Mobilitätstraining 2026: Reha-Sport §§ 40, 43, 44 SGB V

Mobilitätstraining 2026: Reha-Sport § 44 SGB V + Mobilität im Alltag

📌 Mobilitätstraining in der Reha: Mobilitätstraining in der Reha ist eine medizinisch verordnete Bewegungstherapie, die nach Krankheit, OP oder ambulanter Rehabilitation deine Beweglichkeit, Kraft und Koordination wiederherstellt. Anspruch auf Reha-Sport besteht über § 40 SGB V (medizinische Rehabilitation) und wird bei stationärer Reha durch Krankengeld nach § 44 SGB V ergänzt.

Was ist Mobilitätstraining in der Reha?

Wenn du nach einer Operation, einem Schlaganfall, einem Sturz oder einer schweren Erkrankung wieder auf die Beine kommen willst, ist Mobilitätstraining das Herzstück deiner Rehabilitation. Es trainiert gezielt die Dinge, die im Alltag entscheidend sind: Aufstehen aus dem Stuhl, sicheres Gehen auf unebenem Boden, Treppensteigen, Bücken und Aufrichten, Balance halten im Stand. Mediziner sprechen von „motorisch-funktioneller Therapie“ – gemeint ist: dein Körper lernt die Bewegungen, die dir vorher selbstverständlich waren, wieder sicher auszuführen.

Reha-Sport, Funktionstraining und Krankengymnastik – die drei Säulen

In der Praxis unterscheidet die Sozialmedizin drei eng verwandte Bausteine, die oft zusammen verordnet werden:

  • Reha-Sport ist ärztlich verordneter Sport in Gruppen unter Anleitung, der nach einer Rehamaßnahme die erzielten Fortschritte festigt. Typische Übungen sind Gymnastik, Ausdauer, Koordination und Kraft.
  • Funktionstraining richtet sich vor allem an Menschen mit Erkrankungen des Bewegungsapparats (etwa Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose). Es wird von qualifizierten Therapeuten geleitet und ähnelt dem Reha-Sport.
  • Krankengymnastik (Physiotherapie) ist die klassische Einzel- oder Kleingruppentherapie, die dein Arzt direkt über die Heilmittelverordnung verordnet. Sie bildet häufig den Auftakt der gesamten Reha.

Wichtig: Reha-Sport und Funktionstraining sind keine Fitnessstudio-Angebote und keine reinen Präventionskurse. Sie sind ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V und werden deshalb von den Kostenträgern vollständig oder nahezu vollständig bezahlt.

Wann dein Arzt oder die Reha-Klinik Mobilitätstraining verordnet

Eine Verordnung kommt typischerweise in vier Situationen in Frage:

  • nach einer Operation am Bewegungsapparat (Hüft- oder Knie-TEP, Wirbelsäulen-OP, Kreuzband-OP)
  • nach einer akuten neurologischen Erkrankung wie Schlaganfall, Multiple Sklerose-Schub oder Parkinson-Verschlechterung
  • nach einem Sturz mit Fraktur, insbesondere Oberschenkelhals, Becken oder Schulter
  • bei chronischen Einschränkungen wie Arthrose, Polyneuropathie oder rheumatischen Schüben, die deine Mobilität zunehmend einschränken

Dein gesetzlicher Anspruch auf Mobilitätstraining

Die Sozialgesetzgebung kennt mehrere Wege zum Mobilitätstraining. Welcher Paragraph bei dir greift, hängt von deiner Erwerbssituation, der Ursache der Einschränkung und dem Kostenträger ab.

§ 40 SGB V – die zentrale Norm für medizinische Rehabilitation

Wenn eine ambulante Krankenbehandlung allein nicht ausreicht, um deine Gesundheit wiederherzustellen, hat deine Krankenkasse dir medizinische Rehabilitationsleistungen nach § 40 SGB V zu erbringen. Das Gesetz formuliert das so:

Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111c besteht.

Ergänzend dazu stellt die Norm klar: „Dies schließt mobile Rehabilitationsleistungen durch wohnortnahe Einrichtungen ein“ – du kannst deine Reha also auch ambulant in einer wohnortnahen Einrichtung absolvieren. Außerdem erbringen die Krankenkassen die Reha-Leistungen auch in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 72 Abs. 1 SGB XI).

Praktisch heißt das: dein Hausarzt oder Facharzt stellt einen Antrag auf „medizinische Rehabilitation“, die Krankenkasse prüft, und du erhältst eine stationäre oder ambulante Reha in einer zugelassenen Einrichtung. Während dieser Reha ist Mobilitätstraining ein fester Bestandteil des Therapieplans.

§ 44 SGB V – Krankengeld bei stationärer Reha

Wirst du stationär in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt, übernimmt deine Krankenkasse nicht nur die Reha-Kosten, sondern zahlt dir unter bestimmten Voraussetzungen auch Krankengeld nach § 44 SGB V. Das ist gerade dann wichtig, wenn du als Arbeitnehmer für die Reha deinen Job unterbrechen musst und dein normales Gehalt wegfällt.

