1. Geltungsbereich und Selbstverständnis

Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Vereinsregister VR 38228 B) mit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigem Zweck: der Förderung des Wohlfahrtswesens. Wir sind nach § 6 Abs. 2 RDG zur allgemeinen Information auf dem Gebiet des Sozialrechts befugt. Wir betreiben keine individualisierte Rechtsberatung — weder redaktionell noch in der Beratungspraxis.

Dieser Kodex regelt die ethischen Grundsätze unserer redaktionellen, beratenden und vereins-organisatorischen Tätigkeit. Er gilt für den Vorstand, die Mitarbeitenden, die Berater:innen, die Mitglieder der erweiterten Redaktion und die mit uns kooperierenden externen Autor:innen.

2. Unabhängigkeit

  • Redaktionelle Unabhängigkeit: Inhalte auf sozialrat.org werden nach sachlichen Kriterien erstellt, nicht nach den Wünschen von Werbe-Partnern, Förder-Stiftungen, politischen Parteien oder einzelnen Sozialversicherungsträgern. Externe Stakeholder haben kein Recht auf Mitsprache bei der inhaltlichen Ausrichtung der Beiträge.
  • Beratungs-Unabhängigkeit: Unsere Berater:innen erteilen allgemeine Information gemäß § 6 Abs. 2 RDG. Sie sind an keine Weisungen von Sozialversicherungsträgern, Behörden oder politischen Akteuren gebunden. Beratungs-Honorare werden ausschließlich von den Ratsuchenden oder im Rahmen von Vereins-Mitgliedschaften getragen.
  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Wir nehmen keine Subventionen an, die mit einer inhaltlichen oder strategischen Einflussnahme verbunden sind. Wir veröffentlichen Zuwendungen ab 1.000 € pro Jahr namentlich und mit Verwendungs-Zweck (siehe Abschnitt 5 — Spenden-Transparenz).
  • Politische Neutralität: Wir äußern uns zu sozialpolitischen Themen, positionieren uns als gemeinnütziger Verein aber nicht im Sinne von Wahlkampf oder Parteinahme. Beiträge mit sozialpolitischer Einordnung kennzeichnen wir als „redaktionelle Position der Redaktion“ (nicht als „CLO-Stellungnahme“ oder „Beschluss des Vereins“).

3. Interessenkonflikte

a) Erklärungspflicht

Jedes Vorstands-Mitglied, jede:r Berater:in und jede:r externe Autor:in ist verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte vor Annahme einer Tätigkeit offenzulegen. Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine persönliche oder wirtschaftliche Beziehung zu einem im Beitrag genannten Sozialversicherungsträger, einer Behörde, einer politischen Partei, einer Anwaltskanzlei oder einer Beratungs-Stelle besteht,
  • der:die Autor:in in eigener Sache (z. B. laufendes Gerichtsverfahren, öffentliche Auseinandersetzung) berichten würde,
  • eine Zuwendung von einer im Beitrag thematisierten Organisation angenommen wurde.

b) Behandlung von Interessenkonflikten

  • Persönliche Betroffenheit: Der:die Autor:in tritt für den betroffenen Beitrag in den Hintergrund. Ein:e andere:r Redakteur:in übernimmt die Bearbeitung. Der Interessenkonflikt wird im internen Redaktions-Log dokumentiert.
  • Wirtschaftliche Nähe: Eine wirtschaftliche Beziehung wird im Beitrag offengelegt, soweit sie für das Verständnis des Beitrags relevant ist („Der Autor ist Mitglied des Sozialverbands X, dessen Position in diesem Beitrag dargestellt wird.“).
  • Politische Nähe: Beiträge, die im Kontext laufender politischer Auseinandersetzungen stehen, werden mit einer sichtbaren redaktionellen Rahmung versehen, die eine Verwechslung mit neutraler Information ausschließt.

4. Keine Pay-for-Coverage, keine versteckte Werbung

  • Keine Bezahlung für Berichterstattung: Wir veröffentlichen keine Beiträge als Gegenleistung für eine Zahlung, eine Sachleistung oder eine sonstige Zuwendung. Anfragen mit dem Ziel einer redaktionellen Platzierung („Advertorial“, „Sponsored Post“, „Bezahlte Kooperation“) werden transparent als bezahlte Werbung gemäß § 5a UWG gekennzeichnet — sie erscheinen redaktionell sichtbar als „Werbung“ und werden im Werbe-Register (siehe unten) aufgeführt.
  • Trennung von Beratung und Berichterstattung: Beratungs-Honorare fließen ausschließlich in die Beratungs-Praxis, nicht in die redaktionelle Arbeit. Die Beratungs-Praxis finanziert keine redaktionellen Beiträge, und umgekehrt beeinflusst die Beratungs-Praxis nicht die redaktionelle Linie.
  • Werbe-Register: Wir führen ein öffentlich einsehbares Werbe-Register, in dem alle Werbe-Partner, Werbe-Formate, Schaltungs-Zeiträume und Vergütungs-Höhen (in Bandbreiten) aufgeführt werden. Das Register wird halbjährlich aktualisiert.

