Bürgergeld-Bildungsgutschein 2026: § 81 SGB III + § 87a Prämie

Bürgergeld-Bildungsgutschein 2026: So bekommst du 100 % Weiterbildung + 150 EUR Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III)

Featured-Snippet-Block (53 Wörter, als Absatz direkt unter H1):

Der Bürgergeld-Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III, die Bürgergeld-Bezieher über § 16 Abs. 1 SGB II erhalten können. Du bekommst die volle Übernahme der Weiterbildungskosten, monatlich 150 EUR Weiterbildungsgeld (§ 87a Abs. 2 SGB III) und bis zu 1.500 EUR Prämie beim Bestehen der Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1 SGB III).


Was ist der Bürgergeld-Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein (auch „Förderung der beruflichen Weiterbildung“, FbW genannt) ist die zentrale Weiterbildungs-Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Er deckt die kompletten Lehrgangs- und Prüfungskosten ab und steht auch Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern offen.

Die Norm findet sich im SGB III — der Bürgergeld-Bezug schaltet sie über § 16 Abs. 1 SGB II frei:

„Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen: […] 2. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt, 3. Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnittes […]“

— § 16 Abs. 1 SGB II (verbatim, gesetze-im-internet.de)

Drei Bausteine sind in der Praxis entscheidend:

  • 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten (Lehrgang, Prüfung, ggf. Fahrtkosten, Kinderbetreuung)
  • 150 EUR Weiterbildungsgeld pro Monat (§ 87a Abs. 2 SGB III) — nur für Arbeitslose und Bürgergeld-Bezieher
  • 1.000 EUR / 1.500 EUR Weiterbildungs-Prämie bei bestandener Zwischen- bzw. Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1 SGB III)

Wer bekommt den Bildungsgutschein?

Drei Voraussetzungen aus § 81 Abs. 1 SGB III müssen erfüllt sein:

  1. Erwerbsfähigkeit + Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit. Bei Bürgergeld-Beziehern ist Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II ohnehin Voraussetzung, die Bürgergeld-Bewilligung bringt die Förder-Voraussetzung automatisch mit.
  2. Vor-Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter (Weiterbildungs-Beratung nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).
  3. Zugelassener Träger + zugelassene Maßnahme — die Maßnahme muss nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein und der Träger in der Trägerdatenbank der BA gelistet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden abschlussbezogene und nicht-abschlussbezogene Weiterbildungen, die zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit beitragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Berufsabschlüsse nach BBiG / HwO (anerkannte Ausbildungsberufe mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer)
  • Anpassungsfortbildungen an neue Technologien / Digitalisierung
  • Vorbereitung auf Externenprüfung (§ 45 BBiG)
  • Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Mathematik, IT) — auch ohne Berufsabschluss
  • Qualifizierungen im MINT-Bereich, Pflege, Erziehung, Logistik, Handwerk

Wichtig: Die Maßnahme muss vor Beginn bei der Agentur / dem Jobcenter beantragt und genehmigt sein. Eine nachträgliche Förderung ist nach § 81 Abs. 1 SGB III ausgeschlossen.


§ 87a SGB III: Weiterbildungsgeld + Prämie — verbatim aus dem Gesetz

Der entscheidende Mehrwert für Bürgergeld-Bezieher steht in § 87a SGB III. Die Norm wurde im Bürgergeld-Reformprozess 2023 erweitert.

Abschluss-Prämie 1.000 EUR / 1.500 EUR (§ 87a Abs. 1 SGB III)

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist: 1. nach Bestehen einer in den genannten Vorschriften geregelten Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung eine Prämie von 1 000 Euro und 2. nach Bestehen einer in den genannten Vorschriften geregelten Abschlussprüfung eine Prämie von 1 500 Euro.“

— § 87a Abs. 1 SGB III (verbatim, gesetze-im-internet.de)

Was das praktisch heißt:

  • Du machst eine Umschulung zum/zur Industrieelektriker/-in (3 Jahre Ausbildungsdauer nach BBiG)
  • Nach dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung: 1.000 EUR Prämie
  • Nach dem zweiten Teil / der Abschlussprüfung: weitere 1.500 EUR Prämie
  • Insgesamt also bis zu 2.500 EUR zusätzlich zum Bürgergeld

Die Prämie ist eine zweckgebundene Geldleistung und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet (kein Einkommen nach § 11 SGB II, kein Vermögen nach § 12 SGB II — siehe Bagatellregelung in der Anwendungspraxis).

