegeln sein darf — sondern Werkzeug, das du verstehst und anwenden kannst.
Salomo Swoboda — Gründer & 1. Vorsitzender
Salomo Swoboda ist Gründer und 1. Vorsitzender des Sozialrat Deutschland e.V., gemeinsam mit Co-Vorständin Jennifer Maslowski. Er ist seit über 15 Jahren im Sozialrecht aktiv — als Betroffener, als Berater und als Autor unzähliger Ratgeber zu Bürgergeld, Pflege, Rente, Wohngeld und Kinderzuschlag. Seine Motivation: Aus den Fehlern der eigenen Klagewege ein System zu bauen, das andere nicht wiederholen müssen.
Wenn du erfahren willst, wie Salomo selbst zum Sozialrecht kam, welche persönlichen Erfahrungen den Verein geprägt haben und warum er den klassischen Weg eines Wohlfahrtsverbands bewusst nicht geht, findest du alle Details auf unserer Salomo-Swoboda-Portraitseite (wird derzeit überarbeitet).
So arbeitet der Sozialrat
Unsere Struktur ist schlank und digital — kein Konzern, keine Hierarchien, kein Verwaltungsapparat:
- Vorstand — strategische Leitung, Vereinsführung, Außenvertretung.
- Beirat (im Aufbau) — Beratung bei rechtlichen und politischen Grundsatzfragen.
- Ehrenamtliche Beraterinnen und Berater — Mitglieder mit Sozialrechts-Erfahrung, die ihr Wissen in den Ratgebern teilen.
- Verwaltungsteam — Mitgliederverwaltung, Finanzen, technischer Betrieb von SoRaKI und sozialrat.org.
Was wir tun — und was wir bewusst nicht tun
Unsere Kernleistungen
- Kostenlose Sozialrechts-Information und Orientierung — wir helfen dir, Paragraphen zu verstehen und zeigen dir nächste Schritte. Eine Rechtsberatung im Einzelfall leisten wir nicht. Unsere Ratgeber sind für alle frei zugänglich.
- SoRaKI — unsere KI-Dokumentenhilfe — du lädst deinen Bescheid hoch, SoRaKI erklärt dir verständlich, was er bedeutet und welche nächsten Schritte möglich sind.
- Ratgeber-Veröffentlichung — über 60 ausführliche Anleitungen auf sozialrat.org, laufend aktualisiert auf Stand 2026.
- YouTube-Aufklärung — regelmäßige Videos zu aktuellen Sozialrechts-Themen, kostenlos und werbefrei.
- Newsletter — kompakte Updates zu Gesetzesänderungen, neuen Urteilen und Fristen direkt in dein Postfach.
- Mitgliedschaft — du unterstützt unsere Arbeit und erhältst erweiterten Zugang zu SoRaKI und Beratungsmaterialien.
Was wir nicht tun (Transparenz)
Damit du weißt, woran du bei uns bist — hier die klare Abgrenzung:
- Wir bieten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unsere Arbeit basiert auf der allgemeinen Sozialrechts-Information nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG — das ist keine anwaltliche Vertretung.
- Wir vertreten dich nicht vor Gericht und legen keine außergerichtlichen Rechtsbehelfe für dich ein.
- Wir empfehlen dir bei komplexen Einzelfällen eine anwaltliche Erstberatung — in vielen Fällen mit Beratungshilfe-Schein für 15 Euro Eigenanteil.
Gemeinnützigkeit, Finanzierung & RDG-Grenze
Der Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nach § 51 ff. der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt. Wir besitzen einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften — Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar. Unsere Satzung findest du in den Impressums- und Vereinsangaben (Online-Lesefassung) sowie als PDF-Download (Stand 19.06.2023, verbindliche Fassung); der Umgang mit deinen Daten folgt unserer Datenschutzerklärung.
Rechtsform & Steuerstatus
- Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 38228 B
- Finanzamt: Freistellungsbescheid nach § 51 AO liegt vor
- Rechtsgrundlage unserer Aufklärung: § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz, allgemeine Sozialrechts-Information)
- Vereinsrechtliche Grundlage: BGB § 21 ff. (eingetragener Verein)
Wie wir uns finanzieren
Wir finanzieren uns aus drei Quellen — bewusst ohne Werbung, ohne Datenhandel und ohne Konzernbeteiligung:
- Mitgliedsbeiträge — die Basis unserer Arbeit, Beiträge ab 5 Euro/Monat. Mitglied werden.
- Spenden — zweckgebunden oder frei, steuerlich absetzbar, Quittung auf Anfrage. Jetzt spenden.
- Projektförderung — ausgewählte Förderungen für konkrete Projekte (z. B. SoRaKI-Entwicklung).
Mitwirken — so kannst du uns unterstützen
Wir glauben: Sozialrecht ist zu wichtig, um von einzelnen Kanzleien oder Konzernen abhängig zu sein. Wenn du uns unterstützen willst, hast du mehrere Möglichkeiten — jede einzelne hilft.
