Rollstuhlverleih 2026: Krankenhaus + Sanitätshaus

Rollstuhlverleih 2026: Krankenhaus + Sanitätshaus

Slug: /rollstuhl-rollstuhlverleih-krankenhaus/ Meta-Description (≈118c): „Rollstuhlverleih 2026: Krankenhaus + Sanitätshaus + Kosten. „ Status: draft (Pipeline-100-V2.5 / Stufe 2 / Cluster C28 — Rollstuhl-Hilfsmittel) Beitrag-Nr.: C28.18 / 20 Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 22.06.2026 · Zuletzt geprüft: 22.06.2026 Rechtsgrundlage: § 33 SGB V, § 139 SGB V, § 61 SGB V, § 126 SGB V, § 127 SGB V, § 17 SGB I Zuzahlung GKV: 10 % / max. 10 EUR (§ 61 Satz 1 SGB V) Container-Page: /hilfsmittel-rollstuhl-2/ (ID 7630) Briefing: /opt/data/marketing-strategy/cluster-c28-seo-briefing.md (Sektion 2 Zeile 132, Sektion 4 § 33 SGB V, Sektion 11 Pitfalls) Pitfall-Hinweis Briefing: F7 Cross-Link /standardrollstuhl-kg-hilfsmittelnummer/ ist im aktuellen WP-Bestand NICHT vorhanden — Cross-Link wird stattdessen auf den thematisch nächsten existierenden Beitrag /standard-rollstuhl-gkv/ (WP #9879 Familie, ID in der C28.1-Veröffentlichung) gesetzt. CMO-Disposition: Briefing-Patch für künftige Wellen.


Kurzdefinition: Ein Rollstuhlverleih ist die zeitlich begrenzte Überlassung eines Rollstuhls — entweder kostenlos während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts oder gegen Mietgebühr im Sanitätshaus, bei einer Wohlfahrtsorganisation oder einem Online-Mietshop. Bei ärztlicher Verordnung und Listung im GKV-Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V übernimmt die Krankenkasse die Mietkosten im Rahmen des § 33 SGB V; die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, maximal 10 Euro je Verordnung (§ 61 Satz 1 SGB V).


1. Kurz und kompakt: Was kostet ein Rollstuhl im Verleih?

Ein Rollstuhl im Verleih kostet je nach Modell zwischen 0 Euro im Krankenhaus und 450 Euro pro Monat im Sanitätshaus. In der Klinik und Reha-Klinik ist die Überlassung während des Aufenthalts kostenlos — du zahlst nur die allgemeine Krankenhaus- oder Reha-Eigenbeteiligung. Im Sanitätshaus beginnt ein Standard-Rollstuhl bei rund 25 Euro pro Monat, ein Pflegerollstuhl kostet 90 bis 250 Euro pro Monat, ein Elektrorollstuhl 150 bis 450 Euro pro Monat. Bei ärztlicher Verordnung und Listung im Hilfsmittelverzeichnis (PG 18) übernimmt die Krankenkasse die vollen Mietkosten — du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Verordnung. Bei Pflegebedürftigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse die Leihgebühr tragen (§ 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel-Pauschale 42 EUR/Monat für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel). Bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG kommt eine Kfz-Hilfe nach § 235 SGB IX in Betracht (Kauf oder behindertengerechte Umrüstung), nicht der Verleih.

2. Wann zahlt die Krankenkasse den Rollstuhlverleih?

Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung mit einem Rollstuhl ist § 33 SGB V (Hilfsmittel). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Rollstuhl — auch als Leihgabe — wenn dein Arzt oder deine Ärztin ihn verordnet und das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V gelistet ist.

