Rollstuhl mieten 2026: kurzfristig + Sanitätshaus

Rollstuhl mieten 2026: kurzfristig + Sanitätshaus

Du brauchst kurzfristig einen Rollstuhl — nach einer Operation, einem Unfall, einer Reha oder weil ein Angehöriger vorübergehend nicht mehr laufen kann. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Möglichkeiten du hast, einen Rollstuhl zu mieten, wer die Kosten übernimmt und welche Schritte du gehen musst. Wir erklären dir auch, welche typischen Fehler bei der Antragstellung passieren und was du tun kannst, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt.

Kurz und kompakt: Was kostet ein Rollstuhl zur Miete?

Rollstühle zur Miete kosten je nach Modell zwischen 25 und 450 Euro pro Monat. Ein Standardrollstuhl im Sanitätshaus ist häufig schon ab 25 Euro pro Monat zu haben, ein Pflegerollstuhl kostet 90 bis 250 Euro pro Monat, und ein Elektrorollstuhl liegt bei 150 bis 450 Euro pro Monat. Hinzu kommen oft eine Kaution (50 bis 200 Euro) und eine Reinigungspauschale bei Rückgabe. Wenn du eine ärztliche Verordnung hast und der Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die vollen Mietkosten — du zahlst dann nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Verordnung.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Rollstuhl-Miete?

Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung mit einem Rollstuhl ist § 33 SGB V (Hilfsmittel). Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Hilfsmittelverzeichnis-Produktgruppe 18

Rollstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 18 erfasst. Dort sind Standardrollstühle (18.50.01), Leichtgewicht- und Aktivrollstühle (18.50.02), Pflegerollstühle (18.50.03), Elektrorollstühle (18.50.04) und Rollstuhl-Zubehör (18.99.x) gelistet. Welche Hilfsmittelpositionsnummer für deinen Fall die richtige ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit dem Sanitätshaus.

Verordnung über das Sanitätshaus

Wenn die Ärztin oder der Arzt einen Rollstuhl verordnet, geschieht das auf einem speziellen Hilfsmittel-Rezept (Formular 16 oder 16A). Das Sanitätshaus prüft die Verordnung, holt die Genehmigung der Krankenkasse ein und stellt dir den Rollstuhl dann leihweise zur Verfügung. Die leihweise Überlassung ist der Regelfall — die Krankenkasse muss das Hilfsmittel nicht kaufen, wenn eine Miete wirtschaftlicher ist (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB V sinngemäß).

Leihweise Überlassung vs. Kauf — der Unterschied

Bei einer leihweisen Überlassung bleibst du Eigentümerin oder Eigentümer des Anspruchs, das Sanitätshaus bleibt Eigentümerin des Rollstuhls. Du nutzt ihn so lange, wie du ihn brauchst, und gibst ihn zurück, wenn die medizinische Notwendigkeit endet. Beim Kauf wird der Rollstuhl dein Eigentum. Welche Variante für dich die richtige ist, hängt von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ab — bei kurzfristigem Bedarf (Wochen bis wenige Monate) ist Miete fast immer wirtschaftlicher.

Kurzfristig mieten: Sanitätshaus, Krankenhaus, Pflegekasse

Es gibt mehrere Wege, kurzfristig an einen Rollstuhl zu kommen. Welcher Weg für dich der richtige ist, hängt davon ab, wer die Kosten übernimmt und wie dringend du den Rollstuhl brauchst.

Sanitätshaus vor Ort (häufigste Lösung)

Das Sanitätshaus ist die häufigste Anlaufstelle für eine Rollstuhl-Miete. Du brauchst eine ärztliche Verordnung, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung). Viele Sanitätshäuser liefern den Rollstuhl auch nach Hause und holen ihn nach Ende der Mietzeit wieder ab. Die Auswahl ist groß, die Lieferzeit beträgt oft nur ein bis drei Werktage.

Klinik-Verleih bei Krankenhausaufenthalt oder Reha

Während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer stationären Reha bekommst du in der Regel vom Haus einen Rollstuhl gestellt — die Kosten trägt die Klinik bzw. die Reha-Einrichtung. Nach der Entlassung kann das Krankenhaus-Sozialdienst oder der Reha-Sozialdienst eine Rollstuhl-Versorgung für zu Hause organisieren. Das funktioniert auch dann, wenn die Reha noch läuft und du am Wochenende oder in Übergangszeiten nach Hause möchtest.

