Große Antragsübersicht im Sozialrecht: Welche Anträge gegenüber Behörden und Sozialgerichten wichtig sein können

Viele Menschen denken bei Sozialrecht zuerst an den einen „Hauptantrag“: Pflegegrad, Hilfsmittel, Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente, Eingliederungshilfe oder Krankengeld. In der Praxis entscheidet aber häufig nicht nur dieser eine Leistungsantrag.

Oft sind Begleitanträge mindestens genauso wichtig: Akteneinsicht, Fristverlängerung, Beweisanträge, Vorschuss, vorläufige Leistungen, Datenschutz-Auskunft, Teilhabeplan, Gesamtplan, Untätigkeitsklage oder einstweiliger Rechtsschutz.

Diese Übersicht soll helfen, typische Anträge zu finden und Verfahren besser zu strukturieren.


1. Grundstruktur: Die fünf wichtigsten Antragstypen

1. Leistungsanträge

Das sind Anträge auf eine konkrete Leistung, zum Beispiel Hilfsmittel, Pflegegeld, Krankengeld, Assistenzleistungen, Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente.

Wichtig: Sozialleistungsanträge müssen nicht immer sofort beim „perfekt richtigen“ Träger landen. Nach § 16 SGB I müssen auch andere Leistungsträger und Gemeinden Anträge entgegennehmen. Das ist strategisch wichtig, wenn die Zuständigkeit unklar ist.

2. Verfahrensanträge

Diese Anträge sichern das Verfahren ab. Beispiele:

  • Akteneinsicht
  • Anhörung
  • Fristverlängerung
  • Beiziehung von Unterlagen
  • Berücksichtigung ärztlicher Stellungnahmen
  • vollständige Begründung
  • rechtsmittelfähiger Bescheid

Zentrale Grundlagen sind unter anderem § 20 SGB X, § 21 SGB X, § 24 SGB X, § 25 SGB X, § 35 SGB X und § 36 SGB X.

3. Eil- und Sicherungsanträge

Diese Anträge sind wichtig, wenn eine Entscheidung zu lange dauert oder akute Nachteile drohen:

  • Vorschuss
  • vorläufige Leistungen
  • einstweilige Anordnung beim Sozialgericht
  • Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Wichtige Grundlagen sind § 42 SGB I, § 43 SGB I, § 86b SGG.

4. Koordinierungsanträge

Diese Anträge sind besonders wichtig, wenn mehrere Behörden, mehrere Leistungen oder komplexe Behinderungsfolgen betroffen sind:

  • Zuständigkeitsklärung
  • Weiterleitung
  • Teilhabeplan
  • Teilhabeplankonferenz
  • Gesamtplan
  • Gesamtplankonferenz
  • Persönliches Budget

Wichtige Grundlagen sind § 14 SGB IX, § 19 SGB IX, § 20 SGB IX, § 29 SGB IX, § 117 SGB IX und § 121 SGB IX. Das SGB IX enthält dabei die zentralen Koordinierungsregeln für Rehabilitation und Teilhabe.

5. Rechtsbehelfe und gerichtliche Anträge

Dazu gehören insbesondere:

  • Widerspruch
  • Klage
  • Untätigkeitsklage
  • Eilantrag
  • Prozesskostenhilfe
  • Beweisanträge
  • Rechtsmittel

Typische Grundlagen sind § 84 SGG, § 87 SGG, § 88 SGG, § 54 SGG, § 55 SGG und § 86b SGG. Das Sozialgerichtsgesetz enthält diese Klagearten, Eilverfahren und Verfahrensrechte im sozialgerichtlichen Verfahren.


2. Allgemeine Querschnittsanträge gegen fast jede Sozialbehörde

Diese Anträge können gegenüber vielen Sozialbehörden sinnvoll sein: Krankenkasse, Pflegekasse, Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Jugendamt, Eingliederungshilfe oder Integrationsamt.

A. Antragseröffnung, Beratung und Auskunft

Antrag auf Sozialleistung / Leistungsantrag

Der Grundantrag auf die jeweilige Sozialleistung. Wichtig ist, dass Anträge auch dann wirksam entgegengenommen werden müssen, wenn die Zuständigkeit noch unklar ist. Grundlage: § 16 SGB I.

Beispiele:

  • Antrag auf Hilfsmittelversorgung
  • Antrag auf Pflegegrad
  • Antrag auf Bürgergeld
  • Antrag auf Eingliederungshilfe
  • Antrag auf Krankengeld
  • Antrag auf Erwerbsminderungsrente
  • Antrag auf Hilfe zur Pflege
  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Antrag auf Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Grundlage: § 14 SGB I.

Beispiele:

  • „Bitte beraten Sie mich zu allen in Betracht kommenden Leistungen.“
  • „Bitte teilen Sie mir mit, welche Ansprüche neben meinem Hauptantrag zusätzlich in Betracht kommen.“
  • „Bitte beraten Sie mich zu vorrangigen und nachrangigen Leistungsträgern.“

Antrag auf Auskunft

Der Auskunftsantrag ist sinnvoll, wenn konkrete Informationen benötigt werden: Zuständigkeit, Leistungsumfang, Unterlagen, Fristen, Form oder Entscheidungsgrundlagen. Grundlage: § 15 SGB I.

Beispiele:

  • Antrag auf Mitteilung der zuständigen Stelle
  • Antrag auf Mitteilung fehlender Unterlagen
  • Antrag auf Mitteilung der Entscheidungsfrist
  • Antrag auf Mitteilung der herangezogenen Rechtsgrundlagen
  • Antrag auf Mitteilung, ob ein Antrag weitergeleitet wurde

B. Akteneinsicht, Beweise und rechtliches Gehör

Antrag auf Akteneinsicht

Einer der wichtigsten Standardanträge. Besonders wichtig bei Gutachten, MD-Verfahren, ärztlichem Dienst, Pflegegrad, Hilfsmitteln, Ermessensentscheidungen, Sanktionen, Aufhebungen und Rückforderungen. Grundlage: § 25 SGB X.

Beispiele:

  • Antrag auf vollständige Akteneinsicht
  • Antrag auf Übersendung der Akte in Kopie
  • Antrag auf digitale Aktenübersendung
  • Antrag auf Einsicht in Gutachten und Stellungnahmen
  • Antrag auf Einsicht in interne Vermerke, soweit verfahrensrelevant
  • Antrag auf Einsicht in MD-Unterlagen
  • Antrag auf Einsicht in E-Mail-Kommunikation, soweit sie Teil des Verwaltungsvorgangs ist

Antrag auf Anhörung oder Nachholung der Anhörung

Vor belastenden Verwaltungsakten muss die Behörde grundsätzlich Gelegenheit zur Äußerung geben. Grundlage: § 24 SGB X.

Beispiele:

  • Antrag auf Anhörung vor Aufhebung
  • Antrag auf Anhörung vor Rückforderung
  • Antrag auf Stellungnahmefrist
  • Antrag auf Nachholung der Anhörung
  • Antrag auf Aussetzung der Entscheidung bis zur Stellungnahme

Antrag auf Beiziehung und Berücksichtigung bestimmter Beweismittel

Die Behörde muss den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln. Grundlagen: § 20 SGB X und § 21 SGB X.

Beispiele:

  • behandelnde Ärzte anschreiben
  • Pflegeberichte beiziehen
  • Pflegedokumentation auswerten
  • Klinikberichte berücksichtigen
  • Reha-Entlassungsbericht nur zweckbezogen verwerten
  • Zeugen anhören
  • Arbeitgeberstellungnahme einholen
  • technische Stellungnahme zur Arbeitsplatzausstattung einholen
  • Hausbesuch durchführen
  • Videotermin anbieten
  • Gutachten ergänzen lassen

Antrag auf Fristverlängerung oder Stellungnahmefrist

Ein ausdrücklicher allgemeiner „Fristverlängerungsparagraph“ steht nicht an einer einzigen Stelle für alle Fälle. Praktisch folgt der Antrag häufig aus dem Anhörungsrecht, dem Untersuchungsgrundsatz und dem Anspruch auf ein faires Verfahren. Besonders relevant sind § 24 SGB X, § 20 SGB X und § 17 SGB I.

Beispiele:

  • Fristverlängerung wegen Krankheit
  • Fristverlängerung wegen fehlender Akteneinsicht
  • Fristverlängerung wegen noch ausstehender ärztlicher Unterlagen
  • Frist zur Stellungnahme nach Gutachtenübersendung
  • Frist zur Nachreichung von Belegen

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wenn eine gesetzliche Frist unverschuldet versäumt wurde, kann Wiedereinsetzung beantragt werden. Grundlage im Verwaltungsverfahren: § 27 SGB X. Wichtig: Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen.