Mitglied werden
Ab 5 Euro im Monat sicherst du dir vollen Zugriff auf SoRaKI, erweiterte Ratgeber und unser Beratungsteam. Hier findest du die Mitgliedschafts-Optionen.
Spenden
Du willst uns ohne Mitgliedschaft unterstützen? Jede Spende fließt direkt in die Erstellung neuer Ratgeber und den Betrieb von SoRaKI. Zur Spendenseite.
Newsletter abonnieren
Du willst keine Inhalte verpassen, aber (noch) kein Mitglied werden? Der Newsletter bringt dir alle wichtigen Sozialrechts-Updates kompakt ins Postfach. Formular findest du in der Fußzeile jeder Seite.
YouTube-Abo & Reichweite
Du lernst lieber über Videos? Auf unserem YouTube-Kanal findest du regelmäßig neue Aufklärung zu Bürgergeld, Pflege, Rente und allen anderen Sozialleistungen. Aktuelle Termine und Themen findest du in unserem News-Bereich.
Was uns von klassischen Sozialverbänden unterscheidet
Auf dem deutschen Markt existieren etablierte Verbände wie der Sozialverband VdK, der SoVD (Sozialverband Deutschland), die Caritas oder die Diakonie. Sie leisten wertvolle Arbeit — und wir sind kein Ersatz, sondern eine Ergänzung. Der Unterschied liegt in vier Punkten:
Digital statt nur regional
Klassische Verbände arbeiten stark regional — mit Beratungsstellen vor Ort, die du persönlich aufsuchen musst. Wir setzen bewusst auf digitale Erreichbarkeit: Unsere Ratgeber sind rund um die Uhr zugänglich, SoRaKI analysiert deinen Bescheid in Minuten, unser YouTube-Kanal funktioniert auf dem Smartphone. Du brauchst keinen Termin, keine Anfahrt, keine Wartezeit — und kannst trotzdem direkt mit uns in Kontakt treten, wenn du nicht weiterkommst.
Transparenz statt Mitgliedschaftspflicht
Bei vielen Verbänden musst du Mitglied werden, bevor du überhaupt eine Auskunft bekommst. Beim Sozialrat sind unsere Ratgeber für alle offen zugänglich — ohne Anmeldung, ohne Mitgliedschaft, ohne Kosten. Die Mitgliedschaft ist optional und bringt dir erweiterte Inhalte, ist aber keine Voraussetzung, um von unserem Wissen zu profitieren.
Quellenoffen statt Akteneinsicht-Wettlauf
Wir verlinken direkt auf die zugrundeliegenden Gesetze (SGB II, SGB III, SGB V, SGB XI, SGB XII) und auf einschlägige Urteile. Wenn du in einem unserer Ratgeber liest „dein Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg“, findest du am Ende die wichtigsten Paragraphen- und Quellenhinweise. So kannst du jeden Argumentationsschritt nachvollziehen — und im Zweifel selbst weiterrecherchieren oder mit einem Anwalt besprechen.
Keine Konzernverflechtung, keine Lobby-Position
Anders als Verbände, die politisch in der Verbandsarbeit aktiv sind und sich für oder gegen Gesetzesreformen positionieren, sehen wir unsere Rolle bewusst neutral: Wir informieren über das, was gilt, und unterstützen dich dabei, deine Ansprüche durchzusetzen. Politische Stellungnahmen gehören nicht zu unserem Auftrag — die persönliche Beratung schon.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer steht hinter dem Sozialrat Deutschland?
Hinter dem Sozialrat steht ein ehrenamtlich geführter Verein mit Sitz in Berlin. Gründer und 1. Vorsitzender ist Salomo Swoboda, gemeinsam mit Co-Vorständin Jennifer Maslowski, unterstützt von einem wachsenden Team aus Beraterinnen, Unterstützern und Fördermitgliedern. Wir sind unabhängig von Konzernen, Wohlfahrtsverbänden und Anwaltskanzleien — alle Hintergründe zu seinem Weg erfährst du auf der Salomo-Swoboda-Portraitseite, sobald diese aktualisiert ist.
Wann wurde der Sozialrat gegründet?
Der Sozialrat wurde 2020 als Nachbarschaftshilfe „A Fair Future e.V.“ in Berlin gegründet. Im Laufe des ersten Jahres entstand die Idee, das Wissen aus jahrelangen Sozialrechts-Klagen über die Nachbarschaft hinaus zu teilen — aus dem Verein wurde der heutige Sozialrat Deutschland e.V.
Ist der Sozialrat Deutschland gemeinnützig?
Ja. Wir sind nach § 51 ff. der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt. Ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften liegt vor. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar.
Was kostet die Beratung beim Sozialrat?
