Merkzeichen BL: Blindheit, Blindengeld & EU-Parkausweis 2026
Zuletzt geprüft: 19.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Status: Information, keine Rechtsberatung (§ 3 RDG)
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Merkzeichen BL ist die offizielle Bezeichnung für Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung im Schwerbehindertenausweis nach Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Du bekommst es, wenn deine Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 (2 %) beträgt oder eine vergleichbare Sehstörung vorliegt (Gesichtsfeld unter 5°). Voraussetzung ist zusätzlich ein GdB von mindestens 50. Mit Merkzeichen BL erhältst du Blindengeld nach Landesrecht (in Nordrhein-Westfalen z. B. 815 €/Monat, Stand 2026), den EU-Parkausweis und einen Steuer-Pauschbetrag nach § 33b EStG von bis zu 3.700 € jährlich zusätzlich zum GdB-Pauschbetrag.
Wichtig zur Umnummerierung: Die frühere Paragraphenbezeichnung § 152 SGB IX (alt) gilt seit dem 01.01.2018 als § 2 SGB IX (neu) im Zuge der BTHG-Reform. Wir verwenden hier die aktuelle Nummerierung.
Was ist Merkzeichen BL? — Definition nach VersMedV Teil D

Rechtsgrundlage: VersMedV Teil D, Buchstabe Bl (= BL)
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) regelt im Teil D, welche gesundheitlichen Merkmale als „Merkzeichen“ in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Für Blindheit und hochgradige Sehbehinderung ist dies das Merkzeichen BL (in der Verordnung abgekürzt als „Bl“, im Ausweis als „BL“ gemäß § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung — SchwbAwV).
Die VersMedV ist als Bundesverordnung seit dem 01.01.2009 in Kraft und wurde zuletzt mit der Anpassung vom BAnz AT 23.11.2023 B1 (gültig ab 01.01.2024) novelliert. Quelle: gesetze-im-internet.de/versmedv.
Definition: Merkzeichen BL = blind
Das Merkzeichen BL steht für Blindheit im Sinne der VersMedV. Es bedeutet, dass du auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/50 (das sind 2 Prozent der normalen Sehschärfe) hast — auch nicht mit Brille oder Kontaktlinsen. Eine schwere Gesichtsfeld-Einschränkung von unter 5° kann ebenfalls zur Anerkennung führen. Betroffene sind in der Regel so stark sehbehindert, dass sie sich überwiegend taktil, akustisch oder mit assistiven Technologien orientieren.
Voraussetzung 1: GdB ≥ 50
Merkzeichen BL wird nur zusammen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt. Ohne diese Schwerbehinderteneigenschaft gibt es keinen Eintrag im Ausweis. Wenn du noch keinen GdB-Antrag gestellt hast, findest du alle Schritte in unserem GdB-50-Leitfaden.
Voraussetzung 2: Sehschärfe ≤ 1/50 (2 %) auf besserem Auge
Die zentrale medizinische Voraussetzung ist deine Sehschärfe auf dem besseren Auge — auch mit optimaler Korrektur (Brille, Kontaktlinsen, Operation). Liegt sie bei höchstens 1/50 (entspricht 2 % des Normalwerts), ist die medizinische Voraussetzung erfüllt. Vergleichbare Sehstörungen wie ein Gesichtsfeld unter 5° können ebenfalls zur Anerkennung führen.
Zur Einordnung: Eine Sehschärfe von 1/50 bedeutet, dass du in 1 Meter Entfernung noch erkennst, was ein Mensch mit voller Sehschärfe in 50 Meter Entfernung lesen kann. Im Alltag ist das in der Regel vollständige Blindheit oder höchste hochgradige Sehbehinderung.
Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen BL
Blindengeld nach Landesrecht
Das Blindengeld ist die wohl wichtigste finanzielle Unterstützung. Es wird nicht bundeseinheitlich gezahlt, sondern nach den Blindengeldgesetzen der einzelnen Bundesländer. Die Höhe variiert deutlich:
| Bundesland | Blindengeld pro Monat (Stand 2026) |
|---|---|
| ———— | ———————————– |
| Nordrhein-Westfalen | 815 € |
| Bayern | 800 € |
| Hessen | 770 € |
| Baden-Württemberg | 522 € |
| Berlin | 522 € |
| Niedersachsen | 410 € |
Hinweis: Diese Beträge sind die Maximalbeträge für Erwachsene. In manchen Bundesländern gibt es für Kinder und für taubblinde Menschen höhere Sätze oder Zuschläge (siehe Merkzeichen TBL).
