Datenschutzbeauftragter
Der Sozialrat Deutschland e.V. ist gemäß § 38 Abs. 1 BDSG nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, da die Kerntätigkeit nicht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. c) DSGVO besteht und nicht in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (verbatim § 38 Abs. 1 BDSG: ‚… soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen‘).
Für datenschutzrechtliche Anfragen wenden Sie sich an: Vorstand Sozialrat Deutschland e.V., Heidenfeldstraße 16, 10249 Berlin, E-Mail: datenschutz@sozialrat.org, Tel.: +49 (0) 30 40361183.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Friedrichstraße 219, 10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Website: https://www.datenschutz-berlin.de
Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO: Sie haben das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder die des Vereinssitzes — für den Sozialrat Deutschland e.V. ist dies die BlnBDI (s.o.).
Werde Mitglied im Sozialrat Deutschland
Der Sozialrat Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 38228 B) und als gemeinnützig anerkannt. Als Mitglied trägst du unsere Arbeit für eine unabhängige Verbraucher- und Sozialberatung im Sozialrecht mit — ehrenamtlich, transparent und auf einer klaren satzungsrechtlichen Grundlage. Mitglieder können den Verein in der Mitgliederversammlung mitgestalten, erhalten Stimmrecht bei Satzungs- und Vorstandsentscheidungen und werden regelmäßig über Vereinsthemen informiert.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand (Einzelheiten regelt die Vereinssatzung, die du am Ende dieser Seite verlinkt findest). Eine Mitgliedschaft ist nicht an Berufsabschlüsse, Geschlecht, Herkunft, Alter (außer Volljährigkeit) oder Wohnsitz gebunden — der Verein richtet sich ausdrücklich an alle, die andere Sozialleistungs-Berechtigte beraten oder sich für faire Sozialrechts-Beratung interessieren.
Wir empfehlen dir, vor dem Aufnahmeantrag die Vereinssatzung (PDF-Download-Link unten) zu lesen, damit du die Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft kennst. Der Antrag erfolgt über das nachfolgende Formular; bei Rückfragen erreichst du den Vorstand per E-Mail unter mitgliedschaft@sozialrat.org.
Beiträge und finanzieller Beitrag
Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern des Sozialrat Deutschland e.V. werden Beiträge erhoben (§ 6.1 der Vereinssatzung, Fassung vom 19.06.2023). Die Höhe der Beiträge bestimmt der Vorstand per Beschluss; die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest (§ 11.4 dritter Spiegelstrich). Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit (§ 6.2); der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung gewähren (§ 6.3). Die Fälligkeit entsteht zwei Wochen nach Beitragspflicht; vorab geleistete Beiträge werden nicht erstattet.
Hinweis zum EasyVerein-Bewerbungsformular: Das Online-Bewerbungsformular auf EasyVerein bietet aktuell Beitrags-Optionen zwischen 1 € und 50 € pro Monat an (Standard: „10 € empfohlen“). Sollte zwischen deiner Auswahl und dem in der Satzung vorgesehenen Jahresbeitrag eine Differenz bestehen, gilt der in der Mitgliederversammlung festgelegte Jahresbeitrag (§ 11.4 Satzung) als verbindlich. Wir empfehlen, im Bewerbungsformular „freiwilliger Beitrag“ oder den von dir gewünschten Monatsbetrag zu wählen; die Beitragspflicht wird ohnehin erst nach Vorstandsbeschluss über die Beitragshöhe fällig.
Spenden (zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag) sind willkommen und steuerlich absetzbar. Spendenbescheinigungen stellen wir auf Wunsch gerne aus — schreibe dazu einfach an spendenbescheinigung@sozialrat.org. Hinweis: Auf unserer Spenden-Seite findest du Details zu Zahlungswegen, steuerlicher Absetzbarkeit und konkreten Spendenzwecken.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (§ 4.1 der Vereinssatzung), durch Ausschluss per Vorstandsbeschluss bei groben Verstößen gegen die Zwecke und Ziele des Vereins (§ 4.3), durch Beitragsrückstand 6 Monate nach Beitragsfälligkeit erfolgloser Mahnung (§ 4.2) oder durch Tod (§ 4.5). Mit der Mitteilung über den Ausschluss erlöschen sofort alle Rechte des Mitglieds gegenüber dem Verein (§ 4.4). Gegen den Ausschluss steht die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 4.6).