5. Spenden-Transparenz

  • Spenden-Konten: Spenden fließen auf das im Impressum genannte Vereins-Konto. Spenden sind steuerlich absetzbar gemäß § 10b EStG / § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Gemeinnützigkeit des Vereins, Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I Berlin).
  • Verwendung: Wir veröffentlichen jährlich einen Tätigkeits- und Finanz-Bericht, in dem die Verwendung der Spenden-Mittel (Personalkosten, Sachkosten, Beratungs-Honorare, Infrastruktur, redaktionelle Mittel) in Kategorien ausgewiesen wird. Der Bericht wird im Impressum verlinkt.
  • Großspenden: Zuwendungen ab 1.000 € pro Jahr werden auf der Transparenz-Seite namentlich und mit Verwendungs-Zweck ausgewiesen, sofern die:der Spender:in der Veröffentlichung zustimmt. Bei anonymen Spenden ab 1.000 € wird die Bandbreite („zwischen 1.000 € und 5.000 €“) ausgewiesen, sofern die Anonymität gewahrt bleiben muss.
  • Zweckbindung: Zweckgebundene Spenden werden ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet. Nicht verwendete zweckgebundene Mittel werden im Folgejahr für den gleichen Zweck eingesetzt oder — auf Wunsch der:des Spender:in — zurückerstattet.
  • Keine Gegenzuwendung: Spenden begründen keinen Anspruch auf redaktionelle Berücksichtigung, bevorzugte Beratung oder sonstige Vereins-Vorteile. Spenden-Quittungen werden unabhängig von der Spenden-Höhe ausgestellt.

6. Vorstands-Offenlegung

Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei Mitgliedern (gewählt durch die Mitgliederversammlung gemäß § 26 BGB und der Vereins-Satzung):

  • Salomo Swoboda — Vereins-Vorstand, Berater für Sozialrecht, Spezialisierung Pflegegrad und Hilfsmittel. Privatperson mit eigener Neurodiversität (ADHS/ASS), die in der Selbstdarstellung des Vereins offen benannt wird. Keine Nebentätigkeiten in Sozialversicherungsträgern, Behörden, Anwaltskanzleien oder politischen Parteien. Beratungs-Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 2 RDG im Rahmen der Vereins-Satzung.
  • Jennifer Maslowski — Vereins-Vorstand. Keine Nebentätigkeiten in Sozialversicherungsträgern, Behörden, Anwaltskanzleien oder politischen Parteien. Beratungs-Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 2 RDG im Rahmen der Vereins-Satzung.

Beide Vorstands-Mitglieder sind im Impressum namentlich benannt und mit den nach § 5 DDG / § 18 MStV erforderlichen Angaben aufgeführt. Die Vorstands-Vergütung wird im Tätigkeits- und Finanz-Bericht (Abschnitt 5) ausgewiesen.

7. Beratung und Information — die RDG-Grenze

Der Verein und seine Berater:innen sind nach § 6 Abs. 2 RDG zur allgemeinen Information auf dem Gebiet des Sozialrechts befugt. Eine darüber hinausgehende individuelle Rechtsberatung ist uns nach §§ 3, 6 RDG gesetzlich untersagt. Wir wahren diese Grenze wie folgt:

  • Allgemeine Information richtet sich an eine unbestimmte Vielzahl von Fällen. Sie darf Hinweise, Erläuterungen und Einschätzungen zu Rechtslagen, Verfahren und Fristen enthalten.
  • Individuelle Beratung richtet sich an einen konkreten Einzelfall und enthält eine fallbezogene Empfehlung oder Bewertung. Sie ist uns nicht gestattet. Wir vermitteln Ratsuchende in solchen Fällen an zugelassene Anwält:innen, anerkannte Beratungs-Stellen oder an die Beratungshilfe nach § 1 BerHG.
  • Keine Widerspruchs- oder Klage-Schrift-Erstellung: Wir erstellen keine individuellen Schreiben an Behörden oder Gerichte. Wir veröffentlichen lediglich allgemeine Muster, die der:m Nutzer:in als Vorlage dienen können, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Verwendung der eigenen Prüfung bedarf und keine Rechtsberatung darstellt.
  • Transparenz-Hinweis: Auf der Beratungs-Seite und in der Hinweis-Seite zur Rechtsberatung sind diese Grundsätze für Ratsuchende sichtbar zusammengefasst.

8. Beschwerden und Verstöße

  • Beschwerdekanal: Hinweise auf mögliche Verstöße gegen diesen Kodex, gegen die redaktionellen Standards oder gegen gesetzliche Pflichten nehmen wir über redaktion@sozialrat.org entgegen. Hinweise werden vertraulich behandelt; auf Wunsch wird die Identität der hinweisenden Person nicht offengelegt.
  • Bearbeitung: Eingehende Hinweise werden vom Vorstand oder von einer vom Vorstand benannten unabhängigen Stelle geprüft. Die Prüfung erfolgt innerhalb von 14 Tagen; bei komplexen Sachverhalten wird eine Zwischenmitteilung versandt.
  • Folgen bei Verstößen: Verstöße gegen diesen Kodex können — je nach Schwere — arbeitsrechtliche Konsequenzen, eine Beendigung der Berater-Tätigkeit, einen Ausschluss aus der erweiterten Redaktion oder eine außerordentliche Kündigung von Kooperations-Vereinbarungen nach sich ziehen. Bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor.

9. Fortbildung und Qualitätssicherung

  • Regel-Fortbildung: Berater:innen und Redakteur:innen nehmen mindestens einmal jährlich an einer anerkannten Fortbildung im Sozialrecht teil (z. B. über die Deutsche AnwaltAkademie, den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, den Sozialverband Deutschland).
  • Qualitäts-Audit: Wir auditieren die Beratungs- und Redaktions-Praxis jährlich durch eine:n externe:n Sachverständige:n. Der Audit-Bericht wird im Tätigkeits- und Finanz-Bericht zusammengefasst.