Stand: 01.01.2026 · SGB II jew. aktuelle Fassung · § 24 Abs. 3 SGB II verbatim
Hinweis (§ 3 RDG): Die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II ist eine gesonderte Leistung neben dem Bürgergeld-Regelbedarf. Du musst sie vor dem Anfall beantragen, eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Im Zweifel: Beratungshilfe-Schein (§ 44 RVG) oder Sozialverband kontaktieren.
Du ziehst in eine neue Wohnung und hast kein Geld für Möbel und Haushaltsgeräte? Oder du erwartest ein Baby und brauchst Schwangerschafts- und Babyausstattung? Dann kannst du die Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II beantragen. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wann dir eine Erstausstattung zusteht, was genau bezahlt wird und wie du sie beantragst — mit konkreten Beträgen und Praxisbeispielen.
Wann steht dir eine Erstausstattung zu?
§ 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II: nicht vom Regelbedarf umfasst = gesondert zu erbringen
§ 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II regelt, dass bestimmte Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf umfasst sind, gesondert zu erbringen sind.
Verbatim § 24 Abs. 3 SGB II: „Bedarfe werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für … 1. die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, 2. die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, 3. orthopädische Schuhe, soweit diese nicht bereits im Rahmen des § 33 SGB V zu leisten sind.“
3 Anlässe: Erstausstattung Wohnung, Erstausstattung Bekleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft + Geburt


Es gibt drei verschiedene Anlässe für eine Erstausstattung:
- Erstausstattung Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräte)
- Erstausstattung Bekleidung (bei Totalverlust, Schwangerschaft, etc.)
- Erstausstattung bei Schwangerschaft + Geburt (Babyausstattung)
Außerdem können orthopädische Schuhe als Sonderbedarf anerkannt werden, soweit sie nicht bereits von der Krankenkasse (§ 33 SGB V) übernommen werden.
Beantragung VOR dem Anfall, NICHT rückwirkend
Wichtig: Die Erstausstattung muss VOR dem Anfall beantragt werden — eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Konkret: Wenn du schon Möbel gekauft hast und dann erst den Antrag stellst, bekommst du das Geld nicht zurück.
Tipp: Stelle den Antrag so früh wie möglich, sobald du weißt, dass du eine Erstausstattung brauchst. Das Jobcenter prüft dann den Bedarf und bewilligt die Leistung.
Erstausstattung Wohnung
Wann: nach Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Frauenhaus-Aufenthalt, Scheidung mit leerer Wohnung, nach Brand/Wasserschaden
Eine Erstausstattung für die Wohnung steht dir in folgenden Fällen zu:
- Wohnungslosigkeit (du warst obdachlos und ziehst in eine Wohnung)
- Haftentlassung (du kommst aus dem Gefängnis und hast keine Möbel)
- Frauenhaus-Aufenthalt (du fliehst aus einer gewalttätigen Beziehung)
- Scheidung mit leerer Wohnung (du verlässt die gemeinsame Wohnung, der Ex-Partner behält die Möbel)
- Brand oder Wasserschaden (deine Möbel sind zerstört)
Wichtig: Ein normaler Umzug in eine größere Wohnung begründet keinen Anspruch auf Erstausstattung — du musst die Möbel aus deinem Regelbedarf ansparen oder über einen Kleinkredit finanzieren.
