Elterngeld 2026: Höhe, Basis vs. Plus & Antrag

Hinweis: Diese Information ersetzt keine individuelle Beratung. Im Zweifelsfall: Elterngeldstelle des Bundeslandes oder Sozialverband kontaktieren.

Stand: 31.07.2026 — Redaktion Sozialrat e.V., Berlin. Aktualisierung erfolgt, sobald gesetzliche Änderungen in Kraft treten.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es sichert Familien in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes ab und gleicht fehlendes Erwerbseinkommen aus, wenn ein Elternteil sein Einkommen reduziert oder vollständig pausiert, um das Kind zu betreuen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Einkommensersatz in der ersten Babyphase — keine separate „Erziehungspauschale“, sondern Lohnersatz für entfallenes Nettoeinkommen.
  • Dauer: maximal 14 Lebensmonate des Kindes (Basiselterngeld: 12 + 2 Partnermonate).
  • Höhe: 65 % bis 100 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat.
  • Antrag: bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes (meist beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung).
  • Frist: rückwirkend maximal 3 Monate ab Geburt (§ 4 Abs. 1 BEEG), danach verfällt der Anspruch für die jeweiligen Monate.
  • Widerspruch: innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids (§ 39 SGB X).

Wer ist betroffen?

Alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen — gleichgültig, ob verheiratet, unverheiratet, getrennt oder alleinerziehend. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elterngeld bekommen, in vielen Bundesländern ebenso Eltern früherer Kinder bei neu hinzukommenden Geschwisterkindern.

Welche Stelle ist zuständig?

Zuständig ist die Elterngeldstelle des Bundeslandes, in dem du mit dem Baby lebst — oft das Landratsamt, die Stadtverwaltung oder ein zentrales Landesamt. Eine Übersicht findest du auf familienportal.de. In den meisten Bundesländern kannst du den Antrag online stellen.

Voraussetzungen — die fünf Bedingungen

Damit du Elterngeld erhältst, müssen laut § 1 BEEG folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wohnsitz in Deutschland: du und dein Kind müssen euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  1. Betreuung und Erziehung: du betreust und erziehst das Kind selbst — eine andere Person, die überwiegend betreut, schließt dich für denselben Monat aus.
  1. Keine oder reduzierte Erwerbstätigkeit: du darfst maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG). Mehr als 32 Stunden gilt als Vollbeschäftigung und schließt den Elterngeld-Bezug aus.
  1. Einkommen unter der Höchstgrenze (für Höchstsatz): für die volle Ersatzquote wird das zu berücksichtigende Nettoeinkommen vor der Geburt herangezogen, abgestuft nach Höhe. Wenn dein Einkommen oberhalb der aktuellen Höchstgrenze liegt (siehe Elterngeldstelle), erhältst du den Mindestsatz von 300 €.
  1. Antrag innerhalb der 3-Monats-Frist: der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende des Lebensmonats gestellt werden, für den Elterngeld beantragt wird.

Höhe — wie wird das Elterngeld berechnet?

Elterngeld orientiert sich am Nettoeinkommen vor der Geburt (§ 2 BEEG):

  • Geringverdiener-Bonus: wer vor der Geburt wenig verdient hat, erhält bis zu 100 % des Nettoeinkommens statt 65 % als Ersatz. Die Erhöhung wird bis zu einem Nettoeinkommen von 1.000 € gestaffelt.
  • Mindestsatz: 300 € pro Monat, auch wenn kein Einkommen ersetzt werden muss (etwa bei Selbstständigen mit fehlendem Einkommen).
  • Höchstsatz: 1.800 € pro Monat.
  • Mehrlingszuschlag: für jedes weitere Mehrlingskind (z. B. Zwilling) 300 € zusätzlich pro Monat.
  • Geschwisterbonus: 10 % Aufschlag (mindestens 75 €) auf das Elterngeld, wenn im Haushalt bereits zwei jüngere Geschwister leben.

Eine erste Orientierung bietet der Elterngeldrechner des BMFSFJ.

