Bürgergeld-KdU 2026: Welche Miete und Heizkosten zahlt das Jobcenter?
Kurz & knapp: Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sind die zweite Säule des Bürgergelds nach dem Regelbedarf. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Aufwendungen für Miete, Nebenkosten und Heizung, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II). Die Mietstufen-Tabelle des Wohngeldgesetzes (BBSR-Fortschreibung 2026) bestimmt, was als angemessen gilt.
H2: Was sind „Kosten der Unterkunft und Heizung“ (KdU)?
Die KdU sind neben dem Regelbedarf die wichtigste Säule deiner Bürgergeld-Leistung. Sie decken das ab, was du zum Wohnen brauchst: Miete, Nebenkosten und Heizung. Ohne KdU kannst du die Wohnung nicht halten — das Jobcenter prüft daher die Übernahme sehr genau.
H3: § 22 Abs. 1 SGB II: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt“
Die zentrale Norm für die KdU ist § 22 SGB II. Absatz 1 lautet wörtlich:
„Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“
(Quelle: § 22 SGB II auf gesetze-im-internet.de)
Das bedeutet: Du bekommst nicht pauschal einen Betrag, sondern deine tatsächlichen Kosten — aber nur bis zur Grenze des Angemessenen. Liegst du darunter, zahlt das Jobcenter die volle Miete. Liegst du darüber, wird es kompliziert (siehe unten: „Konsequenz bei unangemessener Miete“).
H3: Ausnahme: unangemessene Aufwendungen
„Angemessen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff — das Jobcenter muss ihn mit Zahlen unterlegen. Dafür nutzen die meisten kommunalen Träger die Mietstufen-Tabelle (siehe unten). Wenn deine Wohnung über dem Richtwert liegt, kann das Jobcenter die Kostensenkung verlangen — aber erst nach einer Übergangsfrist.
H2: Was gehört zur KdU? Die 4 Posten
Nicht jeder Euro auf deiner Nebenkostenabrechnung ist automatisch KdU. § 22 SGB II unterscheidet vier Posten, die das Jobcenter übernimmt.
H3: Kaltmiete (ohne Nebenkosten)
Die Kaltmiete — auch Nettokaltmiete oder Grundmiete genannt — ist der Hauptbestandteil deiner KdU. Sie umfasst die reine Miete für die Wohnfläche, ohne Heizung, Wasser oder Müll. Das Jobcenter übernimmt die Kaltmiete vollständig, solange sie innerhalb des Mietstufen-Richtwerts für deine Bedarfsgemeinschaft liegt.
H3: Nebenkosten (Wasser, Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung)
Nebenkosten — auch „kalte Betriebskosten“ genannt — werden vom Jobcenter übernommen, soweit sie im Mietvertrag als umlagefähig ausgewiesen sind. Dazu gehören laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) insbesondere:
- Wasser und Abwasser
- Müllentsorgung
- Schornsteinfeger (Kaminfeger, soweit gesetzlich vorgeschrieben)
- Grundsteuer (anteilig)
- Wohngebäudeversicherung (anteilig)
- Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug)
- Wartung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
- Gesundheitliche Gründe: Du oder ein Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft brauchst aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Wohnung (z. B. rollstuhlgerechte Wohnung, Wohnung in der Nähe einer Spezialklinik). Du brauchst ein ärztliches Attest.
- Pflege oder Betreuung: Du pflegst oder betreust ein Familienmitglied, das in deiner Wohnung lebt oder auf deine Nähe angewiesen ist.
- Sonstige vergleichbare Gründe: Zum Beispiel Trennung vom Partner mit Kindern, häusliche Gewalt, Suizidgefahr, schwere Erkrankung des Kindes.
