Stand: 01.01.2026 · RBSFV 2025 (BGBl. I 2024 Nr. 296) · SGB II jew. aktuelle Fassung
Hinweis (§ 3 RDG): Die Berechnungs-Beispiele in diesem Beitrag sind allgemein und dienen deiner Orientierung. Dein tatsächliches Bürgergeld hängt von deiner konkreten Miete, deinem Einkommen und deinen persönlichen Verhältnissen ab. Im Zweifel: Beratungshilfe-Schein beim Amtsgericht (§ 44 RVG) oder Sozialverband kontaktieren.
Du fragst dich: Wie hoch ist mein Bürgergeld, und wie wird es berechnet? Wir erklären dir Schritt für Schritt, aus welchen zwei Säulen sich dein Bürgergeld zusammensetzt, welche Regelbedarfsstufen 2026 gelten und wie die Kosten der Unterkunft berechnet werden — mit konkreten Rechenbeispielen für eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft und eine 3-Pers-Familie.
Die zwei Säulen der Bürgergeld-Höhe
Dein Bürgergeld setzt sich aus zwei Säulen zusammen, die das Jobcenter bei der Berechnung zusammenzählt:
Säule 1: Regelbedarf (§ 20 SGB II) — abhängig von Regelbedarfsstufe (RBS I-VI)
Die erste Säule ist der Regelbedarf nach § 20 SGB II. Er deckt deinen laufenden Lebensunterhalt ab: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom. Der Regelbedarf ist gestaffelt nach Regelbedarfsstufen (RBS), die vom Alter und der Lebenssituation abhängen.
Die Regelbedarfsstufen 2026 (RBSFV 2025, gültig ab 01.01.2025, Stand 01.01.2026 unverändert):
| RBS | Wer | Betrag 2026 |
|—|—|—|
| RBS I | Alleinstehend / Alleinerziehend | 563 EUR |
| RBS II | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (jeweils) | 506 EUR |
| RBS III | Volljährige im Haushalt der Eltern (z.B. Studierende unter 25 im Elternhaus) | 451 EUR |
| RBS IV | Jugendliche 14-17 Jahre | 471 EUR |
| RBS V | Kinder 6-13 Jahre | 390 EUR |
| RBS VI | Kinder 0-5 Jahre | 357 EUR |
Hinweis: Diese Beträge werden jährlich zum 01.01. angepasst (in der Regel +3-5 %). Der nächste Anpassungstermin ist der 01.01.2027.
Säule 2: Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
Die zweite Säule sind die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Aufwendungen für Miete und Heizung, solange sie angemessen sind.
Was zählt zur KdU:
- Kaltmiete (ohne Nebenkosten)
- Nebenkosten (Wasser, Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung)
- Heizkosten
- Bei selbstgenutztem Wohneigentum: Schuldzinsen + Tilgung (begrenzt) + Bewirtschaftungskosten
Wichtig: Wenn deine Miete über dem angemessenen Maß liegt (mehr als die örtliche Mietstufe hergibt), bekommst du nur den angemessenen Betrag — es sei denn, du suchst aktiv eine günstigere Wohnung.
Hinweis: NICHT im Beitrag: Mehrbedarfe (C1.7), Freibeträge (C1.4), Vermögen (C1.5)
In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die zwei Grundpfeiler des Bürgergelds: Regelbedarf + KdU. Sonderthemen wie Mehrbedarfe für Alleinerziehende (C1.7), Freibeträge bei Erwerbstätigkeit (C1.4) und Vermögens-Freibeträge (C1.5) haben wir in eigenen Beiträgen erklärt. Bitte lies diese zusätzlich, wenn du wissen willst, ob dein Bürgergeld durch Sonderregelungen höher ausfallen kann.
Berechnungs-Beispiel — 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft

Situation: Eine 32-jährige Frau aus Berlin, alleinstehend, keine Kinder, in einer 1-Zimmer-Wohnung (Mietstufe 4, 38 qm, 380 EUR Kaltmiete + 90 EUR Heizkosten = 470 EUR KdU gesamt).
