Rollstuhlrampe am Wohnumfeld: Antrag, Kosten und § 40 Abs. 4 SGB XI 2026

Stand: 21.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Lesezeit ca. 12 Min. · YMYL-Sozialrecht · Keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

📌 Kurzfassung (Antwort auf die Hauptfrage): Wenn du oder ein Angehöriger auf einen Rollstuhl angewiesen bist und die Wohnung oder das Haus nur über Stufen oder Schwellen erreichbar ist, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme für eine Rollstuhlrampe — geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1, ein begründeter Antrag und die Zustimmung des Vermieters in Mietwohnungen. Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 EUR (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI). Bei Mietwohnungen und öffentlich-rechtlichen Gebäuden gilt zusätzlich die DIN 18040-1 für die maximale Steigung von 6 %.

Eine Schwelle von 15 Zentimetern oder drei Treppenstufen vor der Haustür werden zur unüberwindbaren Barriere, sobald ein Rollstuhl oder Rollator den Alltag bestimmt. Eine Rampe schafft hier die Verbindung zwischen Straße und Wohnung — und sie ist eine klassische Wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die die Pflegekasse bezuschusst. In diesem Beitrag erfährst du, welche Rampenarten es gibt, welche Steigung technisch sinnvoll ist, wie der Antrag richtig gestellt wird und welche Fehler du vermeiden solltest.

1. Wann steht dir eine Rollstuhlrampe zu?

Der Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 4 SGB XI in der Fassung von 2024/2025. Die Norm lautet (verbatim aus gesetze-im-internet.de):

„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds des Pflegebedürftigen gewähren, insbesondere für technische Hilfen im Haushalt, wenn und soweit diese Maßnahmen geeignet sind, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Zuschuss wird je Maßnahme und Pflegebedürftigen gewährt und ist auf einen Betrag von 4 180 Euro begrenzt; er kann auch für selbst beschaffte Wohnumfeldverbesserungen, die den Anforderungen des Satzes 1 entsprechen, gewährt werden. Leben mehr als ein Pflegebedürftiger in derselben Wohnung, kann der Zuschuss für die Pflegebedürftigen gemeinsam nur einmal gewährt werden. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16 720 Euro begrenzt. Die Pflegekassen sollen bei der Bewilligung der Zuschüsse für Maßnahmen nach Satz 1 die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson nach § 18a Absatz 6 Satz 1 zur Wohnumfeldverbesserung berücksichtigen.“

§ 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de, BGBl. I 2024 Nr. 169, Stand 2025-2026.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 1 oder höher. Die Pflegekasse prüft anhand des MDK-Gutachtens (siehe § 18 SGB XI). Pflegegrad 1 ist die Mindestschwelle.
  • Häusliche Pflegesituation. Du wirst zu Hause gepflegt oder sollst dort nach dem Einbau der Rampe wieder gepflegt werden können.
  • Konkrete Verbesserung der Pflegesituation. Die Rampe muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern — zum Beispiel selbstständiges Verlassen der Wohnung, Zugang für Pflegedienste oder Vermeidung von Sturzrisiken.

Wichtig: Es handelt sich um eine Kann-Leistung („können“) — die Pflegekasse hat Ermessen. In der Praxis wird der Antrag aber fast immer bewilligt, wenn die Pflegesituation dokumentiert ist und die Maßnahme fachlich begründet ist. Bei einer Ablehnung hast du das Recht auf Widerspruch binnen eines Monats.

