Pflegebett-Matratze 2026: Antidekubitus + § 33 SGB V + PG 19
Eine Pflegebett-Matratze ist mehr als eine bequeme Unterlage. Wer im Bett liegt, sich kaum selbst bewegen kann und schon erste Druckstellen hat, braucht eine Matratze, die das Risiko eines Dekubitus (Wundliegens) senkt. Welche Matratze wann sinnvoll ist, wer sie bezahlt und wie du den Antrag richtig stellst – das erklärt dir dieser Beitrag Schritt für Schritt.
Auf einen Blick
- Wer zahlt? Bei medizinischer Notwendigkeit die Krankenkasse (§ 33 SGB V), bei anerkanntem Pflegegrad auch die Pflegekasse über das Pflegehilfsmittel-Pauschale (§ 40 Abs. 2 SGB XI, 40 € pro Monat) oder die wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, bis 4.000 € pro Maßnahme).
- Produktgruppe: Anti-Dekubitus-Matratzen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in PG 11 (Pflegehilfsmittel) und teilweise PG 19 (Körperersatzstücke/Lagerungshilfen) gelistet.
- Wichtig: Die Matratze muss ärztlich verordnet und im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein, damit die Kasse zahlt.
- Pauschale Empfehlung geben wir nicht: Welche Matratze zu dir passt, hängt von Pflegegrad, Gewicht, Mobilität, Hautzustand und Bett-System ab. Lass dich beraten.
1. Was ist eine Pflegebett-Matratze?
Eine Pflegebett-Matratze ist eine spezielle Matratze für ein Pflegebett – also ein höhenverstellbares Bett mit verstellbarem Kopf-, Fuß- und Seitenteil, das du oder deine pflegenden Angehörigen im Alltag nutzt. Sie unterscheidet sich von einer normalen Matratze vor allem durch:
- höhere Druckentlastung (Wechseldruck, Schaum mit spezieller Schnitttechnik oder viskoelastischer Schaum),
- bessere Belüftung, damit die Haut trocken bleibt,
- eignung für Inkontinenz (abwaschbarer Bezug, Medicare-Funktion),
- Maße, die zum Pflegebett passen (meist 90 × 200 cm, 100 × 200 cm oder 120 × 200 cm).
Welche Matratze du brauchst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Eine pauschale Empfehlung „die Beste“ gibt es nicht – das sehen wir uns im Folgenden genauer an.
2. Antidekubitus-Matratze: Wann ist sie sinnvoll?
2.1 Was ist Dekubitus?
Ein Dekubitus ist eine Schädigung der Haut und des darunterliegenden Gewebes, die durch längeren Druck auf eine Körperstelle entsteht. Besonders gefährdet sind Stellen, wo Knochen direkt unter der Haut liegen: Steißbein, Fersen, Hüften, Knöchel, Ohren und Hinterkopf. Die Bradley-Skala (oder Braden-Skala) hilft Pflegekräften, das Risiko einzuschätzen.
2.2 Warnzeichen
Wenn du oder dein Angehöriger eine oder mehrere dieser Anzeichen bemerkt, sprich zeitnah mit dem Hausarzt, dem Pflegedienst oder einem Wundmanager:
- Rötung, die auch nach Druckentlastung nicht innerhalb von 30 Minuten verschwindet,
- Schmerz oder Wärmegefühl an einer Druckstelle,
- Blasenbildung, offene Stellen, dunkle Verfärbung der Haut,
- Kribbeln oder Taubheitsgefühl.
2.3 Wer hat ein erhöhtes Risiko?
Das Risiko steigt, wenn mehrere dieser Faktoren zusammenkommen:
- eingeschränkte Mobilität (z. B. nach Schlaganfall, bei MS, ALS, Parkinson, Demenz im fortgeschrittenen Stadium, Querschnittslähmung),
- Pflegegrad 3, 4 oder 5 (stark eingeschränkte Alltagskompetenz),
- chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus (schlechtere Wundheilung),
- Untergewicht oder Übergewicht,
- Inkontinenz (Feuchtigkeit + Reibung + Druck = Dekubitus-Risiko),
- schlechter Ernährungszustand, Mangel an Protein und Vitamin C.
