Erkrankungen: Neurologische Erkrankungen
Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie, Migräne, Schlaganfall — Reha, Rente, Hilfsmittel.
Übersicht
In dieser Rubrik findest du alle Beiträge rund um Neurologische Erkrankungen. Wir klären dich auf über:
- Welche Sozialleistungen dir zustehen (Bürgergeld, Pflegegeld, Rente, Krankenkasse, Pflegekasse, Eingliederungshilfe)
- Wie du einen Antrag stellst (Schritt-für-Schritt-Anleitungen)
- Welche Fristen und Voraussetzungen gelten
- Was tun bei Ablehnung (Widerspruch + Klage)
- Aktuelle Rechtsprechung (BSG, LSG, SG)
Beiträge in dieser Rubrik
Hier findest du alle Beiträge zu Neurologische Erkrankungen:
- Beitrags-Liste wird derzeit aufgebaut (Pipeline-100-Generator läuft, 20 Beiträge pro Sub-Unter-Menü geplant).
Hinweis zur Rechtsberatung
Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unsere Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch zugelassene Anwältinnen, Anwälte oder anerkannte Beratungsstellen.
Wichtige Informationen zu neurologischen Erkrankungen
Diese Rubrik ist nach ICD-10-GM 2026 (Kapitel VI, G-Codes) gegliedert.
Haeufige Diagnosen (ICD-10-GM 2026)
- G35.0 — Multiple Sklerose, Erstmanifestation
- G20.90 — Primaeres Parkinson-Syndrom
- G40.1 — Lokalisationsbezogene symptomatische Epilepsie
Sozialrechtliche Grundlagen
Krankenbehandlung folgt Paragraph 27 SGB V, Krankenhausbehandlung Paragraph 39 SGB V. Hilfsmittel (Gehhilfen, Rollstuhl) regelt Paragraph 33 SGB V. Medizinische Reha folgt Paragraph 40 SGB V. Budget fuer Ausbildung Paragraph 45 SGB IX, Budget fuer Arbeit Paragraph 63 SGB IX. Teilhabe-Leistungen Paragraph 81 SGB IX.
Externe Orientierungshilfen
- DMSG – Patienteninformation Multiple Sklerose
- DGN S2e-Leitlinie Multiple Sklerose (AWMF 030-050)
Wichtiger Hinweis: Hinweis: Akute neurologische Symptome (Sprachstoerung, Halbseitenlaehmung, Krampfanfall) erfordern den Notruf 112. Wir ersetzen keine neurologische Diagnostik.
Rechtliche Betreuung und Patientenverfügung (Paragraph 1814 BGB)
Bei fortschreitenden neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Demenz kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden. Paragraph 1814 BGB regelt die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers. Das Betreuungsgericht prüft, ob die betroffene Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Eine Patientenverfügung nach Paragraph 1827 BGB ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Eine Vorsorgevollmacht nach Paragraph 1821 BGB kann die gerichtliche Betreuerbestellung entbehrlich machen, sofern der Bevollmächtigte die erforderlichen Aufgaben zuverlässig wahrnimmt.
Weitere Diagnosen nach ICD-10-GM 2026 (G-Codes)
- G35.1 — Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf
- G43.0 — Migräne ohne Aura
- G81.0 — Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
- I63.5 — Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss zerebraler Arterien
Diese Diagnosen sind häufig Anlass für eine neurologische Rehabilitation und können den Bezug von Pflegegeld oder Erwerbsminderungsrente begründen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Vorsorgevollmacht räumt einer Vertrauensperson die Befugnis ein, im Ernstfall rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie umfasst typischerweise Bereiche wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung. Die Vorsorgevollmacht sollte notariell beurkundet werden, wenn sie Grundstücksgeschäfte oder Handelsgewerbe umfasst. Eine Betreuungsverfügung benennt dagegen eine Person, die das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll, und kann Wünsche zur Lebensgestaltung dokumentieren. Im Akutfall — etwa nach einem Schlaganfall — kann eine bereits hinterlegte Vollmacht Zeit und Belastung sparen.
Diese Rubrik wird aufgebaut — Stand: 20.06.2026.
