EM-Rente Wegfall teilweise: Wann deine Rente entfällt oder gekürzt wird (SGB VI)

Stand: 12.07.2026 · Autor: Salomo Swoboda

Wichtig vorab: Dieser Beitrag informiert dich über deine Rechte bei einem Wegfall oder einer Kürzung der EM-Rente. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG. Lass dich bei Unsicherheit von einer zugelassenen Beratungsstelle (VdK, Sozialverband Deutschland) oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt für Sozialrecht beraten.

Du hast eine teilweise Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bewilligt bekommen — und jetzt kommt Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV): „Ihre Rente entfällt“ oder „Ihre Rente wird gekürzt“. Das ist ein Schock. Die Summen, die auf dem Spiel stehen, sind für viele Menschen existenziell.

Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wann eine EM-Rente tatsächlich wegfällt, wann sie nur gekürzt wird, und welche Pflichten du als Rentenbezieher hast. Außerdem erfährst du, was du tun kannst, wenn der Bescheid falsch ist — und welche Übergangs-Leistungen greifen, falls die Rente wirklich entfällt.

Wegfall der EM-Rente (§ 100 Abs. 3 SGB VI)

§ 100 Abs. 3 SGB VI: Die Rente entfällt, wenn die Voraussetzungen wegfallen

Die zentrale Norm für den Wegfall einer EM-Rente ist § 100 Abs. 3 SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch — Gesetzliche Rentenversicherung). Danach entfällt eine Rente, wenn die Voraussetzungen für ihre Bewilligung wegfallen. Bei der EM-Rente heißt das: Die Rente entfällt, wenn du wieder erwerbsfähig bist, also mindestens 3 Stunden pro Tag in einer regulären Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit arbeiten kannst (§ 43 Abs. 2 SGB VI — die 3-Stufen-Prüfung, die wir im Beitrag zur EM-Rente Beurteilung ausführlich erklärt haben).

Wann greift § 100 Abs. 3 SGB VI konkret?

  • Medizinische Reha mit Erfolg: Eine Reha hat deine Erwerbsfähigkeit so weit wiederhergestellt, dass du wieder mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst.
  • Besserung der Erkrankung: Dein Gesundheitszustand hat sich seit dem Bewilligungs-Bescheid deutlich verbessert (etwa nach einer Tumor-Therapie, einer Operation oder einer Psychotherapie).
  • Neue medizinische Erkenntnisse: Eine erneute Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) der DRV kommt zu dem Schluss, dass du wieder erwerbsfähig bist.

Praxisbeispiel: Du hast 2024 eine befristete teilweise EM-Rente wegen einer schweren Depression erhalten. Nach einer ambulanten Psychotherapie und einer Stabilisierungsphase bist du im Alltag wieder 4 Stunden am Tag einsatzfähig. Die DRV prüft deinen Fall nach § 100 Abs. 3 SGB VI und kommt nach einer sozialmedizinischen Begutachtung zum Ergebnis, dass du wieder erwerbsfähig bist. Der Wegfall-Bescheid trifft ein.

Wichtig: Der Wegfall nach § 100 Abs. 3 SGB VI gilt für alle EM-Renten — teilweise und volle EM-Rente. Beim Hinzuverdienst greift § 96a SGB VI nur bei der teilweisen EM-Rente.

Stolperstein: Eine Befristung nach § 102 SGB VI (siehe EM-Rente 5-Jahres-Frist) ist nicht dasselbe wie ein Wegfall nach § 100 Abs. 3 SGB VI. Befristung = Rente endet automatisch und muss neu beantragt werden. Wegfall = ausdrücklicher Wegfall-Bescheid, gegen den du Widerspruch erheben kannst.

Anhörung VOR Wegfall (§ 24 SGB X)

Bevor die DRV einen Wegfall-Bescheid verschickt, muss sie dich anhören. Das ist in § 24 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch — Verwaltungsverfahren) geregelt. Die Anhörung gibt dir die Möglichkeit, dich zu den Gründen zu äußern, die aus Sicht der DRV für einen Wegfall sprechen.

Wenn du auf den Anhörungs-Brief nicht reagierst, darf die DRV den Wegfall-Bescheid ohne weitere Rückfrage erlassen. Die Anhörung ist deine Chance, schon vor dem Bescheid Einwände vorzubringen — etwa aktuelle Arzt-Berichte, Reha-Berichte oder Gutachten, die deine Erwerbsfähigkeit weiter einschränken.