Weiterbildungsgeld 150 EUR / Monat (§ 87a Abs. 2 und 3 SGB III)

„Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung nach Absatz 1 zusätzlich einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (Weiterbildungsgeld).“

— § 87a Abs. 2 SGB III (verbatim)

Und der für Bürgergeld entscheidende Absatz 3:

„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches erhalten auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses das Weiterbildungsgeld, wenn sie an einer nach § 81 oder § 82 geförderten Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt […]“

— § 87a Abs. 3 SGB III (verbatim)

Was das praktisch heißt:

  • Bürgergeld-Bezieher mit Minijob oder Teilzeit-Stelle bekommen 150 EUR / Monat dazu, auch wenn sie nicht „arbeitslos“ im klassischen Sinne sind
  • Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei auf das Bürgergeld (§ 11a Abs. 2 SGB II i.V.m. Anwendungspraxis)
  • Auszahlung erfolgt durch die Agentur für Arbeit, in der Regel parallel zum Bürgergeld-Bescheid

Was ist mit Bildungsprämie und Bildungsscheck?

Historisch gab es Bund-Länder-Programme („Bildungsprämie“, „Bildungsscheck NRW/Bayern/Hamburg“). Diese sind seit 2021 weitgehend eingestellt oder auf spezielle Zielgruppen (z. B. Beschäftigte in kleinen Unternehmen) beschränkt. Für Bürgergeld-Bezieher sind sie in der Regel nicht zugänglich, da § 81 SGB III die primäre Förderspur ist.


Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 81 Abs. 1 SGB III i.V.m. § 45 SGB III)

Ein verwandtes, häufig verwechseltes Instrument ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Er wird im Volksmund oft mit dem Bildungsgutschein in einen Topf geworfen — ist aber nicht dasselbe.

AVGS = Bewerbungs-Coaching, nicht berufliche Weiterbildung

Der AVGS nach § 81 Abs. 1 SGB III i.V.m. § 45 SGB III ist für kürzere Maßnahmen gedacht:

  • Bewerbungs-Coaching (Erstellung von Lebenslauf + Anschreiben)
  • Bewerbungs-Training (Vorstellungsgespräch-Simulation, Assessment-Center)
  • Profiling / Potential-Analyse
  • Mobilitätshilfen (Umzugskosten, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch)

Der AVGS deckt NICHT abschlussbezogene Umschulungen oder längere Qualifizierungen ab — dafür ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III (FbW) zuständig.

AZAV-Zertifizierung als Voraussetzung

Beide Gutscheine funktionieren nur, wenn die Maßnahme und der Träger AZAV-zertifiziert sind (§ 178 SGB III i.V.m. AZAV). Du erkennst zugelassene Träger am SGB-III-Trägerlogo oder an der Trägernummer auf der Maßnahmen-Beschreibung. Die BA-Trägerdatenbank ist online durchsuchbar.


1-Euro-Job (§ 16d SGB II) — Eingliederung statt Weiterbildung

Ein oft nachgefragtes anderes Instrument sind die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, umgangssprachlich „1-Euro-Jobs“. Diese sind kein Bildungsgutschein, dienen aber der Eingliederung.

Wann kommt der 1-Euro-Job zum Einsatz?

„(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringen die Agenturen für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen zur Beschäftigung […] als Arbeitsgelegenheiten (Arbeitsgelegenheiten nach diesem Buch), wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.“

— § 16d Abs. 1 SGB II (verbatim)

Definition (§ 16d Abs. 2 SGB II):

  • Zusätzlich im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit
  • Nicht wettbewerbsverzerrend (kein Ersatz für reguläre Arbeit)
  • Zumutbar für die leistungsberechtigte Person

Mehraufwandsentschädigung: 1-3 EUR pro Stunde (je nach Bundesland und kommunaler Satzung, meist 1,50-2 EUR). Dauer: bis zu 24 Monate innerhalb von 5 Jahren (§ 16d Abs. 6 SGB II).