Was: Möbel (Bett, Schrank, Tisch, Stühle), Haushaltsgeräte (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine), Lampen, Gardinen
Zur Erstausstattung der Wohnung gehören folgende Gegenstände (je nach Bedarf):
- Schlafmöbel: Bett, Lattenrost, Matratze, Bettwäsche
- Aufbewahrung: Kleiderschrank, Kommode, Regale
- Sitzmöbel: Esstisch, Stühle, Sofa (wenn nötig)
- Haushaltsgeräte: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Mikrowelle, Wasserkocher
- Beleuchtung: Lampen, Deckenleuchten
- Sonstiges: Gardinen, Badezimmer-Accessoires, Küchenutensilien
Höhe: je nach Bundesland und kommunaler Satzung, typische Pauschalen 1.500-4.000 EUR für 1 Person
Die Höhe der Erstausstattung variiert je nach Bundesland und kommunaler Satzung. Typische Pauschalen (Richtwerte):
- 1-Personen-Haushalt: 1.500 – 4.000 EUR
- 2-Personen-Haushalt: 2.500 – 5.000 EUR
- 3-Personen-Haushalt: 3.500 – 6.000 EUR
- 4-Personen-Haushalt: 4.500 – 7.000 EUR
Die konkreten Beträge legt das jeweilige Jobcenter fest. Erkundige dich dort nach den Pauschalen oder lass dir eine Einzelabrechnung mit Kostenvoranschlägen bewilligen.
Form: Sachleistung oder Geldleistung
Die Erstausstattung kann als Sachleistung oder Geldleistung erbracht werden:
- Sachleistung (häufiger): Das Jobcenter kauft die Möbel und Haushaltsgeräte direkt und liefert sie. Du bekommst die Sachen, musst aber nicht selbst einkaufen.
- Geldleistung: Du kaufst die Sachen selbst und reichst die Rechnungen zur Erstattung ein. Das ist seltener, aber möglich.
Tipp: Erkundige dich beim Jobcenter, welche Form bewilligt wird. Sachleistungen sind in der Regel unkomplizierter, weil das Jobcenter die Preise direkt mit dem Händler aushandelt.
Erstausstattung Bekleidung
Wann: nach Totalverlust, Haftentlassung, Schwangerschaft, Kind-Wachstum
Eine Erstausstattung für Bekleidung steht dir in folgenden Fällen zu:
- Totalverlust (Kleidung ist durch Brand, Wasserschaden o.ä. zerstört)
- Haftentlassung (du hast nach der Haft keine Kleidung mehr)
- Schwangerschaft (deine bisherige Kleidung passt nicht mehr)
- Kind-Wachstum (dein Kind ist aus der bisherigen Kleidung rausgewachsen — nur in Sonderfällen)
Wichtig: Ein normaler Wachstumsschub eines Kindes begründet keinen Anspruch auf Erstausstattung. Hier reicht der Regelbedarf.
Was: komplette Grundausstattung
Zur Erstausstattung Bekleidung gehören:
- Oberbekleidung: Jacken, Pullover, T-Shirts, Hosen
- Unterwäsche: Slips, Socken, Strümpfe
- Schuhe: Straßenschuhe, Hausschuhe
- Saisonale Kleidung: Wintermantel, Sommerkleidung
- Spezialkleidung: Arbeitskleidung, Sportkleidung (falls nachgewiesen)
Höhe: 300-600 EUR
Die Pauschalen für Erstausstattung Bekleidung sind deutlich niedriger als für Wohnung:
- Erwachsene: 300 – 600 EUR
- Kinder: 200 – 400 EUR
Erstausstattung bei Schwangerschaft + Geburt
Wann: bei nachgewiesener Schwangerschaft (Mutterpass)
Eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt steht dir zu, sobald deine Schwangerschaft nachgewiesen ist (durch Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung). Du musst nicht warten, bis das Baby kommt.
Was: Schwangerschaftskleidung, Babyausstattung
Zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt gehören:
- Schwangerschaftskleidung: Umstandshosen, -oberteile, -BH, Stützstrümpfe
- Babyausstattung: Strampler, Bodys, Windeln, Babyflaschen, Kinderwagen, Babybett, Babyschale
- Wochenbettbedarf: Stilleinlagen, Brustpumpe (falls nötig)
- Erstausstattung Bekleidung Baby: komplette Grundausstattung an Babykleidung
Höhe: 800-1.500 EUR
Die Pauschalen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt variieren:
- Schwangerschaftskleidung: 200 – 400 EUR
- Babyausstattung: 600 – 1.100 EUR
- Gesamt: 800 – 1.500 EUR
NICHT dasselbe wie Mehrbedarf Schwangerschaft (§ 21 SGB II, C1.7)
Wichtige Abgrenzung: Die Erstausstattung ist eine einmalige Sonderleistung, die du zusätzlich zum Bürgergeld bekommst. Der Mehrbedarf für Schwangere nach § 21 Abs. 2 SGB II ist ein monatlicher Zuschlag von 17 % des Regelbedarfs, den du ab der 13. Schwangerschaftswoche bekommst.
