Erkrankungen: Stoffwechsel & Diabetes — Sozialleistungen, Hilfsmittel, Schwerbehinderung
Erkrankungen aus dem Stoffwechsel- und Diabetes-Formkreis (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Schilddrüsenerkrankungen, Adipositas, Gicht, Fettstoffwechselstörungen) können vielfältige Sozialleistungen auslösen: Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V, Produktgruppen 14 und 15), Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 44 SGB V), Pflegegrad bei Folgeschäden, Schwerbehinderung mit GdB ab 50 und Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Leistungsminderung.
Was zählt zu den Stoffwechsel- und Diabetes-Erkrankungen?
Unter den Begriff fallen alle chronischen Erkrankungen, die den Stoffwechsel betreffen — also die Verarbeitung von Zucker, Fetten, Eiweißen und Hormonen im Körper. Die häufigsten relevanten Diagnosen im Sozialrecht:
- Diabetes mellitus Typ 1 — autoimmune Zerstörung der Insulin-produzierenden Betazellen, meist Beginn im Kindes- oder Jugendalter, absolut insulinpflichtig.
- Diabetes mellitus Typ 2 — häufigste Form, Insulinresistenz und/oder relativer Insulinmangel, oft in Kombination mit Adipositas und Bluthochdruck.
- Schilddrüsenerkrankungen — Hashimoto-Thyreoiditis, Morbus Basedow, Hypothyreose, Hyperthyreose, Schilddrüsenknoten, Schilddrüsenkarzinom.
- Adipositas — Body-Mass-Index (BMI) ab 30, in schweren Fällen ab 40 als morbide Adipositas mit Folgeerkrankungen.
- Fettstoffwechselstörungen — Hypercholesterinämie, Hypertriglyceridämie, familiäre Dyslipidämien.
- Gicht — Hyperurikämie mit akuten Gichtanfällen und chronischer Gelenkschädigung.
- PCOS — polyzystisches Ovar-Syndrom mit Stoffwechsel- und Hormon-Komponente.
- Phenylketonurie (PKU) und andere seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen.
Diese Erkrankungen sind nicht heilbar, aber gut behandelbar. Wenn die Behandlung dauerhaft Medikamente, Hilfsmittel, ärztliche Kontrolle und Diät erfordert, spricht man aus sozialrechtlicher Sicht von einer chronischen Erkrankung. Genau das ist der Auslöser für die meisten Sozialleistungen, die wir in diesem Ratgeber erklären.
Welche Sozialleistungen stehen dir zu?
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Sozialleistungen, die bei Stoffwechsel- und Diabetes-Erkrankungen relevant werden können — und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie beruhen.
| Sozialleistung | Gesetzliche Grundlage | Zuständig | Typischer Anlass |
|---|---|---|---|
| Hilfsmittel (Blutzuckermessgerät, Insulinpumpe) | § 33 SGB V | Krankenkasse | Diabetes-Diagnose + ärztliche Verordnung |
| Hilfsmittel zur Kompressionstherapie | § 33 SGB V, PG 17 | Krankenkasse | Diabetisches Fußsyndrom, chronische Ödeme |
| Krankengeld | § 44 SGB V | Krankenkasse | Arbeitsunfähigkeit > 6 Wochen |
| Zuzahlungsbefreiung | § 62 SGB V | Krankenkasse | Belastungsgrenze 1 % / 2 % erreicht |
| Pflegegrad (1 bis 5) | §§ 14, 15 SGB XI | Pflegekasse | Folgeschäden (Diabetisches Fußsyndrom, Erblindung, Niereninsuffizienz) |
| Verhinderungspflege | § 39 SGB XI | Pflegekasse | Pflegegrad 2 bis 5, Verhinderung der Hauptpflegeperson |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | § 40 Abs. 4 SGB XI | Pflegekasse | Pflegegrad 1 bis 5, Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme |
| Schwerbehinderung (GdB ab 50) | § 152 SGB IX | Versorgungsamt | Diabetes mit Folgekomplikationen, Schilddrüsen-CA |
| Erwerbsminderungsrente | §§ 43, 45 SGB VI | Deutsche Rentenversicherung | dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit |
| Bürgergeld (SGB II) | § 19 SGB II | Jobcenter | Einkommenslücke, Erwerbsminderung unter 3 Std./Tag |
| Eingliederungshilfe | § 90 SGB IX | Sozialamt | Behinderungsbedingte Unterstützungsbedarfe |
Welche Leistung in deinem konkreten Fall greift, hängt von der Diagnose, dem Schweregrad, den Folgekomplikationen und deiner Erwerbssituation ab. Die nächsten Abschnitte erklären die wichtigsten Leistungen im Detail.
