Pflegebett mieten oder kaufen 2026: Sanitätshaus
Du überlegst, ein Pflegebett anzuschaffen, und fragst dich, ob Miete oder Kauf der bessere Weg ist? In diesem Ratgeber zeigen wir dir beide Wege Schritt für Schritt: Welche Variante wann sinnvoll ist, wie die Krankenkasse über § 33 SGB V beide Wege finanziert, was ein Sanitätshaus konkret anbietet und worauf du bei Vertrag, Lieferung und Rückgabe achten solltest.
Kurzfassung: Miete lohnt sich, wenn der Bedarf zeitlich begrenzt ist (Reha, Übergang, palliative Phase) oder du das Bett erst testen willst. Kauf rechnet sich, wenn du das Pflegebett voraussichtlich länger als 12 bis 18 Monate brauchst und die Aufbaufläche dauerhaft zur Verfügung steht. Die Krankenkasse übernimmt in beiden Fällen die Kosten über § 33 SGB V — die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Hilfsmittel, eine pauschale Empfehlung für ein bestimmtes Modell geben wir bewusst nicht.
Featured-Snippet-Definition (40–60 W): Pflegebett mieten oder kaufen — beides ist über § 33 SGB V als Hilfsmittel der Krankenkasse (Produktgruppe 50) möglich. Miete eignet sich bei zeitlich begrenztem Bedarf, Kauf bei dauerhaftem Pflegebedarf. Die Krankenkasse übernimmt die wirtschaftlichere Variante abzüglich 10 Euro Zuzahlung.
Inhaltsverzeichnis
- Wann ist Miete sinnvoll, wann der Kauf?
- § 33 SGB V: So finanziert die Krankenkasse beide Wege
- Pflegebett mieten: Was das Sanitätshaus konkret anbietet
- Pflegebett kaufen: Wann sich der Kauf rechnet
- Vergleich Miete und Kauf: Kosten, Vertragslaufzeit, Rückgabe
- PG 50 (Produktgruppe 50): Was die Krankenkasse genau bewilligt
- Zuzahlung, Eigenanteil und Belastungsgrenze nach § 61 SGB V
- Schritt für Schritt: Antrag über die Krankenkasse
- Was tun bei Ablehnung — Widerspruch und Sozialgericht
- Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist Miete sinnvoll, wann der Kauf?
Die Frage Miete oder Kauf hängt von drei Faktoren ab: der voraussichtlichen Nutzungsdauer, der Wohnsituation und der Pflegeplanung.
Miete ist sinnvoll, wenn …
– du das Pflegebett nur vorübergehend brauchst, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme,
– die Pflegesituation noch nicht dauerhaft ist und du das Bett erst testen möchtest,
– du in einer Mietwohnung lebst und der Vermieter den Einbau nicht dauerhaft genehmigt,
– du den Auf- und Abbau nicht selbst organisieren willst (das Sanitätshaus holt das Bett am Ende der Mietzeit wieder ab).
Kauf ist sinnvoll, wenn …
– der Pflegebedarf voraussichtlich dauerhaft ist (typisch ab Pflegegrad 3, in Einzelfällen auch ab Pflegegrad 2),
– das Pflegebett länger als 12 bis 18 Monate genutzt wird,
– das Schlafzimmer dauerhaft umgestaltet werden kann (Stromanschluss, Platzbedarf, gegebenenfalls Türverbreiterung),
– du das Pflegebett auch bei einem Umzug mitnehmen willst — entweder in eine andere Wohnung oder in ein Pflegeheim.
Eine pauschale Empfehlung, wann welcher Weg der „richtige“ ist, gibt es nicht. Die Krankenkasse und das Sanitätshaus beraten dich anhand deiner konkreten Situation.
§ 33 SGB V: So finanziert die Krankenkasse beide Wege
§ 33 SGB V ist die zentrale Norm für Hilfsmittel wie das Pflegebett. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Pflegebett, wenn es medizinisch notwendig ist, um eine Behinderung auszugleichen oder den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern.
Wichtig zu wissen:
- § 33 SGB V unterscheidet nicht zwischen Miete und Kauf — die Krankenkasse finanziert grundsätzlich die wirtschaftlichere Versorgungsform. Das kann je nach Einzelfall die Miete oder der Kauf sein.
- Die Hilfsmittelnummer in Produktgruppe 50 (PG 50 — Kranken- und Pflegebetten) ist der Schlüssel: Sanitätshaus und Krankenkasse rechnen über diese PG-Nummer ab.
