Spenden

Spenden für den Sozialrat Deutschland e.V.

Der Sozialrat Deutschland e.V. (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 38228 B) ist als gemeinnützig anerkannt und finanziert seine Arbeit vollständig über freiwillige Spenden und Fördermittel — nicht über Pflichtbeiträge. Mit deiner Spende unterstützt du unsere unabhängige Verbraucher- und Sozialberatung im Sozialrecht, den Aufbau von Bildungsmaterialien für Beratungsstellen und die Aufklärungsarbeit zu Sozialleistungen. Jede Spende fließt direkt in die satzungsgemäßen Zwecke gemäß § 2 der Vereinssatzung; eine Mittelverwendung für satzungsfremde Zwecke findet nicht statt.

Wofür wir Spenden einsetzen

Spenden an den Sozialrat Deutschland e.V. sind frei (zweckfrei) oder zweckgebunden möglich. Zweckfreie Spenden setzen wir dort ein, wo der Bedarf am größten ist (z. B. Aufklärung zu Sozialleistungs-Themen). Zweckgebundene Spenden verwenden wir ausschließlich für den genannten Zweck (Beispiele: „Aufklärung Bußgeld & Sozialrecht“, „Materialerstellung für ehrenamtliche Beratung“). Eine Übersicht über aktuelle Spendenzwecke und Projekte findest du auf Anfrage an spenden@sozialrat.org.

Wir informieren unsere Spender einmal jährlich transparent über die Verwendung der eingegangenen Mittel (siehe Jahresbericht — folgt). Spenden werden nicht zur Finanzierung von Lobbyarbeit, Parteien oder politischen Kampagnen eingesetzt.

Spendenbescheinigung und steuerliche Absetzbarkeit

Spenden an den Sozialrat Deutschland e.V. sind nach § 10b Abs. 1 EStG und § 9 Abs. 1 Nr. 2 GewStG steuerlich absetzbar. Bei Spenden bis 300 EUR jährlich genügt der vereinfachte Zuwendungsnachweis (Überweisungsbeleg der Bank als Nachweis gegenüber dem Finanzamt); für höhere Beträge stellen wir auf Wunsch eine Spendenbescheinigung (amtliches Formular nach § 50 Abs. 1 EStDV) aus. Schreibe dazu einfach an spendenbescheinigung@sozialrat.org und teile uns Namen, Anschrift, Spendenhöhe und Spendendatum mit — wir senden dir die Bescheinigung in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu.

Hinweis: Unsere Gemeinnützigkeit ist durch den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften (Berlin) bestätigt; Spendenbescheinigungen können erst nach Vorlage des Freistellungsbescheids ausgestellt werden — bei sehr kurzfristigen Spenden kann die Bescheinigung wenige Wochen dauern. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Spendenwege

Du kannst den Sozialrat Deutschland e.V. auf folgenden Wegen unterstützen:

  • SEPA-Lastschrift / Überweisung: Spendenkonto bei der GLS Bank, IBAN DE10 4306 0967 1234 5678 90, BIC GENODEM1GLS (Empfänger: Sozialrat Deutschland e.V., Verwendungszweck: „Spende“ oder konkreter Zweck).
  • PayPal: Über die Spendenseite unseres PayPal-Kontos (du wirst auf die PayPal-Spendenseite weitergeleitet).
  • Kreditkarte / Apple Pay / Google Pay / SEPA über Stripe: wir nutzen Stripe als Zahlungsdienstleister — du wirst auf die Stripe-Checkout-Seite weitergeleitet.

Bitte beachte: Bei PayPal und Stripe handelt es sich um Anbieter mit Server-Standorten in den USA. Vor diesem Hintergrund informieren wir dich transparent über mögliche Drittland-Übermittlungen von Daten im nächsten Abschnitt.

Datenschutz und Datenverarbeitung (DSGVO)

Wir verarbeiten deine Spendendaten ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Im Rahmen einer Spende erheben wir folgende Datenkategorien: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift (für die Spendenbescheinigung) und — abhängig vom Zahlweg — Bankverbindung (IBAN, BIC) oder Kreditkarten-/PayPal-Stammdaten (diese werden direkt beim Zahlungsdienstleister eingegeben und gelangen nicht in unsere Systeme).

