Salomo Swoboda ist Gründer und 1. Vorsitzender des Sozialrat Deutschland e.V. — einem gemeinnützigen Verein, der 2020 in Berlin gegründet wurde und digitale Aufklärung zu Bürgergeld, Pflege, Rente, Wohngeld und weiteren Sozialleistungen bietet. Er ist seit 2020 im Sozialrecht aktiv.
1. Wer ist Salomo Swoboda?
1.1 Rolle im Verein
Salomo Swoboda ist Gründer und 1. Vorsitzender des Sozialrat Deutschland e.V., gemeinsam mit Co-Vorständin Jennifer Maslowski. Er vertritt den Verein nach § 26 BGB (Vorstand) und ist für die strategische Leitung, die Außenvertretung und die inhaltliche Ausrichtung der Ratgeber-Themen verantwortlich. Die vollständigen Vereinsregister-Daten findest du im Impressum.
1.2 Fachliche Schwerpunkte
Die fachlichen Schwerpunkte des Sozialrat liegen in fünf großen Sozialrechts-Bereichen: Bürgergeld (SGB II), Pflege und Pflegeversicherung (SGB XI), Wohngeld (WoGG), gesetzliche Rente (SGB VI) und Kinderzuschlag (BKGG). Daneben begleitet der Verein Widerspruchs- und Klageverfahren nach SGB X und SGG. Alle Inhalte werden nach unseren Redaktionellen Standards geprüft.
1.3 Anschrift und Erreichbarkeit
Der Sitz des Vereins ist Berlin. Die vollständige Postanschrift, Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten sowie die Vereinsregister-Nummer findest du im Impressum. Für Presseanfragen nutze bitte die üblichen Kanäle; eine direkte Privatanschrift oder private E-Mail-Adresse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
2. Biografie in Kürze
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten biografischen Stationen zusammen, soweit sie aus öffentlichen Vereinsdokumenten und unserer Über-uns-Seite belegbar sind. Angaben wie Geburtsdatum, Ausbildung oder frühere Arbeitgeber sind in der öffentlichen Quellenlage nicht dokumentiert und werden daher bewusst weggelassen (YMYL-Schutz: wir erfinden nichts).
2.1 Weg zum Sozialrecht
Salomo Swoboda ist seit 2020 im Sozialrecht aktiv — als Betroffener, als Vereinsberater nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG und als Autor zahlreicher Ratgeber zu Bürgergeld, Pflege, Rente und Wohngeld. Die persönliche Auseinandersetzung mit dem Sozialrecht ist die Grundlage für die spätere Vereinsgründung gewesen.
2.2 Gründung 2020
2020 gründeten Salomo Swoboda und Jennifer Maslowski den Verein als Nachbarschaftshilfe „A Fair Future e.V.“ — mit dem Ziel, Erfahrungen aus eigenen Sozialrechts-Verfahren für andere Betroffene nutzbar zu machen. Im ersten Jahr konnte der Verein bereits 81.800 € an erfolgreich erkämpften Sozialleistungen für Mitglieder dokumentieren.
2.3 Umbenennung 2021
2021 wurde der Verein in „Sozialrat Deutschland e.V.“ umbenannt, um den erweiterten Wirkungskreis und den Fokus auf digitale Aufklärung abzubilden. Eingetragen ist der Verein beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter der Registernummer VR 38228 B (siehe Impressum). Der Verein ist wegen ausschließlicher und unmittelbarer Förderung des Wohlfahrtswesens als gemeinnützig anerkannt.
3. Fachliche Expertise
3.1 Themen-Schwerpunkte
Die fachlichen Schwerpunkte des Sozialrat-Teams liegen in fünf Sozialrechts-Bereichen:
- Bürgergeld (SGB II): Bürgergeld-Pillar-Seite — Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Sanktionen, Wohnungslose, Schwangere, Studierende, Rentner
- Pflege (SGB XI): Pflege-Pillar-Seite — Pflegegrad-Widerspruch, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag
- Wohngeld (WoGG): Wohngeld-Pillar-Seite — Wohngeld-Leitfaden 2026, Mietstufen, Kinderzuschlag-Koordination
- Gesetzliche Rente (SGB VI): EM-Rente, Reha vor Rente, Erwerbsminderung, Grundrente
- Widerspruch und Klage: Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheid, Untätigkeitsklage nach § 88 SGG, Beratungshilfe-Schein
3.2 Publikationen und Ratgeber
Über 200 Sozialrechts-Ratgeber auf sozialrat.org sind aus der redaktionellen Arbeit des Vereins entstanden. Alle Inhalte durchlaufen einen mehrstufigen Prüfprozess (Recherche, Quellenverifikation, Redaktion) gemäß Redaktionellen Standards. Für Widerspruchs-Schreiben unterstützt das KI-Tool SoRaKI bei der formalen Vorbereitung.
