Rollator mieten oder kaufen 2026: Reha-Stoff
Du brauchst einen Rollator, bist dir aber unsicher: Miete oder Kauf? In diesem Ratgeber zeigen wir dir die wichtigsten Entscheidungskriterien 2026 — von Reha-Stoff und Sanitätshaus-Miete über Krankenkassen-Zuschuss bis zur Zuzahlung. So findest du heraus, welche Variante zu deiner Situation passt.
Kurzfassung (Featured Snippet): Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Rollator in der Regel komplett über die § 33 SGB V-Hilfsmittelversorgung. Deshalb mietest du den Rollator beim Sanitätshaus erstmal nur — du kaufst ihn nicht selbst. Nach Ende der Versorgungsdauer (oft 6-12 Monate) geht der Rollator zurück, und du bekommst bei Bedarf einen neuen. Kaufen lohnt sich nur, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt (etwa bei reinen Komfort-Modellen ohne ärztliche Verordnung).
Warum die Frage „Mieten oder Kaufen?“ bei Rollatoren oft falsch gestellt ist
Viele Leserinnen und Leser denken zuerst an die Wahl wie bei einem Auto: mieten oder gleich kaufen? Bei Hilfsmitteln nach § 33 SGB V ist die Lage aber eine andere — die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Versorgung mit dem Rollator entweder als Leihgabe (häufigste Form) oder als Eigentumsüberlassung (seltener). Beides ist keine klassische Miete im zivilrechtlichen Sinn und kein freier Kauf. Du bezahlst in beiden Fällen nicht den vollen Verkaufspreis des Geräts. Stattdessen organisiert die Krankenkasse die Versorgung mit einem Vertragspartner (Sanitätshaus, Care-Markt oder Reha-Fachhandel). Deshalb reden wir im Folgenden bewusst von „Miete über das Sanitätshaus“ und „Kauf aus eigener Tasche“.
Hinweis zur Du-Form: Wir sprechen dich auf dieser Seite direkt mit „du“ an. Das ist die Lese-Form des Sozialrat Deutschland e.V. — sachlich, respektvoll und auf Augenhöhe.
Was § 33 SGB V zu Miet-Modellen sagt
§ 33 Abs. 1 SGB V garantiert Versicherten einen Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind (sinngemäße Wiedergabe). Abs. 5 lässt die Krankenkasse Hilfsmittel leihweise überlassen. Abs. 6 erlaubt Versicherten, alle Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind. Daraus folgt die Miete über Sanitätshäuser: Du holst dir beim Arzt eine Verordnung (siehe Rollator-Verordnung Arzt), die Krankenkasse genehmigt das Hilfsmittel, und das Sanitätshaus liefert es — entweder als Leihgabe oder als Eigentums-Modell. Bei Standard-Rollatoren (PG 10 im Hilfsmittelverzeichnis) ist die Leihgabe üblich.
Welche Produktgruppe das betrifft, liest du im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 10 („Gehhilfen“). Rollatoren, Gehgestelle und Gehwagen findest du dort als zugelassene Hilfsmittel.
Drei typische Modelle im Überblick
| Modell | Wer trägt die Kosten? | Eigentum am Rollator | Sinnvoll wenn … |
|---|---|---|---|
| ——– | ———————- | ———————— | —————— |
| Leihgabe über Sanitätshaus (§ 33 SGB V) | Krankenkasse (abzüglich 10 EUR Zuzahlung) | Bleibt beim Sanitätshaus | Standard-Rollator mit ärztlicher Verordnung |
| Eigentumsüberlassung (selten) | Krankenkasse | Geht auf dich über | Auf Wunsch oder bei langfristiger Versorgung |
| Kauf aus eigener Tasche | Du | Du | Komfort-Rollator ohne Rezept oder selbst gewünschtes Sondermodell |
Wann das Sanitätshaus-Miet-Modell greift
Du bekommst eine ärztliche Verordnung (Muster 16, Heilmittelverordnung mit Hilfsmitteleintrag). Das Sanitätshaus prüft, ob die Leihgabe möglich ist — meist ohne Probleme, weil das Hilfsmittelverzeichnis die Versorgung so vorsieht. Du unterschreibst einen Leihvertrag, und das Sanitätshaus behält das Eigentum. Vorteil: Wenn etwas kaputt geht, tauscht das Sanitätshaus den Rollator aus. Wenn du ihn nicht mehr brauchst, holen sie ihn wieder ab.
Wann die Krankenkasse den Kauf übernimmt
In seltenen Fällen — etwa bei besonderen Versorgungsbedürfnissen oder wenn kein Leihgerät verfügbar ist — genehmigt die Krankenkasse eine Eigentumsüberlassung. Dann geht das Gerät in dein Eigentum über. Das ist bei Standard-Rollatoren unüblich, kommt aber bei Spezialmodellen vor.
Wann du wirklich selbst kaufst
Wenn du einen Rollator ohne ärztliche Verordnung haben möchtest — zum Beispiel als Zweitgerät für den Garten, für Reisen oder als Ergänzung zum Leihgerät — dann kaufst du auf eigene Rechnung. Preise zwischen 80 EUR (einfache Modelle) und 800 EUR (Premium-Outdoor-Rollatoren) sind üblich. In dem Fall bezahlst du selbst und bekommst keine Erstattung.