- Eine ärztliche Verordnung ist Pflicht. Der Arzt oder die Ärztin muss die medizinische Notwendigkeit bestätigen, zum Beispiel bei Immobilität, Sturzgefahr, Dekubitus-Risiko oder nach einem Schlaganfall.
- § 33 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad. Auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann ein Pflegebett bewilligt werden, wenn die ärztliche Verordnung die Notwendigkeit belegt.
Andere Wege neben § 33 SGB V: Wenn du einen anerkannten Pflegegrad hast, kann die Pflegekasse über § 40 SGB XI einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung leisten (bis 4.180 Euro pro Maßnahme). Das betrifft dann eher den Umbau des Schlafzimmers als die Anschaffung des Bettes selbst. Wie das zusammenspielt, erklären wir im Detail im Ratgeber Pflegebett-Zuschuss 2026: § 40 SGB XI + § 33 SGB V + Antrag.
Pflegebett mieten: Was das Sanitätshaus konkret anbietet
Wenn du ein Pflegebett mietest, läuft der Vertrag typischerweise über das Sanitätshaus. Folgende Leistungen sind in der Monatsmiete enthalten:
- Aufbau und Lieferung im Schlafzimmer (inkl. Inbetriebnahme)
- Wartung und technische Prüfung während der Mietzeit
- Abholung am Ende der Mietzeit
- Bei Defekt: Austausch oder Reparatur ohne Mehrkosten
Die typische Vertragslaufzeit liegt zwischen 3 und 12 Monaten und ist monatlich kündbar. Manche Sanitätshäuser bieten eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten an. Kläre vor Vertragsschluss:
- Wie hoch ist die Monatsmiete (je nach Region und Ausstattung zwischen etwa 80 und 250 Euro)?
- Was passiert bei einer Verlängerung — wird der Vertrag automatisch verlängert oder musst du aktiv zustimmen?
- Wer haftet bei Beschädigung durch den Pflegebedürftigen (Sturz, Verschmutzung)?
- Was kostet die Rückgabe, falls das Bett außerhalb des Servicegebiets abgeholt werden muss?
Tipp: Lass dir vom Sanitätshaus einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, bevor du den Antrag bei der Krankenkasse stellst. Die Krankenkasse prüft anhand dieses Kostenvoranschlags, ob sie die Miete übernimmt.
Pflegebett kaufen: Wann sich der Kauf rechnet
Wenn du das Pflegebett kaufst, geht das Eigentum auf dich oder deine Angehörigen über. Das hat folgende Konsequenzen:
- Du kannst das Bett bei einem Umzug ohne Vertragsverhandlung mitnehmen.
- Das Bett steht dauerhaft in deinem Schlafzimmer — kein Rückgabe-Datum, kein Abhol-Service.
- Du bist für Wartung und Pflege des Bettes selbst verantwortlich (oder beauftragst einen Wartungsdienst).
- Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann das Bett verkauft, verschenkt oder entsorgt werden.
Der Kaufpreis für ein Standard-Pflegebett mit elektrischer Höhenverstellung und verstellbarem Kopf- und Fußteil liegt je nach Ausstattung zwischen etwa 1.500 und 4.000 Euro. Über § 33 SGB V übernimmt die Krankenkasse in der Regel den kompletten Kaufpreis abzüglich deiner Zuzahlung von 10 Euro, wenn der Kauf die wirtschaftlichere Versorgungsform ist.
Vergleich Miete und Kauf: Kosten, Vertragslaufzeit, Rückgabe
Die folgende Übersicht hilft dir, beide Wege direkt zu vergleichen:
| Kriterium | Miete | Kauf |
| Laufzeit | 3 bis 12 Monate, monatlich kündbar | dauerhaft |
| Kosten | 80 bis 250 Euro pro Monat | 1.500 bis 4.000 Euro einmalig |
| Auf- und Abbau | durch Sanitätshaus | durch Sanitätshaus beim Kauf, danach eigenverantwortlich |
| Wartung | im Mietpreis enthalten | eigene Verantwortung oder Wartungsvertrag |
| Rückgabe | Abholung durch Sanitätshaus | nicht erforderlich |
| Eigentum | bleibt beim Sanitätshaus | geht auf dich über |
| Mitnahme bei Umzug | Vertragsanpassung erforderlich | ohne Vertragsverhandlung möglich |
| Übergang in Pflegeheim | einfache Rückgabe | Verkauf oder Entsorgung erforderlich |
Eine pauschale Antwort, welcher Weg wirtschaftlicher ist, gibt es nicht. Faustregel: Wenn die voraussichtliche Nutzungsdauer unter 12 Monaten liegt, ist die Miete fast immer günstiger. Bei einer Nutzungsdauer über 18 Monaten ist der Kauf in der Regel wirtschaftlicher.
