Merkzeichen aG beantragen: Außergewöhnliche Gehbehinderung & EU-Parkausweis (VersMedV 2026)
Hinweis: Das Merkzeichen aG ist die höchste Stufe der Gehbehinderung und berechtigt dich zum EU-Parkausweis (blaue Plakette), zur Befreiung von der Wertmarke im ÖPNV und zur Kfz-Steuer-Ermäßigung nach § 3a KraftStG. Es setzt einen GdB von mindestens 80 voraus.
🚨 § 152 SGB IX a.F. → § 2 SGB IX n.F.: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die GdB-Definition aus dem SGB IX herausgelöst und in die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Anlage konzentriert. Vor 2018 war die Definition in § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX a.F. verortet; heute regelt § 2 SGB IX n.F. die Begriffsbestimmungen (Menschen mit Behinderungen, Schwerbehinderung), während die Bewertung der GdB/GdS-Werte ausschließlich in der VersMedV Anlage (Teil B GdS-Tabelle) erfolgt. Ältere Quellen mit § 152 SGB IX beziehen sich auf die alte Fassung und sind nicht mehr aktuell.
🚨 Merkzeichen-Wortlaut: Die korrekte Bezeichnung lautet „Merkzeichen aG“ (klein a, groß G). Andere Schreibweisen wie „AG“, „a.G.“ oder „außergewöhnliche Gehbehinderung als Merkzeichen“ sind nicht amtlich. Die Bezeichnung „außergewöhnliche Gehbehinderung“ (Merkzeichen aG) ist im Schwerbehindertenausweis eingetragen und in § 3a Abs. 1 KraftStG (Befreiungs-Norm für Kfz-Steuer) und in der Verwaltungspraxis der Versorgungsämter etabliert. Eine formelle Definition in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Anlage Teil D existiert nicht — die aktuelle Anlage Teil D (Stand 18.06.2026) listet nur G, B und Gl.
Hinweis (§ 3 RDG): Dies ist Information, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit wende dich an die EUTB (§ 32 SGB IX — kostenlos, BMAS-gefördert) oder hole dir einen Beratungshilfe-Schein (§ 44a SGB XII).
Was ist Merkzeichen aG? — Definition nach VersMedV Teil D
Das Merkzeichen aG dokumentiert eine außergewöhnliche Gehbehinderung und bringt dir umfangreiche Nachteilsausgleiche — vor allem beim Parken (EU-Parkausweis) und im öffentlichen Personennahverkehr (Wertmarken-Befreiung). Es ist die höchste Stufe der Gehbehinderung im Schwerbehindertenausweis.
Rechtsgrundlage: VersMedV Teil D, Buchstabe aG
Die Bezeichnung „außergewöhnliche Gehbehinderung“ ist im § 3a Abs. 1 KraftStG kodifiziert. Die medizinische Bewertung folgt der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Anlage Teil B GdS-Tabelle. Die Anlage Teil D (Merkzeichen) enthält Stand 18.06.2026 kein eigenes „aG“-Merkzeichen — es wird in der Verwaltungspraxis als Kombination aus hohem GdB (≥80) und ärztlich dokumentierter Gehunfähigkeit vergeben. Die aktuelle Fassung gilt seit der letzten Anpassung (Stichtag 01.01.2024, BAnz AT 23.11.2023 B1, abgerufen 18.06.2026). Quelle: gesetze-im-internet.de/versmedv/.
Definition: Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen aG wird vergeben, wenn jemand außergewöhnlich in seiner Geh-Fähigkeit eingeschränkt ist — also weit über das Maß einer „erheblichen“ Bewegungsstörung (Merkzeichen G) hinaus. Im Schwerbehindertenausweis erscheint es als kleines aG in der Zeile „Merkzeichen“.
Voraussetzung 1: GdB ≥ 80
In der Praxis der Versorgungsämter wird Merkzeichen aG in der Regel erst ab einem GdB von 80 vergeben. Eine normative Vorgabe „GdB ≥80″ existiert nicht; entscheidend ist die ärztliche Dokumentation der Gehunfähigkeit auf ebener Erde. Wie du einen GdB 50 oder höher beantragst, erklären wir in unserem Beitrag GdB 50 beantragen.
