Rollator 2026: Hilfsmittelnummer PG 10 + Antrag

Rollator 2026: Hilfsmittelnummer PG 10 + Antrag

📌 Kurz und klar: Die Hilfsmittelnummer für Rollatoren findest du im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 10 (Gehhilfen). Sie beginnt typischerweise mit 10.50. und steht auf der Verpackung, dem Produktdatenblatt oder der Rechnung. Die Verordnung läuft über ein Rezept (Muster 16) vom Arzt an deine Krankenkasse, die bei medizinischer Notwendigkeit nach § 33 SGB V die Kosten übernimmt.

Du brauchst einen Rollator – oder einen Angehörigen, dem du beim Antrag hilfst. Du fragst dich: Welche Hilfsmittelnummer hat ein Rollator eigentlich? Wer zahlt? Was, wenn die Krankenkasse ablehnt? Wir gehen das gemeinsam durch, Schritt für Schritt.

Was ist eine Hilfsmittelnummer – und warum steht sie auf dem Rollator?

Die Hilfsmittelnummer (auch „Hilfsmittelpositionsnummer“ oder kurz „HMV-Nummer“) ist ein zehnstelliger Code, der jedes im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkt eindeutig identifiziert. Sie ist sozusagen die „Postleitzahl“ des Hilfsmittels – sie verrät der Krankenkasse, welches Produkt du bekommst, und sorgt dafür, dass die Erstattung reibungslos läuft.

Der Code ist nach einem festen System aufgebaut:

  • Erste zwei Stellen: Produktgruppe (z. B. 10 für Gehhilfen, 11 für Rollatoren im weiteren Sinne, 04 für Badehilfen)
  • Stellen 3–4: Anwendungsort oder Untergruppe (z. B. 50 für Mobilitätshilfen, 04 für Badewannenlifter)
  • Stellen 5–10: individuelle Produktkennung, oft mit Punkt-/Struktur-Zwischenstellen (z. B. 01.1 für eine bestimmte Bauart)

Eine typische Rollator-Hilfsmittelnummer sieht also so aus: 10.50.01.1001 – die genaue Endziffernfolge hängt vom Hersteller und Modell ab.

Wo findest du die Nummer?

  • auf der Verpackung oder dem Produktaufkleber (manchmal als Barcode)
  • auf dem Produktdatenblatt oder der Konformitätserklärung des Herstellers
  • auf der Rechnung des Sanitätshauses (das Sanitätshaus trägt die Nummer ein, wenn es das Produkt bei der Kasse abrechnet)
  • in der App oder Datenbank des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses unter gkv-spitzenverband.de – dort kannst du nach Produktname oder Hersteller suchen

Wozu ist die Hilfsmittelnummer da?

  • Erstattung: Die Krankenkasse erkennt am Code, ob das Produkt erstattungsfähig ist.
  • Produktidentifikation: Bei Reklamationen, Reparaturen oder Ersatzbeschaffung weiß jedes Sanitätshaus sofort, welches Modell du hast.
  • Qualitätssicherung: Die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis ist an technische und qualitative Mindestanforderungen geknüpft (geregelt in § 139 SGB V).
  • Ausschreibungen: Die meisten Krankenkassen haben mit bestimmten Herstellern oder Sanitätshäusern Verträge – die Hilfsmittelnummer hilft, das richtige Vertragsprodukt zu wählen.

Rollator Produktgruppe 10 – Gehhilfen im GKV-Hilfsmittelverzeichnis

Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis sind Rollatoren typischerweise in der Produktgruppe 10 (Gehhilfen) einsortiert. Gehhilfen ist der Sammelbegriff für alles, was beim Gehen und Stehen unterstützt – von der Gehstütze über den Gehstock bis zum Rollator.

Welche Rollator-Typen sind dort gelistet?

