Stand: 01.01.2026 · RBSFV 2025 (BGBl. I 2024 Nr. 296) · SGB II + SGB XII jew. aktuelle Fassung
Hinweis (§ 3 RDG): Die hier aufgeführten Beträge sind die amtlichen Regelbedarfsstufen für 2026, verifiziert gegen die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025, BGBl. I 2024 Nr. 296). Dein tatsächlicher Bürgergeld-Anspruch hängt von deiner Wohnsituation, deinem Einkommen und deinen persönlichen Verhältnissen ab. Im Zweifel: Beratungshilfe-Schein (§ 44 RVG) oder Sozialverband kontaktieren.
Du willst wissen: Wie hoch ist der Regelbedarf beim Bürgergeld 2026, und welche Stufe gilt für mich? Wir erklären dir Schritt für Schritt, was die 6 Regelbedarfsstufen sind, wer welche Stufe bekommt und wie die jährliche Anpassung funktioniert — mit der amtlichen Tabelle für 2026 und einem Vergleich zum Vorjahr 2025.
Was sind Regelbedarfsstufen (RBS)?
Definition: 6 Stufen abhängig von Alter + Lebenssituation (§ 20 Abs. 2-4 SGB II)
Regelbedarfsstufen (RBS) sind die Einteilung des Bürgergeld-Regelbedarfs in 6 Stufen, die nach Alter und Lebenssituation gestaffelt sind. Die Grundlage ist § 20 Abs. 2-4 SGB II in Verbindung mit § 28 SGB XII.
Es gibt 6 Regelbedarfsstufen:
- RBS I — Alleinstehend / Alleinerziehend
- RBS II — Erwachsene Partner in einer Bedarfsgemeinschaft
- RBS III — Volljährige im Haushalt der Eltern (18-24 Jahre)
- RBS IV — Jugendliche 14-17 Jahre
- RBS V — Kinder 6-13 Jahre
- RBS VI — Kinder 0-5 Jahre
Verweis auf § 28 SGB XII + RBSFV
Die konkreten Beträge der Regelbedarfsstufen werden jährlich durch die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung (RBSFV) festgelegt. Die Grundlage für die Berechnung ist § 28 SGB XII (Ermittlung der Regelbedarfe). Die RBSFV ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht wird.
Aktuelle RBSFV: RBSFV 2025 (BGBl. I 2024 Nr. 296), gültig ab 01.01.2025, Stand 01.01.2026 unverändert.
Stichtag-Prinzip
Die Regelbedarfsstufen gelten immer ab dem 01.01. eines Jahres für 12 Monate bis zum 31.12. Danach werden sie neu festgelegt. Wichtig: Wenn du im November einen Antrag stellst, gilt die RBS des aktuellen Jahres — die neue RBS ab 01.01. des Folgejahres wird erst bei der nächsten Antragstellung oder beim Folgeantrag berücksichtigt.
Regelbedarfsstufen 2026 — die Tabelle (Stand: 01.01.2026)

| RBS | Wer | Betrag 2026 | Betrag 2025 |
|—–|—–|————-|————-|
| RBS I | Alleinstehend / Alleinerziehend | 563 EUR | 563 EUR |
| RBS II | Erwachsene Partner (jeweils) | 506 EUR | 506 EUR |
| RBS III | Volljährige im HH der Eltern, 18+ | 451 EUR | 451 EUR |
| RBS IV | Jugendliche 14-17 Jahre | 471 EUR | 471 EUR |
| RBS V | Kinder 6-13 Jahre | 390 EUR | 390 EUR |
| RBS VI | Kinder 0-5 Jahre | 357 EUR | 357 EUR |
Hinweis: Die Beträge sind 2026 identisch zu 2025. Die nächste Anpassung erfolgt am 01.01.2027 (voraussichtlich +3-5 %).
Welche RBS gilt für wen?

RBS I: Alleinstehend, Alleinerziehend, Partner minderjährig
RBS I ist die höchste Regelbedarfsstufe (563 EUR) und gilt für:
- Alleinstehende (Single, getrennt lebend, geschieden, verwitwet)
- Alleinerziehende (mit Kindern im Haushalt, ohne Partner)
- Partner, wenn ein Partner minderjährig ist (selten, kommt vor bei jungen Paaren)
RBS II: Beide Partner volljährig
RBS II (506 EUR, je Partner) gilt, wenn beide Partner volljährig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Wichtig: Beide Partner bekommen jeweils RBS II, also insgesamt 1.012 EUR (506 × 2).