2. Welche Rampenarten gibt es?

Die Pflegekasse finanziert verschiedene Rampenarten — abhängig von der baulichen Situation und der Nutzungsfrequenz. Die häufigsten Typen sind:

  • Mobile Klapprampe. Zusammenklappbare Aluminium-Rampe, ideal für gelegentliche Nutzung oder Reisen. Gewicht je nach Größe 4–15 kg, Tragfähigkeit bis 300 kg. Preis: 150–800 EUR. Vorteil: kein fester Einbau, sofort einsatzbereit.
  • Schwellenrampe (Mini-Rampe). Kleine, fest montierte Rampe für Türschwellen oder einzelne Stufen. Material: Gummi, Aluminium oder Kunststoff. Preis: 50–250 EUR. Typische Anwendung: Badezimmerschwelle, Balkonschwelle, einzelne Stufe im Eingangsbereich.
  • Fest installierte Rampe aus Aluminium. Längere Rampe mit Geländer für den dauerhaften Einsatz am Hauseingang. Tragfähigkeit bis 400 kg, rutschfeste Oberfläche. Preis: 1.500–4.000 EUR. Häufigste Variante bei Eigenheimen.
  • Rampe aus Beton oder Stein. Dauerhafte, wartungsfreie Lösung für stark frequentierte Eingänge. Preis: 2.500–6.000 EUR. Ideal für Mietwohnungen mit Vermieter-Zustimmung, oft die einzige Lösung bei größerem Höhenunterschied.
  • Modulare Rampensysteme. Zusammensteckbare Elemente aus Aluminium, individuell anpassbar an jede Eingangssituation. Preis: 2.000–5.000 EUR. Vorteil: bei Auszug rückbaubar, in Mietwohnungen oft bevorzugt.

Nicht förderfähig sind in der Regel: Gartentreppen, reine Treppenlifte (eigene Förderung über § 40 Abs. 4 SGB XI + KfW 455-B), PKW-Hebebühnen. Im Zweifel die Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder einen Pflegestützpunkt kontaktieren — die beraten kostenfrei und unabhängig.

3. Welche Steigung ist technisch sinnvoll?

Die Steigung ist das wichtigste technische Maß für eine Rollstuhlrampe. Sie bestimmt, ob die Rampe ohne fremde Hilfe befahren werden kann. Die einschlägigen Normen sind:

  • DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen — öffentlich zugängliche Gebäude): Maximale Steigung 6 %.
  • DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen — Wohnungen): Empfohlene Steigung ≤ 6 %, in Ausnahmefällen bis 12 % bei kurzen Rampen.
  • DIN 18025-2 (Barrierefreies Wohnen — Rollstuhl-Wohnungen): Steigung maximal 6 %.

Die 6-%-Regel bedeutet: Auf einen Meter Rampenlänge überwindet die Rampe 6 Zentimeter Höhenunterschied. Für eine 30 cm hohe Schwelle brauchst du also eine Rampe von mindestens 5 Metern Länge (30 cm ÷ 0,06 = 500 cm).

Höhenunterschied Steigung 6 % (DIN-konform) Steigung 10 % (kraftaufwendig) Steigung 12 % (nur kurze Rampen)
15 cm (Standard-Schwelle) 2,5 m 1,5 m 1,25 m
30 cm (eine Treppenstufe + Podest) 5,0 m 3,0 m 2,5 m
50 cm (zwei Treppenstufen) 8,4 m 5,0 m 4,2 m
80 cm (drei Treppenstufen) 13,4 m 8,0 m 6,7 m
100 cm (Hochparterre) 16,7 m 10,0 m 8,3 m
Tabelle: Rampenlänge in Abhängigkeit von Höhenunterschied und Steigung.

Praxis-Hinweis: Bei Selbstfahrern im Rollstuhl ist die 6-%-Steigung der Standard. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit mit elektrischem Rollstuhl oder Schieberollstuhl durch Pflegekraft kann notfalls eine steilere Rampe (bis 12 %) gebaut werden — kürzer, aber körperlich anstrengender. Die Pflegekasse akzeptiert beides, wenn die technische Begründung dokumentiert ist.