2.4 Stufen der Dekubitus-Versorgung
Die Versorgung folgt meist einer Stufentherapie – welche Matratze wann eingesetzt wird, entscheidet der behandelnde Arzt oder eine Pflegefachkraft mit Wundmanagement-Qualifikation gemeinsam mit dem Sanitätshaus:
| Stufe | Bezeichnung | Beispiel-Matratze |
| Leichtes Risiko | Prophylaxe | Weichlagerungs-Matratze, viscoelastische Schaumstoff-Matratze |
| Mittleres Risiko | Therapieunterstützung | Schaumstoff-Matratze mit Würfelschnitt oder eingebauten Luftkammern |
| Hohes Risiko / bestehender Dekubitus | Therapie | Wechseldruck-Matratze (statisch oder dynamisch) |
Diese Einteilung ist eine grobe Orientierung. Welche Matratze für dich richtig ist, hängt vom Gesamtzustand ab – lass dich von Fachpersonal beraten.
3. Die drei wichtigsten Matratzen-Typen
3.1 Schaumstoff-Matratzen
Standard-Schaumstoff-Matratzen für Pflegebetten sind in der Anschaffung günstig, gut für leichte Risiken geeignet und pflegeleicht. Sie haben oft einen abnehmbaren, waschbaren Inkontinenz-Bezug. Reichen sie bei mittlerem Risiko nicht mehr aus, kommt eine viskoelastische Matratze (Memory-Schaum) infrage, die sich an die Körperform anpasst.
3.2 Wechseldruck-Matratzen
Eine Wechseldruck-Matratze hat mehrere Luftkammern, die in einem Zyklus abwechselnd befüllt und entleert werden. Der Druck auf den Körper verlagert sich ständig – die Haut wird nicht dauerhaft belastet. Es gibt zwei Varianten:
- Statisch: einzelne Zellen sind fixiert, nur ein Teil des Systems wechselt.
- Dynamisch: ein Kompressor pumpt die Zellen reihum – die wirksamere Form bei hohem Risiko oder bestehendem Dekubitus.
Dynamische Systeme brauchen Strom und ein Steuergerät, sind in der Anschaffung teurer und in der Pflege etwas aufwendiger. Sie werden vor allem bei bestehendem Dekubitus Grad 2 bis 4 ärztlich verordnet.
3.3 Hybridsysteme
Einige Hersteller kombinieren Schaum und Luftkammern in einer Matratze. Vorteil: Sie können statisch und dynamisch genutzt werden. Nachteil: Sie sind teurer und müssen fachkundig eingestellt werden.
4. Welche Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis?
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet Hilfsmittel nach Produktgruppen (PG). Für Pflegebett-Matratzen relevant sind vor allem:
- PG 11 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Anti-Dekubitus-Hilfen wie Wechseldruckauflagen.
- PG 19 – Lagerungshilfen / Körperersatzstücke: Matratzen, die zur Positionsunterstützung dienen, etwa Spezial-Matratzen für Schwerstpflegebedürftige.
Welche PG genau für dich greift, hängt von der ärztlichen Verordnung und der Genehmigung der Kasse ab. Frag bei der Kasse oder dem Sanitätshaus gezielt nach „PG 19 Matratze“ oder „PG 11 Anti-Dekubitus“, damit das Hilfsmittel im Verzeichnis gefunden wird.
5. Wer zahlt die Pflegebett-Matratze?
5.1 Krankenkasse (§ 33 SGB V)
Wenn dein Arzt eine Antidekubitus-Matratze als medizinisch notwendig verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten (§ 33 Abs. 1 SGB V). Voraussetzungen:
- Ärztliche Verordnung auf Formular 16 (Hilfsmittel-Rezept).
- Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis der jeweiligen Produktgruppe (PG 11 oder PG 19).
- Genehmigung der Krankenkasse – bei vielen Kassen reicht die Verordnung, manche Kassen verlangen einen Kostenvoranschlag.