RBS III: Sonstige erwerbsfähige Angehörige (18-24 J.)
RBS III (451 EUR) gilt für erwachsene Kinder (18-24 Jahre), die im Haushalt ihrer Eltern leben und erwerbsfähig sind. Beispiel: Ein 22-jähriger Student, der bei seinen Eltern wohnt und BAföG bekommt, fällt nicht hierunter (BAföG-Ausschluss). Ein 22-Jähriger, der arbeitslos ist und bei den Eltern wohnt, bekommt RBS III, wenn er hilfebedürftig ist.
RBS IV-VI: Kinder
RBS IV-VI (471 / 390 / 357 EUR) gilt für Kinder der Bedarfsgemeinschaft. Die Stufe richtet sich nach dem Alter des Kindes:
- RBS IV (14-17 Jahre): 471 EUR — ab 14. Geburtstag bis 17. Geburtstag
- RBS V (6-13 Jahre): 390 EUR — ab 6. Geburtstag bis 13. Geburtstag
- RBS VI (0-5 Jahre): 357 EUR — ab Geburt bis 5. Geburtstag
Wie wird die RBS festgelegt?
Eintritt in Bedarfsgemeinschaft → Jobcenter prüft Haushaltsstruktur
Wenn du Bürgergeld beantragst, prüft das Jobcenter automatisch, welche RBS für jedes Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft gilt. Die Prüfung erfolgt anhand deiner Haushaltsstruktur (wer wohnt mit dir zusammen?).
Berechnung pro Mitglied der BG
Die RBS wird für jedes Mitglied der BG einzeln berechnet. Beispiel: Eine 4-köpfige Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder, 8 und 5 Jahre) bekommt:
- Partner 1: RBS II (506 EUR)
- Partner 2: RBS II (506 EUR)
- Kind 8 J.: RBS V (390 EUR)
- Kind 5 J.: RBS VI (357 EUR)
- Regelbedarf gesamt: 1.759 EUR
Bescheid führt Regelbedarfsstufe explizit auf
Dein Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter listet die Regelbedarfsstufe für jedes Mitglied explizit auf. So kannst du prüfen, ob die RBS korrekt zugeordnet wurde. Falls falsch: Lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG).
Anpassung der RBS — jährliche Fortschreibung
Alle 2 Jahre Neuermittlung (§ 28a SGB XII)
Alle 2 Jahre werden die Regelbedarfsstufen neu ermittelt auf Basis der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung (Statistisches Bundesamt). Grundlage ist § 28a SGB XII.
In Zwischenjahren: Fortschreibung per RBSFV (meist +5-7%)
In den Zwischenjahren (zwischen den Neuermittlungen) werden die RBS per Rechtsverordnung (RBSFV) fortgeschrieben — typischerweise um +3-5 % pro Jahr.
2026 = unverändert zu 2024/2025 (RBSFV 2025 BGBl. I 2024 Nr. 296)
Sonderfall 2026: Die Beträge sind gegenüber 2024/2025 unverändert. Das liegt daran, dass die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung in 2024/2025 nahezu stabil war. Die nächste Anpassung erfolgt am 01.01.2027.
FAQ
Warum hat mein Partner RBS II und ich RBS I?
Wenn du und dein Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) zusammenlebt, bekommt ihr nicht beide RBS I — einer bekommt RBS I, der andere RBS II. Hintergrund: RBS I ist der Alleinstehende-Tarif, RBS II der Partner-Tarif. In einer 2-Pers-BG bekommt der erste Antragsteller in der Regel RBS I, der zweite RBS II. Achtung: Bei einer Alleinerziehenden-BG (Elternteil + Kinder) bekommt der Elternteil RBS I, die Kinder bekommen RBS IV-VI je nach Alter.
Wann wird RBS VI (Kind 0-5) aufgestockt?