4. Was kostet eine Rollstuhlrampe?

Die Kosten hängen stark von Rampenart, Länge und baulichem Aufwand ab. Realistische Spannweiten für 2026 (ohne Gewähr, da regional sehr unterschiedlich):

Maßnahme Einfache Ausführung Standard-Ausführung Premium / Sondermaß
Mobile Klapprampe (2–3 m) 150–300 EUR 400–600 EUR 700–900 EUR
Schwellenrampe aus Gummi/Aluminium 50–120 EUR 150–200 EUR 250–400 EUR
Fest installierte Aluminium-Rampe (3–5 m) mit Geländer 1.500–2.500 EUR 2.800–3.500 EUR 4.000–5.000 EUR
Modulares Rampensystem (5–8 m) 2.000–3.000 EUR 3.500–4.500 EUR 5.000–6.500 EUR
Beton-/Stein-Rampe mit Fundament 2.500–4.000 EUR 4.500–6.000 EUR 7.000–9.000 EUR
Montage + Anpassung (Handwerker) 300–600 EUR 700–1.000 EUR 1.200–1.800 EUR
Tabelle: Realistische Kosten für Rollstuhlrampen 2026 (Richtwerte Handwerk und Sanitätshaus).

Wenn die Kosten 4.180 EUR (eine pflegebedürftige Person) übersteigen, hast du drei Optionen:

  1. Eigenanteil. Du zahlst die Differenz selbst.
  2. Mehrere kleine Maßnahmen. Du kombinierst z. B. Eingangsrampe (2.500 EUR) + Schwellenrampe Bad (180 EUR) + mobile Klapprampe (400 EUR) als eine Gesamtmaßnahme, sofern alles in einem Zeitraum umgesetzt wird.
  3. Zweit-Antrag. Bei wesentlicher Veränderung der Pflegesituation (z. B. Verschlechterung Pflegegrad, neuer Pflegegrad) kann ein zweiter Antrag für eine weitere Maßnahme gestellt werden. Wichtig: pro Pflegebedürftigem ist der Zuschuss auf 4.180 EUR pro Maßnahme begrenzt, es können aber mehrere Maßnahmen nacheinander bewilligt werden.

5. Den Antrag richtig stellen — Schritt für Schritt

Eine Rollstuhlrampe wird bei der Pflegekasse beantragt — nicht bei der Krankenkasse. Es ist eine Wohnumfeldmaßnahme nach § 40 SGB XI, nicht ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V.

  1. Pflegegrad sicherstellen. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden: erst Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen (Leistungsbeginn rückwirkend ab Antrag-Monat). Bereite dich mit der Begutachtungs-Checkliste optimal auf den MDK-Termin vor.
  2. Pflegeberatung nutzen (§ 7a SGB XI). Vereinbare einen Termin bei der Pflegeberatung deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Die Berater kommen bei Bedarf zu dir nach Hause, schauen sich die Situation an und können die Maßnahme direkt befürworten.
  3. Vor-Ort-Termin mit Sanitätshaus oder Rampen-Anbieter. Lasse die Rampe fachlich vermessen — Anbieter kommen kostenfrei zu dir, dokumentieren die örtlichen Gegebenheiten (Höhenunterschied, Platz für Rampenlänge, Untergrund) und erstellen einen Kostenvoranschlag.
  4. Kostenvoranschlag einholen. Hole von einem Fachbetrieb (Sanitätshaus, Metallbau, Bauunternehmen) einen Kostenvoranschlag mit detaillierter Leistungsbeschreibung ein. Wichtig: Arbeit und Material getrennt ausweisen, damit die Pflegekasse die Mehrwertsteuer prüfen kann.
  5. Antrag schriftlich einreichen. Verwende das Antragsformular deiner Pflegekasse (oder formloses Schreiben) und füge bei: MDK-Gutachten oder Pflegegrad-Bescheid, Kostenvoranschlag, Fotos der aktuellen Eingangssituation, Skizze der geplanten Rampe mit Maßangaben, kurze Begründung der Pflegerelevanz.
  6. Bei Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung. Eine fest installierte Rampe ist in der Regel eine bauliche Veränderung — du brauchst die Zustimmung deines Vermieters. Mobile Klapprampen oder Schwellenrampen sind häufig zustimmungsfrei. Bei Ablehnung: § 554 BGB (Modernisierung) greift.
  7. Bewilligung abwarten — Pflegekassen haben keine starre Frist, realistisch sind 2–6 Wochen. Bei Verzögerung: nachfragen, ggf. Untätigkeitsklage nach § 88 SGG prüfen.
  8. Auftrag erteilen und Maßnahme umsetzen. Nach Bewilligung 6 Monate Zeit zur Umsetzung (regional unterschiedlich, in der Bewilligung genannte Frist beachten).
  9. Abrechnung einreichen. Rechnungen und Zahlungsnachweise an die Pflegekasse schicken — Zuschuss wird auf dein Konto überwiesen.