Erwachsene zahlen 10 € Zuzahlung pro Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V i. V. m. § 61 SGB V), sofern sie nicht befreit sind. Eine Befreiung gibt es bei geringem Einkommen oder Erreichen der Belastungsgrenze von 2 % (1 % bei chronischer Erkrankung) des Bruttoeinkommens.
5.2 Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Wenn du einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hast, übernimmt die Pflegekasse zum Teil die Kosten – aber nicht über § 33 SGB V, sondern ergänzend:
- § 40 Abs. 2 SGB XI – Pflegehilfsmittel-Pauschale: 40 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel). Eine Antidekubitus-Matratze fällt in der Regel nicht darunter.
- § 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis 4.000 € pro Maßnahme für Anpassungen im Wohnumfeld, die die Pflege erleichtern. Eine neue Matratze wird hier nur in Ausnahmefällen (z. B. bei kompletter Pflegebett-Neuanschaffung) bezuschusst.
Wichtig: Die Pflegekasse und die Krankenkasse dürfen nicht gleichzeitig für dasselbe Hilfsmittel zahlen (§ 13 SGB XI i. V. m. § 33 SGB V). Wenn die Krankenkasse die Matratze als Hilfsmittel ablehnt, weil das Produkt nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, kann unter Umständen die Pflegekasse über § 40 Abs. 4 SGB XI anteilig zahlen – das ist eine Einzelfallentscheidung. Lass dich dazu beraten.
5.3 Eigene Anschaffung
Wenn weder Krankenkasse noch Pflegekasse zahlen, kannst du die Matratze selbst kaufen. Preise variieren stark: einfache Schaumstoff-Matratzen ab ca. 100 €, viskoelastische ab ca. 250 €, dynamische Wechseldruck-Matratzen ab ca. 600 € aufwärts. Achte auf eine passende Größe zum Pflegebett (meist 90 × 200 cm, auch 100 × 200 oder 120 × 200 cm) und auf die Eignung für das Gewicht des Pflegebedürftigen (Mindest- und Höchst-Tragkraft beachten).
6. Antrag Schritt für Schritt
- Ärztliche Verordnung einholen. Bitte Hausarzt, Neurologen oder behandelnden Facharzt um ein Hilfsmittel-Rezept. Notiere: Produkt (Antidekubitus-Matratze), Diagnose (z. B. „Zustand nach Apoplex mit Hemiplegie rechts“), Begründung der Notwendigkeit.
- Sanitätshaus aufsuchen. Ein Vertragspartner deiner Krankenkasse prüft die Versorgung vor Ort, misst die Pflegesituation und schlägt ein passendes Produkt aus PG 11 oder PG 19 vor.
- Kostenvoranschlag einreichen. Viele Kassen verlangen einen Kostenvoranschlag, bevor sie genehmigen. Das Sanitätshaus erledigt das in der Regel.
- Genehmigung abwarten. Die Krankenkasse hat nach § 13 Abs. 3a SGB V 3 Wochen Zeit (mit ärztlichem Gutachten 5 Wochen). Läuft die Frist ab, gilt der Antrag als genehmigt – du kannst das Hilfsmittel dann auf Kostenrisiko der Kasse beziehen. Lass dir den Fristablauf schriftlich bestätigen.
- Hilfsmittel erhalten und nutzen. Das Sanitätshaus liefert die Matratze ins Haus, weist dich in Pflege und Reinigung ein. Lass dir die Bedienungsanleitung aushändigen.
- Widerspruch bei Ablehnung. Wenn die Kasse ablehnt, hast du 1 Monat Widerspruchsfrist (ab Zugang des Bescheids). Wir unterstützen dich dabei – sprich uns gerne an.
7. Häufige Fragen
Was kostet eine Antidekubitus-Matratze ohne Genehmigung der Kasse?
Einfache Schaumstoff-Modelle beginnen bei rund 100 €. Viscoelastische Schaumstoff-Matratzen liegen zwischen 250 € und 800 €. Dynamische Wechseldruck-Matratzen mit Kompressor kosten 600 € bis mehrere Tausend Euro, je nach Ausstattung.
Wie schnell bekomme ich die Matratze?
