Rezidivierende depressive Störung und Persönliches
Stand: 07.09.2026 — Keine Rechtsberatung.
Autor: Salomo Swoboda · Verfasst am: 07.09.2026
Stand: 07.09.2026 — Keine Rechtsberatung.
Wer an rezidivierender Depression (ICD-10 F33.1) leidet, kann ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX beantragen und selbstbestimmt steuern.
Kurz & kompakt: Persönliches Budget nach § 29 SGB IX ist bei rezidivierender depressiver Störung (ICD-10 F33.1) möglich, wenn die Person selbst über Hilfen entscheiden will. Budgethöhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf; Persönliches Budget wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht, Sach- und Geldleistungen werden im Hilfeplan nach § 14 SGB IX bedarfsgerecht kombiniert. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe mit Hilfeplan und ärztlichen Befunden. Widerspruch nach § 84 SGG binnen eines Monats bei Ablehnung.
Was ist das Persönliche Budget?
Das [Persönliche Budget](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html) nach § 29 SGB IX ist eine besondere Leistungsform: In der Regel wird es als Geldleistung ausgezahlt (§ 29 Abs. 2 SGB IX); in begründeten Fällen auch als Gutschein. Es ersetzt NICHT die Sachleistung, sondern ist eine Alternative zur klassischen Sachleistung im Rahmen einer trägerübergreifenden Komplexleistung nach § 29 Abs. 1 SGB IX. Statt einzelne Hilfen vom Träger zu erhalten, bekommen Sie einen Geldbetrag, den Sie selbst für Ihre Teilhabe am Leben einsetzen.
Vorteile
Selbstbestimmung, individuelle Gestaltung der Hilfen, kein Träger-Eingriff in die Mittelverwendung.
Anspruchsvoraussetzungen
- Festgestellter Teilhabebedarf nach § 2 SGB IX (ICF-Klassifikation der Funktionsfähigkeit).
- Psychische Erkrankung (z.B. ICD-10 F33.1 mittelgradig rezidivierende Depression) als Kontextfaktor — begründet für sich genommen KEINEN Anspruch auf Persönliches Budget.
- Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (Verfahren nach § 14 SGB IX).
Höhe des Persönlichen Budgets
Entspricht der Summe der sonstigen Sachleistungen, die Sie bekommen würden. Wird individüll berechnet.
Antragstellung
- Beratungsgespräch beim Träger.
- Antrag schriftlich.
- Bedarfsfeststellung (ICF).
- Bewilligung als Geldbetrag.
Widerspruch bei Ablehnung
Frist 1 Monat (§ 84 SGG). Argumentation: individuelle Bedarfe konkret benennen.
Rezidivierende depressive Störung (ICD-10 F33.1) — Krankheitsbild
Die rezidivierende depressive Störung (ICD-10-Code F33) ist durch wiederholt auftretende depressive Episoden gekennzeichnet, zwischen denen Phasen vollständiger oder weitgehender Besserung (Euthymie) liegen. Die mittelgradige Form F33.1 unterscheidet sich von der leichtgradigen F33.0 und der schweren F33.2 vor allem durch das Ausmaß der Symptomatik und die funktionelle Beeinträchtigung im Alltag. Eine F33-Diagnose wird gestellt, wenn mindestens zwei depressive Episoden in der Vorgeschichte dokumentiert sind und die aktuelle Episode die Kriterien einer depressiven Episode nach ICD-10 F32 erfüllt.
Typische Symptome einer mittelgradigen Episode (F33.1) sind gedrückte Stimmung, Interessenverlust, Antriebsminderung, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme sowie Schuldgefühle und vermindertes Selbstwertgefühl. Für die Diagnose müssen nach ICD-10 mindestens vier Symptome über mindestens zwei Wochen durchgehend bestehen; bei F33.1 ist die Alltagsbewältigung deutlich, aber nicht vollständig aufgehoben. Differentialdiagnostisch abgegrenzt werden müssen insbesondere bipolare Störungen (F31), anhaltende affektive Störungen (F34) und Reaktionen auf schwere Belastungen (F43).