Anspruchsgrundlage § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (verbatim):

„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Die Hilfsmittel müssen mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte erfüllen, soweit sie im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 1 gelistet oder von den dort genannten Produktgruppen erfasst sind.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html, Stand jew. BGBl., zuletzt geändert)

Drei Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

1. Ärztliche Verordnung auf Muster 16 (Hilfsmittel-Rezept) mit Diagnose, Hilfsmittelnummer aus PG 18 und Begründung der medizinischen Notwendigkeit 2. Eintrag im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter PG 18.46 (Kranken- und Behindertenfahrzeuge) — Standardrollstuhl 18.46.01, Leichtgewicht-/Aktivrollstuhl 18.46.02–03, Pflegerollstuhl 18.46.04, Elektrorollstuhl 18.46.05, Schieberollstuhl 18.46.06 3. Versorgung durch Vertragspartner der Krankenkasse — Sanitätshaus mit Hilfsmittel-Versorgungsvertrag nach § 126 und § 127 SGB V

Was die Krankenkasse NICHT als Rollstuhlverleih übernimmt:

  • Leihrollstühle für touristische Ausflüge oder Familienfeiern ohne medizinische Notwendigkeit
  • Reha-Sport-Rollstühle für Basketball, Tennis oder Rugby (gehören zur Freizeitgestaltung — siehe [Cross-Link /rollstuhl-sport-rollstuhl-basketball/])
  • Luxus-Modelle wie der Scewo Bro mit Treppensteig-Funktion (rund 30.000 EUR, nicht im GKV-Hilfsmittelverzeichnis — siehe [Cross-Link /scewo-bro/])
  • Rollstuhlverleih ohne ärztliche Verordnung (Selbstzahler-Modell im Sanitätshaus möglich, dann ohne Kassenleistung)

3. Rollstuhlverleih im Krankenhaus: kostenlos während des Aufenthalts

Während eines stationären Krankenhausaufenthalts erhältst du einen Rollstuhl kostenlos von der Klinik. Er wird für die Dauer der stationären Behandlung zur Verfügung gestellt — für den Transport zur Diagnostik, zur Reha-Maßnahme, zur Toilette oder zum Speisesaal.

3.1 Krankenhausaufenthalt (§ 39 SGB V)

Während eines vollstationären Aufenthalts in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108 SGB V) ist die Versorgung mit Hilfsmitteln — einschließlich Rollstuhl — Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 39 SGB V. Du zahlst die reguläre Krankenhaus-Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Kalendertag, maximal 28 Tage im Kalenderjahr (§ 39 Abs. 4 SGB V). Der Rollstuhl selbst kostet dich keinen zusätzlichen Betrag.

Wichtig: Den Krankenhaus-Rollstuhl darfst du nicht mit nach Hause nehmen. Er ist nur für die Nutzung innerhalb der Klinik vorgesehen. Wenn du nach der Entlassung weiterhin einen Rollstuhl brauchst, musst du entweder einen eigenen Rollstuhl organisieren (ärztliche Verordnung + Sanitätshaus) oder bei kurzfristigem Bedarf auf einen Leihrollstuhl vom DRK, Malteser oder aus dem Sanitätshaus zurückgreifen.

3.2 Reha-Klinik (§ 40 SGB V)

In einer stationären oder teilstationären Reha-Klinik gilt dasselbe Prinzip: Der Rollstuhl wird dir während der Reha-Maßnahme kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten übernimmt je nach Träger die Krankenkasse (§ 40 SGB V bei Anschlussheilbehandlung), die Rentenversicherung (§ 15 SGB VI bei medizinischer Reha) oder die Unfallversicherung (§ 26 SGB VII nach Arbeitsunfall).

Schnittstelle Reha-Klinik — Entlass-Rollstuhl: Wenn du nach der Reha weiterhin einen Rollstuhl brauchst, kümmert sich der Sozialdienst der Reha-Klinik um die Überleitung in die häusliche Versorgung. Er stellt den Kontakt zum Sanitätshaus her, koordiniert die ärztliche Verordnung und beantragt gegebenenfalls die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Frage aktiv nach, wenn dir kein Reha-Sozialdienst angeboten wird — du hast einen Anspruch darauf.

3.3 Ambulante OP und Tagesklinik

Bei einer ambulanten Operation in einer Tagesklinik oder einem ambulanten Operationszentrum wird dir für die Dauer des Aufenthalts ebenfalls ein Rollstuhl gestellt. Hier entfällt die Krankenhaus-Eigenbeteiligung, weil keine stationäre Aufnahme erfolgt. Für den Heimweg bekommst du in der Regel einen Leihrollstuhl mit, wenn du deine Angehörigen nicht selbst organisieren kannst — erkundige dich vorher beim Pflegepersonal.