Pflegekasse: Wenn die Pflegeperson entlastet werden muss

Wenn du oder ein Angehöriger einen Pflegegrad (2 bis 5) habt und die Rollstuhl-Miete dazu dient, die Pflege zu erleichtern, kommt unter Umständen die Pflegekasse als Kostenträgerin in Frage. Relevant ist dann § 40 Abs. 1 SGB XI (Pflegehilfsmittel) oder § 39 SGB XI (Verhinderungspflege). Die Abgrenzung zur Krankenkasse ist nicht immer einfach — wenn die Rollstuhl-Versorgung primär der Krankenbehandlung dient, ist die Krankenkasse zuständig; dient sie primär der Pflegeerleichterung, kann die Pflegekasse zuständig sein. Im Zweifelsfall stellst du den Antrag bei beiden und dokumentierst die Entscheidung.

Sozialamt und Eingliederungshilfe (§ 75 SGB XII / § 90 SGB IX)

Wenn weder Krankenkasse noch Pflegekasse zahlen und du oder dein Angehöriger eine wesentliche Behinderung habt, kann die Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX zuständig sein. Das ist seit der BTHG-Reform zum 1. Januar 2020 für alle körperlichen Behinderungen der Regelfall. Das Sozialamt ist dann der zuständige Rehabilitationsträger. Du stellst den Antrag beim zuständigen Bezirk oder beim Landesamt für Eingliederungshilfe — die Adresse findest du auf der Website deines Bundeslandes. Wenn du Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter beziehst, ist das Sozialamt nach § 75 SGB XII (Hilfe zur Gesundheit) eine weitere Anlaufstelle.

Was kostet die Rollstuhl-Miete? Preise im Überblick

Die folgenden Preise sind Orientierungswerte und keine verbindliche Preisliste. Die tatsächlichen Mietkosten hängen vom Sanitätshaus, der Region und der Vertragsgestaltung mit der Krankenkasse ab. Frage immer nach einem schriftlichen Mietvertrag mit klarer Kostenaufstellung.

Standardrollstuhl: 25–90 € pro Monat

Standardrollstühle sind die häufigste Miet-Variante. Sie wiegen 15 bis 20 Kilogramm, sind klappbar und für den kurzfristigen Einsatz gedacht. Die Monatsmiete liegt meist zwischen 25 und 90 Euro. Bei ärztlicher Verordnung und Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.01 übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten.

Leichtgewicht-/Aktivrollstuhl: 60–180 € pro Monat

Leichtgewicht-Rollstühle wiegen 8 bis 14 Kilogramm und sind für Menschen gedacht, die den Rollstuhl selbstständig bewegen können. Die Monatsmiete liegt bei 60 bis 180 Euro. Auch hier ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich, wenn das Hilfsmittel im Verzeichnis gelistet ist (18.50.02).

Pflegerollstuhl / Multifunktionsrollstuhl: 90–250 € pro Monat

Pflegerollstühle sind für Menschen gedacht, die nicht selbstständig fahren können und geschoben werden müssen. Sie haben oft verstellbare Rückenlehnen, abnehmbare Armlehnen und kleine Räder. Die Monatsmiete liegt bei 90 bis 250 Euro. Die Kostenübernahme läuft über die Krankenkasse (18.50.03) oder die Pflegekasse (§ 40 SGB XI).

Elektro-Rollstuhl: 150–450 € pro Monat

Elektrorollstühle werden nur in seltenen Fällen gemietet, weil sie sehr teuer sind und die Genehmigung durch die Krankenkasse aufwendig ist. Die Monatsmiete liegt bei 150 bis 450 Euro. In den meisten Fällen ist eine langfristige Versorgung mit Kauf wirtschaftlicher. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine ärztliche Begründung vorliegt und der Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist (18.50.04).

Kaution und Reinigungs-Pauschalen

Viele Sanitätshäuser verlangen eine Kaution zwischen 50 und 200 Euro, die du bei Rückgabe zurückbekommst. Manche Sanitätshäuser berechnen außerdem eine Reinigungspauschale zwischen 20 und 60 Euro, wenn der Rollstuhl stark verschmutzt zurückgegeben wird. Diese Kosten sind in der Miet-Kosten-Tabelle der Krankenkasse nicht enthalten — du solltest vorab klären, welche Zusatzkosten anfallen.

So läuft die Miete Schritt für Schritt ab

Wenn du einen Rollstuhl mieten willst und die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll, sind vier Schritte nötig.

