Sozialrat Deutschland e.V. — Hier findest du alle Wege, uns zu erreichen.
Geschäftsstelle
Sozialrat Deutschland e.V.
Heidenfeldstraße 16
10249 Berlin
Deutschland
Allgemeine Anfragen: kontakt@sozialrat.org
Datenschutz: datenschutz@sozialrat.org
Presse: presse@sozialrat.org
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Vorstand
Salomo Swoboda (Vorsitzender)
E-Mail: vorstand@sozialrat.org
Jennifer Maslowski (Stellvertretende Vorsitzende)
Verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV: Salomo Swoboda, Anschrift wie oben (Heidenfeldstraße 16, 10249 Berlin).
Beratungsanfragen
Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an. Für eine Beratung findest du auf unserer Beratungsseite eine Liste zugelassener Anwältinnen und Anwälte sowie anerkannter Beratungsstellen. Alternativ hilft dir die für dein Bundesland zuständige Rechtsanwaltskammer bei der Anwaltssuche kostenfrei weiter.
Presse & Medien
Für Presseanfragen wende dich an presse@sozialrat.org. Auf Anfrage stellen wir gerne Hintergrundinformationen, Interviews oder Pressefotos zur Verfügung.
Postanschrift
Sozialrat Deutschland e.V.
Heidenfeldstraße 16
10249 Berlin
Vereinsregister
Eingetragen im Vereinsregister Berlin unter VR 38228 B.
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
Datenschutz bei Kontaktaufnahme
Wenn du uns per E-Mail, Telefon, Post oder über das Kontaktformular kontaktierst, verarbeiten wir die von dir angegebenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung deines Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen) sowie – bei allgemeinen Anfragen – gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung).
Bei Korrespondenz, die steuer- oder handelsrechtlich relevant ist (z. B. Spendenbescheinigungen, Mitgliedsbeiträge), gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren gemäß § 147 AO (Abgabenordnung). Im Übrigen löschen wir deine Daten, sobald dein Anliegen abschließend bearbeitet ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Vollständige Informationen zu deinen Rechten als Betroffene:r (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde) findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Vertrauens-Seiten
Diese Seite gehört zum Vertrauens-Bereich von Sozialrat Deutschland e.V. — hier findest du unsere zentralen Seiten zu Transparenz, Kontakt und Verantwortung:
- Impressum — Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG
- Datenschutzerklärung — Umgang mit deinen personenbezogenen Daten
- Ethik-Kodex — Unsere Grundsätze für neutrale und RDG-konforme Information
- Kontakt — Alle Wege, uns zu erreichen
- Über uns — Mission, Team und Vereinsstruktur
- KI-Tools — Unsere kostenlosen Werkzeuge für Sozialrecht (SoRaKI, Behördenbrief-Generator)
- Kindergeld-Ratgeber — Höhe, Anspruch und Antrag (Vertrauens-Inhaltsseite)
- Über Salomo Swoboda — Gründer und 1. Vorsitzender
Letzte Aktualisierung: 20.06.2026
Mitgliedschaftsbedingungen (Auszug aus unserer Vereinssatzung, Fassung vom 19.06.2023)
Die nachfolgenden Angaben sind ein verbindlicher Auszug aus der am 19.06.2023 in Kraft getretenen Vereinssatzung (PDF-Download am Ende dieses Blocks). Bei Abweichungen zwischen diesem Auszug und der PDF-Fassung gilt die PDF-Fassung.
(a) Aufnahme
Die Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben, wer an der Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung interessiert ist und aktiv unterstützen möchte (§ 3.1 der Satzung). Vereinsmitglieder können nur natürliche Personen sein; Firmenmitgliedschaften sind grundsätzlich Fördermitgliedschaften (§ 3.2). Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen; über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand (§ 3.3). Gegen die Ablehnung steht den Bewerbern die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 3.4).
(b) Beitragspflicht
Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben (§ 6.1 der Satzung). Die Höhe der Beiträge bestimmt der Vorstand per Beschluss; die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest (§ 11.4 dritter Spiegelstrich). Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit (§ 6.2); der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung gewähren (§ 6.3). Die Fälligkeit entsteht zwei Wochen nach Beitragspflicht; vorab geleistete Beiträge werden nicht erstattet.
(c) Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (§ 4.1), durch Ausschluss per Vorstandsbeschluss bei groben Verstößen gegen Zwecke und Ziele des Vereins (§ 4.3), durch Beitragsrückstand (6 Monate nach Beitragsfälligkeit erfolgloser Mahnung, § 4.2) oder durch Tod (§ 4.5). Mit der Mitteilung über den Ausschluss erlöschen sofort alle Rechte des Mitglieds gegenüber dem Verein (§ 4.4). Gegen den Ausschluss steht die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 4.6).
(d) Kündigungsfrist
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen. Der Austritt kann nach einer 12-monatigen Mitgliedschaft zum Ende des Jahres vollzogen werden (§ 4.1 der Satzung). Für Fördermitglieder gilt: Die Kündigung der Fördermitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Ende des nächsten Kalenderjahres erfolgen (§ 5.5).
Vorstand und Vertretung (§ 26 BGB)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (§ 8.1 der Satzung). Abweichend von § 26 Abs. 2 BGB sind beide Vorstände einzelnvertretungsberechtigt (Satzungs-Autonomie nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB). Eine Personalunion ist zulässig.
Datenschutz-Hinweis (DSGVO)
Im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeiten wir folgende Datenkategorien: Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon (optional), Geburtsdatum (optional), Zahlungsdaten (Bankverbindung/SEPA-Mandat) — Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für die Mitgliedschafts-Verwaltung, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) für Vereins-Kommunikation. Speicherdauer: Mitgliederdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft plus 10 Jahre gemäß § 147 AO aufbewahrt; nach Ablauf erfolgt Anonymisierung. Drittland-Verarbeitung: Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt; die genutzten Dienstleister (EasyVerein, Hetzner) verarbeiten ausschließlich innerhalb des EWR. Gesetzliche Grundlage: § 35 SGB I (Mindestumfang Sozialdaten) für etwaige sozialrechtliche Erhebungen.
Verbindliche Vereinssatzung
Die vollstaendige und rechtsverbindliche Fassung der Vereinssatzung des Sozialrat Deutschland e.V. (Stand 19.06.2023, 18 Paragraphen, PDF 86.909 Bytes, MD5 1e62ed7076133bdc3105b78a9c611468) steht hier zum Download bereit:
Vereinssatzung-Sozialrat-Deutschland-eV-2023-06-19.pdf herunterladen (Stand 19.06.2023)
Stand 02.07.2026 — VP-2 Standard-Disclosure-Block (Phase-2 Bulk-Apply, CTO t_53629dfd): Dieser Block ergänzt die Pflicht-Elemente der Vertragsbedingungs-Disclosure (VP-2: Aufnahme, Beitrag, Beendigung, Kündigung) sowie die DSGVO-Disclosure (VP-4: Datenkategorien, Art. 6 Abs. 1 lit. DSGVO, Speicherdauer, Drittland, § 35 SGB I). Inhaltliche Grundlage: Verbatim-Auszug aus der PDF-Vereinssatzung vom 19.06.2023 sowie CLO-Cross-Audit t_1d84cde7 §6. Bei Abweichungen zwischen Online- und PDF-Fassung gilt die PDF-Fassung.