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Vertragserfüllung — Spendenabwicklung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an ordnungsgemäßer Spendenverwaltung und steuerlicher Nachweispflicht). Soweit du freiwillig zusätzliche Angaben machst (z. B. Telefonnummer für Rückfragen), beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) — du kannst diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Speicherdauer: Spendendaten werden für 10 Jahre gemäß § 50 Abs. 5 EStDV (Spendenbescheinigungs-Aufbewahrungspflicht) und § 147 AO aufbewahrt; Bankverbindungsdaten werden nach Abwicklung der Spende gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Drittland-Hinweis: Wir nutzen Stripe (Kreditkarte / SEPA über Stripe / Apple Pay / Google Pay) und PayPal als Zahlungsdienstleister. Beide Anbieter verarbeiten Daten in den USA und ggf. weiteren Drittländern. Mit beiden Anbietern sind Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO als Grundlage der Drittland-Übermittlung vereinbart; ein aktueller Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission greift ergänzend (USA — Data Privacy Framework 2023). Cloudflare wird als CDN-Anbieter eingesetzt — auch hier sind Standardvertragsklauseln vereinbart.

Mindestumfang (§ 35 SGB I analog — Datensparsamkeit): Für die Spende sind NICHT zwingend erforderlich: Telefonnummer (freiwillig), Geburtsdatum (nur falls du eine Bescheinigung mit Geburtsdatum wünschst), exakte Postanschrift (für SEPA-Lastschrift-Spenden ist sie erforderlich; für reine Online-Spenden unter 300 EUR reicht Name + E-Mail). Wir bitten dich, freiwillige Felder nur auszufüllen, wenn du uns die Daten bewusst mitteilen möchtest.

Weitere Informationen, insbesondere zu deinen Rechten als Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde), findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Vertrauen und Transparenz

Der Sozialrat Deutschland e.V. (VR 38228 B) ist wegen Förderung der Verbraucherberatung und Bildung im Sozialrecht (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO) als gemeinnützig anerkannt. Wir werden vertreten durch den amtierenden Vorstand (siehe Impressum) und legen unsere Mittelverwendung im Jahresbericht offen. Für Rückfragen erreichst du uns unter spenden@sozialrat.org. Hinweis: Spendenaufrufe und Informationen auf dieser Seite dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 RDG); Details dazu findest du auf unserer Hinweis-Seite zur Rechtsberatung.

Mitgliedschaftsbedingungen (Auszug aus unserer Vereinssatzung, § 1-6 der Fassung vom 19.06.2023)

Die nachfolgenden Angaben sind ein verbindlicher Auszug aus der am 19.06.2023 in Kraft getretenen Vereinssatzung (PDF-Download am Ende dieses Blocks). Bei Abweichungen zwischen diesem Auszug und der PDF-Fassung gilt die PDF-Fassung.

(a) Aufnahme

Die Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben, wer an der Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung interessiert ist und aktiv unterstützen möchte (§ 3.1 der Satzung). Vereinsmitglieder können nur natürliche Personen sein; Firmenmitgliedschaften sind grundsätzlich Fördermitgliedschaften (§ 3.2). Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen; über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand (§ 3.3). Gegen die Ablehnung steht den Bewerbern die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 3.4).

(b) Beitragspflicht

Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben (§ 6.1 der Satzung). Die Höhe der Beiträge bestimmt der Vorstand per Beschluss; die Mitgliederversammlung setzt den Jahresbeitrag fest (§ 11.4 dritter Spiegelstrich). Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit (§ 6.2); der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung gewähren (§ 6.3). Die Fälligkeit entsteht zwei Wochen nach Beitragspflicht; vorab geleistete Beiträge werden nicht erstattet.

(c) Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (§ 4.1), durch Ausschluss per Vorstandsbeschluss bei groben Verstößen gegen Zwecke und Ziele des Vereins (§ 4.3), durch Beitragsrückstand (6 Monate nach Beitragsfälligkeit erfolgloser Mahnung, § 4.2) oder durch Tod (§ 4.5). Mit der Mitteilung über den Ausschluss erlöschen sofort alle Rechte des Mitglieds gegenüber dem Verein (§ 4.4). Gegen den Ausschluss steht die Berufung an die Mitgliederversammlung zu (§ 4.6).

(d) Kündigungsfrist

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen. Der Austritt kann nach einer 12-monatigen Mitgliedschaft zum Ende des Jahres vollzogen werden (§ 4.1 der Satzung). Für Fördermitglieder gilt: Die Kündigung der Fördermitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Ende des nächsten Kalenderjahres erfolgen (§ 5.5).

Vorstand und Vertretung (§ 26 BGB)

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (§ 8.1 der Satzung). Abweichend von § 26 Abs. 2 BGB sind beide Vorstände einzelnvertretungsberechtigt (Satzungs-Autonomie nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB). Eine Personalunion ist zulässig.

Vollständige Satzung (PDF, 86.909 Bytes, MD5 1e62ed7076133bdc3105b78a9c611468): Download Vereinssatzung-Sozialrat-Deutschland-eV-2023-06-19.pdf