Pflegegrad 5 Schritte Sofortantrag: In 14 Tagen zum vollständigen Antrag
Du hast den Verdacht, dass du oder ein Angehöriger pflegebedürftig bist. Du fragst dich: „Stelle ich den Antrag überhaupt, oder warte ich noch?“ Die Antwort ist klar — sobald der Pflegebedarf im Alltag sichtbar wird, beginnt dein 14-Tage-Fenster für die **Antragsvorbereitung**, in dem du den Pflegegrad-Antrag sauber und vollständig auf den Weg bringst. Wer hier zögert, verliert im Zweifel Monate an Leistungen.
Dieser Leitfaden zeigt dir exakt die fünf Schritte, mit denen du den Antrag innerhalb von zwei Wochen **bei der Pflegekasse einreichst** — von der Formular-Beschaffung bis zum ersten Bescheid. Wir klammern alles aus, was nicht zählt, und konzentrieren uns auf das, was die Pflegekasse wirklich sehen will.
**Wichtig:** Dieser Beitrag informiert und ordnet ein. Er ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an einen Pflegestützpunkt, an die Pflegeberatung deiner Krankenkasse (§ 7a SGB XI) oder an einen Sozialverband wie den VdK oder den SoVD.
Inhalt
1. Schritt 1 — Antragsformular beschaffen 2. Schritt 2 — Antrag ausfüllen (Pflegeperson, Diagnosen, Hilfsmittel) 3. Schritt 3 — Begutachtungstermin (3–5 Wochen Wartezeit) 4. Schritt 4 — Vorbereitung auf den MD-Besuch 5. Schritt 5 — Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen 6. Zeitplan: 14-Tage-Sofortantrag im Überblick 7. Häufige Fehler vermeiden
Schritt 1 — Antragsformular beschaffen
Der Antrag auf Pflegeleistungen wird nicht bei einer separaten Pflegekasse gestellt, sondern bei der **Pflegekasse deiner Krankenkasse**. Jede Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse als eigenständigen Träger (§ 1 SGB XI). AOK, Barmer, DAK, TK, KKH, IKK Nord, IKK Südwest — sie alle führen ihre Pflegekasse unter dem eigenen Dach. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegepflichtversicherung, also an das Unternehmen, bei dem die PKV-Pflegepolice läuft.
Drei Wege zur Beschaffung des Formulars
Du hast drei seriöse Wege, an das Antragsformular zu kommen:
- **Download über die Website deiner Krankenkasse.** Fast alle Kassen bieten das Formular als PDF im Mitgliederbereich an. Suche nach „Pflegegrad Antrag“ oder „Antrag auf Pflegeleistungen“.
- **Persönlich in der Geschäftsstelle abholen.** Du gehst mit Personalausweis in die nächste Filiale und füllst das Formular vor Ort aus. Vorteil: Du kannst Rückfragen sofort stellen.
- **Telefonisch anfordern.** Du rufst die Service-Hotline deiner Krankenkasse an und bittest um Zusendung per Post. Nenne deine Versichertennummer und die Anschrift.
Sonderfall: Online-Versichertenportal
Immer mehr Krankenkassen erlauben die Antragstellung direkt im Online-Versichertenportal. Die elektronische Antragstellung ist seit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ausdrücklich erlaubt. Wenn deine Kasse das anbietet, ist das oft der schnellste Weg — du erhältst sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die du ausdrucken und abheften solltest.
**Praxis-Tipp:** Auch wenn deine Kasse ein Online-Formular anbietet, lohnt sich der parallele Weg per Post mit Eingangsbestätigung. So hast du einen doppelten Nachweis über den Antragszeitpunkt.
Schritt 2 — Antrag ausfüllen
Das Formular selbst ist nur eine Seite lang — der entscheidende Teil kommt danach. Du füllst den Antrag mit Stammdaten aus und kreuzt an, welche Pflegeleistungen du beantragst (Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI oder vollstationäre Pflege). Welche Leistung am Ende bewilligt wird, entscheidet sich nach der Begutachtung. Trotzdem solltest du jetzt schon die Leistung ankreuzen, die du aktuell für richtig hältst.
