Anti-Dekubitus-Matratze 2026: § 33 SGB V + Pflegegrad (PG 19)

Stand: 22.06.2026 — Autor: Salomo Swoboda — zuletzt geprüft: 22.06.2026 — nächste Prüfung: 22.09.2026

Anti-Dekubitus-Matratze 2026: § 33 SGB V + Pflegegrad (PG 19)

Du pflegst jemanden, der viel im Bett liegt, und machst dir Sorgen um Druckstellen am Steiß, an den Fersen oder an den Ohren? Du willst wissen, wann die Krankenkasse die Anti-Dekubitus-Matratze zahlt, ab welchem Pflegegrad ein Anspruch besteht und wie du den Antrag richtig stellst? In diesem Ratgeber bekommst du einen vollständigen Überblick — von der Definition und den Wirkprinzipien über die Produktgruppen und die Paragraphen bis zum konkreten Antrag und zum Widerspruch bei Ablehnung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Anti-Dekubitus-Matratze — und wie wirkt sie?

Eine Anti-Dekubitus-Matratze (auch Dekubitus-Matratze, Antidekubitus-System oder AD-Matratze genannt) ist eine spezielle Matratze, die das Entstehen von Druckgeschwüren (Dekubitus) verhindern oder behandeln soll. Sie unterscheidet sich von einer normalen Schaumstoffmatratze durch gezielte Druckverteilung, Druckentlastung oder aktive Druckwechsel. Druckgeschwüre entstehen, wenn Haut und Gewebe über längere Zeit einem konstanten Druck ausgesetzt sind — etwa am Steiß, an den Fersen, den Hüften, den Ohren oder dem Hinterkopf. Besonders gefährdet sind Menschen, die kaum noch selbstständig ihre Position wechseln können.

Drei Wirkprinzipien: Wechseldruck, Schaumstoff und Hybrid

Anti-Dekubitus-Matratzen arbeiten nach drei unterschiedlichen Wirkprinzipien, die sich in Aufbau und Preis deutlich unterscheiden. Welches System sinnvoll ist, hängt vom individuellen Risiko, der Mobilität und dem Pflegegrad ab.

  • Wechseldrucksysteme (WDM): Luftgefüllte Zellen werden rhythmisch be- und entlüftet. Während die einen Zellen den Körper tragen, sind die anderen entlastet — die Haut wird abwechselnd durchblutet und entlastet. Diese Systeme gehören zur Produktgruppe 19 und sind für höhere Risikostufen vorgesehen.
  • Schaumstoff-Antidekubitus-Matratzen: Mehrere Schaumstoffschichten unterschiedlicher Härte sorgen für eine bessere Druckverteilung als eine Standardmatratze. Sie sind für leichte bis mittlere Risiken geeignet und deutlich günstiger in der Anschaffung.
  • Hybrid-Systeme: Kombinationen aus Schaumstoff und Luftkammern oder viscoelastischem Schaum (Memory-Schaum). Sie vereinen die Vorteile beider Systeme und werden bei mittlerem bis hohem Risiko eingesetzt.

Welches System die Krankenkasse übernimmt, hängt von der ärztlichen Verordnung und der Genehmigung der Kasse ab. Eine pauschale Produktempfehlung ist hier bewusst nicht möglich — die Auswahl richtet sich nach der ärztlichen Einschätzung und dem Pflegegrad.

Dekubitus-Stadien: Warum das Risiko die Versorgung bestimmt

Mediziner unterscheiden beim Dekubitus vier Stadien, die auch für die Genehmigung der Matratze relevant sind. Nach der Versorgungs-Medizin-Verordnung (VersMedV) in der aktuellen Fassung 2024/2025 sowie dem Expertenstandard zur Dekubitus-Prophylaxe sind folgende Stadien definiert:

  • Stadium I: Nicht wegdrückbare Rötung der intakten Haut. Die Haut ist noch nicht geschädigt, aber das Risiko ist erkennbar.
  • Stadium II: Teilverlust der Haut (Abschürfung, Blase, flaches Geschwür). Hier wird eine aktive Therapie notwendig.
  • Stadium III: Verlust aller Hautschichten mit Nekrose (Gewebetod) des Unterhautgewebes.
  • Stadium IV: Tiefer Gewebeverlust mit freiliegenden Knochen, Sehnen oder Muskeln.