Beispiele:

  • Fristversäumnis wegen Krankenhausaufenthalt
  • Fristversäumnis wegen schwerer Erkrankung
  • Fristversäumnis wegen Behinderungsfolgen
  • Fristversäumnis wegen nachweisbarer Postprobleme
  • Fristversäumnis wegen fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

C. Korrektur alter oder laufender Bescheide

Antrag auf Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheids

Der klassische Überprüfungsantrag gegen alte falsche Bescheide. Grundlage: § 44 SGB X.

Beispiele:

  • falsche Pflegegradentscheidung überprüfen
  • alte Bürgergeldberechnung überprüfen
  • falsche Krankengeldentscheidung überprüfen
  • fehlerhafte Hilfsmittelablehnung überprüfen
  • falsche Rentenentscheidung überprüfen
  • Rückforderung überprüfen lassen

Änderungsantrag bei veränderten Verhältnissen

Bei Dauerverwaltungsakten oder geänderter Tatsachenlage ist ein Änderungs-, Neufeststellungs- oder Verschlimmerungsantrag wichtig. Grundlage: § 48 SGB X.

Beispiele:

  • Höherstufungsantrag Pflegegrad
  • Verschlimmerungsantrag GdB
  • Anpassung laufender Leistungen
  • Änderung wegen neuer Diagnosen
  • Änderung wegen veränderter Wohnsituation
  • Änderung wegen neuem Hilfebedarf

Antrag auf Rücknahme belastender Nebenbestimmungen

Wenn ein Bescheid zwar grundsätzlich bewilligt, aber mit rechtswidrigen Bedingungen, Auflagen oder Einschränkungen versehen wird, kann die Rücknahme oder Änderung dieser Nebenbestimmungen verlangt werden. Relevant sind insbesondere § 32 SGB X, § 44 SGB X und § 48 SGB X.


D. Eilhilfen gegenüber Behörden

Antrag auf Vorschuss

Wenn dem Grunde nach ein Anspruch besteht, die genaue Höhe aber noch nicht feststeht oder die Bearbeitung länger dauert, kann ein Vorschuss verlangt werden. Grundlage: § 42 SGB I.

Beispiele:

  • Vorschuss auf Bürgergeld
  • Vorschuss auf Krankengeld
  • Vorschuss auf Pflegeleistungen
  • Vorschuss auf Teilhabeleistungen
  • Vorschuss nach gerichtlichem Eilbeschluss, wenn die Umsetzung sonst an Liquidität scheitert

Antrag auf vorläufige Leistungen

Wenn mehrere Träger über die Zuständigkeit streiten oder die Zuständigkeit unklar ist, können vorläufige Leistungen beantragt werden. Grundlage: § 43 SGB I.

Beispiele:

  • Zuständigkeitsstreit Krankenkasse gegen Eingliederungshilfe
  • Zuständigkeitsstreit Rentenversicherung gegen Agentur für Arbeit
  • Zuständigkeitsstreit Sozialamt gegen Pflegekasse
  • ungeklärte Reha-Trägerschaft

Antrag auf Verzinsung verspätet gezahlter Geldleistungen

Dieser Antrag wird häufig vergessen. Grundlage: § 44 SGB I.

Beispiele:

  • Nachzahlung von Pflegegeld
  • Nachzahlung von Krankengeld
  • Nachzahlung von Bürgergeld
  • Nachzahlung von Rente
  • Nachzahlung von Sozialhilfe

E. Barrierefreiheit, Kommunikation und Diskriminierungsschutz

Antrag auf barrierefreie Kommunikation und Kommunikationshilfen

Bei Hör-, Sprach-, kognitiven, psychischen oder anderen Barrieren können angepasste Kommunikationsformen verlangt werden. Wichtige Grundlagen sind § 17 SGB I, § 9 BGG, § 10 BGG und § 11 BGG.

Beispiele:

  • Antrag auf leichte oder einfache Sprache
  • Antrag auf verständliche Bescheiderläuterung
  • Antrag auf Gebärdensprachdolmetschung
  • Antrag auf Kommunikationsassistenz
  • Antrag auf schriftliche statt telefonische Kommunikation
  • Antrag auf barrierearmen Videotermin
  • Antrag auf längere Antwortfristen wegen Behinderung

Antrag auf barrierefreie digitale Zugänglichkeit

Bei Bundesstellen sind barrierefreie Websites, Apps und Online-Formulare relevant. Grundlage: § 12a BGG.

Beispiele:

  • barrierefreies Online-Formular
  • zugängliche PDF-Dokumente
  • barrierefreie App-Nutzung
  • alternative Einreichungswege bei unzugänglichen Portalen

Antrag auf Schlichtung wegen Barrierefreiheit

Bei Streitigkeiten mit Bundesstellen kann ein Schlichtungsverfahren in Betracht kommen. Grundlage: § 16 BGG.

Antrag auf behinderungsgerechte Auslegung von Verfahren und Ermessen

Sozialrechtliche Verfahren müssen behinderungsbezogene Teilhabebedarfe ernst nehmen. Wichtige Grundlagen sind Art. 3 GG, § 1 SGB IX, § 7 BGG sowie die UN-Behindertenrechtskonvention. § 7 BGG beschreibt Benachteiligung als unmittelbare oder mittelbare Beeinträchtigung gleichberechtigter Teilhabe.

Beispiele:

  • behinderungsgerechte Fristgestaltung
  • barrierearme Begutachtung
  • Berücksichtigung kognitiver Einschränkungen
  • Berücksichtigung psychischer Belastungsgrenzen
  • Ermessen unter Teilhabegesichtspunkten
  • Vermeidung mittelbarer Benachteiligung durch formale Verfahrensanforderungen

F. Datenschutz und Sozialdaten

Antrag auf Datenauskunft

Wenn unklar ist, welche Sozialdaten gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder bei Dritten erhoben wurden, ist ein Datenauskunftsantrag sinnvoll. Grundlage: § 83 SGB X.

Beispiele:

  • Auskunft über gespeicherte Gesundheitsdaten
  • Auskunft über Datenübermittlungen an den Medizinischen Dienst
  • Auskunft über Datenübermittlungen an Dritte
  • Auskunft über interne Vermerke
  • Auskunft über Zwecke der Verarbeitung
  • Auskunft über Empfänger der Daten

Antrag auf Information bei Datenerhebung bei Dritten

Wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden, sind Informationspflichten relevant. Grundlage: § 82a SGB X.

Beispiele:

  • Welche Unterlagen wurden bei welchem Arzt angefordert?
  • Welche Daten wurden beim Arbeitgeber erhoben?
  • Welche Daten wurden beim MD eingeholt?
  • Wann wurde die betroffene Person informiert?
  • Warum wurde eine Information unterlassen?

Antrag auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch

Bei falschen, veralteten oder unzulässig verarbeiteten Sozialdaten ist dieser Antrag wichtig. Grundlage: § 84 SGB X.

Beispiele:

  • falsche Diagnose in Akte berichtigen
  • falsche Leistungsdaten korrigieren
  • unzutreffenden Vermerk löschen
  • Verarbeitung streitiger Angaben einschränken
  • Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitung

Antrag auf Einschaltung des behördlichen Datenschutzes

Bei Datenschutzproblemen innerhalb einer Sozialbehörde sind § 81 SGB X und § 81a SGB X relevant.


3. Reha- und Teilhabe-Querschnitt: Anträge nach SGB IX

Diese Anträge sind besonders wichtig, wenn Behinderung, chronische Erkrankung, Teilhabe am Arbeitsleben, Mobilität, Wohnen, Bildung oder Assistenz betroffen sind.

A. Zuständigkeitsklärung und Weiterleitung

Antrag auf Zuständigkeitsklärung

Reha-Träger dürfen Zuständigkeitsfragen nicht endlos zulasten der leistungsberechtigten Person offenlassen. Grundlage: § 14 SGB IX.

Beispiele:

  • „Bitte klären Sie unverzüglich Ihre Zuständigkeit als Rehabilitationsträger.“
  • „Bitte leiten Sie den Antrag fristgerecht an den zuständigen Träger weiter.“
  • „Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich als leistender Rehabilitationsträger ansehen.“

Antrag auf vollständige Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung muss den konkreten individuellen Teilhabebedarf erfassen. Relevante Grundlagen sind § 13 SGB IX, § 14 SGB IX, § 19 SGB IX und § 20 SGB IX.