Unsere allgemeine Sozialrechts-Information nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG ist kostenlos — du findest sie in unseren über 60 Ratgebern, auf YouTube und im Newsletter. Für erweiterte Beratung, SoRaKI-Vollzugang und individuelle Unterstützung bieten wir eine kostenpflichtige Mitgliedschaft an. Komplexe Einzelfälle empfehlen wir zusätzlich anwaltlich prüfen zu lassen — oft zum reduzierten Eigenanteil mit Beratungshilfe-Schein.
Wie kann ich den Sozialrat unterstützen?
Es gibt vier einfache Wege: Mitglied werden, einmalig oder regelmäßig auf der Spendenseite spenden, unseren Newsletter abonnieren oder unsere YouTube-Videos teilen. Jede Form der Unterstützung hilft uns, neue Ratgeber zu schreiben und SoRaKI weiterzuentwickeln.
Wo hat der Sozialrat seinen Sitz?
Unser Vereinssitz ist Berlin — wir sind jedoch deutschlandweit aktiv, weil unsere Beratung digital funktioniert. Du erreichst uns per E-Mail und über unsere Social-Media-Kanäle, unabhängig davon, wo in Deutschland du wohnst.
Aktuelles aus dem Verein
Du willst wissen, was sich beim Sozialrat in nächster Zeit ändert — neue Ratgeber, neue Projekte, neue Wege der Aufklärung? In diesem kurzen Video (2:15 Min) geben wir dir einen Überblick, wohin die Reise geht.
Im Video sprechen wir über die nächsten Schritte: welche neuen Themen auf sozialrat.org dazukommen, wie sich unsere Mitgliederstruktur entwickelt und welche Projekt-Highlights für 2026 anstehen. Wenn du nichts verpassen willst, abonniere am besten direkt unseren Newsletter oder unseren YouTube-Kanal.
Autor: Salomo Swoboda, 1. Vorsitzender Sozialrat Deutschland e.V.
Zuletzt geprüft: 17.06.2026
Nächste Prüfung: 17.12.2026
Rechtlicher Hinweis (RDG): Der Sozialrat Deutschland e.V. bietet allgemeine Sozialrechts-Information nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG, keine Rechtsberatung. Bei komplexen Einzelfällen empfehlen wir eine anwaltliche Erstberatung (Beratungshilfe-Schein möglich, Eigenanteil 15 Euro).
Mitgliedschaftsbedingungen (Auszug aus unserer Vereinssatzung, § 1-6 der Fassung vom 19.06.2023)
Die nachfolgenden Angaben sind ein verbindlicher Auszug aus der am 19.06.2023 in Kraft getretenen Vereinssatzung (PDF-Download am Ende dieses Blocks). Bei Abweichungen zwischen diesem Auszug und der PDF-Fassung gilt die PDF-Fassung.
(a) Aufnahme
Die Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben, wer an der Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung interessiert ist und aktiv unterstützen möchte (§ 3.1 der Satzung). Vereinsmitglieder können nur natürliche Personen sein; Firmenmitgliedschaften sind grundsätzlich Fördermitgliedschaften (§ 3.2). Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen; über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand (§ 3.3). Gegen die Ablehnung steht den Bewerbern die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 3.4).
(b) Beitragspflicht
Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben (§ 6.1 der Satzung). Die Höhe der Beiträge bestimmt der Vorstand per Beschluss; die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest (§ 11.4 dritter Spiegelstrich). Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit (§ 6.2); der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung gewähren (§ 6.3). Die Fälligkeit entsteht zwei Wochen nach Beitragspflicht; vorab geleistete Beiträge werden nicht erstattet.
(c) Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (§ 4.1), durch Ausschluss per Vorstandsbeschluss bei groben Verstößen gegen Zwecke und Ziele des Vereins (§ 4.3), durch Beitragsrückstand (6 Monate nach Beitragsfälligkeit erfolgloser Mahnung, § 4.2) oder durch Tod (§ 4.5). Mit der Mitteilung über den Ausschluss erlöschen sofort alle Rechte des Mitglieds gegenüber dem Verein (§ 4.4). Gegen den Ausschluss steht die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 4.6).
(d) Kündigungsfrist
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen. Der Austritt kann nach einer 12-monatigen Mitgliedschaft zum Ende des Jahres vollzogen werden (§ 4.1 der Satzung). Für Fördermitglieder gilt: Die Kündigung der Fördermitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Ende des nächsten Kalenderjahres erfolgen (§ 5.5).
Vorstand und Vertretung (§ 26 BGB)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (§ 8.1 der Satzung). Abweichend von § 26 Abs. 2 BGB sind beide Vorstände einzelnvertretungsberechtigt (Satzungs-Autonomie nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB). Eine Personalunion ist zulässig.
Vollständige Satzung (PDF, 86.909 Bytes, MD5 1e62ed7076133bdc3105b78a9c611468): Download Vereinssatzung-Sozialrat-Deutschland-eV-2023-06-19.pdf