RBS VI gilt ab Geburt bis zum 5. Geburtstag des Kindes. Mit Vollendung des 6. Lebensjahres wechselt das Kind automatisch in RBS V (390 EUR). Das Jobcenter berücksichtigt das automatisch beim Folgeantrag. Tipp: Beim nächsten Folgeantrag (12 Monate nach Bewilligung) das Geburtsdatum prüfen.
Was, wenn mein Kind 18 wird?
Wenn dein Kind 18 Jahre alt wird, wechselt es von RBS IV/V/VI in RBS III (451 EUR), sofern es weiter im Haushalt lebt und hilfebedürftig ist. Achtung: Mit 18 beginnt auch die Meldepflicht beim Jobcenter — dein Kind muss sich ggf. selbst als arbeitslos/ausbildungssuchend melden. Studierende mit BAföG oder BAFöG-Anspruch sind vom Bürgergeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II).
Vergleich 2023 → 2024 → 2025 → 2026 — die historische Entwicklung
| RBS | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|—|—|—|—|—|
| RBS I | 502 EUR | 563 EUR | 563 EUR | 563 EUR |
| RBS II | 451 EUR | 506 EUR | 506 EUR | 506 EUR |
| RBS III | 402 EUR | 451 EUR | 451 EUR | 451 EUR |
| RBS IV | 420 EUR | 471 EUR | 471 EUR | 471 EUR |
| RBS V | 348 EUR | 390 EUR | 390 EUR | 390 EUR |
| RBS VI | 318 EUR | 357 EUR | 357 EUR | 357 EUR |
Beobachtung: Zwischen 2023 und 2024 gab es eine deutliche Erhöhung (+12 % bei RBS I), danach blieben die Beträge stabil. Die Bürgergeld-Reform zum 01.01.2023 hat die Regelbedarfsstufen erheblich angehoben — die Erhöhung wurde 2024 vollständig wirksam.
Sonderfälle: Wann weicht die RBS vom Standard ab?
Kinder mit erhöhtem Bedarf (z.B. bei Behinderung)
Kinder mit dauerhaftem erhöhtem Bedarf (z.B. bei Schwerbehinderung) können einen Mehrbedarf nach § 21 SGB II bekommen, der on top auf die RBS kommt. Beispiele:
- Kinder mit Behinderung: bis zu 35 % des Regelbedarfs als Mehrbedarf
- Kinder mit spezieller Ernährung (z.B. aufgrund von Allergien): bis zu 67 EUR / Monat
Pflegebedürftige Kinder
Wenn dein Kind pflegebedürftig ist (Pflegegrad 2 oder höher), bekommt die Familie zusätzliche Pflegeleistungen nach SGB XI, die nicht auf den Bürgergeld-Regelbedarf angerechnet werden.
Kinder in stationärer Einrichtung
Kinder, die in einer stationären Einrichtung (z.B. Kinderheim, Internat) leben, bekommen kein Bürgergeld über die Eltern — die Kosten werden direkt von der Einrichtung mit dem Sozialhilfeträger abgerechnet.
Wichtige SGB-Norm-Verweise
- § 20 Abs. 1-4 SGB II (Regelbedarf)
- § 23 SGB II (Bildung und Teilhabe)
- § 28 SGB XII (Ermittlung der Regelbedarfe)
- § 28a SGB XII (Fortschreibung)
- RBSFV 2025 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung, BGBl. I 2024 Nr. 296)
Was deckt der Regelbedarf ab? (Verwendung des Geldes)
Der Regelbedarf ist ein pauschaler Betrag zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts. Er deckt folgende Ausgaben ab:
- Ernährung (Lebensmittel, Getränke)
- Kleidung und Schuhe
- Körperpflege (Seife, Zahnpasta, Duschgel)
- Hausrat (Möbel, Geschirr, Bettwäsche)
- Strom (in der Regel ist Strom in den Nebenkosten enthalten, sonst separat)
- Telekommunikation (Handy, Internet — zum Teil)
- Freizeit, Kultur, Unterhaltung (zum Teil)
- Mobilität (ÖPNV-Tickets, Benzin — zum Teil)
Wichtig: Der Regelbedarf deckt NICHT ab:
- Miete und Heizung (siehe Beitrag C1.6 KdU)
- Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente)
- Bildung und Teilhabe (Schulbedarf, Nachhilfe, Klassenfahrten — siehe § 23 SGB II)
- Erstausstattung (Wohnung, Kleidung, Baby — siehe § 24 Abs. 3 SGB II)
- Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte — siehe § 21 SGB II)
Diese Kosten werden zusätzlich zum Regelbedarf übernommen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Wie die RBS berechnet wird: Statistik-Hintergrund
Die Beträge der Regelbedarfsstufen werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) berechnet, die das Statistische Bundesamt alle 5 Jahre durchführt. Die EVS erfasst, wofür private Haushalte in Deutschland ihr Geld ausgeben. Aus diesen Daten wird abgeleitet, welche Ausgaben regelbedarfsrelevant sind (also nicht durch SGB II ausgeschlossen sind).