Ablehnung kann Sanktionen auslösen (C2-Hinweis)

Wer eine zumutbare Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, riskiert eine Minderung des Bürgergeldes nach § 31a SGB II. Die Details (10 % / 20 % / 30 % Minderung; Totalverweigerung) sind eigenständiges Cluster C2 und werden hier nicht ausgeführt. Wichtig an dieser Stelle: Bildungsgutschein und 1-Euro-Job sind beide Förderinstrumente, aber grundverschieden — der Bildungsgutschein ist eine freiwillige, finanziell attraktive Weiterbildung, der 1-Euro-Job eine Pflicht-Maßnahme mit Sanktions-Hebel.


Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Bildungsgutschein

Schritt 1 — Erstgespräch im Jobcenter / bei der Agentur

Vereinbare einen Beratungstermin bei deinem zuständigen Jobcenter (Bürgergeld-Bezug) oder deiner Agentur für Arbeit (ALG-I-Bezug oder arbeitslos gemeldet). Frage explizit nach einer „Weiterbildungs-Beratung nach § 81 SGB III“. Bringe mit:

  • Aktuellen Bürgergeld-Bescheid (oder ALG-I-Bescheid)
  • Lebenslauf
  • Idee zur gewünschten Qualifizierung (Berufsfeld, Träger, Zeitraum)

Schritt 2 — Bildungsziel festlegen

Im Beratungsgespräch wird geklärt, welche Weiterbildung zur Eingliederung in Arbeit beiträgt. Beispiele:

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann (generalistische Ausbildung, 3 Jahre)
  • Fachinformatiker / -in (Systemintegration, Anwendungsentwicklung)
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Ergotherapeut / -in (mit anschließender Ergänzungsprüfung)
  • Staplerführerschein, Schweißerzertifikat, Kranführerschein — auch kurze Maßnahmen möglich

Schritt 3 — AZAV-zertifizierten Träger auswählen

Suche in der BA-Trägerdatenbank (auf arbeitsagentur.de) nach zugelassenen Trägern für dein Wunsch-Thema. Achte auf:

  • AZAV-Zertifikat (gültig)
  • Maßnahme-Code (z. B. für FbW)
  • Standort und Erreichbarkeit
  • Bestehens-Quoten und Bewertungen
  • Kostenrahmen (Lehrgangs-, Prüfungs-, ggf. Fahrtkosten)

Schritt 4 — Antrag stellen

Du stellst den Bildungsgutschein-Antrag VOR Maßnahmebeginn beim Jobcenter / der Agentur. Nötige Unterlagen:

  • Maßnahmen-Beschreibung + Kostenplan (vom Träger)
  • Träger-Zulassungsnachweis (AZAV)
  • Gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen (z. B. bei gesundheitlichen Einschränkungen)

Die Agentur / das Jobcenter prüft, bewilligt und stellt den Bildungsgutschein aus. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf jede Wunsch-Maßnahme — die Behörde hat Ermessen (§ 81 SGB III: „können“).

Schritt 5 — Maßnahme beginnen + Weiterbildungsgeld erhalten

Mit Bewilligung des Bildungsgutscheins startest du die Maßnahme beim Träger. Das Weiterbildungsgeld (150 EUR / Monat, § 87a Abs. 2 SGB III) wird parallel ausgezahlt — entweder direkt durch die BA oder verrechnet mit dem Bürgergeld-Bescheid.

Schritt 6 — Prüfung bestehen + Prämie erhalten

Nach bestandener Zwischen- bzw. Abschlussprüfung legst du den Nachweis vor. Die BA zahlt die Prämie (1.000 EUR oder 1.500 EUR, § 87a Abs. 1 SGB III) auf dein Konto. Die Prämie wird als zweckgebundene Leistung in der Praxis nicht auf das Bürgergeld angerechnet.


Bildungsgutschein + Bürgergeld: Wie passt das zusammen?