Einen Anspruch auf Erstattung gezahlter Spenden (zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag) besteht nicht — freiwillige Spenden werden satzungsgemäß verwendet.
Kündigungsfrist
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen. Der Austritt kann nach einer 12-monatigen Mitgliedschaft zum Ende des Jahres vollzogen werden (§ 4.1 der Vereinssatzung, Fassung vom 19.06.2023). Während eines Beitragsrückstandes ruhen alle Mitgliedsrechte; die Mitgliedschaft kann 6 Monate nach Beitragsfälligkeit durch den Vorstand beendet werden, wenn in dieser Zeit der Beitragsrückstand erfolglos angemahnt wurde (§ 4.2).
Daneben endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss per Vorstandsbeschluss bei groben Verstößen gegen die Zwecke und Ziele des Vereins, durch unehrenhaftes Verhalten oder durch Verstöße gegen die Satzung / Beitrags- und Leistungsordnung (§ 4.3). Mit der Mitteilung über den Ausschluss erlöschen sofort alle Rechte des Mitglieds gegenüber dem Verein (§ 4.4). Gegen den Ausschluss steht den (ehemaligen) Mitgliedern die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 4.6).
Fördermitglieder: Die Kündigung der Fördermitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Ende des nächsten Kalenderjahres erfolgen (§ 5.5).
Datenschutz und Datenverarbeitung (DSGVO)
Wir verarbeiten deine Mitgliedschaftsdaten ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Rahmen des Aufnahmeantrags erheben wir folgende Datenkategorien: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Postanschrift und — soweit für den Lastschrift-Einzug freiwilliger Spenden erforderlich — Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber).
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Vertragserfüllung — Durchführung der Mitgliedschaft) sowie ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vereins an einer ordnungsgemäßen Mitgliederverwaltung). Soweit du freiwillig zusätzliche Angaben machst (z. B. Telefonnummer für SMS-Erinnerungen), beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) — du kannst diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Speicherdauer: Mitgliedschaftsstammdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert und nach Beendigung für weitere 10 Jahre gemäß § 147 Abgabenordnung (AO) und § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) aufbewahrt. Bankverbindungsdaten werden ausschließlich für die Dauer der Beitrags- bzw. Spendenabwicklung verarbeitet; Spendenbescheinigungsdaten sind nach § 50 Abs. 5 EStDV ebenfalls 10 Jahre aufzubewahren.
Drittland-Hinweis: Wir setzen für die Mitgliederverwaltung auch Drittanbieter ein, deren Server in den USA liegen können (insbesondere EasyVerein — Anbieter des Bewerbungsformulars — mit WebSocket-Endpunkten bei ably.io sowie Front-App als Helpdesk-Anbindung; Cloudflare als CDN). Mit diesen Anbietern sind Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO als Grundlage der Drittland-Übermittlung vereinbart; ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder ergänzende Schutzmaßnahmen greifen ergänzend.
Mindestumfang (§ 35 SGB I analog — Datensparsamkeit): Für den Vereinsbeitritt sind NICHT erforderlich: Telefonnummer (freiwillig), exakte Postleitzahl (Ort reicht), Geburtsdatum (nur bei minderjährigen Erziehungsberechtigten relevant — sonst freiwillig). Wir bitten dich, freiwillige Felder nur auszufüllen, wenn du uns die Daten bewusst mitteilen möchtest.
Weitere Informationen, insbesondere zu deinen Rechten als Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde), findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Aufnahmeantrag
Verbindliche Vereinssatzung
Die vollstaendige und rechtsverbindliche Fassung der Vereinssatzung des Sozialrat Deutschland e.V. (Stand 19.06.2023) steht als PDF zum Download bereit:
Vereinssatzung als PDF herunterladen (Stand 19.06.2023)
Diese PDF ist die aktuell beim Vereinsregister eingereichte Fassung. Die oben genannten Rechte und Pflichten (Aufnahmeverfahren, Beitragspflicht, Beendigung, Kuendigungsfrist) sind in dieser Satzung verbindlich geregelt.
