Türverbreiterung Rollstuhl: § 40 Abs. 4 SGB XI (Antrag 2026)

Stand: 21.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Lesezeit ca. 12 Min. · YMYL-Sozialrecht · Keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

📌 Kurzfassung (Antwort auf die Hauptfrage): Wenn du oder ein Angehöriger auf einen Rollstuhl angewiesen bist und die Standard-Türrahmen mit 60–80 cm Breite nicht mehr durchfahren kannst, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme für die Türverbreiterung — geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1, ein begründeter Antrag und die Zustimmung des Vermieters in Mietwohnungen. Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 EUR (§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI).

Eine schmale Tür kann zur unüberwindbaren Barriere werden, sobald ein Rollstuhl oder Rollator im Alltag notwendig wird. Eine 60 cm breite Tür (Standard-Innentür nach DIN 18101) ist mit den meisten Rollstühlen nicht befahrbar — Standard-Rollstuhlbreiten liegen zwischen 60 und 70 cm, Elektro-Rollstühle zwischen 65 und 75 cm. Die Lösung ist eine Türverbreiterung auf 80–90 cm (DIN 18025-2: barrierefreies Wohnen, lichte Breite ≥ 80 cm), und die Pflegekasse kann diese Maßnahme bezuschussen.

1. Wann steht dir die Türverbreiterung zu?

Der Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 4 SGB XI in der Fassung von 2024/2025. Die Norm lautet (verbatim aus gesetze-im-internet.de):

„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds des Pflegebedürftigen gewähren, insbesondere für technische Hilfen im Haushalt, wenn und soweit diese Maßnahmen geeignet sind, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Zuschuss wird je Maßnahme und Pflegebedürftigen gewährt und ist auf einen Betrag von 4 180 Euro begrenzt; er kann auch für selbst beschaffte Wohnumfeldverbesserungen, die den Anforderungen des Satzes 1 entsprechen, gewährt werden. Leben mehr als ein Pflegebedürftiger in derselben Wohnung, kann der Zuschuss für die Pflegebedürftigen gemeinsam nur einmal gewährt werden. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16 720 Euro begrenzt. Die Pflegekassen sollen bei der Bewilligung der Zuschüsse für Maßnahmen nach Satz 1 die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson nach § 18a Absatz 6 Satz 1 zur Wohnumfeldverbesserung berücksichtigen.“

§ 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de, BGBl. I 2024 Nr. 169, Stand 2025-2026.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 1 oder höher. Die Pflegekasse prüft anhand des MDK-Gutachtens (siehe § 18 SGB XI). Pflegegrad 1 ist die Mindestschwelle.
  • Häusliche Pflegesituation. Du wirst zu Hause gepflegt oder sollst dort nach dem Eingriff wieder gepflegt werden können (auch bei vollstationärer Pflege in Sonderfällen möglich, aber meist auf ambulante Wohnsituation beschränkt).
  • Konkrete Verbesserung der Pflegesituation. Die Türverbreiterung muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern — das ist die Kernbedingung.

Wichtig: Es handelt sich um eine Kann-Leistung („können“) — die Pflegekasse hat Ermessen. In der Praxis wird der Antrag aber fast immer bewilligt, wenn die Pflegesituation dokumentiert ist und die Maßnahme fachlich begründet ist. Bei einer Ablehnung hast du das Recht auf Widerspruch binnen eines Monats.

2. Welche Türen kommen in Frage?

Die Pflegekasse finanziert die Verbreiterung von Innentüren und Wohnungseingangstüren, wenn sie für die Pflege relevant sind. In der Praxis sind das vor allem:

  • Wohnungseingangstür: Von 80–90 cm Standard auf 90–100 cm, damit der Rollstuhl in die Wohnung kommt.
  • Schlafzimmertür: Damit der Rollstuhl nachts erreichbar ist und Pflegepersonen durchkommen.
  • Badezimmertür: Wichtigster Raum — hier steht der Rollstuhl tagsüber meistens, und Pflege braucht Bewegungsfreiheit.
  • Innentüren im Pflegebereich (Flur, Küche, wenn Pflege dort stattfindet).

Nicht förderfähig sind in der Regel: Kellertüren, Garagentüren, Türen zu nicht-pflegerelevanten Räumen (Gästezimmer ohne Pflegebezug) und Außen-Gartentüren. Im Zweifel die Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder einen Pflegestützpunkt kontaktieren — die beraten kostenfrei und unabhängig.