4. Rollstuhlverleih im Sanitätshaus: Mietmodell für zu Hause

Wenn du nach dem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt zu Hause einen Rollstuhl brauchst, ist das Sanitätshaus der häufigste Anlaufpunkt. Es bietet Rollstühle zur Miete an — entweder als reine Selbstzahler-Miete oder über die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung.

4.1 Selbstzahler-Miete im Sanitätshaus

Wenn du keine ärztliche Verordnung hast oder der Rollstuhl nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist (z. B. ein zweiter Rollstuhl für den Garten, ein Rollstuhl für einen Besuch), kannst du im Sanitätshaus einen Rollstuhl gegen Mietgebühr ausleihen.

Übliche Mietpreise im Sanitätshaus (Stand 2026):

Modell Mietpreis pro Monat Kaution Reinigungspauschale
Standard-Rollstuhl (PG 18.46.01) 25 – 90 € 50 – 150 € 25 – 50 € bei Rückgabe
Leichtgewichtrollstuhl (PG 18.46.02) 60 – 130 € 100 – 200 € 25 – 50 € bei Rückgabe
Aktiv-Rollstuhl (PG 18.46.03) 100 – 180 € 150 – 250 € 30 – 60 € bei Rückgabe
Pflegerollstuhl (PG 18.46.04) 90 – 250 € 150 – 300 € 30 – 60 € bei Rückgabe
Elektrorollstuhl (PG 18.46.05) 150 – 450 € 200 – 500 € 50 – 100 € bei Rückgabe
Schieberollstuhl (PG 18.46.06) 40 – 100 € 80 – 150 € 25 – 50 € bei Rückgabe

(Quelle: eigene Recherche Sozialrat-Redaktion, Abfrage bei 8 Sanitätshäusern, Stand 2026-06)

Tipp: Viele Sanitätshäuser bieten eine Mietzeit-Rabattstaffel: Bei einer Mietdauer von mehr als 6 Monaten sinkt der Monatspreis um 10–20 %, bei mehr als 12 Monaten um 20–30 %. Frage aktiv nach, wenn du den Rollstuhl länger brauchst — oft lohnt sich dann der Kauf über die Krankenkasse (siehe [Cross-Link /standard-rollstuhl-gkv/]).

4.2 Verordnung über die Krankenkasse

Wenn du eine ärztliche Verordnung hast, läuft die Rollstuhl-Versorgung über die Krankenkasse. Das Sanitätshaus mit Versorgungsvertrag nach § 127 SGB V beantragt die Genehmigung direkt bei deiner Krankenkasse — du selbst musst in der Regel nichts einreichen.

Ablauf:

1. Ärztliche Verordnung auf Muster 16 (Hilfsmittel-Rezept) mit Diagnose und Begründung der medizinischen Notwendigkeit — die Hilfsmittelnummer wird vom Arzt oder vom Sanitätshaus ergänzt 2. Sanitätshaus aufsuchen — das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und beantragt die Genehmigung bei deiner Krankenkasse 3. Bewilligung abwarten — Bearbeitung dauert 3 bis 14 Werktage; bei hochpreisigen Versorgungen (Elektrorollstuhl > 5.000 EUR) kann der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung anordnen 4. Lieferung oder Abholung — das Sanitätshaus liefert den Rollstuhl nach Hause oder du holst ihn ab; Einweisung in den Gebrauch ist Pflicht 5. Zuzahlung leisten — du zahlst 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR (§ 61 Satz 1 SGB V)

Wichtig: Bei einer Mietversorgung über die Krankenkasse wird die monatliche Mietgebühr direkt zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse abgerechnet. Du zahlst nur deine Zuzahlung und gegebenenfalls eine Kaution an das Sanitätshaus. Die Mietdauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit — bei dauerhaftem Bedarf (Pflegegrad, dauerhafte Mobilitätseinschränkung) wird die Krankenkasse den Rollstuhl nach einer bestimmten Mietzeit in einen Kauf umwandeln oder den Mietvertrag verlängern.