Pflegeperson angeben
Das Formular fragt nach der privaten Pflegeperson, also nach der Person, die dich im Alltag versorgt — Ehepartner, Kinder, Nachbarn, Freunde. Diese Angabe ist wichtig, weil die Pflegekasse später **Pflegekurse** für die Pflegeperson finanziert (§ 45 SGB XI) und weil die Rentenversicherung Beiträge für die Pflegeperson zahlen kann, wenn du Pflegegrad 2 oder höher erhältst.
Diagnosen, Hilfsmittel und Vorbefunde
In einem ergänzenden Fragebogen — viele Kassen nennen ihn „Anlage zum Pflegeantrag“ oder „Zusatzbogen“ — listest du auf:
- **Hauptdiagnosen** mit Datum der Erstdiagnose (z. B. Demenz vom Typ Alzheimer, ICD-Code F00, Erstdiagnose 03/2025)
- **Nebendiagnosen**, die den Alltag zusätzlich erschweren (Diabetes, Arthrose, Depression)
- **Aktuelle Hilfsmittel**: Rollator, Pflegebett, Badewannenlift, Hausnotruf
- **Ärztliche Vorbefunde** als Kopie beilegen, maximal zwölf Monate alt
- **Stationäre Aufenthalte** der letzten zwölf Monate mit Datum und Diagnose
- **Aktuelle Medikation**, am besten mit dem Medikamentenplan vom Hausarzt
Pflegetagebuch: das stärkste Dokument
Das Pflegetagebuch ist das Herzstück deines Antrags. Du dokumentierst 14 Tage lang minutiös, wie viel Hilfe du bei welchen Verrichtungen brauchst. Die Pflegekasse gewichtet das Tagebuch stärker als jede ärztliche Diagnose, weil es den realen Alltag abbildet.
Führe das Tagebuch am besten ab dem Tag, an dem du den Antrag abschickst. Dokumentiere:
- **Mobilität:** Aufstehen, Ankleiden, Toilettengang, Treppen steigen
- **Kognitive Fähigkeiten:** Orientierung, Erinnerung, Verstehen von Aufforderungen
- **Selbstversorgung:** Essen, Trinken, Körperpflege
- **Haushaltsführung:** Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche
Schätze nicht — messe. Wenn deine Frau dich beim Duschen zehn Minuten aktiv unterstützt, schreibe „10 Min Unterstützung“. Wer hier ehrlich bleibt, gewinnt.
Antrag absenden: drei Wege, eine Eingangsbestätigung
- **Schriftlich per Post:** Sende den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben. So hast du einen Nachweis über das Datum, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.
- **Persönlich abgeben:** Du bringst den Antrag in die Geschäftsstelle und lässt dir den Empfang auf einer Kopie oder einem Begleitzettel bestätigen. **Stempel und Unterschrift nicht vergessen.**
- **Telefonisch zu Protokoll:** Wenn du nicht mobil bist, kannst du den Antrag telefonisch stellen. Die Kasse nimmt ihn zu Protokoll. Du erhältst das Protokoll per Post zur Gegenzeichnung.
**Rechtsgrundlage:** Die Antragstellung richtet sich nach § 16 SGB I. Danach können Anträge bei der zuständigen Pflegekasse, bei jeder anderen Krankenkasse oder bei einer amtlichen Vertretung im Ausland gestellt werden. Wird der Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt, gilt er als zum Zeitpunkt des Eingangs gestellt. Für die Pflegeversicherung normiert § 33 Abs. 1 SGB XI zusätzlich, dass die Leistungen ab Antragstellung gewährt werden, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
Schritt 3 — Begutachtungstermin
Nach dem Eingang deines Antrags bekommst du innerhalb von ein bis zwei Wochen eine **Eingangsbestätigung** der Pflegekasse. Damit ist das Verfahren eröffnet. Die Pflegekasse beauftragt den **Medizinischen Dienst** (MD) oder — bei Privatversicherten — die **MEDICPROOF GmbH** mit der Begutachtung.