Was kostet die Miete — und warum du meist nichts zahlst
Die Miete beim Sanitätshaus ist im Versorgungsvertrag zwischen Krankenkasse und Sanitätshaus geregelt. Du zahlst keine klassische Monatsmiete, sondern lediglich die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V von 10 EUR pro Hilfsmittel (bei einem Rollator also einmalig 10 EUR). Hinzu kommen ggf. 5-10 EUR Eigenanteil für individuelle Anpassungen.
Achtung, falls dir das Sanitätshaus trotzdem eine Miete berechnet: Wenn die Krankenkasse das Hilfsmittel genehmigt hat, darf das Sanitätshaus dir keine zusätzliche Miete in Rechnung stellen. In dem Fall sofort die Krankenkasse informieren oder den Rollator-Zuschuss-Artikel lesen.
Kosten beim Kauf auf eigene Rechnung
Falls du ohne Verordnung kaufst, hast du folgende Preis-Spannweite (Stand 2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Einfache Standard-Rollatoren: 80-180 EUR (Reha-Stoff, Online-Versandhandel)
- Komfort-Rollatoren mit Sitz und Bremse: 180-350 EUR
- Outdoor-Rollatoren mit großen Reifen: 350-600 EUR
- Premium-Rollatoren (Carbon, Spezial-Reifen): 600-1.200 EUR
- Scewo Bro Treppensteiger: deutlich höher, Spezialversorgung über Einzelantrag nach § 33 SGB V bei der Krankenkasse; eine pauschale Produktgruppen-Zuordnung im Hilfsmittelverzeichnis existiert nicht.
Gebrauchte Rollatoren findest du manchmal auf Reha-Märkten, Sozialkaufhäusern oder Online-Plattformen. Hier ist Vorsicht gebraucht: ohne fachliche Anpassung an deine Körpergröße und ohne hygienische Aufbereitung ist Vorsicht besser als Schnäppchen.
Reha-Stoff als Material — was du wissen solltest
„Reha-Stoff“ taucht in vielen Angeboten als Qualitätsmerkmal auf. Gemeint ist ein robuster, abwischbarer Textil-Bezug an Sitz- und Rückenfläche, der Feuchtigkeit abweist und leicht zu reinigen ist. Für den Alltag ist Reha-Stoff Standard. Für den Außenbereich gibt es auch wetterfeste Outdoor-Bezüge — die kosten mehr, halten aber Regen besser aus.
Achte beim Auswählen auf:
- Sitzbreite (mindestens 40 cm für bequemes Sitzen)
- Höhenverstellbarkeit der Griffe (an deine Körpergröße angepasst)
- Bremse als Feststell- und Bedienbremse (siehe Rollator Hilfsmittelnummer)
- Raddurchmesser (kleine Räder = wendig in der Wohnung, große Räder = besser im Gelände)
Sanitätshaus-Miete Schritt für Schritt
So läuft die Versorgung über das Sanitätshaus in der Praxis ab:
- Arztbesuch: Du schilderst deine Mobilitätseinschränkung. Die Ärztin oder der Arzt stellt eine Verordnung (Muster 16) aus.
- Krankenkasse: Du reichst die Verordnung ein. Viele Krankenkassen genehmigen ohne Rückfrage (Genehmigungsfiktion), manche verlangen eine Prüfung.
- Sanitätshaus: Du gehst mit dem genehmigten Hilfsmittel in ein Vertragssanitätshaus. Das Sanitätshaus holt die Genehmigung ab oder hat sie schon.
- Anpassung: Das Fachpersonal misst deine Körpergröße, passt die Griffhöhe an und erklärt dir die Bremsfunktion.
- Nutzung: Du nutzt den Rollator so lange wie medizinisch notwendig — bei Reha nach einer OP oft nur Wochen, bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung viele Monate bis Jahre.
- Rückgabe: Wenn du ihn nicht mehr brauchst, holt das Sanitätshaus den Rollator ab.
Mietkauf und Leih-Rollator — was ist erlaubt?
Einige Sanitätshäuser werben mit „Mietkauf“ — du zahlst monatlich einen Betrag und wirst am Ende Eigentümer. Bei § 33 SGB V ist das nicht der vorgesehene Pfad. Mietkauf wäre eine reine Privatvereinbarung zwischen dir und dem Sanitätshaus, ohne Krankenkassen-Beteiligung. Falls dir das angeboten wird: Erst die Krankenkasse fragen, ob die Versorgung anders möglich ist.
Reha-Stoff vs. Outdoor-Stoff — was passt zu dir?
| Eigenschaft | Reha-Stoff (Standard) | Outdoor-Stoff |
|---|---|---|
| ————- | ———————- | —————- |
| Wasserabweisend | Ja, bedingt | Ja, stark |
| UV-Beständig | Mittel | Hoch |
| Atmungsaktiv | Ja | Bedingt |
| Preis | Im Hilfsmittelpreis enthalten | Aufpreis 50-150 EUR |
| Pflege | Abwischen, ggf. Handwäsche | Maschinenwäsche möglich |
Wenn du viel draußen unterwegs bist, lohnt sich Outdoor-Stoff. Für Wohnung und gelegentliche Spaziergänge reicht Standard-Reha-Stoff.