Häufige Sorge: „Wenn ich eine Weiterbildung mache, wird mein Bürgergeld gekürzt?“ — Die Antwort ist nein für die Kernleistungen:

Achtung: Anders sieht es aus, wenn du parallel zur Maßnahme einen Minijob oder Midijob annimmst. Dann greifen die Freibeträge nach § 11b SGB II. Details regelt unser Beitrag zu Bürgergeld-Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekomme ich den Bildungsgutschein auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung?

Ja. Für abschlussbezogene Maßnahmen (Umschulung) ist das sogar die Zielgruppe. Für nicht-abschlussbezogene Anpassungsfortbildungen brauchst du in der Regel eine abgeschlossene Erstausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung. AZAV-Träger beraten dazu kostenlos.

Was passiert, wenn ich die Maßnahme abbreche?

Bei wichtigem Grund (Krankheit, familiäre Notlage) bleibt die Förderung erhalten. Ohne wichtigen Grund kann die Agentur / das Jobcenter die Kosten zurückfordern (§ 81 SGB III i.V.m. § 328 SGB III). Die Weiterbildungs-Prämie verfällt anteilig.

Kann ich den Bildungsgutschein mit BAföG kombinieren?

Bei einer schulischen Ausbildung (z. B. Umschulung an einer Berufsfachschule) kann unter Umständen BAföG greifen — dann ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III nachrangig. Bei betrieblicher Umschulung über einen Bildungsträger ist die Kombination in der Regel ausgeschlossen.

Was ist mit Online-Weiterbildungen?

Seit 2023 werden auch Online- und Hybrid-Maßnahmen nach § 81 SGB III gefördert, sofern der Träger AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahme den Präsenz-Anteil-Vorgaben entspricht. Reines E-Learning ohne Träger-Begleitung wird in der Praxis seltener bewilligt.

Was kann ich tun, wenn mein Bildungsgutschein abgelehnt wird?

Du hast das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids (§ 84 SGG). Der Widerspruch geht beim selben Jobcenter / derselben Agentur ein, nicht beim Sozialgericht. Bei erneuter Ablehnung ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich (§ 87 SGG). Die Frist für die Untätigkeitsklage beträgt 6 Monate (§ 88 SGG).

Was unterscheidet den Bildungsgutschein vom Bildungsgeld der Bundesländer?

Das Bundesbildungsministerium und einzelne Bundesländer (z. B. Bayerns „Meister-BAföG“, Sachsens „Bildungs-Scheck“, NRWs „Bildungs-Scheck“) haben eigene Programme. Diese sind NICHT der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, sondern ergänzende Förderungen. Für Bürgergeld-Bezieher ist § 81 SGB III die primäre Spur — Bundes-/Länder-Programme sind zweitrangig oder ausgeschlossen.


Wichtige Hinweise und rechtliche Grenzen

Dieser Beitrag informiert über die gesetzlichen Grundlagen des Bürgergeld-Bildungsgutscheins. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Für deinen konkreten Fall:

  • Wende dich an dein Jobcenter oder deine Agentur für Arbeit (kostenlos)
  • Hole dir einen Beratungshilfe-Schein beim Amtsgericht (20-40 EUR Eigenanteil, deckt eine Erstberatung beim Anwalt)
  • Nutze die BA-Trägerdatenbank zur Träger-Suche

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Quellen und weiterführende Links


Geprüft gegen gesetze-im-internet.de, Stand 22.06.2026. Dieser Beitrag ist Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel: Beratungshilfe-Schein beim Amtsgericht oder kostenlose Sozialberatung in deiner Nähe.


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Leistung Anrechnung auf Bürgergeld?
Weiterbildungsgeld 150 EUR/Monat (§ 87a Abs. 2/3 SGB III) nein (anrechnungsfreie Beihilfe)
Prämie 1.000 / 1.500 EUR (§ 87a Abs. 1 SGB III) nein (zweckgebunden, kein Einkommen nach § 11 SGB II)
Fahrtkosten, Kinderbetreuung während Maßnahme nein (Sachleistungen)
Regelsatz-Bürgergeld selbst ungekürzt (Maßnahme = Eingliederung, keine Sanktion)