Beispiel: Laut EVS geben Single-Haushalte durchschnittlich 502 EUR / Monat für regelbedarfsrelevante Güter aus. Daraus ergibt sich RBS I 2023 = 502 EUR. Mit der Preisentwicklung wird die RBS dann jährlich fortgeschrieben.
Wichtig: Die RBS ist kein Existenzminimum im Sinne eines physischen Überlebens, sondern ein soziokulturelles Existenzminimum — es soll ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (Teilhabe-Gedanke des BVerfG, 2010).
Wo finde ich die offizielle RBSFV?
Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung (RBSFV) wird jedes Jahr neu erlassen und im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht. Du findest sie auf:
- Bundesgesetzblatt online: www.bgbl.de…
- BMAS-Webseite (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- gesetze-im-internet.de (Verweis auf § 28 SGB XII mit RBS-Tabelle)
Aktuelle RBSFV: RBSFV 2025, BGBl. I 2024 Nr. 296, in Kraft seit 01.01.2025.
Checkliste: Welche RBS gilt für dich?
Beantworte diese Fragen, um deine RBS herauszufinden:
- [ ] Bist du alleinstehend oder lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft?
- Alleinstehend → RBS I
- Mit Partner → einer RBS I, einer RBS II
- [ ] Hast du Kinder, die im Haushalt leben?
- Kind 0-5 J. → RBS VI
- Kind 6-13 J. → RBS V
- Kind 14-17 J. → RBS IV
- Kind 18+ im HH der Eltern → RBS III
- [ ] Bist du Alleinerziehend (Partner fehlt)?
- Ja → du bekommst RBS I, zusätzlich Mehrbedarf (§ 21 SGB II)
- Nein → RBS I oder II je nach Konstellation
- [ ] Hast du erwachsene Kinder (18-24 J.) im HH, die hilfebedürftig sind?
- Ja → sie bekommen RBS III
- Nein oder in Ausbildung mit BAföG → sie sind vom Bürgergeld ausgeschlossen
Bei Unsicherheit: Frag dein Jobcenter direkt — die Sachbearbeiter können dir innerhalb weniger Minuten sagen, welche RBS für deine Konstellation gilt.
Häufige Irrtümer zu den RBS
Irrtum 1: „RBS I ist für jede Person einzeln“
Falsch. RBS I gilt für eine alleinstehende Person (Single, Alleinerziehend). In einer 2-Pers-BG bekommt nur eine Person RBS I, die andere RBS II. Du kannst also nicht „für jeden RBS I bekommen“, nur weil du mit einem Partner zusammenlebst.
Irrtum 2: „Kinder bekommen immer RBS VI“
Falsch. RBS VI gilt nur für Kinder 0-5 Jahre. Kinder 6-13 J. bekommen RBS V, Jugendliche 14-17 J. bekommen RBS IV. Die RBS steigt mit dem Alter (außer RBS III, die für 18+ im HH der Eltern gilt).
Irrtum 3: „RBS V ist immer 390 EUR, egal wo ich wohne“
Falsch. Die RBS ist bundesweit einheitlich und nicht regional gestaffelt. Aber: Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind regional unterschiedlich (Mietstufen I-VII). Wenn du in München wohnst, ist deine KdU höher als in Mecklenburg-Vorpommern — die RBS bleibt aber gleich.