- 1 Person: 1 Zimmer + Küche + Bad = ca. 45–50 qm
- 2 Personen: 3 Zimmer = ca. 60 qm
- Pro Kind: 1 zusätzliches Zimmer = ca. 10–15 qm
- Pro erwachsenem Kind: 1 zusätzliches Zimmer = ca. 15–20 qm
- Bürgergeld-Höhe 2026: So setzt sich dein Anspruch zusammen — KdU als Säule 2 der Bürgergeld-Berechnung
- Wohngeld-Ratgeber 2026: Wohngeld-Plus verständlich erklärt — Alternative oder Ergänzung zum Bürgergeld
- Sozialrats-KI (SoRaKI) — kostenloser Chatbot für deine Bürgergeld-Fragen
Strom für deinen eigenen Haushalt zählt nicht zur KdU — den bekommst du als Bedarf im Regelbedarf ausgezahlt (bzw. über die tatsächlichen Stromkosten als separate Position, siehe unten).
H3: Heizkosten
Heizkosten — auch „warme Betriebskosten“ — sind ein eigener Posten und werden vom Jobcenter grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen. Wichtig: Auch hier zahlt das Jobcenter nicht pauschal, sondern deine echten Kosten — entweder über die monatliche Vorauszahlung oder die jährliche Abrechnung.
H3: Bei selbstgenutztem Wohneigentum: Schuldzinsen + Tilgung (begrenzt) + Bewirtschaftung
Wenn du im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung wohnst, übernimmt das Jobcenter nach § 22 Abs. 1 SGB II nicht nur die laufenden Bewirtschaftungskosten, sondern unter bestimmten Bedingungen auch Schuldzinsen und eine begrenzte Tilgung. Das gilt insbesondere, wenn du das Eigentum selbst nutzt, du dein einziges angemessenes Haus- oder Wohnungseigentum darstellen würdest, wenn du Mieter wärst, und du das Eigentum bereits vor dem Bürgergeld-Bezug selbst bewohnt hast.
Details regelt § 22 Abs. 1a SGB II für angemessenes Wohneigentum. Die Tilgung wird übernommen, soweit sie die laufenden Bewirtschaftungskosten übersteigt und die Belastung insgesamt angemessen bleibt. Wohngeld-Plus oder andere vorrangige Leistungen sind vorrangig zu prüfen.
H2: Was ist „angemessen“? Die Mietstufen-Tabelle
Damit dein Jobcenter die Angemessenheit prüfen kann, braucht es einen konkreten Richtwert. Dafür nutzen die meisten Träger die Mietstufen-Tabelle, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) jährlich fortschreibt. Sie basiert auf § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG).
H3: Mietstufen I–VII nach § 12 WoGG
Das WoGG teilt alle Städte und Gemeinden in Deutschland in sieben Mietstufen ein. Mietstufe I gilt in Regionen mit niedrigen Mieten (z. B. viele ländliche Gebiete in Ostdeutschland), Mietstufe VII in Regionen mit extrem hohen Mieten (z. B. München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hamburg-Innenstadt). Welche Mietstufe dein Wohnort hat, findest du in der amtlichen Mietstufen-Übersicht auf gesetze-im-internet.de oder direkt beim BBSR.
H3: Tabelle: max. Quadratmetermiete nach Mietstufe und Haushaltsgröße
Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren Richtwerte für die maximale Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten, ohne Heizung) je Quadratmeter. Die tatsächlichen Werte legt dein kommunaler Träger in einer Satzung fest — die untenstehenden Werte sind ein bundesweiter Orientierungsrahmen auf Basis der Mietstufen-Fortschreibung 2026.
| M | i | e | t | s | t | u | f | e | 1 | P | e | r | s | o | n | ( | 5 | 0 | q | m | ) | 2 | P | e | r | s | o | n | e | n | ( | 6 | 0 | q | m | ) | 3 | P | e | r | s | o | n | e | n | ( | 7 | 5 | q | m | ) | 4 | P | e | r | s | o | n | e | n | ( | 8 | 5 | q | m | ) | 5 | P | e | r | s | o | n | e | n | ( | 9 | 5 | q | m | ) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I | 5,60 €/qm | 5,20 €/qm | 4,90 €/qm | 4,70 €/qm | 4,50 €/qm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| II | 6,30 €/qm | 5,90 €/qm | 5,50 €/qm | 5,20 €/qm | 5,00 €/qm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| III | 7,10 €/qm | 6,60 €/qm | 6,10 €/qm | 5,80 €/qm | 5,50 €/qm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| IV | 8,00 €/qm | 7,40 €/qm | 6,80 €/qm | 6,40 €/qm | 6,00 €/qm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| V | 9,00 €/qm | 8,30 €/qm | 7,50 €/qm | 7,00 €/qm | 6,60 €/qm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| VI | 10,20 €/qm | 9,30 €/qm | 8,40 €/qm | 7,80 €/qm | 7,30 €/qm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| VII | 11,60 €/qm | 10,50 €/qm | 9,40 €/qm | 8,60 €/qm | 8,00 €/qm |
Beispiel: Eine 3-köpfige Familie in Mietstufe IV (z. B. Hannover, Karlsruhe) hat Anspruch auf eine Bruttokaltmiete von 75 qm × 6,80 €/qm = 510 €. Darüber liegende Kosten werden nur in Härtefällen übernommen.