Beispiele:

  • Antrag auf individuelle Bedarfsermittlung
  • Antrag auf Prüfung aller in Betracht kommenden Leistungen
  • Antrag auf Einbeziehung ärztlicher, technischer und arbeitsbezogener Stellungnahmen
  • Antrag auf Berücksichtigung des tatsächlichen Arbeitsplatzes
  • Antrag auf Berücksichtigung des häuslichen Arbeitsumfeldes, wenn dort die tatsächliche Arbeitsleistung erfolgt

B. Wunsch- und Wahlrecht

Antrag auf Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts

Bei der Entscheidung über Leistungen und bei der Ausführung von Teilhabeleistungen sind berechtigte Wünsche zu beachten. Grundlage: § 8 SGB IX.

Beispiele:

  • Wahl eines bestimmten Leistungserbringers
  • Wunsch nach ambulanter statt stationärer Leistung
  • Wunsch nach Persönlichem Budget
  • Wunsch nach geeigneter Wohnform
  • Wunsch nach Homeoffice-naher Teilhabesicherung
  • Wunsch nach bestimmtem Assistenzmodell
  • Wunsch nach bestimmtem Reha-Ort

C. Persönliches Budget

Antrag auf Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ermöglicht, Sachleistungen als Geldleistung oder Gutschein zu organisieren. Grundlage: § 29 SGB IX. In der Pflegeversicherung ist zusätzlich § 35a SGB XI relevant.

Beispiele:

  • Assistenzleistungen als Budget
  • Mobilitätsleistungen als Budget
  • soziale Teilhabe als Budget
  • trägerübergreifendes Persönliches Budget
  • Budget statt klassischer Sachleistung

D. Teilhabeplan, Teilhabeplankonferenz, Gesamtplan

Antrag auf Teilhabeplan

Wenn mehrere Leistungen oder mehrere Träger betroffen sind, ist ein Teilhabeplan wichtig. Grundlage: § 19 SGB IX.

Antrag auf Teilhabeplankonferenz

Die Teilhabeplankonferenz kann bei komplexem Bedarf beantragt werden. Grundlage: § 20 SGB IX.

Antrag auf Gesamtplan und Gesamtplankonferenz

In der Eingliederungshilfe sind Gesamtplanverfahren zentral. Grundlagen: § 117 SGB IX und § 121 SGB IX.

Beispiele:

  • mehrere Assistenzbedarfe
  • Wohnen, Mobilität und Arbeit zusammen
  • komplexe psychische oder kognitive Einschränkungen
  • langfristige Eingliederungshilfe
  • Streit über Art und Umfang der Leistung

4. Behördenspezifische Anträge nach Rechtsgebiet

A. Krankenkasse: SGB V

Die Krankenkasse ist häufig zuständig für Krankenbehandlung, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Krankengeld, Fahrkosten und medizinische Rehabilitation. Das SGB V ist auf Gesetze im Internet aktuell abrufbar.

Typische Anträge

  • Antrag auf Krankenbehandlung
  • Antrag auf konkrete Behandlung
  • Antrag auf Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V
  • Antrag auf Hilfsmittel-Reparatur
  • Antrag auf Hilfsmittel-Ersatzbeschaffung
  • Antrag auf Hilfsmittel-Folgeversorgung
  • Antrag auf leihweise Hilfsmittelversorgung
  • Antrag auf behinderungsbedingte Anpassung eines Hilfsmittels
  • Antrag auf häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
  • Antrag auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V
  • Antrag auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
  • Antrag auf medizinische Rehabilitation nach § 40 SGB V
  • Antrag auf Krankengeld nach § 44 SGB V
  • Antrag auf Krankengeldbeginn und Fortzahlung nach § 46 SGB V
  • Antrag auf Fahrkosten
  • Antrag auf Soziotherapie
  • Antrag auf Digitale Gesundheitsanwendungen
  • Antrag auf Reha-Nachsorge
  • Antrag auf Anschlussheilbehandlung
  • Antrag auf stufenweise Wiedereingliederung
  • Antrag auf Kostenerstattung selbstbeschaffter Leistungen
  • Antrag auf Genehmigungsfiktion oder Entscheidung binnen Frist, soweit einschlägig
  • Antrag auf Akteneinsicht in MD-Unterlagen
  • Antrag auf Neubewertung nach neuen ärztlichen Unterlagen
  • Antrag auf Ersatzbescheinigung statt elektronischer Gesundheitskarte nach § 15 SGB V

Strategisch besonders wichtig

Bei Hilfsmitteln sollte der Antrag möglichst konkret formuliert werden: medizinischer Zweck, Teilhabezweck, konkrete Alltagssituation, vorhandene Einschränkungen, ärztliche Begründung, bisherige Versorgung, warum einfachere Mittel nicht ausreichen.

Bei MD-Beteiligung sollte zusätzlich Akteneinsicht, Offenlegung der MD-Kommunikation und Prüfung der Datenerhebung beantragt werden. Relevante Grundlagen können § 25 SGB X, § 67a SGB X, § 83 SGB X und § 276 SGB V sein.


B. Pflegekasse: SGB XI

Die Pflegeversicherung ist streng antragsbezogen. Das SGB XI enthält die Leistungsarten und das Begutachtungsverfahren; die amtliche Übersicht nennt unter anderem Pflegeberatung, Begutachtung, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und digitale Pflegeanwendungen.

Typische Anträge

  • Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades nach § 33 SGB XI
  • Antrag auf Höherstufung
  • Antrag auf Verschlimmerungsprüfung
  • Antrag auf Neubegutachtung
  • Antrag auf Übersendung des vollständigen Pflegegutachtens nach § 18c SGB XI
  • Antrag auf Berücksichtigung konkreter Beweismittel im Begutachtungsverfahren nach § 18 SGB XI, § 20 SGB X und § 21 SGB X
  • Antrag auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Antrag auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  • Antrag auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI
  • Antrag auf Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI
  • Antrag auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Antrag auf Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI
  • Antrag auf digitale Pflegeanwendungen nach § 40a SGB XI
  • Antrag auf Tagespflege und Nachtpflege nach § 41 SGB XI
  • Antrag auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
  • Antrag auf gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI
  • Antrag auf vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI
  • Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld und kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 44a SGB XI
  • Antrag auf Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
  • Antrag auf Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen nach § 45f SGB XI
  • Antrag auf Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen nach § 45g SGB XI
  • Antrag auf Teilnahme am Persönlichen Budget nach § 35a SGB XI

Strategisch besonders wichtig

Bei Pflegegradverfahren sollten Betroffene nicht nur „Pflegegrad beantragen“, sondern zugleich die spätere Beweisführung vorbereiten:

  • vollständiges Gutachten verlangen
  • Pflegetagebuch führen
  • typische schlechte Tage beschreiben
  • kognitive und psychische Einschränkungen konkret darlegen
  • Selbstgefährdung und Beaufsichtigungsbedarf beschreiben
  • fehlerhafte Begutachtung ausdrücklich rügen
  • Neubegutachtung beantragen, wenn der tatsächliche Hilfebedarf nicht erfasst wurde

C. Eingliederungshilfe, Reha-Träger und Teilhabe: SGB IX

Typische Anträge

Strategisch besonders wichtig

Bei Teilhabeleistungen darf die Behörde den Antrag nicht auf eine formale Frage verengen. Entscheidend ist der konkrete behinderungsbedingte Bedarf.

Beispiele für starke Zusatzanträge:

  • Antrag auf Mitteilung, ob eine individuelle Bedarfsermittlung durchgeführt wurde
  • Antrag auf Mitteilung, welches Prüfschema verwendet wurde
  • Antrag auf Mitteilung, ob und warum ein häuslicher Arbeitsplatz ausgeschlossen sein soll
  • Antrag auf Mitteilung, ob eine Ermessensentscheidung getroffen wurde
  • Antrag auf vollständige Darlegung der Ermessensgesichtspunkte
  • Antrag auf Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsausübung
  • Antrag auf Berücksichtigung der Zustimmung des Arbeitgebers zum Homeoffice
  • Antrag auf Einholung einer technischen Stellungnahme zur Arbeitsplatzausstattung
  • Antrag auf Einholung einer arbeitsmedizinischen Stellungnahme

D. Jobcenter: SGB II

Typische Anträge

  • Antrag auf Bürgergeld nach § 37 SGB II
  • Weiterbewilligungsantrag
  • Änderungsantrag
  • Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 SGB II
  • Antrag auf Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
  • Antrag auf Zusicherung zu Unterkunftskosten vor Umzug nach § 22 SGB II
  • Antrag auf Mietschuldenübernahme
  • Antrag auf Energieschuldenübernahme
  • Antrag auf Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach § 24 SGB II
  • Antrag auf einmalige Bedarfe, insbesondere Erstausstattung, nach § 24 SGB II
  • Antrag auf Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II
  • Antrag auf Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II
  • Antrag auf kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II
  • Antrag auf Einstiegsgeld nach § 16b SGB II
  • Antrag auf Förderung einer Selbständigkeit nach § 16c SGB II
  • Antrag auf Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II
  • Antrag auf Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II
  • Antrag auf ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
  • Antrag auf Schlichtung im Kooperationsplanverfahren nach § 15a SGB II