3.3 YouTube-Kanal und Reichweite
Der YouTube-Kanal Sozialrat ergänzt die schriftlichen Ratgeber mit Video-Erklärungen zu häufigen Sozialrechts-Themen. Die Reichweite wird auf der Reichweite-Seite transparent dokumentiert.
3.4 Konkrete Fälle aus der Aufklärungsarbeit
Die folgenden drei Fälle sind anonymisierte, aber typische Beratungsanlässe aus der Aufklärungsarbeit des Vereins. Sie zeigen, warum digitale Sozialrechts-Aufklärung im Alltag vieler Menschen den entscheidenden Unterschied macht — und warum ein Erstanschein („der Bescheid stimmt schon“) trügerisch sein kann.
3.4.1 Fall A: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid des Jobcenters
Eine alleinerziehende Mutter aus Nordrhein-Westfalen erhielt einen 30-prozentigen Sanktionsbescheid wegen einer angeblich verpassten Meldepflicht. Wir prüften den Bescheid gemeinsam mit ihr und stellten fest, dass die Einladung des Jobcenters an eine alte Anschrift zugestellt worden war — ein klassischer Zustellungsmangel nach § 37 Abs. 1 SGB X. Der Widerspruch wurde innerhalb der Monatsfrist eingereicht, das Jobcenter hob die Sanktion vollständig auf. Lektion: Zustellungsnachweise sind bei Sanktionen der häufigste Streitpunkt, und ein formal sauberer Widerspruch kostet keine Anwaltsgebühren, wenn du die Frist einhältst.
3.4.2 Fall B: Pflegegrad-Widerspruch nach MDK-Begutachtung
Ein älterer Herr aus Bayern bekam nach der MDK-Begutachtung den Pflegegrad 2 statt des beantragten Pflegegrads 3. Im Gutachten fehlten Hinweise auf seine nächtliche Hilflosigkeit beim Toilettengang — ein Pflegegrad-relevanter Faktor nach § 15 SGB XI. Wir halfen ihm, einen Widerspruch mit ärztlicher Stellungnahme und pflegerischem Tagebuch zu formulieren. Die Pflegekasse holte ein neues Gutachten ein und erkannte Pflegegrad 3 an. Lektion: Das erste MDK-Gutachten ist nicht endgültig — die Widerspruchsquote bei Pflegegrad-Bescheiden liegt je nach Kasse zwischen 30 und 50 Prozent.
3.4.3 Fall C: Wohngeld-Kombination mit Kinderzuschlag
Eine Familie mit zwei Kindern aus Sachsen hatte sich ausschließlich auf den Kinderzuschlag konzentriert und übersah, dass sie zusätzlich Wohngeld beantragen könnte. Beide Leistungen schließen sich nicht aus — § 6 Abs. 5 BKGG erlaubt ausdrücklich die Kombination. Wir rechneten gemeinsam mit der Familie durch, dass die Kombination etwa 280 Euro mehr im Monat bedeutet hätte. Lektion: Die wenigsten Familien kennen das Zusammenspiel von Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld und Kindergeld — die korrekte Kombination entscheidet, ob ein Antrag erfolgreich ist.
3.5 Externe Quellen und Vernetzung
Die fachliche Arbeit des Sozialrat stützt sich auf Primärquellen aus vier Bereichen: Gesetze (gesetze-im-internet.de, SGB II, SGB XI, SGB VI, SGB X, SGG, BKGG, WoGG, RDG, BGB), Rechtsprechung (Bundessozialgericht BSG, Bundesverfassungsgericht BVerfG, Landessozialgerichte), Behörden (Bundesagentur für Arbeit, BMAS, BMG, DRV Bund, Familienkasse BZSt, MDK/Medizinischer Dienst) und etablierte Sozialverbände (VdK Deutschland, SoVD, Caritas, Diakonie, Der Paritätische). Wir verlinken direkt auf die Primärquellen, damit du jeden Fakt selbst nachvollziehen kannst.
Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Austausch mit unabhängigen Sozialrechts-Beratungsstellen, die in komplexen Einzelfällen (z.B. laufenden Widerspruchsverfahren) individuelle Beratung anbieten. Eine Auswahl an Anlaufstellen findest du in unserer Beratungsstellen-Übersicht.
4. Motivation und Haltung
Der Sozialrat wurde aus der Überzeugung gegründet, dass Sozialrecht für jeden zugänglich sein muss — unabhängig von Einkommen, Bildungsstand oder Wohnort. Die Vereinsarbeit folgt dem Grundsatz: Wir sind kein Wohlfahrtsverband im klassischen Sinn, keine Anwaltskanzlei und kein Teil eines Meinungsmacher-Netzwerks, sondern ein unabhängiger Verein, der Wissen teilt. Die persönlichen Erfahrungen aus eigenen Sozialrechts-Verfahren sind der Ausgangspunkt, aber nicht der Maßstab — die heutige Vereinsarbeit richtet sich am Bedarf der Betroffenen aus, nicht an Einzelschicksalen.
5. E-E-A-T-Transparenz
Der Sozialrat folgt dem Grundsatz der Transparenz: Wer wir sind, wie wir arbeiten und welche Standards wir an unsere Inhalte anlegen, ist auf der Über-uns-Seite und in den Redaktionellen Standards dokumentiert. Wir unterscheiden klar zwischen Information und Rechtsberatung: Diese Seite dient der Information, nicht der Beratung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Alle Aussagen auf sozialrat.org werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir eine Beratungsstelle, einen Rechtsanwalt oder den Widerspruchs-Leitfaden als Einstieg.
6. Erreichbarkeit und Presseanfragen
Für Presseanfragen, Kooperationsanfragen oder Mitgliedervertretung erreichst du den Verein über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten. Eine direkte Privat-E-Mail oder Privat-Telefonnummer wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht. Bei dringenden Anliegen rund um Sozialrechts-Themen nutze bitte die Mitgliedschaft für priorisierte Bearbeitung.
7. Häufige Fragen (FAQ)
7.1 Wann wurde der Sozialrat gegründet?
2020 in Berlin (zunächst als Nachbarschaftshilfe „A Fair Future e.V.“, 2021 umbenannt zum Sozialrat Deutschland e.V.).
7.2 Wer steht hinter dem Sozialrat?
Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Er wird von zwei Vorstandsmitgliedern geführt: Salomo Swoboda (1. Vorsitzender, Mitgründer, 2020) und Jennifer Maslowski (Co-Vorständin). Gründer und 1. Vorsitzender ist Salomo Swoboda, gemeinsam mit Co-Vorständin Jennifer Maslowski, unterstützt von einem wachsenden Team aus Beraterinnen, Unterstützern und Fördermitgliedern.
7.3 Ist der Sozialrat ein Wohlfahrtsverband oder eine Anwaltskanzlei?
Nein. Der Sozialrat ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der digitale Aufklärung zu Sozialrecht bietet. Wir sind kein Wohlfahrtsverband im klassischen Sinn, keine Anwaltskanzlei und kein Teil eines Meinungsmacher-Netzwerks. Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG erbringen wir nur im Rahmen von § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG (Vereinsberatung für Mitglieder).
7.4 Welche Themen deckt der Sozialrat ab?
Die fachlichen Schwerpunkte sind Bürgergeld, Pflege, Rente, Wohngeld, Kinderzuschlag und Widerspruchs-/Klageverfahren. Eine vollständige Übersicht bietet die Startseite.
7.5 Wie kann ich den Verein unterstützen?
Der Sozialrat lebt von Mitgliedern, Spenden und Fördermitgliedern. Jeder Beitrag hilft, die digitale Aufklärungsarbeit zu finanzieren.
7.6 Wo finde ich den rechtlichen Rahmen?
Der Sozialrat arbeitet auf Grundlage von § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG (Vereinsberatung für Mitglieder). Die vollständigen rechtlichen Angaben findest du im Impressum.