1. Ärztliche Verordnung (§ 33 SGB V)

Die Ärztin oder der Arzt stellt eine Verordnung über einen Rollstuhl aus. Auf der Verordnung sollte stehen, welche Art von Rollstuhl (Standard, Leichtgewicht, Pflege, Elektro) und welche Hilfsmittelpositionsnummer (18.50.x) medizinisch notwendig ist. Außerdem sollte eine Diagnose und die voraussichtliche Nutzungsdauer angegeben werden.

2. Genehmigung Krankenkasse (§ 33 Abs. 1 SGB V)

Das Sanitätshaus reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und ob die medizinische Notwendigkeit plausibel dargelegt ist. Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 14 Tage. Bei einer kurzfristigen Versorgung kann das Sanitätshaus einen Eilantrag stellen — die Krankenkasse muss dann innerhalb von 5 Tagen entscheiden.

3. Sanitätshaus wählen + Vertrag abschließen

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt hat, suchst du dir ein Sanitätshaus, das die Leihweise Überlassung übernimmt. Du schließt einen Mietvertrag ab, in dem die Monatsmiete, die Kaution, die Reinigungspauschale und die Rückgabebedingungen geregelt sind. Du kannst das Sanitätshaus frei wählen — die Krankenkasse darf dir kein bestimmtes Sanitätshaus vorschreiben.

4. Abholung oder Lieferung + Einweisung

Das Sanitätshaus liefert den Rollstuhl zu dir nach Hause oder du holst ihn ab. Du bekommst eine Einweisung in die Bedienung — insbesondere bei Elektrorollstühlen ist das wichtig. Wenn der Rollstuhl nicht passt oder nicht funktioniert, hat das Sanitätshaus nachzubessern oder auszutauschen.

Rollstuhl mieten ohne ärztliche Verordnung — geht das?

Ja, das geht. Du kannst einen Rollstuhl auch ohne ärztliche Verordnung mieten, wenn du ihn selbst bezahlen willst. Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Selbstzahler-Miete im Sanitätshaus

Die meisten Sanitätshäuser vermieten Rollstühle auch an Selbstzahler. Du brauchst keine ärztliche Verordnung und keine Genehmigung der Krankenkasse. Du schließt einen privaten Mietvertrag ab und zahlst die Miete selbst. Das ist sinnvoll, wenn du den Rollstuhl nur sehr kurz brauchst (zum Beispiel für einen Wochenendbesuch) oder wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt und du die Sache selbst regeln willst.

Leihrollstühle von DRK, Malteser, Kirche

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Malteser und einige kirchliche Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie) verleihen Rollstühle zu günstigen Preisen oder sogar kostenlos. Die Bedingungen sind je nach Ortsverein unterschiedlich. Erkundige dich bei deinem lokalen Verband, ob ein Leihrollstuhl verfügbar ist.

Online-Mietshops und Mietbörsen

Es gibt mittlerweile auch Online-Anbieter, die Rollstühle und andere Hilfsmittel vermieten. Die Preise sind oft günstiger als im Sanitätshaus vor Ort, aber du musst den Rollstuhl selbst abholen oder die Lieferung extra bezahlen. Achte auf eine seriöse Anbieterin, die eine Einweisung anbietet und einen Mietvertrag mit klaren Bedingungen ausstellt.

Was tun, wenn die Krankenkasse die Miete ablehnt?

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für den Rollstuhl ablehnt, hast du mehrere Möglichkeiten.

Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG)

Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Rechtsbehelfsbelchrung am Ende des Bescheids. Der Widerspruch ist formlos möglich — am besten schriftlich per Post oder Fax mit Unterschrift. Im Widerspruch solltest du begründen, warum die ärztliche Verordnung die Notwendigkeit des Rollstuhls belegt und warum die Ablehnung der Krankenkasse nicht nachvollziehbar ist.

Sozialverband VdK, SoVD oder Sozialberatung einschalten

Wenn du dir den Widerspruch nicht selbst zutraust, kannst du dich an einen Sozialverband wie den VdK Deutschland oder den Sozialverband Deutschland (SoVD) wenden. Die Mitgliedschaft kostet zwischen 60 und 100 Euro pro Jahr und beinhaltet eine rechtliche Beratung sowie Vertretung im Widerspruchsverfahren. Viele Sozialberatungsstellen (Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband) helfen auch ohne Mitgliedschaft.