6. Mietwohnung: was tun bei Vermieter-Konflikten?

Wenn du in einer Mietwohnung lebst, brauchst du für eine fest installierte Rampe die Zustimmung deines Vermieters. Das ergibt sich aus § 540 BGB (Baumaßnahmen durch Mieter) und der allgemeinen Vertragsauslegung.

Praktische Hinweise:

  • Modernisierungs-Argument (§ 554 BGB): Wenn der Vermieter Modernisierungen ablehnt, hast du nach § 554 BGB einen Anspruch auf Duldung — die Pflege-Versorgung ist eine berechtigte Interessenabwägung.
  • Mobile Lösungen bevorzugen. Klapprampen oder Schwellenrampen sind häufig zustimmungsfrei und hinterlassen keine baulichen Spuren. Das nimmt viele Vorbehalte.
  • Rückbau-Klausel anbieten. Bietet dem Vermieter an, nach Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das nimmt viele Vorbehalte.
  • Schriftform wahren: Zustimmung des Vermieters immer schriftlich (E-Mail, Brief), nicht nur mündlich.
  • Wenn der Vermieter trotz Pflegekassen-Bewilligung ablehnt: Anwalt oder Beratungsstelle einschalten (Verbraucherzentrale, Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland). Im Ernstfall: Klage vor dem Amtsgericht.

7. Rollstuhlrampe, Türverbreiterung und Treppenlift — was passt zusammen?

Eine Rampe allein reicht oft nicht, um die Wohnung rollstuhlgerecht zu machen. In der Beratungspraxis sehen wir häufig Kombinationen:

  • Rampe + Türverbreiterung. Wenn die Wohnung über eine Schwelle erreichbar ist und die Standard-Tür 60 cm breit ist, brauchst du zusätzlich eine Türverbreiterung auf 80–90 cm — ebenfalls nach § 40 Abs. 4 SGB XI förderfähig.
  • Rampe + Haltegriffe. Eine Rampe bringt wenig, wenn die Wohnung im Inneren nicht nutzbar ist. Haltegriffe im Bad und am Eingang sind separate Anträge, oft in Kombination bewilligt.
  • Rampe + Treppenlift. Wenn das Schlafzimmer im Obergeschoss liegt und das Bad im Erdgeschoss, hilft die Rampe am Eingang nichts ohne Überwindung der inneren Treppe. Der Treppenlift ist ebenfalls § 40 Abs. 4 SGB XI förderfähig, plus KfW-Programm 455-B für weitere Finanzierung.
  • Rampe + Badewannenlift. Wer im Rollstuhl sitzt und in die Wohnung kommt, aber das Bad nicht nutzen kann, hat nur halb gewonnen. Badewannenlift oder Duschsitz ergänzen die Maßnahme sinnvoll.

Empfehlung: Plane alle Maßnahmen zusammen mit der Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Berater können auch eine Gesamtmaßnahme beantragen, bei der die 4.180-EUR-Grenze pro Einzelmaßnahme geschickt ausgenutzt wird (mehrere kleine statt eine große).

8. Rollstuhlrampe und Schwerbehinderung — Merkzeichen G und aG

Wenn du einen GdB-Grad der Behinderung von 50 oder mehr hast, ist die Rampe oft Teil einer umfassenden Wohnumfeld-Anpassung. Hier überschneiden sich Leistungen aus zwei Systemen:

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegekasse): Rampe als Wohnumfeldverbesserung.
  • § 47 SGB IX (Reha-Träger): Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft — bei bestimmten Konstellationen kann die Renten- oder Unfallversicherung ebenfalls Wohnumfeld-Verbesserungen übernehmen.
  • Steuerliche Entlastung: Nach § 33b EStG gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag (gestaffelt nach GdB), und außergewöhnliche Belastungen für bauliche Maßnahmen können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig: Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind nach VersMedV Anlage Teil D vergebene Kennzeichen für die Straßenverkehrsbehörde und das Finanzamt — sie sind nicht die Voraussetzung für die Pflegekassen-Leistung. Die Pflegekasse orientiert sich am Pflegegrad und an der konkreten Pflegesituation, nicht am Schwerbehindertenausweis.

