Pflegebett 2026: Kosten-Übernahme durch Pflegekasse + Krankenkasse

Pflegebett 2026: Kosten-Übernahme durch Pflegekasse + Krankenkasse

Ein Pflegebett gehört zu den größten Anschaffungen in der häuslichen Pflege. Die Preisspanne reicht von 1.800 € für ein einfaches Modell bis über 8.000 € für ein elektrisch verstellbetters Pflegebett mit Aufrichter und Seitengitter. Viele Familien fragen sich: Übernimmt die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten? Die Antwort steht in drei Sozialgesetzbüchern — und sie hängt davon ab, was genau du brauchst und welche Pflegegrad-Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, wer wann zahlt, wie hoch der Zuschuss ist und wie du den Antrag stellst.

Welche Kasse zahlt wann? — Die schnelle Übersicht

Die Kostenübernahme für ein Pflegebett ist auf zwei Kostenträger verteilt:

Bedarf Richtiger Träger Norm
——– —————— ——
Pflegebett als solches (Grundbett, Bettgestell) Pflegekasse § 78 SGB XI (Pflegehilfsmittel)
Pflegebett als Wohnumfeld-Verbesserung (Aufbau, Anpassung) Pflegekasse § 40 SGB XI (bis 4.000 €)
Anti-Dekubitus-Matratze (PG 11) Krankenkasse § 33 SGB V
Bettgalgen, Aufrichter, Seitengitter Pflegekasse § 40 + § 78 SGB XI
Pflegebett bei Schlafapnoe (CPAP, Beatmung) Krankenkasse § 33 SGB V (PG 14)

Wichtig: Die Krankenkasse (§ 33 SGB V) ist nur für medizinisch notwendige Hilfsmittel zuständig — also wenn ein Pflegebett aus ärztlicher Sicht erforderlich ist (etwa bei Schlafapnoe-Therapie oder Dekubitus-Behandlung). Für die klassische Pflegebett-Versorgung zu Hause ist die Pflegekasse dein richtiger Ansprechpartner.

§ 40 SGB XI — Wohnumfeldverbesserung (bis 4.000 € Zuschuss)

Der wichtigste Hebel für die Pflegebett-Kostenübernahme ist § 40 SGB XI — Wohnumfeldverbesserung. Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern — und ein Pflegebett fällt in aller Regel darunter.

Was wird bezuschusst?

  • Aufbau und Montage eines Pflegebetts
  • Anpassung des Zimmers (Türen verbreitern, Bodenbeläge anpassen)
  • Einbau von Haltegriffen oder Aufrichtern
  • Elektrische Verstellung, wenn sie die Pflege erleichtert

Höhe des Zuschusses

Bis zu 4.000 € pro Maßnahme — und das pro Pflegebedürftigem im Haushalt. Lebt dein pflegebedürftiger Elternteil bei dir, kann der Zuschuss auch als Gesamtsumme für mehrere Umbaumaßnahmen gemeinsam beantragt werden. Wird die Maßnahme von mehreren Pflegebedürftigen genutzt (z. B. Ehepartner), kann der Betrag bis zu 16.000 € betragen.

Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 (auch nach einem Krankenhausaufenthalt)
  • Pflege findet zu Hause statt (ambulant, nicht stationär)
  • Die Maßnahme verbessert die Pflegesituation konkret (nicht nur Komfort)

§ 78 SGB XI — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und zur Pflege

Neben § 40 SGB XI gibt es § 78 SGB XI für Pflegehilfsmittel. Hierunter fällt das Pflegebett als solches — also das Bettgestell, die Matratze (sofern keine Anti-Dekubitus-Matratze), Aufrichter und Seitengitter. Die Pflegekasse übernimmt diese Hilfsmittel entweder leihweise oder als Eigentum — ab Pflegegrad 1.

