pAVK 2026: ICD-10 I73.9 + Schaufensterkrankheit

pAVK 2026: ICD-10 I73.9 + Schaufensterkrankheit

Wenn deine Beine beim Gehen schmerzen und du nach wenigen Schritten stehen bleiben musst, obwohl der Weg eigentlich kurz ist, kann eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK, ICD-10-Code I73.9, umgangssprachlich „Schaufensterkrankheit“) dahinterstecken. Die Krankheit entsteht, wenn deine Beinarterien durch Ablagerungen (Arteriosklerose) verengt werden. Das ist im Grunde die gleiche Gefäßverkalkung, die auch Herzinfarkt und Schlaganfall auslöst — nur in den Beinen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Diagnostik und Therapie nach § 27 SGB V. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 steht dir Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX (Definition Schwerbehinderung, GdB ≥ 50; für Merkzeichen vgl. VersMedV) zu.

🔗 Passend dazu: Unser Schwester-Beitrag Koronare Herzkrankheit (KHK) zeigt dir das gleiche Krankheitsbild am Herzen — denn pAVK und KHK teilen Risikofaktoren und Entstehungsmechanismus.


Was ist pAVK? (ICD-10 I73.9)

Die periphere arterielle Verschlusskrankheit ist eine Durchblutungsstörung der Arterien, die deine Beine versorgen — in 90 Prozent aller Fälle die Beine, selten die Arme. Die ICD-10-GM-Klassifikation 2026 codiert die pAVK unter I73.9 („Periphere Gefäßkrankheit, nicht näher bezeichnet“) und in den Sub-Codes I73.8 sowie I70.2- (Arteriosklerose der Extremitätenarterien).

Der Begriff „Schaufensterkrankheit“ kommt daher, dass Betroffene beim Gehen stehen bleiben müssen und sich dabei oft so verhalten, als würden sie Schaufenster anschauen. Tatsächlich pausieren sie, weil ihre Waden nicht mehr genug Sauerstoff bekommen.

Nach Daten der Deutschen Gefäßliga leben in Deutschland schätzungsweise 4,5 Millionen Menschen mit einer pAVK — viele davon, ohne es zu wissen.

Wichtig: pAVK ist heute gut behandelbar. Wer seine Diagnose versteht und die Therapie konsequent mitgeht, kann den Krankheitsverlauf deutlich verlangsamen.

🔗 Wenn die pAVK unbehandelt fortschreitet, kann sich eine Venenthrombose als zusätzliche Komplikation entwickeln — beide Erkrankungen belasten die Beingefäße.


Stadien nach Fontaine und Rutherford

Ärzte teilen die pAVK in vier Stadien ein. Am weitesten verbreitet sind die Fontaine-Stadien, international ergänzt durch die Rutherford-Klassifikation. Welches Stadium bei dir vorliegt, entscheidet über die Therapie und über deinen Anspruch auf Reha-Leistungen.

Fontaine-Stadium Was du merkst Was das bedeutet
I Keine Beschwerden, aber Ablagerungen sind nachweisbar Zufallsbefund, frühe Vorsorge wichtig
IIa Schmerzen beim Gehen, aber mehr als 200 Meter schmerzfrei Leichte Einschränkung, Gehstrecke noch alltagstauglich
IIb Schmerzen beim Gehen, weniger als 200 Meter schmerzfrei Deutliche Einschränkung, Therapie dringend nötig
III Ruheschmerzen im Liegen oder Sitzen Schwere Durchblutungsstörung, sofortige Abklärung
IV Geschwüre oder Gewebsuntergang (Gangrän) Kritische Ischämie, Amputationsrisiko

Stadium IIb ist die Grenze, ab der meist eine invasive Behandlung (Ballon-Aufdehnung oder Stent) empfohlen wird. Ab Stadium III gehört die Erkrankung in ein gefäßchirurgisches Zentrum.


Risikofaktoren und Ursachen

Die pAVK entsteht durch das Zusammenspiel mehrerer Risikofaktoren. Je mehr davon auf dich zutreffen, desto höher dein Erkrankungsrisiko.

Rauchen

Rauchen ist der wichtigste einzelne Risikofaktor. Rauchende erkranken drei- bis viermal häufiger an pAVK als Nicht-Rauchende. Mit jeder weiteren Zigarette steigt das Risiko. Wer mit der Diagnose pAVK weiter raucht, verdoppelt sein Amputations- und Herzinfarktrisiko.

Diabetes mellitus

Diabetiker entwickeln besonders häufig eine pAVK, weil hohe Blutzuckerwerte die Gefäßwände schädigen. Diabetische pAVK schreitet oft schneller voran und wird später entdeckt, weil Nervenschäden (diabetische Neuropathie) die Warnschmerzen überdecken.

Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörungen

Hoher Blutdruck und erhöhte LDL-Cholesterinwerte begünstigen die Arteriosklerose in den Beinen genauso wie in den Herzkranzgefäßen.

Bewegungsmangel und Übergewicht

Wer sich wenig bewegt, hat ein deutlich höheres pAVK-Risiko. Bewegungsmangel verstärkt zudem die anderen Risikofaktoren.

Alter und genetische Veranlagung

Das Risiko steigt ab 50 Jahren deutlich an. Wenn deine Eltern oder Geschwister früh Herz-Kreislauf-Erkrankungen hatten, ist auch dein pAVK-Risiko erhöht.


Symptome — woran du eine pAVK erkennst

Das wichtigste Warnzeichen ist der Belastungsschmerz: Krämpfe oder Schmerzen in Wade, Oberschenkel oder Gesäß, die beim Gehen beginnen und beim Stehenbleiben rasch nachlassen. Mediziner sprechen von Claudicatio intermittens (intermittierendes Hinken).

Frühe Symptome (Stadium IIa)

  • Kribbeln oder Taubheitsgefühl in den Zehen oder Füßen
  • Kalte Füße, auch bei warmer Umgebung
  • Schmerzen in den Waden beim Treppensteigen oder Bergauf-Gehen
  • Langsam wachsende Beschwerden über Monate

Fortgeschrittene Symptome (Stadium IIb-III)

  • Schmerzen bereits nach wenigen Metern Gehen
  • Ruheschmerzen, die das Liegen oder Schlafen stören
  • Blasse oder bläulich verfärbte Haut an Zehen oder Füßen
  • Schlecht heilende Wunden an Füßen oder Zehen

Notfall-Symptome (Stadium IV)

  • Schwarzverfärbung von Zehen oder Fußregionen
  • Starke, unerträgliche Schmerzen
  • Übler Geruch oder Eiterbildung aus Wunden
  • Fieber und Schüttelfrost als Zeichen einer Blutvergiftung

Wenn du Notfall-Symptome bemerkst: Wende dich sofort an deine Hausarztpraxis, in den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116117) oder in eine gefäßchirurgische Notfallambulanz. Bei akuter Bedrohung wähle den Rettungsdienst 112.


Diagnose: ABI-Messung und weitere Tests

Die wichtigste Untersuchung ist die ABI-Messung (Ankle-Brachial-Index, Knöchel-Arm-Index). Diese Untersuchung ist einfach, schmerzfrei und dauert etwa zehn Minuten.

So funktioniert die ABI-Messung

Dein Arzt misst mit einer Blutdruckmanschette und einem Ultraschall-Doppler den Blutdruck an deinen Fußknöcheln und an deinen Oberarmen. Dann bildet er den Quotienten aus Knöchel- und Arm-Blutdruck. Werte über 1,3 sind normal. Werte unter 0,9 sprechen für eine pAVK, unter 0,5 für eine schwere Form.

ABI-Wert Bewertung Konsequenz
1,0 – 1,3 Normal Keine pAVK nachweisbar
0,9 – 1,0 Grenzwertig Kontrolle in 6–12 Monaten
0,7 – 0,9 Leichte pAVK Gehtraining, Medikamente
0,5 – 0,7 Mittelschwere pAVK Diagnostik erweitern, Therapie
< 0,5 Schwere pAVK Sofortige Gefäßabklärung

Farbkodierte Duplex-Sonographie

Wenn die ABI-Messung auffällig ist, kommt die Duplex-Sonographie. Per Ultraschall zeigt die Duplex-Sonographie genau, wo deine Arterien verengt oder verschlossen sind. Diese Untersuchung ist schmerzfrei und strahlenfrei.

Angiographie (CTA, MRA, Katheter)

Wenn eine OP oder ein Stent geplant ist, brauchst du eine bildgebende Darstellung deiner Beingefäße. Das funktioniert per CT-Angiographie (mit Kontrastmittel), MR-Angiographie (ohne Strahlen) oder klassische Katheter-Angiographie.


Therapie: konservativ, interventionell oder operativ

Welche Therapie bei dir passt, hängt vom Stadium ab. In frühen Stadien steht das Gehtraining an erster Stelle. In fortgeschrittenen Stadien kommen interventionelle Verfahren (Ballon, Stent) oder eine Operation (Bypass) zum Einsatz.

Gehtraining als Basistherapie

Das klingt widersprüchlich, aber strukturiertes Gehtraining ist die wirksamste konservative Therapie bei pAVK. Du gehst täglich 30 bis 60 Minuten, immer bis kurz vor den Schmerz, dann pausierst du, und gehst weiter. Dieses Intervalltraining fördert die Bildung neuer kleiner Blutgefäße (Kollateralen) und verbessert deine schmerzfreie Gehstrecke nachweislich.