E. Agentur für Arbeit: SGB III

Typische Anträge

  • Antrag auf Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosmeldung
  • Antrag auf Vermittlung
  • Antrag auf Beratung
  • Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III
  • Antrag auf Reisekosten, Bewerbungskosten, Pendelkosten oder Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III
  • Antrag auf Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III
  • Antrag auf Probebeschäftigung oder Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 46 SGB III
  • Antrag auf Bildungsgutschein nach § 81 SGB III
  • Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen nach § 112 SGB III
  • Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe
  • Antrag auf Insolvenzgeld
  • Antrag auf Gründungszuschuss
  • Antrag auf Gleichstellung schwerbehinderter Menschen nach § 151 SGB IX

F. Rentenversicherung: SGB VI

Typische Anträge

  • Antrag auf Regelaltersrente
  • Antrag auf vorgezogene Altersrente
  • Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI
  • Antrag auf Hinterbliebenenrente
  • Antrag auf Kontenklärung nach § 149 SGB VI
  • Antrag auf Vormerkung von Zeiten
  • Antrag auf Beitragsnachzahlung in gesetzlich eröffneten Fällen
  • Antrag auf Beitragserstattung
  • Antrag auf medizinische Rehabilitation nach § 15 SGB VI
  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Antrag auf Übergangsgeld
  • Antrag auf Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag nach § 116 SGB VI
  • Antrag auf Prüfung „Reha vor Rente“ nach § 9 SGB VI

Die Rentenversicherung ist besonders wichtig bei Erwerbsminderung, Rehabilitation und Kontenklärung. Nach § 9 SGB VI haben Teilhabeleistungen grundsätzlich Vorrang vor Rentenleistungen, wenn dadurch Rente vermieden oder hinausgeschoben werden kann.


G. Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft: SGB VII

Typische Anträge

  • Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls
  • Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit
  • Antrag auf Heilbehandlung nach § 26 SGB VII
  • Antrag auf medizinische Rehabilitation nach § 26 SGB VII
  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 26 SGB VII
  • Antrag auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 26 SGB VII
  • Antrag auf Verletztengeld nach § 45 SGB VII und § 46 SGB VII
  • Antrag auf Verletztenrente
  • Antrag auf Pflegegeld
  • Antrag auf Hilfsmittel
  • Antrag auf Wohnungshilfe
  • Antrag auf Kraftfahrzeughilfe
  • Antrag auf Hinterbliebenenleistungen

H. Jugendamt: SGB VIII

Typische Anträge


I. Sozialamt: SGB XII

Typische Anträge

  • Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 44 SGB XII
  • Antrag auf Mehrbedarf
  • Antrag auf Unterkunft und Heizung
  • Antrag auf Darlehen
  • Antrag auf Bildung und Teilhabe
  • Antrag auf Hilfen zur Gesundheit
  • Antrag auf Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII
  • Antrag auf Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Kurzzeitpflege im SGB-XII-Kontext nach § 64a SGB XII
  • Antrag auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII und § 68 SGB XII
  • Antrag auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 70 SGB XII
  • Antrag auf Altenhilfe nach § 71 SGB XII
  • Antrag auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
  • Antrag auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII
  • Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

J. Soziale Entschädigung: SGB XIV

Das SGB XIV ist das Recht der Sozialen Entschädigung. Es betrifft insbesondere Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. § 1 SGB XIV beschreibt Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung.

Typische Anträge

  • Antrag auf Anerkennung einer Schädigungsfolge
  • Antrag auf Anerkennung einer Gewalttat
  • Antrag auf Schnelle Hilfen nach § 29 SGB XIV
  • Antrag auf Fallmanagement nach § 30 SGB XIV
  • Antrag auf Traumaambulanz
  • Antrag auf Krankenbehandlung nach § 42 SGB XIV
  • Antrag auf ergänzende Leistungen
  • Antrag auf Teilhabeleistungen
  • Antrag auf Berufsschadensausgleich
  • Antrag auf Unterhaltsersatzleistungen
  • Antrag auf Hinterbliebenenleistungen
  • Antrag auf vorzeitige Leistungen oder vorläufige Entscheidung nach § 119 SGB XIV

5. Anträge gegenüber dem Sozialgericht

Anträge gegenüber dem Sozialgericht

Gerichtliche Anträge sind keine Behördenanträge. Sie dienen dazu, Rechte gegen Behörden durchzusetzen, Verfahren zu beschleunigen, Beweise zu sichern, die Akte vollständig zu machen oder vorläufige Leistungen zu erhalten.

Besonders wichtig: Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Grundlage ist § 103 SGG. Zusätzlich hat das Gericht nach § 106 SGG eine aktive Hinweispflicht und Prozessförderungspflicht. Das ist für Betroffene ohne anwaltliche Vertretung strategisch sehr wichtig.


1. Antrag auf gerichtliche Hinweise und sachdienliche Antragstellung

Dieser Antrag ist einer der wichtigsten „Tricks“ im Sozialgerichtsverfahren. Er zwingt das Gericht zwar nicht dazu, eine Rechtsberatung wie ein Anwalt zu leisten. Das Gericht muss aber aufklären, auf sachdienliche Anträge hinwirken und unklare oder unvollständige Angaben thematisieren. Grundlage: § 106 SGG.

Musterformulierung

Antrag auf richterliche Hinweise und Prozessförderung

Ich beantrage,

das Gericht möge nach § 106 SGG darauf hinwirken, dass etwaige Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt und alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

Ich bitte insbesondere um gerichtlichen Hinweis,

  1. ob meine bisherigen Anträge aus Sicht des Gerichts hinreichend bestimmt und sachdienlich gefasst sind,
  2. ob weitere Sachanträge, Hilfsanträge, Beweisanträge oder prozessuale Anträge erforderlich oder zweckmäßig erscheinen,
  3. welche Tatsachen aus Sicht des Gerichts noch ergänzend vorgetragen werden sollten,
  4. welche Unterlagen, Nachweise, ärztlichen Stellungnahmen oder sonstigen Beweismittel aus Sicht des Gerichts noch fehlen,
  5. ob das Gericht weiteren Aufklärungsbedarf sieht und welche konkreten Punkte aus seiner Sicht entscheidungserheblich sein könnten,
  6. ob eine gerichtliche Fristsetzung nach § 106a SGG beabsichtigt ist und welche Folgen eine Fristversäumung haben könnte.

Hilfsweise beantrage ich, mir vor einer Entscheidung oder vor einer nachteiligen prozessualen Bewertung Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben.

Warum der Antrag wichtig ist

Dieser Antrag ist besonders stark, wenn Betroffene nicht anwaltlich vertreten sind, wenn die Klage oder der Eilantrag noch ungenau formuliert ist oder wenn unklar ist, was das Gericht für entscheidungserheblich hält. § 106 SGG erlaubt es, das Gericht aktiv an seine Prozessförderungspflicht zu erinnern. § 106a SGG ist zusätzlich wichtig, weil das Gericht Fristen zur Angabe von Tatsachen, Beweismitteln oder Erklärungen setzen kann; verspätetes Vorbringen kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgewiesen werden.


2. Antrag auf vollständige Akteneinsicht

Akteneinsicht ist im Gerichtsverfahren einer der wichtigsten Anträge überhaupt. Ohne vollständige Akte lässt sich häufig nicht prüfen, ob die Behörde richtig ermittelt, ordnungsgemäß entschieden oder wesentliche Unterlagen zurückgehalten hat. Grundlage ist § 120 SGG. Ergänzend ist im Verwaltungsverfahren § 25 SGB X wichtig.

Musterformulierung

Antrag auf vollständige Akteneinsicht

Ich beantrage vollständige Akteneinsicht nach § 120 SGG in sämtliche Gerichtsakten und beigezogenen Verwaltungsakten.

Die Akteneinsicht soll sich insbesondere erstrecken auf:

  1. die vollständige Verwaltungsakte,
  2. sämtliche Teilakten, Nebenakten und elektronischen Aktenbestandteile,
  3. interne Vermerke, Prüfvermerke und Entscheidungsvorlagen, soweit sie Bestandteil des Verwaltungsvorgangs sind,
  4. medizinische Stellungnahmen, MD-Unterlagen, ärztliche Dienstunterlagen oder Gutachten,
  5. E-Mail-Kommunikation, Faxeingänge, digitale Eingangsdokumentationen und Wiedervorlagen, soweit verfahrensbezogen,
  6. Unterlagen zum Widerspruchsverfahren einschließlich Vorlagevermerk, Ausschussbefassung, Beschlussfassung und Widerspruchsbescheid.

