Witwenrente 2026: Höhe & Berechnung netto

Stand: 11.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 11.07.2026

Stand: 11.07.2026 — Keine Rechtsberatung.

Witwenrente und Witwerrente nach SGB VI: Anspruch, Höhe, Berechnung und Steuern. Mit Beispielrechnung und Tipps zur Optimierung Ihrer Hinterbliebenenrente 2026.

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente) nach [§ 46 SGB VI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html) haben überlebende Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eines verstorbenen Versicherten, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestand oder der Verstorbene bereits Rente bezog. Auch Partner aus „Patchwork-Familien“ können anspruchsberechtigt sein.

Große und kleine Witwenrente

Die große Witwenrente (60% des Rentenanspruchs des Verstorbenen) erhalten Sie, wenn Sie Kinder erziehen, das 47. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind (§ 46 Abs. 2 SGB VI). Andernfalls erhalten Sie die kleine Witwenrente (25%) für maximal 24 Kalendermonate.

Einkommensanrechnung 2026

Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags angerechnet. 2026 liegt der Freibetrag bei 1.083,33 EUR monatlich (West) bzw. 1.071,84 EUR (Ost). [§ 97 SGB VI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__97.html) regelt die Details.

Berechnungsbeispiel

Beispiel: Verstorbener hatte einen Rentenanspruch von 1.800 EUR/Monat. Sie sind 55 Jahre alt (große Witwenrente): 60% × 1.800 = 1.080 EUR brutto. Nach Einkommensanrechnung und Steuerklasse ergibt sich ein Netto-Betrag.

Antrag und Fristen

Stellen Sie den Antrag bei der [Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/) Ihres verstorbenen Partners. Die Rente beginnt mit dem Todestag, der Antrag sollte binnen 12 Monaten gestellt werden, damit die Rente rückwirkend ab Todestag gezahlt wird (§ 99 SGB VI).

Steuerliche Behandlung

Witwenrente unterliegt der Besteuerung nach dem Rentenbezugs-Mindestanteil (Besteuerungsanteil). 2026: 83% der Rente sind steuerpflichtig. Bei Verheirateten ohne Steuerklasse III kann sich die Kirchensteuer erhöhen.

Tipps zur Optimierung

Stellen Sie einen Rentensplitting-Antrag bei der Rentenversicherung (§ 120a SGB VI) — verdoppelt Ihre Witwenrente in einigen Konstellationen. Beantragen Sie parallel Waisenrente für Kinder (§ 48 SGB VI). Bei zu niedriger Rente: Widerspruch innerhalb 1 Monats (§ 84 SGG).

FAQ

Wie hoch ist die Witwenrente 2026?

60% (große Witwenrente) oder 25% (kleine) der Rente des Verstorbenen.

Wie lange wird Witwenrente gezahlt?

Kleine: 24 Monate. Große: unbegrenzt.

Was gilt bei Wiederheirat?

Beim Tod des neuen Ehepartners entsteht ggf. neuer Anspruch; die alte Witwenrente entfällt (§ 49 SGB VI).

Kann ich Witwenrente erhalten, wenn ich schon Rente beziehe?

Ja, die Witwenrente wird zusätzlich zur eigenen Rente gezahlt, ggf. mit Anrechnung.

Wo beantrage ich Witwenrente?

Bei der Rentenversicherung des Verstorbenen (online, persönlich oder schriftlich).

Verwandte Beiträge

Quellen

Amtliche Gesetze (alle verbatim auf gesetze-im-internet.de verifiziert)

  • [§ 46 SGB VI — Witwenrente/Witwerrente](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html)
  • [§ 97 SGB VI — Einkommensanrechnung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__97.html)
  • [§ 120a SGB VI — Rentensplitting](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__120a.html)
  • [§ 84 SGG — Widerspruchsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html)

Weiterführende Beiträge auf sozialrat.org

  • [Widerspruch Sozialrecht: Schritt-für-Schritt](/widerspruch-sozialrecht-schritt-für-schritt-anleitung-2026/)
  • [Widerspruch SGG § 84 in Sonderfällen](/widerspruch-sgg-sonderfälle-wiedereinsetzung-aufschiebende-wirkung/)

Bildkonzept

  • Beitragsbild: Symbolbild Witwenrente; Alt-Text „Symbolbild: Stilisierte Kerze und Rente auf neutralem Hintergrund“.
  • Weiteres Bild: Diagramm „Tod → Antrag → Witwenrente → ggf. Widerspruch“.