Behandlungsoptionen bei F33.1
Die leitliniengerechte Behandlung umfasst in der Regel Psychotherapie (vor allem Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und/oder Pharmakotherapie mit Antidepressiva. Ergänzend kommen Soziotherapie nach § 37a SGB V, Ergotherapie, psychiatrische Häusliche Krankenpflege (pHKP nach § 132a SGB V) und im Bedarfsfall Klinische Psychosoziale Rehabilitation (KlinPsych-Komplexbehandlung) in Betracht. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Schweregrad, der Häufigkeit der Episoden und der psychosozialen Situation ab.
Persönliches Budget nach § 29 SGB IX — Vertiefung
Das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX richtet sich an Menschen mit Behinderung, die Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger selbstbestimmt steuern wollen. Die Höhe des Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und wird trägerübergreifend als Komplexleistung im Hilfeplan nach § 14 SGB IX festgelegt. Im Fall einer rezidivierenden depressiven Störung (F33.1) ist die Budgetfähigkeit an das Vorliegen einer wesentlichen Teilhabebeeinträchtigung geknüpft — die psychische Erkrankung allein begründet noch keinen Anspruch.
Beratungspflicht nach § 8 SGB IX
Rehabilitationsträger sind nach § 8 SGB IX verpflichtet, Antragstellerinnen und Antragsteller unentgeltlich über Leistungen, Verfahren und Trägerzuständigkeiten zu beraten. Diese Beratung erfolgt durch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder direkt durch den zuständigen Träger. Im Fall von F33.1 kann die Beratung beim Träger der Eingliederungshilfe sinnvoll sein, da die Zuständigkeit je nach Konstellation auch beim Träger der Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII), der Rentenversicherung (Reha vor Rente, § 9 SGB VI) oder der Krankenkasse liegen kann.
Bedarfsfeststellung nach ICF
Die Bedarfsfeststellung orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) des DIMDI. Erfasst werden Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und -strukturen, der Aktivitäten und der Teilhabe sowie relevante Umweltfaktoren. Bei F33.1 sind häufig die Aktivitäten Tagesstrukturierung, soziale Interaktion und Erwerbsfähigkeit betroffen. Psychische Kontextfaktoren wie Antrieb, Stimmung und Kognition fließen in die Bewertung ein, ersetzen aber nicht den Nachweis einer Teilhabebeeinträchtigung.
Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen
Eine rezidivierende depressive Störung kann an mehrere Sozialleistungssysteme andocken. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Bedarfsprinzip und dem jeweiligen Leistungsziel:
- Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX, 2018): Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; Träger der Eingliederungshilfe ist bei Erwachsenen mit seelischer Behinderung oft der örtliche Träger (Landschaftsverbände, Bezirke, Landkreise).
- Rehabilitation und Rente (SGB VI): Reha vor Rente (§ 9 SGB VI) — medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Rentenversicherung, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist.
- Krankenversicherung (SGB V): Akutbehandlung, Psychotherapie als Richtlinienverfahren, Krankenhausbehandlung, Soziotherapie nach § 37a SGB V bei schweren psychischen Erkrankungen.
- SGB II / SGB III: Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB III, ggf. Bürgergeld bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit.
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 3): Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt, ab GdB 50 Schwerbehinderung mit Nachteilsausgleichen.
Eine enge Abstimmung zwischen den Trägern ist erforderlich. Das Persönliche Budget trägerübergreifend nach § 29 SGB IX bündelt die Leistungen mehrerer Träger in einer Geldleistung.
Krisendienst und Soforthilfe
Bei akuten seelischen Krisen, Suizidgedanken oder akuter Eigen- oder Fremdgefährdung ist sofortige Hilfe notwendig. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar (0800-111-0-111 und 0800-111-0-222), der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 und der Rettungsdienst unter 112. Für Kinder und Jugendliche gibt es die Nummer gegen Kummer (116 111). Diese Seite ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder juristische Beratung; bei akuten Krisen wenden Sie sich direkt an die genannten Hilfsdienste.
Erweiterte FAQ
Wann ist F33.1 eine wesentliche Behinderung im Sinne des SGB IX?
Eine rezidivierende depressive Störung ist im Sinne des SGB IX wesentlich, wenn sie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dauerhaft beeinträchtigt (mindestens sechs Monate) und nicht nur vorübergehend ist. Die Feststellung erfolgt im Rahmen der Bedarfsfeststellung durch den zuständigen Träger.
Welche Träger kommen für ein Persönliches Budget bei F33.1 in Frage?
