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Spendenbescheinigung: Sozialrat Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Du kannst eine Spendenbescheinigung (für das Finanzamt) per E-Mail anfordern unter info@sozialrat.org. Bei Beträgen bis 300 € reicht der Kontoauszug dem Finanzamt in der Regel als Nachweis.

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Wichtiger Hinweis zur Rechtsberatung: Sozialrat Deutschland e.V. bietet allgemeine Sozialrechts-Information gemäß § 6 Abs. 2 RDG — keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Beratung wende dich an einen zugelassenen Rechtsanwalt, eine Beratungsstelle (Beratungshilfe-Schein beim Amtsgericht) oder buche einen Termin über unsere Beratungs-Seite.

Gemeinnützig anerkannt. Sozialrat Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt — Spenden sind steuerlich absetzbar. Eine Spendenbescheinigung stellen wir auf Anfrage gerne per E-Mail an info@sozialrat.org aus.

Quellen und weiterführende Links

  • Gesetzliche Grundlagen auf gesetze-im-internet.de (amtliche Fassung SGB I–XII, SGG)
  • Rechtsprechung: juris.de — Bundessozialgericht (BSG) und Landessozialgerichte (LSG)
  • Gemeinsame Rundschreiben der BA zu SGB II / SGB III
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze (VersMedV, Anlage zu § 2 SGB IX)
  • MDK / Medizinischer Dienst — Begutachtungsrichtlinien
  • BMAS / BMG — aktuelle Gesetzgebung und Reformen
  • Sozialverbände: VdK, SoVD — kostenlose Erstberatung