Klage vor dem Sozialgericht (entgeltfrei, § 183 SGG)

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für dich entgeltfrei — du brauchst keine Anwältin oder keinen Anwalt und zahlst keine Gerichtskosten (§ 183 SGG). Wenn du gewinnst, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Miete rückwirkend.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt die Rollstuhl-Miete bei einem Unfall in der Freizeit?

Wenn der Unfall nicht durch eine Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung abgedeckt ist, übernimmt die Krankenkasse die Rollstuhl-Versorgung nach § 33 SGB V. Du brauchst eine ärztliche Verordnung und das Sanitätshaus holt die Genehmigung ein. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung zahlst du selbst.

Kann ich den Rollstuhl auch länger als sechs Monate mieten?

Ja, eine längere Mietzeit ist möglich. Die Krankenkasse genehmigt die Miete in der Regel für die voraussichtliche Nutzungsdauer. Wenn du den Rollstuhl dauerhaft brauchst, kann eine langfristige Versorgung mit Kauf wirtschaftlicher sein. Sprich mit dem Sanitätshaus über die Optionen.

Was passiert, wenn der Rollstuhl kaputt geht?

Wenn der Rollstuhl durch normalen Gebrauch kaputtgeht, ist das Sanitätshaus für die Reparatur zuständig — du zahlst nichts extra. Wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder Gewalteinwirkung entstanden ist, musst du möglicherweise für die Reparaturkosten aufkommen. Kläre das vorab im Mietvertrag.

Kann ich den Rollstuhl ins Ausland mitnehmen?

Das kommt auf das Reiseland und die Dauer der Reise an. Innerhalb der EU übernimmt die Krankenkasse die Miete in der Regel auch im Ausland — du brauchst aber eine vorherige Genehmigung. Außerhalb der EU ist eine Mitnahme meistens nicht möglich. Erkundige dich vor Reiseantritt beim Sanitätshaus und der Krankenkasse.

Bekomme ich einen Rollstuhl auch ohne Pflegegrad?

Ja, die Versorgung mit einem Rollstuhl ist unabhängig vom Pflegegrad. Die Krankenkasse zahlt nach § 33 SGB V, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Ein Pflegegrad ist nur relevant, wenn die Pflegekasse zuständig sein soll (§ 40 SGB XI).

Wie schnell bekomme ich einen Rollstuhl?

Bei einer ärztlichen Verordnung und einem Sanitätshaus vor Ort kann die Versorgung innerhalb von ein bis drei Werktagen erfolgen. Bei einer Eil-Genehmigung der Krankenkasse ist es noch schneller. Wenn du den Rollstuhl am selben Tag brauchst (zum Beispiel nach einer Notfall-OP), kannst du im Krankenhaus-Sozialdienst nachfragen, ob eine Überbrückung möglich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Mietrollstuhl und Leihrollstuhl?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Ein „Mietrollstuhl“ wird im Sanitätshaus gegen monatliche Gebühr vermietet. Ein „Leihrollstuhl“ wird häufig von DRK, Malteser oder Kirche kostenlos oder gegen Spende verliehen. In beiden Fällen bist du nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Rollstuhls.

Sozialrat unterstützt dich

Wenn du unsicher bist, welcher Kostenträger für deinen Rollstuhl zuständig ist, oder wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, kannst du dich an Sozialrat Deutschland e.V. wenden. Wir helfen dir, den richtigen Antrag zu stellen, einen Widerspruch zu formulieren oder eine Klage vorzubereiten. Die Erstberatung ist kostenlos — schreib uns einfach über das Kontaktformular oder ruf uns an.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Anliegen empfehlen wir die Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Sozialrecht oder durch einen Sozialverband wie VdK oder SoVD.

Quellen und weiterführende Links

  • § 33 SGB V (Hilfsmittel) — gesetze-im-internet.de
  • § 47 SGB IX (Hilfsmittel als Reha-Leistung) — gesetze-im-internet.de
  • § 90 SGB IX (Leistungen zur Mobilität, Eingliederungshilfe) — gesetze-im-internet.de
  • § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel) — gesetze-im-internet.de
  • § 75 SGB XII (Hilfe zur Gesundheit) — gesetze-im-internet.de
  • § 84 SGG (Widerspruchsfrist 1 Monat) — gesetze-im-internet.de
  • § 183 SGG (Kostenfreiheit Sozialgerichtsverfahren) — gesetze-im-internet.de
  • Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes — rehadat-gkv.de
  • Sozialverband VdK Deutschland — vdk.de
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) — sovd.de

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