Ich bitte um Mitteilung, ob die dem Gericht vorliegende Verwaltungsakte vollständig, chronologisch geordnet und lückenlos vorgelegt wurde.

Hilfsweise beantrage ich, der Beklagten beziehungsweise Antragsgegnerin aufzugeben, die vollständige Verwaltungsakte einschließlich sämtlicher elektronischer Bestandteile, interner Vermerke und entscheidungserheblicher Kommunikation vollständig vorzulegen.

Ergänzungsantrag bei elektronischen Akten

Ich beantrage ausdrücklich, dass die Akteneinsicht auch elektronische Aktenbestandteile, Dokumentenmanagement-Vermerke, Eingangsjournale, Metadaten, E-Mail-Ausdrucke, Scanprotokolle, Wiedervorlagen und interne Bearbeitungsvermerke umfasst, soweit diese verfahrensbezogen und entscheidungserheblich sind.


3. Antrag auf gerichtliche Aufklärung und vollständige Aktenbeiziehung

Das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Es ist nicht an die Beweisanträge der Beteiligten gebunden. Grundlage ist § 103 SGG. Das ist besonders wichtig, wenn Behörden nur selektiv vortragen oder die Verwaltungsakte unvollständig wirkt.

Musterformulierung

Antrag auf gerichtliche Sachaufklärung und vollständige Aktenbeiziehung

Ich beantrage,

der Beklagten beziehungsweise Antragsgegnerin nach § 103 SGG und § 106 SGG aufzugeben, die vollständige, lückenlose und chronologisch geordnete Verwaltungsakte vorzulegen.

Die Vorlage soll insbesondere umfassen:

  1. sämtliche Eingangsdokumentationen,
  2. sämtliche internen Vermerke,
  3. sämtliche Anforderungen und Rückläufe,
  4. sämtliche MD-Anfragen und MD-Antworten,
  5. sämtliche ärztlichen, technischen oder sonstigen fachlichen Stellungnahmen,
  6. sämtliche E-Mails, Faxe, Gesprächsvermerke und Wiedervorlagen, soweit verfahrensbezogen,
  7. sämtliche Unterlagen zum Widerspruchsverfahren einschließlich Ausschussbefassung und Entscheidungsdokumentation.

Ich beantrage außerdem, die Beklagte beziehungsweise Antragsgegnerin zur Erklärung aufzufordern, ob die vorgelegte Akte vollständig ist oder ob weitere Aktenbestandteile, elektronische Vorgänge, Teilakten oder Nebenakten existieren.


4. Antrag auf Feststellung beziehungsweise prozessuale Würdigung unvollständiger Aktenvorlage

Wenn die Behörde mit Unterlagen argumentiert, die nicht in der Akte liegen, oder wenn entscheidende Vorgänge fehlen, sollte das ausdrücklich gerügt werden.

Musterformulierung

Antrag wegen unvollständiger Aktenvorlage

Ich beantrage,

festzustellen beziehungsweise bei der prozessualen Würdigung zugrunde zu legen, dass die bisherige Aktenvorlage unvollständig ist, soweit sich aus der Akte nicht nachvollziehbar ergibt,

  1. welche Unterlagen der Behörde tatsächlich vorlagen,
  2. wann diese Unterlagen eingingen,
  3. wer sie ausgewertet hat,
  4. welche Unterlagen an Dritte oder den Medizinischen Dienst übermittelt wurden,
  5. auf welche Unterlagen die Entscheidung tatsächlich gestützt wurde,
  6. ob und wie der Widerspruchsausschuss oder die Widerspruchsstelle befasst war.

Ich beantrage weiter, schriftsätzlichen Vortrag der Beklagten beziehungsweise Antragsgegnerin, der in der Verwaltungsakte keine nachvollziehbare Grundlage findet, erst nach vollständiger Aktenvorlage zu verwerten.

Das ist kein klassischer „Feststellungsantrag“ im Sinne einer Feststellungsklage. Praktisch ist es ein prozessualer Würdigungs- und Aufklärungsantrag.


5. Negativbeweis: Antrag, fehlende Aktenvermerke zulasten der Behörde zu würdigen

Ein Negativbeweis bedeutet hier: Aus der Akte ergibt sich gerade nicht, dass ein bestimmter Verfahrensschritt erfolgt ist. Beispiel: Es gibt keinen Vermerk über die Befassung des Widerspruchsausschusses, keine Dokumentation einer Anhörung, keine MD-Anforderung, keinen Zugangsnachweis oder keinen Nachweis der Bekanntgabe.

Musterformulierung

Antrag zur Würdigung eines Negativbefunds in der Verwaltungsakte

Ich beantrage,

den Umstand, dass sich aus der vorgelegten Verwaltungsakte kein Nachweis über den behaupteten Verfahrensschritt ergibt, bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.

Konkret ergibt sich aus der Akte bislang nicht:

  1. dass der Vorgang dem Widerspruchsausschuss ordnungsgemäß vorlag,
  2. wann und mit welchem Ergebnis eine Befassung stattfand,
  3. welche Unterlagen entscheidungserheblich waren,
  4. ob eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 24 SGB X durchgeführt wurde,
  5. ob die nach § 20 SGB X erforderlichen Ermittlungen vollständig durchgeführt wurden,
  6. ob die tragenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe nach § 35 SGB X nachvollziehbar dokumentiert wurden,
  7. ob der Widerspruchsbescheid nach § 85 SGG ordnungsgemäß schriftlich erlassen, begründet und bekanntgegeben wurde.

Soweit die Behörde behauptet, diese Verfahrensschritte seien erfolgt, beantrage ich, ihr aufzugeben, dies durch konkrete Aktenbestandteile, Vermerke, Eingangsdokumentationen oder Bekanntgabenachweise nachzuweisen.


6. Antrag auf Hinweise vor Fristablauf wegen eigenem Gutachter nach § 109 SGG

Dieser Antrag ist besonders wichtig. Nach § 109 SGG kann unter bestimmten Voraussetzungen die gutachtliche Anhörung eines bestimmten Arztes beantragt werden. Das Gericht kann die Anhörung von einem Kostenvorschuss abhängig machen. Gerade deshalb sollte man vor Fristablauf eine gerichtliche Information verlangen, wenn unklar ist, ob und bis wann ein solcher Antrag gestellt werden muss.

Musterformulierung

Antrag auf gerichtlichen Hinweis zur Stellung eines Antrags nach § 109 SGG

Ich beantrage,

mir vor Ablauf etwaiger gerichtlicher oder gesetzter Fristen ausdrücklich mitzuteilen,

  1. ob das Gericht weiteren medizinischen Aufklärungsbedarf sieht,
  2. ob das Gericht beabsichtigt, von Amts wegen ein weiteres Gutachten einzuholen,
  3. ob aus Sicht des Gerichts Anlass besteht, einen Antrag nach § 109 SGG zu stellen,
  4. bis wann ein solcher Antrag spätestens gestellt werden müsste,
  5. welche Anforderungen an die Benennung des bestimmten Arztes gestellt werden,
  6. ob und in welcher voraussichtlichen Höhe ein Kostenvorschuss angefordert werden könnte.

Hilfsweise beantrage ich vorsorglich Fristverlängerung zur Prüfung und Vorbereitung eines Antrags nach § 109 SGG, da hierfür zunächst Akteneinsicht, medizinische Auswertung und die Klärung der Bereitschaft eines geeigneten Arztes erforderlich sind.

Ich bitte außerdem um richterlichen Hinweis nach § 106 SGG, falls das Gericht der Auffassung ist, dass ein Antrag nach § 109 SGG zur weiteren Rechtsverfolgung erforderlich oder sachdienlich sein könnte.

Wichtig

Das Gericht muss nicht „anwaltlich beraten“. Aber es muss das Verfahren fair fördern, auf sachdienliche Anträge hinwirken und unklare oder unvollständige Punkte ansprechen. Gerade deshalb sollte dieser Antrag in die Website-Übersicht aufgenommen werden.


7. Antrag auf Fristverlängerung oder Nachlass

Wenn eine gerichtliche Frist läuft und Akteneinsicht, Gutachtenprüfung oder ärztliche Stellungnahmen noch fehlen, sollte nicht abgewartet werden. Grundlage sind insbesondere § 106 SGG und § 106a SGG.