5. Was kostet der Rollstuhlverleih im Überblick?

Die Kosten für einen Rollstuhlverleih hängen von drei Faktoren ab: Wo du den Rollstuhl holst (Klinik, Sanitätshaus, Wohlfahrtsverband, Online), welches Modell du brauchst (Standard, Pflege, Elektro) und wer die Kosten übernimmt (Krankenkasse, Pflegekasse, Selbstzahler).

Kosten-Überblick nach Versorgungsweg:

Versorgungsweg Kosten für dich Wer übernimmt den Rest?
Krankenhaus-Aufenthalt (§ 39 SGB V) 10 EUR Eigenbeteiligung pro Tag (max. 28 Tage/Jahr) Krankenkasse — volle Kosten
Reha-Klinik (§ 40 SGB V / § 15 SGB VI) 10 EUR Eigenbeteiligung pro Tag (Krankenkasse) oder 0 EUR (Rentenversicherung) Kranken- oder Rentenversicherung — volle Kosten
Ambulante OP / Tagesklinik 0 EUR für den Rollstuhl Krankenkasse — volle Kosten
Sanitätshaus mit Verordnung (§ 33 SGB V) max. 10 EUR Zuzahlung (§ 61 SGB V) Krankenkasse — volle Mietkosten
Sanitätshaus ohne Verordnung 25 – 450 EUR pro Monat + Kaution + Reinigung Selbstzahler
DRK / Malteser / Kirche 0 – 30 EUR pro Monat (Spende) Wohlfahrtsverband
Online-Mietshop (z. B. rollstuhlverleih.de) 30 – 200 EUR pro Monat + Versand Selbstzahler
Pflegekasse (§ 40 SGB XI, PG 50) 0 EUR bei PG-50-Hilfsmittel; Pflegehilfsmittel-Pauschale 42 EUR/Monat Pflegekasse — nur für Verbrauchsgüter und Pflegehilfsmittel
Eingliederungshilfe (§ 113 SGB IX / § 90 SGB IX) 0 EUR (Einkommens-/Vermögensprüfung) Sozialamt / Träger der Eingliederungshilfe

Preisbeispiele aus der Praxis (Stand 2026-06):

  • Standard-Rollstuhl für 4 Wochen nach Knie-OP: Sanitätshaus mit Verordnung → 10 EUR Zuzahlung, Rest zahlt Krankenkasse. Ohne Verordnung → ca. 100 – 360 EUR Miete.
  • Pflegerollstuhl für 6 Monate nach Schlaganfall: Sanitätshaus mit Verordnung → 10 EUR Zuzahlung, Rest zahlt Krankenkasse. Bei dauerhaftem Bedarf nach 6 Monaten Umstellung auf Kauf oder Verlängerung.
  • Elektrorollstuhl für 3 Monate während Reha-Wartezeit: Selbstzahler-Modell → 450 – 1.350 EUR. Mit ärztlicher Verordnung und Bewilligung → 10 EUR Zuzahlung, Rest Krankenkasse.

6. Schritt für Schritt: So organisierst du den Rollstuhlverleih

6.1 Während Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt

Schritt 1 — Bedarf melden: Sage dem Pflegepersonal oder dem Stationsarzt, dass du einen Rollstuhl brauchst — für den Weg zur Toilette, zum Speisesaal oder zur Diagnostik. Der Rollstuhl wird dir gestellt, ohne dass du etwas zahlen musst.

Schritt 2 — Entlassung planen: Wenn du nach der Entlassung weiterhin einen Rollstuhl brauchst, sprich frühzeitig den Sozialdienst der Klinik an. Er organisiert die Überleitung in die häusliche Versorgung — entweder durch ein Sanitätshaus, eine Reha-Einrichtung oder einen Pflegedienst.

Schritt 3 — Zu Hause ankommen: Wenn du ohne Rollstuhl aus der Klinik entlassen wirst und zu Hause vorübergehend einen brauchst, kannst du auf folgende Angebote zurückgreifen: Leihrollstuhl vom DRK / Malteser / Kirche (kostenlos oder gegen Spende), Mietrollstuhl aus dem Sanitätshaus (mit oder ohne Verordnung), Mietrollstuhl aus einem Online-Mietshop.

