Persönlichkeitsstörung 2026: Schema-Therapie, MBT und Wege zur Veränderung

Persönlichkeitsstörung 2026: Schema-Therapie, MBT und Reha verstehen

Eine Persönlichkeitsstörung ist mehr als „schwieriges Verhalten“. Sie beschreibt tief verwurzelte, überdauernde Muster im Erleben und Handeln, die Betroffene selbst und ihr Umfeld stark belasten – in Beziehungen, im Beruf, im Alltag. Die gute Nachricht: Mit evidenzbasierten Psychotherapien wie Schema-Therapie und Mentalisierungsbasierter Therapie (MBT) lassen sich Veränderung und Stabilität erreichen. Welche Typen ICD-10 F60–F69 unterscheidet, welche Therapie zu welcher Diagnose passt, welche Leistungen Krankenkasse und Rentenversicherung nach § 27 SGB V, § 152 SGB IX und § 43 SGB VI tragen und wann eine Reha oder EM-Rente in Betracht kommt – das erklärt dieser Leitfaden.

**Hinweis (keine Rechtsberatung):** Dieser Beitrag informiert über medizinische, psychotherapeutische und sozialrechtliche Grundlagen. Er ersetzt keine individuelle Diagnostik und keine Rechtsberatung. Bei akuten Krisen findest du am Ende Notfallnummern.

Was ist eine Persönlichkeitsstörung?

Eine Persönlichkeitsstörung liegt nach ICD-10 vor, wenn bestimmte Verhaltens- und Erlebensmuster dauerhaft, starr, in vielen Lebensbereichen auftreten und zu deutlichem Leiden oder Funktionseinschränkungen führen. Im ICD-10-GM 2026 ist das Kapitel F60–F69 „Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen“ eingeordnet. Eine Persönlichkeitsstörung ist keine „Charaktermacke“ – sie entwickelt sich meist aus einem Zusammenspiel von biologischen Faktoren, Bindungserfahrungen und belastenden Lebensereignissen.

Abgrenzung zu anderen Diagnosen

Persönlichkeitsstörungen werden oft verwechselt mit:

  • **Anpassungsstörungen (F43.2):** Reaktion auf ein belastendes Lebensereignis, meist vorübergehend.
  • **Depression (F32/F33):** Phasenweise, mit klaren Haupt- und Zusatzsymptomen.
  • **PTBS (F43.1):** Folge eines Traumas, mit Wiedererleben und Vermeidung.
  • **Autismus-Spektrum (F84):** Neurobiologische Entwicklungsbesonderheit, lebenslang vorhanden.

Wichtig: Eine Persönlichkeitsstörung kann zusätzlich zu Depression, PTBS oder Sucht auftreten (Komorbidität). Die Therapie muss dann beide Bereiche berücksichtigen.

Ursachen – ein Zusammenspiel

Die Forschung geht heute von einem multifaktoriellen Modell aus:

  • **Biologische Faktoren:** Temperamentsmerkmale, Reaktivität des Stresssystems, genetische Vulnerabilität.
  • **Psychologische Faktoren:** Ungünstige Bindungserfahrungen, frühe emotionale Vernachlässigung, traumatische Erlebnisse.
  • **Soziale Faktoren:** Chronische Konflikte, instabile Beziehungen, dysfunktionale Beziehungsmuster, die sich im Erwachsenenalter wiederholen.

Diese Muster sind häufig schon in der Jugend oder im frühen Erwachsenenalter erkennbar und verfestigen sich über die Jahre.

Die wichtigsten Typen nach ICD-10 F60

Die ICD-10 unterscheidet mehrere spezifische Typen, von denen im klinischen Alltag einige besonders häufig vorkommen:

F60.0 – Paranoide Persönlichkeitsstörung

Ausgeprägtes Misstrauen, Empfindlichkeit, ständiges Wachsamsein gegenüber Kränkungen. Betroffene deuten neutrale Handlungen anderer oft als feindlich.

F60.1 – Schizoide Persönlichkeitsstörung

Zurückgezogenheit, eingeschränkter emotionaler Ausdruck, geringes Interesse an sozialen Beziehungen – ohne die für Schizophrenie typischen psychotischen Symptome.