9. KfW-Förderung 455-B als zusätzliche Finanzierung

Neben der Pflegekasse gibt es seit 2022 das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung — Bestand“, das Investitionszuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen bietet. Wichtige Eckdaten 2026:

  • Förderumfang: 12,5 % von maximal 4.000 EUR anerkannten förderfähigen Kosten = bis zu 500 EUR Zuschuss.
  • Förderbedingung: Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen im bestehenden Wohngebäude (auch Eigentumswohnungen).
  • Kombinierbarkeit mit § 40 SGB XI: Ja — die Pflegekasse bezuschusst, KfW ergänzt. Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen, aber die Restkosten (Eigenanteil) können über KfW gefördert werden.
  • Antragstellung: Vor Maßnahmenbeginn über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal).
  • KfW 455-E: Ergänzungskredit für altersgerechtes Wohnen bis 6.500 EUR, kombinierbar mit 455-B.

Wichtig: KfW 159 (Altersgerecht Umbauen) ist seit 2022 ausgelaufen. Die Nachfolger heißen 455-B (Zuschuss) und 455-E (Kredit). Bei aktuellen Förderhöhen empfehlen wir die CLO-Verifikation direkt bei der KfW.

10. Was passiert bei Ablehnung? Widerspruch und Klage

Wenn die Pflegekasse deinen Antrag ablehnt, hast du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe das Recht auf Widerspruch (siehe § 84 SGB IX i. V. m. § 84 SGG — Klagefrist). Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei, du brauchst keinen Anwalt.

Bewährte Schritte bei Ablehnung:

  1. Ablehnungs-Bescheid genau lesen. Welche Begründung gibt die Pflegekasse? Meist: „nicht pflegerelevant“, „kein Pflegegrad“, „Maßnahme nicht erforderlich“ oder „bereits ausreichend Wohnumfeld vorhanden“. Lies dir den Bescheid sorgfältig durch.
  2. MDK-Stellungnahme einholen. Wenn die Pflegekasse das MDK-Gutachten nicht heranzieht, beantrage eine erneute MDK-Stellungnahme nach § 18a SGB XI. Das Gutachten ist für die Pflegekasse bindend.
  3. Widerspruch schriftlich einlegen. Fristwahrung ist kritisch — am besten per Einschreiben oder über die elektronische Poststelle der Pflegekasse. Widerspruchsbegründung: konkrete Pflegesituation schildern, ärztliche Atteste beifügen, ggf. auf MDK-Gutachten verweisen.
  4. Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Ablehnungs-Bescheids. Bei Fristversäumnis: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 SGG nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
  5. Bei Widerspruchsablehnung: Klage vor dem Sozialgericht (SG) — kostenfrei, kein Anwaltszwang in erster Instanz. Klagefrist: 1 Monat ab Widerspruchsbescheid.

Die Erfolgsaussichten bei einem ordnungsgemäßen Widerspruch sind hoch, wenn die Pflegesituation dokumentiert ist und das MDK-Gutachten die Mobilitätseinschränkung bestätigt. Lass dich bei Bedarf von einem Sozialverband (VdK, Sozialverband Deutschland) oder einer unabhängigen Beratungsstelle unterstützen.