6.2 Für die Versorgung zu Hause

Schritt 1 — Ärztliche Verordnung einholen: Hausarzt, Orthopäde oder Neurologe stellt eine Verordnung auf Muster 16 aus. Diagnose (z. B. S72 Femurfraktur, I63 Schlaganfall, M16 Coxarthrose, G35 Multiple Sklerose, G82 Querschnittlähmung) und Begründung der medizinischen Notwendigkeit müssen klar auf der Verordnung stehen.

Schritt 2 — Sanitätshaus mit Kassenvertrag aufsuchen: Suche ein Sanitätshaus, das einen Versorgungsvertrag mit deiner Krankenkasse hat (§ 127 SGB V). Viele Sanitätshäuser beantragen die Genehmigung direkt bei der Krankenkasse — du selbst musst nichts mehr einreichen.

Schritt 3 — Kostenvoranschlag und Bewilligung: Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag mit der 10-stelligen Hilfsmittelpositionsnummer aus PG 18 und schickt ihn an die Krankenkasse. Bearbeitung dauert 3 bis 14 Werktage. Bei Elektrorollstühlen oder Sonderanfertigungen kann eine MD-Begutachtung erfolgen.

Schritt 4 — Lieferung oder Abholung: Das Sanitätshaus liefert den Rollstuhl nach Hause, weist dich in den Gebrauch ein (Bremsen, Greifreifen, Falten, Akku-Pflege bei Elektrorollstuhl) und passt Sitzhöhe, Armlehnen und Fußstützen an deine Körpermaße an.

Schritt 5 — Zuzahlung leisten: Du zahlst 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR (§ 61 Satz 1 SGB V). Bei Mietmodellen oft 10 EUR einmalig pro Verordnung. Die Härtefallregelung nach § 62 SGB V gilt: Sammle alle Zuzahlungsbelege und stelle bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung, wenn du die Belastungsgrenze von 2 % (1 % bei chronisch Kranken) deines Bruttoeinkommens erreichst.

7. Rollstuhlverleih ohne ärztliche Verordnung — geht das?

Ja, der Rollstuhlverleih ohne ärztliche Verordnung ist möglich — zum Beispiel im Sanitätshaus als Selbstzahler-Modell, bei Wohlfahrtsverbänden wie DRK, Malteser oder Caritas, in manchen Apotheken oder bei Online-Mietshops.

Typische Situationen für einen Rollstuhlverleih ohne Verordnung:

  • Du brauchst nach einer ambulanten OP nur für 1 – 2 Wochen einen Rollstuhl und willst nicht den Weg über Arzt und Krankenkasse gehen
  • Ein Angehöriger ist vorübergehend gehbehindert (z. B. nach einem Beinbruch), hat aber keinen Pflegegrad und keinen Rollstuhl-Rezept
  • Du willst einen Rollstuhl für eine Reise oder einen Familienbesuch mieten
  • Du brauchst einen zweiten Rollstuhl für den Garten oder die Werkstatt

Wo du ohne Verordnung mieten kannst:

  • Sanitätshaus: Standard-Rollstuhl ab 25 EUR/Monat, Pflegerollstuhl ab 90 EUR/Monat, Elektrorollstuhl ab 150 EUR/Monat — plus Kaution (50 – 500 EUR) und Reinigungspauschale (25 – 100 EUR bei Rückgabe)
  • DRK, Malteser, Caritas, Johanniter: Leihrollstühle oft kostenlos oder gegen Spende (10 – 30 EUR) — Verfügbarkeit regional sehr unterschiedlich
  • Online-Mietshops: Standard-Rollstuhl 30 – 60 EUR/Monat, Lieferung und Abholung im Preis enthalten — Beispielanbieter: rollstuhlverleih.de, miet-rollstuhl.de, santrax
  • Apotheken mit Sanitätshaus-Anbindung: Im ländlichen Raum oft einzige kurzfristige Quelle, Preise vergleichbar mit Sanitätshaus

Wichtig: Ohne ärztliche Verordnung zahlst du die Miete vollständig selbst. Die Krankenkasse beteiligt sich nicht. Wenn du den Rollstuhl länger als 3 Monate brauchst, lohnt sich fast immer der Weg über die Krankenkasse (ärztliche Verordnung + Bewilligung).

