Türverbreiterung Rollstuhl: Antrag & Zuschuss

Türverbreiterung für Rollstuhl und Rollator: Antrag, Maßnahmen & Kosten 2026

Kurzfassung (für Featured Snippet): Türverbreiterung für Rollstuhlfahrer ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Pflegekasse bezuschusst sie bei Pflegegrad 1–5 nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis 4.180 Euro (Stand 2026). Alternativ: § 33 SGB V (Krankenkasse) oder § 113 SGB IX (Eingliederungshilfe). Standardmaß nach DIN 18040-2: mindestens 90 cm lichte Breite.

1. Was bedeutet Türverbreiterung für Rollstuhlfahrer?

Eine Türverbreiterung vergrößert die lichte Durchgangsbreite einer bestehenden Tür, damit ein Standard-Rollstuhl (Breite 65–70 cm) oder ein Elektrorollstuhl (bis 75 cm) sicher hindurchpasst und der Wendekreis nicht durch den Türrahmen eingeschränkt wird. Sie ist Teil der Wohnraumanpassung und wird im Sozialrecht unter den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geführt.

Abgrenzung: „Türverbreiterung“ vs. „rollstuhlgerechte Tür“

  • Türverbreiterung: Bauliche Veränderung einer vorhandenen Tür (Sturz kürzen, Blendrahmen versetzen, Mauerwerk öffnen, neues Türblatt + Zarge).
  • Rollstuhlgerechte Tür: Oberbegriff — umfasst Neubau-Türen mit 90 cm lichter Breite, Nullschwelle, ausreichendem Bewegungsraum (1,50 × 1,50 m vor der Tür) und geeignetem Türdrücker (85 cm Höhe).

Wann ist eine Türverbreiterung nötig?

Eine Standard-Innentür in Altbauten misst 80 cm (lichte Breite). Ein Standard-Rollstuhl braucht mindestens 80 cm, ein Elektrorollstuhl 85–90 cm — und das ohne Bewegungsspiel für die Hand. In der Praxis brauchst du mindestens 90 cm, damit du sicher durch die Tür kommst, ohne dich an Rahmen oder Zarge zu klemmen.

Standardmaße nach DIN 18040-2

Die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen — Wohnungen“ (zitiert im KfW-Programm 455) gilt als Planungsgrundlage:

| Maß | Wert |
|—|—|
| Lichte Durchgangsbreite (Rollstuhl) | mindestens 90 cm |
| Lichte Durchgangshöhe | mindestens 205 cm |
| Bewegungsfläche vor der Tür | 150 cm × 150 cm |
| Türschwelle | maximal 2 cm (besser: Nullschwelle) |
| Türdrücker-Höhe | 85 cm über OKF |

Diese Maße sind Empfehlungen für Neubau und Bestandsumbau. Sie sind nicht gesetzlich vorgeschrieben — aber Sozialleistungsträger (Pflegekasse, KfW) lehnen Anträge oft ab, wenn deine geplante Maßnahme nicht einmal diese Mindestwerte erreicht.

2. Wer übernimmt die Kosten? — Die drei Rechtsgrundlagen

Welche Stelle zahlt, hängt von deiner persönlichen Situation ab: Hast du einen Pflegegrad, bist du schwerbehindert ohne Pflegegrad oder geht es um ein Hilfsmittel im Krankenkassen-Sinn? Hier die drei Hauptansprüche nebeneinander.

§ 40 Abs. 4 SGB XI — Pflegekasse (Hauptanspruch bei Pflegegrad 1–5)

Anspruchsberechtigt: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause wohnen.

Leistung: Zuschuss bis 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2026) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.

Wichtig — verbatim aus § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI (gesetze-im-internet.de): „Die Pflegekassen können […] finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.“

Voraussetzung: Pflegegrad 1–5

Du brauchst einen anerkannten Pflegegrad. Falls du noch keinen hast: zuerst Pflegegrad beantragen — Hinweise dazu im Ratgeber Pflegegrad-Widerspruch 2026.

Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung

Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Pflegebedürftigem bewilligt werden — also bis zu 4.180 Euro × Anzahl Pflegebedürftige. Für eine WG mit zwei Pflegebedürftigen sind das bis zu 8.360 Euro, mit vier Personen bis 16.720 Euro.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

  • Türverbreiterung (hier Hauptthema)
  • Türschwellen entfernen, Rampen einbauen
  • Einbau bzw. Anpassung von Sanitär-, Dusch- und Badbereichen
  • Anpassung der Küche (Höhenverstellung Arbeitsplatte)
  • Treppenlifte, Aufzüge, Handläufe

§ 33 SGB V — Krankenkasse (Hilfsmittel in Sonderfällen)

Die Krankenkasse übernimmt Hilfsmittel, wenn die Maßnahme der Krankheitsbehandlung oder der Sicherung des Behandlungs­erfolgs dient. Eine reine Türverbreiterung fällt meist nicht unter § 33 SGB V — die Pflegekasse hat nach ständiger Rechtsprechung Vorrang, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Abgrenzung zur Pflegekasse

Wenn du Pflegegrad 1–5 hast: Antrag immer zuerst bei der Pflegekasse. Erst wenn die Pflegekasse ablehnt oder die Maßnahme nicht als wohnumfeldverbessernd anerkennt, kommt § 33 SGB V ernsthaft in Betracht.

Vertragsärztliche Verordnung und MD-Prüfung

Im Hilfsmittelrecht (§ 33 Abs. 5a SGB V) brauchst du eine vertragsärztliche Verordnung. Der Medizinische Dienst (MD) kann nach § 33 Abs. 5b SGB V eine eigenständige Begutachtung durchführen — gegen die du Akteneinsicht nach § 25 SGB X beantragen kannst.

§ 113 SGB IX — Eingliederungshilfe (bei Schwerbehinderung ohne Pflegegrad)

Wenn du keinen Pflegegrad hast, aber Schwerbehinderung mit GdB ≥ 50 oder vergleichbare Einschränkungen, ist die Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX zuständig. Sie finanziert Leistungen zur Sozialen Teilhabe, einschließlich Wohnraum-Anpassung.

Voraussetzung GdB ≥ 50 oder vergleichbare Einschränkung

  • Schwerbehindertenausweis mit GdB ≥ 50 und Merkzeichen (z. B. G, aG, B, H, Gl, TBI)
  • oder vergleichbare Einschränkung ohne formellen Ausweis (Einzelfallprüfung)

Wichtig — verbatim aus § 113 Abs. 1 SGB IX (gesetze-im-internet.de): „Leistungen der Eingliederungshilfe sind […] Leistungen zur Sozialen Teilhabe […], um den […] vollen, wirksamen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte […] zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft […] zu ermöglichen.“

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Türverbreiterung zählt als Wohnraum-Anpassungsmaßnahme im Sinne des § 113 SGB IX. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe (Landschafts­verbände, überörtliche Sozialhilfeträger oder kommunale Träger).

3. KfW-Förderung 455 „Altersgerecht Umbauen“ 2026

Das KfW-Programm 455 (Programmstand 2026) fördert barrierereduzierende Maßnahmen im Bestandsgebäude.

Zuschuss 6.250 Euro + Kredit bis 50.000 Euro

  • Zuschuss-Variante 455-Z: bis zu 6.250 Euro Tilgungszuschuss (max. 12,5 % der förderfähigen Kosten)
  • Kredit-Variante 455: zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit

Voraussetzungen

  • Bestandsgebäude (mindestens 5 Jahre alt)
  • Barrierereduzierende Maßnahmen nach KfW-Förderbedingungen
  • Keine Einkommensgrenze — du musst also kein bestimmtes Einkommen nachweisen
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Kombination mit § 40 SGB XI möglich?

Ja — die Pflegekasse und KfW können parallel genutzt werden. Der Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis 4.180 €) und der KfW-Zuschuss nach 455-Z (bis 6.250 €) sind verschiedene Fördertöpfe und können grundsätzlich kumuliert werden, solange keine Doppelförderung derselben Kostenposition vorliegt. In der Praxis: erst Pflegekasse bewilligen lassen, dann KfW-Antrag stellen.