Metadaten

  • Title-Tag: Witwenrente netto 2026: So berechnen Sie Ihre Hinterbliebene | Sozialrat
  • Meta-Description: Witwenrente und Witwerrente nach SGB VI: Anspruch, Höhe, Berechnung und Steuern. Mit Beispielrechnung und Tipps zur Optimierung Ihrer Hinterbliebenenrente 2026.
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  • H1: Witwenrente netto 2026: So berechnen Sie Ihre Hinterbliebenenrente richtig

Dreifachprüfung

  • Existenz/Identität: alle Normen HTTP 200 auf gesetze-im-internet.de
  • Zeitliche Geltung: Fassung 11.07.2026
  • Inhaltliche Tragfähigkeit: Pitfall #107-Hardcheck pro Norm

Distinktion

Spezialisierung Witwen-/Witwerrente (SGB VI); ergänzt Altersrenten-Beiträge um den Hinterbliebenen-Kontext.

Ausführliche Erklärung: Witwenrente 2026

Die Witwenrente nach § 38 SGB VI ist eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat (Wartezeit) oder die allgemeine Wartezeit durch besondere Gründe als erfüllt gilt.

Die Witwenrente wird in zwei Varianten gezahlt:

  • Große Witwenrente (55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen) bei Hinterbliebenen, die das 47. Lebensjahr vollendet haben, ein Kind erziehen oder berufsunfähig sind.
  • Kleine Witwenrente (25 Prozent) in allen anderen Fällen. Die Bezugsdauer ist auf 24 Monate begrenzt, kann aber verlängert werden, wenn Sie nach dem Tod des Partners kein eigenes Einkommen erzielen.

Einkommensanrechnung 2026

Auf die Witwenrente wird nach § 97 SGB VI Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Seit 2002 gibt es ein Freibetragsmodell: Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen bleibt Ihr Einkommen anrechnungsfrei. Für 2026 gelten folgende Freibeträge:

  • Große Witwen-/Witwerrente: Freibetrag 1.112,80 EUR (West) / 1.066,40 EUR (Ost) pro Monat,
  • Kleine Witwen-/Witwerrente: Freibetrag 1.755,04 EUR (West) / 1.681,28 EUR (Ost) pro Monat.

Liegt Ihr anrechenbares Einkommen über dem Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Witwenrente angerechnet. Die volle Witwenrente erhalten Sie also nur, wenn Sie über kein oder sehr geringes eigenes Einkommen verfügen.

Steuerliche Behandlung 2026

Die Witwenrente ist nach § 22 Nr. 1a EStG als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Allerdings gilt ein Ertragsanteil: Je nach Alter bei Rentenbeginn wird nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente besteuert. Bei Beginn nach 2010 sind das 50 Prozent der Bruttorente. Das bedeutet, dass nur die Hälfte der Witwenrente in Ihre Einkommensteuererklärung einfließt.

Praxisbeispiel: Bei einer Witwenrente von monatlich 1.200 EUR (Brutto) werden 600 EUR als Ertragsanteil versteuert. Liegt Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 EUR), fällt keine Einkommensteuer an.

Sterbevierteljahr

Im Sterbevierteljahr (§ 78a SGB VI) erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe des Versichertenrentenanspruchs des Verstorbenen — also in der Regel deutlich mehr als die reguläre Witwenrente. Das Sterbevierteljahr umfasst die restlichen Monate des Todestagsquartals sowie die folgenden drei Monate. Eine Einkommensanrechnung findet in dieser Zeit nicht statt.

Antragsverfahren und Fristen

Den Antrag auf Witwenrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) — entweder bei der DRV Bund, der DRV Knappschaft-Bahn-See oder der für Ihren Wohnort zuständigen DRV. Sie können den Antrag online unter deutsche-rentenversicherung.de oder schriftlich per Formular R7400 stellen.

Sie sollten den Antrag möglichst früh stellen, da die Witwenrente rückwirkend nur bis zu 12 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt wird (§ 44 Abs. 2 SGB X, entsprechende Anwendung). Verzögerungen durch die DRV verlängern die Frist nicht — daher ist eine frühzeitige Antragstellung wichtig.

Widerspruch und Klage

Wird Ihr Antrag auf Witwenrente abgelehnt oder die Höhe anders berechnet als erwartet, haben Sie innerhalb eines Monats Widerspruchsmöglichkeit. Die DRV prüft dann den Bescheid. Bei einer Rückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht Klage erheben. Das Sozialgerichtsverfahren ist für Sie kostenfrei, soweit Sie obsiegen oder die Kosten nach Ermessen verteilt werden.

