Pflegehilfsmittel Wohnumfeld Übersicht 2026: § 40 SGB XI

Pflegehilfsmittel Wohnumfeld Übersicht 2026: § 40 SGB XI

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 40 SGB XI.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 20.06.2026

Antrag

Antrag bei der Pflegekasse mit:

  • Kostenvoranschlag
  • Ärztliche Begründung
  • Erklärung der Pflegeerleichterung

Beispiele

  • Badezimmer-Umbau
  • Treppenlift
  • Rollstuhlrampe
  • Türverbreiterung
  • Arbeitsplatten-Anpassung in der Küche

§ 40 SGB XI: Zuschuss

Bis zu 4.000 € pro Maßnahme bei Pflegegrad 1-5. Pro Haushalt mehrere Maßnahmen möglich.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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