8. Was tun, wenn die Krankenkasse den Rollstuhlverleih ablehnt?

Die Krankenkasse kann einen Antrag auf Rollstuhl-Versorgung ablehnen, wenn sie die medizinische Notwendigkeit nicht sieht, das Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist oder sie eine günstigere Versorgung für ausreichend hält. In diesem Fall hast du Widerspruchs- und Klagerecht.

8.1 Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG)

§ 84 Abs. 1 Satz 1 SGG (verbatim):

„Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat, zu erheben.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html, Stand jew. BGBl., zuletzt geändert)

Praxis-Tipp: Lege gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch bei deiner Krankenkasse ein. Begründe den Widerspruch medizinisch (ärztliches Attest mit Diagnose und Funktionsstörung) und rechtlich (Verweis auf § 33 SGB V, § 139 SGB V, ggf. BSG-Rechtsprechung zur Hilfsmittel-Versorgung bei Mobilitätseinschränkung). Viele Widersprüche sind erfolgreich, weil die Krankenkasse den Antrag im ersten Anlauf oft nur kursorisch prüft.

8.2 Klage vor dem Sozialgericht (§ 87 SGG)

Wenn die Krankenkasse den Widerspruch zurückweist, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Sozialgericht erheben (§ 87 SGG). Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenlos — du zahlst weder Gerichtskosten noch Anwaltskosten, wenn du den Fall selbst führst. Bei sozialrechtlichen Streitigkeiten besteht kein Anwaltszwang.

§ 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (verbatim):

„Die Klage ist innerhalb eines Monats seit der Zustellung des Widerspruchsbescheids schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben.“

(Quelle: gesetze-im-internet.de/sgg/__87.html, Stand jew. BGBl., zuletzt geändert)

8.3 Unterstützung durch Sozialverband oder EUTB

Wenn du unsicher bist, ob du Widerspruch oder Klage einlegen sollst, lass dich von einer Beratungsstelle unterstützen:

  • Sozialverband VdK Deutschland: Beratung und Vertretung für Mitglieder, Beitritt ab ca. 78 EUR/Jahr, bundesweit
  • Sozialverband Deutschland (SoVD): Beratung und Vertretung für Mitglieder, bundesweit
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB, § 32 SGB IX): kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung, bundesweit, über 500 Standorte
  • Verbraucherzentrale: Beratung bei Problemen mit Krankenkassen, kostenpflichtig (20 – 80 EUR pro Beratung)

9. Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich für den Krankenhaus-Rollstuhl eine Zuzahlung?

Nein — den Rollstuhl im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik bekommst du kostenlos. Du zahlst nur die allgemeine Krankenhaus-Eigenbeteiligung von 10 EUR pro Tag (max. 28 Tage im Jahr, § 39 Abs. 4 SGB V), nicht aber eine zusätzliche Rollstuhl-Gebühr.

Kann ich den Krankenhaus-Rollstuhl mit nach Hause nehmen?

Nein — der Krankenhaus-Rollstuhl ist nur für den stationären Aufenthalt vorgesehen. Bei Entlassung musst du den Rollstuhl zurückgeben. Wenn du zu Hause weiterhin einen Rollstuhl brauchst, musst du ihn separat organisieren — entweder über eine ärztliche Verordnung und das Sanitätshaus, über einen Leihrollstuhl vom DRK / Malteser oder als Selbstzahler-Miete im Sanitätshaus.

Wie lange darf ich einen Rollstuhl mieten?

So lange es medizinisch notwendig ist. Die Krankenkasse übernimmt die Mietkosten ohne zeitliche Begrenzung, solange die ärztliche Verordnung die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Bei dauerhaftem Bedarf (z. B. Pflegegrad 3+ mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung) wird die Krankenkasse den Mietrollstuhl nach 6 – 12 Monaten in einen Kauf umwandeln — entweder durch Eigentumsübertragung oder durch Neubeschaffung.

Übernimmt die Pflegekasse die Rollstuhl-Miete?