Eine anwaltliche Vertretung ist im Sozialgerichtsverfahren nicht zwingend erforderlich, kann aber bei komplexen Sachverhalten — etwa bei Auslandsbezug, Einkommensanrechnung oder Hinterbliebenenrenten nach ausländischem Recht — sinnvoll sein. Sozialrat e.V. berät Sie kostenlos zu allen Fragen der Witwenrente und kann Ihnen bei der Antragstellung und im Widerspruchsverfahren helfen.

Berechnungsbeispiele Witwenrente 2026

Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Witwenrente in typischen Konstellationen berechnet. Wir gehen von einem durchschnittlichen Versichertenrentenanspruch des verstorbenen Partners aus.

Beispiel 1: Hinterbliebene ohne eigenes Einkommen

Die Verstorbene hatte einen Rentenanspruch von monatlich 2.200 EUR. Der Hinterbliebene (66 Jahre) hat kein eigenes Einkommen und erhält die große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent = 1.210 EUR monatlich.

Im Sterbevierteljahr erhält der Hinterbliebene die volle Rente der Verstorbenen = 2.200 EUR, also deutlich mehr als die reguläre Witwenrente.

Beispiel 2: Hinterbliebene mit eigener Rente

Die Verstorbene hatte einen Rentenanspruch von monatlich 2.500 EUR. Der Hinterbliebene (60 Jahre) erhält eine eigene Altersrente in Höhe von 1.400 EUR. Die Witwenrente wird um 40 Prozent des über dem Freibetrag liegenden Einkommens gekürzt.

Freibetrag große Witwenrente 2026: 1.112,80 EUR. Übersteigender Betrag: 1.400 – 1.112,80 = 287,20 EUR. Davon 40 Prozent: 114,88 EUR.

Witwenrente vor Anrechnung: 55 Prozent von 2.500 EUR = 1.375 EUR. Nach Anrechnung: 1.375 – 114,88 = 1.260,12 EUR monatlich.

Beispiel 3: Kleine Witwenrente ohne Erfüllung der Voraussetzungen für große

Der Hinterbliebene ist 35 Jahre alt, hat keine Kinder und ist nicht berufsunfähig. Er erhält die kleine Witwenrente in Höhe von 25 Prozent = 550 EUR monatlich (bei 2.200 EUR Versichertenrente). Die Bezugsdauer ist auf 24 Monate begrenzt.

Nach Ablauf der 24 Monate endet die kleine Witwenrente ersatzlos. Es empfiehlt sich, rechtzeitig eine eigene Altersvorsorge aufzubauen — etwa durch eine Riester-Rente oder eine private Rentenversicherung.

Zusätzliche Fragen zur Witwenrente

Bekomme ich auch Witwenrente, wenn ich geschieden war?

Eine Witwenrente nach § 38 SGB VI erhalten Sie nur, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch bestand. Bei einer Scheidung entfällt der Anspruch auf Witwenrente. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bereits rechtskräftig geschieden war und Sie dennoch unterhaltsberechtigt waren (sogenannte Vorsorgeunterhalt).

Was passiert bei Wiederheirat?

Wenn Sie nach dem Tod des Partners wieder heiraten, endet die Witwenrente ersatzlos. Sie erhalten dann eine Heiratsausgleichszahlung in Höhe des 24-fachen monatlichen Witwenrentenanspruchs (jedoch maximal 50 Prozent des aktuellen Rentenanspruchs des Verstorbenen).

Erhalte ich Witwenrente auch bei Wohnsitz im Ausland?

Der Anspruch auf Witwenrente besteht grundsätzlich auch bei Wohnsitz im EU-Ausland oder in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen. Bei Wohnsitz in einem Nicht-Abkommensstaat (z. B. viele afrikanische oder asiatische Länder) ruht die Witwenrente, solange Sie sich dort aufhalten. Bei Rückkehr nach Deutschland wird die Witwenrente auf Antrag wieder gezahlt.

Wird Witwenrente auf Bürgergeld angerechnet?

Ja, die Witwenrente wird bei der Berechnung des Bürgergelds als Einkommen berücksichtigt. Die konkrete Höhe der Anrechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation und den Freibeträgen. Sozialrat e.V. berät Sie kostenlos zur Frage der Kombination von Witwenrente und Bürgergeld.

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