EU-Parkausweis (Parkerleichterungen)
Mit Merkzeichen BL bekommst du den EU-Parkausweis (blaue Plakette), der dir in allen EU-Mitgliedstaaten das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen sowie weitere Parkerleichterungen ermöglicht (z. B. Parken in Fußgängerzonen, zeitlich unbegrenztes Parken in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung).
Wichtig: Der EU-Parkausweis ist kein Freifahrtschein für alle Parkplätze. Er berechtigt ausschließlich zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen und zu den im Ausweis konkret genannten Sonderregelungen — nicht zum Parken auf normalen Plätzen oder in privaten Tiefgaragen.
Befreiung von Wertmarke (§ 145 SGB IX)
Mit Merkzeichen BL bist du nach § 145 SGB IX von der Wertmarken-Pflicht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) befreit. Die Wertmarke wird dir ohne Eigenbeitrag ausgestellt (statt 91 € pro Jahr regulär). Damit fährst du bundesweit kostenlos im Nahverkehr. Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_9/__145.html.
Steuer-Pauschbetrag (§ 33b EStG)
Du erhältst nach § 33b EStG einen zusätzlichen Steuer-Pauschbetrag von 3.700 € pro Jahr auf den ohnehin geltenden GdB-Pauschbetrag. Bei einem GdB von 50 sind das 1.140 € + 3.700 € = 4.840 € Freibetrag jährlich, bei GdB 100 sogar bis zu 6.540 € pro Jahr. Quelle: gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html.
Den genauen Betrag für deinen GdB findest du in unserer § 33b EStG-Tabelle (Werte Stand 2026 nach Inflationsausgleichsgesetz).
Begleitperson (Merkzeichen B)
Wenn du zusätzlich zu BL das Merkzeichen B bekommst, fährt eine eingetragene Begleitperson im ÖPNV und in der Deutschen Bahn kostenlos mit. Das Merkzeichen B setzt aber voraus, dass du ständig auf eine Begleitperson angewiesen bist. Alle Details dazu findest du in unserem Beitrag Merkzeichen B — Begleitperson.
Voraussetzungen im Detail
Sehschärfe ≤ 1/50 (2 %): das bessere Auge sieht maximal 2 %
Die Sehschärfe wird nach internationalem Standard in Visus-Werten gemessen (z. B. 1,0 = 100 %, 0,5 = 50 %, 0,02 = 2 %). Für Merkzeichen BL wird die Sehschärfe des besseren Auges mit optimaler Korrektur geprüft. Liegt sie bei oder unter 1/50 (also ≤ 2 %), ist die Hauptvoraussetzung erfüllt.
Zum Vergleich: Eine Lesebrille für Weitsichtige bringt Sehschärfe oft auf 1,0 zurück. Eine Sehschärfe von 1/50 kann mit Brille nicht korrigiert werden — daher ist sie ein klares medizinisches Kriterium.
Gesichtsfeld-Einschränkung <5°
Neben der zentralen Sehschärfe gibt es gleichgestellte Sehstörungen, die ebenfalls zur Anerkennung von Merkzeichen BL führen. Dazu zählt eine Gesichtsfeld-Einschränkung von unter 5° auf dem besseren Auge. Das bedeutet, dass dein Blickfeld so stark eingeschränkt ist, dass du nur noch einen winzigen zentralen Bereich wahrnimmst — auch wenn die zentrale Sehschärfe nicht bei 1/50 liegt.
Diese Einschränkung tritt typischerweise auf bei:
- Retinitis pigmentosa (Netzhautdegeneration, bei der das periphere Gesichtsfeld schrittweise ausfällt)
- Glaukom (Grüner Star, fortgeschritten)
- Schwere Optikusatrophie (Sehnervenschwund)
- Sonstige progrediente Netzhauterkrankungen
Dokumentation: augenärztliches Gutachten
Versorgungsamt beziehungsweise die zuständige Behörde verlangt ein augenärztliches Gutachten, das die Sehschärfe und das Gesichtsfeld dokumentiert. Typische Bestandteile:
- Sehschärfe-Tabelle (Visus-Messung mit und ohne Korrektur)
- Gesichtsfeld-Messung (Perimetrie, z. B. mit Goldmann-Perimeter)
- Augenspiegel-Befund (Funduskopie)
- Vorgeschichte (Diagnose, Verlauf, bisherige Therapien)
Dein Augenarzt oder eine spezialisierte Sehbehindertenambulanz erstellt dieses Gutachten. Es wird zusammen mit dem GdB-Antrag beim Versorgungsamt eingereicht.