Voraussetzung 2: Gehunfähigkeit auf ebener Erde
Die Geh-Einschränkung muss so schwer sein, dass die betroffene Person sich auf ebener Erde nur wenige Schritte weit oder gar nicht fortbewegen kann. Eine Gehhilfe (Gehstock, Rollator) kann diese Einschränkung nicht ausgleichen. Die VersMedV spricht hier von einer „Funktionsstörung, die das Gehen auf ebener Erde über wenige Schritte hinaus unmöglich macht“.
Klassische Fälle für Merkzeichen aG
Folgende Diagnosen führen erfahrungsgemäß häufig zur Anerkennung von Merkzeichen aG — entscheidend ist aber immer die ärztlich dokumentierte Funktions-Beeinträchtigung:
- Querschnittslähmung (komplett oder inkomplett) ab thorakalem Niveau
- Schwere Arthrose beider Beine oder Hüften mit Gehunfähigkeit trotz Operation
- Zustand nach Doppelamputation der Beine
- Organtransplantation (z. B. Herz, Lunge, Leber, Niere) im ersten Jahr nach OP oder bei dauerhafter Funktionseinschränkung
- Schwere Multiple Sklerose mit Rollstuhlpflicht
- Spastische Tetraparese oder vergleichbare neurologische Bilder
- Schwere Muskeldystrophie im fortgeschrittenen Stadium
- Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung (siehe aber Merkzeichen Bl in unserem Schwester-Beitrag)
Wichtig: Du musst keinen Rollstuhl nutzen, um aG zu bekommen — bei Organtransplantation oder schwerer COPD kann aG auch ohne Rollstuhl vergeben werden, wenn die ärztliche Dokumentation die außergewöhnliche Geh-Einschränkung belegt.
Praxisbeispiel: Querschnittslähmung nach Motorradunfall
Ein 35-jähriger Mann, der vor fünf Jahren einen Motorradunfall mit kompletter Querschnittslähmung ab Th6 erlitten hat. Er ist auf den Rollstuhl angewiesen und kann sich auch mit Gehhilfen nicht auf ebener Erde fortbewegen. Sein GdB liegt bei 100. Merkzeichen aG ist hier die Regeleinstufung — vorausgesetzt, der neurologische Befundbericht dokumentiert die Funktionseinschränkung konkret.
Praxisbeispiel: Schwere beidseitige Coxarthrose
Eine 68-jährige Frau mit schwerer Arthrose beider Hüften, die nach zwei Hüft-Operationen weiterhin unter starken Schmerzen leidet. Sie kann mit Unterarm-Gehstützen etwa 20 Meter ohne Pause gehen; bei Nässe oder Kälte ist die Beweglichkeit noch stärker eingeschränkt. Ihr GdB liegt bei 80. Auch hier kann Merkzeichen aG in Betracht kommen, wenn der orthopädische Befund die Gehunfähigkeit über wenige Schritte hinaus dokumentiert.
Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen aG
Merkzeichen aG bringt dir umfangreiche Mobilitäts-Vorteile und finanzielle Erleichterungen. Welche das konkret sind, erklären wir hier Schritt für Schritt.
EU-Parkausweis (Parkerleichterungen)
Mit dem Merkzeichen aG bekommst du den EU-Parkausweis (blaue Plakette mit EU-Symbol auf weißem Hintergrund). Der EU-Parkausweis gilt EU-weit und berechtigt dich in vielen deutschen Städten zu Parkerleichterungen — zum Beispiel:
- Parken auf Behindertenparkplätzen (soweit nicht durch Zusatzschild ausgeschlossen)
- Parken in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen (mit Sonderregelung der Gemeinde)
- Parken ohne Parkzeitbegrenzung und ohne Parkschein
- Kostenfreies Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat (je nach Kommune)
Wichtig: Der EU-Parkausweis ist kein Freifahrtschein für alle Parkplätze. Du darfst nur dort parken, wo es das Verkehrszeichen 314 (Behindertenparkplatz) oder eine kommunale Sonderregelung erlaubt. Auf „normalen“ Behindertenparkplätzen mit orangefarbenem Schild darfst du ohne Sondergenehmigung in der Regel ebenfalls nicht parken.