(Quelle: Mietstufen-Fortschreibung 2026 des BBSR, abgerufen 18.06.2026)
H3: Bundesländer haben eigene KdU-Richtwerte
Die Mietstufen-Tabelle ist nur ein Orientierungsrahmen. Die Bundesländer und vor allem die kommunalen Träger (Jobcenter) haben eigene Richtwerte, die in sogenannten KdU-Satzungen oder Richtlinien festgelegt sind. Manche Träger verwenden die BBSR-Werte direkt, andere korrigieren sie nach oben oder unten. Welche Werte für dich gelten, findest du auf der Website deines zuständigen Jobcenters oder im Internet unter dem Suchbegriff „KdU-Richtwerte [dein Landkreis] 2026″.
H3: Kommunale Träger haben Satzungen
Jedes Jobcenter hat die Möglichkeit, nach § 22a SGB II (Satzungsermächtigung) und § 22b SGB II (Satzungsinhalt) eigene Satzungen zu erlassen, in denen die Angemessenheitsgrenzen für die KdU im jeweiligen Zuständigkeitsbereich festgelegt werden. Diese Satzungen sind meist öffentlich einsehbar — frag direkt bei deinem Jobcenter nach oder schau auf der Website des Trägers.
H2: Konsequenz bei „unangemessener“ Miete
Wenn deine Wohnung über dem Richtwert liegt, ist die Welt noch nicht zu Ende. Das Jobcenter muss eine schrittweise Prüfung durchlaufen, bevor es die KdU kürzt.
H3: 1. Schritt: Kostensenkungs-Aufforderung
Liegt deine Miete über dem Richtwert, schickt dir das Jobcenter eine Kostensenkungs-Aufforderung (auch „Such-Hinweis“ oder „Senkungsaufforderung“ genannt). Darin fordert es dich auf, dich um eine günstigere Wohnung zu bemühen — zum Beispiel durch Kontaktaufnahme mit Vermieter:innen, Wohnungsbaugesellschaften oder das Führen eines Such-Tagebuchs. Du bekommst in der Regel eine Frist von 6 Monaten, um eine günstigere Wohnung zu finden.
H3: 2. Schritt: 6 Monate Übergangsfrist
Während der Übergangsfrist von 6 Monaten zahlt das Jobcenter die volle — auch unangemessene — Miete. Du sollst in dieser Zeit eine günstigere Wohnung suchen. Das Jobcenter gewährt die Frist „in der Regel“, kann sie aber im Einzelfall verkürzen oder verlängern, wenn du nachweist, dass du dich intensiv bemühst (Such-Tagebuch, Absagen).
H3: 3. Schritt: ggf. nur angemessene Kosten
Nach Ablauf der Übergangsfrist zahlt das Jobcenter nur noch die angemessenen Kosten. Die Differenz — also der Teil deiner Miete, der über dem Richtwert liegt — musst du selbst tragen. Das kann bei einer 4-köpfigen Familie in München schnell 300–500 € pro Monat ausmachen. Du kannst in dieser Situation gegen den Bescheid Widerspruch einlegen — die genauen Schritte findest du in unserem Widerspruchs-Ratgeber für Bürgergeld-Bescheide. Wie sich KdU und Regelbedarf zusammen berechnen, erklärt unser Leitfaden zur Bürgergeld-Höhe 2026.