NICHT bei: „normaler“ Sehbehinderung mit Brille
Merkzeichen BL ist nicht für Menschen mit einfacher Sehbehinderung gedacht, die mit Brille oder Kontaktlinsen ein normales Sehvermögen erreichen. Auch eine starke Kurzsichtigkeit, die auf 0,3 oder 0,5 korrigiert werden kann, begründet kein Merkzeichen BL. Die VersMedV setzt hier klare medizinische Grenzen.
Was bedeutet „auf dem besseren Auge“ konkret?
Wenn du auf einem Auge deutlich besser siehst als auf dem anderen, dann zählt für die Beurteilung ausschließlich das bessere Auge — auch wenn das schlechtere Auge vollständig blind ist. Das ist für viele Betroffene zunächst kontraintuitiv, denn das schlechtere Auge trägt mehr zur Gesamteinschränkung bei. Die VersMedV definiert aber ausdrücklich das bessere Auge als Bezugspunkt.
Vergleichbare Sehstörungen und Sonderfälle
Neben der klassischen hochgradigen Sehbehinderung gibt es Sonderfälle, die ebenfalls zur Anerkennung von Merkzeichen BL führen:
- Kompletter Verlust der Sehfähigkeit durch Unfall, Netzhautablösung oder Tumor
- Beidseitige schwere Optikusneuritis mit dauerhafter Schädigung des Sehnervs
- Augenfehlbildungen bei Frühgeborenen (Retinopathia praematurorum Stadium IV-V)
- Lebersche Hereditäre Optikusneuropathie (LHON), eine erbliche Sehnervenerkrankung
- Endstadien fortschreitender Hornhautdystrophien, bei denen eine Transplantation nicht möglich ist
Bei allen Sonderfällen muss das augenärztliche Gutachten den Verlauf, die Prognose und die ausgeschöpften Therapien dokumentieren. Das Versorgungsamt prüft die Vergleichbarkeit mit der VersMedV-Hauptvoraussetzung (Sehschärfe ≤ 1/50 oder Gesichtsfeld < 5°).
Blindengeld — Detail
Landesrechtlich unterschiedlich
Jedes Bundesland hat ein eigenes Blindengeldgesetz. Das bedeutet, dass die Höhe, die Antragsstelle und die Anspruchsvoraussetzungen sich je nach Bundesland unterscheiden. Zuständig ist je nach Bundesland der Landschaftsverband, das Landesamt für Versorgung, das Bezirksamt oder eine andere Landesbehörde.
Höhe Stand 2026
Die wichtigsten Blindengeld-Sätze für Erwachsene in den Bundesländern (Stand 2026):
| Bundesland | Blindengeld/Monat |
|---|---|
| ———— | ——————- |
| Nordrhein-Westfalen | 815 € |
| Bayern | 800 € |
| Hessen | 770 € |
| Berlin | 522 € |
| Baden-Württemberg | 522 € |
| Niedersachsen | 410 € |
In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es ebenfalls Landesblindengeldgesetze mit teils abweichenden Sätzen. Wir empfehlen, die genauen Werte bei deinem zuständigen Landschaftsverband oder Sozialministerium zu erfragen.
Antrag: beim Landschaftsverband oder Landesamt
Blindengeld wird nicht automatisch mit dem Schwerbehindertenausweis ausgezahlt. Du musst es separat beantragen — bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. In Nordrhein-Westfalen ist das der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR), in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Zum Antrag brauchst du:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen BL
- Augenärztliches Gutachten (oft reicht eine Kopie des für den GdB-Antrag eingereichten Gutachtens)
- Personalausweis und Meldebescheinigung
- Antragsformular des jeweiligen Bundeslandes
Einkommensunabhängig
Blindengeld wird in den meisten Bundesländern ohne Rücksicht auf dein Einkommen oder Vermögen gezahlt (anders als z. B. die Grundsicherung im Alter). Es ist eine zweckgebundene Leistung zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Eine Ausnahme bilden das Land Bayern und das Saarland mit Einkommens- bzw. Vermögensprüfungen.
Wichtig zur Anrechnung auf andere Leistungen: Blindengeld ist zweckgebunden und wird nach herrschender Auffassung nicht auf Bürgergeld-Leistungen nach SGB II angerechnet — auch nicht im Mehrbedarf nach § 21 SGB II. Es ist eine eigenständige soziale Leistung.