Praxisbeispiel: Im Anhörungs-Brief steht, dass dein Hausarzt dich als „wieder voll arbeitsfähig“ eingestuft hat. Du hast aber seit dem letzten Bescheid einen neuen Facharzt aufgesucht, der eine andere Einschätzung hat. Schicke den Facharzt-Bericht an die DRV und lege in der Anhörung dar, warum dein Hausarzt die Lage zu optimistisch sieht.

Widerspruch gegen Wegfall möglich (1 Monat ab Zugang, § 84 SGG)

Eine Anhörung VOR Wegfall ist Pflicht (§ 24 SGB X; siehe EM-Rente 5-Jahres-Frist). Ein Widerspruch gegen den Wegfall ist möglich — Frist 1 Monat ab Zugang, § 84 SGG (siehe EM-Rente Widerspruch).

Wenn du den Wegfall-Bescheid für falsch hältst, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheids und ist in § 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz) geregelt. Den Widerspruch richtest du schriftlich an die DRV, die den Bescheid erlassen hat.

Fristbeginn ist der Zugang des Bescheids — nicht das Datum auf dem Bescheid. Bei Zugang am 15. Juli 2026 läuft die Frist am 15. August 2026 ab (Eingangs-Tag zählt nicht mit, § 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 193 BGB). Wochenende oder Feiertag verschieben das Frist-Ende auf den nächsten Werktag.

Wichtig: Im Widerspruchs-Verfahren prüft die DRV ihren eigenen Bescheid noch einmal. Die Widerspruchs-Stelle ist personell getrennt von der Stelle, die den Wegfall-Bescheid erlassen hat. Du hast im Widerspruchs-Verfahren Akteneinsicht (§ 25 SGB X) — du kannst dir also alle Unterlagen anschauen, auf die sich die DRV stützt.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du innerhalb eines weiteren Monats Klage vor dem Sozialgericht (SG) erheben (§ 87 SGG). In vielen Fällen empfiehlt es sich, spätestens zu diesem Zeitpunkt eine anwaltliche Vertretung einzuholen. Sozialrecht ist in der ersten Instanz vor dem SG gerichtsgebührenfrei (§ 183 SGG). Wenn du die Klage verlierst, fallen in der Regel keine Kosten an, sofern kein Vergleich geschlossen wird.

Wir haben in einem eigenen Beitrag zum EM-Rente-Widerspruch einen ausführlichen 5-Schritte-Leitfaden zusammengestellt — vom Widerspruchs-Schreiben bis zur SG-Klage.

Hinzuverdienst-Grenzen (§ 96a SGB VI)

§ 96a SGB VI: Hinzuverdienst-Grenzen für teilweise EM-Renten — volle EM-Renten NICHT betroffen

Neben dem Wegfall nach § 100 Abs. 3 SGB VI gibt es einen zweiten Mechanismus, der deine EM-Rente schmälern kann: die Hinzuverdienst-Grenzen nach § 96a SGB VI. Der wichtige Unterschied:

  • Volle EM-Rente: Hinzuverdienst ist grundsätzlich unschädlich für den Renten-Bestand. Du darfst dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird (mit Ausnahme bestimmter Einkommens-Arten wie etwa Versorgungs-Bezüge).
  • Teilweise EM-Rente: Hinzuverdienst wird auf die Rente angerechnet. Wenn du die Hinzuverdienst-Grenze überschreitest, wird deine Rente anteilig gekürzt — sie kann aber nicht vollständig entfallen (§ 96a Abs. 4 SGB VI).

Hinweis: Die Hinzuverdienst-Grenzen sind nicht dasselbe wie die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Bürgergeld nach §§ 11, 11b SGB II. Wenn du neben deiner EM-Rente Bürgergeld beziehst, gelten zwei Anrechnungs-Regelwerke parallel. Wie die EM-Rente auf das Bürgergeld angerechnet wird, erklären wir im Beitrag EM-Rente und Bürgergeld-Anrechnung.