RBS I (Stand 01.01.2026): 563 EUR Regelbedarf
- RBS I für eine alleinstehende Person: 563 EUR / Monat (Stand 01.01.2026)
KdU (1-Zi-Whg, Mietstufe 4, 380 EUR Miete + 90 EUR Heizung = 470 EUR)
- Kaltmiete: 380 EUR
- Heizkosten: 90 EUR
- Nebenkosten: 50 EUR (pauschal, in der Warmmiete bereits enthalten)
- KdU gesamt: 470 EUR (Kaltmiete + Heizkosten, ohne separate Nebenkosten)
= 1.033 EUR Bürgergeld
Berechnung: 563 EUR (RBS I) + 470 EUR (KdU) = 1.033 EUR Bürgergeld / Monat.
Falls Einkommen vorhanden: Hat die Frau 200 EUR Minijob-Einkommen, bekommt sie 1.033 – 200 = 833 EUR Bürgergeld. Die ersten 100 EUR Einkommen sind anrechnungsfrei, vom Rest 20 % (also 20 EUR), sodass 200 – 100 – 20 = 80 EUR abgezogen werden. Tatsächliches Bürgergeld: 953 EUR.
Berechnungs-Beispiel — Familie (2 Erwachsene + 1 Kind, 6 Jahre)
Situation: Ein Paar (Mitte 30) mit einem 6-jährigen Kind in München, 3-Zimmer-Wohnung (Mietstufe 7, 75 qm, 700 EUR Kaltmiete + 140 EUR Heizkosten = 840 EUR KdU).
2× RBS II (je 506 EUR): 1.012 EUR
- Partner 1 (RBS II): 506 EUR
- Partner 2 (RBS II): 506 EUR
- Zusammen: 1.012 EUR
1× RBS V (Kind 6-13 J.): 390 EUR
- Kind (RBS V): 390 EUR
- Hinweis: RBS V gilt für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres wechselt das Kind in RBS IV (471 EUR).
KdU: 840 EUR
- Kaltmiete: 700 EUR
- Heizkosten: 140 EUR
- Nebenkosten (in der Warmmiete enthalten)
- KdU gesamt: 840 EUR
= 2.242 EUR Bürgergeld (3-Pers.-Familie)
Berechnung: 1.012 EUR (RBS II × 2) + 390 EUR (RBS V) + 840 EUR (KdU) = 2.242 EUR Bürgergeld / Monat.
Falls Einkommen vorhanden: Verdient ein Partner 800 EUR Teilzeit, sind 100 EUR Grundfreibetrag + 20 % von 700 EUR = 140 EUR anrechnungsfrei. Abgezogen werden 100 EUR. Tatsächliches Bürgergeld: 2.142 EUR.
Sonderfall Alleinerziehend: Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind zusammenlebt, greift der Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II (12-36 % auf den Regelbedarf des Kindes). Wir erklären das im Detail im Beitrag C1.7.
Wann ändert sich die Höhe?
Dein Bürgergeld ist nicht in Stein gemeißelt — es ändert sich in bestimmten Fällen.
Jährliche Anpassung der Regelbedarfsstufen (RBSFV, § 28 SGB XII)
Die Regelbedarfsstufen werden jährlich zum 01.01. angepasst. Die Anpassung folgt der Inflationsrate des Vorjahres (genauer: der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung, § 28 Abs. 1 SGB XII). Die nächste Anpassung erfolgt am 01.01.2027.
Beispiel: RBS I stieg von 502 EUR (2023) auf 563 EUR (2025/2026) — eine Steigerung von ca. 12 % in 2 Jahren.
KdU-Anpassung bei Mieterhöhung/Umzug/Heizkostenabrechnung
Die KdU ändert sich, wenn:
- Dein Vermieter die Miete erhöht (neue Genehmigung des Jobcenters erforderlich)
- Du umziehst in eine neue Wohnung (KdU wird neu berechnet)
- Du eine Heizkostenabrechnung bekommst (Nachzahlung wird übernommen, Guthaben wird verrechnet)
- Sich dein Heiztarif ändert (z.B. Gaspreis-Steigerung)
Wichtig: Informiere das Jobcenter sofort über alle Änderungen, sonst droht eine Ordnungswidrigkeit nach § 63 SGB II.