Der Unterschied zu § 40 SGB XI

  • § 40 SGB XI: Zuschuss für bauliche Maßnahmen (Wohnumfeld)
  • § 78 SGB XI: Pflegehilfsmittel — entweder leihweise oder als Eigentum

Die Pflegekasse stellt dir das Pflegebett oft leihweise über einen Vertragspartner (Sanitätshaus) zur Verfügung. Du zahlst dann keine Anschaffungskosten, sondern lediglich einen geringen Eigenanteil. Bei Eigentumsüberlassung übernimmt die Pflegekasse die Kosten vollständig — ohne Abzug.

Was genau fällt unter § 78 SGB XI?

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 50) und Verbrauchshilfsmitteln (Produktgruppe 51). Pflegebetten gehören zur Produktgruppe 50. Hierunter fallen auch:

  • Pflegebett (Standard, elektrisch verstellbar, Niederflurbett)
  • Bettgalgen und Aufrichter
  • Seitengitter (sicherheitszertifiziert nach DIN EN 60601-2-52)
  • Bett-Verlängerungen
  • Pflegebett-Zubehör (Matratzen ohne Anti-Dekubitus-Funktion, Fixiergurte nur in Ausnahmen)

Höhe der Leistung

Im Gegensatz zu § 40 SGB XI ist die Leistung nach § 78 SGB XI nicht auf 4.000 € gedeckelt. Die Pflegekasse übernimmt die vollen Kosten für ein geeignetes Pflegehilfsmittel. Bei Eigentumsüberlassung gehört das Pflegebett dir oder deinem pflegebedürftigen Angehörigen. Bei Leihgabe wird es nach Beendigung der Pflegebedürftigkeit vom Sanitätshaus zurückgenommen.

§ 33 SGB V — Wenn die Krankenkasse zuständig ist

Achtung, Verwechslungsfalle: Die Krankenkasse (§ 33 SGB V) übernimmt die Kosten für ein Pflegebett nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Schlafapnoe mit ärztlich verordneter CPAP-Therapie, die ein spezielles Pflegebett erfordert
  • Dekubitus-Behandlung (PG 11 — Anti-Dekubitus-Matratze als separates Hilfsmittel)
  • Schwere neurologische Erkrankungen, bei denen ein normales Bett medizinisch nicht ausreicht

In diesen Fällen ist die Krankenkasse dein Ansprechpartner. Die Pflegekasse lehnt dann regelmäßig ab — denn sie ist für medizinische Hilfsmittel nicht zuständig.

Hinweis: Eine Anti-Dekubitus-Matratze wird immer über die Krankenkasse (§ 33 SGB V, PG 11) abgerechnet — auch wenn du gleichzeitig Pflegegeld beziehst. Verwechslung mit § 78 SGB XI ist ein häufiger Fehler bei der Antragstellung.

§ 14 SGB XI — Der Pflegegrad als Schlüssel

Ohne anerkannten Pflegegrad nach § 14 SGB XI läuft nichts. Die Pflegekasse zahlt erst, wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt wurde. Für ein Pflegebett ist in der Regel Pflegegrad 2 oder höher erforderlich — bei Pflegegrad 1 wird die Pflegekasse eine besonders strenge Prüfung vornehmen, ob das Pflegebett wirklich notwendig ist.

Pflegegrad beantragen

Den Pflegegrad beantragst du bei deiner Pflegekasse (gleiche Adresse wie die Krankenkasse). Du brauchst:

  1. Antragsformular (telefonisch, online oder persönlich)
  2. Vorbereitung auf den MDK-Besuch (NBA — Neues Begutachtungsassessment)
  3. Geduld: Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen

Ein ausführlicher Leitfaden zur Pflegegrad-Beantragung findest du in unserem Ratgeber zu Rheuma und Pflegegrad nach § 14 SGB XI. Dort erfährst du, welche Module begutachtet werden und wie du dich optimal vorbereitest. Ergänzend empfehlen wir dir unseren Pflegebett-Zuschuss-Pflegekasse-Ratgeber und die Übersicht zu Pflegebett-Zubehör und Aufrichter.