Befreiung von der Wertmarke im ÖPNV (§ 228 SGB IX)
Mit Merkzeichen aG bekommst du die Wertmarke für den ÖPNV kostenlos (§ 228 SGB IX). Normalerweise kostet die Wertmarke 104 EUR pro Jahr (Stand 2026, erhöht zum 01.01.2025 nach § 160 Abs. 3 SGB IX) — bei aG entfällt die Gebühr. Die Wertmarke wird ohne Beitrag ausgestellt, wenn du den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG vorlegst. Mehr zu den Voraussetzungen findest du im Beitrag zu Merkzeichen H (gleiche Befreiungs-Regelung).
Kfz-Steuer-Ermäßigung (§ 3a KraftStG)
Wenn du ein Auto auf dich zugelassen hast, bekommst du mit Merkzeichen aG die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer nach § 3a Abs. 1 KraftStG (Merkzeichen H, Bl oder aG). Die 50 %-Ermäßigung nach § 3a Abs. 2 KraftStG gilt nur für Inhaber der orangefarbenen Wertmarke ohne H/Bl/aG (= § 228 SGB IX-Wertmarke). Wichtig: Die Befreiung muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden — sie gilt nicht automatisch mit dem Schwerbehindertenausweis. Die Beantragung läuft über das Hauptzollamt oder das Finanzamt am Wohnort. Wichtig: Die Ermäßigung muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden — sie gilt nicht automatisch mit dem Schwerbehindertenausweis. Die Beantragung läuft über das Hauptzollamt oder das Finanzamt am Wohnort.
Steuer-Pauschbetrag (§ 33b EStG)
Mit Merkzeichen aG bekommst du den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG nach deinem GdB-Wert (siehe Tabelle). Menschen mit dem Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) oder Taubblinde erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 7.400 EUR pro Jahr (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG) — Merkzeichen aG allein löst diesen erhöhten Satz NICHT aus. Beispiel: GdB 100 = 2.840 EUR; GdB 100 mit Merkzeichen H = 7.400 EUR (alternativ, nicht kumulierbar). werden zusätzlich zum GdB-Pauschbetrag steuerfrei gestellt. Bei einem GdB von 100 mit Merkzeichen aG ergibt das insgesamt 7.400 EUR Steuer-Freibetrag pro Jahr. Den Antrag stellst du beim Finanzamt über die Einkommensteuererklärung (Anlage „Behinderung“ oder „Außergewöhnliche Belastungen“). Details findest du in unserem Beitrag zu Merkzeichen H (gleiche Pauschbetrag-Stufe).
Wohngeld-Freibetrag (§ 17 Nr. 1 WoGG)
Wenn du Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bekommst oder beantragen willst, gibt es einen Schwerbehinderten-Freibetrag nach § 17 Nr. 1 WoGG: 1.800 EUR pro Jahr werden nicht auf das Wohngeld angerechnet, wenn du einen GdB von 100 hast ODER einen GdB unter 100 und Pflegegrad 4 oder 5 nachweisen kannst. Merkzeichen aG allein reicht hierfür nicht — es kommt auf den GdB-Wert und/oder Pflegegrad an.
Voraussetzungen im Detail
Damit das Versorgungsamt Merk

zeichen aG anerkennt, müssen mehrere Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Wir erklären sie hier im Detail.
GdB ≥ 80
Merkzeichen aG setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 80 voraus. Wer einen GdB zwischen 50 und 70 hat, kommt in der Regel nicht für aG in Frage — auch wenn die Geh-Einschränkung im Alltag gravierend ist. Wer einen GdB zwischen 70 und 80 hat, kann aG nur in Ausnahmefällen mit besonders schwerer ärztlicher Dokumentation bekommen.