Bewilligungszeitraum 12 Monate (§ 41 Abs. 3 SGB II)
Dein Bürgergeld wird für 12 Monate bewilligt (§ 41 Abs. 3 SGB II). Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums musst du einen Folgeantrag stellen. Das Jobcenter prüft dann erneut deine Verhältnisse.
Achtung: Wenn du den Folgeantrag verspätet stellst, riskierst du eine Lücke in der Bezahlung. Stelle den Folgeantrag spätestens 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums.
Häufige Fragen zur Berechnung
Wird das Einkommen meines Partners mitgerechnet?
Ja, in voller Höhe. Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) mit deinem Partner zusammenlebst, wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet und gegen den Gesamtbedarf der BG geprüft. Das bedeutet: Wenn dein Partner viel verdient, kann dein Bürgergeld-Anspruch auf null sinken.
Ausnahme: Wenn ihr in einer Haushaltsgemeinschaft (HHG) lebt (z.B. Wohngemeinschaft), wird das Einkommen des Mitbewohners nicht angerechnet, solange keine partnerschaftsähnliche Beziehung vorliegt.
Was ist die „Mietstufe“?
Die Mietstufe ist eine Kategorisierung der durchschnittlichen Mietpreise in deiner Region, gestaffelt von Mietstufe I (niedrig) bis Mietstufe VII (hoch). Sie basiert auf dem Wohngeldgesetz (§ 12 WoGG) und wird vom BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) festgelegt.
Beispiel: München hat Mietstufe VII (sehr hoch), ländliche Räume in Mecklenburg-Vorpommern haben oft Mietstufe I (sehr niedrig). Die Jobcenter verwenden die Mietstufen, um zu prüfen, ob deine Miete angemessen ist.
Was, wenn meine Wohnung „zu teuer“ ist?
Wenn deine Miete über dem angemessenen Maß liegt (mehr als die Mietstufe hergibt), bekommst du nur den angemessenen Betrag — es sei denn, du suchst aktiv eine günstigere Wohnung. Das Jobcenter gibt dir in der Regel 6 Monate Übergangsfrist, um eine günstigere Wohnung zu finden.
Wichtig: Die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 7 SGB II greift, wenn ein Umzug für dich unzumutbar wäre (z.B. wegen Pflege von Angehörigen, Krankheit, oder kurz vor dem Schulabschluss eines Kindes).
Verweis auf verwandte Beiträge im Cluster
Im Cluster C1 (Bürgergeld-Höhe) findest du diese verwandten Beiträge:
- Regelbedarfsstufen 2026 im Detail → C1.3 (alle Stufen erklärt, Sonderfälle)
- Freibeträge bei Erwerbstätigkeit → C1.4 (100 EUR + 20 % + 30 % + 10 % Stufenmodell)
- Kosten der Unterkunft im Detail → C1.6 (Mietstufen, Heizkosten, Umzug)
- Mehrbedarfe (Alleinerziehend) → C1.7 (§ 21 SGB II, alle Prozentsätze)
Konkrete Rechenbeispiele zum Ausdrucken
Beispiel 1: Single ohne Einkommen
- RBS I: 563 EUR
- KdU (Mittel): 470 EUR
- Bürgergeld: 1.033 EUR
Beispiel 2: Single mit 200 EUR Minijob
- RBS I + KdU: 1.033 EUR
- Anrechnungsfrei: 100 EUR + 20 EUR (20 % von 100 EUR Rest) = 120 EUR
- Anzurechnen: 200 – 120 = 80 EUR
- Bürgergeld: 1.033 – 80 = 953 EUR
Beispiel 3: Paar ohne Einkommen
- 2× RBS II: 1.012 EUR
- KdU (Mittel): 700 EUR
- Bürgergeld: 1.712 EUR
Beispiel 4: 3-Pers-Familie ohne Einkommen
- 2× RBS II + RBS V: 1.012 + 390 = 1.402 EUR
- KdU (3-Pers, München): 840 EUR
- Bürgergeld: 2.242 EUR
Wichtig: Das sind Beispielrechnungen auf Basis von Durchschnittswerten. Dein tatsächliches Bürgergeld hängt von deiner konkreten Miete, deinem Einkommen und deinen persönlichen Verhältnissen ab. Wir können keine konkrete Bewilligung garantieren — das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Mietstufen-Tabelle: Welche Mietstufe gilt für deine Region?