Antrag: Schritt für Schritt zur Kostenübernahme

Der Antrag läuft in fünf Schritten ab:

1. Pflegegrad sicherstellen

Ohne Pflegegrad keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Falls noch nicht geschehen: Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.

2. Ärztliche oder pflegerische Empfehlung

Hole dir eine schriftliche Empfehlung vom Hausarzt, Neurologen oder von einem ambulanten Pflegedienst. Die Begründung sollte enthalten:

  • Diagnose (z. B. Demenz, Multiple Sklerose, Parkinson, Schlaganfall)
  • Funktionsbeeinträchtigungen (Sturzgefahr, Bettflucht, Immobilität)
  • Pflegeziel (Selbstständigkeit erhalten, Pflege erleichtern)

3. Kostenvoranschlag einholen

Wende dich an ein Sanitätshaus und lasse dir einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Pflegebett-Modell erstellen. Achte darauf:

4. Antrag bei der Pflegekasse

Reiche den Kostenvoranschlag zusammen mit der ärztlichen Empfehlung schriftlich bei deiner Pflegekasse ein. Verwende das Stichwort „Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI“ und/oder „Pflegehilfsmittel nach § 78 SGB XI“.

5. Bewilligung abwarten

Die Pflegekasse prüft den Antrag und bewilligt ihn in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Bei einer direkten Bewilligung erhältst du einen Bescheid mit der Höhe des Zuschusses und der Bezugsbedingung (Leihgabe oder Eigentum).

Eigenanteil und Zuzahlung

Bei einer Kostenübernahme nach § 40 SGB XI oder § 78 SGB XI fallen für dich keine Zuzahlungen an, sofern die Pflegekasse die Maßnahme vollständig bewilligt. Anders sieht es aus, wenn:

  • Du ein Modell über dem bewilligten Standard wählst (z. B. ein besonders hochwertiges Pflegebett)
  • Du freiwillig auf Leihgabe verzichtest und das Bett kaufst
  • Die Pflegekasse nur einen Teilbetrag bewilligt (selten, aber möglich)

In diesen Fällen liegt dein Eigenanteil je nach Modell zwischen 500 € und 3.000 €. Lass dich vor Vertragsschluss immer schriftlich bestätigen, dass die Pflegekasse die Kosten (teilweise) übernimmt.

Konkrete Kostenbeispiele 2026

Modell Preis Pflegekasse zahlt Dein Eigenanteil
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Standard-Pflegebett (mechanisch) 1.800 € 100 % (§ 78) 0 € (Leihgabe)
Elektrisch verstellbetters Pflegebett (4-geteilt) 3.500 € 100 % (§ 78) 0 € (Leihgabe)
Pflegebett mit Aufrichter + Seitengitter (Eigentum) 4.200 € 4.000 € (§ 40) + Restbetrag (§ 78) 200 €
Niederflurbett (Demenz-Pflege, Sturzprophylaxe) 6.500 € 4.000 € (§ 40) 2.500 €
Hochwertiges Pflegebett mit Komfort-Matratze 8.000 € 4.000 € (§ 40) 4.000 €

Tipp: Bei höherwertigen Pflegebetten mit Mehrkosten kannst du beide Leistungen kombinieren — Zuschuss nach § 40 SGB XI für die Wohnumfeld-Verbesserung plus Leihgabe nach § 78 SGB XI für ein Standard-Pflegebett. Das senkt deinen Eigenanteil deutlich.

Zuzahlungsbefreiung

Als Pflegebedürftiger mit anerkanntem Pflegegrad bist du von der Zuzahlung zu Hilfsmitteln befreit, sofern deine Belastungsgrenze nach § 62 SGB V nicht überschritten wird. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob du eine Zuzahlungsbefreiung hast — das spart bares Geld.