Gehunfähigkeit über wenige Schritte
Zentrale Voraussetzung ist die Gehunfähigkeit auf ebener Erde über wenige Schritte hinaus. Das bedeutet konkret: Die betroffene Person kann sich nicht oder nur wenige Meter ohne fremde Hilfe oder Gehhilfe fortbewegen. Eine Gehhilfe (Gehstock, Rollator) kann die Einschränkung nicht ausgleichen — wer mit Rollator 200 Meter gehen kann, hat in der Regel keinen Anspruch auf aG, sondern auf das leichtere Merkzeichen G.
Dokumentation durch ärztliche Befunde
Die Voraussetzungen müssen ärztlich dokumentiert sein. Folgende Befundberichte sind typisch:
- Neurologische Befunde bei Querschnittslähmung, MS, Spastik
- Orthopädische Befunde bei schwerer Arthrose, Doppelamputation
- Unfallchirurgische Befunde bei Zustand nach Unfall
- Transplantationsmedizinische Befunde bei Organtransplantation
- Internistische Befunde bei schwerer COPD, Herzerkrankung mit Belastungs-Atemnot
Entscheidend ist die konkrete Funktions-Beschreibung: Wie viele Meter kann die Person auf ebener Erde gehen? Ist die Gehfähigkeit mit Gehhilfen verbessert? Wie sieht es im Alltag aus (Wohnung verlassen, Einkaufen, Arztbesuche)?
Wann Merkzeichen aG NICHT vergeben wird
Merkzeichen aG ist nicht für folgende Konstellationen vorgesehen:
- „Normale“ Rollstuhl-Nutzung mit Transfer-Möglichkeit (z. B. aus dem Rollstuhl aufstehen können) — hier reicht in der Regel Merkzeichen G
- Reine Sehstörungen ohne Geh-Einschränkung — hier ist das Merkzeichen Bl (blind) der richtige Antrag, nicht aG
- Vorrübergehende Geh-Einschränkung nach Operation oder Unfall, wenn die Besserung absehbar ist — aG setzt eine dauerhafte Einschränkung voraus (voraussichtlich länger als 6 Monate)
- GdB unter 80 — auch bei schwerster Geh-Einschränkung reicht ein GdB unter 80 nicht aus
EU-Parkausweis — wie beantragen?
Den EU-Parkausweis beantragst du entweder zusammen mit dem GdB-Antrag oder nachträglich mit dem fertigen Schwerbehindertenausweis. Wir erklären den Ablauf.
Antrag beim Versorgungsamt oder der Straßenverkehrsbehörde
In den meisten Bundesländern beantragst du den EU-Parkausweis beim Versorgungsamt zusammen mit dem GdB-Antrag. Wenn du den Schwerbehindertenausweis schon hast, kannst du den EU-Parkausweis auch direkt bei der Straßenverkehrsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde beantragen. Welche Behörde zuständig ist, erfährst du bei deinem Bürgeramt oder auf der Website deiner Stadtverwaltung.
Gebühr
Die Gebühr für den EU-Parkausweis variiert je nach Bundesland: 10 bis 30 EUR. In vielen Bundesländern ist der EU-Parkausweis gebührenfrei, wenn er gleichzeitig mit dem GdB-Antrag gestellt wird. Erkundige dich vorher bei deiner zuständigen Behörde.
Gültigkeit und Nutzung
Der EU-Parkausweis gilt EU-weit. In Deutschland ist er auf Behindertenparkplätzen mit dem Verkehrszeichen 314 sowie in ausgewählten Zonen mit Sonderregelung gültig. Im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Regeln — die meisten EU-Länder erkennen den EU-Parkausweis an, aber die konkreten Parkerleichterungen variieren. Eine Übersicht der EU-Länder-Regelungen findest du auf der Website der EU-Kommission.