Bei bestehendem Dekubitus (Stadium II oder höher) ist die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme deutlich höher als bei reiner Vorbeugung. Die ärztliche Dokumentation auf dem Rezept oder im Befundbericht ist hier der entscheidende Faktor.

Produktgruppe 19 (PG 19): Was übernimmt die Krankenkasse?

Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands sind Hilfsmittel in Produktgruppen (PG) eingeteilt. Anti-Dekubitus-Matratzen sind in der Produktgruppe 19 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ gelistet. Die PG 19 enthält verschiedene Produktarten — von einfachen Schaumstoff-Matratzen über Wechseldrucksysteme bis hin zu Hybrid-Lösungen.

Was die PG 19 konkret umfasst

  • PG 19.01: Statische Antidekubitus-Matratzen (Schaumstoff, viscoelastisch)
  • PG 19.02: Dynamische Systeme (Wechseldruck, Luftstrom, Hybrid)
  • PG 19.03: Auflagen für vorhandene Matratzen (Topper)
  • PG 19.04: Spezialsysteme für Kinder und Sondermaße

Damit eine Anti-Dekubitus-Matratze von der Krankenkasse übernommen wird, muss das konkrete Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein und die ärztliche Verordnung muss die medizinische Notwendigkeit begründen. Die Kasse kann auch ein anderes, gleich geeignetes Produkt auswählen — du hast aber Anspruch auf ein medizinisch gleichwertiges Hilfsmittel.

Unterschied zu anderen Produktgruppen

Nicht jede Matratze ist ein Dekubitus-Hilfsmittel. Eine Pflegebett-Matratze ohne Dekubitus-Funktion fällt nicht unter PG 19, sondern ist ein normales Möbelstück oder Zubehör. Auch Standard-Schlafmatratzen werden nicht von der Krankenkasse gezahlt — sie sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V.

Pflegegrad und Dekubitus: Ab wann besteht Anspruch?

Eine oft gestellte Frage lautet: „Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad, um eine Anti-Dekubitus-Matratze zu bekommen?“ Die Antwort hat zwei Seiten.

Krankenkasse (§ 33 SGB V): kein Pflegegrad erforderlich

Für die Kostenübernahme über die Krankenkasse nach § 33 SGB V ist kein Pflegegrad erforderlich. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung. Auch Menschen ohne Pflegegrad können eine Anti-Dekubitus-Matratze erhalten — etwa nach einer Operation, bei einer akuten Erkrankung mit Bettlägerigkeit oder bei einem nachgewiesenen Dekubitus-Risiko. Die Definition der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI ist hier nicht der Maßstab.

Pflegekasse (§ 40 SGB XI): Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich

Anders sieht es bei der Pflegekasse aus. Für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist ein anerkannter Pflegegrad Pflichtvoraussetzung. Hier reicht bereits Pflegegrad 1, um den Zuschuss zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Januar 2025 auf 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person angehoben worden — eine Anpassung, die viele pflegende Angehörige nicht kennen.

Doppelweg: Krankenkasse und Pflegekasse parallel

In vielen Fällen können beide Wege parallel genutzt werden: Die medizinisch notwendige Anti-Dekubitus-Matratze läuft über die Krankenkasse (ärztliche Verordnung, § 33 SGB V), während ergänzende Anschaffungen — etwa ein höhenverstellbares Pflegebett, Aufrichter oder Seitengitter — über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI finanziert werden können. Die beiden Leistungen schließen sich nicht aus.

§ 33 SGB V: Anspruch auf Hilfsmittel im Detail

Die zentrale Anspruchsgrundlage für Anti-Dekubitus-Matratzen ist § 33 SGB V (Hilfsmittel). Die Norm lautet in ihrer aktuellen Fassung sinngemäß: Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hör- und Sprechhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Die vier Tatbestandsmerkmale

Damit deine Krankenkasse die Anti-Dekubitus-Matratze bewilligt, müssen vier Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

  • Hilfsmittel-Eigenschaft: Die Matratze muss im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sein (PG 19).
  • Ärztliche Verordnung: Ein Rezept oder eine Verordnung mit konkreter Diagnose und Begründung ist erforderlich.
  • Medizinische Notwendigkeit: Die Matratze muss geeignet sein, den Behandlungserfolg zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Kasse darf das preisgünstigste gleich geeignete Produkt wählen — sie muss aber nicht das teuerste System bezahlen.