PG 50 (Produktgruppe 50): Was die Krankenkasse genau bewilligt
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ist das Pflegebett in der Produktgruppe 50 (PG 50 — Kranken- und Pflegebetten) gelistet. Innerhalb der PG 50 gibt es Untergruppen für:
- Standard-Pflegebetten mit elektrischer Höhenverstellung
- Pflegebetten mit verstellbarem Kopf- und Fußteil
- Pflegebetten mit Aufstehhilfe
- Niedrigflurbetten (für sturzgefährdete Personen, siehe Niederflurbett)
- Pflegebetten mit erhöhter Belastbarkeit (für schwerere Personen)
Welche Untergruppe für dich infrage kommt, entscheidet der Arzt oder die Ärztin anhand der Diagnose und der Pflegesituation. Das Sanitätshaus rechnet dann über die entsprechende Hilfsmittelnummer ab.
Wichtig: Die Krankenkasse bewilligt ein Pflegebett aus der PG 50, wenn es medizinisch notwendig ist. Es gibt keinen generellen Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder eine bestimmte Ausstattung. Wenn du mehr Komfort oder eine besondere Ausstattung wünschst (zum Beispiel eine spezielle Matratze oder ein Niedrigflurbett), kann eine Aufzahlung erforderlich sein.
Zuzahlung, Eigenanteil und Belastungsgrenze nach § 61 SGB V
Für Hilfsmittel nach § 33 SGB V fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabewerts an, maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Das Pflegebett ist also mit 10 Euro Zuzahlung deutlich günstiger als die meisten anderen Hilfsmittel.
Falls du im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen über die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V hinaus geleistet hast, kannst du dich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Sammle alle Zuzahlungsbelege und reiche sie bei deiner Krankenkasse ein.
Wenn das Sanitätshaus eine Aufzahlung für eine höherwertige Ausstattung verlangt (zum Beispiel eine Spezialmatratze), ist das kein Eigenanteil im Sinne der Zuzahlung, sondern eine freiwillige Mehrleistung. Diese Aufzahlung kannst du nicht über die Belastungsgrenze abrechnen.
Schritt für Schritt: Antrag über die Krankenkasse
Der Antrag auf ein Pflegebett läuft in mehreren Schritten. Hier ist der typische Ablauf:
Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen
Vereinbare einen Termin bei deinem Hausarzt oder der behandelnden Fachärztin (zum Beispiel Neurologie, Geriatrie, Orthopädie). Bitte um eine Verordnung für ein „Pflegebett, Produktgruppe 50″ mit Angabe der Diagnose und der Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
Schritt 2: Sanitätshaus auswählen
Wähle ein Sanitätshaus, das PG-50-Pflegebetten anbietet und einen Kostenvoranschlag erstellt. Du kannst das Sanitätshaus frei wählen — die Krankenkasse darf dich nicht zu einem bestimmten Anbieter zwingen.
Schritt 3: Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Reiche die ärztliche Verordnung und den Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse ein. Viele Krankenkassen haben dafür ein Formular auf ihrer Website. Du kannst den Antrag auch direkt beim Sanitätshaus abgeben — viele Sanitätshäuser übernehmen die Einreichung.
Schritt 4: Bewilligung abwarten
Die Krankenkasse prüft den Antrag und bewilligt ihn in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen. Bei einer Ablehnung erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Schritt 5: Lieferung und Aufbau
Nach der Bewilligung liefert das Sanitätshaus das Pflegebett und baut es im Schlafzimmer auf. Du zahlst die Zuzahlung von 10 Euro direkt an das Sanitätshaus.
Schritt 6: Regelmäßige Überprüfung
Die Krankenkasse kann nach einer gewissen Nutzungsdauer prüfen, ob das Pflegebett weiterhin notwendig ist. Halte dafür die ärztlichen Verordnungen und Pflegedokumentationen bereit.
Was tun bei Ablehnung — Widerspruch und Sozialgericht
Wenn die Krankenkasse deinen Antrag ablehnt, hast du zwei Wege:
Widerspruch
Lege innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein. Der Widerspruch ist kostenlos und formlos möglich — eine Begründung ist hilfreich, aber nicht Pflicht. Fordere im Widerspruch eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der ärztlichen Verordnung und der konkreten Pflegesituation.