Wichtig: EU-Parkausweis ist kein Freifahrtschein
Der EU-Parkausweis berechtigt dich nicht dazu, auf allen Behindertenparkplätzen zu parken. „Normale“ Behindertenparkplätze mit orangefarbenem Schild (Schild 314 ohne Zusatz) sind für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, Bl oder H reserviert — wer nur Merkzeichen G hat, darf dort nicht parken, auch wenn er einen EU-Parkausweis besitzt. Welche Parkerleichterungen konkret in deiner Stadt gelten, erfährst du bei der Straßenverkehrsbehörde.
Antrag auf Merkzeichen aG — Verfahren
Den Antrag auf Merkzeichen aG stellst du

am besten zusammen mit dem GdB-Antrag beim Versorgungsamt. Wir erklären das Verfahren Schritt für Schritt.
Zusammen mit dem GdB-Antrag
Merkzeichen aG wird im selben Antragsformular mit beantragt wie der GdB selbst. Auf dem Antragsformular des Versorgungsamts kreuzt du an, welche Merkzeichen du beantragen willst (G, aG, B, H, Bl, RF, TBL). Beantrage alle Merkzeichen, die deiner Meinung nach in Frage kommen — das Versorgungsamt prüft und entscheidet, welche anerkannt werden.
Befundberichte und ärztliche Unterlagen
Dem Antrag fügst du aktuelle Befundberichte bei. Folgende Unterlagen erhöhen die Erfolgsaussicht:
- Aktueller orthopädischer Befund mit Beschreibung der Geh-Funktion (Meterzahl, Gehhilfe, Sturzrisiko)
- Aktueller neurologischer Befund bei MS, Parkinson, Spastik
- Operationsbericht bei Organtransplantation oder Gelenkersatz
- Reha-Entlassungsbericht nach stationärer Behandlung
- Pflegegutachten mit Pflegegrad und konkreter Hilfs-Bedürftigkeit
Entscheidend ist, dass die Befunde die Geh-Funktion konkret beschreiben — also nicht nur die Diagnose nennen, sondern die Auswirkungen auf das Gehen dokumentieren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für einen GdB-Antrag mit Merkzeichen aG beträgt 2 bis 6 Monate, je nach Bundesland und Auslastung des Versorgungsamts. Bei schweren Diagnosen (z. B. Querschnittslähmung, Organtransplantation) kann die Bearbeitung beschleunigt werden, wenn du einen entsprechenden Hinweis auf dem Antrag gibst.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Wenn das Versorgungsamt Merkzeichen aG ablehnt, hast du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids das Recht auf Widerspruch. Der Widerspruch ist kostenlos und formlos möglich (schriftlich oder zur Niederschrift beim Versorgungsamt). Im Widerspruch solltest du auf die ärztlichen Befunde verweisen und konkret darlegen, warum die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du vor dem Sozialgericht klagen — die Klage ist gerichtsgebührenfrei (§ 183 SGG). Mehr zum Widerspruchsverfahren findest du in unserem Ratgeber Widerspruch gegen Jobcenter und Sozialamt.
Häufige Irrtümer über Merkzeichen aG
Zum Merkzeichen aG kursieren viele Missv

erständnisse. Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf.
Irrtum 1: „Merkzeichen aG = Rollstuhl-Pflicht“
Falsch. Merkzeichen aG bedeutet nicht automatisch, dass du Rollstuhl nutzt. Auch bei Organtransplantation oder schwerer COPD kann aG vergeben werden, wenn die ärztliche Dokumentation die außergewöhnliche Geh-Einschränkung belegt. Entscheidend ist die Funktions-Beschreibung, nicht die Gehhilfe.
Irrtum 2: „Mit EU-Parkausweis darf ich überall parken“
Falsch. Der EU-Parkausweis berechtigt dich nur auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen (Verkehrszeichen 314) und in Zonen mit Sonderregelung. Auf „normalen“ Behindertenparkplätzen mit orangefarbenem Schild ohne Sonderregelung darfst du nicht parken, wenn du nur Merkzeichen aG hast. Die konkreten Parkerleichterungen in deiner Stadt erfährst du bei der Straßenverkehrsbehörde.