Die Krankenkasse bezuschusst Gehtraining in Herzgruppen und Gefäßsportgruppen. Frage deinen Hausarzt nach einer Verordnung. Mehr Informationen findest du in unserem Schwester-Beitrag Herz-Kreislauf-Risikofaktoren 2026: Prävention + § 20 SGB V.

Medikamentöse Therapie

  • Thrombozytenaggregationshemmer (ASS 100 mg oder Clopidogrel 75 mg) senken das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall.
  • Statine senken das LDL-Cholesterin und stabilisieren die Gefäßablagerungen.
  • ACE-Hemmer oder Sartane senken den Blutdruck und schützen die Gefäße.
  • Cilostazol kann die Gehstrecke verbessern, ist aber nicht für alle zugelassen.

Ballon-Aufdehnung (PTA) und Stent

Wenn das Gehtraining nicht ausreicht oder die Engstelle kritisch ist, kommt eine perkutane transluminale Angioplastie (PTA) in Frage. Der Arzt schiebt über die Leiste einen Katheter bis zur Engstelle und dehnt die Arterie mit einem Ballon auf. Meistens setzt er zusätzlich einen Stent (Gefäßstütze) ein, um die Arterie offen zu halten.

Bypass-Operation

Wenn die Arterien über lange Strecken verschlossen sind, legt der Gefäßchirurg einen Bypass an: ein eigenes Venen-Stück oder ein Kunststoff-Schlauch überbrückt den verschlossenen Abschnitt. Die OP dauert zwei bis vier Stunden, danach bleibt du etwa eine Woche im Krankenhaus. Eine Reha schließt sich nach § 39 SGB V an.

Mehr zum Thema Bypass liest du in unserem Schwester-Beitrag Koronare Herzkrankheit und Bypass.


Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Diagnostik und die Therapie der pAVK nach § 27 SGB V (Krankenbehandlung). Dazu gehören:

  • Arztbesuche, ABI-Messung, Duplex-Sonographie, Angiographie
  • Stationäre Aufnahme und Operation
  • Medikamente auf Rezept (mit Zuzahlung)
  • Rehabilitation nach § 39 SGB V
  • Heilmittel wie Krankengymnastik und Gefäßsport
  • Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe (eigentlich für Venenleiden, aber in Sonderfällen ärztlich verordnet)

Zuzahlungen und Eigenanteile

Für Medikamente, Krankenhaustage (10 Euro pro Tag) und Rehabilitation (10 Euro pro Tag) zahlst du Zuzahlungen. Du kannst dich befreien lassen, wenn deine jährlichen Zuzahlungen mehr als zwei Prozent deines Bruttoeinkommens überschreiten (ein Prozent bei chronisch Kranken).


Schwerbehinderung bei pAVK

Wenn deine pAVK dauerhaft Einschränkungen verursacht, kann ein Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll sein. Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach dem Stadium und den Begleiterkrankungen.

Schweregrad GdB-Richtwert Begründung
pAVK Stadium I 0–10 Ohne wesentliche Beschwerden
pAVK Stadium IIa 20 Leichte Gehstrecken-Einschränkung
pAVK Stadium IIb 30–40 Deutliche Gehstrecken-Einschränkung
pAVK Stadium III 50–60 Ruheschmerzen
pAVK Stadium IV 70–80 Geschwür oder Teilamputation
pAVK mit Amputation 80–100 Je nach Ausmaß

Ab GdB 50 erhältst du einen Schwerbehindertenausweis und kannst steuerliche Vergünstigungen und Kündigungsschutz nutzen. Mehr Informationen findest du in unserem Beitrag zur Schwerbehinderung nach Herzinfarkt.


Widerspruch und Sozialgerichtsverfahren

Es kann vorkommen, dass deine Krankenkasse eine beantragte Leistung ablehnt — etwa eine bestimmte Reha-Klinik, eine Gefäßsportgruppe oder eine medikamentöse Therapie. Du hast klare Rechte dagegen vorzugehen.

Widerspruch einlegen

Lege innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch bei deiner Krankenkasse ein. Die Frist ist gewahrt, wenn der Brief am letzten Tag des Monats bei der Kasse eingeht. Begründe deinen Widerspruch sachlich und füge ärztliche Unterlagen bei, die deine Position stützen.

Sozialgerichtsverfahren

Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst du innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist kostenlos — Gerichtskosten fallen nicht an.

Quellen:


Leben mit pAVK — was du selbst tun kannst

Die Diagnose pAVK ist kein Grund, sich zurückzuziehen. Im Gegenteil: aktive Lebensweise ist die wirksamste Therapie.