Stand 2026: 3/7-Modell (Minijob-Grenze 556 EUR/Monat)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für teilweise EM-Renten das 3/7-Modell nach § 96a Abs. 1c SGB VI:

  • Bis 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig (volle EM-Rente): Hinzuverdienst ist komplett anrechnungsfrei — du darfst praktisch unbegrenzt dazuverdienen (mit Ausnahme von Versorgungs-Bezügen).
  • Zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig (teilweise EM-Rente): Es gibt eine Hinzuverdienst-Grenze, oberhalb derer die Rente anteilig gekürzt wird.

Stand 2026: Die konkrete Hinzuverdienst-Grenze orientiert sich an der Minijob-Grenze von 556 EUR pro Monat (Minijob-Grenze 2024-2026 nach § 8 Abs. 1a SGB IV). Liegt dein Hinzuverdienst innerhalb dieser Grenze, wird die Rente nicht gekürzt. Liegt er darüber, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Rente angerechnet.

Stand-Vermerk (PFLICHT): Die Hinzuverdienst-Grenzen werden jährlich angepasst. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand 2026. Prüfe vor jeder Arbeitsaufnahme den aktuellen Stand bei der DRV-Hinzuverdienst-Rechner.

Praxisbeispiel: Du hast eine teilweise EM-Rente von monatlich 750 EUR und arbeitest in Teilzeit für 700 EUR brutto. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 556 EUR. Dein Hinzuverdienst übersteigt die Grenze um 144 EUR. Davon werden 40 % (rund 58 EUR) auf deine Rente angerechnet. (Achtung: Beispiel vereinfacht — prüfe den genauen Mechanismus mit dem DRV-Rechner.)

Höhere Hinzuverdienst-Grenze bei Rentenbeginn vor 01.01.2019 (altrechtlich, Bestandsfälle)

Wer seine teilweise EM-Rente vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat, fällt nicht automatisch in das neue 3/7-Modell. Damals galten gestaffelte Pauschal-Freibeträge nach § 96a SGB VI in der bis Ende 2018 geltenden Fassung. Die Übergangs-Regelung ist in § 307a SGB VI verortet. Bestandsfälle sollten die alte Regelung mit dem Sachbearbeiter klären — die Praxis ist uneinheitlich.

Praxisbeispiel: Du hast deine teilweise EM-Rente seit dem 1. März 2017 und arbeitest in einem Minijob. Für dich gilt noch das alte Modell mit großzügigeren Freibeträgen. Kläre die Übergangs-Regelung direkt mit der DRV.

Pflicht zur Hinzuverdienst-Meldung

Jährliche Hinzuverdienst-Erklärung abgeben (DRV-Formular)

Wenn du eine teilweise oder volle EM-Rente beziehst und nebenbei Einkommen erzielst, bist du verpflichtet, eine jährliche Hinzuverdienst-Erklärung abzugeben. Die DRV schickt dir in der Regel Anfang des Jahres ein vorausgefülltes Formular (Vordruck R 1090 oder die digitale Variante im „Meine DRV“-Portal). Du musst es bis spätestens 30. April des Folgejahres ausgefüllt zurückschicken.

Achtung: Die Frist 30. April ist eine Ausschluss-Frist in den meisten Fällen — wer sie verpasst, riskiert eine Rückforderung der Rente und ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren.

Mitwirkungs-Pflicht (§§ 60-67 SGB I): Änderungen binnen 1 Monat melden

Neben der jährlichen Erklärung gilt eine allgemeine Mitwirkungs-Pflicht nach § 60 SGB I (Erstes Buch Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil). Danach musst du Änderungen, die für deine Rente relevant sind, binnen 1 Monat selbst an die DRV melden. Dazu gehören:

  • Beginn oder Ende einer Beschäftigung (auch Minijobs und Midijobs)
  • Höhe des Erwerbseinkommens, wenn sie sich deutlich ändert
  • Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha oder durch Besserung der Erkrankung
  • Umzug ins Ausland oder längere Auslands-Aufenthalte
  • Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Bezug anderer Sozial-Leistungen (etwa Bürgergeld nach dem SGB II)

Die §§ 60-67 SGB I regeln das Gesamtpaket der Mitwirkungs-Pflichten — von der Pflicht zur Angabe von Tatsachen (§ 60 SGB I) über die Pflicht zur persönlichen Vorsprache (§ 61 SGB I) bis zu den Folgen bei Pflicht-Verletzungen (Rückforderung, Ordnungswidrigkeit nach § 63 SGB I).

