Salomo vom Sozialrat


"Wir helfen Menschen, der Krankenkasse auf Augenhöhe zu begegnen"
- Leitsatz vom Sozialrat Deutschland e.V. -

Wer ist Salomo Swoboda?

Salomo hat ADHS & ASS und genauso wie viele neurodiverse Menschen hat er ein Spezial-Interesse. Ratet mal, was dieses Spezialinteresse ist… genau es sind Pflegegrad und Hilfsmittel. 

Nur um diese beiden Themen dreht sich seit ca. 3 Jahren alles bei Salomo. Nur durch seine „Erkrankung“ konnte er in diesem kurzen Zeitraum ein solch enormes Wissen anhäufen. Seine Krankheit ist auch seine Stärke. 


Salomo Swoboda mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel & Salomo mit Hund
Salomo Swoboda & der großartige Raul Krauthausen
Jennifer, Salomo & Raul Krauthausen

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6 Antworten zu „Salomo vom Sozialrat“

  1. Avatar von Ingeborg Sotirovski
    Ingeborg Sotirovski

    Vh. Geburtstag von Plegeperson angegeben? (Verhinderrungspflege)Std.pauschal angeben?zb für das Jahr 2020 von Frau Sotirovski….erhalten. Habe 3mal bei euch angefragt wäre sehr dankbar für eine Antwort. Bin froh Mitglied bei euch zu sein
    LG.Danke Bitte helft mir.

  2. Avatar von Durdu Güngör
    Durdu Güngör

    hallo, ich brauche Hilfe bei rückwirkend Verhinderungspflege für die vier Jahre. Hab Antrag gestellt gestellt wurde abgelehnt. Widerspruch gestellt trotzdem abgelehnt. Was könnte ich noch machen oder was habe ich falsch gemacht?

  3. Hallo, ich brauche Hilfe von euch
    Ich habe vor zwei Jahren einen
    Antrag auf Erhöhung Von Pflege
    Grand 2 auf 3 zum MDK geschickt
    Als es zu lange gedauert hatte
    Riff ich an der Antrag war weg
    Ich Schicke noch einmal alles hin
    Von mein Pflege Dienst Sanus
    Wieder keine Antwort bekommen
    Mein Partner hat wieder angerufen
    Und es war wieder nichts da
    Auf einmal nach dem hin und her
    War etwas dar es dauerte 2 Jahre
    Den meldet sich der MDK
    Einen Termin an Telefon mein Partner und der Pflege Dienst
    Waren dabei ich erzählte
    Wie es mir geht ich sagte das ich
    Kaum noch laufen kann ich habe
    Schmerzen kann kaum rauskommen ohne Hilfe ich brauche einen Rollstuhl alles
    Ist nur noch Belastung für mich
    Er sagt alles zu 2 Tage später
    Bekomme ich eine Ablehnung
    Von MDK es sei alles so geblieben
    Ich habe eine Reha bekommen
    Am 19.2.2024 wie soll ich laufen
    Ich habe Caps Miettel Meer Fieber

    1. Liebe Gabriele,
      einen ganz lieben Dank für dein Vertrauen, uns deine Geschichte zu teilen.
      Beim Pflegegrad geht es in erster Linie nicht um Diagnosen oder Einschränkungen, sondern um den sich daraus ergebenden Hilfebedarf. Ich kann dir daher Empfehlen, dich so gut es geht vorzubereiten. Dafür kannst du gerne unsere Pflegegrad-Modul-Vorlage nutzen: https://docs.google.com/document/d/1kjeCKM8fTL89tTjzzoGrNNO0H-BeQj7C9JsJFXNDlkA/edit

      Außerdem empfehle ich dir, dir eine Beratung bei einem unserer Pflegegrad-Berater zu buchen: https://sozialrat.org/pflegegrad-begutachtung/
      Die Beratung ist für Vereins-Mitglieder kostenlos.

      Leider ist die beste Vorbereitung aber auch keine 100%ige Garantie für deinen Wunsch-Pflegegrad. Der MDK beschäftigt leider sehr unfähige oder möglicherweise kriminelle Gutachter, die sehr viele falsche Gutachten erstellen. Darum ist es wichtig, widerspruch einzulegen und gegen den Widerspruchs-Bescheid Klage zu erheben.

      Ich wünsche dir noch ganz viel Kraft und Erfolg.

      Liebe Grüße
      Salomo

  4. Avatar von Holger Mickan
    Holger Mickan

    Hallo zusammen

    Gem. Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Abs. 26 ist die Einkommensgrenze in Höhe von 3.000 € gegeben – auch für die Verhinderungspflege. Wenn diese Grenze ab 2025 nicht angepasst wird, wird jeder steuerpflichtig der den Maximalbetrag erhält. Denn ab 2025 stehen für Ver­hin­de­rungs­pfle­ge und Kurzzeitpflege ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

    Wie sehen Sie das?

    Nahe Angehörige müssen die Verhinderungspflege nicht versteuern.

    1. Lieber Holger,
      ich kann mich nur auf den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beziehen.

      Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt dazu: „Soweit bei der Verhinderungspflege die Tatbestandsmerkmale des § 3 Nr. 36 EStG nicht erfüllt sind oder höhere Beträge gezahlt werden als die in § 37 SGB XI genannten, besteht Steuerpflicht.“
      Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/592656/3608e7dab5de59aca5c47a8d07dfbbf7/WD-4-202-18-pdf-data.pdf

      In § 3 Nr. 36 EStG heißt es dann: „Steuerfrei sind
      (Nr. 36) Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages nach § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden.(…)“

      Ich gehe also davon aus, dass die Verhinderungspflege auch mit der Erhöhung 2024 und 2025 steuerfrei bleiben wird.

      Liebe Grüße
      Salomo

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