  • Standard-Rollator (Vierrad-Rollator): mit Sitz, Bremse, Korb – das klassische Modell
  • Leichtgewicht-Rollator: aus Aluminium, oft unter 7 kg – für unterwegs und Reisen
  • Indoor-Rollator / Home-Rollator: schmaler, wendiger, für die Wohnung
  • Outdoor-Rollator / Gelände-Rollator: größere Räder, robuster – für Kopfsteinpflaster und Waldwege
  • Rollator mit Sitzhöhenverstellung: flexibel anpassbar an deine Körpergröße
  • Carbon-Rollator oder Premium-Modell: Leichtbau, oft mit Komfortpolsterung

Was die PG-10-Zuordnung konkret bedeutet:

  • Das Produkt ist im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und hat die dort geforderten Qualitätsanforderungen erfüllt.
  • Die Krankenkasse darf es ohne erneute Einzel-Prüfung als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ansehen – das genügt nach § 33 SGB V.
  • Es fällt unter die Versorgungspflicht der Kasse (im Gegensatz zu Exklusiv-Modellen, die nicht gelistet sind).

Du kannst im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gezielt nach „Rollator“ oder nach einer konkreten Produktgruppe filtern. Wenn du wissen willst, ob ein bestimmtes Modell erstattet wird, ist das der schnellste Weg.

§ 33 SGB V – dein Anspruch auf Versorgung mit einem Rollator

Die zentrale Norm für deinen Anspruch ist § 33 SGB V. Absatz 1 sagt – und das haben wir heute (21.06.2026) verbatim auf gesetze-im-internet.de verifiziert:

„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.“

Für dich heißt das:

  • Anspruch besteht, wenn der Rollator medizinisch notwendig ist, um eine drohende Behinderung abzuwenden oder eine bestehende Behinderung auszugleichen.
  • „Medizinisch notwendig“ bedeutet: Der Arzt oder die Ärztin stellt fest, dass du ohne Rollator in deiner Mobilität eingeschränkt bist und der Rollator die Teilhabe am Alltag ermöglicht.
  • Eingeschränkt wird der Anspruch durch § 34 Abs. 4 SGB V (Ausschluss bestimmter Hilfsmittel) – ein klassischer „Alltagsgegenstand“ ist der Rollator aber nicht.

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  1. Ärztliche Verordnung (Rezept auf Muster 16)
  2. Medizinische Notwendigkeit – dokumentiert in der Verordnung oder im Befundbericht
  3. Produkt im Hilfsmittelverzeichnis – also PG-10-gelistet

Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Krankenkasse den Rollator bezahlen. Sie darf ihn nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

Schritt für Schritt: So bekommst du deinen Rollator über die Krankenkasse

1. Ärztliche Verordnung (Muster 16)

Dein Hausarzt, Orthopäde oder Neurologe stellt eine Verordnung auf Muster 16 aus. Auf der Verordnung stehen:

  • Diagnose (z. B. Coxarthrose, Multiple Sklerose, Zustand nach Schenkelhalsfraktur)
  • Hilfsmittel: „Rollator“ oder konkreter Produktname mit Hilfsmittelnummer
  • Verwendungszweck (z. B. „Mobilitätssicherung, Sturzprophylaxe“)
  • Anzahl: 1 Stück

Die Verordnung wird direkt an ein Vertrags-Sanitätshaus weitergeleitet, oder du gehst selbst mit dem Rezept in ein Sanitätshaus deiner Wahl. Du kannst auch eine Genehmigung deiner Krankenkasse vorab verlangen – bei Hilfsmitteln über 300 Euro ist das üblich.

2. Genehmigung durch die Krankenkasse

Wenn das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V gelistet ist und über einen Vertragspartner (Sanitätshaus) abgegeben wird, kann eine Genehmigung der Krankenkasse nach § 13 Abs. 3a SGB V entbehrlich sein, wenn die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen (bei MDK-Beteiligung 5 Wochen) reagiert — Genehmigungsfiktion. Das Sanitätshaus kümmert sich um die direkte Abrechnung mit der Kasse.

Bei aufwendigeren Versorgungen (z. B. Premium-Rollator mit Sonderausstattung, elektrischer Rollstuhl) gilt weiterhin das Genehmigungsverfahren – die Kasse prüft und antwortet innerhalb von 3 Wochen, bei MDK-Einbindung (Medizinischer Dienst) innerhalb von 5 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).