11. Häufige Fehler bei der Antragstellung

Aus der Beratungspraxis sehen wir diese typischen Stolpersteine:

  1. Antrag bei der Krankenkasse statt Pflegekasse. § 40 SGB XI ist eine Pflegekassen-Leistung — die Krankenkasse würde den Antrag zurückgeben oder ablehnen. Auch die Verwechslung mit § 33 SGB V (Hilfsmittel) ist häufig, weil manche Antragsteller eine Rampe als „Hilfsmittel“ einordnen.
  2. Pflegegrad fehlt. Ohne mindestens Pflegegrad 1 wird der Antrag abgelehnt. Vor der Rampe also den Pflegegrad-Antrag stellen.
  3. Kein Kostenvoranschlag. Die Pflegekasse verlangt einen verbindlichen Kostenvoranschlag — Schätzungen oder „circa-Angaben“ reichen nicht.
  4. Vermieter-Zustimmung fehlt. In Mietwohnungen ohne Vermieter-Zustimmung kein Bewilligungsbescheid für fest installierte Rampen.
  5. Maßnahme vor Bewilligung begonnen. Wer ohne Bewilligung baut, riskiert die Kostenübernahme. Immer erst Bewilligung abwarten, dann beauftragen.
  6. Steigung nicht DIN-konform. Wer eine Rampe mit 15 % Steigung baut, riskiert nicht nur die Pflegekasse-Ablehnung, sondern auch die Sicherheit. Die Pflegekasse prüft die Einhaltung der DIN-Normen.
  7. Fristversäumnis beim Widerspruch. 1-Monats-Frist strikt einhalten.

12. Zusammenfassung in 5 Kernsätzen

  1. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag bis zu 4.180 EUR pro Wohnumfeld-Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI — bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 EUR.
  2. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1, dokumentierte Pflegesituation und (bei fest installierten Rampen in Mietwohnungen) Vermieter-Zustimmung.
  3. Maßgebliche Norm für die Steigung: DIN 18040-1 / DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen) — empfohlene Steigung 6 %, kurzfristig bis 12 %.
  4. Antrag immer bei der Pflegekasse (nicht Krankenkasse) — Kostenvoranschlag, MDK-Gutachten, ggf. Vermieter-Zustimmung beifügen. Ergänzend: KfW 455-B für den Eigenanteil (bis 500 EUR Zuschuss).
  5. Bei Ablehnung: Widerspruch binnen 1 Monats (§ 84 SGG) — Erfolgsaussichten sind bei dokumentierter Pflegesituation hoch.

13. FAQ — Häufig gestellte Fragen

Übernimmt die Pflegekasse eine Rollstuhlrampe auch ohne Pflegegrad?

Nein. Pflegegrad 1 ist die Mindestvoraussetzung für § 40 Abs. 4 SGB XI. Wenn du noch keinen Pflegegrad hast, stelle zuerst den Pflegegrad-Antrag bei deiner Pflegekasse — die Begutachtung durch den MDK (siehe § 18 SGB XI) erfolgt auf Antrag und ist kostenfrei.

Bekomme ich auch eine mobile Klapprampe bezahlt?

Ja, mobile Klapprampen sind ebenfalls nach § 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI förderfähig („selbst beschaffte Wohnumfeldverbesserungen“). Du kaufst die Rampe selbst, reichst die Rechnung ein und bekommst den Zuschuss bis 4.180 EUR erstattet. Wichtig: Vor dem Kauf die Pflegekasse informieren und eine Kostenübernahmeerklärung einholen — sonst besteht das Risiko, dass die Kasse die Notwendigkeit anders bewertet.

Kann ich den Zuschuss mit anderen Wohnumfeld-Maßnahmen kombinieren?

Ja. Die 4.180-EUR-Grenze gilt pro Maßnahme. Wenn du mehrere Maßnahmen (Rampe, Türverbreiterung, Haltegriffe, Treppenlift) brauchst, stelle für jede einen eigenen Antrag. Ausnahme: Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt gilt der Gesamtbetrag von 16.720 EUR für eine gemeinsame Maßnahme.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Pflegekasse hat keine gesetzliche Frist, in der Praxis sind 2–6 Wochen realistisch. Wenn du nach 6 Wochen keine Antwort hast, frage schriftlich nach und verweise auf § 88 SGG (Untätigkeitsklage als Druckmittel).

