Pflegezeit Darlehen BAFzA: Zinsloses Darlehen 2026 beantragen
Kurzfassung: Das zinslose Darlehen nach § 3 Absatz 3 PflegeZG i. V. m. § 3 Absatz 1 FPfZG wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gewährt und dient dazu, den Verdienstausfall während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit abzufedern. Die Höhe richtet sich nach der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten Nettoentgelten vor und während der Freistellung. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten, die Rückzahlung nach Ende der Freistellung in monatlichen Raten über maximal 48 Monate.
Wer hat Anspruch auf das zinslose Darlehen?
Anspruch auf das zinslose Darlehen haben nach § 3 Absatz 1 FPfZG Beschäftigte, die eine Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder eine Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG in Anspruch nehmen. Wichtige Voraussetzungen:
- bestehendes Beschäftigungsverhältnis
- wirksame Ankündigung der Pflegezeit oder Familienpflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber
- schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Freistellung (mit Umfang und Verteilung)
- das Darlehen wird zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt
Auch Selbstständige können unter Umständen ein Darlehen erhalten, wenn sie eine entsprechende Vereinbarung mit ihrem Auftraggeber oder eine vergleichbare schriftliche Freistellungsregelung haben. Die genauen Voraussetzungen sind beim BAFzA zu erfragen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Die monatlichen Darlehensraten werden nach § 3 Absatz 2 FPfZG in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettoentgelten vor und während der Freistellung gewährt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage:
- Brutto vor Freistellung: regelmäßiges durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Freistellung, ausschließlich Sachbezüge
- Brutto während Freistellung: Produkt aus vereinbarter durchschnittlicher monatlicher Stundenzahl und durchschnittlichem Entgelt je Arbeitsstunde
Aus den Bruttowerten werden die pauschalierten Nettoentgelte berechnet, die Differenz ermittelt und die Hälfte als monatliche Darlehensrate ausgezahlt.
Rechenbeispiel: Vollzeitpflegezeit, vorher Vollzeit
Ein Arbeitnehmer mit Vollzeittätigkeit (40 Std./Woche), 3.500 EUR Brutto, will für sechs Monate vollständige Pflegezeit nehmen.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| ———- | ———— | ——– |
| Brutto vorher (12-Monats-Durchschnitt) | 3.500 EUR | |
| Brutto während (0 Std.) | 0 EUR | |
| Nettoentgelt vor Freistellung (pauschaliert) | ca. 2.295 EUR | |
| Nettoentgelt während Freistellung | 0 EUR | |
| Differenz | 2.295 EUR | |
| **Monatliche Darlehensrate (50 %)** | **ca. 1.148 EUR** |
Bei zehntägiger Pflegezeit würde die Rate entsprechend niedriger ausfallen, weil die Berechnung auf den vollen Monat hochgerechnet wird.
Wie läuft der Antrag beim BAFzA?
Der Antrag auf das zinslose Darlehen wird direkt beim BAFzA gestellt. Der Antragsweg führt in mehreren Schritten zum ausgezahlten Darlehen:
Schritt 1: Antragsformular anfordern
Das Antragsformular steht auf der Website des BAFzA zum Download bereit. Es enthält die Felder für persönliche Daten, Pflegekonstellation und Arbeitgeberbestätigung. Alternativ kann das Formular telefonisch angefordert werden.
Schritt 2: Arbeitgeberbestätigung einholen
Der Arbeitgeber bestätigt auf dem Formular die Vereinbarung über die Pflegezeit. Dazu gehören:
- Umfang der Freistellung (vollständig oder teilweise mit Stundenzahl)
- Dauer der Freistellung
- Höhe des Arbeitsentgelts vor und während der Freistellung
Schritt 3: Pflegekasse-Bescheinigung beifügen
Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen wird durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nachgewiesen.
Schritt 4: Antrag einreichen
Reiche den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Anlagen beim BAFzA ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen.