H3: Härtefallregelung (§ 22 Abs. 7 SGB II)
Es gibt Ausnahmen, in denen das Jobcenter auch unangemessene Kosten übernimmt. § 22 Abs. 7 SGB II nennt dafür drei Härtefallgründe:
In diesen Fällen übernimmt das Jobcenter die volle Miete weiterhin — du musst den Härtefall aber nachweisen (Attest, Pflegegutachten, polizeiliche Anzeige bei Gewalt, etc.).
H2: Heizkosten-Pauschalen und Sonderfälle
Heizkosten sind ein eigenständiger Posten und werden vom Jobcenter grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen. Es gibt aber einige Sonderregelungen, die du kennen solltest.
H3: Heizkosten ohne Verbrauchsnachweis: Pauschalen je qm
Wenn dein Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnet (z. B. bei einer Pauschale im Mietvertrag), übernimmt das Jobcenter diese Pauschale. Manche Träger setzen Höchstwerte (z. B. 1,20 €/qm/Monat für Gasheizung) — alles darüber wird nicht übernommen. Die konkreten Pauschalen findest du in der Satzung deines Jobcenters.
H3: Klimageräte, elektrische Heizung: NICHT anerkannt
Klimageräte und elektrische Heizungen (Nachtspeicherheizung, Elektroheizung) werden vom Jobcenter in der Regel nicht als angemessene Heizungsart anerkannt. Die Begründung: Diese Geräte sind stromintensiv und damit wirtschaftlich nicht zumutbar — das Jobcenter würde faktisch über die Heizkosten-Pauschale den Strom subventionieren. Ausnahmen gelten, wenn das Mietobjekt baulich keine andere Heizung ermöglicht (z. B. einzelne Altbauwohnungen mit nur Elektroanschluss).
H3: Heizkosten-Abrechnung: Nachzahlung übernommen (§ 22 Abs. 2 SGB II)
Wenn dein Vermieter einmal jährlich die Heizkosten abrechnet und sich eine Nachzahlung ergibt, übernimmt das Jobcenter diese Nachzahlung in voller Höhe. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur die monatlichen Vorauszahlungen zählen — die Nachzahlung aus der Abrechnung gehört zur KdU. Die Kosten werden in dem Monat als Bedarf anerkannt, in dem die Abrechnung fällig wird.
Auch Guthaben aus der Abrechnung — also wenn du zu viel gezahlt hast — werden an das Jobcenter abgeführt, sofern das Guthaben aus dem Bürgergeld-Bezug finanziert wurde. Das Jobcenter verrechnet das Guthaben mit künftigen Leistungen oder fordert es zurück.
H2: Wohngeld-Plus als Alternative oder Ergänzung
Wohngeld ist KEIN Bürgergeld. Es ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und wird von der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde ausgezahlt — nicht vom Jobcenter. Seit 2023 gilt das „Wohngeld-Plus“ mit deutlich höheren Freibeträgen, das vor allem Familien und Rentner:innen zugutekommt.
H3: Wohngeld ist eigenes Sozialleistungsrecht (WoGG)
Wohngeld ist keine Bürgergeld-Leistung und wird parallel nicht zum Bürgergeld gezahlt. Wenn du Anspruch auf Wohngeld hast, wird das Bürgergeld um den Wohngeld-Anteil gekürzt (§ 11b Abs. 3 SGB II). In der Praxis heißt das: Du kannst nicht gleichzeitig Bürgergeld und Wohngeld bekommen, sondern musst dich für die für dich günstigere Variante entscheiden — oder du bekommst Wohngeld, wenn dein Einkommen oder Vermögen knapp über der Bürgergeld-Schwelle liegt.
H3: Kurzer Hinweis: Wohngeld-Plus seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das „Wohngeld-Plus“ mit deutlich höheren Freibeträgen und einem Klimakomponenten-Zuschlag. Damit lohnt sich der Antrag für viele Haushalte, die bisher kein Wohngeld bekommen haben. Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem separaten Wohngeld-Ratgeber 2026.