Musterformulierung

Antrag auf Fristverlängerung

Ich beantrage,

die gesetzte Frist angemessen zu verlängern.

Zur Begründung:

Eine sachgerechte Stellungnahme ist derzeit noch nicht möglich, weil

  1. vollständige Akteneinsicht noch nicht gewährt wurde,
  2. die Verwaltungsakte noch nicht vollständig vorliegt,
  3. ärztliche oder fachliche Stellungnahmen noch ausstehen,
  4. die Prüfung eines Antrags nach § 109 SGG noch nicht abgeschlossen ist,
  5. die entscheidungserheblichen Unterlagen noch nicht vollständig bekannt sind.

Hilfsweise beantrage ich, mir nach vollständiger Akteneinsicht erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


8. Antrag auf Prüfung der ordnungsgemäßen Befassung des Widerspruchsausschusses

Dieser Antrag ist besonders wichtig, wenn der Widerspruchsbescheid von einem Widerspruchsausschuss oder einer besonderen Widerspruchsstelle erlassen wurde. Nach § 85 SGG ist der Widerspruchsbescheid schriftlich zu erlassen, zu begründen und bekanntzugeben. Vorschriften über Ausschüsse oder Beiräte bleiben unberührt. Die Akte muss deshalb nachvollziehbar erkennen lassen, wie das Widerspruchsverfahren tatsächlich ablief.

Musterformulierung

Antrag auf Aufklärung des Widerspruchsverfahrens und der Ausschussbefassung

Ich beantrage,

der Beklagten aufzugeben, die ordnungsgemäße Durchführung des Widerspruchsverfahrens und die Befassung des Widerspruchsausschusses beziehungsweise der zuständigen Widerspruchsstelle durch Vorlage der entsprechenden Aktenbestandteile nachzuweisen.

Die vorzulegenden Unterlagen sollen insbesondere erkennen lassen:

  1. dass der Vorgang dem zuständigen Ausschuss oder der zuständigen Widerspruchsstelle tatsächlich vorlag,
  2. wann der Vorgang vorgelegt wurde,
  3. wann die Beratung, Sitzung oder Beschlussfassung stattfand,
  4. mit welchem Ergebnis entschieden wurde,
  5. welche Beschlussformel beschlossen wurde,
  6. welche Personen beziehungsweise Gremienmitglieder mitgewirkt haben, soweit dies zur Prüfung der ordnungsgemäßen Befassung und Beschlussfähigkeit erforderlich ist,
  7. ob Ausschluss- oder Befangenheitsgründe geprüft oder dokumentiert wurden, soweit hierfür konkreter Anlass bestand,
  8. welche medizinischen, tatsächlichen oder sonstigen Unterlagen entscheidungserheblich waren,
  9. welche Ermittlungen nach § 20 SGB X durchgeführt wurden,
  10. ob erforderliche Anhörungsschritte nach § 24 SGB X erfolgt sind,
  11. auf welche wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe die Begründung nach § 35 SGB X gestützt wurde,
  12. wann und wie der Widerspruchsbescheid nach § 85 SGG bekanntgegeben wurde.

Soweit entsprechende Aktenbestandteile nicht vorliegen, beantrage ich, diesen Negativbefund bei der gerichtlichen Würdigung zu berücksichtigen.

Kurzfassung für die Website

Bei Widerspruchsbescheiden sollte immer geprüft werden, ob aus der Akte erkennbar ist:

  • Befassung des Widerspruchsausschusses oder der Widerspruchsstelle
  • Datum der Sitzung oder Beschlussfassung
  • Ergebnis und Beschlussformel
  • ordnungsgemäße Mitwirkung und Beschlussfähigkeit
  • relevante Entscheidungsgrundlagen
  • Ermittlungen nach § 20 SGB X
  • Anhörung nach § 24 SGB X, wenn relevant
  • tragfähige Begründung nach § 35 SGB X
  • schriftlicher Erlass, Begründung und Bekanntgabe nach § 85 SGG

9. Antrag auf gerichtliche Beiziehung fehlender Unterlagen

Wenn konkrete Unterlagen fehlen, sollte man sie nicht nur allgemein rügen, sondern genau benennen.

Musterformulierung

Antrag auf Beiziehung konkret fehlender Unterlagen

Ich beantrage,

der Beklagten beziehungsweise Antragsgegnerin aufzugeben, folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. vollständige Verwaltungsakte,
  2. vollständige Widerspruchsakte,
  3. Vorlagevermerk an den Widerspruchsausschuss,
  4. Ladungs- oder Terminierungsvermerk,
  5. Sitzungs- oder Beschlussvermerk,
  6. Beschlussformel des Widerspruchsausschusses,
  7. Bekanntgabenachweis des Widerspruchsbescheids,
  8. sämtliche medizinischen Stellungnahmen,
  9. sämtliche MD-Anfragen und MD-Antworten,
  10. sämtliche Eingangsdokumentationen,
  11. sämtliche verfahrensbezogenen E-Mails und internen Vermerke,
  12. sämtliche Unterlagen, auf die die Behörde ihren Vortrag im gerichtlichen Verfahren stützt.

Ich beantrage außerdem, der Beklagten aufzugeben, mitzuteilen, ob weitere Aktenbestandteile existieren, die dem Gericht bislang nicht vorgelegt wurden.


10. Antrag auf Beweiserhebung

Beweisanträge sind besonders wichtig, wenn die Behörde oder das Gericht bestimmte Tatsachen noch nicht aufgeklärt hat.

Musterformulierung

Beweisantrag

Ich beantrage Beweis zu erheben über folgende Tatsache:

[konkrete Tatsache einfügen]

durch

[ärztliches Sachverständigengutachten / Befundbericht / Zeugenvernehmung / Urkundenvorlage / technische Stellungnahme / Arbeitgeberauskunft].

Die Tatsache ist entscheidungserheblich, weil:

[kurze Begründung einfügen].

Die Beweiserhebung ist nach § 103 SGG erforderlich, weil der Sachverhalt insoweit bislang nicht vollständig aufgeklärt ist.

Beispiele

  • Beweis durch medizinisches Sachverständigengutachten
  • Beweis durch Pflegegutachten
  • Beweis durch Befundbericht des behandelnden Arztes
  • Beweis durch technische Stellungnahme zum Hilfsmittel
  • Beweis durch Arbeitgeberauskunft zur tatsächlichen Arbeitsausübung
  • Beweis durch Zeugenvernehmung einer Pflegeperson
  • Beweis durch Vorlage von MD-Unterlagen

11. Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG

Dieser Antrag ist ein Sonderrecht bestimmter Beteiligter. Das Gericht muss auf Antrag einen bestimmten Arzt gutachtlich hören, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Anhörung kann aber von einem Kostenvorschuss abhängig gemacht werden. Grundlage: § 109 SGG.

Musterformulierung

Antrag nach § 109 SGG

Ich beantrage,

Herrn/Frau Dr. [Name, Fachrichtung, Anschrift] nach § 109 SGG gutachtlich zu hören.

Das Gutachten soll sich insbesondere zu folgenden Fragen verhalten:

  1. [Beweisfrage 1],
  2. [Beweisfrage 2],
  3. [Beweisfrage 3].

Die Anhörung ist erforderlich, weil die bisherigen medizinischen Feststellungen unvollständig, widersprüchlich oder nicht ausreichend auf meine konkrete Einschränkung bezogen sind.


12. Antrag auf Beweissicherung

Wenn sich ein Zustand verändern oder ein Beweis verloren gehen kann, kommt ein Beweissicherungsantrag in Betracht. Grundlage: § 76 SGG.

Musterformulierung

Antrag auf Beweissicherung

Ich beantrage die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens nach § 76 SGG.

Gesichert werden soll:

[konkreter Beweisgegenstand].

Die Beweissicherung ist erforderlich, weil zu befürchten ist, dass der derzeitige Zustand später nicht mehr zuverlässig festgestellt werden kann.

Beispiele

  • aktueller Gesundheitszustand
  • aktueller Pflegebedarf
  • Zustand eines Hilfsmittels
  • Barrierefreiheit einer Wohnung
  • tatsächliche Arbeitsplatzsituation
  • konkrete Umgebungsbedingungen, etwa Reizbelastung, Luftqualität, Mobilitätsbarrieren

13. Antrag auf einstweilige Anordnung

Wenn vorläufige Leistungen benötigt werden oder schwere Nachteile drohen, ist der Eilantrag zentral. Grundlage: § 86b SGG.