Verstoß: Rückforderung der Rente + Ordnungswidrigkeit

Was passiert, wenn du deine Mitwirkungs-Pflicht verletzt — etwa weil du eine neue Beschäftigung nicht meldest oder die Hinzuverdienst-Erklärung nicht abgibst? Die DRV hat dann zwei Hebel: Rückforderung der zu viel gezahlten Rente nach § 50 SGB X (kann sich über mehrere Jahre erstrecken) und Ordnungswidrigkeits-Verfahren nach § 63 SGB I mit Bußgeld bis zu 5.000 EUR.

Praxisbeispiel: Du hast im März 2025 einen Minijob angenommen, aber nicht an die DRV gemeldet. Die DRV erfährt davon durch eine Datenabfrage bei der Minijob-Zentrale. Sie fordert die zu viel gezahlte Rente für März bis Dezember 2025 zurück und spricht ein Bußgeld aus — plus Säumnis-Zuschläge bei verspäteter Zahlung.

Tipp: Wenn du eine Melde-Pflicht übersehen hast, melde den Hinzuverdienst oder die Beschäftigung so schnell wie möglich schriftlich an die DRV. Eine freiwillige Nachmeldung wird in der Praxis milder bewertet als ein verspätetes Aufgreifen durch die DRV selbst. Eine schriftliche Bestätigung über den Eingang deiner Nachmeldung ist empfehlenswert.

Was passiert, wenn die Rente wegfällt?

Bürgergeld (SGB II) oder ALG I beantragen (Nahtlosigkeit sicherstellen)

Wenn deine EM-Rente tatsächlich wegfällt — entweder durch Wegfall-Bescheid nach § 100 Abs. 3 SGB VI oder durch Aufnahme einer vollen Beschäftigung — bist du in der Regel auf andere Sozial-Leistungen angewiesen. Die beiden wichtigsten Übergangs-Wege:

  • Bürgergeld nach dem SGB II beim zuständigen Jobcenter, wenn du erwerbsfähig bist (mindestens 3 Stunden pro Tag) und hilfebedürftig. Das Bürgergeld wird ab dem Monat der Antrag-Stellung gezahlt — eine Rückwirkung ist nur in engen Ausnahmen möglich (§ 37 SGB II). Deshalb: sofort nach Zugang des Wegfall-Bescheids einen Bürgergeld-Antrag stellen.
  • Arbeitslosengeld I nach dem SGB III bei der Agentur für Arbeit, wenn du in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. Die Bezugs-Dauer richtet sich nach Alter und Beschäftigungs-Dauer (§ 147 SGB III).

Wichtig: Die EM-Rente und das Bürgergeld schließen sich grundsätzlich aus. Wenn die EM-Rente entfällt, kannst du beim Jobcenter Bürgergeld beantragen — die Rente wird dann nicht mehr angerechnet, weil sie gar nicht mehr gezahlt wird. Wie die laufende EM-Rente parallel zum Bürgergeld angerechnet wird, erklären wir im Beitrag zur EM-Rente und Bürgergeld-Anrechnung.

Übergangs-Leistungen (§ 24 SGB XII) bei Eilbedürftigkeit

Wenn der Wegfall der Rente plötzlich kommt und du keinen Bürgergeld-Antrag stellen kannst (etwa weil die Sachbearbeitung im Jobcenter länger dauert), hilft eine Notfall-Lösung: Übergangs-Leistungen nach § 24 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch — Sozialhilfe). Das Sozialamt kann in Eilfällen für maximal 1 Jahr Leistungen gewähren, um eine Notlage zu überbrücken.

Voraussetzungen: Du kannst den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten, andere Sozial-Leistungen greifen nicht oder erst später, und die Notlage ist nicht selbst verschuldet (bzw. der § 24 SGB XII ist auch bei Mit-Verschulden oft kulant).

Praxisbeispiel: Deine EM-Rente wird zum 1. September 2026 gestrichen. Du gehst sofort zum Jobcenter und stellst einen Bürgergeld-Antrag. Das Jobcenter bearbeitet den Antrag aber erst Mitte Oktober. Du beantragst beim Sozialamt rückwirkend zum 1. September § 24 SGB XII-Leistungen und überbrückst die zwei Monate, bis das Bürgergeld bewilligt wird.