Hilfsmittel für Diabetes & Stoffwechsel
Die Krankenkasse übernimmt eine breite Palette von Hilfsmitteln, die für die Diabetes- und Stoffwechsel-Therapie notwendig sind. Die Versorgung erfolgt nach § 33 Abs. 1 SGB V auf ärztliche Verordnung. Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis sind die einschlägigen Produkte in mehreren Produktgruppen gelistet:
- Produktgruppe 14 (PG 14): Diabetes-Hilfsmittel — Blutzuckermessgeräte, Teststreifen, Lanzetten, Insulinpens, Insulinpumpen, CGM-/FGM-Systeme (kontinuierliche Glukosemessung), Insulinpumpen-Zubehör.
- Produktgruppe 15 (PG 15): Inkontinenzhilfen — bei diabetischer Neuropathie mit Blasenfunktionsstörung oder nach Prostata-OP.
- Produktgruppe 17 (PG 17): Hilfsmittel zur Kompressionstherapie — Kompressionsstrümpfe, Kompressionsbandagen bei diabetischem Fußsyndrom oder Lymphödem.
- Produktgruppe 11 (PG 11): Pflegehilfsmittel — bei schweren Verläufen mit Pflegebedarf (siehe Hilfsmittel Schlafen).
- Produktgruppe 05 (PG 05): Sehhilfen — bei diabetischer Retinopathie (Netzhautschädigung).
Seit 2024 sind CGM-Systeme (Continuous Glucose Monitoring) wie Dexcom, FreeStyle Libre oder Eversense für alle insulinpflichtigen Diabetiker Pflichtleistung der Krankenkassen — auch ohne schwere Hypoglykämien. Die Versorgung läuft in der Regel direkt über den Hersteller oder ein Sanitätshaus als Vertragspartner.
Schritt-für-Schritt: Insulinpumpe und CGM beantragen
- Diabetologische Verordnung holen — Hausarzt, Diabetologe oder Diabetes-Schwerpunktpraxis stellt die Verordnung mit Begründung aus (z. B. „instabile Stoffwechsellage trotz ICT“, „schwere Hypoglykämien“, „Diabetes Typ 1″).
- Schulungsnachweis — bei CGM/Pumpe wird eine dokumentierte Patientenschulung (ICT, CSII, PEN) erwartet.
- Hilfsmittelnummer prüfen — die Verordnung muss die korrekte Hilfsmittelnummer (z. B. 21.34.01.0xxx für CGM-Sensoren) enthalten.
- Leistungserbringer auswählen — die Krankenkasse benennt zugelassene Homecare-Unternehmen (z. B. Medtronic, Dexcom, Abbott, Diashop).
- Genehmigung abwarten — drei Wochen Bearbeitungsfrist (§ 13 Abs. 3a SGB V), bei MD-Einschaltung fünf Wochen.
- Versorgung + Einweisung — nach Genehmigung erhältst du das Gerät inklusive Schulung und 24/7-Hotline.
- Folge-Verordnung quartalsweise — Sensoren, Teststreifen, Lanzetten müssen regelmäßig neu verordnet werden.