Mietdauer und Versorgungswechsel
Die Krankenkasse übernimmt die Miete so lange, wie die ärztliche Notwendigkeit besteht. Nach 6 bis 12 Monaten prüfen viele Sanitätshäuser, ob eine Neuversorgung ansteht. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands bekommst du einen neuen oder besser angepassten Rollator — ohne dass du selbst aktiv werden musst.
Wenn du den Rollator im Pflegegrad bekommst, gibt es zusätzlich den Weg über § 40 Abs. 3 SGB XI für technische Pflegehilfsmittel (leihweise Überlassung, 10 % Zuzahlung, max 25 EUR). Die 42 EUR pro Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI gelten nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe) — nicht für einen Rollator. (Mehr zur Abgrenzung: § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel.)
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich einen Rollator ohne Rezept einfach mieten?
Ja, das geht. Viele Sanitätshäuser und Reha-Fachhändler bieten Standard-Rollatoren für etwa 15-30 EUR pro Monat zur reinen Selbstmiete an. Du brauchst dann keine ärztliche Verordnung und keine Krankenkassen-Genehmigung. Die Kosten trägst du selbst.
Was passiert, wenn der gemietete Rollator kaputtgeht?
Das Sanitätshaus tauscht das Gerät aus oder repariert es. Du haftest nicht für normalen Verschleiß. Nur bei mutwilliger Beschädigung kann eine Haftungsfrage entstehen — lies den Leihvertrag genau.
Lohnt sich ein gebrauchter Kauf vom Sozialkaufhaus?
Wenn du kein Rezept hast und einen einfachen Rollator für die Wohnung suchst, kann das sinnvoll sein. Wichtig: Lass die Höhe vor dem Kauf von Fachpersonal anpassen. Eine fehlende oder falsche Griffhöhe führt schnell zu Schulter- und Rückenproblemen.
Bekomme ich die Miete auch ohne Pflegegrad?
Ja. Die Miete über § 33 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad. Du brauchst nur eine ärztliche Verordnung, die eine Mobilitätseinschränkung dokumentiert.
Kann ich den Rollator mit ins Ausland nehmen?
Innerhalb der EU ja, das Sanitätshaus stellt dir bei Bedarf eine Mitnahmebescheinigung aus. Außerhalb der EU brauchst du eine Reiseerklärung der Krankenkasse.
Was ist mit Spezial-Rollatoren wie Scewo Bro?
Der Scewo Bro (Treppensteiger) ist kein Standard-Hilfsmittel und gehört zur PG 18 im Hilfsmittelverzeichnis. Die Versorgung läuft über spezielle Fachhändler, ist aufwändiger und muss ärztlich begründet sein. Mehr dazu im Scewo-Bro-Treppensteiger-Artikel.
Checkliste: Miete oder Kauf?
Bevor du entscheidest, geh diese Punkte durch:
- [ ] Hast du eine ärztliche Verordnung (Muster 16)?
- [ ] Hast du eine Genehmigung der Krankenkasse?
- [ ] Passt das Standard-Modell des Sanitätshauses zu deinem Alltag?
- [ ] Oder brauchst du ein Spezialmodell (Outdoor, Treppensteiger)?
- [ ] Wenn ohne Rezept: Welcher Betrag ist dir der eigene Kauf wert?
- [ ] Ist die Griffhöhe an deine Körpergröße angepasst?
- [ ] Weißt du, wie Bremse und Feststellbremse funktionieren?
Wenn 6 von 7 Punkten mit „ja“ beantwortet sind, ist die Sanitätshaus-Miete über § 33 SGB V der richtige Weg.
Weiterführende Links und Quellen
Mehr Informationen zu Versorgung, Zuschuss und Hilfsmittelnummer findest du hier:
- Rollator-Zuschuss Krankenkasse — wie du die 10-EUR-Zuzahlung minimierst
- Rollator Hilfsmittelnummer PG 10 — Produktgruppe und Antrag
- Rollator Pflegegrad — § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel
- Rollator-Verordnung Arzt — Rezept und ICD-10-Codes
- Übersicht: Hilfsmittel Mobilität 2026 — Container-Seite aller Mobilitäts-Hilfsmittel
Externe Primärquellen:
- § 33 SGB V — Hilfsmittel
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Spitzenverband)
- BMG — Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung
Autor: Salomo Swoboda · Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.12.2026
Wichtiger Hinweis (keine Rechtsberatung): Dieser Beitrag informiert über Möglichkeiten der Rollator-Versorgung nach § 33 SGB V. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, deine Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle. Für eine auf deinen Fall zugeschnittene Auskunft wende dich an eine Sozialberatung, den Sozialverband VdK oder eine Verbraucherzentrale.

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