3. Welche Maße sind nach DIN 18025-2 erforderlich?

Die DIN 18025-2 „Barrierefreies Wohnen — Wohnungen für Rollstuhlbenutzer“ definiert verbindliche Maße. Für die Türverbreiterung sind relevant:

Türtyp Standard (DIN 18101) Barrierefrei (DIN 18025-2) Differenz
Wohnungseingangstür (lichte Breite) 80–90 cm ≥ 90 cm +0–10 cm
Innentür (lichte Breite) 60–80 cm ≥ 80 cm (empfohlen 90 cm) +10–30 cm
Badezimmertür (lichte Breite) 60–80 cm ≥ 80 cm +10–20 cm
Türschwelle 0–2 cm 0 cm (schwellenlos) komplette Schwellenbeseitigung
Tabelle: Maße Standard vs. barrierefrei nach DIN 18025-2 / DIN 18101.

In der Praxis heißt das: Eine Standard-Innentür wird auf 80–90 cm verbreitert, eine Wohnungseingangstür auf 90–100 cm. Wenn die Wandkonstruktion es zulässt, kann die Verbreiterung durch Versetzen der Mauerlaibung erfolgen; in tragenden Wänden brauchst du einen Statiker. Bei vielen Pflegefällen reicht eine Verbreiterung auf das Mindestmaß 80 cm — die Pflegekasse akzeptiert das, weil 80 cm die nach DIN geforderte Untergrenze ist.

4. Was kostet die Türverbreiterung?

Die Kosten hängen stark vom Wandaufbau und vom Aufwand ab. Realistische Spannweiten für 2026 (ohne Gewähr, da regional sehr unterschiedlich):

Maßnahme Einfache Ausführung Standard-Ausführung Premium / Sondermaß
Innentür-Verbreiterung (Mauerwerk, Putz, neuer Rahmen) 800–1.200 EUR 1.400–2.000 EUR 2.200–3.000 EUR
Wohnungseingangstür-Verbreiterung inkl. Sicherheitstür 1.500–2.200 EUR 2.500–3.500 EUR 3.800–5.000 EUR
Schwellenbeseitigung inkl. Bodenangleichung 300–600 EUR 600–900 EUR 1.000–1.500 EUR
Tragende Wand, Statiker + Sonderkonstruktion 3.000–4.500 EUR 4.500–6.500 EUR 7.000–9.000 EUR
Tabelle: Realistische Kosten für Türverbreiterung 2026 (Richtwerte Handwerk).

Wenn die Kosten 4.180 EUR (Einfamilien-Wohnung mit einer pflegebedürftigen Person) übersteigen, hast du drei Optionen:

  1. Eigenanteil — du zahlst die Differenz selbst.
  2. Mehrere kleine Maßnahmen — du kombinierst z. B. Türverbreiterung Schlafzimmer (1.800 EUR) + Bad-Verbreiterung (1.900 EUR) + Schwellenbeseitigung (480 EUR) als eine Gesamtmaßnahme, sofern alles in einem Zeitraum umgesetzt wird.
  3. Zweit-Antrag — bei wesentlicher Veränderung der Pflegesituation (z. B. Verschlechterung Pflegegrad, neuer Pflegegrad) kann ein zweiter Antrag für eine weitere Maßnahme gestellt werden. Wichtig: pro Pflegebedürftigem ist der Zuschuss auf 4.180 EUR pro Maßnahme begrenzt, es können aber mehrere Maßnahmen nacheinander bewilligt werden.

5. Den Antrag richtig stellen — Schritt für Schritt

Eine Türverbreiterung wird bei der Pflegekasse beantragt — nicht bei der Krankenkasse. Es ist eine Wohnumfeldmaßnahme nach § 40 SGB XI, nicht ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V.