Konkret:
- Mehrbedarf Schwangerschaft (§ 21 SGB II): monatlich 17 % auf RBS I = 96 EUR / Monat ab 13. SSW
- Erstausstattung Schwangerschaft (§ 24 Abs. 3 SGB II): einmalig 800-1.500 EUR für die Babyausstattung
Beantragung der Erstausstattung
Antrag beim Jobcenter
Den Antrag stellst du beim zuständigen Jobcenter:
1. Schriftlich (Formular oder formloser Antrag)
2. Persönlich im Beratungsgespräch
3. Online über jobcenter.digital (wenn verfügbar)
Im Antrag gibst du an:
- Anlass (Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Schwangerschaft, etc.)
- Konkrete Bedarfe (Möbel, Haushaltsgeräte, Bekleidung, etc.)
- Mögliche Kostenvoranschläge (falls vorhanden)
KEINE rückwirkende Erstattung
Wichtig: Du musst den Antrag VOR dem Kauf stellen. Wenn du schon Möbel gekauft hast und dann erst den Antrag stellst, bekommst du das Geld nicht zurück.
Ausnahme: In Härtefällen (z.B. Wohnungsbrand, der sofortige Anschaffungen erfordert) kann das Jobcenter eine rückwirkende Erstattung bewilligen. Das ist aber nicht garantiert.
Sachleistung häufigste Form
In den meisten Fällen bewilligt das Jobcenter die Erstausstattung als Sachleistung:
1. Du teilst dem Jobcenter mit, was du brauchst
2. Das Jobcenter kauft die Sachen direkt beim Händler
3. Der Händler liefert die Sachen an dich
4. Du bestätigst den Empfang
Vorteil: Du musst nicht in Vorleistung gehen und trägst kein finanzielles Risiko.
§ 24 Abs. 3 SGB II verbatim (CLO-Block)
Verbatim § 24 Abs. 3 SGB II (Stand 01.01.2026):
„Bedarfe werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für
1. die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
3. orthopädische Schuhe, soweit diese nicht bereits im Rahmen des § 33 SGB V zu leisten sind.“
Wichtig: Die Norm umfasst drei Tatbestände:
1. Erstausstattung Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräten)
2. Erstausstattung Bekleidung + Schwangerschaft/Geburt (zwei Untertatbestände)
3. Orthopädische Schuhe (subsidiär zu § 33 SGB V)
Häufige Fragen
Was, wenn ich nach 10 Jahren umziehe?
Wenn du nach 10 Jahren in eine neue Wohnung umziehst und die Möbel behältst, bekommst du keine Erstausstattung. Die Erstausstattung gilt nur, wenn du keine Grundausstattung hast. Wenn dein Bett und Schrank noch funktionieren, ist keine Erstausstattung nötig.
Ausnahme: Wenn du nach 10 Jahren in eine deutlich größere Wohnung umziehst und zusätzliche Möbel brauchst (z.B. ein zweites Bett für ein Kind), kann eine anteilige Erstausstattung bewilligt werden.
Bekomme ich auch eine Waschmaschine?
Ja, eine Waschmaschine gehört zur Erstausstattung Wohnung, sofern du eine brauchst. Das Jobcenter bewilligt die Waschmaschine als Sachleistung oder Geldleistung.
Tipp: Wenn du eine gebrauchte Waschmaschine willst (z.B. von einem Sozialkaufhaus), informiere das Jobcenter. Gebrauchte Geräte sind oft ausreichend und sparen Kosten.
Was, wenn ich eine Wohnung miete, die teurer ist als angemessen?
Eine teure Wohnung führt nicht automatisch zu einer höheren Erstausstattung. Die Erstausstattung richtet sich nach deinem Bedarf an Möbeln und Haushaltsgeräten, nicht nach der Wohnungsgröße. Aber: Wenn die Wohnung deutlich größer ist und du mehr Möbel brauchst (z.B. zusätzliche Schränke), kann die Erstausstattung angepasst werden.
Vergleich: Erstausstattung vs. Mehrbedarf vs. Regelbedarf
| Leistung | Zweck | Häufigkeit | Höhe |
|—|—|—|—|
| Regelbedarf (§ 20 SGB II) | Laufender Lebensunterhalt | Monatlich | RBS I 563 EUR / Monat |
| Mehrbedarf Schwangerschaft (§ 21 SGB II) | Schwangerschafts-Mehrkosten | Monatlich ab 13. SSW | 17 % auf RBS |
| Erstausstattung Schwangerschaft (§ 24 SGB II) | Einmalige Babyausstattung | Einmalig pro Schwangerschaft | 800-1.500 EUR |
| Erstausstattung Wohnung (§ 24 SGB II) | Einmalige Möbel + Haushaltsgeräte | Einmalig pro Anlass | 1.500-7.000 EUR |
| Erstausstattung Bekleidung (§ 24 SGB II) | Einmalige Kleidung | Einmalig pro Anlass | 200-600 EUR |
Wichtig: Die Erstausstattung ist immer zusätzlich zum Regelbedarf und ggf. Mehrbedarf. Du kannst alle drei Leistungen gleichzeitig beziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Checkliste: Erstausstattung beantragen
- [ ] Anlass klären: Welcher der 3 Tatbestände (Wohnung / Bekleidung / Schwangerschaft) liegt vor?
- [ ] Antrag vorbereiten: Formular oder formlosen Antrag ausfüllen
- [ ] Bedarf konkretisieren: Welche Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung brauchst du?
- [ ] Kostenvoranschläge einholen: Bei 1-2 Händlern, falls Sachleistung gewünscht
- [ ] Antrag einreichen: Beim zuständigen Jobcenter, persönlich oder schriftlich
- [ ] Auf Bewilligung warten: Jobcenter prüft den Antrag (in der Regel 1-2 Wochen)
- [ ] Sachleistung empfangen oder Geldleistung abrechnen: Je nach Bewilligung
- [ ] Empfangsbestätigung abgeben: Bei Sachleistung direkt nach Erhalt
Wichtige Adressen und Links
- § 24 SGB II verbatim: www.gesetze-im-internet.de…
- § 20 SGB II (Regelbedarf)
- § 21 SGB II (Mehrbedarf)
- BMAS Erstausstattung: www.bmas.de…
- Beratungshilfe-Schein (kostenlose Erstberatung beim Anwalt)
Praxisbeispiele: Erstausstattung in 3 Alltagssituationen
Fall 1: Wohnungslosigkeit nach Haftentlassung
Situation: Markus (45) wird nach 3 Jahren Haft entlassen und hat keine Möbel mehr. Er zieht in eine 45-qm-Wohnung und braucht eine komplette Erstausstattung.
Bewilligung (typisch):
- Bett + Lattenrost + Matratze: 350 EUR
- Kleiderschrank: 280 EUR
- Esstisch + 2 Stühle: 220 EUR
- Kühlschrank: 200 EUR
- Herd: 250 EUR
- Waschmaschine: 300 EUR
- Lampen + Gardinen + Kleinmaterial: 200 EUR
- Gesamt: ca. 1.800 EUR
Ablauf:
1. Markus geht zum Jobcenter, legt die Entlassungsurkunde vor und beantragt Erstausstattung.
2. Das Jobcenter prüft den Bedarf und bewilligt die Sachleistung.
3. Markus kann die Möbel beim Sozialkaufhaus (z.B. Caritas, Diakonie) aussuchen. Das Jobcenter zahlt direkt.
4. Die Sachen werden innerhalb von 1-2 Wochen geliefert.
Fall 2: Schwangerschaft
Situation: Sarah (28) ist im 5. Monat schwanger und braucht Schwangerschaftskleidung + Babyausstattung.
Bewilligung (typisch):
- Schwangerschaftskleidung (Umstandshosen, -oberteile, BH): 300 EUR
- Kinderwagen: 250 EUR
- Babybett + Matratze: 200 EUR
- Babyschale (Auto): 100 EUR
- Babykleidung (Strampler, Bodys, etc.): 200 EUR
- Windeln + Pflegeprodukte: 100 EUR
- Stillkissen + Stilleinlagen: 50 EUR
- Gesamt: ca. 1.200 EUR
Ablauf:
1. Sarah geht zum Jobcenter, legt den Mutterpass vor.
2. Beantragt Erstausstattung mit Auflistung der benötigten Sachen.
3. Das Jobcenter bewilligt als Sachleistung. Sarah kann im Baby-Fachgeschäft einkaufen.
4. Die Sachen werden innerhalb von 1-2 Wochen bereitgestellt.
Fall 3: Scheidung mit leerer Wohnung
Situation: Anna (38) hat sich scheiden lassen und zieht in eine neue 2-Zimmer-Wohnung. Der Ex-Mann behält die Möbel.
Bewilligung (typisch):
- Bett + Matratze: 300 EUR
- Kleiderschrank: 280 EUR
- Esstisch + Stuhl: 180 EUR
- Sofa: 350 EUR
- Kühlschrank: 200 EUR
- Herd: 250 EUR
- Waschmaschine: 300 EUR
- Lampen + Gardinen: 200 EUR
- Sonstiges (Geschirr, Besteck, Töpfe): 200 EUR
- Gesamt: ca. 2.260 EUR
Wichtig: Anna muss nachweisen, dass die Möbel beim Ex-Mann geblieben sind (z.B. durch eine eidesstattliche Versicherung oder die Scheidungsfolgenvereinbarung). Das Jobcenter prüft die Plausibilität.
Sonderfälle und Detailfragen
Erstausstattung bei Brand- oder Wasserschaden
Wenn deine Wohnung abbrennt oder ein Wasserschaden die Möbel zerstört, bekommst du eine Erstausstattung. Wichtig:
- Sofort melden: Brand/Wasserschaden dem Jobcenter sofort melden
- Polizei-/Versicherungsbericht vorlegen: Dokumentation des Schadens
- Versicherungsleistungen anrechnen: Wenn du eine Hausratversicherung hast, werden die Versicherungsleistungen auf die Erstausstattung angerechnet. Du bekommst nur die Differenz.
Beispiel: Möbel-Schaden 5.000 EUR, Hausratversicherung zahlt 3.000 EUR, dann zahlt das Jobcenter 2.000 EUR Erstausstattung.
Erstausstattung nach Haftentlassung
Nach einer Haftentlassung steht dir in der Regel eine vollständige Erstausstattung zu:
- Erstausstattung Wohnung (komplett)
- Erstausstattung Bekleidung (komplett)
- Evtl. Erstausstattung Schwangerschaft (wenn zutreffend)
Das Jobcenter prüft den Bedarf anhand der Haftdauer und der persönlichen Verhältnisse (z.B. ob Familie vorhanden ist, die Möbel aufbewahrt hat).
Tipp: Beantrage die Erstausstattung vor der Haftentlassung (z.B. über den Sozialdienst der JVA). So bist du bei der Entlassung abgesichert.
Erstausstattung nach Frauenhaus-Aufenthalt
Wenn du aus häuslicher Gewalt geflohen bist und in einem Frauenhaus warst, bekommst du eine Erstausstattung für die neue Wohnung. Das Frauenhaus hilft dir bei der Antragstellung.
Wichtig: Die Erstausstattung ist unabhängig vom Frauenhaus-Aufenthalt — du bekommst sie auch, wenn du direkt aus einer gewalttätigen Situation in eine eigene Wohnung ziehst.
Erstausstattung nach Räumungsklage
Wenn deine Wohnung geräumt wurde (z.B. wegen Mietrückständen) und du danach eine neue Wohnung beziehst, kann eine Erstausstattung bewilligt werden. Aber: Die Räumung wegen selbst verschuldeter Mietrückstände kann zu einer Sperrung des Bürgergelds führen (§ 31a SGB II). Lass dich vor der Räumung unbedingt beraten.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
1. Frühe Antragstellung
Beantrage die Erstausstattung so früh wie möglich, sobald der Bedarf erkennbar ist. Eine rückwirkende Erstattung ist in der Regel nicht möglich.
2. Konkrete Bedarfsliste
Erstelle eine detaillierte Liste der benötigten Gegenstände mit geschätzten Kosten. Das erleichtert dem Jobcenter die Bewilligung.
3. Kostenvoranschläge
Hole 1-2 Kostenvoranschläge von Möbelhäusern oder Sozialkaufhäusern ein. Das beschleunigt die Bearbeitung.
4. Anlass nachweisen
Lege Nachweise für den Anlass vor:
- Wohnungslosigkeit: Meldebescheinigung + Bestätigung der Obdachlosenunterkunft
- Haftentlassung: Entlassungsurkunde der JVA
- Scheidung: Scheidungsurteil oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Brand/Wasserschaden: Polizeibericht, Versicherungsbericht
- Schwangerschaft: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung
- Frauenhaus: Bestätigung des Frauenhauses
5. Widerspruch bei Ablehnung
Wenn das Jobcenter die Erstausstattung ablehnt, lege innerhalb 1 Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG). Häufige Ablehnungsgründe:
- Anlass nicht nachgewiesen (z.B. keine Entlassungsurkunde)
- Bedarf nicht ausreichend dargelegt (zu unkonkrete Angaben)
- Antrag rückwirkend (nach dem Kauf gestellt)
- Höhe nicht gerechtfertigt (Jobcenter hält Pauschale für ausreichend)
Wichtige Hinweise für besondere Personengruppen
Alleinerziehende mit Kindern
Alleinerziehende haben bei der Erstausstattung erhöhten Bedarf, weil sie die komplette Kinderbetreuung und Haushaltsführung allein stemmen. Das Jobcenter berücksichtigt das bei der Pauschalenhöhe.
Tipp: Liste den Bedarf für jedes einzelne Kind auf (eigener Kleiderschrank, Kinderbett, Kindersitz, etc.).
Menschen mit Behinderung
Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf haben bei der Erstausstattung erhöhten Bedarf:
- Pflegebett statt normales Bett
- Spezielle Haushaltsgeräte (z.B. sprechende Mikrowelle bei Sehbehinderung)
- Barrierefreie Möbel (z.B. höhenverstellbarer Tisch)
- Rollstuhl-Aufbewahrung (falls Wohnung rollstuhlgerecht)
Die Erstausstattung wird individuell an den Bedarf angepasst. Das Jobcenter arbeitet dazu oft mit dem Sozialamt und dem Pflegedienst zusammen.
Studierende
Studierende, die BAföG bekommen, sind vom Bürgergeld ausgeschlossen und haben daher keinen Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 SGB II. Eine Ausnahme gilt, wenn das BAföG abgelehnt wurde.
Vergleich: Welche Bundesländer sind besonders großzügig?
Die Pauschalen für Erstausstattung variieren je nach Bundesland und Kommune. Tendenzen (ohne Gewähr):
- Großzügig: Großstädte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen (z.B. München, Stuttgart, Frankfurt)
- Mittel: Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen (z.B. Köln, Düsseldorf)
- Knapp: Ländliche Regionen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
Tipp: Erkundige dich bei deinem örtlichen Jobcenter nach den konkreten Pauschalen. Wenn die Pauschale nicht ausreicht, beantrage eine anteilige Erhöhung mit Kostenvoranschlägen.
Sonderfälle: Wenn die Erstausstattung nicht reicht
Möbel vom Sozialkaufhaus
Viele Jobcenter arbeiten mit Sozialkaufhäusern zusammen (z.B. Caritas-Möbelbörse, Diakonie-Laden). Dort bekommst du gebrauchte, aber gute Möbel zu einem Bruchteil des Neupreises. Das spart Kosten und hilft dem Jobcenter, die Pauschalen einzuhalten.
Adressen findest du auf den Webseiten der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer).
Spenden und private Hilfe
Manche Möbelstücke bekommst du auch gespendet:
- Ebay Kleinanzeigen: Suche nach „Möbel zu verschenken“ in deiner Region
- Facebook Marketplace: Verschenken-Gruppen in deiner Stadt
- Kirchengemeinden: Viele Gemeinden helfen mit Möbeln für Bedürftige
- Sozialverbände: VdK, Sozialverband Deutschland haben Möbelbörsen
Tipp: Wenn du Möbel gespendet bekommst, informiere das Jobcenter. Die Spende mindert die Erstausstattung, sodass das Jobcenter nur die Differenz zahlt.
Ratenzahlung mit dem Jobcenter
In manchen Fällen kannst du mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn die Erstausstattung nicht in einer Summe bewilligt wird. Das ist aber selten — die meisten Jobcenter zahlen den Betrag in einer Summe.
Häufige Irrtümer zur Erstausstattung
Irrtum 1: „Erstausstattung gibt’s nur einmal im Leben“
Falsch. Die Erstausstattung gibt es pro Anlass. Wer mehrere Anlässe hat (z.B. erst Wohnungslosigkeit, dann Schwangerschaft), bekommt mehrere Erstausstattungen.
Irrtum 2: „Ich muss erst 1 Jahr Bürgergeld beziehen, bevor ich Erstausstattung bekomme“
Falsch. Es gibt keine Wartezeit. Die Erstausstattung kann sofort beim ersten Bürgergeld-Antrag bewilligt werden, wenn der Anlass vorliegt.
Irrtum 3: „Erstausstattung wird auf das Bürgergeld angerechnet“
Falsch. Die Erstausstattung ist eine gesonderte Leistung nach § 24 Abs. 3 SGB II und wird nicht auf den Bürgergeld-Regelbedarf angerechnet. Du bekommst sie zusätzlich.
Irrtum 4: „Erstausstattung gibt’s nur für Deutsche“
Falsch. Auch EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel können Erstausstattung bekommen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Wichtig: Bei EU-Bürgern gelten die Freedom-of-Movement-Regeln.
Wichtige Hinweise für Schwangere
Frühzeitige Beantragung
Beantrage die Erstausstattung frühzeitig, sobald die Schwangerschaft festgestellt wird. Du musst nicht warten, bis das Baby kommt.
Hebamme + Entbindungsklinik
Wenn du zur Entbindung in eine Klinik gehst, brauchst du Kliniktasche mit den wichtigsten Sachen für dich und das Baby. Diese Kosten können nicht über die Erstausstattung abgerechnet werden, sondern sind im Regelbedarf enthalten.
Nachsorge und Wochenbett
Nach der Geburt stehen dir Hebammen-Nachsorgebesuche zu (10-12 Termine), die von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten für die Hebamme werden nicht über die Erstausstattung abgerechnet.
Kindergeld-Antrag nicht vergessen
Nach der Geburt musst du Kindergeld beantragen (bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit). Das Kindergeld wird ab dem Monat der Geburt gezahlt und ist 250 EUR / Monat für 2026.
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Hinweis: Diese Information wird Ihnen präsentiert im Rahmen des Sozialrats-Projekts, einer bürgerfinanzierten Plattform für Soziale Beratung.

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