Klage vor dem Sozialgericht
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird (Widerspruchsbescheid), kannst du innerhalb eines Monats Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Die Klage ist gerichtskostenfrei in der ersten Instanz. Du kannst dich vor dem Sozialgericht selbst vertreten oder einen Rechtsanwalt oder Sozialverband (VdK, SoVD) einschalten.
Hinweis: Wenn die Krankenkasse das Pflegebett ablehnt, prüfe auch den Weg über die Pflegekasse. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse über § 40 SGB XI Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung leisten — das betrifft zwar nicht das Bett selbst, kann aber den finanziellen Spielraum für Aufzahlungen oder Zubehör erweitern. Mehr dazu im Ratgeber Pflegebett-Zuschuss 2026: § 40 SGB XI + § 33 SGB V + Antrag.
Häufige Fragen (FAQ)
Werden die Mietkosten für ein Pflegebett von der Krankenkasse übernommen?
Ja, die Krankenkasse übernimmt die Mietkosten, wenn die Miete wirtschaftlicher ist als der Kauf und das Pflegebett medizinisch notwendig ist. Das Sanitätshaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Du zahlst lediglich die Zuzahlung von 10 Euro.
Wie lange kann ich ein Pflegebett mieten?
Die Mietdauer richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Es gibt keine generelle Obergrenze — die Krankenkasse übernimmt die Miete, solange die Verordnung aktuell ist. Du kannst den Mietvertrag in der Regel monatlich kündigen, wenn die Pflegesituation sich ändert.
Kann ich ein gemietetes Pflegebett später kaufen?
Ja, viele Sanitätshäuser bieten an, die bisher gezahlte Miete auf den Kaufpreis anzurechnen. Kläre vor Vertragsschluss, ob diese Option besteht und zu welchen Konditionen.
Brauche ich einen Pflegegrad, um ein Pflegebett zu bekommen?
Nein. § 33 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad. Auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann ein Pflegebett bewilligt werden, wenn die ärztliche Verordnung die medizinische Notwendigkeit belegt.
Was passiert, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Wenn du in ein Pflegeheim ziehst, kann das Pflegebett vom Sanitätshaus abgeholt werden (bei Miete) oder du verkaufst oder entsorgst es (bei Kauf). Manche Pflegeheime übernehmen das Pflegebett, wenn es den hauseigenen Standards entspricht.
Übernimmt die Krankenkasse auch die Matratze?
Ja, eine passende Matratze gehört zur Versorgung nach § 33 SGB V dazu. Bei erhöhtem Dekubitus-Risiko kann eine Antidekubitus-Matratze (PG 19) verordnet werden. Mehr dazu im Ratgeber Standardrollstuhl-Zuschuss 2026: § 33 SGB V + 10 EUR Zuzahlung + Antrag.
Kann ich das Pflegebett selbst aufbauen?
Nein. Das Sanitätshaus baut das Pflegebett fachgerecht auf und prüft die elektrische Sicherheit. Eigenmächtiger Aufbau führt zum Verlust der Garantie und kann Sicherheitsrisiken bergen.
Wie viel kostet ein Pflegebett ohne Krankenkassen-Zuschuss?
Ohne Krankenkassen-Zuschuss kostet ein Pflegebett zwischen etwa 1.500 und 4.000 Euro als Kauf oder 80 bis 250 Euro pro Monat als Miete. Hinzu kommen Liefer- und Aufbaukosten, die je nach Anbieter variieren.
—
Quellen und weiterführende Hinweise
- § 33 SGB V (Hilfsmittel) — gesetze-im-internet.de, Stand 21.06.2026
- § 40 SGB XI (Wohnumfeldverbesserung) — gesetze-im-internet.de, Stand 21.06.2026
- § 61 SGB V (Zuzahlung) — gesetze-im-internet.de, Stand 21.06.2026
- § 62 SGB V (Belastungsgrenze) — gesetze-im-internet.de, Stand 21.06.2026
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50 — gkv-spitzenverband.de
- Rehadat-Hilfsmittelportal — rehadat-hilfsmittel.de
- Sozialverband VdK Deutschland e.V. — vdk.de
- Sozialverband SoVD Deutschland — sovd.de
—
Zuletzt geprüft: 22.06.2026 — Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e.V.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem ablehnenden Bescheid oder konkreten Anliegen rund um Pflegebett-Miete oder -Kauf wende dich an eine Pflegeberatungsstelle (Pflegestützpunkt), einen Sozialverband (VdK, SoVD) oder einen Rechtsanwalt mit Sozialrechts-Schwerpunkt.
—

Schreibe einen Kommentar