  1. Pflegegrad sicherstellen. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden: erst Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen (Leistungsbeginn rückwirkend ab Antrag-Monat). Bereite dich mit der Begutachtungs-Checkliste optimal auf den MDK-Termin vor.
  2. Pflegeberatung nutzen (§ 7a SGB XI). Vereinbare einen Termin bei der Pflegeberatung deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Die Berater kommen bei Bedarf zu dir nach Hause, schauen sich die Situation an und können die Maßnahme direkt befürworten.
  3. Kostenvoranschlag einholen. Hole von einer Handwerksfirma (Tischler, Maurer oder Generalunternehmer) einen Kostenvoranschlag mit detaillierter Leistungsbeschreibung ein. Wichtig: Arbeit und Material getrennt ausweisen, damit die Pflegekasse die Mehrwertsteuer prüfen kann.
  4. Antrag schriftlich einreichen. Verwende das Antragsformular deiner Pflegekasse (oder formloses Schreiben) und füge bei: MDK-Gutachten oder Pflegegrad-Bescheid, Kostenvoranschlag, Fotos der aktuellen Türsituation, kurze Begründung der Pflegerelevanz.
  5. Bei Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung. Eine Türverbreiterung ist in der Regel eine bauliche Veränderung — du brauchst die Zustimmung deines Vermieters. Das ist meist kein Problem, weil die Maßnahme reversibel gestaltet werden kann. Bei Ablehnung: § 554 BGB (Modernisierung) greift.
  6. Bewilligung abwarten — Pflegekassen haben keine starre Frist, realistisch sind 2–6 Wochen. Bei Verzögerung: nachfragen, ggf. Untätigkeitsklage nach § 88 SGG prüfen.
  7. Auftrag erteilen und Maßnahme umsetzen. Nach Bewilligung 6 Monate Zeit zur Umsetzung (regional unterschiedlich, in der Bewilligung genannte Frist beachten).
  8. Abrechnung einreichen. Rechnungen und Zahlungsnachweise an die Pflegekasse schicken — Zuschuss wird auf dein Konto überwiesen.

6. Mietwohnung: was tun bei Vermieter-Konflikten?

Wenn du in einer Mietwohnung lebst, brauchst du für eine Türverbreiterung die Zustimmung deines Vermieters. Das ergibt sich aus § 540 BGB (Baumaßnahmen durch Mieter) und der allgemeinen Vertragsauslegung.

Praktische Hinweise:

  • Modernisierungs-Argument (§ 554 BGB): Wenn der Vermieter Modernisierungen ablehnt, hast du nach § 554 BGB einen Anspruch auf Duldung — die Pflege-Versorgung ist eine berechtigte Interessenabwägung.
  • Rückbau-Klausel anbieten: Bietet dem Vermieter an, nach Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das nimmt viele Vorbehalte.
  • Schriftform wahren: Zustimmung des Vermieters immer schriftlich (E-Mail, Brief), nicht nur mündlich.
  • Wenn der Vermieter trotz Pflegekassen-Bewilligung ablehnt: Anwalt oder Beratungsstelle einschalten (Verbraucherzentrale, Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland). Im Ernstfall: Klage vor dem Amtsgericht.

7. Türverbreiterung und Schwerbehinderung — Merkzeichen G und aG

Wenn du einen GdB-Grad der Behinderung von 50 oder mehr hast, ist die Türverbreiterung oft Teil einer umfassenden Wohnumfeld-Anpassung. Hier überschneiden sich Leistungen aus zwei Systemen:

  • § 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegekasse): Türverbreiterung als Wohnumfeldverbesserung.
  • § 47 SGB IX (Reha-Träger): Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft — bei bestimmten Konstellationen kann die Renten- oder Unfallversicherung ebenfalls Wohnumfeld-Verbesserungen übernehmen.
  • Steuerliche Entlastung: Nach § 33b EStG gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag (gestaffelt nach GdB), und außergewöhnliche Belastungen für bauliche Maßnahmen können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig: Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind nach VersMedV Anlage Teil D vergebene Kennzeichen für die Straßenverkehrsbehörde und das Finanzamt — sie sind nicht die Voraussetzung für die Pflegekassen-Leistung. Die Pflegekasse orientiert sich am Pflegegrad und an der konkreten Pflegesituation, nicht am Schwerbehindertenausweis.

8. Was passiert bei Ablehnung? Widerspruch und Klage

Wenn die Pflegekasse deinen Antrag ablehnt, hast du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe das Recht auf Widerspruch (siehe § 84 SGB IX i. V. m. § 84 SGG — Klagefrist). Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei, du brauchst keinen Anwalt.