Widerspruch bei Ablehnung — Deine Rechte

Wenn die Pflegekasse deinen Antrag ablehnt, hast du einmonatiges Widerspruchsrecht ab Zugang des Bescheids. Wir empfehlen:

  1. Schriftlich widersprechen (per Post, Einwurfeinschreiben oder über das Online-Portal der Pflegekasse)
  2. Frist wahren — der Monat endet exakt einen Monat nach Zugang des Bescheids
  3. Begründung präzise formulieren — beziehe dich auf § 40 SGB XI und/oder § 78 SGB XI und lege ärztliche Bescheinigungen bei
  4. MDK-Gutachten anfordern — bei medizinischer Fragestellung hat die Pflegekasse ein MDK-Gutachten einzuholen

In vielen Fällen führt der Widerspruch zum Erfolg — die Bewilligungsquote liegt bei Widersprüchen im Pflegebereich deutlich über 50 %. Sollte der Widerspruch scheitern, kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben — auch hierbei unterstützen wir dich gerne. Wenn du unsicher bist, ob Mieten oder Kaufen für dich sinnvoller ist, hilft dir unser Vergleich Pflegebett mieten oder kaufen weiter. Ergänzend empfehlen wir dir unseren Ratgeber zum Pflegebett-Eigenanteil und Kosten.

Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich auch ohne Pflegegrad ein Pflegebett?

Die Pflegekasse verlangt einen anerkannten Pflegegrad nach § 14 SGB XI. Ohne Pflegegrad kannst du das Pflegebett selbst kaufen oder mieten — eine Kostenübernahme durch Pflege- oder Krankenkasse ist dann nicht möglich. Die Krankenkasse übernimmt in Einzelfällen ein Pflegebett als Hilfsmittel nach § 33 SGB V, wenn es medizinisch notwendig ist.

Kann ich das Pflegebett behalten, wenn mein Angehöriger verstirbt?

Bei Leihgabe wird das Pflegebett nach dem Tod des Pflegebedürftigen vom Sanitätshaus abgeholt. Bei Eigentumsüberlassung bleibt es im Besitz der Angehörigen. Kläre diese Frage vor Vertragsschluss mit deinem Sanitätshaus.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Pflegekasse hat in der Regel 2 bis 4 Wochen Bearbeitungszeit. In dringenden Fällen (z. B. nach Krankenhausentlassung) kannst du eine Eilbedürftigkeit beantragen und auf eine schnellere Bearbeitung drängen.

Muss ich ein bestimmtes Pflegebett-Modell wählen?

Du kannst das Modell grundsätzlich frei wählen, solange es medizinisch-pflegerisch geeignet ist. Übersteigt der Preis den bewilligten Betrag, zahlst du die Differenz selbst. Ein gutes Standard-Pflegebett mit Aufrichter kostet zwischen 1.800 € und 3.500 €.

Was passiert, wenn die Pflegekasse ablehnt?

Du hast das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids. Der Widerspruch ist kostenlos und sollte schriftlich erfolgen. Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem Ratgeber zum Widerspruch bei Pflegekasse.

Kann ich das Pflegebett auch mieten?

Ja, viele Sanitätshäuser bieten Pflegebetten zur Miete an. Die monatliche Miete liegt zwischen 80 € und 180 €. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist auch bei Miete möglich — erkundige dich vorab.

Weiterführende Hilfe

Wenn du unsicher bist, welche Norm auf deine Situation zutrifft, oder wenn die Pflegekasse deinen Antrag ablehnt, hilft dir Sozialrat Deutschland e.V. mit einer kostenlosen Erstberatung weiter. Wir unterstützen dich auch beim Widerspruch und bei der Antragstellung.


Rechtlicher Hinweis

Dieser Ratgeber informiert dich über die rechtlichen Grundlagen der Pflegebett-Kostenübernahme nach § 40 SGB XI, § 78 SGB XI, § 33 SGB V und § 14 SGB XI. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Beratungsstelle, einen Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht.

Quellen:

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