In der Praxis scheitert die Bewilligung am häufigsten an der medizinischen Begründung. Wenn die Ärztin oder der Arzt nur „Anti-Dekubitus-Matratze“ ohne Diagnose aufs Rezept schreibt, hat die Kasse einen formalen Ablehnungsgrund. Eine aussagekräftige Begründung mit Bezug auf die Diagnose (etwa „Zustand nach Schlaganfall mit Hemiparese rechts und ausgeprägter Immobilität“ oder „dekompensierte Herzinsuffizienz mit ausgeprägter Orthopnoe und Bettlägerigkeit“) erhöht die Chance auf Genehmigung erheblich.

Wann die Kasse den Antrag prüfen darf

Die Krankenkasse darf den Antrag durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) nach § 275 SGB V prüfen lassen, bevor sie entscheidet. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verordnung ungewöhnlich ist, die Diagnose nicht eindeutig erscheint oder die Kasse Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit hat. Der MD schickt in der Regel keine:n Gutachter:in ins Haus — die Begutachtung erfolgt meist auf Basis der ärztlichen Unterlagen.

§ 40 SGB XI: Wohnumfeldverbesserung als ergänzender Weg

Wenn die Anti-Dekubitus-Matratze selbst von der Krankenkasse übernommen wird, kommen für ergänzende Hilfsmittel — etwa ein Pflegebett, ein Aufrichter, ein Bettgalgen oder ein Seitengitter — die Leistungen der Pflegekasse nach § 40 SGB XI in Betracht.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 EUR)

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person erhalten, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Wichtig zu wissen: Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann der Zuschuss auch mehrfach bewilligt werden.

Die Wohnumfeldverbesserung wird häufig als „Bad-Umbau“ wahrgenommen — sie umfasst aber auch Anschaffungen wie Pflegebetten, Aufrichter, Bettleiter, Seitengitter oder höhenverstellbare Einlegerahmen, die in direktem Zusammenhang mit der Pflege stehen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 EUR/Monat)

Daneben übernimmt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 2 SGB XI Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Diese werden zusätzlich zur Anti-Dekubitus-Matratze bewilligt und können über die Pflegekasse oder eine zugelassene Apotheke bezogen werden.

Antrag Schritt für Schritt: Rezept, Genehmigung, Lieferung

Der Weg zur bewilligten Anti-Dekubitus-Matratze lässt sich in sieben Schritte gliedern. Wenn du diese Reihenfolge einhältst, vermeidest du die häufigsten Fehler.

Schritt 1 — Ärztliche Verordnung einholen

Geh zur Hausärzt:in, zur Fachärzt:in (Neurologie, Innere Medizin, Geriatrie) oder zur behandelnden Klinik. Bitte um eine Verordnung mit konkreter Diagnose und Begründung. Die Verordnung sollte enthalten: Diagnose (ICD-10-Code), Mobilitätsstatus (bettlägerig, eingeschränkt mobil, Rollstuhl), Dekubitus-Stadium (falls vorhanden), Pflegegrad (falls vorhanden), und die Empfehlung einer konkreten PG-19-Versorgung.

Schritt 2 — Sanitätshaus oder Hilfsmittel-Anbieter auswählen

Wähle ein zugelassenes Sanitätshaus oder einen Hilfsmittel-Leistungserbringer, der PG-19-Produkte im Sortiment hat. Viele Sanitätshäuser haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen und kümmern sich um die komplette Abwicklung — du musst nur die Verordnung abgeben und deine Versichertenkarte vorlegen.

Schritt 3 — Kostenvoranschlag und Genehmigungsantrag

Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht ihn zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei deiner Krankenkasse ein. Bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln (PG 19 ist in der Regel genehmigungspflichtig) brauchst du die schriftliche Genehmigung der Kasse, bevor das Hilfsmittel geliefert wird.

Schritt 4 — Genehmigung abwarten oder Widerspruch einlegen

Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Läuft die Frist ohne Bescheid ab, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V) — du kannst das Hilfsmittel dann direkt beim Sanitätshaus abholen lassen.

Schritt 5 — Lieferung, Aufbau und Einweisung

Nach der Genehmigung liefert das Sanitätshaus die Matratze in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei Wechseldrucksystemen erfolgt eine Einweisung durch das Sanitätshaus — entweder vor Ort oder per Video. Lass dir die Handhabung zeigen: Aggregat ein- und ausschalten, Druck einstellen, Notfall-Beatmung bei Stromausfall.