4. Türverbreiterung: Technische Maßnahmen und Kosten

Die tatsächlichen Kosten hängen von Türtyp, Mauerwerk und Ausstattung ab. Hier grobe Richtwerte 2026 für Standardfälle.

Standard-Tür (80 cm) auf 90 cm verbreitern — ca. 1.500–3.000 Euro brutto

  • Sturz kürzen (Stahlträger oder Holzsturz einbauen)
  • Mauerwerk öffnen, neue Zarge einsetzen
  • Türblatt 90 cm + Drückergarnitur in 85 cm Höhe
  • Maler- und Putzarbeiten

Diese Maßnahme ergänzt oft eine Rollstuhlrampe am Wohnumfeld (siehe /scewo-bro/ für die Mobilitätsplanung mit Elektrorollstuhl und Treppensteiger — selbst wenn keine Rampe nötig ist, zeigt der Beitrag, welche Maße bei Türbreiten und Wendekreisen relevant werden).

Schiebetür oder Pendeltür als Alternative — ca. 3.500–6.000 Euro brutto

  • Schiebetür in der Wand laufend (höchster Komfort, kein Schwenkbereich nötig)
  • Pendeltür (öffnet in beide Richtungen, ideal bei schmalem Flur)
  • Höhere Material- und Montagekosten, dafür mehr Bewegungsfreiheit

Türschwelle entfernen / Rampe einbauen — ca. 500–1.500 Euro brutto

Wenn die Tür nicht breiter, sondern schwellenfrei werden soll, ist das oft die günstigere Variante. Bei der Rampe ist die Steigung nach DIN 18040-2 maximal 6 % zu halten.

Zusätzliche Maßnahmen

  • Griffe: waagerechte Griffe in 85 cm Höhe erleichtern das Öffnen
  • Schließer: Türschließer mit verzögerter Schließung (z. B. GEZE TS 4000) geben Zeit zum Durchfahren
  • Türdrücker-Höhe: 85 cm über Oberkante Fußboden (Standard: 105 cm)

5. Antrag Schritt für Schritt

Hier eine bewährte Reihenfolge — von der Vorbereitung bis zur Auszahlung.

Schritt 1: Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)

Wenn du noch keinen Pflegegrad hast: Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist immer bei deiner Krankenkasse angesiedelt. Nutze den Ratgeber Pflegegrad-Widerspruch 2026, falls die Begutachtung den Pflegegrad ablehnt. Ergänzend hilft der Ratgeber Schlaganfall: Pflegegrad beantragen bei typischen Diagnosen nach Schlaganfall.

Schritt 2: Foto + Kostenvoranschlag von Fachbetrieb einholen

  • Fotos vom Ist-Zustand (Türbreite messen, Engstellen dokumentieren)
  • 2–3 Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen (Tischler/Schreiner, Maurer)
  • Angebote mit Maßen, Material, Arbeitsschritten und Brutto-Summe

Schritt 3: Formlosen Antrag an Pflegekasse mit ärztlicher Stellungnahme

Der Antrag ist formlos. Sinnvoll ist ein kurzes Anschreiben mit:

  • Beschreibung der Maßnahme (warum ist sie nötig?)
  • Fotos vom Ist-Zustand
  • Kostenvoranschlag
  • Ärztliche Stellungnahme (z. B. Neurologen, Orthopäden) zur Mobilitätseinschränkung

Schritt 4: Bewilligung abwarten (4–6 Wochen), dann erst Auftrag vergeben

Die Pflegekasse prüft den Antrag und holt ggf. ein MD-Gutachten ein. Erst nach der schriftlichen Bewilligung darfst du den Auftrag vergeben — sonst riskierst du, dass der Zuschuss nicht ausgezahlt wird.