Die Norm verweist ausdrücklich auf Reha-Einrichtungen:

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden.

§ 43 SGB V – ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (Reha-Sport)

Nach dem Ende einer Reha – oder auch unabhängig davon – erbringt oder fördert die Krankenkasse nach § 43 SGB V ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Dazu gehören ausdrücklich Reha-Sport und Funktionstraining. So heißt es dort:

Die Krankenkasse kann neben den Leistungen, die nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 sowie nach §§ 73 und 74 des Neunten Buches als ergänzende Leistungen zu erbringen sind, solche Leistungen zur Rehabilitation ganz oder teilweise erbringen oder fördern, die unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt nach § 43 SGB V nur Reha-Leistungen, die nicht zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, SGB IX) oder zu den Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII) gehören. Für LTA-Leistungen ist die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit zuständig, für Eingliederungshilfe das Sozialamt.

§ 15 SGB VI – Reha über die Rentenversicherung

Bist du erwerbstätig und es geht um den Erhalt deiner Erwerbsfähigkeit, ist die Rentenversicherung zuständig. § 15 SGB VI regelt die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation durch die DRV. Voraussetzung ist, dass die Rehabilitation deine Erwerbsfähigkeit wesentlich bessert oder wiederherstellt. Eine typische Konstellation: nach einem Bandscheibenvorfall oder einer schweren Depression, die deine Arbeitsfähigkeit einschränkt.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Frage „wer zahlt das?“ klärt sich über die Ursache deiner Einschränkung und deine Erwerbssituation. Drei große Kostenträger kommen in Frage:

Krankenkasse bei Erwerbstätigen ohne Rentenbezug

Wenn du als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Arbeitsloser krank wirst und eine Reha brauchst, ist deine gesetzliche Krankenkasse der erste Ansprechpartner. Sie bewilligt die Reha nach § 40 SGB V und übernimmt die vollen Kosten für Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Betreuung, Krankengymnastik und das Mobilitätstraining.

Rentenversicherung bei Erwerbsminderung oder AHB

Wenn die Reha deine Erwerbsfähigkeit sichern soll, geht der Antrag an die Deutsche Rentenversicherung. Eine besondere Form ist die Anschlussheilbehandlung (AHB): du wirst direkt nach einem Krankenhausaufenthalt in eine Reha-Klinik verlegt, ohne dass du vorher nach Hause gehst. Der Antrag wird noch im Krankenhaus über den Sozialdienst gestellt.

Unfallversicherung nach Arbeits- oder Wegeunfall

War deine Einschränkung die Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig – etwa die Berufsgenossenschaft. Sie erbringt ihre Leistungen nach SGB VII, das eigene Reha-Regeln kennt, die oft noch großzügiger sind als die der Krankenkasse.

Zuzahlung und Eigenanteil – was bleibt an dir hängen?

Bei einer stationären Reha über die Krankenkasse zahlst du ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag – längstens für 42 Tage pro Kalenderjahr. Bei einer ambulanten Reha fällt diese Zuzahlung in der Regel nicht an. Reha-Sport und Funktionstraining nach § 43 SGB V sind für dich komplett kostenfrei, solange die Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat.

So beantragst du Mobilitätstraining in der Reha – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Ärztliche Verordnung oder Reha-Antrag

Dein Hausarzt, Orthopäde, Neurologe oder der Stationsarzt im Krankenhaus stellt den Antrag auf medizinische Rehabilitation. Dafür verwendet er das Muster 61 (Reha-Verordnung) oder das Formular G100 (Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation). Wichtig: lass dir eine Kopie geben und achte darauf, dass die Diagnosen, Funktionsstörungen und Therapieziele ausführlich beschrieben sind – das beschleunigt die Bewilligung.

Schritt 2 – Wahl der Reha-Klinik oder des ambulanten Zentrums

Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht: deine Krankenkasse muss deine Wunschklinik berücksichtigen, sofern diese medizinisch geeignet ist und einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V hat. Ambulantes Mobilitätstraining kannst du in zugelassenen Reha-Zentren oder bei Physiotherapiepraxen mit Reha-Lizenz durchführen. Welche Einrichtungen in deiner Region infrage kommen, erfährst du über die Kliniksuche der Deutschen Rentenversicherung oder die Liste deiner Krankenkasse.

Schritt 3 – Bewilligung und Widerspruch bei Ablehnung

Die Krankenkasse prüft den Antrag medizinisch und entscheidet schriftlich. Wird dein Antrag abgelehnt, hast du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids das Recht, schriftlich Widerspruch einzulegen. Hole dafür ärztliche Stellungnahmen ein, die die Notwendigkeit der Reha ausführlich begründen – erfahrungsgemäß erhöht das die Erfolgsquote erheblich.