Irrtum 3: „Merkzeichen aG ist automatisch bei Querschnittslähmung“
Falsch. Auch bei Querschnittslähmung muss Merkzeichen aG explizit beantragt und ärztlich begründet werden. Das Versorgungsamt erkennt aG nicht automatisch mit der Diagnose — die Funktions-Beschreibung im Befundbericht ist entscheidend.
Irrtum 4: „Merkzeichen aG und G sind dasselbe“
Falsch. Merkzeichen G (erhebliche Bewegungsbehinderung) ist die leichteste Stufe der Gehbehinderung, Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) die schwerste. Der Unterschied ist erheblich: Nur mit aG bekommst du den EU-Parkausweis und die Wertmarken-Befreiung. Wenn du wissen willst, ob G für dich in Frage kommt, lies unseren Beitrag zu Merkzeichen G.
FAQ
Bekomme ich Merkzeichen aG bei Multipler Sklerose?
Ja, bei Rollstuhl-Pflicht oder schwerer Gehunfähigkeit. Multiple Sklerose kann je nach Schweregrad und Verlauf zu verschiedenen Merkzeichen führen: Merkzeichen G bei erheblicher Gangstörung mit Gehhilfe, Merkzeichen aG bei Rollstuhl-Pflicht oder Gehunfähigkeit über wenige Schritte. Entscheidend ist die dokumentierte Funktions-Beeinträchtigung im neurologischen Befund.
Was ist der Unterschied zwischen aG und Bl?
aG = Gehbehinderung, Bl = Blindheit. Merkzeichen aG dokumentiert eine außergewöhnliche Gehbehinderung und berechtigt zum EU-Parkausweis und zur Wertmarken-Befreiung. Merkzeichen Bl dokumentiert Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung und berechtigt unter anderem zur Rundfunkbeitrags-Befreiung und ebenfalls zum EU-Parkausweis. Die Rechte überschneiden sich teilweise, die Voraussetzungen sind aber verschieden. Details findest du in unserem Beitrag zu Merkzeichen Bl.
Bekomme ich den EU-Parkausweis sofort mit Merkzeichen aG?
Ja, in der Regel gleichzeitig mit dem Ausweis. Wenn du Merkzeichen aG im GdB-Antrag mit beantragst, wird der EU-Parkausweis in den meisten Bundesländern zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Erkundige dich beim Versorgungsamt nach den Details.
Muss ich den EU-Parkausweis bei jeder Autofahrt mitführen?
Ja. Der EU-Parkausweis muss im Fahrzeug sichtbar angebracht sein (in der Regel hinter der Windschutzscheibe). Wenn du ohne EU-Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkst, riskierst du ein Bußgeld.
Gilt der EU-Parkausweis im Ausland?
Ja, EU-weit. Der EU-Parkausweis wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Die konkreten Parkerleichterungen variieren aber von Land zu Land. Eine aktuelle Übersicht findest du auf der Website der EU-Kommission (ec.europa.eu).
Was ist der Unterschied zwischen Merkzeichen B und Merkzeichen aG?
Merkzeichen B = Begleitperson-Berechtigung, Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung. Beide Merkzeichen werden im Schwerbehindertenausweis eingetragen, sind aber unabhängig voneinander. Merkzeichen B bekommst du, wenn du ständig eine Begleitperson brauchst; Merkzeichen aG bekommst du bei außergewöhnlicher Gehbehinderung. Du kannst beide Merkzeichen gleichzeitig haben. Details zu Merkzeichen B findest du in unserem Beitrag zu Merkzeichen B.
Hinweis SoRaKI
Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.
Hinweis § 3 RDG
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheit wende dich an eine EUTB-Beratungsstelle (§ 32 SGB IX, kostenlos, BMAS-gefördert) oder hole dir einen Beratungshilfe-Schein (§ 44a SGB XII) und konsultiere eine/n Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.

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