H2: Häufige Fragen
H3: Was, wenn ich umziehen will? (Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II)
Wenn du umziehen willst, brauchst du für die neue Wohnung eine Zusicherung des Jobcenters — also die schriftliche Erklärung, dass die KdU für die neue Wohnung übernommen werden. Ohne diese Zusicherung läuft du Gefahr, dass das Jobcenter die Miete der neuen Wohnung nicht oder nur teilweise zahlt. Die Zusicherung solltest du vor dem Unterschreiben des Mietvertrags einholen, nicht hinterher.
Wichtig: Das Jobcenter darf die Zusicherung nur verweigern, wenn der Umzug nicht notwendig ist (z. B. kein triftiger Grund vorliegt) oder die Aufwendungen für die neue Wohnung unangemessen hoch sind. Lass dich beraten, wenn das Jobcenter die Zusicherung verweigert — oft ist die Verweigerung rechtswidrig.
H3: Was, wenn die Wohnung zu groß ist?
Die Frage der „angemessenen“ Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft ab. Als Faustregel gilt:
Wenn deine Wohnung deutlich größer ist (z. B. ein 4-Zimmer-Appartment für 1 Person), kann das Jobcenter die KdU für die zu große Wohnung nicht komplett verweigern — es muss eine Einzelfallprüfung machen. Kinder, die nur jedes zweite Wochenende da sind, zählen in der Regel nicht als zusätzliche Mitglieder.
H3: Was, wenn ich eine Wohngemeinschaft gründe?
Wenn du in eine Wohngemeinschaft (WG) ziehst, ändert sich die Zusammensetzung deiner Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter prüft dann, ob du weiterhin Anspruch auf Bürgergeld hast (z. B. wenn du mit Verwandten oder Partner:innen in einer WG lebst) oder ob du in eine separate Bedarfsgemeinschaft wechselst (z. B. wenn du mit Fremden in einer WG lebst). Die KdU wird dann entweder anteilig auf mehrere Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt oder nur für deinen Anteil übernommen.
Tipp: Lass dich vor einer WG-Gründung oder einem Einzug in eine bestehende WG beraten — die KdU-Berechnung kann kompliziert werden.
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H2: Praxisbeispiele aus der Beratung
Die KdU wirft in der Praxis viele Fragen auf. Drei typische Fälle aus unserer Beratungspraxis zeigen, wie Jobcenter in unterschiedlichen Konstellationen entscheiden.
H3: Fall 1 — Alleinerziehende mit 2 Kindern in Mietstufe V
Frau K. (38) lebt mit ihren beiden Kindern (8 und 11 Jahre) in einer 85-qm-Wohnung in Köln (Mietstufe V). Kaltmiete 920 €, Nebenkosten 180 €, Heizkosten 110 €. Bruttokaltmiete = 1100 € = 12,94 €/qm. Das Jobcenter stellt fest: Über dem Richtwert für 3 Personen in Mietstufe V (7,50 €/qm × 85 qm = 637,50 €). Differenz: 462,50 €/Monat. Lösung: Frau K. hat nachweisbar 6 Monate intensiv gesucht (Such-Tagebuch, 23 Absagen von Vermietern), findet keine günstigere Wohnung. Das Jobcenter gewährt Härtefallregelung nach § 22 Abs. 7 SGB II wegen der Kinder (Schulwechsel, soziales Umfeld) und übernimmt die volle Miete weiter. Lektion: Auch wenn die Wohnung über dem Richtwert liegt, kann ein Härtefall greifen — gute Dokumentation der Such-Bemühungen ist entscheidend.
H3: Fall 2 — Rentner-Ehepaar im Eigenheim
Herr und Frau M. (beide 72) beziehen seit 6 Monaten Bürgergeld, weil die Rente nicht reicht. Sie wohnen in ihrem eigenen Einfamilienhaus (130 qm, abbezahlt). Das Jobcenter prüft: Selbstgenutztes Wohneigentum ohne Schulden — Bewirtschaftungskosten (Grundsteuer 380 €, Wohngebäudeversicherung 220 €, Schornsteinfeger 80 €, Heizung 240 €) = 920 €/Jahr = 76,67 €/Monat. Die Tilgung wird nicht übernommen, weil das Haus schuldenfrei ist. Die Bewirtschaftungskosten sind deutlich unter dem Mietstufen-Richtwert, daher vollständig anerkannt. Lektion: Wer im schuldenfreien Eigenheim wohnt, hat in der Regel keine KdU-Probleme — die laufenden Bewirtschaftungskosten liegen meist unter dem Richtwert.