Schritt 5: Auszahlung
Nach Bewilligung zahlt das BAFzA die monatlichen Raten auf das angegebene Konto aus. Die Auszahlung beginnt in der Regel parallel zum Beginn der Pflegezeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- das ausgefüllte Antragsformular des BAFzA
- die Arbeitgeberbestätigung über Umfang, Dauer und Verdienst vor/während der Pflegezeit
- die Pflegekasse-Bescheinigung oder MDK-Gutachten
- eine Verdienstbescheinigung der letzten zwölf Monate
- Nachweise über sonstige Einkünfte oder Belastungen
- eine Darlehensbestätigung des Darlehensnehmers
Wie wird das Darlehen zurückgezahlt?
Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens beginnt nach Ende der Freistellung und erfolgt in monatlichen Raten. Die Tilgungsdauer ist nach § 3 Absatz 4 FPfZG auf maximal 48 Monate begrenzt. Wichtige Details:
- Ratenhöhe: Wird vom BAFzA festgelegt und richtet sich nach der Darlehenshöhe und der Tilgungsdauer.
- Zinsfrei: Es fallen keine Zinsen an.
- Vorzeitige Rückzahlung: Jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Stundung: Bei finanziellen Engpässen kann eine Stundung beantragt werden.
Wer das Darlehen vor Ablauf der Tilgungsdauer vollständig zurückzahlt, spart Verwaltungsaufwand und hat den Kopf frei.
Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es?
Das Darlehen ist zinslos, aber es erhöht die monatliche Belastung nach Ende der Pflegezeit. Risiken und Nebenwirkungen:
- Restschuld nach Pflegezeit: Mit dem Ende der Pflegezeit endet der Verdienstausfall, aber die Tilgung beginnt. Plane deine finanziellen Reserven entsprechend.
- Schufa-Eintrag: Das BAFzA meldet das Darlehen an die Schufa. Ein Eintrag kann die Bonität bei anderen Krediten beeinträchtigen.
- Rückzahlung bei Tod: Verstirbt der Darlehensnehmer, kann die Erbschaft belastet werden. Eine Risikolebensversicherung kann sinnvoll sein.
- Anrechnung auf Sozialleistungen: Das Darlehen wird auf Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht direkt angerechnet, aber die Tilgungsraten können den Bedarf mindern.
Welche Alternativen gibt es zum Darlehen?
Wer das Darlehen nicht aufnehmen möchte, hat folgende Alternativen:
- Ersparte Rücklagen: Wer finanzielle Reserven hat, kann die Pflegezeit ohne Darlehen überbrücken.
- Pflegegeld nach § 37 SGB XI: Bei Pflegegrad 2 bis 5 steht Pflegegeld zu, das an die Pflegeperson weitergeleitet werden kann.
- Verhinderungspflege: Falls die Pflege zeitweise ausfällt, kann eine Ersatzpflegekraft finanziert werden.
- Familienpflegezeit statt Pflegezeit: Bei längerer Pflege kann eine Familienpflegezeit mit Arbeitszeitreduzierung die finanzielle Belastung verteilen.
Wichtige Hinweise und nächste Schritte
Dieser Beitrag informiert über das zinslose Darlehen des BAFzA nach § 3 PflegeZG i. V. m. § 3 FPfZG und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zur Höhe des Darlehens, zur Rückzahlung oder bei finanziellen Engpässen wende dich an eine auf Sozialrecht spezialisierte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Sozialrat Deutschland e. V. vermittelt im Einzelfall Beratung und unterstützt bei der Antragstellung.
Wenn du ein Darlehen beantragen willst, beginne frühzeitig mit der Arbeitgeberbestätigung und der Antragsvorbereitung. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bewilligung.
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Rechtlicher Hinweis (keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)): Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG dar. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt weder eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt noch eine Auskunft durch das BAFzA oder die zuständige Pflegekasse. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Stand: 22.06.2026.
Über den Autor: Salomo Swoboda, Vorstand Sozialrat Deutschland e. V. – Unterstützung für Angehörige in akuten und längerfristigen Pflegesituationen.
Quellen und weiterführende Links:

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