3. Auswahl bei Sanitätshaus oder Vertragspartner

Das Sanitätshaus zeigt dir Modelle, die zur Hilfsmittelnummer passen. Du kannst:

  • das Standardmodell wählen – ohne Aufzahlung
  • ein Komfortmodell wählen – mit Eigenanteil (Aufzahlung)

Das Sanitätshaus passt den Rollator an deine Körpergröße an, prüft die Bremsen und zeigt dir die Nutzung.

4. Anpassung und Abgabe

Vor der Abnahme prüfst du:

  • Sitzhöhe: Deine Hüfte ist auf gleicher Höhe wie die Griffe, wenn du aufrecht stehst.
  • Bremsen: Sie greifen sofort und lassen sich ohne Kraftaufwand lösen.
  • Sitz: stabil, bequem, du kannst dich sicher hinsetzen und aufstehen.
  • Korb / Tasche: sinnvoll dimensioniert für deine Einkäufe oder Alltagsgegenstände.

Lass dir alle Funktionen erklären – das Sanitätshaus ist zur Einweisung verpflichtet.

5. Folge-Versorgung: Reparatur und Ersatz

Der Rollator bleibt in der Regel dein Eigentum (du kaufst ihn, die Kasse erstattet die Kosten). Die Kasse übernimmt auch Reparaturkosten und nach medizinischer Notwendigkeit eine Ersatzbeschaffung – typischerweise nach 3–5 Jahren Nutzungsdauer. Bei Verschleiß (z. B. defekte Bremse, gebrochener Rahmen) zahlt die Kasse die Reparatur.

Kosten, Zuzahlung und Eigenanteil

Gesetzliche Zuzahlung: Für Hilfsmittel zahlst du eine Zuzahlung von 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro (§ 61 Satz 1 SGB V). Diese Zuzahlung ist gedeckelt: Mehr als 10 Euro fallen für Hilfsmittel im Kalenderjahr nicht an. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung komplett.

Keine Mehrkostenregelung bei PG-10-Rollatoren: Standard-Rollatoren, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, sind aufzahlungsfrei. Du wählst ein Modell aus dem Kassen-Sortiment und hast keine versteckten Zusatzkosten.

Aufzahlung für Komfortmodelle: Wenn du ein Premium-Modell möchtest (z. B. Carbon-Rollator, besonders leichter Rahmen, hochwertige Bremsen, Komfortsitz), kann das Sanitätshaus dir eine Aufzahlung berechnen – du zahlst die Differenz zwischen Kassen-Modell und Wunschmodell selbst. Das ist transparent und im Voraus zu beziffern.

Was die Pflegekasse parallel zahlt: Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis 42 € pro Monat) sind nicht dasselbe wie Mobilitätshilfen nach § 33 SGB V. Einen Rollator bekommst du immer über die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse), auch wenn du einen Pflegegrad hast. Die Pflegekasse kann jedoch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernehmen – zum Beispiel eine Rampe, eine Türverbreiterung oder einen Treppenlift. Wie das geht, zeigen wir in den Beiträgen Rampe am Wohnumfeld und Treppenlift-Zuschuss.

Widerspruch, wenn die Kasse den Rollator ablehnt

Wenn deine Krankenkasse den Antrag ablehnt, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen (Frist nach § 84 SGG). Der Widerspruch ist kostenlos und formlos – er muss nur erkennen lassen, dass du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist.

Im Widerspruchsschreiben solltest du:

  • die Versicherungsnummer und das Aktenzeichen des Bescheids nennen
  • auf § 33 SGB V und deine konkrete Diagnose verweisen
  • ärztliche Befunde beifügen, die die medizinische Notwendigkeit untermauern
  • konkret benennen, welches Hilfsmittel (mit Hilfsmittelnummer) du beantragst hast
  • eine angemessene Frist zur Bearbeitung setzen (in der Regel 3–4 Wochen)

Wenn die Kasse erneut ablehnt (Widerspruchsbescheid), kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben – ohne Kostenrisiko: Sozialgerichtsverfahren sind nach § 183 SGG gerichtskostenfrei, und du brauchst in der ersten Instanz keinen Anwalt.