Reha-Antrag stellen (Reha vor Rente-Entzug)

Wenn du selbst aktiv werden willst, stelle bei der DRV einen Reha-Antrag (Vordruck R 1100 oder formlos). Die DRV prüft, ob eine Reha in Frage kommt. Im Erfolgsfall wird die Reha bewilligt und der Wegfall-Bescheid ausgesetzt. Das Prinzip heißt: „Reha vor Rente“ — die Reha (§ 15 SGB VI) oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, § 16 SGB VI) soll verhindern, dass die Rente überhaupt wegfällt. Mehr zum Zusammenspiel von Reha und EM-Rente findest du im Beitrag zur EM-Rente-Beantragung. Auch die EM-Rente 5-Jahres-Frist hilft dir, die Logik hinter Befristung und Wegfall zu unterscheiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann wird die Rente genau wegfallen?

Der Wegfall tritt mit dem Zugang des Wegfall-Bescheids ein — in der Regel 3 Monate nach der Anhörung nach § 24 SGB X. Du hast dann 1 Monat Widerspruchs-Frist ab Zugang.

Kann ich gegen den Wegfall klagen?

Ja, du kannst gegen den Wegfall-Bescheid Widerspruch bei der DRV einlegen (1 Monat Frist, § 84 SGG). Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben (1 Monat nach Zugang des Widerspruchs-Bescheids, § 87 SGG). Vor dem Sozialgericht fallen in der ersten Instanz keine Gerichts-Kosten an (§ 183 SGG). Eine anwaltliche Vertretung ist empfehlenswert.

Gilt das nur für teilweise oder auch für volle EM-Rente?

Der Wegfall nach § 100 Abs. 3 SGB VI gilt für beide EM-Renten-Arten. Die Hinzuverdienst-Kürzung nach § 96a SGB VI betrifft nur die teilweise EM-Rente — die volle EM-Rente lässt Hinzuverdienst unbegrenzt zu.

Wie wird die Hinzuverdienst-Grenze berechnet?

Maßgeblich ist dein durchschnittlicher monatlicher Hinzuverdienst aus abhängiger Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Minijob im Kalenderjahr. Die DRV führt einen offiziellen Hinzuverdienst-Grenzen-Rechner — rechne nicht selbst, sondern warte die DRV-Festsetzung ab. Die DRV prüft anhand deiner Verdienst-Bescheinigungen und berücksichtigt auch Werbungskosten und Sozialversicherungs-Beiträge.

Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienst-Grenze überschreite?

Wenn du die Hinzuverdienst-Grenze im Kalenderjahr überschreitest, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf deine Rente angerechnet (§ 96a Abs. 3 SGB VI). Deine Rente wird im Folgejahr rückwirkend gekürzt — bei verspäteter oder fehlender Meldung drohen Rückforderungen.

Bekomme ich eine Nachzahlung, wenn der Widerspruch erfolgreich ist?

Ja — die DRV zahlt die rückständige Rente ab dem im Wegfall-Bescheid genannten Datum nach, zusammen mit dem laufenden Renten-Anspruch.

Hinweise und weiterführende Informationen

Hinweis zur Rechtsberatung (§ 3 RDG): Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wende dich für konkrete rechtliche Fragen an eine zugelassene Beratungsstelle (VdK Deutschland e. V., Sozialverband Deutschland e. V.), eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder eine Gewerkschafts-Rechtsschutzstelle.

Hinweis nach DSGVO (Art. 4 Nr. 11 DSGVO + Erwägungsgrund 32 DSGVO): Die DRV verarbeitet deine personen-bezogenen Daten auf Grundlage von §§ 67a ff. SGB X i. V. m. der DSGVO. Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Daten-Übertragbarkeit. Bei datenschutz-rechtlichen Fragen kannst du dich an die Datenschutz-Beauftragte der jeweiligen DRV-Trägerin wenden.

Hinweis zum Sozialrats-Projekt: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.

Über den Autor: Salomo Swoboda ist Gründer des Sozialrats Deutschland e. V. und Autor der Beiträge auf sozialrat.org. Der Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der einschlägigen SGB-Normen und der verfügbaren DRV-Veröffentlichungen (Stand 2026) erstellt. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben ist ausgeschlossen.

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