Antrag auf Merkzeichen BL — Verfahren

Zusammen mit GdB-Antrag: Merkzeichen BL wird im selben Antrag mit beantragt
Du musst Merkzeichen BL nicht separat beantragen — es wird im selben Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft mit beantragt. Auf dem Antragsformular (je nach Bundesland unterschiedlich) kreuzt du das Feld „Merkzeichen“ an und trägst die Buchstaben der Merkzeichen ein, die für dich infrage kommen.
Wenn du bereits einen GdB-Bescheid ohne Merkzeichen BL hast, kannst du formlos einen Änderungs- oder Neufeststellungsantrag stellen. Begründe darin, warum die medizinischen Voraussetzungen für BL vorliegen (z. B. neue Diagnose, progredienter Verlauf).
Augenärztliches Gutachten: Sehschärfe-Tabelle, Gesichtsfeld-Messung, Augenspiegel-Befund
Zentral ist das augenärztliche Gutachten. Lass dich am besten von einem Facharzt für Augenheilkunde mit Erfahrung in der Versorgungsmedizin untersuchen. Viele Augenkliniken haben spezielle Sehbehindertenambulanzen, die Gutachten für Versorgungsämter erstellen.
Das Gutachten sollte enthalten:
- Aktuelle Sehschärfe (mit bester Korrektur)
- Gesichtsfeld-Befund (Perimetrie)
- Diagnose (z. B. Retinitis pigmentosa, Optikusatrophie)
- Verlauf und Prognose (progredient, stabil, postoperativ)
- Bisherige Therapien (Operationen, Medikamente, Sehhilfen)
Bearbeitungsdauer: 2-6 Monate mit GdB-Bescheid
Die Bearbeitungsdauer beim Versorgungsamt liegt je nach Bundesland und Auslastung zwischen 2 und 6 Monaten. Bei komplexen Fällen oder wenn ein zusätzliches Gutachten eingeholt werden muss, kann es auch länger dauern. Du erhältst einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruchsfrist 1 Monat ab Zugang, § 84 SGG).
Falls der Bescheid negativ ist: Du kannst innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen (kostenlos, formlos möglich). Im Widerspruchsverfahren kann ein weiteres augenärztliches Gutachten eingeholt werden. Mehr dazu in unserem Widerspruchs-Leitfaden.
FAQ
Bekomme ich Merkzeichen BL bei Retinitis pigmentosa?
Ja, in den meisten Fällen. Retinitis pigmentosa ist eine erbliche Netzhauterkrankung, die typischerweise zu einer hochgradigen Gesichtsfeld-Einschränkung und im Verlauf auch zu einer Reduktion der zentralen Sehschärfe führt. Wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge ≤ 1/50 ist oder das Gesichtsfeld unter 5° liegt, sind die Voraussetzungen für Merkzeichen BL erfüllt.
Bekomme ich Merkzeichen BL auch bei einem Auge blind, das andere normal?
Nein. Die Voraussetzung ist, dass die Sehschärfe auf dem besseren Auge bei maximal 1/50 liegt. Wenn ein Auge blind und das andere normal sieht, ist deine Sehschärfe auf dem besseren Auge deutlich über 1/50 — die medizinische Voraussetzung ist nicht erfüllt. Du kannst aber unter Umständen einen höheren GdB erhalten.
Wird Blindengeld auf Bürgergeld angerechnet?
Nein, Blindengeld ist eine zweckgebundene Leistung zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen und wird nicht auf SGB-II-Leistungen (Bürgergeld) angerechnet — auch nicht im Rahmen des Mehrbedarfs nach § 21 SGB II. Du kannst Blindengeld und Bürgergeld parallel erhalten.
Kann ich Merkzeichen BL nachträglich beantragen?
Ja. Wenn deine Sehbehinderung erst nach dem ersten GdB-Bescheid eingetreten ist oder sich verschlimmert hat, kannst du formlos einen Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Begründe die Verschlechterung (z. B. neue Diagnose, progredienter Verlauf) und reiche ein aktuelles augenärztliches Gutachten ein. Blindengeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen in diesem Zeitraum bereits vorlagen.
Praxisbeispiele aus der Beratungspraxis
Beispiel 1: Frau M., 42 Jahre — Retinitis pigmentosa
Frau M. bemerkte mit Anfang 30 zunehmende Probleme beim Autofahren und in dunklen Räumen. Die Diagnose lautete Retinitis pigmentosa. Bei der versorgungsärztlichen Begutachtung zeigte sich eine Gesichtsfeld-Einschränkung von 3° auf dem besseren Auge. GdB 70, Merkzeichen BL zuerkannt. Frau M. erhält 800 € Blindengeld pro Monat (Bayern) und einen Steuer-Pauschbetrag von 5.480 € pro Jahr.