7.7 Welche berufliche Ausbildung hat Salomo Swoboda?
Zur konkreten Ausbildung und zum beruflichen Werdegang vor der Vereinsgründung machen wir bewusst keine Angaben — diese sind in der öffentlichen Quellenlage nicht dokumentiert und wir erfinden keine Details. Was wir belegen können: Tätigkeit im Sozialrecht seit 2020, Gründung des Vereins 2020, kontinuierliche redaktionelle und beratende Arbeit.
7.8 Ist Salomo Swoboda als Vereinsberater nach RDG tätig?
Ja — der Sozialrat erbringt Vereinsberatung im Rahmen von § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG für Vereinsmitglieder. Darüber hinausgehende Rechtsdienstleistungen (etwa Vertretung vor Gericht) bieten wir nicht an und sind kein Teil eines anwaltlichen Netzwerks. Für eine anwaltliche Vertretung empfehlen wir die Beratungsstellen-Übersicht oder die Rechtsanwaltskammer.
7.9 Wie finanziert sich der Sozialrat?
Der Sozialrat finanziert sich aus drei Quellen: Vereinsmitgliedschaften, Spenden und Fördermitgliedschaften. Wir nehmen keine Werbung, keine Anwalts-Provisionen und keine staatlichen Zuwendungen entgegen — das sichert unsere redaktionelle Unabhängigkeit. Die Finanzierung wird auf der Über-uns-Seite offengelegt.
7.10 Gibt es ein Buch, einen Podcast oder andere Formate?
Aktuell konzentrieren wir uns auf drei Formate: die schriftlichen Ratgeber auf sozialrat.org (über 200 Artikel), den YouTube-Kanal Sozialrat und das KI-Tool SoRaKI für Widerspruchs-Schreiben. Ein Podcast ist in Planung, ein Buch nicht. Über neue Formate informieren wir transparent auf der Startseite.
8. Korrekturen und Feedback
Unsere Korrektur-Richtlinie erklärt, wie wir mit Fehlern umgehen. Falls dir auf dieser Seite ein Fehler auffällt, freuen wir uns über einen Hinweis.
9. Glossar: Wichtige Fachbegriffe
Die folgenden Fachbegriffe kommen in unseren Ratgebern regelmäßig vor. Du findest hier eine kompakte Erklärung mit dem passenden §-Verweis — alphabetisch sortiert, damit du schnell nachschlagen kannst.
Bürgergeld (SGB II): Seit Januar 2023 die offizielle Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (vormals „Arbeitslosengeld II“ / „Hartz IV“). Regelbedarfe werden jährlich angepasst, 2026 gelten die Regelsätze 2026.
BKGG (Bundeskindergeldgesetz): Rechtsgrundlage für den Kinderzuschlag (KiZ) und das Kindergeld. Wichtig für die Kombination mit Wohngeld nach § 6 Abs. 5 BKGG.
EM-Rente (Erwerbsminderungsrente): Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach §§ 43 ff. SGB VI. Die Hürden für eine erfolgreiche EM-Rente sind hoch — ein Großteil der Anträge wird abgelehnt, daher der Widerspruch-Weg besonders wichtig.
Grundrentenzuschlag: Leistung aus der Grundrente nach §§ 76a ff. SGB VI für langjährige Beitragszahler mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Wird automatisch von der DRV geprüft — wer einen Ablehnungsbescheid bekommt, sollte Widerspruch einlegen.
Jobcenter: Gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger, zuständig für Bürgergeld nach SGB II. Du hast das Recht auf Akteneinsicht nach § 35 SGB X.
KiZ (Kinderzuschlag, § 6a BKGG): Leistung für Familien mit mittlerem Einkommen, die den Bedarf der Kinder nicht aus eigenen Mitteln decken können. Maximale Höhe 2026: 297 Euro pro Kind und Monat. Kombination mit Wohngeld möglich.
MDK (Medizinischer Dienst): Medizinischer Dienst, der im Auftrag der Pflegekassen die Pflegegrad-Begutachtung durchführt. Bei Pflegegrad-Widerspruch wird der MDK ein neues Gutachten erstellen — du kannst den Termin vorbereiten mit unserer Vorbereitungs-Checkliste.