Die Zuzahlung pro Hilfsmittel beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 €, maximal 10 € (§ 61 Satz 2 SGB V). Bei dauerhafter Belastung erreichst du die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V (2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronisch Kranken) und kannst dich von der Zuzahlung befreien lassen.
Krankengeld bei Diabetes und Stoffwechsel-Krisen
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält Krankengeld von der Krankenkasse (§ 44 SGB V). Das ist relevant bei:
- Diabetischer Ketoazidose — lebensbedrohliche Stoffwechselentgleisung mit stationärem Aufenthalt.
- Schwerer Hypoglykämie mit Bewusstlosigkeit und Reanimationsbedarf.
- Diabetischem Fußsyndrom mit Amputation und langer Wundheilung.
- Schilddrüsen-Karzinom mit Operation, Radiojodtherapie und Nachsorge.
- Erschöpfungsphase nach Diagnose bei schwer einstellbarem Diabetes.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des Brutto-, aber maximal 90 % des Nettogehalts (§ 47 SGB V). Es wird für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung gezahlt. Achtung: nach sechs Wochen entfällt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers — ab dann übernimmt die Krankenkasse.
Wichtig für die Praxis: viele Stoffwechsel-Krisen zählen als „eine Erkrankung“ im Sinne der Dreijahresfrist, auch wenn mehrere Klinikaufenthalte dazwischen liegen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat das in mehreren Urteilen bestätigt. Hier helfen Sozialberatungsstellen bei der korrekten Dokumentation.
Schwerbehinderung bei Diabetes — die GdB-Tabelle
Diabetes und andere Stoffwechsel-Erkrankungen können als Behinderung im Sinne des SGB IX anerkannt werden, wenn Folgekomplikationen vorliegen. Die Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit ihren GdB-Tabellen.
| Diagnose / Folgekomplikation | GdB / GdS | Schwerbehindert |
|---|---|---|
| Diabetes mellitus, gut eingestellt, ohne Komplikationen | 10–20 | nein |
| Diabetes mit Therapie-Aufwand (ICT, Insulinpumpe) | 30–40 | nein |
| Diabetes mit Organkomplikationen (Retinopathie, Nephropathie, Neuropathie) | 50 | ja (GdB ≥ 50) |
| Diabetisches Fußsyndrom mit Amputation | 50–80 | ja |
| Erblindung durch diabetische Retinopathie | 80–100 | ja |
| Niereninsuffizienz mit Dialyse | 80–100 | ja |
| Schilddrüsenkarzinom nach Operation + Radiojodtherapie | 50–80 | ja |
| Adipositas Grad III (BMI ≥ 40) mit Komplikationen | 20–40 | in der Regel nein |
| Hypothyreose mit Substitution, gut eingestellt | 0–10 | nein |
Ab GdB 50 giltst du als schwerbehindert und erhältst einen Schwerbehindertenausweis. Damit verbunden sind fünf Tage Zusatzurlaub, erhöhter Kündigungsschutz, Steuerfreibeträge und Vergünstigungen bei Bussen, Bahnen, Schwimmbädern, Museen und Rundfunkgebühren. Ab GdB 70 oder GdB 50 + Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) gibt es weitere Vorteile.
Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt deines Landkreises (manche Bundesländer: Landesamt für Gesundheit). Beigefügt werden alle ärztlichen Befunde, Krankenhaus-Entlassungsberichte und Gutachten. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG) mit zusätzlichen Befunden — die Erfolgsquote liegt erfahrungsgemäß bei 30 bis 40 %.
Pflegegrad bei diabetischen Folgeschäden
Wenn Folgekomplikationen wie Amputation, Erblindung, dialysepflichtige Niereninsuffizienz oder diabetisches Fußsyndrom die Selbstständigkeit einschränken, kann ein Pflegegrad (1 bis 5) beantragt werden. Maßgeblich ist der Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach §§ 14, 15 SGB XI.