Schritt 6 — Dokumentation für die Pflegeakte

Bewahre alle Unterlagen sorgfältig auf: Verordnung, Genehmigungsbescheid, Kostenvoranschlag, Lieferschein, Bedienungsanleitung. Im Falle einer späteren MD-Begutachtung (etwa für den Pflegegrad) sind diese Unterlagen wertvolle Nachweise für die Schwere der Pflegesituation.

Schritt 7 — Folgeverordnung und Wartung

Anti-Dekubitus-Matratzen haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Wenn die Matratze verschlissen ist (typisch nach 3–5 Jahren), kannst du eine Folgeverordnung über deine Ärzt:in beantragen. Wechseldrucksysteme benötigen regelmäßige Wartung — viele Sanitätshäuser bieten Wartungsverträge an.

Kosten, Zuzahlung und Mehrkosten

Die Kosten für Anti-Dekubitus-Matratzen variieren je nach System erheblich. Einfache Schaumstoff-Matratzen beginnen bei etwa 100 Euro, hochwertige Wechseldrucksysteme können mehrere tausend Euro kosten. Für die Krankenkasse gilt: Sie übernimmt die Kosten für ein medizinisch notwendiges und wirtschaftliches Hilfsmittel — den konkreten Betrag, den die Kasse erstattet, ist im Vertrag zwischen Kasse und Leistungserbringer festgelegt.

Zuzahlung: 10 Prozent, maximal 10 Euro

Für Hilfsmittel nach § 33 SGB V zahlen Versicherte eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung wird direkt an das Sanitätshaus oder den Hilfsmittel-Anbieter geleistet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Mehrkosten: Wenn du ein teureres Produkt willst

Wenn du eine Anti-Dekubitus-Matratze wählst, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht (etwa ein Premium-Wechseldrucksystem mit WLAN-Anbindung), kann die Kasse den Mehrpreis als Mehrkosten einstufen. Den Differenzbetrag zwischen Kassenleistung und Wunschprodukt zahlst du selbst. Das Sanitätshaus muss dich vor Vertragsschluss schriftlich auf die Mehrkosten hinweisen.

Was tun bei Ablehnung — Widerspruch und Sozialgericht

Wenn die Krankenkasse deinen Antrag ablehnt, ist das kein Endpunkt. Du hast das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einzulegen. Die Frist und das Verfahren sind in § 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz) geregelt.

Schritt 1 — Frist und Form

Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids bei der Krankenkasse eingehen. Die Postzustellung gilt als Stichtag — ein einfacher Brief mit Unterschrift reicht aus. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt nicht. Wenn du unsicher bist, schicke den Widerspruch per Einschreiben oder gib ihn persönlich in der Geschäftsstelle ab.

Schritt 2 — Begründung

Im Widerspruch solltest du konkret auf die Ablehnungsgründe der Kasse eingehen und die medizinische Notwendigkeit noch einmal darlegen. Bitte deine Ärzt:in um eine ergänzende Stellungnahme, falls die ursprüngliche Verordnung zu knapp war. Wichtig: Lege keine neuen Tatsachen vor, die nicht im ursprünglichen Antrag waren — die Kasse könnte sonst auf fehlende Mitwirkung verweisen.

Schritt 3 — Widerspruchsbescheid abwarten

Die Krankenkasse prüft den Widerspruch intern (durch eine andere Person als die ursprüngliche Entscheidung). Du erhältst einen Widerspruchsbescheid. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, hast du erneut einen Monat Zeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei — du brauchst keine:n Anwält:in, kannst dich aber anwaltlich vertreten lassen.

Schritt 4 — Sozialverband oder Beratungsstelle einschalten

Wenn du Unterstützung brauchst, kannst du dich an einen Sozialverband (VdK Deutschland, SoVD, Sozialverband VdBB) oder eine Pflegeberatung (Pflegestützpunkt, compass private pflegeberatung) wenden. VdK und SoVD bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Sozialrechts-Streitigkeiten — eine Mitgliedschaft lohnt sich oft schon vor dem ersten Konfliktfall.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich einen Pflegegrad, um eine Anti-Dekubitus-Matratze zu bekommen?