Wartezeit auf den Termin
Die Pflegekasse muss laut § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von **25 Arbeitstagen** nach Antragseingang entscheiden. Innerhalb dieser Frist muss die Begutachtung stattfinden und der Bescheid erstellt werden. In der Praxis liegt die Wartezeit auf einen konkreten Termin in den meisten Regionen bei **drei bis fünf Wochen** ab Antragstellung. In Ballungsgebieten und bei Personalmangel beim MD kann es auch sechs Wochen werden.
**Achtung — verkürzte Frist:** § 18a Abs. 5 SGB XI normiert für akute Fälle eine verkürzte Begutachtungsfrist. Wenn du dich im Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder in einem Hospiz befindest und Hinweise vorliegen, dass zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung eine Begutachtung in der Einrichtung erforderlich ist, oder wenn die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt wurde, muss die Begutachtung **spätestens am fünften Arbeitstag** nach Eingang des Antrags durchgeführt werden. Die verkürzte Frist gilt nach § 18a Abs. 5 Satz 3 auch dann, wenn du ambulant palliativ versorgt wirst.
**Häusliche Krisenfälle:** Wenn du dich in häuslicher Umgebung befindest (nicht im Krankenhaus), ohne palliativ versorgt zu werden, und die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder mit ihm Familienpflegezeit nach § 2 Absatz 1 des Familienpflegezeitgesetzes vereinbart wurde, gilt nach § 18a Abs. 6 SGB XI eine Frist von **zehn Arbeitstagen** ab Antragseingang. Der Medizinische Dienst informiert dich in diesem Fall unverzüglich schriftlich über seine Empfehlung an die Pflegekasse.
Termin-Ankündigung
Du erhältst einen Brief mit dem genauen Termin, dem Namen der Gutachterin oder des Gutachters und der Telefonnummer für eine eventuelle Termin-Verschiebung. Der Termin findet **bei dir zu Hause** statt — entweder in der eigenen Wohnung, im Haus der Kinder oder in der Einrichtung, in der du lebst. Hausbesuch ist Pflicht; eine Begutachtung in der MD-Geschäftsstelle ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Schritt 4 — Vorbereitung auf den MD-Besuch
Die Begutachtung dauert etwa 60 bis 90 Minuten. Der MD-Mitarbeiter oder die MD-Mitarbeiterin spricht mit dir und mit der Pflegeperson, schaut sich die Wohnung an und füllt ein standardisiertes Begutachtungsinstrument aus (NBA — Neues Begutachtungsassessment).
Was du vorbereitest
- **Pflegetagebuch** mit 14 Tagen Dokumentation — das wichtigste Dokument
- **Aktuelle Arztberichte**, Entlassungsberichte, Befunde der Fachärzte
- **Medikamentenplan**, auch rezeptfreie Mittel
- **Liste der Hilfsmittel** und wo sie stehen (Rollator, Badewannenlift, Pflegebett)
- **Übersicht der Therapeuten** (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Frequenz
- **Vollmacht oder Betreuerausweis**, falls vorhanden — bei Demenzerkrankungen Pflicht
Was du während des Termins beachten solltest
- **Übertreibe nicht, aber unterschätze auch nicht.** Beschreibe den Alltag, wie er wirklich ist — auch die schwierigen Tage.
- **Werde konkreter, wenn der Gutachter fragt.** Statt „Das Ankleiden dauert lange“ lieber „Das Ankleiden dauert 15 Minuten, weil ich den Knopf nicht greifen kann und meine Frau jeden Knopf schließen muss“.