- Pflegegrad 1 (12,5 bis < 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung — Entlastungsbudget 125 € monatlich.
- Pflegegrad 2 (27 bis < 47,5 Punkte): Pflegegeld 332 € oder Pflegesachleistung 761 € monatlich.
- Pflegegrad 3 (47,5 bis < 70 Punkte): Pflegegeld 572 € oder Pflegesachleistung 1.432 €.
- Pflegegrad 4 (70 bis < 90 Punkte): Pflegegeld 764 € oder Pflegesachleistung 1.778 €.
- Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Pflegegeld 901 € oder Pflegesachleistung 2.200 €.
Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse (an deine Krankenkasse angegliedert). Ein Gutachter — meist der Medizinische Dienst (MD) — prüft zu Hause oder in der Klinik den Pflegebedarf. Bei Diabetes sind typische Pflegeprobleme: Insulin-Management, Blutzuckerkontrolle, Wundversorgung am Fuß, Unterstützung beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Ernährungs- und Flüssigkeitsaufnahme.
Achtung: Die Begutachtung kann telefonisch oder per Aktenlage erfolgen (§ 147 SGB XI, Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz). Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG) — die Erfolgsquote bei Pflegegrad-Widersprüchen liegt bei 50 bis 60 %, da viele Erstgutachten den tatsächlichen Bedarf unterschätzen.
Erwerbsminderungsrente bei schwerem Verlauf
Wenn du wegen einer schweren Stoffwechsel-Erkrankung mit Folgeschäden dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst, hast du Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (§ 43 Abs. 2 SGB VI). Bei drei bis unter sechs Stunden gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente. Die Regelaltersgrenze für die EM-Rente wird seit 2024 schrittweise auf 66 Jahre angehoben.
Voraussetzungen:
- Versicherungszeit 5 Jahre (Wartezeit), davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (§ 50 SGB VI).
- Medizinische Voraussetzungen — ärztliche Dokumentation, Reha-Bericht, MD-Gutachten.
- Arbeitsmarkt-Argument — bei voller EM-Rente entfällt das Arbeitsmarkt-Argument, bei halber EM-Rente wird geprüft, ob ein Teilzeitarbeitsplatz möglich ist.
Die Höhe der EM-Rente richtet sich nach deinem bisherigen Versicherungskonto. Wenn du sehr jung erkrankst (Typ-1-Diabetes seit Kindheit), ist das Konto oft niedrig — die Rente kann dann unter 600 € monatlich liegen. In diesem Fall ergänzt Bürgergeld nach SGB II die Rente auf das Existenzminimum (Regelbedarfsstufe 1: 563 € ab 2025).
Widerspruch bei Ablehnung — Fahrplan in 5 Schritten
Wenn Krankenkasse, Pflegekasse, Versorgungsamt oder Rentenversicherung deinen Antrag ablehnen, ist das nicht das Ende. Du hast das Recht auf Widerspruch und Klage — kostenfrei vor dem Sozialgericht.
- Frist wahren: Innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich widersprechen (§ 84 SGG). Fristversäumnis ist nur in Ausnahmefällen heilbar.
- Ablehnungsgründe verstehen: Lese den Bescheid sorgfältig. Häufige Gründe: „medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend belegt“, „kein Pflegegrad erreicht“, „Reha vor Rente nicht durchgeführt“.
- Schriftlich widersprechen: Aktenzeichen, Bescheid-Datum, konkrete Ablehnungsgründe, medizinische Gegenargumente. Nutze unsere Vorlage Widerspruch-Fahrplan oder das kostenlose Muster der VdK.
- Neue Beweise beifügen: Arzt-Attest, Krankenhaus-Entlassungsberichte, MD-Gutachten, Pflegeprotokolle, Laborwerte (HbA1c-Verlauf).