Schritt 4 – Reha-Beginn und Übergang in Reha-Sport

Nach der Bewilligung meldest du dich in der Klinik oder dem Zentrum an. Während der Reha werden deine Fortschritte dokumentiert und am Ende erhältst du einen Entlassungsbericht. Sinnvoll ist es, schon in der Reha nach einer Reha-Sportgruppe am Heimatort zu fragen – viele Kliniken kooperieren mit Selbsthilfegruppen und Vereinen, die Reha-Sport nach Rahmenvereinbarung anbieten.

Reha-Sport nach der Reha – die Verstetigung

Eine dreiwöchige stationäre Reha allein reicht selten aus, um die erreichten Fortschritte dauerhaft zu sichern. Die Sozialgesetzgebung sieht deshalb vor, dass Reha-Sport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 43 SGB V die Reha nahtlos fortsetzen können.

Rahmenvereinbarung Reha-Sport und Funktionstraining

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die Reha-Sport und Funktionstraining bundesweit einheitlich regelt. Sie legt fest, welche Diagnosen eine Verordnung rechtfertigen, wie lange die Leistung dauert und welche Anbieter zugelassen sind.

Dauer und Umfang – typische Verordnung

In der Regel umfasst eine Verordnung 50 Übungseinheiten à 45 bis 60 Minuten über einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten. Bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie Rheuma oder Multipler Sklerose kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden. Reha-Sport findet in der Gruppe mit typischerweise 8 bis 15 Teilnehmenden statt.

Reha-Sportgruppen in deiner Nähe

Anbieter sind überwiegend Sportvereine, Behindertensportverbände und Selbsthilfegruppen. Die Adressen findest du über die Datenbank des Deutschen Behindertensportverbands, über deine Krankenkasse oder über die Reha-Klinik, die dich entlassen hat. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich, bevor du startest.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Reha mit Mobilitätstraining?

Eine stationäre medizinische Reha dauert in der Regel drei Wochen, eine ambulante Reha ebenso – verteilt auf mehrere Tage pro Woche über sechs bis acht Wochen. Das Mobilitätstraining nimmt dabei üblicherweise mehrere Einheiten pro Woche ein, bei neurologischen Erkrankungen oft täglich.

Muss ich für die Reha in eine spezielle Klinik?

Nein, du hast ein Wunsch- und Wahlrecht. Allerdings muss die Klinik einen Versorgungsvertrag mit deinem Kostenträger haben und für deine Diagnose geeignet sein. Bei orthopädischen Rehas gibt es Spezialkliniken, bei neurologischen ebenso – die Auswahl sollte zu deinem Krankheitsbild passen.

Kann ich Reha-Sport auch ohne vorherige Reha verordnet bekommen?

Ja, Reha-Sport und Funktionstraining können auch ohne vorherige stationäre Reha verordnet werden, wenn dein Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt. Voraussetzung ist eine entsprechende Diagnose und die Verordnung auf Muster 56 (Antrag auf Kostenübernahme für Reha-Sport).

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Reha ablehnt?

Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Hole ärztliche Stellungnahmen ein, die den Reha-Bedarf untermauern. Bleibt die Krankenkasse bei der Ablehnung, kannst du beim Sozialgericht klagen – die Erfolgsquote bei medizinischen Rehas ist nach Erfahrung hoch.

Bekomme ich während der Reha Krankengeld?

Wenn du als Arbeitnehmer für die stationäre Reha deine Arbeit unterbrechen musst, zahlt deine Krankenkasse Krankengeld nach § 44 SGB V – in der Regel ab dem Tag der Aufnahme in die Reha-Klinik, maximal für 42 Tage pro Kalenderjahr. Bei einer AHB direkt nach dem Krankenhausaufenthalt beginnt das Krankengeld ohne Unterbrechung.

Ist Reha-Sport das gleiche wie Physiotherapie?

Nein. Physiotherapie ist eine Heilmittel-Verordnung durch den Arzt, die deine Beschwerden behandelt und in der Einzeltherapie stattfindet. Reha-Sport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation in der Gruppe, die nach Abschluss einer Reha die erreichten Fortschritte sichert und langfristig stabilisiert. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.

Nächste Schritte – was du jetzt tun kannst

Wenn du nach einer Erkrankung, OP oder einem Sturz wieder mobiler werden willst, sprich als Erstes mit deinem Hausarzt oder Facharzt über einen Antrag auf medizinische Rehabilitation nach § 40 SGB V. Lass dir die Verordnung ausführlich erklären und fordere – falls gewünscht – eine Wunschklinik. Kommst du in eine Reha, achte darauf, dass Mobilitätstraining im Therapieplan ausreichend berücksichtigt ist, und frage schon in der Klinik nach einer Reha-Sportgruppe am Heimatort für die Zeit danach.

Auf sozialrat.org findest du weitere Informationen zu Reha und Alltagshilfen, einen Überblick zu Mobilitäts-Hilfsmitteln, Tipps zur Mobilität im Alter und Sturzprävention sowie Hinweise zum Rollator und Pflegegrad.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert über gesetzliche Ansprüche und dient der Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wende dich für eine verbindliche Einschätzung an eine Sozialrechtsberatung, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht oder deine zuständige Krankenkasse.

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