Beispiel 2: Herr K., 58 Jahre — Optikusatrophie nach Unfall
Herr K. erlitt als Kind einen Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma, der zu beidseitiger Optikusatrophie führte. Die Sehschärfe auf dem besseren Auge liegt stabil bei 1/30. GdB 80, Merkzeichen BL. Er nutzt den EU-Parkausweis, die Wertmarken-Befreiung und das Blindengeld in Höhe von 522 €/Monat (Baden-Württemberg).
Beispiel 3: Familie T. — Kind mit Frühgeborenen-Retinopathie
Die achtjährige Tochter der Familie T. kam mit einer Frühgeborenen-Retinopathie (ROP IV) zur Welt und ist blind auf beiden Augen. Nach drei Augenoperationen liegt die Sehschärfe bei Lichtscheinwahrnehmung, deutlich unter 1/50. GdB 100, Merkzeichen BL. Die Familie erhält das erhöhte Blindengeld für Kinder (in NRW bis zu 815 €/Monat) und hat Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX.
Stolpersteine und typische Fehler
Stolperstein 1: Augenärztliches Gutachten ohne Gesichtsfeld-Messung
Ein häufiger Grund für abgelehnte Anträge ist ein unvollständiges augenärztliches Gutachten, das nur die Sehschärfe, aber nicht das Gesichtsfeld dokumentiert. Für die VersMedV-Hauptvoraussetzung (Gesichtsfeld < 5°) ist die Perimetrie aber zwingend erforderlich. Lass dich vor der Gutachtenerstellung von deinem Augenarzt beraten, ob alle relevanten Befunde dokumentiert sind.
Stolperstein 2: Sehschärfe wird mit Brille gemessen, die Versorgungsamt nicht anerkennt
Manche Brillen oder Kontaktlinsen werden vom Versorgungsamt nicht als optimaler Korrektur anerkannt — etwa wenn eine bessere Korrektur möglich wäre oder die Brille veraltet ist. Das kann dazu führen, dass deine Sehschärfe „korrigiert“ zu gut ist und die Voraussetzung nicht erfüllt. Kläre vorab mit deinem Augenarzt, ob deine Korrektur dem aktuellen Stand entspricht.
Stolperstein 3: Verwechslung Versorgungsamt vs. Sozialamt
Für GdB-Feststellung und Schwerbehindertenausweis ist das Versorgungsamt zuständig. Für Eingliederungshilfe, Blindengeld-Antrag und weitere Sozialleistungen sind je nach Bundesland das Sozialamt, der Landschaftsverband oder das Landesamt zuständig. Verwechsle diese Behörden nicht — eine Anfrage an die falsche Stelle verzögert dein Verfahren.
Stolperstein 4: Kein Widerspruch bei negativem Bescheid
Wenn dein Antrag auf Merkzeichen BL abgelehnt wird, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für einen formlosen schriftlichen Widerspruch (§ 84 SGG). Viele Betroffene akzeptieren die Ablehnung und verschenken damit die Möglichkeit auf eine Korrektur. Im Widerspruchsverfahren kann das Versorgungsamt ein weiteres Gutachten einholen.
Stolperstein 5: Blindengeld-Antrag verspätet
Blindengeld kann rückwirkend bis zu 4 Jahre gezahlt werden — aber nur, wenn die Voraussetzungen in diesem Zeitraum bereits vorlagen und der Antrag innerhalb der Frist gestellt wird. Lass dich nicht Zeit, bis alle anderen Verfahren abgeschlossen sind, sondern stelle den Blindengeld-Antrag parallel zum GdB-Verfahren.
Glossar: Wichtige Begriffe zu Merkzeichen BL
VersMedV (Versorgungsmedizin-Verordnung): Bundesverordnung, die seit dem 01.01.2009 die Voraussetzungen für die Anerkennung von Behinderungen und Merkzeichen regelt. Teil D definiert die einzelnen Merkzeichen.
Sehschärfe (Visus): Maß für die Auflösungsfähigkeit des Auges. Normalwert 1,0 (100 %). Sehschärfe 1/50 = 2 %, die Hauptvoraussetzung für BL.