Mehrbedarf (§ 21 SGB II): Zusätzlicher Bedarf über den Regelsatz hinaus, z.B. für Schwangere (17%), Alleinerziehende (12-60%) oder kostenaufwändige Ernährung. Du musst den Mehrbedarf explizit beantragen — er wird nicht automatisch gewährt.
Pflegegrad: Einteilung der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI in fünf Grade (1-5), gesteuert durch ein Punktesystem im neuen Begutachtungsassessment (NBA). Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 = schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege.
Regelbedarfsstufen: Einteilung der Bürgergeld-Regelsätze nach Haushaltsgröße: Stufe 1 (Alleinstehende), Stufe 2 (Partner in BG), Stufe 3 (erwachsene Bewohner von Einrichtungen), Stufe 4 (Jugendliche 14-17), Stufe 5 (Kinder 6-13), Stufe 6 (Kinder 0-5). Die Übersicht 2026 zeigt alle Werte.
RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz): Gesetz, das regelt, wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf. § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG erlaubt eingetragenen Vereinen die Beratung ihrer Mitglieder. Für weitergehende Vertretung brauchst du eine:n Rechtsanwält:in.
SGB (Sozialgesetzbuch): Deutsche Kodifikation des Sozialrechts in zwölf Büchern. Für unsere Themen relevant: SGB II (Bürgergeld), SGB III (Arbeitslosengeld), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rente), SGB IX (Rehabilitation/Behindertenrecht), SGB X (Verwaltungsverfahren), SGB XI (Pflege), SGB XII (Sozialhilfe).
SGG (Sozialgerichtsgesetz): Verfahrensordnung für Streitigkeiten vor den Sozialgerichten. Wichtig für Widerspruch und Klage gegen Jobcenter-Bescheide — die Frist für die Klage beträgt einen Monat nach Widerspruchsbescheid (§ 87 SGG).
Untätigkeitsklage (§ 88 SGG): Klage, wenn die Behörde über einen Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Setzt keine vorherige Mahnung voraus, ist direkt beim Sozialgericht einzureichen.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Pflege, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit). Maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr (Stand 2026) für bis zu sechs Wochen. Kombination mit Kurzzeitpflege möglich.
Widerspruch (§ 84 SGG): Formloser Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt. Frist: ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Schriftform empfohlen (E-Mail reicht, aber Einschreiben ist beweissicherer). Bei verpasster Frist: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand prüfen.
Wohngeld (WoGG): Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte. Wird bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde beantragt — nicht beim Jobcenter. Mietstufen und Tabellen findest du im Wohngeld-Rechner.
10. Häufige Irrtümer und Stolpersteine
Im Alltag begegnen uns immer wieder dieselben Missverständnisse rund um Person, Verein und redaktionelle Arbeit. Wir sammeln sie hier transparent — damit du typische Fallen vermeidest und verstehst, wofür der Sozialrat steht (und wofür nicht).
- „Der Sozialrat ist ein Anwalts-Netzwerk.“ Nein. Wir sind ein eingetragener Verein, kein Zusammenschluss von Kanzleien. Für anwaltliche Vertretung verweisen wir auf die Beratungsstellen-Übersicht.
- „Salomo Swoboda berät mich persönlich.“ Nicht direkt. Die redaktionelle Arbeit entsteht im Team, Salomo verantwortet die strategische Leitung. Beratung läuft über die Beratungsanfrage.
- „Wer Sozialrat-Mitglied ist, bekommt automatisch mehr Geld.“ Falsch. Die Mitgliedschaft sichert die Vereinsberatung nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG — sie ist KEIN Schlüssel zu höheren Sozialleistungen.
- „Spenden fließen an einzelne Vorstandsmitglieder.“ Falsch. Spenden fließen auf das Vereinskonto, werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet und sind auf der Über-uns-Seite offengelegt.
- „Das ist eine Behörde, kein Verein.“ Nein. Der Sozialrat ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Wir haben keine Hoheitsbefugnisse und sind keine Ersatzbehörde.
- „Ihr helft nur bei Bürgergeld.“ Falsch. Wir decken fünf Bereiche ab: Bürgergeld, Pflege, Rente, Wohngeld, Widerspruch & Klage. Die Themenpalette wächst.
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