Rauchstopp

Wenn du rauchst, ist die wichtigste Einzelmaßnahme der Rauchstopp. Innerhalb eines Jahres nach dem Aufhören verbessert sich deine Durchblutung messbar, und das Amputationsrisiko sinkt um bis zu 50 Prozent. Krankenkassen bezuschussen Rauchentwöhnungs-Programme nach § 20 SGB V.

Ernährung

Eine mediterrane Ernährung mit viel Gemüse, Obst, Olivenöl und Fisch senkt das Risiko für weitere Gefäß-Erkrankungen. Reduziere tierische Fette, Salz und Zucker.

Bewegung

Geh täglich — am besten in einer Gefäßsportgruppe oder mit einem Schrittzähler, der dich zu mindestens 7.000 Schritten pro Tag motiviert. Die Bewegung fördert die Bildung neuer Blutgefäße und stärkt deine Muskeln.

Fußpflege

Pflege deine Füße täglich: waschen, abtrocknen, eincremen, Nägel gerade schneiden. Diabetiker sollten ihre Füße täglich inspizieren und regelmäßig zur medizinischen Fußpflege gehen.


Häufig gestellte Fragen zur pAVK

Ist pAVK heilbar?

Die Arteriosklerose selbst ist nicht heilbar, aber ihr Fortschreiten lässt sich deutlich verlangsamen. Mit Gehtraining, Medikamenten und gesunder Lebensweise können viele Betroffene jahrelang ohne invasive Eingriffe leben.

Kann ich mit pAVK noch Sport treiben?

Ja, im Gegenteil. Bewegung ist die wichtigste Therapie. Besonders Gehtraining, Schwimmen und Radfahren sind gut geeignet. Besprich die Intensität mit deinem Arzt.

Wie hoch ist die Lebenserwartung mit pAVK?

Die Lebenserwartung hängt vom Stadium und deinen Begleiterkrankungen ab. In frühen Stadien ist sie kaum eingeschränkt, in fortgeschrittenen Stadien ist das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöht. Konsequente Therapie verbessert die Prognose deutlich.

Was ist der Unterschied zwischen pAVK und Venenthrombose?

Die pAVK betrifft die Arterien (Schlagadern), die Venenthrombose die Venen. Beide behindern die Durchblutung der Beine, haben aber unterschiedliche Ursachen und Therapien. Die pAVK entwickelt sich langsam über Jahre, die Venenthrombose akut. Mehr zur Venenthrombose findest du in unserem Schwester-Beitrag Tiefe Venenthrombose.

Wann brauche ich einen Stent?

Ein Stent kommt in Frage, wenn konservative Therapie nicht ausreicht und die Engstelle kurz und gut erreichbar ist. Bei langstreckigen Verschlüssen ist eher ein Bypass sinnvoll.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Gehtraining?

Ja. Dein Arzt kann dir Gefäßsport verordnen, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.


Sozialrat unterstützt dich

Wenn du unsicher bist, ob dein Antrag auf eine pAVK-Therapie richtig gestellt ist, oder wenn du einen ablehnenden Bescheid erhalten hast, kannst du dich an unsere Beratung wenden. Wir prüfen deinen Fall, erklären dir die nächsten Schritte und helfen dir, deine Rechte gegenüber der Krankenkasse oder der Rentenversicherung durchzusetzen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Gesundheitsfragen wende dich bitte an deine Ärztin oder deinen Arzt. Für eine rechtliche Bewertung deines Falls stehen unsere Beratungsstellen und zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit.

Autor: Salomo Swoboda · Datum: 21.06.2026 · Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Nächste Prüfung: 21.12.2026


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Quellen und weiterführende Informationen

  1. ICD-10-GM 2026 — Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Diagnoseschlüssel I73.9.
  2. Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) pAVK — Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF.
  3. ESC-Leitlinie 2024 Peripheral Arterial Disease — European Society of Cardiology, Diagnostik und Therapie der pAVK.
  4. Fontaine-Klassifikation — klassische Stadieneinteilung der pAVK.
  5. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) — Anlage B, Teil IX: Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  6. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) — § 27 Krankenbehandlung, § 39 stationäre Rehabilitation, § 20 Prävention.
  7. Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) — § 152 Schwerbehinderte Menschen.
  8. Deutsche Gefäßliga — Patienteninformationen, Selbsthilfegruppen.

⚖️ Hinweis zu Rechtsdienstleistung und Medizin: Dieser Beitrag informiert dich über die medizinischen und sozialrechtlichen Grundlagen der pAVK. Er ersetzt weder die Diagnose durch eine Ärztin oder einen Arzt noch die individuelle Rechtsberatung durch eine zugelassene Beratungsstelle (z. B. Sozialverband VdK, SoVD, unabhängige Patientenberatung UPD) oder eine Rechtsanwältin. Bei konkreten Beschwerden wende dich bitte zeitnah an deine Hausarztpraxis.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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