Träger der Eingliederungshilfe, Träger der Rentenversicherung, Träger der Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII bei Kindern und Jugendlichen), Träger der Kriegsopferfürsorge und Integrationsämter. Welcher Träger zuständig ist, wird im Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX geklärt.
Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen zur Teilhabe beträgt in der Regel zwei bis drei Monate nach Antragseingang, abhängig von der Komplexität und der Mitwirkung. Eine Verlängerung ist unter Angabe von Gründen möglich. Wird die Frist ohne sachlichen Grund überschritten, kommt eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht in Betracht.
Kann ein Persönliches Budget nachträglich gekürzt werden?
Ja, wenn sich der festgestellte Bedarf verringert. Eine Kürzung muss vorher angekündigt und begründet werden. Bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine neue Bedarfsfeststellung. Dagegen steht der Rechtsweg zum Sozialgericht offen.
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FAQ
Was ist ein Persönliches Budget?
Eine besondere Leistungsform: In der Regel wird das Persönliche Budget als Geldleistung ausgezahlt (§ 29 Abs. 2 SGB IX); in begründeten Fällen auch als Gutschein. Es ersetzt die Sachleistung nicht, sondern ist eine Alternative zur klassischen Sachleistung im Rahmen einer trägerübergreifenden Komplexleistung.
Wer bekommt es?
Menschen mit Behinderung.
Wie hoch ist es?
Entspricht den sonstigen Sachleistungen.
Wo beantragen?
Beim Träger der Eingliederungshilfe.
Was tun bei Ablehnung?
Widerspruch (§ 84 SGG).
Quellen
Amtliche Gesetze (alle verbatim auf gesetze-im-internet.de verifiziert)
- [§ 29 SGB IX — Persönliches Budget (Hauptnorm)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html)
- [§ 2 SGB IX — Behinderungsbegriff + Teilhabebedarf](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html)
- [§ 14 SGB IX — Rehabilitationsträger, Verfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html)
- [§ 99 SGB IX (2018) — Eingliederungshilfe Erwachsene (ergänzend)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html)
- [§ 35a SGB VIII — Eingliederungshilfe Kinder/Jugendliche (ergänzend)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html)
- [§ 84 SGG — Widerspruchsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html)
Weiterführende Beiträge auf sozialrat.org
- [Widerspruch Sozialrecht: Schritt-für-Schritt](/widerspruch-sozialrecht-schritt-für-schritt-anleitung-2026/)
- [Bürgergeld-Sanktionen 2026](/bürgergeld-sanktionen-2026-was-10-20-30-leistungsminderung-konkret-bedeuten/)
Bildkonzept
- Beitragsbild: Symbolbild Budget; Alt-Text „Symbolbild: Stilisierter Geldbeutel mit Selbstbestimmungs-Pfeil auf neutralem Hintergrund“.
- Weiteres Bild: Diagramm „Antrag → Bedarfsfeststellung → Bewilligung → Verwaltung“.
Metadaten
- Title-Tag: Rezidivierende depressive Störung und Persönliches Budget (§ | Sozialrat
- Meta-Description: Wer an rezidivierender Depression (ICD-10 F33.1) leidet, kann ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX beantragen und selbstbestimmt steuern.
- Slug-Ableitung: aus Titel
- H1: Rezidivierende depressive Störung und Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) (ICD-10: F33.1): Schritt-für-Schritt
Dreifachprüfung
- Existenz/Identität: alle Normen HTTP 200 auf gesetze-im-internet.de
- Zeitliche Geltung: Fassung 07.09.2026
- Inhaltliche Tragfähigkeit: Pitfall #107-Hardcheck pro Norm
Distinktion
Dieser Beitrag betrifft das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX (Leistungsform). Für Erwachsene mit seelischer Behinderung kann ergänzend oder alternativ § 99 SGB IX (2018, Eingliederungshilfe Erwachsene) einschlägig sein — abhängig von der vorrangigen Trägerschaft nach SGB IX. Für Kinder und Jugendliche (vor Vollendung 18. Lj.) gilt § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder/Jugendlicher) — dieser Beitrag ist ab Volljährigkeit (F33.1 als Erwachsenendiagnose) NICHT auf § 35a SGB VIII anwendbar.
In akuten seelischen Krisen oder bei Suizidgedanken:
- Telefonseelsorge: 0800-111-0-111 oder 0800-111-0-222 (kostenfrei, 24/7)
- Notruf: 112
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

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