Wenn die Kasse direkt genehmigt, liefert das Sanitätshaus oft innerhalb von 3 bis 7 Werktagen. Bei aufwendigen Modellen mit Kompressor kann es 2 bis 3 Wochen dauern.
Muss ich die Matratze zurückgeben, wenn der Pflegebedarf endet?
Wenn die Krankenkasse die Matratze als Hilfsmittel genehmigt hat, geht sie in der Regel in dein Eigentum über. Eine Rückgabe ist nur in Ausnahmefällen nötig, etwa wenn die Kasse ein Mietmodell wählt oder wenn du in ein Pflegeheim umziehst.
Kann ich die Matratze auch im normalen Bett nutzen?
Theoretisch ja, praktisch nicht empfehlenswert: Eine Pflegebett-Matratze ist auf die Maße und die Verstell-Mechanik eines Pflegebetts abgestimmt. In einem normalen Bett kann sie sich verformen oder die Wirkung verlieren. Wenn kein Pflegebett vorhanden ist, übernimmt die Pflegekasse über § 40 Abs. 4 SGB XI unter Umständen die Kosten für ein Pflegebett – wir beraten dich gerne.
Welche Pflege braucht die Matratze?
Der Bezug sollte regelmäßig – bei Inkontinenz täglich – mit einem milden Desinfektionsmittel gereinigt werden. Wechseldruck-Matratzen brauchen eine wöchentliche Kontrolle des Kompressors, der Schläuche und der Zellen. Defekte Bezüge oder Luftkammern müssen sofort ersetzt werden, sonst leidet die Druckentlastung.
Was ist der Unterschied zwischen PG 11 und PG 19?
PG 11 listet Pflegehilfsmittel wie Wechseldruckauflagen und Lagerungshilfen, die vor allem bei häuslicher Pflege zum Einsatz kommen. PG 19 ist eine Produktgruppe für Körperersatzstücke und Lagerungshilfen, die ärztlich verordnet werden. Welche PG greift, hängt vom konkreten Produkt und der ärztlichen Verordnung ab – das Sanitätshaus weiß das in der Regel.
8. Checkliste zum Mitnehmen
- [ ] Hausarzt oder Facharzt aufsuchen und Hilfsmittel-Rezept anfordern.
- [ ] Sanitätshaus (Vertragspartner der Krankenkasse) auswählen.
- [ ] Kostenvoranschlag prüfen lassen.
- [ ] Genehmigung der Krankenkasse abwarten (3 Wochen Frist, ggf. 5 Wochen mit Gutachten).
- [ ] Lieferung und Einweisung durch das Sanitätshaus.
- [ ] Regelmäßige Reinigung und Wartung.
- [ ] Bei Ablehnung: innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen.
- [ ] Passende Matratze und Pflegebett gemeinsam mit Pflegekasse und Krankenkasse koordinieren (siehe Pflegebett-Zuschuss 2026).
- [ ] Druckentlastung, Lagerung und Hautpflege mit Pflegedienst abstimmen (siehe Anti-Dekubitus-Matratze bei Pflegegrad).
9. Wichtige Hinweise
Dieser Beitrag informiert dich über deine Rechte und Möglichkeiten rund um Pflegebett-Matratzen. Er ersetzt keine individuelle medizinische oder pflegerische Beratung. Welche Matratze für dich oder deinen Angehörigen die richtige ist, hängt vom persönlichen Gesundheitszustand ab und gehört in die Hände von Ärzten, Pflegefachkräften und Sanitätshäusern.
Wenn du unsicher bist, ob die Krankenkasse deinen Antrag genehmigen wird, oder wenn du einen ablehnenden Bescheid erhalten hast und dagegen vorgehen willst, sprich uns gerne an. Wir helfen dir, den Antrag richtig zu formulieren, Widerspruch einzulegen oder eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Quellen und weiterführende Links
- § 33 SGB V – Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 61 SGB V – Zuzahlungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
- § 13 Abs. 3a SGB V – Genehmigungsfiktion: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de
- Pflegekasse-Antrag: https://www.pflege.de/pflegekasse-antrag

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