Basis vs. Plus — zwei Varianten des Elterngelds

Seit 2015 gibt es neben dem klassischen Basiselterngeld das ElterngeldPlus:

Variante Monate Höhe pro Monat Flexibilität
ElterngeldPlus max. 24 (+ 4 Partnermonate) halbe Höhe, doppelt so lang für Teilzeit arbeitende Eltern
Partnerschaftsbonus 4 Monate extra bei 25–32 h/Woche Teilzeit beider Eltern fördert parallele Teilzeit

Du kannst beide Varianten kombinieren — etwa 12 Monate Basis, dann 12 Monate Plus, oder auch nur eine der beiden. Die genauen Konstellationen prüft die Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

Antrag — wo, wie, welche Unterlagen

Drei Wege zum Antrag:

  1. Online über das Elterngeld-Portal des Bundeslandes (in vielen Ländern verfügbar).
  1. Schriftlich mit dem Antragsformular der zuständigen Elterngeldstelle (Download auf der jeweiligen Website).
  1. Persönlich in der Elterngeldstelle — oft gegen Terminvereinbarung.

Erforderliche Unterlagen (§ 9 BEEG):

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (Lohnabrechnungen, Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit und reduzierte Arbeitszeit
  • Bei Alleinerziehenden: Nachweis über getrennte Haushalte oder Sorgerecht

Wichtig: Der Antrag wird rückwirkend für maximal 3 Monate ausgezahlt (§ 4 Abs. 1 BEEG). Wer später kommt, verliert die Ansprüche.

Häufige Konfliktfälle und typische Ablehnungen

Die fünf häufigsten Fehler:

  • Zu früh wieder Vollzeit gearbeitet: mehr als 32 Stunden pro Woche im Bezugsmonat schließt Elterngeld für diesen Monat aus.
  • Einkommen falsch deklariert: Selbstständige müssen plausible Einkünfte nachweisen, sonst gibt es nur den Mindestsatz.
  • Antrag zu spät gestellt: nach 3-Monats-Frist verfällt der Anspruch für die jeweiligen Monate ersatzlos.
  • Wohnsitzwechsel nicht gemeldet: bei Umzug in ein anderes Bundesland ändert sich die zuständige Stelle; ohne Meldung kann es zu Verzögerungen kommen.
  • Trennung des Partnerhaushalts: die Partnermonate hängen am Status der Partnerschaft. Klärung mit der Elterngeldstelle ist wichtig.

Was tun bei Ablehnung?

Wenn dein Elterngeld-Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wurde:

  1. Akteneinsicht beantragen (kostenfrei) und prüfen, welche Daten die Behörde zugrunde gelegt hat.
  1. Schriftlich Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids (§ 39 SGB X) — formlos per Brief oder über das Online-Portal.
  1. Begründung mit Quellenangabe (z. B. BEEG-Vorschrift, aktuelle BSG-Rechtsprechung).
  1. Bei existenzieller Not: Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht, § 123 VwGO.

Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kannst du innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Checkliste

  • [ ] Antrag spätestens 3 Monate nach Geburt stellen
  • [ ] Einkommensnachweise der letzten 12 Monate bereithalten
  • [ ] Arbeitsumfang mit Arbeitgeber abstimmen (max. 32 h/Woche)
  • [ ] Geburtsurkunde beantragen (Standesamt)
  • [ ] Online-Portal des Bundeslandes prüfen
  • [ ] Elternzeit beim Arbeitgeber (mindestens 7 Wochen vorher) anmelden
  • [ ] Geschwister- und Mehrlingszuschlag prüfen
  • [ ] Bei ausländischem Einkommen: Konsultation der Elterngeldstelle

FAQ

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Das Elterngeld wird 2026 voraussichtlich zwischen 300 € (Mindestsatz) und 1.800 € (Höchstsatz) pro Monat ausgezahlt. Die genaü Höhe hängt vom Nettoeinkommen vor der Geburt ab und schwankt zwischen 65 % und 100 % dieses Einkommens.

Kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?

Ja, aber nur für maximal 3 Monate rückwirkend ab dem Antragsmonat (§ 4 Abs. 1 BEEG). Ältere Monate verfallen ersatzlos.

Elterngeld bei Teilzeit?