Bewährte Schritte bei Ablehnung:

  1. Ablehnungs-Bescheid genau lesen. Welche Begründung gibt die Pflegekasse? Meist: „nicht pflegerelevant“, „kein Pflegegrad“, „Maßnahme nicht erforderlich“ oder „bereits ausreichend Wohnumfeld vorhanden“. Lies dir den Bescheid mit unserer Anleitung zum Pflegegrad-Bescheid-Lesen sorgfältig durch.
  2. MDK-Stellungnahme einholen. Wenn die Pflegekasse das MDK-Gutachten nicht heranzieht, beantrage eine erneute MDK-Stellungnahme nach § 18a SGB XI. Das Gutachten ist für die Pflegekasse bindend.
  3. Widerspruch schriftlich einlegen. Fristwahrung ist kritisch — am besten per Einschreiben oder über die elektronische Poststelle der Pflegekasse. Widerspruchsbegründung: konkrete Pflegesituation schildern, ärztliche Atteste beifügen, ggf. auf MDK-Gutachten verweisen.
  4. Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Ablehnungs-Bescheids. Bei Fristversäumnis: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 SGG nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
  5. Bei Widerspruchsablehnung: Klage vor dem Sozialgericht (SG) — kostenfrei, kein Anwaltszwang in erster Instanz. Klagefrist: 1 Monat ab Widerspruchsbescheid.

Die Erfolgsaussichten bei einem ordnungsgemäßen Widerspruch sind hoch, wenn die Pflegesituation dokumentiert ist und das MDK-Gutachten die Mobilitätseinschränkung bestätigt. Lass dich bei Bedarf von einem Sozialverband (VdK, Sozialverband Deutschland) oder einer unabhängigen Beratungsstelle unterstützen.

9. Türverbreiterung, Rampe und Treppenlift — was passt zusammen?

Eine Türverbreiterung allein reicht oft nicht, um die Wohnung rollstuhlgerecht zu machen. In der Beratungspraxis sehen wir häufig Kombinationen:

  • Wohnungseingang + Rampe. Wenn die Wohnung über eine Schwelle oder Stufen erreichbar ist, brauchst du zusätzlich eine Rollstuhlrampe — auch diese ist nach § 40 Abs. 4 SGB XI förderfähig (eigene Maßnahme, eigener Antrag).
  • Badezimmer + Haltegriffe. Eine breitere Badezimmertür bringt wenig, wenn das Bad selbst nicht nutzbar ist. Haltegriffe und Duschsitz sind separate Anträge, oft in Kombination bewilligt.
  • Mehrere Stockwerke + Treppenlift. Wenn das Schlafzimmer im Obergeschoss liegt und das Bad im Erdgeschoss, hilft die breiteste Tür nichts ohne Überwindung der Treppe. Der Treppenlift ist ebenfalls § 40 Abs. 4 SGB XI förderfähig, plus KfW-Programm 455-B für weitere Finanzierung.

Empfehlung: Plane alle Maßnahmen zusammen mit der Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Berater können auch eine Gesamtmaßnahme beantragen, bei der die 4.180-EUR-Grenze pro Einzelmaßnahme geschickt ausgenutzt wird (mehrere kleine statt eine große).

10. Häufige Fehler bei der Antragstellung

Aus der Beratungspraxis sehen wir diese typischen Stolpersteine:

  1. Antrag bei der Krankenkasse statt Pflegekasse. § 40 SGB XI ist eine Pflegekassen-Leistung — die Krankenkasse würde den Antrag zurückgeben oder ablehnen.
  2. Pflegegrad fehlt. Ohne mindestens Pflegegrad 1 wird der Antrag abgelehnt. Vor der Türverbreiterung also den Pflegegrad-Antrag stellen.
  3. Kein Kostenvoranschlag. Die Pflegekasse verlangt einen verbindlichen Kostenvoranschlag — Schätzungen oder „circa-Angaben“ reichen nicht.
  4. Vermieter-Zustimmung fehlt. In Mietwohnungen ohne Vermieter-Zustimmung kein Bewilligungsbescheid.
  5. Maßnahme vor Bewilligung begonnen. Wer ohne Bewilligung baut, riskiert die Kostenübernahme. Immer erst Bewilligung abwarten, dann beauftragen.
  6. Fristversäumnis beim Widerspruch. 1-Monats-Frist strikt einhalten.

11. Zusammenfassung in 5 Kernsätzen

  1. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag bis zu 4.180 EUR pro Wohnumfeld-Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI — bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 EUR.
  2. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1, dokumentierte Pflegesituation und (in Mietwohnungen) Vermieter-Zustimmung.
  3. Maßgebliche Norm für die Maße: DIN 18025-2 (barrierefreies Wohnen) — Innentüren lichte Breite ≥ 80 cm, Wohnungseingangstüren ≥ 90 cm, schwellenlos.
  4. Antrag immer bei der Pflegekasse (nicht Krankenkasse) — Kostenvoranschlag, MDK-Gutachten, Vermieter-Zustimmung beifügen.
  5. Bei Ablehnung: Widerspruch binnen 1 Monats (§ 84 SGG) — Erfolgsaussichten sind bei dokumentierter Pflegesituation hoch.

