Keine Rechtsberatung (RDG § 6)
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte übernehmen.
Wenn Sie eine verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Fall benötigen, wenden Sie sich bitte an:
- einen zugelassenen Rechtsanwalt für Sozialrecht (Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes),
- eine anerkannte Beratungsstelle (Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, Migrationsberatung, Sozialverband wie VdK oder Sozialverband Deutschland),
- bei geringem Einkommen: einen Beratungshilfe-Schein beim Amtsgericht Ihres Wohnorts (§ 1 Beratungshilfegesetz, bis 15 € Eigenanteil),
- für Mitglieder: einen Termin mit unserem Berater-Team (Vermittlung an eine zugelassene Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt) über unsere Beratungs-Seite.
Was unsere Inhalte leisten — und was nicht
Wir bündeln Informationen aus Gesetzen (SGB II, SGB III, SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII), aktuellen Urteilen (BSG, LSG) und offiziellen Merkblättern (BA, BMAS). Wir bereiten diese Informationen verständlich auf und ordnen sie ein. Was wir nicht leisten: eine Bewertung Ihres persönlichen Einzelfalls, die Erstellung individueller Schreiben oder die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Die Inhalte ersetzen keine professionelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine andere geeignete Beratungsstelle.
Stand: 10.06.2026 · Verantwortlich: Sozialrat e. V. · Rechtsrahmen: § 6 RDG, § 1 BerHG, §§ 13–14 BGB zur Verbraucherinformation. Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.
Was wir leisten — und was nicht
Sozialrat Deutschland e.V. ist ein gemeinnuetziger Verein, kein Anwaltsbuero oder Beratungsstelle mit Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Wir bieten:
- Allgemeine Informationen ueber Sozialleistungen (Buergergeld, Pflegegrad, Wohngeld, Behinderrung, Rente)
- Recherche zu aktuellen Gesetzesaenderungen und Sozialrechtsprechung
- Mustervorlagen fuer Antraege, Widersprueche und einfache Schreiben (zur eigenen Anpassung)
- KI-gestuetzte Ersteinschaetzung (SoRaKI) zur Einordnung von Bescheiden
- Ehrenamtliche Erstberatung fuer Mitglieder
Wir bieten nicht:
- Rechtsberatung im Einzelfall (nur Anwaelte oder registrierte Beratungsstellen mit RDG-Erlaubnis duerfen das)
- Vertretung vor Sozialgerichten oder Behoerden
- Erfolgszusage fuer Widersprueche oder Klagen
- Pruefung individueller Akteninhalte
Wo bekommst du richtige Rechtsberatung?
Wenn du eine konkrete Rechtsfrage zu deinem Fall hast, gibt es mehrere Anlaufstellen mit gesetzlicher Erlaubnis zur Rechtsberatung:
1. Beratungshilfe-Schein
Fuer einkommensschwaechere Menschen: Beim Amtsgericht deines Wohnsitzes kannst du einen Beratungshilfe-Schein beantragen. Dieser berechtigt dich, einen Anwalt fuer eine Erstberatung (bis 15 Euro Eigenanteil) oder eine auergerichtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten fuer die Beratung, nicht fuer eine Vertretung.
2. Sozialverband VdK oder SoVD
Mitglieder von Sozialverbaenden (VdK, SoVD) erhalten kostenlose Rechtsberatung und Vertretung in Sozialrechtsfragen — auch vor Sozialgerichten. Mitgliedsbeitraege sind nach Einkommen gestaffelt (typisch 6-15 Euro/Monat).
3. Verbraucherzentralen
Verbraucherzentralen bieten in vielen Bundeslaendern Beratung zu Sozialrecht, Versicherungen und Patientenrechten an. Die Kosten sind geringfuegig (10-30 Euro pro Termin), die Beratung neutral.
4. Gewerkschafts-Rechtsschutz
Gewerkschaftsmitglieder erhalten in der Regel kostenlosen Rechtsschutz fuer sozialversicherungsrechtliche Fragen (Buergergeld ist eine Ausnahme, weil es staedtisches Sozialrecht ist).
5. Asyl- und Fluechtlingsberatung
Spezialisierte Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, Pro Asyl) bieten kostenlose Beratung fuer Fluechtlinge und Asylbewerber in Sozialrechtsfragen.
SoRaKI — kostenlose Ersteinschaetzung
Unsere KI-Dokumentenhilfe SoRaKI kann eine kostenlose Ersteinschaetzung zu deinem Bescheid oder deiner Frage geben — anonym, ohne Anmeldung. SoRaKI ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, die Situation einzuschaetzen und die richtigen naechsten Schritte zu identifizieren. SoRaKI jetzt testen.
Was du bei Unsicherheit tun solltest
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Antrag Aussicht auf Erfolg hat oder dein Bescheid korrekt ist:
- Beachte Fristen: Bei einem Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung hast du 1 Monat Widerspruchsfrist. Versaeumst du diese Frist ohne triftigen Grund, wird der Bescheid bestandskraeftig.
- Lege vorsorglich Widerspruch ein, auch wenn du unsicher bist — Widerspruch ist kostenlos und du kannst ihn spaeter zurueckziehen.
- Hole dir eine professionelle Meinung (Beratungshilfe, VdK, SoVD) ein, bevor du vor dem Sozialgericht klagst.
- Lese unseren Ratgeber zum passenden Thema — wir haben ueber 60 Ratgeber-Artikel mit konkreten Handlungsanleitungen.
Stand: 10. Juni 2026. Letzte Aenderung: Erweiterung um konkrete Anlaufstellen fuer Rechtsberatung.