Gesichtsfeld (Perimetrie): Der Bereich, den du bei fixiertem Blick wahrnehmen kannst. Bei Einschränkung unter 5° spricht man von einem Röhrenblick, der ebenfalls zur Anerkennung von BL führen kann.
Retinitis pigmentosa: Erbliche Netzhauterkrankung, die zu schrittweisem Ausfall des peripheren Gesichtsfelds führt (Röhrenblick) und im Verlauf die zentrale Sehschärfe reduziert.
SchwbAwV (Schwerbehindertenausweisverordnung): Bundesverordnung, die Aussehen und Eintragungen im Schwerbehindertenausweis regelt. § 3 SchwbAwV definiert die offiziellen Bezeichnungen der Merkzeichen.
BTHG (Bundesteilhabegesetz): Reformgesetz seit 01.01.2018, das zur Umnummerierung von § 152 SGB IX a.F. zu § 2 SGB IX n.F. geführt hat.
Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX): Leistung für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Umfasst bei BL Assistenz und Förderung.
EU-Parkausweis: Europäisch einheitlicher Parkausweis für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG, BL oder H. Berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wertmarke (§ 145 SGB IX): Berechtigungsausweis für die ÖPNV-Nutzung. Bei Merkzeichen BL, H und aG wird die Wertmarke ohne Eigenbeitrag ausgestellt.
5 Kernsätze — Merkzeichen BL auf einen Blick
- Merkzeichen BL wird bei Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung zuerkannt — Voraussetzung ist eine Sehschärfe von höchstens 1/50 (2 %) auf dem besseren Auge oder ein Gesichtsfeld unter 5°.
- Mit Merkzeichen BL erhältst du Blindengeld nach Landesrecht (in NRW 815 €, in Bayern 800 €, in Berlin 522 € pro Monat, Stand 2026), das nicht auf Bürgergeld angerechnet wird.
- § 33b EStG gewährt dir einen zusätzlichen Steuer-Pauschbetrag von 3.700 € pro Jahr auf den GdB-Pauschbetrag — bei GdB 50 sind das bis zu 4.840 € Freibetrag jährlich.
- Du bekommst den EU-Parkausweis, die Wertmarken-Befreiung (§ 145 SGB IX) und kannst das Merkzeichen B (Begleitperson-Freifahrt) zusätzlich beantragen.
- Der Antrag wird zusammen mit dem GdB-Antrag beim Versorgungsamt gestellt — bei Ablehnung hast du einen Monat Zeit für einen formlosen Widerspruch (§ 84 SGG).
- Augenärztliches Gutachten erstellen lassen — am besten in einer Sehbehindertenambulanz.
- GdB-Antrag mit Merkzeichen BL beim Versorgungsamt stellen (oder Neufeststellung beantragen).
- Bei Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung die 1-Monats-Frist für Widerspruch im Auge behalten.
- Bei positivem Bescheid: EU-Parkausweis beantragen, Blindengeld-Antrag beim Landschaftsverband stellen, Steuer-Pauschbetrag beim Finanzamt eintragen lassen, Wertmarken-Befreiung beantragen.
Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.
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Rechtlicher Hinweis (§ 3 RDG)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Beratung wende dich an eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt, an einen Sozialverband (VdK, Sozialverband Deutschland) oder an eine unabhängige Beratungsstelle nach § 3 RDG.
Über den Autor
Salomo Swoboda — Sozialrat Deutschland e. V. Verfasst für das Sozialrats-Projekt, eine bürgerfinanzierte Plattform für Soziale Beratung im deutschsprachigen Raum.
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil D — gesetze-im-internet.de/versmedv/
- § 33b EStG (Pauschbeträge für behinderte Menschen) — gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
- § 145 SGB IX (Unentgeltliche Beförderung) — gesetze-im-internet.de/sgb_9/__145.html
- § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) — Bezeichnungen der Merkzeichen
- § 84 SGG (Widerspruchsfrist 1 Monat ab Zugang) — gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
- § 152 SGB IX a.F. → § 2 SGB IX n.F. (BTHG-Reform ab 01.01.2018) — gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) — Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis — bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe/Schwerbehinderte-Menschen/Merkzeichen.html
- Integrationsämter — Merkzeichen Merkblätter — integrationsaemter.de
- Sozialverband VdK Deutschland — Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis — vdk.de
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) — Informationen zu Blindengeld und Merkzeichen — dbsv.org
- Landschaftsverband Rheinland (LVR) — Blindengeld NRW — lvr.de
- § 112 SGB IX (Eingliederungshilfe) — gesetze-im-internet.de/sgb_9/__112.html

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