Musterformulierung

Antrag auf einstweilige Anordnung

Ich beantrage,

die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86b SGG zu verpflichten,

[konkrete Leistung]

vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu gewähren.

Die Angelegenheit ist eilbedürftig, weil:

[konkrete schweren Nachteile darstellen].

Der Anspruch ist glaubhaft gemacht durch:

[Unterlagen, Gutachten, ärztliche Stellungnahmen, Bescheide, eidesstattliche Versicherung].


14. Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Dieser Antrag ist wichtig, wenn ein belastender Bescheid sofort wirkt oder vollzogen wird. Grundlage: § 86b SGG.

Musterformulierung

Antrag auf Anordnung beziehungsweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Ich beantrage,

die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs beziehungsweise meiner Klage gegen den Bescheid vom [Datum] anzuordnen beziehungsweise wiederherzustellen.

Zur Begründung:

Der angegriffene Bescheid ist voraussichtlich rechtswidrig. Zudem überwiegt mein Aussetzungsinteresse gegenüber dem Vollzugsinteresse der Behörde.

Typische Fälle:

  • Rückforderung
  • Aufhebung laufender Leistungen
  • Erstattungsbescheid
  • Sanktion
  • sofortige Vollziehung
  • Vollstreckungsdruck

15. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Wenn trotz Rechtsmittel vollstreckt werden kann, ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung wichtig. Grundlage: § 199 SGG.

Musterformulierung

Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Ich beantrage,

die Vollstreckung aus [Bescheid/Urteil/Beschluss] nach § 199 SGG einstweilen auszusetzen.

Die Vollstreckung würde für mich unzumutbare Nachteile verursachen, weil:

[konkrete Nachteile darstellen].


16. Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung

Wenn die Kosten des Verfahrens nicht getragen werden können, ist Prozesskostenhilfe wichtig. Grundlage: § 73a SGG.

Musterformulierung

Antrag auf Prozesskostenhilfe

Ich beantrage,

mir Prozesskostenhilfe nach § 73a SGG zu bewilligen und mir Rechtsanwältin/Rechtsanwalt [Name] beizuordnen.

Die Erklärung über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse reiche ich bei beziehungsweise füge ich bei.

Die Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig.


17. Antrag auf mündliche Verhandlung oder Videoverhandlung

Eine mündliche Verhandlung kann strategisch wichtig sein, wenn persönliche Einschränkungen erklärt werden müssen. Eine Videoverhandlung kann bei Behinderung, Krankheit, Mobilitätseinschränkungen oder psychischer Belastung sinnvoll sein. Grundlage für Videoverhandlungen ist § 110a SGG. Die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung betrifft § 124 SGG.

Musterformulierung Videoverhandlung

Antrag auf Videoverhandlung

Ich beantrage,

mir die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung nach § 110a SGG zu gestatten.

Zur Begründung:

Eine persönliche Anreise ist mir wegen [Behinderung/Krankheit/Mobilitätseinschränkung/psychischer Belastung] erheblich erschwert. Eine Videoverhandlung ermöglicht mir eine gleichberechtigte und zumutbare Teilnahme am Verfahren.

Musterformulierung mündliche Verhandlung

Ich beantrage ausdrücklich eine mündliche Verhandlung und widerspreche derzeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, weil der Sachverhalt persönlich erläutert und weiter aufgeklärt werden muss.


18. Antrag auf Aussetzung des Verfahrens

Wenn eine Vorfrage in einem anderen Verfahren geklärt werden muss, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Grundlage: § 114 SGG. Bei bestimmten Massenverfahren kann § 114a SGG relevant sein.

Musterformulierung

Antrag auf Aussetzung des Verfahrens

Ich beantrage,

das Verfahren nach § 114 SGG auszusetzen, bis über [anderes Verfahren/Vorfrage] entschieden ist.

Die Entscheidung in dem anderen Verfahren ist vorgreiflich, weil:

[Begründung].


19. Antrag auf Kostenerstattung

Der Kostenantrag wird oft vergessen, insbesondere wenn das Verfahren durch Anerkenntnis, Vergleich, Rücknahme nach Abhilfe oder Erledigung endet. Grundlage: § 193 SGG.

Musterformulierung

Antrag auf Kostenerstattung

Ich beantrage,

der Beklagten beziehungsweise Antragsgegnerin meine notwendigen außergerichtlichen Kosten nach § 193 SGG aufzuerlegen.

Dies ist angemessen, weil die Rechtsverfolgung durch das Verhalten der Beklagten beziehungsweise Antragsgegnerin veranlasst wurde.


20. Rechtsmittel und Nachverfahren

Je nach Entscheidung kommen verschiedene Rechtsmittel oder Folgeanträge in Betracht:


6. Besonders wichtige Meta-Anträge, die oft vergessen werden

Diese Anträge können Verfahren gewinnen oder zumindest deutlich transparenter machen.

A. Entscheidungs- und Begründungsanträge

  • Antrag auf sofortige Bescheidung
  • Antrag auf bescheidfähige Entscheidung
  • Antrag auf rechtsmittelfähigen Bescheid
  • Antrag auf Zwischenbescheid
  • Antrag auf vollständige Begründung nach § 35 SGB X
  • Antrag auf ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung nach § 36 SGB X
  • Antrag auf Bekanntgabenachweis nach § 37 SGB X
  • Antrag auf Benennung der entscheidungsbefugten Person
  • Antrag auf Mitteilung der zuständigen Sachbearbeitung

B. Akten- und Transparenzanträge

  • Antrag auf vollständige Aktenübersendung
  • Antrag auf Aktenübersendung in digitaler Form
  • Antrag auf Vorlage vollständiger Teilakten
  • Antrag auf Vorlage interner Vermerke, soweit entscheidungserheblich
  • Antrag auf Vorlage medizinischer Stellungnahmen
  • Antrag auf Vorlage technischer Stellungnahmen
  • Antrag auf Offenlegung der MD-Kommunikation
  • Antrag auf Offenlegung, welche Unterlagen wann angefordert wurden
  • Antrag auf Offenlegung, welche Unterlagen wann an Dritte übermittelt wurden
  • Antrag auf Offenlegung der herangezogenen internen Arbeitshilfen, Weisungen oder Textbausteine, soweit die Entscheidung darauf gestützt wird

C. Beweis- und Ermittlungsanträge

  • Antrag auf Berücksichtigung ärztlicher Stellungnahmen
  • Antrag auf Beiziehung eines Reha-Entlassungsberichts, soweit erforderlich
  • Antrag auf Beschränkung der Datenerhebung auf erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Einholung einer arbeitsmedizinischen Stellungnahme
  • Antrag auf Einholung einer technischen Stellungnahme
  • Antrag auf persönliche Anhörung
  • Antrag auf Hausbesuch
  • Antrag auf Videotermin
  • Antrag auf barrierearmen Termin
  • Antrag auf Beteiligung einer Vertrauensperson oder eines Beistands nach § 13 SGB X

D. Leistungsumsetzungsanträge

  • Antrag auf vollständige und titelgerechte Umsetzung eines gerichtlichen Beschlusses
  • Antrag auf konkrete schriftliche Umsetzungsentscheidung
  • Antrag auf schriftliche Zusicherung nach § 34 SGB X
  • Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I
  • Antrag auf Abschlagszahlung im Reha-Kontext nach § 18 SGB IX
  • Antrag auf Direktabrechnung mit Leistungserbringern
  • Antrag auf Kostenfreigabe vor Selbstbeschaffung
  • Antrag auf Sachleistung, Geldleistung oder Mischform, je nach Rechtsgrundlage
  • Antrag auf Nachzahlung ab frühestmöglichem Zeitpunkt
  • Antrag auf Verzinsung nach § 44 SGB I

7. Spezialbausteine für komplexe Verfahren

A. Wenn die Behörde Unterlagen verlangt oder Daten bei Dritten erhebt

Sinnvolle Anträge:

  • Mitteilung, welche konkrete Unterlage benötigt wird
  • Mitteilung des konkreten Prüfzwecks
  • Mitteilung der Rechtsgrundlage der Datenerhebung
  • Mitteilung, ob mildere Mittel ausgereicht hätten
  • Mitteilung, an wen Daten übermittelt wurden
  • Mitteilung, welche Datenkategorien betroffen sind
  • Mitteilung, ob eine Schweigepflichtentbindung verlangt wird und wofür genau
  • Auskunft nach § 83 SGB X
  • Information über Datenerhebung bei Dritten nach § 82a SGB X
  • Prüfung der Erforderlichkeit der Datenerhebung nach § 67a SGB X
  • Prüfung der MD-Datenübermittlung nach § 276 SGB V