Irrtum 4: „Die RBS ändert sich mit meinem Einkommen“
Falsch. Die RBS ist unabhängig vom Einkommen — sie hängt nur von der Haushaltsstruktur ab. Dein Einkommen wirkt sich nur auf die Anrechnung aus (also wie viel von deinem Bürgergeld-Bedarf gedeckt wird), nicht auf die RBS-Höhe.
Wichtige Hinweise für deinen Antrag
1. Haushaltsstruktur prüfen: Liste alle Personen in deinem Haushalt auf, mit Alter und Verwandtschaftsverhältnis. Das Jobcenter prüft die RBS anhand dieser Angaben.
2. Meldebescheinigung beilegen: Die Meldebescheinigung zeigt, wer offiziell bei dir wohnt — das ist die Grundlage für die RBS-Festlegung.
3. Kinder-Geburtsurkunden: Falls Kinder im Haushalt leben, die nicht im Melderegister stehen (z.B. Pflegekinder), lege Geburtsurkunden oder Pflegeverträge bei.
4. Bei Änderungen sofort melden: Wenn ein Kind volljährig wird oder auszieht, ändert sich die RBS. Melde das sofort beim Jobcenter.
5. Widerspruch bei Fehlern: Wenn die RBS im Bescheid falsch zugeordnet wurde, lege innerhalb 1 Monat Widerspruch ein (§ 84 SGG).
Wichtige Adressen und Links
- Jobcenter-Suche (zuständiges Jobcenter finden)
- BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- gesetze-im-internet.de § 28 SGB XII
- gesetze-im-internet.de § 20 SGB II
- Beratungshilfe-Schein (kostenlose Erstberatung beim Anwalt)
Zuständige Stellen und Anlaufpunkte
Wo du deine RBS prüfen lassen kannst
Wenn du wissen willst, welche RBS für dich gilt, hast du mehrere Anlaufstellen:
1. Jobcenter (persönlicher Termin oder telefonisch): Die Sachbearbeiter können dir innerhalb weniger Minuten sagen, welche RBS sie für deine Konstellation anwenden. Wichtig: Komm mit deiner Meldebescheinigung und ggf. Geburtsurkunden der Kinder.
2. Sozialverband (VdK, Sozialverband Deutschland): Die Beratungsstellen bieten kostenlose Sozialrechtsberatung an. Sie prüfen deine RBS-Zuordnung und helfen dir ggf. beim Widerspruch.
3. Beratungshilfe-Schein (beim Amtsgericht): Wenn du einen Anwalt für Sozialrecht einschalten willst, bekommst du mit dem Beratungshilfe-Schein kostenlose Erstberatung. Du zahlst nur 15 EUR Eigenanteil.
4. Online-Rechner (mit Vorsicht): Es gibt einige Bürgergeld-Rechner im Internet (z.B. auf bmas.de, gegen-hartz.de, vdk.de). Diese nutzen die amtlichen RBS-Tabellen, sind aber nur Richtwerte — das Jobcenter prüft deine persönlichen Verhältnisse individuell.
So funktioniert die Auszahlung
Dein Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, in der Regel am 1. Werktag des Monats. Du bekommst den Bürgergeld-Bescheid in der Regel 1-2 Wochen nach Antragstellung — also rechtzeitig vor der ersten Auszahlung. Tipp: Prüfe den Bescheid sofort auf Plausibilität. Wenn eine RBS fehlt oder falsch zugeordnet ist, lege sofort Widerspruch ein (Frist: 1 Monat ab Zugang des Bescheids).
Häufige Antragsfehler bei der RBS-Zuordnung
- Kinder, die nicht im HH leben, werden nicht in der BG gerechnet — auch wenn du Kindergeld bekommst.
- Partner im Ausland wird nicht in der BG gerechnet — du bekommst dann ggf. RBS I statt RBS II.
- Studierende Kinder (18-24 J.) mit BAföG-Anspruch sind vom Bürgergeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II).
- Pflegekinder, die nicht im Melderegister stehen, müssen aktiv beim Jobcenter angegeben werden.
- Wohngemeinschaften werden als eigener Haushalt behandelt (RBS I) — außer das Jobcenter erkennt eine eheähnliche Gemeinschaft.
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Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.

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