Toilettenstützgestell Hilfsmittel 2026: GKV-Verordnung und Auswahl

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

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Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

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Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

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Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

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Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Funktion

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

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Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Funktion

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Eigenanteil 5-10 €.

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Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

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Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Eigenanteil 5-10 €.

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Funktion

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Antrag

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Eigenanteil 5-10 €.

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Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Eigenanteil 5-10 €.

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Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

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Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Eigenanteil 5-10 €.

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Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

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Eigenanteil 5-10 €.

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Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

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Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

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Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

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Eigenanteil 5-10 €.

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Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

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Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

Kurzdefinition: Das Toilettenstützgestell (Toilettenstützrahmen) ist ein GKV-Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Stand-/Gehfähigkeit.

Funktion

Das Gestell steht um die Toilette herum und bietet Stütz- und Aufstehhilfe.

Antrag

Ärztliche Verordnung → Krankenkasse → Sanitätshaus.

Zuzahlung

Eigenanteil 5-10 €.

Stand: 20.06.2026 — Keine Rechtsberatung.

Quellen: § 33 SGB V.

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