FAQ – Häufige Fragen zur Rollator-Hilfsmittelnummer

Welche Hilfsmittelnummer hat ein Standard-Rollator?

Standard-Rollatoren tragen typischerweise eine Nummer aus dem Bereich 10.50.xxxxx (Produktgruppe 10, Anwendungsort 50, Modell-Code). Die genaue Endnummer hängt vom Hersteller und Modell ab. Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis kannst du nach „Rollator“ filtern und siehst alle gelisteten Modelle mit Hilfsmittelnummer.

Zahlt die Krankenkasse jeden Rollator?

Die Krankenkasse zahlt jeden im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Rollator, wenn er ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. Bei Premium-Modellen außerhalb des Verzeichnisses oder Sonderwünschen kann eine Aufzahlung auf dich zukommen – das wird dir vor der Versorgung transparent mitgeteilt.

Brauche ich eine Verordnung vom Arzt?

Ja. Ohne ärztliche Verordnung auf Muster 16 kannst du den Rollator nicht über die Krankenkasse abrechnen. Du kannst den Rollator zwar selbst kaufen, die Kosten werden dir aber nicht erstattet. Selbstkauf ohne Verordnung über Sanitätshaus-Vertragspartner ist in der Regel Selbstzahler-Leistung. Eine Kostenerstattung über die Krankenkasse ist nur über das Kostenvoranschlag-Verfahren möglich (§ 13 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 33 SGB V).

Kann ich den Rollator selbst kaufen und die Kosten erstattet bekommen?

Das ist die ungünstigste Variante und klappt in der Regel nicht. Die Krankenkasse erstattet nur, wenn die Versorgung über einen Vertragspartner (Sanitätshaus) läuft. Selbstkauf ohne Verordnung ist eine Selbstzahler-Leistung. Ausnahmen gibt es bei Kostenvoranschlag-Verfahren, die aber kompliziert sind.

Was ist der Unterschied zwischen Produktgruppe 10 und 11?

Produktgruppe 10 ist „Gehhilfen“ – also klassische Gehhilfen wie Gehstützen, Gehstöcke und Standard-Rollatoren. Produktgruppe 11 bezieht sich auf rollstuhlähnliche Hilfsmittel. Für Standard-Rollatoren ist PG 10 die richtige Anlaufstelle im Verzeichnis. (Hinweis: Die exakte Nummerierung wird vom GKV-Spitzenverband gepflegt und kann sich bei Verzeichnis-Updates verschieben – schau immer direkt im aktuellen Verzeichnis nach.)

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?

Seit der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V gilt: Wenn die Kasse nicht innerhalb von 3 Wochen antwortet (bei MDK-Beteiligung 5 Wochen), gilt der Antrag als genehmigt – du kannst dir den Rollator holen. Voraussetzung: vollständige Unterlagen, medizinische Notwendigkeit dokumentiert.

Nächste Schritte

Wenn du gerade einen Rollator brauchst, ist der erste Weg: Sprich mit deinem Hausarzt oder Orthopäden über eine Verordnung. Mit dem Rezept gehst du in ein Sanitätshaus und lässt dich zur passenden Hilfsmittelnummer beraten.

In unserem Silo Hilfsmittel-Mobilität findest du weitere Artikel zu verwandten Themen:

Wenn du Fragen hast, die wir hier nicht beantworten, schreib uns über das Kontaktformular – wir helfen dir, den richtigen Weg zur Versorgung zu finden.


Geprüfte Quellen:


Hinweis: Dieser Beitrag informiert über den Anspruch auf Versorgung mit einem Rollator nach § 33 SGB V. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du konkrete Fragen zu deinem Fall hast – insbesondere bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse – wende dich an eine Beratungsstelle (VdK, Sozialverband Deutschland, Verbraucherzentrale) oder an einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt.

Autor: Salomo Swoboda · Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.09.2026

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