Vertrauen und Transparenz
Der Sozialrat Deutschland e.V. (VR 38228 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg) wird vertreten durch den amtierenden Vorstand (siehe Impressum). Wir sind wegen Förderung der Verbraucherberatung und Bildung im Sozialrecht als gemeinnützig anerkannt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO). Für Rückfragen zur Mitgliedschaft erreichst du den Vorstand unter mitgliedschaft@sozialrat.org. Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 2 RDG); Details dazu findest du auf unserer Hinweis-Seite zur Rechtsberatung.
Stand 02.07.2026 — Verbatim-Satzung-Auditing abgeschlossen: Die in diesem Patch verwendeten Satzung-Paragrafen stammen verbatim aus der geltenden Vereinssatzung (PDF, Fassung vom 19.06.2023, MD5 1e62ed7076133bdc3105b78a9c611468, geprüft via CLO-Audit t_1d84cde7). PDF und Online-Satzung enthalten aktuell einen Wortlaut-Drift zu § 6 (Beitragspflicht): das Online-Bewerbungsformular (EasyVerein) bietet Beitrags-Optionen zwischen 1 € und 50 € pro Monat an, während die PDF-Satzung in § 6.1 zwingende Beitragspflicht vorsieht (Höhe per Vorstandsbeschluss / Mitgliederversammlung). Diese Diskrepanz wird in der nächsten Vorstands- bzw. Mitgliederversammlung geklärt; bis dahin gilt bei Konflikten die PDF-Satzung.
Mitgliedschaftsbedingungen (Auszug aus unserer Vereinssatzung, § 1-6 der Fassung vom 19.06.2023)
Die nachfolgenden Angaben sind ein verbindlicher Auszug aus der am 19.06.2023 in Kraft getretenen Vereinssatzung (PDF-Download am Ende dieses Blocks). Bei Abweichungen zwischen diesem Auszug und der PDF-Fassung gilt die PDF-Fassung.
(a) Aufnahme
Die Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben, wer an der Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung interessiert ist und aktiv unterstützen möchte (§ 3.1 der Satzung). Vereinsmitglieder können nur natürliche Personen sein; Firmenmitgliedschaften sind grundsätzlich Fördermitgliedschaften (§ 3.2). Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen; über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand (§ 3.3). Gegen die Ablehnung steht den Bewerbern die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 3.4).
(b) Beitragspflicht
Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben (§ 6.1 der Satzung). Die Höhe der Beiträge bestimmt der Vorstand per Beschluss; die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest (§ 11.4 dritter Spiegelstrich). Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit (§ 6.2); der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung gewähren (§ 6.3). Die Fälligkeit entsteht zwei Wochen nach Beitragspflicht; vorab geleistete Beiträge werden nicht erstattet.
(c) Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (§ 4.1), durch Ausschluss per Vorstandsbeschluss bei groben Verstößen gegen Zwecke und Ziele des Vereins (§ 4.3), durch Beitragsrückstand (6 Monate nach Beitragsfälligkeit erfolgloser Mahnung, § 4.2) oder durch Tod (§ 4.5). Mit der Mitteilung über den Ausschluss erlöschen sofort alle Rechte des Mitglieds gegenüber dem Verein (§ 4.4). Gegen den Ausschluss steht die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 4.6).
(d) Kündigungsfrist
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen. Der Austritt kann nach einer 12-monatigen Mitgliedschaft zum Ende des Jahres vollzogen werden (§ 4.1 der Satzung). Für Fördermitglieder gilt: Die Kündigung der Fördermitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Ende des nächsten Kalenderjahres erfolgen (§ 5.5).
Vorstand und Vertretung (§ 26 BGB)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (§ 8.1 der Satzung). Abweichend von § 26 Abs. 2 BGB sind beide Vorstände einzelnvertretungsberechtigt (Satzungs-Autonomie nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB). Eine Personalunion ist zulässig.
Vollständige Satzung (PDF, 86.909 Bytes, MD5 1e62ed7076133bdc3105b78a9c611468): Download Vereinssatzung-Sozialrat-Deutschland-eV-2023-06-19.pdf