Schritt 5: Rechnung einreichen, Zuschuss auszahlen lassen

Nach Abschluss der Maßnahme:

  • Originalrechnung an die Pflegekasse schicken
  • ggf. Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
  • Pflegekasse überweist den Zuschuss auf dein Konto

Schritt 6: KfW-Antrag parallel (Zuschuss-Variante 455-Z)

Den KfW-Antrag (Zuschuss-Variante 455-Z) kannst du parallel zur Pflegekasse stellen. Beachte: vor Beginn der Maßnahme beantragen — KfW genehmigt rückwirkend nichts.

6. Widerspruch bei Ablehnung

Wenn die Pflegekasse deinen Antrag ablehnt, hast du gute Chancen mit einem formellen Widerspruch.

Frist: 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids

Wichtig — verbatim aus § 84 Abs. 1 SGG (gesetze-im-internet.de): „Der Widerspruch ist binnen einem Monat, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten […] bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, […] zu erheben.“

Die Frist ist ein Monat ab Zugang des Bescheids. Versäumst du sie, wird der Bescheid bestandskräftig — dann hilft nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht (höherer Aufwand).

Begründungsmuster: ärztliche Atteste + Foto + MD-Gutachten-Akteneinsicht

  • Ärztliche Atteste (Neurologe, Orthopäde, Hausarzt) zur Mobilitätseinschränkung
  • Foto-Dokumentation der Engstellen
  • Akteneinsicht nach § 25 SGB X beim MD-Gutachten, falls die Pflegekasse ein negatives MD-Gutachten zitiert

Sozialgerichtsverfahren wenn Widerspruch scheitert

Wenn der Widerspruchsbescheid auch negativ ist, kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die Klage ist nach § 87 SGG in der ersten Instanz kostenfrei (keine Gerichtskosten), du brauchst keinen Anwalt.

Praxis-Tipp: Pflegekasse argumentiert oft mit „Standard-Türbreite ausreichend“

Die Pflegekasse argumentiert häufig, eine Standard-Türbreite von 80 cm sei ausreichend. Dagegen helfen konkrete Mobilitätsnachweise — zum Beispiel bei:

  • MS (Multiple Sklerose): Spastik, eingeschränkte Feinmotorik
  • Querschnittlähmung: Rollstuhlbreite über 70 cm
  • ALS (Amyotrophe Lateralsklerose): fortschreitende Muskelschwäche
  • Schlaganfall: Hemiparese, einseitige Lähmung
  • Rheuma, Arthrose: schmerzhafte Bewegungseinschränkung

7. Vermieter-Zustimmung & WEG-Recht

Wenn du in einer Mietwohnung wohnst oder deine Wohnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, brauchst du Zustimmung.

§ 22 WEG bei Wohnungseigentum

Nach § 22 WEG sind bauliche Veränderungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung hinausgehen, nur mit Zustimmung der WEG möglich. Eine Türverbreiterung zählt als bauliche Veränderung und braucht einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.

Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung erforderlich

Im Mietrecht unterscheidet man:

  • Modernisierung nach § 555a BGB (Vermieter modernisiert → Mieter hat Duldungspflicht)
  • Bauliche Veränderung durch den Mieter nach § 555d BGB (Mieter will umbauen → Vermieter kann zustimmen oder ablehnen)

Wenn der Vermieter ablehnt: du kannst Klage vor dem Amtsgericht erheben (kostengünstig) oder im Notfall die Wohnung wechseln.

8. Häufige Fragen (FAQ)

Wie breit muss eine Tür für einen Rollstuhl mindestens sein?

Nach DIN 18040-2 mindestens 90 cm lichte Breite. Für Elektrorollstühle empfehlen Experten mindestens 90 cm, besser 95–100 cm. Weitere Maße für Wohnumfeld und Mobilität findest du im Ratgeber Rollator-Zuschuss Krankenkasse.

Übernimmt die Krankenkasse die Türverbreiterung?

Die Krankenkasse (§ 33 SGB V) übernimmt die Türverbreiterung nur in Ausnahmefällen. Hauptansprechpartner ist die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bei Pflegegrad) oder die Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX (bei Schwerbehinderung ohne Pflegegrad).