Wenn du 25 bis 32 Stunden pro Woche arbeitest, bekommst du Elterngeld, musst aber den Partnerschaftsbonus-Voraussetzungen genügen oder auf ElterngeldPlus umstellen. Über 32 Stunden pro Woche schließt den Bezug im jeweiligen Monat aus.

Welche Variante ist besser — Basis oder Plus?

Das hängt von deiner beruflichen Planung ab. Wer nach 12 Monaten vollständig in den Beruf zurück will, fährt mit Basis besser. Wer über zwei Jahre eine sanfte Teilzeit-Brücke baün möchte, ist mit Plus besser beraten. Viele Eltern kombinieren auch.

Was passiert beim Wegfall der Voraussetzungen?

Wenn du im laufenden Bezugsmonat die 32-Stunden-Grenze überschreitest, wird das Elterngeld für diesen Monat vollständig gestrichen. Eine durchgängige Einhaltung der Regeln ist Pflicht.

Elterngeld und Elternzeit — was ist der Unterschied?

Elternzeit ist das Arbeitsverhältnis-Privileg: der Arbeitgeber muss dich bis zu 3 Jahre freistellen, Kündigungsschutz inklusive. Elterngeld ist die finanzielle Leistung. Beide werden unabhängig voneinander beantragt.

Nächster Schritt

Du kannst den Elterngeld-Antrag direkt bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes stellen. Eine erste Einschätzung der Höhe bekommst du mit dem offiziellen Elterngeldrechner auf familienportal.de. Für komplexere Fälle — etwa bei Selbstständigkeit, Trennung oder ausländischem Einkommen — empfiehlt sich eine Beratung beim Sozialverband VdK, SoVD oder einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Ausführliche Erklärung: Elterngeld 2026

Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unterstützt Familien in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes. Es wird 12 Monate lang als Basiselterngeld gezahlt, kann auf bis zu 14 Monate verlängert werden, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen. Das ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer auf bis zu 24 bzw. 28 Monate, halbiert aber die monatliche Höhe.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen vor der Geburt. Es beträgt 65 Prozent (bei niedrigerem Einkommen 67 Prozent, bei höherem 60 Prozent) des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aus nichtselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit. Geringverdiener erhalten einen Mindestbetrag von 300 EUR, Spitzenverdiener den Höchstbetrag von 1.800 EUR (Basiselterngeld) bzw. 900 EUR (ElterngeldPlus).

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld haben nach § 1 BEEG alle Elternteile, die

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen,
  • nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind,
  • keine vergleichbare Leistung aus einem anderen EU-Staat beziehen.

Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld um 300 EUR pro zusätzlichem Kind. Bei Frühgeburten gibt es einen Zuschlag nach § 2 Abs. 4 BEEG, der die Bezugsdauer um bis zu 4 Monate verlängert.

Antrag und Fristen

Den Elterngeldantrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Die Adresse finden Sie auf der Website Ihres Bundeslandes oder über das Portal elterngeld-info.de. Sie sollten den Antrag frühestens ab der Geburt und spätestens innerhalb der ersten 3 Lebensmonate stellen. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt nur für bis zu 3 Lebensmonate.

Erforderliche Unterlagen sind unter anderem Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (Lohnbescheinigungen, Steuerbescheid bei Selbständigkeit) sowie die Bescheinigung des Arbeitgebers über die geplante Elternzeit nach § 15 BEEG.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus nach § 5 BEEG ist eine zusätzliche Leistung, die Eltern erhalten, wenn beide Elternteile gleichzeitig ElterngeldPlus beziehen und jeweils 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Bonus wird für 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate gezahlt.

Steuerliche Behandlung

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet, dass das Elterngeld zwar nicht direkt besteuert wird, aber den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte erhöht. Sie sollten dies bei der Steuerplanung berücksichtigen, insbesondere wenn Sie während des Elterngeldbezugs weitere Einkünfte erzielen.

Widerspruch und Klage

Wird Ihr Elterngeldantrag abgelehnt, haben Sie innerhalb eines Monats Widerspruchsmöglichkeit. Bei einer Rückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht Klage erheben. Das Sozialgerichtsverfahren ist für Eltern kostenfrei, soweit die Klage Erfolg hat. Bei familienrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Eltern — etwa über die Aufteilung der Elterngeldmonate — entscheidet das Familiengericht.

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