Die Mietstufe ist entscheidend dafür, welche angemessene Miete dein Jobcenter übernimmt. Die Einteilung basiert auf dem Wohngeldgesetz (§ 12 WoGG) und wird jährlich vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aktualisiert.
Mietstufen-Übersicht (Stand: 2026):
| Mietstufe | Regionen (Beispiele) | Quadratmetermiete (Mittelwert) |
|—|—|—|
| Mietstufe I | Ländliche Regionen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen | 4,50 – 5,50 EUR/qm |
| Mietstufe II | Ländliche Regionen in Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen | 5,50 – 6,50 EUR/qm |
| Mietstufe III | Kleinere Städte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen | 6,50 – 7,50 EUR/qm |
| Mietstufe IV | Mittelstädte, einige Vororte von Berlin, Hamburg, München | 7,50 – 9,00 EUR/qm |
| Mietstufe V | Städtische Lagen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg | 9,00 – 11,00 EUR/qm |
| Mietstufe VI | Großstädte wie Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Hannover | 11,00 – 14,00 EUR/qm |
| Mietstufe VII | München, Frankfurt am Main, zentrale Lagen in Berlin, Hamburg | 14,00 – 18,00 EUR/qm |
So findest du deine Mietstufe heraus: Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) oder direkt beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Du kannst deine Mietstufe auch direkt beim Jobcenter erfragen — dort liegt die offizielle Tabelle aus.
Angemessene Wohnungsgröße nach Bedarfsgemeinschaft
Das Jobcenter übernimmt nicht nur die angemessene Miete pro Quadratmeter, sondern auch nur eine angemessene Wohnungsgröße je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft. Die folgenden Werte sind Richtwerte, die je nach Bundesland und Kommune leicht abweichen können:
| Bedarfsgemeinschaft | Angemessene Wohnfläche | Beispiel: Mietstufe IV |
|—|—|—|
| 1 Person | 45 – 50 qm | 45 qm × 8 EUR/qm = 360 EUR + 90 EUR Heizung = 450 EUR KdU |
| 2 Personen | 60 – 65 qm | 60 qm × 8 EUR/qm = 480 EUR + 100 EUR Heizung = 580 EUR KdU |
| 3 Personen | 75 – 80 qm | 75 qm × 8 EUR/qm = 600 EUR + 120 EUR Heizung = 720 EUR KdU |
| 4 Personen | 85 – 95 qm | 90 qm × 8 EUR/qm = 720 EUR + 140 EUR Heizung = 860 EUR KdU |
| 5 Personen | 100 – 110 qm | 100 qm × 8 EUR/qm = 800 EUR + 160 EUR Heizung = 960 EUR KdU |
| Pro weitere Person | + 10 – 15 qm | + 12 qm × 8 EUR/qm = + 96 EUR Miete + 10 EUR Heizung |
Wichtig: Diese Werte sind kein Automatismus — das Jobcenter prüft einzelfall-bezogen, ob deine Wohnung angemessen ist. Wenn dein Kind ein eigenes Zimmer braucht (z.B. wegen Schulaufgaben, Konzentration), können die Werte nach oben abweichen.
Konkrete Berechnung: 3 Schritte zur Bürgergeld-Höhe
Schritt 1: Regelbedarf berechnen
Addiere die Regelbedarfsstufen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:
Beispiel 4-köpfige Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder, 8 und 5 Jahre):
- Partner 1 (RBS II): 506 EUR
- Partner 2 (RBS II): 506 EUR
- Kind 8 J. (RBS V): 390 EUR
- Kind 5 J. (RBS VI): 357 EUR
- Regelbedarf gesamt: 506 + 506 + 390 + 357 = 1.759 EUR
Schritt 2: KdU berechnen
Ermittle die angemessene KdU für deine Bedarfsgemeinschaft (siehe Tabelle oben):
Beispiel 4-köpfige Familie in Mietstufe IV:
- 90 qm × 8 EUR/qm = 720 EUR Kaltmiete
- 140 EUR Heizkosten
- KdU gesamt: 860 EUR
Schritt 3: Gesamtbedarf berechnen
Addiere Regelbedarf + KdU:
Beispiel 4-köpfige Familie:
- 1.759 EUR (Regelbedarf) + 860 EUR (KdU) = 2.619 EUR Gesamtbedarf
Davon abgezogen wird dein Einkommen (Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt, etc.) — übrig bleibt dein Bürgergeld-Anspruch.
Beispiel: Verdient Partner 1 1.200 EUR netto und Partner 2 ist in Elternzeit (kein Einkommen), und es gibt 500 EUR Kindergeld für 2 Kinder:
- Kindergeld wird voll auf Bürgergeld angerechnet (außer bei 1. Kind, da gibt es 250 EUR Freibetrag)
- Erwerbseinkommen: 100 EUR Grundfreibetrag + 20 % von 1.100 EUR = 220 EUR anrechnungsfrei = 320 EUR Freibetrag gesamt
- Anzurechnendes Einkommen: 1.200 – 320 = 880 EUR
- Anzurechnendes Kindergeld: 500 – 250 (für 1. Kind) = 250 EUR
- Gesamt anzurechnen: 1.130 EUR
- Bürgergeld: 2.619 – 1.130 = 1.489 EUR / Monat
Heizkosten: Was übernimmt das Jobcenter?
Heizkosten werden vom Jobcenter in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach:
- Wohnungsgröße (mehr qm = mehr Heizung)
- Heizart (Gas, Öl, Fernwärme, Strom)
- aktuellem Heizenergie-Preis in deiner Region
- energetischem Zustand des Gebäudes (Altbau vs. Neubau)
Pauschalen für Heizkosten (falls kein Verbrauchsnachweis vorliegt):
| Wohnfläche | Pauschale pro Monat |
|—|—|
| bis 50 qm | ca. 60 – 80 EUR |
| 50 – 75 qm | ca. 80 – 110 EUR |
| 75 – 100 qm | ca. 110 – 150 EUR |
| über 100 qm | ca. 150 – 200 EUR |
Wichtig: Die Heizkosten-Pauschalen sind Mindestwerte — bei tatsächlichem Verbrauch übernimmt das Jobcenter die höheren Kosten. Klimageräte und elektrische Heizungen werden in der Regel nicht vollständig übernommen, da sie sehr teuer sind.
Heizkosten-Abrechnung: Nachzahlung und Guthaben
Einmal jährlich bekommst du eine Heizkosten-Abrechnung vom Vermieter oder der Hausverwaltung. Die Abrechnung wird vom Jobcenter automatisch berücksichtigt:
- Nachzahlung (du hast mehr verbraucht als angenommen) → wird vom Jobcenter übernommen (§ 22 Abs. 2 SGB II)
- Guthaben (du hast weniger verbraucht) → wird mit deinem nächsten Bürgergeld-Bescheid verrechnet
Wichtig: Reiche die Heizkosten-Abrechnung sofort beim Jobcenter ein — nicht erst auf Nachfrage.
Wichtige SGB-Norm-Verweise
- § 19 SGB II — Leistungen
- § 20 SGB II — Regelbedarf
- § 22 SGB II — KdU
- § 41 SGB II — Berechnung, Bewilligungszeitraum
- § 7 Abs. 3 SGB II — Bedarfsgemeinschaft
- RBSFV 2025 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung, BGBl. I 2024 Nr. 296)
—
Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.

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