- **Zeige Hilfsmittel vor** und schildere auch psychische Belastungen wie Schlafstörungen oder Sturzangst.
Dabei sein sollten du selbst, deine Pflegeperson und optional ein Mitarbeiter eines Pflegestützpunkts, wenn du dich unsicher fühlst.
**Ausführliche Anleitung:** Die komplette Begutachtungs-Vorbereitung mit Checkliste findest du in unserem Beitrag „Pflegegrad-Begutachtung 2026: Die ultimative Vorbereitungs-Checkliste“. Dort ist jeder Begutachtungs-Schritt im Detail erklärt.
Schritt 5 — Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein **Gutachten** und sendet es an die Pflegekasse. Die Pflegekasse erlässt daraufhin den **Bescheid**. Du erhältst den Bescheid zusammen mit dem Gutachten per Post (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Die Pflegekasse muss dir das Gutachten automatisch mitsenden, sofern du der Übersendung nicht ausdrücklich widersprichst — was du praktisch nie tun solltest.
Was im Bescheid steht
Der Bescheid enthält:
- Den **festgestellten Pflegegrad** (1 bis 5)
- Die **bewilligten Leistungen** und deren Höhe (z. B. Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI)
- Den **Leistungsbeginn** — in der Regel ab dem Monat der Antragstellung, frühestens ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB XI)
- Die **Rechtsbehelfsbelehrung** mit Frist und zuständiger Stelle
Drei Wege zum korrekten Lesen
- **Vergleiche das MD-Gutachten mit deinem Pflegetagebuch.** Stimmen die dokumentierten Beeinträchtigungen mit den Modul-Bewertungen überein? Wenn der Gutachter im Gutachten „geringe Beeinträchtigung“ notiert, du im Tagebuch aber „massiv“ dokumentiert hast, klafft eine Lücke.
- **Lies die Rechtsbehelfsbelehrung genau.** Sie nennt die Widerspruchsfrist (ein Monat ab Bekanntgabe) und die Form (schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift).
- **Sammle Beweise für Abweichungen.** Wenn der Pflegegrad niedriger ausfällt als erwartet, suche ärztliche Stellungnahmen, die deinen Bedarf untermauern.
Widerspruch einlegen — wenn nötig
Wenn der Pflegegrad nicht passt oder eine Leistung fehlt, hast du **einen Monat** Zeit, **Widerspruch** einzulegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Der Widerspruch ist formlos möglich — schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse. Nenne im Widerspruch konkret die Punkte, die du anfechtest, und füge Belege bei.
**Statistisch:** Etwa ein Drittel aller Pflegegrad-Widersprüche ist erfolgreich. Die Erfolgsquote steigt deutlich, wenn der Widerspruch sachlich begründet ist und mit ärztlichen Stellungnahmen untermauert wird.
**Detail-Anleitung:** Wie du einen Widerspruch erfolgreich formulierst, welche Fristen und Formen gelten und wie du die Erfolgschancen einschätzt, liest du im Beitrag „Pflegegrad-Widerspruch Erfolgschancen 2026″.
Zeitplan: 14-Tage-Sofortantrag im Überblick
| Tag | Was passiert | Deine Aufgabe |
|---|---|---|
| Tag 1 | Antragsformular besorgen | Download oder Geschäftsstelle |
| Tag 2–3 | Pflegetagebuch starten | 14 Tage dokumentieren |
| Tag 4 | Diagnosen, Befunde, Medikationsplan kopieren | Unterlagen sammeln |
| Tag 5 | Antrag ausfüllen | Pflegeperson, Hilfsmittel, Diagnosen eintragen |
| Tag 6 | Antrag absenden | Einschreiben oder persönliche Abgabe |
| Tag 7 | Pflegetagebuch fortsetzen | Lückenlos dokumentieren |
| Tag 8–13 | Unterlagen ergänzen | Arztberichte, Befunde sammeln |
| Tag 14 | Pflegetagebuch abschließen | Ausdrucken, abheften |
| Tag 15–21 | Eingangsbestätigung erwarten | Brief der Pflegekasse abwarten |
| Tag 22–35 | MD-Termin | Begutachtung zu Hause |
| Tag 36–45 | Bescheid erwarten | Post der Pflegekasse |
| Tag 46–75 | ggf. Widerspruch prüfen | Innerhalb 1 Monats ab Bekanntgabe |
**Hinweis:** Die Zeitachse gilt, wenn du alle Schritte ohne Verzögerung gehst. In Regionen mit langen MD-Wartezeiten kann sich Schritt 3 um zwei bis drei Wochen verlängern. Die 25-Arbeitstage-Frist nach § 18c SGB XI gilt aber als Obergrenze.
Häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler kosten Wochen oder Bewilligungen. Meide sie aktiv:
Fehler 1 — Zu lange warten
Viele warten, bis die Pflegebedürftigkeit „schlimm genug“ ist. Wer einmal ärztliche Hilfe bei der Körperpflege braucht, kann Pflegegrad 2 erreichen. Frühere Antragstellung bedeutet frühere Bewilligung und rückwirkende Leistungen ab Antragsmonat.
Fehler 2 — Pflegetagebuch nicht führen
Ohne Pflegetagebuch urteilt der MD nur nach Beobachtungen während des 90-Minuten-Termins und ärztlichen Befunden. Wer kein Tagebuch vorlegt, läuft Gefahr, dass der Gutachter die Situation günstiger einschätzt.
Fehler 3 — Diagnosen fehlen
Wenn nur die Erstdiagnose steht, aber Folgeerkrankungen fehlen, fehlen dem MD die Module zur Höherstufung. Nenne alle Diagnosen, auch scheinbare Nebendiagnosen.
Fehler 4 — Antrag ohne Eingangsbestätigung
Eine E-Mail ohne Lesebestätigung, ein Brief ohne Einschreiben — und im Zweifel bestreitet die Pflegekasse den Eingang. Wer den Eingang nicht nachweisen kann, verliert im Zweifel Monate an Leistungen.
Fehler 5 — MD-Termin ohne Vorbereitung
Wer den Gutachter mit „mir geht’s gut“ empfängt, obwohl er sonst auf Hilfe angewiesen ist, signalisiert Pflegegrad 1 oder keinen. Zeig dem Gutachter den Alltag — inklusive Hilfsmittel im Regal und Kleidung im Schrank.
Fehler 6 — Bescheid nicht prüfen
Wer den Bescheid ungelesen abheftet, verliert die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Nach drei Monaten ist eine Korrektur praktisch ausgeschlossen.
Fehler 7 — Widerspruch ohne Belege
Ein Widerspruch, der nur sagt „der Pflegegrad ist zu niedrig“, wird selten Erfolg haben. Wer sachlich begründet — auf einzelne Module Bezug nimmt, ärztliche Stellungnahmen beifügt und konkreten Bedarf benennt — hat deutlich bessere Chancen.
Fehler 8 — Verzicht auf Pflegeberatung
Seit 2009 hat jeder Versicherte Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Wer diesen Termin nicht nutzt, lässt wichtige Unterstützung liegen — auch bei Antrag, Formular-Auswahl und MD-Vorbereitung.
Gut zu wissen: Begleitende Anlaufstellen
- **Pflegestützpunkte** der Kommunen — kostenlose, wohnortnahe Beratung
- **Pflegeberatung der Krankenkasse** nach § 7a SGB XI — telefonisch oder vor Ort
- **Sozialverbände** (VdK, SoVD, AWO, Caritas, Diakonie, Der PARITÄTISCHE) — Beratung und Begleitung beim Widerspruch
- **Compass Private Pflegeberatung** für Privatversicherte — kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
FAQ
Was kostet der Antrag?