12. FAQ — Häufig gestellte Fragen

Übernimmt die Pflegekasse die Türverbreiterung auch ohne Pflegegrad?

Nein. Pflegegrad 1 ist die Mindestvoraussetzung für § 40 Abs. 4 SGB XI. Wenn du noch keinen Pflegegrad hast, stelle zuerst den Pflegegrad-Antrag bei deiner Pflegekasse — die Begutachtung durch den MDK (siehe § 18 SGB XI) erfolgt auf Antrag und ist kostenfrei.

Kann ich den Zuschuss mit anderen Wohnumfeld-Maßnahmen kombinieren?

Ja. Die 4.180-EUR-Grenze gilt pro Maßnahme. Wenn du mehrere Maßnahmen (Türverbreiterung, Rampe, Haltegriffe, Treppenlift) brauchst, stelle für jede einen eigenen Antrag. Ausnahme: Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt gilt der Gesamtbetrag von 16.720 EUR für eine gemeinsame Maßnahme.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Pflegekasse hat keine gesetzliche Frist, in der Praxis sind 2–6 Wochen realistisch. Wenn du nach 6 Wochen keine Antwort hast, frage schriftlich nach und verweise auf § 88 SGG (Untätigkeitsklage als Druckmittel).

Was passiert, wenn die Maßnahme teurer als 4.180 EUR ist?

Die Pflegekasse zahlt maximal 4.180 EUR. Die Differenz trägst du selbst. Tipp: Lass dir vom Handwerker einen Kostenvoranschlag geben, der unter 4.180 EUR bleibt (z. B. Standard-Ausführung statt Premium), oder teile die Maßnahme in mehrere Phasen auf.

Bekomme ich auch Geld für die Mieterhöhung durch den Wertzuwachs der Wohnung?

Nein. Die Pflegekasse zahlt ausschließlich den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung, keine Mieterhöhungs-Kompensation. Vermieter können aber nach § 559 BGB eine Mieterhöhung für wertsteigernde Modernisierungen vornehmen — das ist unabhängig von der Pflegekasse.

Kann ich die Türverbreiterung selbst durchführen?

Theoretisch ja — die Pflegekasse kann auch selbst beschaffte Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI bezuschussen. In der Praxis ist das bei Türverbreiterungen selten sinnvoll, weil Mauerarbeiten und Statik Fachkenntnisse erfordern. Für Haltegriffe oder einfache Schwellenrampen ist Eigenleistung aber möglich — Materialkosten werden auf Antrag erstattet.

Wie finde ich eine gute Handwerksfirma?

Frag bei deiner Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) oder beim Pflegestützpunkt nach regionalen Empfehlungen. Auch Sozialverbände (VdK, Sozialverband Deutschland) haben Listen mit erfahrenen Betrieben. Achte darauf, dass die Firma Erfahrung mit barrierefreiem Umbau hat — Generalunternehmer ohne Referenz sind riskant.

13. Nächste Schritte — was du jetzt tun kannst

  • Pflegegrad prüfen. Falls noch nicht vorhanden, jetzt den Pflegegrad-Antrag stellen — die Türverbreiterung hängt davon ab.
  • Pflegeberatung vereinbaren. § 7a SGB XI — kostenfrei, unabhängig, kommt bei Bedarf zu dir nach Hause. Telefon: über deine Pflegekasse.
  • Beratung beim Sozialverband. VdK (Sozialverband VdK Deutschland) und Sozialverband Deutschland bieten kostenfreie Erstberatung zu Wohnumfeld-Verbesserungen an.
  • Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag prüfen. Wenn du parallel zum Umbau noch Pflegehilfsmittel oder den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen willst, lassen sich diese Leistungen oft sinnvoll kombinieren.
  • Antrag vorbereiten. Kostenvoranschlag einholen, MDK-Gutachten beifügen, Vermieter-Zustimmung einholen.

14. Quellen und weiterführende Links

15. Rechtlicher Hinweis (RDG-Grenze)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Sozialrecht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Antrag, Widerspruch oder einer Ablehnung wende dich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, Verbraucherzentrale, Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland) oder an einen Rechtsanwalt mit Sozialrecht-Schwerpunkt. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt nach dem Stand von Juni 2026 recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit — bei Änderungen der Gesetzeslage oder der Pflegekassen-Praxis können sich Abweichungen ergeben.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert