Author: Salomo Swoboda · Stand: 2026-06-18 · Lesezeit: ~16 Min
Du willst Pflegegrad beantragen und suchst die richtige Vorlage? In diesem Beitrag findest du alle amtlichen Antragsformulare, ein Schritt-für-Schritt-Beispiel zum Ausfüllen, die häufigsten Fehler, die deinen Antrag gefährden, und konkrete Hinweise zu Erfolgsquoten und Rechtsmitteln. Wir zeigen dir auch, wo du die Formulare kostenlos und rechtssicher bekommst und wie du typische Stolperfallen vermeidest. Der Beitrag richtet sich an pflegende Angehörige, Betroffene und Berater, die einen Erstantrag auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI vorbereiten.
Hinweis: Die nachfolgenden Mustertexte sind keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI oder eine zugelassene Beratungsstelle.
1. Pflegegrad beantragen — warum sich der Weg lohnt
Pflegebedürftigkeit betrifft in Deutschland über 5 Millionen Menschen, und die Zahl der Anträge auf Pflegeleistungen steigt seit Jahren kontinuierlich. Ein Pflegegrad bringt dir nicht nur Pflegegeld nach § 37 SGB XI, sondern eröffnet auch den Zugang zu Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI, wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI und Steuererleichterungen nach § 33b EStG (Pflege-Pauschbetrag).
Viele Menschen zögern den Antrag hinaus, weil sie die Pflegesituation als vorübergehend empfinden oder weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen. Tatsächlich ist der Antrag jedoch in den meisten Fällen einfacher, als befürchtet — und wer zu lange wartet, verliert wertvolle Leistungsmonate. Die Leistungen werden nach § 33 Abs. 6 SGB XI ab dem Tag der Antragstellung gewährt, bei begründeter rückwirkender Antragstellung auch für die Vergangenheit.
Die Pflegekasse prüft deinen Antrag auf Grundlage des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Die fünf Pflegegrade unterscheiden sich nach dem Grad der Selbstständigkeit, nicht nach Diagnosen. Das ist der entscheidende Punkt, den die meisten Antragsteller falsch verstehen. Während früher (bis 2016) drei Pflegestufen galten, gibt es seit der Pflegestärkungsgesetz-Reform (PSG II) nur noch fünf Pflegegrade, die sich an der verbleibenden Selbstständigkeit orientieren.
2. Welche Formulare brauchst du?

Für einen Erstantrag auf Pflegeleistungen brauchst du je nach Situation unterschiedliche Formulare. Die Pflegekassen verwenden bundesweit einheitliche Vordrucke, die der GKV-Spitzenverband bereitstellt.
2.1 Antrag auf Pflegeleistungen (Hauptformular)
Das ist das zentrale Formular. Es heißt „Antrag auf Pflegeleistungen“ und wird vom GKV-Spitzenverband als einheitlicher Vordruck ausgegeben. Auf der Formular-Seite des GKV-Spitzenverbandes findest du die jeweils aktuelle Version. Das Formular enthält Felder für persönliche Daten, die Antragsart (Erstantrag, Höherstufung, Verlängerung), die Benennung der Pflegeperson und die Schilderung der Pflegesituation.
2.2 Erklärung Pflegeperson
Wenn ein Familienangehöriger oder eine andere private Person die Pflege übernimmt, brauchst du die Erklärung der Pflegeperson. Dieses Formular ist nach § 44 SGB XI notwendig, wenn du Pflegegeld nach § 37 SGB XI beantragst. Die Pflegeperson muss angeben, wie viele Stunden pro Woche sie pflegt und welche Tätigkeiten sie übernimmt. Außerdem bestätigt sie, dass sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche anderweitig erwerbstätig ist, da sonst keine Pflegegeld-Anerkennung möglich ist.
2.3 Anlage Häusliche Pflege
Diese Anlage brauchst du, wenn du Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu Hause in Anspruch nehmen willst. Sie beschreibt die Pflegesituation und die Hilfebedarfe. Hier ist Platz, die täglichen Einschränkungen detailliert zu schildern — ohne ICD-Codes, in deinen eigenen Worten.
2.4 Anlage Verhinderungspflege
Nur relevant, wenn du zusätzlich Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI beantragen willst. In diesem Fall muss die Pflegeperson zeitweise vertreten werden, etwa bei Krankheit, Urlaub oder anderen Verhinderungen. Die Verhinderungspflege ist bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich und wird mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (seit 01.07.2025) aus dem Topf der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege finanziert.
2.5 Schweigepflichtentbindung
Für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) brauchst du eine Schweigepflichtentbindung gegenüber deinen behandelnden Ärzten, Therapeuten und dem Krankenhaus. Ohne diese Entbindung kann der MD keine Auskünfte einholen und muss sich auf deine eigenen Angaben verlassen. Im Formular kannst du einzelne Ärzte gezielt freigeben oder eine pauschale Entbindung für alle Behandler aussprechen.
Tipp: Formulare immer direkt bei deiner Pflegekasse anfordern oder im Online-Serviceportal deiner Krankenkasse herunterladen. Lade sie nicht von Drittseiten herunter, da die Vordrucke regelmäßig aktualisiert werden. Eine alte Version des Antragsformulars kann zu Rückfragen und Verzögerungen führen.
3. Wo bekommst du die Antragsformulare?
3.1 Online-Serviceportal der Krankenkasse
Der schnellste Weg führt über das Online-Serviceportal deiner Krankenkasse. Dort findest du die Formulare in der jeweils aktuellen Version, kannst sie digital ausfüllen und direkt online abschicken. Jede Krankenkasse hat dafür ihren eigenen Bereich, üblicherweise unter „Pflege“ oder „Leistungen beantragen“. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die elektronische Gesundheitskarte mit PIN oder über ein separates Versichertenkonto.
3.2 Schriftlich per Post
Wenn du keinen Online-Zugang hast oder die Formulare lieber in Papierform ausfüllen möchtest, rufst du bei deiner Pflegekasse an und bittest um Postversand. Die Hotline-Nummer findest du auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte. Die Pflegekasse ist übrigens bei deiner Krankenkasse angesiedelt, nicht eigenständig — beide haben dieselbe Anschrift, aber unterschiedliche Postfächer.
3.3 Persönlich in der Servicestelle
In den größeren Städten gibt es Servicestellen der Pflegekasse, wo du die Formulare direkt abholen und vor Ort Fragen stellen kannst. Eine vorherige Terminabsprache ist empfehlenswert. Die Servicestellen sind barrierefrei zugänglich, und das Personal ist geschult im Umgang mit pflegenden Angehörigen.
4. Pflegeantrag-Beispiel: Schritt für Schritt ausfüllen
Das Ausfüllen wirkt auf den ersten Blick kompliziert, folgt aber einer klaren Logik. Wir gehen das Hauptformular Schritt für Schritt durch.
Schritt 1: Persönliche Daten
Name, Geburtsdatum, Versicherten-Nummer, Adresse. Diese Daten findest du auf deiner Gesundheitskarte. Achte darauf, dass die Versicherten-Nummer korrekt ist — ein Zahlendreher verzögert die Bearbeitung. Falls du als gesetzlicher Betreuer den Antrag stellst, trägst du zusätzlich deine Betreuer-Daten ein und legst eine Kopie der Betreuerurkunde bei.
Schritt 2: Antragsdatum
Das Datum, an dem du den Antrag stellst, ist zugleich das Wirksamkeitsdatum deines Anspruchs auf Pflegeleistungen. Das ergibt sich aus § 33 Abs. 6 SGB XI: Die Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt, bei begründeter rückwirkender Antragstellung auch früher. Eine rückwirkende Antragstellung ist etwa möglich, wenn eine Pflegebedürftigkeit schon vor dem formellen Antrag bestand und dies durch ärztliche Unterlagen belegt werden kann.
Schritt 3: Antragsart: Erstantrag
Hier kreuzt du „Erstantrag“ an, NICHT „Höherstufung“. Eine Höherstufung ist ein neuer Antrag, wenn sich deine Pflegesituation deutlich verschchtert hat. Beim Erstantrag gibst du keinen konkreten Pflegegrad an — die Pflegekasse und der Medizinische Dienst stellen den Grad fest. Wenn du unsicher bist, welche Antragsart passt, hilft ein Anruf bei der Pflegekasse.
Schritt 4: Pflegeperson benennen
Wenn du Pflegegeld beantragen willst, musst du die Hauptpflegeperson benennen (§ 37 SGB XI). Das ist die Person, die dich regelmäßig pflegt — meist ein Familienangehöriger. Name, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis sind erforderlich. Die Pflegeperson muss bestätigen, dass sie die Pflege tatsächlich übernimmt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche anderweitig erwerbstätig ist.
Schritt 5: Diagnosen und Beeinträchtigungen
Hier trägst du die wesentlichen Diagnosen ein, aber bitte in deinen eigenen Worten. Wichtig: Beschreibe nicht nur die Diagnose, sondern vor allem die Auswirkungen auf deinen Alltag — das ist die Grundlage für die NBA-Begutachtung. Beispiele:
- Statt „Demenz“ besser: „Kann sich zeitlich nicht mehr orientieren, vergisst Medikamente, erkennt Angehörige manchmal nicht“
- Statt „Arthrose“ besser: „Kann sich nur mit Mühe selbstständig anziehen, brauche Hilfe beim Treppensteigen, Schmerzen beim Gehen“
- Statt „Schlaganfall“ besser: „Halbseitige Lähmung rechts, kann nicht mehr selbstständig essen, brauche Hilfe bei der Körperpflege“
Schritt 6: Unterschrift
Unterschreibe den Antrag eigenhändig. Eine digitale Signatur ist nur dann zulässig, wenn die Pflegekasse einen entsprechenden Online-Prozess anbietet. Bei einer Online-Antragstellung wird die digitale Signatur durch die qualifizierte Anmeldung im Versichertenportal ersetzt.
5. Was gehört NICHT in den Antrag?
Manche Antragsteller machen den Fehler, den Antrag mit Informationen zu überladen, die gar nicht relevant sind. Das verlangsamt die Bearbeitung und führt zu Rückfragen.
- Keine Diagnose-Codes (ICD-10) — die Pflegekasse braucht Funktions-Einschränkungen in eigenen Worten. Diagnose-Codes verwirren nur.
- Keine Drohungen oder Konfrontation — sachlich bleiben. Emotionale Aufladung schadet dem Antrag.
- Keine Diagnose-Vermutungen — was ein Arzt dokumentiert hat, nicht „interpretieren“ oder „verschlimmern“.
- Keine Klagen über die Pflegekasse in das Antragsformular schreiben — dafür gibt es einen separaten Beschwerde-Brief.
6. Erfolgsquote und typische Anfänger-Fehler
6.1 Erfolgsquote Erstantrag
Etwa 70–80 % der Erstanträge werden bewilligt. Das ist eine gute Quote, aber sie trügt: In etwa 30–40 % der bewilligten Fälle wird ein niedrigerer Pflegegrad bewilligt als medizinisch angemessen wäre. Das ist der häufigste Ausgangspunkt für Widerspruchsverfahren.
6.2 Die vier häufigsten Fehler
Fehler 1: Antrag ohne Begleitschreiben. Die Pflegekasse kennt deinen Pflegebedarf nicht. Ein kurzes Begleitschreiben (1–2 Seiten), in dem du die Pflegesituation schilderst, beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Beschreibe darin den Tagesablauf, die Hilfen, die du brauchst, und die Belastung der Pflegeperson.
Fehler 2: Diagnosen statt Selbstständigkeits-Beeinträchtigungen. Der Medizinische Dienst prüft nicht, welche Diagnosen du hast, sondern wie selbstständig du in den sechs Modulen des NBA bist (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte). Je konkreter du deine Einschränkungen in diesen Bereichen schilderst, desto besser.
Fehler 3: Keine Pflegeperson benannt. Bei einem Pflegegeld-Antrag ist die Benennung der Pflegeperson nach § 37 SGB XI obligatorisch. Fehlt diese Angabe, wird der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt — auch wenn die Pflege tatsächlich stattfindet.
Fehler 4: Falsche Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu deiner Krankenkasse, ist aber eine eigenständige Abteilung. Anträge gehen an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse selbst. Die Adresse findest du auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte unter „Pflegekasse“.
7. Pflegeantrag-Vorlagen: Wo du Muster findest
Wenn du ein Musterschreiben für deinen Antrag suchst, findest du kostenlose Vorlagen bei verschiedenen Anbietern.
- VdK-Vorlage: Kostenloser Download unter vdk.de/pflegegrade/sozialversicherung/pflegegrad-beantragen/. Eine VdK-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
- Verbraucherzentrale: Musterantrag im PDF-Format, kostenlos und unabhängig.
- Bundesministerium für Gesundheit: Auf bmg.bund.de findest du Erläuterungen und Hinweise zu den Antragsformularen.
Wichtig: Vorlagen immer an deine persönliche Situation anpassen. Pauschal-Vorlagen werden von Sachbearbeitern schnell erkannt und führen erfahrungsgemäß zu Rückfragen. Verwende die Vorlagen als Strukturhilfe, nicht als wortwörtliche Übernahme.
8. Widerspruch bei Ablehnung — die zweite Chance

Wenn dein Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wird, hast du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids das Recht auf Widerspruch nach § 84 SGG. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du den Bescheid erhältst. Wichtig: Es gilt der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Lass dir den Zugang am besten durch Einschreiben mit Rückschein oder eine Online-Eingangsbestätigung nachweisen.
8.1 Widerspruchs-Begutachtung — die kostenlose Zweitbegutachtung
Die Pflegekasse beauftragt nach § 18 SGB XI einen neuen Gutachter. Diese Widerspruchs-Begutachtung ist für dich kostenlos. Du kannst nach § 18 Abs. 3 SGB XI eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern verlangen, aus der die Pflegekasse wählt. So wird sichergestellt, dass nicht derselbe Gutachter ein zweites Mal deine Pflegesituation beurteilt.
8.2 Wann ist ein Widerspruch NICHT sinnvoll?
Wenn du mit dem bewilligten Pflegegrad zufrieden bist und nur einzelne Passagen im Gutachten falsch findest, ist ein DSGVO-Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO der schnellere Weg. Die Pflegekasse muss auf einen DSGVO-Antrag innerhalb eines Monats reagieren (§ 12 Abs. 3 DSGVO). Bei Nicht-Reaktion kannst du dich an die Landesdatenschutzbehörde wenden.
9. FAQ — die häufigsten Fragen
9.1 Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Nach § 18 SGB XI hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit für die Bearbeitung. In der Praxis dauert es jedoch oft länger: 2–3 Wochen für die Begutachtung und 2–4 Wochen für den Bescheid. Bei komplexen Fällen oder wenn der Medizinische Dienst einen Hausbesuch machen muss, kann sich die Bearbeitung um mehrere Wochen verlängern.
9.2 Kann ich online antragen?
Ja, viele Krankenkassen bieten ein Online-Versichertenportal an, über das du den Antrag digital einreichen kannst. Die Eingangsbestätigung mit Zeitstempel ist der wichtigste Beweis — speichere sie ab. Bei der Online-Antragstellung entfällt der Postweg, was die Bearbeitung beschleunigen kann.
Hinweis Online-Antragstellung: Eine Eingangsbestätigung im Postfach der Pflegekasse belegt nur, dass die E-Mail oder das Online-Formular technisch eingegangen ist — nicht, dass es geöffnet oder gelesen wurde. Verlasse dich daher auf Eingangsbestätigungen mit Zeitstempel, die der Online-Service deiner Krankenkasse dir unmittelbar nach dem Absenden liefert. Im Streitfall ist die Online-Eingangsbestätigung mit Zeitstempel der zuverlässigste Beweis für den Antragszeitpunkt.
9.3 Brauche ich einen Anwalt oder Pflegeberater?
Nein für den Antrag selbst. Eine kostenlose und unabhängige Beratung bieten die Pflegestützpunkte nach § 7a SGB XI. Bei komplexen Fällen oder einem Widerspruch kann eine Sozialrechtsberatung sinnvoll sein, die beim Sozialverband VdK, dem Sozialverband Deutschland (SoVD) oder einer zugelassenen Beratungsstelle nach § 3 RDG kostenlos oder kostengünstig angeboten wird.
9.4 Was passiert nach der Antragstellung?
Nach Eingang deines Antrags prüft die Pflegekasse zunächst die formellen Voraussetzungen und beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der MD vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder ein Gespräch. Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für den Bescheid dient. Die Pflegekasse stellt dir dann den Bescheid zu, in dem der bewilligte Pflegegrad und die Leistungen aufgeführt sind.
10. Zusammenfassung und nächste Schritte
Die wichtigsten Punkte zum Erstantrag auf Pflegegrad:
1. Antragsformulare direkt bei deiner Pflegekasse anfordern (Online-Portal, Post, Servicestelle)
2. Hauptformular „Antrag auf Pflegeleistungen“ + ggf. Erklärung Pflegeperson + Anlage Häusliche Pflege
3. Beeinträchtigungen in eigenen Worten beschreiben, nicht in Diagnose-Codes
4. Pflegeperson benennen, wenn du Pflegegeld beantragen willst
5. Antragsdatum = Wirksamkeitsdatum deiner Leistungen (§ 33 Abs. 6 SGB XI)
6. Widerspruchsfrist 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG)
7. Kostenlose Beratung im Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI
Wenn du dich unsicher fühlst, vereinbare einen Termin in deinem Pflegestützpunkt. Die Beratung dort ist kostenlos und unabhängig.
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Rechtlicher Hinweis (§ 3 RDG): Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an eine zugelassene Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Verantwortlich (§ 18 MStV): Salomo Swoboda, Vorstand Sozialrat e.V.
Quellen:
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 33 SGB XI – Leistungen bei häuslicher Pflege (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 37 SGB XI – Pflegegeld (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 44 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- § 84 SGG – Widerspruchsfrist (BMJ, abgerufen 18.06.2026)
- Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung (abgerufen 18.06.2026)
- GKV-Spitzenverband – Formulare Pflegeversicherung (abgerufen 18.06.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen (abgerufen 18.06.2026)
- VdK – Pflegegrad beantragen (abgerufen 18.06.2026)

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