Für die Krankenkasse (§ 33 SGB V) ist kein Pflegegrad erforderlich — entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung. Für die Pflegekasse (§ 40 SGB XI) benötigst du mindestens Pflegegrad 1, wenn du ergänzende Hilfsmittel (Pflegebett, Aufrichter) über die Wohnumfeldverbesserung finanzieren willst.

Welche Matratze ist die richtige — Wechseldruck oder Schaumstoff?

Das hängt vom individuellen Risiko und der ärztlichen Empfehlung ab. Bei leichtem Risiko kann eine Schaumstoff-Matratze ausreichen, bei hohem Risiko oder bestehendem Dekubitus ist ein Wechseldrucksystem medizinisch notwendig. Die Auswahl trifft die behandelnde Ärzt:in — eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich.

Wie lange dauert es, bis die Kasse den Antrag genehmigt?

Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Läuft die Frist ohne Bescheid ab, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion § 13 Abs. 3a SGB V).

Kann ich die Matratze auch mieten statt kaufen?

Ja. Viele Sanitätshäuser bieten Wechseldrucksysteme zur Miete an. Das ist sinnvoll, wenn der Einsatz nur vorübergehend ist (etwa nach einer Operation oder in der Sterbephase). Die Krankenkasse übernimmt auch die Mietkosten, wenn die medizinische Notwendigkeit für den Mietzeitraum besteht.

Wer zahlt, wenn die Matratze kaputt geht?

Während der Nutzungsdauer übernimmt die Krankenkasse in der Regel Reparaturen oder Ersatzbeschaffung, wenn die Matratze bestimmungsgemäß genutzt wurde. Eigenverschuldete Beschädigungen (z. B. durch unsachgemäße Reinigung) gehen zulasten der Versicherten.

Kann ich die Anti-Dekubitus-Matratze mit dem Pflegebett kombinieren?

Ja. Pflegebett und Anti-Dekubitus-Matratze sind zwei getrennte Hilfsmittel, die unabhängig voneinander beantragt und kombiniert werden können. Das Pflegebett läuft ebenfalls über die Krankenkasse (PG 50) oder die Pflegekasse (§ 40 SGB XI).

Nächste Schritte — Was du jetzt tun kannst

  • Schritt 1: Vereinbare einen Termin bei deiner Hausärzt:in oder Fachärzt:in und besprich die aktuelle Pflegesituation. Bitte um eine aussagekräftige Verordnung mit Diagnose und Begründung.
  • Schritt 2: Erkundige dich bei einem Sanitätshaus nach zugelassenen PG-19-Produkten. Lass dir einen Kostenvoranschlag geben.
  • Schritt 3: Reiche die Verordnung und den Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse ein. Warte die Genehmigung ab (Frist: 3 Wochen, mit MD: 5 Wochen).
  • Schritt 4: Prüfe, ob du oder die pflegebedürftige Person Pflegegrad 1 bis 5 habt. Wenn ja, stelle parallel den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI für ergänzende Hilfsmittel.
  • Schritt 5: Bei Ablehnung: Lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Hole dir Unterstützung beim VdK, SoVD oder einer Pflegeberatung.

Quellen und weiterführende Links

Gesetzliche Grundlagen

Behörden, Verzeichnisse und Beratung

Hinweis zur Rechtsberatung (RDG § 2)

Dieser Beitrag informiert über deine Rechte bei der Beantragung einer Anti-Dekubitus-Matratze und ergänzender Pflegehilfsmittel. Er enthält keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG. Bei konkreten Ablehnungsbescheiden, Widerspruchsfristen oder Fragen zur individuellen Pflegesituation empfehlen wir eine Sozialrechts-Beratung (z. B. VdK Deutschland, SoVD, Sozialverband VdBB) oder eine zugelassene Beratung durch eine:n Rechtsanwält:in für Sozialrecht.

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Zuletzt geprüft: 22.06.2026 — Salomo Swoboda, Sozialrat Deutschland e.V.

Geprüft gegen: § 33 SGB V (Stand 22.06.2026) · § 14 SGB XI (Stand 22.06.2026) · § 40 SGB XI (Stand 22.06.2026) · § 13 SGB V (Stand 22.06.2026) · § 84 SGG · § 86 SGG · VersMedV Anlage (Stand 2024/2025) · GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 19 (Stand 22.06.2026).

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