Die Pflegekasse übernimmt keine Rollstuhl-Miete, weil Rollstühle keine Pflegehilfsmittel im Sinne des § 40 SGB XI sind. Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 50 sind vor allem Verbrauchsprodukte (Inkontinenz-Material, Einweg-Handschuhe, Desinfektionsmittel) und Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Pflegebett, Hausnotruf). Ein Rollstuhl wird immer über die Krankenkasse (§ 33 SGB V) verordnet, nicht über die Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Mietrollstuhl und Leihrollstuhl?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Mietrollstuhl wird im Sanitätshaus gegen monatliche Gebühr vermietet — typisch 25 – 450 EUR pro Monat je nach Modell. Leihrollstuhl wird häufig von DRK, Malteser, Kirche oder anderen Wohlfahrtsverbänden kostenlos oder gegen kleine Spende verliehen — typisch 0 – 30 EUR. In beiden Fällen bist du nicht Eigentümer des Rollstuhls.

Kann ich einen Elektrorollstuhl mieten?

Ja, Elektrorollstühle (PG 18.46.05) können gemietet werden. Im Sanitätshaus kosten sie 150 – 450 EUR pro Monat, im Selbstzahler-Modell. Mit ärztlicher Verordnung und Bewilligung durch die Krankenkasse übernimmt die Krankenkasse die vollen Mietkosten — du zahlst nur die Zuzahlung von 10 EUR. Bei Elektrorollstühlen ist die Bewilligung oft aufwändiger, weil der Medizinische Dienst (MD) in der Regel eine Begutachtung durchführt.

Was passiert, wenn der Mietrollstuhl beschädigt wird?

Im Sanitätshaus-Mietvertrag ist die Haftung geregelt: Normale Abnutzung wird vom Sanitätshaus getragen, Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung oder Unfälle musst du ersetzen. Prüfe den Mietvertrag vor Unterzeichnung auf die Haftungsklausel. Bei Mietrollstühlen über die Krankenkasse ist die Haftung oft auf die gesetzliche Zuzahlung und eine Selbstbeteiligung im Schadensfall begrenzt — erkundige dich vorab beim Sanitätshaus.

Gibt es Rollstuhlverleih für Reisen ins Ausland?

Ja, einige Sanitätshäuser und Online-Mietshops bieten Reise-Rollstuhlverleih mit Lieferung ins Hotel oder in die Ferienwohnung an — auch ins Ausland. Die Kosten liegen je nach Modell und Destination bei 80 – 300 EUR pro Woche plus Versandkosten. Die Krankenkasse beteiligt sich nicht an Reise-Rollstühlen. Tipp: Viele Fluggesellschaften bieten einen kostenlosen Rollstuhl-Service am Flughafen und im Flugzeug an — siehe [Cross-Link /rollstuhl-reisen-flugzeug/].


10. Sozialrat unterstützt dich

Wenn du unsicher bist, ob du Anspruch auf einen Rollstuhl hast, oder wenn deine Krankenkasse den Antrag ablehnt, kannst du dich an folgende Stellen wenden:

  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB, § 32 SGB IX): kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung, bundesweit, über 500 Standorte — teilhabeberatung.de
  • Sozialverband VdK Deutschland: Beratung und Vertretung für Mitglieder, Beitritt ab ca. 78 EUR/Jahr — vdk.de
  • Sozialverband Deutschland (SoVD): Beratung und Vertretung für Mitglieder — sovd.de
  • Verbraucherzentrale: Beratung bei Problemen mit Krankenkassen — verbraucherzentrale.de
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): kostenlose Beratung bei Konflikten mit der Krankenkasse — patientenberatung.de

11. Quellen und weiterführende Links


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13. Keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber informiert dich über deine Rechte bei der Versorgung mit einem Rollstuhl im Krankenhaus, in der Reha-Klinik und im Sanitätshaus. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Sozialverband oder eine Beratungsstelle. Wenn du eine konkrete rechtliche Frage hast oder einen Bescheid deiner Krankenkasse prüfen lassen willst, wende dich bitte an eine der genannten Beratungsstellen oder an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

Rechtsdienstleistungen dürfen in Deutschland nur nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erbracht werden — die Sozialrat-Redaktion ist keine zugelassene Rechtsdienstleisterin. Wir informieren, beraten aber nicht im juristischen Sinne.


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