Der Antrag auf Pflegeleistungen kostet dich nichts. Die Pflegekasse trägt die Verfahrenskosten. Auch eine anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren ist nicht erforderlich — die meisten Widersprüche werden ehrenamtlich über Sozialverbände begleitet.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach § 18c SGB XI muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. In der Praxis liegt die Verfahrensdauer zwischen vier und sieben Wochen ab Antragseingang. In Regionen mit MD-Engpässen kann es länger dauern.
Kann ich den Antrag zurückziehen?
Ja, ein Antrag kann schriftlich zurückgezogen werden. Allerdings startet die Verfahrensdauer bei einem neuen Antrag neu — die bisherige Bearbeitungszeit geht verloren. Sinnvoll ist der Rückzug nur, wenn du den Antrag inhaltlich komplett neu aufstellen willst.
Was passiert, wenn ich eine falsche Leistung beantrage?
Die Pflegekasse prüft unabhängig vom Antragsformular, welche Leistung dem festgestellten Pflegegrad entspricht. Wenn du Pflegegeld beantragt hast, aber Pflegesachleistung die bessere Wahl wäre, kannst du nach der Bewilligung wechseln — die Pflegekasse berät dich dazu.
Muss ich zum MD-Termin zu Hause sein?
Ja, der Hausbesuch ist Pflicht. Wer krankheitsbedingt nicht aus dem Bett kommt, wird im Bett liegend begutachtet. Wer den Termin ohne triftigen Grund absagt, riskiert eine Verzögerung des Verfahrens.
Checkliste zum Ausdrucken
- Antragsformular besorgt
- Pflegeperson benannt
- Pflegetagebuch 14 Tage geführt
- Diagnosen aufgelistet
- Medikamentenplan kopiert
- Arztberichte beigefügt
- Hilfsmittel dokumentiert
- Antrag per Einschreiben abgeschickt
- Eingangsbestätigung abgeheftet
- MD-Termin notiert
- MD-Termin vorbereitet (Tagebuch, Befunde)
- Bescheid geprüft (Pflegegrad + Leistungen)
- Rechtsbehelfsbelehrung gelesen
- ggf. Widerspruch innerhalb 1 Monats eingelegt
Fazit
Der Pflegegrad-Antrag ist kein Hexenwerk. Wer die fünf Schritte kennt — Formular beschaffen, Antrag ausfüllen, Begutachtungstermin abwarten, MD-Termin vorbereiten, Bescheid prüfen — und sich an die 25-Arbeitstage-Frist nach § 18c SGB XI erinnert, hat die Sache im Griff. Das Wichtigste: das Pflegetagebuch, die Eingangsbestätigung und die Frist für den Widerspruch.
Wenn du Unterstützung brauchst, nutze die kostenlose Pflegeberatung deiner Krankenkasse nach § 7a SGB XI oder wende dich an einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe. Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD helfen beim Widerspruch kostenlos oder für einen geringen Mitgliedsbeitrag.
—
**Rechtliches:** Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an einen Rechtsanwalt, an einen Sozialverband oder an die Pflegeberatung deiner Krankenkasse. Stand: 19.06.2026. Alle Gesetzesverweise auf gesetze-im-internet.de.
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Quellen
- § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
- § 18c SGB XI (Entscheidung über den Antrag, Fristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18c.html
- § 33 Abs. 1 SGB XI (Leistungsvoraussetzungen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html
- § 18a SGB XI (Begutachtungsverfahren, verkürzte Fristen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18a.html
- § 36 SGB XI (Pflegesachleistung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
- § 37 SGB XI (Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
- § 38 SGB XI (Kombinationsleistung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html
- § 7a SGB XI (Pflegeberatung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
- § 16 SGB I (Antragstellung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html
- § 78 SGG (Vorverfahren): https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__78.html
- § 84 SGG (Widerspruch, Frist): https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html
- BMG-Pflegeleistungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege

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