Was passiert, wenn die Rampe teurer als 4.180 EUR ist?

Die Pflegekasse zahlt maximal 4.180 EUR. Die Differenz trägst du selbst. Tipp: Lass dir vom Anbieter einen Kostenvoranschlag geben, der unter 4.180 EUR bleibt (z. B. Standard-Aluminium-Rampe statt Premium-Sondermaß), oder teile die Maßnahme in mehrere Phasen auf. Für den Eigenanteil kannst du das KfW-Programm 455-B nutzen (bis 500 EUR Zuschuss).

Bekomme ich auch Geld für die Mieterhöhung durch den Wertzuwachs der Wohnung?

Nein. Die Pflegekasse zahlt ausschließlich den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung, keine Mieterhöhungs-Kompensation. Vermieter können aber nach § 559 BGB eine Mieterhöhung für wertsteigernde Modernisierungen vornehmen — das ist unabhängig von der Pflegekasse.

Welche Steigung ist Pflegekasse-konform?

Die Pflegekasse orientiert sich an DIN 18040-1 (maximal 6 % Steigung für öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (≤ 6 % empfohlen, kurzfristig bis 12 % bei Wohnungen). Eine 6-%-Rampe ist der Goldstandard — sie ist ohne fremde Hilfe befahrbar. Bei elektrischen Rollstühlen oder Schieberollstühlen durch Pflegekräfte sind kurzfristig auch steilere Rampen akzeptabel.

Brauche ich eine Baugenehmigung für die Rampe?

In den meisten Bundesländern ist eine mobile Klapprampe oder Schwellenrampe genehmigungsfrei. Fest installierte Rampen brauchen je nach Bundesland und Größe eine Baugenehmigung oder zumindest eine Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde. Dein Sanitätshaus oder Architekt kann dir die regionalen Anforderungen erklären. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten auch ohne Baugenehmigung — solange die Maßnahme fachlich begründet ist.

Wie finde ich einen guten Rampen-Anbieter?

Frag bei deiner Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder beim Pflegestützpunkt nach regionalen Empfehlungen. Auch Sanitätshäuser mit Wohnumfeld-Schwerpunkt und Metallbau-Betriebe mit Erfahrung im barrierefreien Bauen sind geeignete Ansprechpartner. Achte darauf, dass der Anbieter Erfahrung mit DIN 18040-konformen Rampen hat und einen Vor-Ort-Termin anbietet.

14. Nächste Schritte — was du jetzt tun kannst

  • Pflegegrad prüfen. Falls noch nicht vorhanden, jetzt den Pflegegrad-Antrag stellen — die Rampe hängt davon ab.
  • Pflegeberatung vereinbaren. § 7a SGB XI — kostenfrei, unabhängig, kommt bei Bedarf zu dir nach Hause. Telefon: über deine Pflegekasse.
  • Beratung beim Sozialverband. VdK (Sozialverband VdK Deutschland) und Sozialverband Deutschland bieten kostenfreie Erstberatung zu Wohnumfeld-Verbesserungen an.
  • Vor-Ort-Termin mit Sanitätshaus. Vermessung der Eingangssituation, Empfehlung der passenden Rampenart, Kostenvoranschlag.
  • Antrag vorbereiten. Kostenvoranschlag einholen, MDK-Gutachten beifügen, Vermieter-Zustimmung einholen (bei fest installierter Rampe).
  • KfW 455-B prüfen. Für den Eigenanteil über 4.180 EUR kann das KfW-Programm 455-B genutzt werden (bis 500 EUR Zuschuss).

15. Quellen und weiterführende Links

16. Rechtlicher Hinweis (RDG-Grenze)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Sozialrecht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Antrag, Widerspruch oder einer Ablehnung wende dich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, Verbraucherzentrale, Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland) oder an einen Rechtsanwalt mit Sozialrecht-Schwerpunkt. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt nach dem Stand von Juni 2026 recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit — bei Änderungen der Gesetzeslage oder der Pflegekassen-Praxis können sich Abweichungen ergeben.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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