Kann ich ohne Pflegegrad eine Förderung bekommen?

Ja — über die Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX, wenn du einen GdB ≥ 50 oder vergleichbare Einschränkungen hast. Zusätzlich fördert KfW 455 unabhängig vom Pflegegrad.

Wie viele Türen kann ich pro Wohnung verbreitern lassen?

So viele wie nötig. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist pro Pflegebedürftigem und Maßnahme gedeckelt (bis 4.180 €), nicht pro Tür. Wenn die Gesamtkosten für mehrere Türen unter 4.180 € bleiben, übernimmt die Pflegekasse alles.

Muss ich die Maßnahme selbst bezahlen, wenn ich umziehe?

Nein, nicht automatisch. Beim Auszug gilt: bauliche Veränderungen, die der Mieter vorgenommen hat, kann er nach § 555d Abs. 3 BGB zurückbauen — oder mit dem Vermieter eine Entschädigung aushandeln. Oft verzichten Vermieter auf den Rückbau, wenn die Maßnahme die Wohnung aufwertet.

Was ist der Unterschied zwischen Türverbreiterung und barrierefreier Tür?

Türverbreiterung = bauliche Maßnahme an einer bestehenden Tür. Barrierefreie Tür = Oberbegriff für eine Tür, die den Anforderungen der DIN 18040-2 entspricht (90 cm, Nullschwelle, Drückerhöhe 85 cm). Eine Türverbreiterung ist ein Schritt auf dem Weg zur barrierefreien Tür.

9. Sozialrat hilft — Beratung und Unterstützung

Wenn du unsicher bist, welche Rechtsgrundlage in deiner Situation greift, oder du Hilfe beim Antrag oder Widerspruch brauchst: Sozialrat Deutschland e. V. berät dich kostenlos und unabhängig.

  • Vereinsgründer: Salomo Swoboda
  • Erstberatung: kostenlos für Vereinsmitglieder
  • Lokale Pflegestützpunkte: Verzeichnis unter /beratungsstellen/
  • Widerspruchshilfe: Sozialrat-Mitglieder bekommen Vorlagen und Begleitung

Auf sozialrat.org findest du weitere Ratgeber rund um Pflege, Rente, Bürgergeld und Sozialleistungen — etwa Rollator: Hilfsmittelnummer PG 10 + Antrag, Reha-Mobilität & Alltagshilfen nach § 33 SGB V oder Mobilitätshilfen und Wohnumfeld.

10. Rechtsberatung-Hinweis (RDG)

Dieser Ratgeber informiert über rechtliche Möglichkeiten und Sozialleistungsansprüche. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für eine verbindliche Rechtsberatung wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle (Verbraucherzentrale, Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland SoVD, Pflegestützpunkt).

Quellen und weiterführende Links

  1. § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
  2. § 33 SGB V (Hilfsmittel): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. § 113 SGB IX (Leistungen zur Sozialen Teilhabe, Eingliederungshilfe): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__113.html
  4. § 84 SGG (Widerspruchsfrist 1 Monat): https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
  5. § 25 SGB X (Akteneinsicht): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html
  6. § 555a BGB (Modernisierungs-Ankündigung Vermieter): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555a.html
  7. § 555d BGB (bauliche Veränderung durch Mieter): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555d.html
  8. KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
  9. DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen — Wohnungen“ (Beuth-Verlag; nicht frei zugänglich, Erwähnung im KfW-Programm)

Über den Autor

Salomo Swoboda ist Vereinsgründer von Sozialrat Deutschland e. V. und berät seit Jahren Menschen mit Pflegegrad, Schwerbehinderung und Sozialleistungs-Ansprüchen. Der Verein setzt sich für transparente, bürgernahe Informationen zu SGB II, SGB III, SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII ein.

Datum: 22.06.2026 | Status: Entwurf (YMYL-Prüfung durch CLO folgt) | Slug: tuerverbreiterung-rollstuhl-antrag

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