- Widerspruchsbescheid abwarten: Die Behörde hat drei Monate Zeit. Bei erneuter Ablehnung: Klage beim Sozialgericht (§ 87 SGG). Keine Gerichtskosten im Sozialrecht (§ 183 i. V. m. § 188 SGG).
Viele Stoffwechsel- und Diabetes-Widersprüche sind erfolgreich, weil die Erstgutachten die Lebensrealität nicht abbilden. Wichtig: dokumentiere deinen Alltag mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit — z. B. Blutzuckerkontrolle nachts um 3 Uhr, Insulinpumpenwechsel, Verbandswechsel am diabetischen Fuß.
Was ist neu 2026?
Im Bereich Stoffwechsel und Diabetes hat sich 2026 einiges getan:
- DMP-Update — Disease-Management-Programme für Diabetes Typ 1, Typ 2, Adipositas und Schilddrüsenerkrankungen wurden 2025 überarbeitet. DMP-Teilnehmer erhalten bevorzugt Hilfsmittel und Schulungen.
- CGM-Pflichtleistung — seit 2024 sind alle CGM-Systeme (Continuous Glucose Monitoring) für insulinpflichtige Diabetiker Pflichtleistung der Krankenkassen (§ 33 SGB V in Verbindung mit dem G-BA-Beschluss).
- Insulinpumpen-Update — Hybrid-Closed-Loop-Systeme (z. B. Medtronic 780G, Tandem t:slim X2, Ypsomed mylife Loop) sind seit 2024 in den Hilfsmittel-Katalog aufgenommen.
- Wohnumfeldverbesserung: der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI wurde 2025 von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme erhöht.
- Belastungsgrenze 1 % — chronisch Kranke (mindestens eine ärztlich dokumentierte chronische Erkrankung mit Dauerbehandlung) zahlen Zuzahlungen nur bis 1 % des Bruttoeinkommens (§ 62 Abs. 1 SGB V). Diabetes Typ 1 und Typ 2 mit Insulintherapie sind anerkannte chronische Erkrankungen.
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- Krankengeld – § 44 SGB V, Höhe, Dauer, Widerspruch
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wird ein Blutzuckermessgerät von der Krankenkasse übernommen?
Ja, Blutzuckermessgeräte, Teststreifen und Lanzetten sind Hilfsmittel der Produktgruppe 14 (PG 14) im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Sie werden auf ärztliche Verordnung übernommen. Die Verordnungsmenge richtet sich nach der Therapieform: bei ICT oder Insulinpumpe in der Regel 200 bis 400 Teststreifen pro Quartal.
Bekomme ich als Diabetiker einen Schwerbehindertenausweis?
Das hängt vom Schweregrad ab. Ein gut eingestellter Diabetes ohne Komplikationen erreicht keinen GdB 50. Sobald jedoch Folgekomplikationen vorliegen (Retinopathie, Nephropathie, Neuropathie mit Fußsyndrom) oder die Therapie intensiv ist (Insulinpumpe, ICT mit mehreren Injektionen täglich), ist ein GdB von 30 bis 80 möglich. Ab GdB 50 erhältst du den Schwerbehindertenausweis.
Welche Hilfsmittel gibt es bei diabetischem Fußsyndrom?
Bei diabetischem Fußsyndrom übernehmen die Krankenkassen spezielles Schuhwerk (PG 31 — orthopädische Schuhe), diabetes-adaptierte Fußbettungen, Wundversorgungsmaterial, Kompressionsstrümpfe (PG 17) und Gehstützen. Wichtig: der behandelnde Diabetologe oder eine spezialisierte Fußambulanz muss die Notwendigkeit dokumentieren.
Kann ich mit Diabetes Erwerbsminderungsrente bekommen?
Ja, wenn du dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst (volle EM-Rente) oder drei bis unter sechs Stunden (halbe EM-Rente). Die Wartezeit von 5 Jahren Versicherungszeit, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge, muss erfüllt sein. Bei jungen Typ-1-Diabetikern ist die Rente oft niedrig und wird durch Bürgergeld aufgestockt.