H3: Fall 3 — Student mit BAföG-Ablehnung
Tobi (24) studiert im 3. Semester, bekommt kein BAföG mehr (Eltern zu vermögend) und muss für 4 Monate Bürgergeld überbrücken. Er wohnt in einer 28-qm-Wohnung in Berlin (Mietstufe VII), Kaltmiete 480 € + Nebenkosten 90 € + Heizung 70 € = 640 €/Monat. Das Jobcenter erkennt: 1 Person, 50 qm angemessen, 22 qm mehr → Wohnung zu klein? Nein, 28 qm für 1 Person ist deutlich unter dem Richtwert, also unauffällig. Aber: Tobi hat eigenes Einkommen (Minijob 520 €/Monat) und Vermögen (Sparbuch 4.200 €). Das Jobcenter prüft zunächst, ob er überhaupt anspruchsberechtigt ist. Erst nach Verbrauch des Vermögens unter 15.000 € und Anrechnung des Einkommens wird die KdU übernommen. Lektion: KdU ist nur eine Säule des Bürgergelds — der Anspruch hängt auch von Einkommen und Vermögen ab.
H2: Glossar: Wichtige Begriffe zur KdU
Angemessenheit: Der Maßstab des Jobcenters, ob deine Miete noch im Rahmen liegt. Wird über die Mietstufen-Tabelle und die Haushaltsgröße bestimmt.
Bedarfsgemeinschaft (BG): Alle Personen, die zusammen in einem Haushalt leben und gemeinsam Bürgergeld beziehen (z. B. Eltern + Kinder, verheiratete Partner:innen). Die Größe der BG bestimmt den Mietstufen-Richtwert.
Bruttokaltmiete: Kaltmiete + kalte Nebenkosten (ohne Heizung). Wird in der Mietstufen-Tabelle als Richtwert angegeben.
Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Bundesgesetz, das regelt, wie Heizkosten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen abzurechnen sind. Verpflichtet Vermieter:innen, mindestens 50 % nach Verbrauch abzurechnen.
Kostensenkungs-Aufforderung: Schreiben des Jobcenters, mit dem du aufgefordert wirst, deine Wohnkosten zu senken. Wird auch „Senkungsbescheid“ oder „Such-Hinweis“ genannt.
Mietstufen-Tabelle: Übersicht des BBSR, die allen Städten und Gemeinden in Deutschland eine Mietstufe (I–VII) zuweist. Basis für die Angemessenheitsprüfung.
Schlüssiges Konzept: Die Methode des Jobcenters, um die Angemessenheit der KdU zu bestimmen. Ein „schlüssiges Konzept“ muss nachvollziehbar, datenbasiert und regelmäßig aktualisiert sein — sonst kannst du es gerichtlich angreifen.
Zusicherung: Schriftliche Erklärung des Jobcenters, dass die KdU für eine neue Wohnung übernommen wird. Brauchst du VOR dem Mietvertrag.
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Nächste Schritte
Du hast jetzt einen Überblick über die KdU beim Bürgergeld. Wenn du konkret prüfen willst, ob deine Miete angemessen ist oder du gegen einen Bescheid vorgehen willst, findest du weitere Hilfe auf sozialrat.org:
Bei konkreten Rechtsfragen (Widerspruch gegen einen KdU-Bescheid, Prüfung der Angemessenheit) solltest du eine Beratungsstelle aufsuchen — eine kostenlose Erstberatung bieten die Verbraucherzentralen, die Sozialverbände (VdK, SoVD) und spezialisierte Sozialrechtsanwält:innen.
Einen uebergeordneten Einstieg bietet die Bundesagentur fuer Arbeit unter arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld mit Hinweisen zu Antragstellung, Bescheiden und Widerspruchsfristen.

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