B. Wenn ein Hilfsmittel abgelehnt wird

Sinnvolle Anträge:

  • vollständige Akteneinsicht
  • Übersendung aller MD-Stellungnahmen
  • Offenlegung aller MD-Anfragen und MD-Antworten
  • Mitteilung, welche Unterlagen wann angefordert wurden
  • Mitteilung, ob die medizinische Erforderlichkeit geprüft wurde
  • Mitteilung, ob eine Teilhabeprüfung durchgeführt wurde
  • Mitteilung, welche Alternativversorgung die Behörde für ausreichend hält
  • Neubewertung nach neuen ärztlichen Unterlagen
  • vorläufige Versorgung im Eilverfahren nach § 86b SGG
  • Antrag auf gerichtliche Aufklärung nach § 103 SGG und § 106 SGG

C. Wenn ein gerichtlicher Beschluss nicht praktisch umgesetzt wird

Sinnvolle Anträge gegenüber der Behörde:

  • Antrag auf vollständige und titelgerechte Umsetzung
  • Antrag auf konkrete schriftliche Umsetzungsentscheidung
  • Antrag auf Auskunft zu bisherigen Umsetzungsschritten
  • Antrag auf Auskunft je zugesprochenem Leistungsbestandteil
  • Antrag auf Benennung der verantwortlichen Person
  • Antrag auf Direktabrechnung
  • Antrag auf schriftliche Zusicherung nach § 34 SGB X
  • Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I
  • Antrag auf Abschlagszahlung nach § 18 SGB IX
  • Antrag auf rechtsmittelfähige Bescheidung
  • erneuter Eilantrag oder Vollstreckungsantrag beim Sozialgericht, je nach Tenor und Verfahrenslage

Sinnvolle Anträge gegenüber dem Sozialgericht:

  • Antrag auf gerichtliche Fristsetzung
  • Antrag auf gerichtliche Aufklärung der tatsächlichen Umsetzung
  • Antrag auf Kostentragung nach § 193 SGG
  • Antrag auf Entscheidung nach Aktenlage, wenn die Behörde trotz Auflage nicht vorträgt
  • Antrag auf Vollstreckung, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, insbesondere unter Berücksichtigung von § 199 SGG

D. Wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Homeoffice oder häuslichen Arbeitsumfeld betroffen sind

Sinnvolle Anträge:

  • Mitteilung, auf welche Norm ein behaupteter Ausschluss häuslicher Arbeitsplatzausstattung gestützt wird
  • Mitteilung, ob die Behörde einen generellen Leistungsausschluss annimmt
  • Mitteilung, ob ein formaler Telearbeitsvertrag verlangt wird und auf welcher Rechtsgrundlage
  • Mitteilung, ob die tatsächliche Arbeitsausübung geprüft wurde
  • Mitteilung, ob die Zustimmung des Arbeitgebers berücksichtigt wurde
  • Mitteilung, ob der konkrete Arbeitsplatz erhalten werden soll
  • Mitteilung, ob eine technische Stellungnahme eingeholt wurde
  • Mitteilung, ob eine arbeitsmedizinische Stellungnahme eingeholt wurde
  • Antrag auf individuelle Bedarfsermittlung
  • Antrag auf Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 8 SGB IX
  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX

8. Strategisch wichtigste Anträge nach typischen Themenfeldern

Pflegegrad und Pflegekasse

Besonders wichtig:

  • Erstantrag Pflegegrad
  • Höherstufung
  • Neubegutachtung
  • Gutachtenübersendung
  • Pflegeberatung
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnumfeldverbesserung
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Entlastungsbetrag
  • digitale Pflegeanwendungen
  • Pflegeunterstützungsgeld

Wichtige Grundlagen: § 7a SGB XI, § 18c SGB XI, § 33 SGB XI, § 40 SGB XI, § 40a SGB XI, § 42 SGB XI, § 45b SGB XI.

Krankenkasse und Hilfsmittel

Besonders wichtig:

  • Hilfsmittel-Erstantrag
  • Reparatur
  • Ersatzbeschaffung
  • Folgeversorgung
  • leihweise Übergangsversorgung
  • Haushaltshilfe
  • häusliche Krankenpflege
  • außerklinische Intensivpflege
  • Krankengeld
  • Fahrkosten
  • Reha
  • Kostenerstattung selbstbeschaffter Leistungen
  • Ersatzbescheinigung statt elektronischer Gesundheitskarte

Wichtige Grundlagen: § 15 SGB V, § 33 SGB V, § 37 SGB V, § 37c SGB V, § 38 SGB V, § 40 SGB V, § 44 SGB V.

Eingliederungshilfe und Teilhabe

Besonders wichtig:

  • Persönliches Budget
  • Assistenzleistungen
  • Arbeitsassistenz
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe an Bildung
  • Soziale Teilhabe
  • Mobilität
  • Verständigung
  • Wohnraumleistungen
  • Teilhabeplan
  • Gesamtplan
  • Gesamtplankonferenz

Wichtige Grundlagen: § 29 SGB IX, § 49 SGB IX, § 75 SGB IX, § 76 SGB IX, § 77 SGB IX, § 78 SGB IX, § 82 SGB IX, § 83 SGB IX, § 117 SGB IX.

Arbeit, Behinderung und berufliche Teilhabe

Besonders wichtig:

  • Arbeitsassistenz
  • behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung
  • Ausstattung des häuslichen Arbeitsumfeldes, wenn dort die tatsächliche Arbeitsleistung erfolgt
  • Gleichstellung
  • Budget für Arbeit
  • Budget für Ausbildung
  • Vermittlungsbudget
  • Bildungsgutschein
  • technische Arbeitshilfen
  • Präventionsverfahren im Arbeitsverhältnis

Wichtige Grundlagen: § 44 SGB III, § 81 SGB III, § 112 SGB III, § 49 SGB IX, § 61 SGB IX, § 61a SGB IX, § 151 SGB IX, § 167 SGB IX.

Erwerbsminderung, Rente und Reha

Besonders wichtig:

  • Erwerbsminderungsrente
  • medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Kontenklärung
  • Vormerkung von Zeiten
  • Übergangsgeld
  • Umdeutung Reha in Rente
  • Prüfung „Reha vor Rente“

Wichtige Grundlagen: § 9 SGB VI, § 15 SGB VI, § 43 SGB VI, § 116 SGB VI, § 149 SGB VI.

Verfahrensschutz

Besonders wichtig:

  • Akteneinsicht
  • Anhörung
  • Beweisanträge
  • Wiedereinsetzung
  • Überprüfungsantrag
  • Vorschuss
  • vorläufige Leistungen
  • Datenauskunft
  • Datenberichtigung
  • Widerspruch
  • Untätigkeitsklage
  • Eilantrag
  • Prozesskostenhilfe
  • Kostenerstattung

Wichtige Grundlagen: § 24 SGB X, § 25 SGB X, § 27 SGB X, § 44 SGB X, § 83 SGB X, § 84 SGB X, § 42 SGB I, § 43 SGB I, § 84 SGG, § 86b SGG, § 88 SGG, § 193 SGG.


9. Fristen, die fast immer geprüft werden müssen

  • Widerspruch: regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe, Grundlage § 84 SGG
  • Klage: regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids, Grundlage § 87 SGG
  • Untätigkeitsklage bei Antrag: typischerweise nach sechs Monaten, Grundlage § 88 SGG
  • Untätigkeitsklage bei Widerspruch: typischerweise nach drei Monaten, Grundlage § 88 SGG
  • Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren: grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, Grundlage § 27 SGB X
  • Wiedereinsetzung im gerichtlichen Verfahren: Grundlage § 67 SGG

Wichtig: Fristen hängen stark von Bekanntgabe, Zustellung, Rechtsbehelfsbelehrung und Verfahrensart ab. Deshalb sollte immer der konkrete Bescheid geprüft werden.


10. Klares Fazit

Die wichtigste Struktur lautet:

  1. Grundantrag auf Leistung stellen.
  2. Verfahren absichern: Akteneinsicht, Anhörung, Beweisanträge, Datenschutz, Fristen.
  3. Zuständigkeit und Koordination klären: Weiterleitung, Teilhabeplan, Gesamtplan, Persönliches Budget.
  4. Eilbedürftigkeit absichern: Vorschuss, vorläufige Leistungen, einstweilige Anordnung.
  5. Rechtsbehelfe nutzen: Widerspruch, Überprüfung, Untätigkeitsklage, Eilantrag, Klage.
  6. Umsetzung kontrollieren: rechtsmittelfähige Bescheide, konkrete Umsetzungsentscheidungen, Nachweise, Kostenfreigaben, Vollstreckung.

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