Wird eine Insulinpumpe von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, Insulinpumpen und das erforderliche Zubehör (Katheter, Reservoire, Batterien) sind Hilfsmittel der PG 14. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung mit Begründung (z. B. „ICT nicht erfolgreich“, „stark schwankende Blutzuckerwerte“, „Nadelphobie“, „Schwangerschaftsplanung“). Die Kasse übernimmt die Kosten voll, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von maximal 10 €.
Habe ich Anspruch auf Pflegegrad bei Diabetes?
Ein Pflegegrad ist möglich, wenn Folgekomplikationen die Selbstständigkeit einschränken — etwa bei diabetischem Fußsyndrom mit Amputation, Erblindung, dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder schwerer Neuropathie. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt nach den Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Häufig werden Pflegegrad 2 oder 3 anerkannt.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Insulin und Teststreifen?
Für Medikamente wie Insulin zahlst du 10 % des Apotheken-Verkaufspreises, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Packung. Teststreifen, Lanzetten und Sensoren für CGM-Systeme sind Hilfsmittel, auch hier 10 % Zuzahlung. Bei chronischer Erkrankung kannst du die Belastungsgrenze von 1 % des Bruttoeinkommens geltend machen und dich von der Zuzahlung befreien lassen.
Zusammenfassung in 5 Kernsätzen
- Stoffwechsel- und Diabetes-Erkrankungen lösen vielfältige Sozialleistungen aus: Hilfsmittel (§ 33 SGB V), Krankengeld (§ 44 SGB V), Pflegegrad (§§ 14, 15 SGB XI), Schwerbehinderung (§ 152 SGB IX) und Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI).
- Die Hilfsmittel-Versorgung umfasst Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen und CGM-Systeme (PG 14), Kompressionsstrümpfe (PG 17), Inkontinenzhilfen (PG 15) und Pflegehilfsmittel (PG 11) — auf ärztliche Verordnung.
- Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) wird beim Versorgungsamt beantragt. Folgekomplikationen wie Retinopathie, Nephropathie oder Fußsyndrom sind die häufigsten Gründe für die Anerkennung.
- Widerspruch gegen Ablehnungsbescheide muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen (§ 84 SGG), Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei (§ 183 i. V. m. § 188 SGG).
- Zuzahlungen können bei chronischer Erkrankung auf 1 % des Bruttoeinkommens begrenzt werden (§ 62 SGB V) — Diabetes Typ 1 und Typ 2 mit Insulintherapie sind anerkannt.
Hinweis zur Rechtsberatung
Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unsere Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch zugelassene Anwältinnen, Anwälte oder anerkannte Beratungsstellen. Wenn du eine konkrete Ablehnung erhalten hast, wende dich an eine Beratungsstelle der VdK Deutschland, des Sozialverbands Deutschland (SoVD), die diabetesDE oder eine Verbraucherzentrale.
Zuletzt geprüft: 20.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e.V.
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Rechtlicher Hinweis (RDG-Grenze)
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Stand: 21. Juni 2026. Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Prüfe daher das Datum der letzten Aktualisierung oben im Beitrag.
Quellen und weiterführende Links
- Gesetzliche Grundlagen auf gesetze-im-internet.de (amtliche Fassung SGB I–XII, SGG)
- Rechtsprechung: juris.de — Bundessozialgericht (BSG) und Landessozialgerichte (LSG)
- Gemeinsame Rundschreiben der BA zu SGB II / SGB III
- Versorgungsmedizinische Grundsätze (VersMedV, Anlage zu § 2 SGB IX)
- MDK / Medizinischer Dienst — Begutachtungsrichtlinien
- BMAS / BMG — aktuelle Gesetzgebung und Reformen
- Sozialverbände: VdK, SoVD — kostenlose Erstberatung