F60.2 – Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Missachtung sozialer Normen und Rechte anderer, geringe Empathie, geringe Reue nach Fehlverhalten. Häufig in forensischen Kontexten relevant.

F60.3 – Emotional instabile Persönlichkeitsstörung

Diese Diagnose ist zweigeteilt: der impulsive Typ (F60.30) mit unkontrollierten Ausbrüchen und der Borderline-Typ (F60.31) mit dem Vollbild der Borderline-Störung. Sie wird im separaten Beitrag „Borderline: emotionale Regulation und DBT“ ausführlich behandelt.

F60.4 – Histrionische Persönlichkeitsstörung

Übermäßiges Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, theatralisches Verhalten, oberflächliche, schnell wechselnde Emotionen.

F60.5 – Anankastische (zwanghafte) Persönlichkeitsstörung

Perfektionismus, übertriebene Kontrolle, Rigidität, Unfähigkeit, „loszulassen“. Nicht zu verwechseln mit der Zwangsstörung (F42), bei der Zwangsgedanken und -handlungen als ich-fremd erlebt werden.

F60.6 – Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung

Anhaltende Anspannung, Minderwertigkeitsgefühle, ausgeprägtes Vermeiden sozialer Situationen aus Angst vor Kritik und Ablehnung. Starke Überschneidung mit der generalisierten Angststörung (F41.1).

F60.7 – Abhängige (dependente) Persönlichkeitsstörung

Übermäßiges Bedürfnis nach Fürsorge, unterwürfiges Verhalten, starke Angst vor Trennung.

F60.8 – Sonstige (z. B. narzisstische, passiv-aggressive)

Hier werden Persönlichkeitsstörungen kodiert, die keinem der obigen Typen entsprechen – etwa narzisstische Muster, die im ICD-11 eigenständig werden (6D11).

F61 – Gemischte und andere Persönlichkeitsstörungen

Wenn Merkmale mehrerer Typen vorhanden sind, ohne dass einer dominiert.

**Hinweis ICD-11:** Im seit 2022 weltweit gültigen ICD-11 wird die kategoriale Einteilung durch ein **dimensionale Modell** abgelöst. Persönlichkeitsstörungen werden dort entlang von fünf Domänen beschrieben (Negativität, Distanziertheit, Antagonismus, Enthemmung, Psychotizismus) mit einem Selbstfunktionsniveau. Deutschland nutzt im klinischen Alltag weiterhin ICD-10-GM 2026, die Brücke zu ICD-11 wird schrittweise vorbereitet.

Symptome und Auswirkungen im Alltag

Persönlichkeitsstörungen zeigen sich nicht in einem einzelnen Symptom, sondern in Mustern über Zeit und Lebensbereiche. Typische Anzeichen:

  • **Beziehungen:** Wiederkehrende Konflikte, instabile Partnerschaften, Angst vor Nähe oder vor Verlassenwerden.
  • **Beruf:** Häufige Jobwechsel, Konflikte mit Vorgesetzten, Schwierigkeiten im Team.
  • **Selbstbild:** Wechsel zwischen Selbstüberschätzung und Selbstabwertung, Identitätsdiffusion.
  • **Emotionsregulation:** Impulsivität, innere Leere, chronische Anspannung oder dissoziative Zustände.
  • **Alltag:** Vernachlässigte Pflichten, finanzielle Probleme, Selbstverletzung als Spannungsregulation (v. a. bei Borderline-Typ). Wenn die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit einschränkt, kann ergänzend Bürgergeld bei psychischer Erkrankung (C14.15) eine wichtige Stütze sein.

Behandlung: Psychotherapie als Kern

Psychotherapie ist die erste Wahl bei Persönlichkeitsstörungen. Medikamente können begleitend einzelne Symptome (z. B. depressive Episoden, Impulsivität, Angst) lindern, ersetzen aber nicht die psychotherapeutische Arbeit an den Grundmustern.

Schema-Therapie

Die Schema-Therapie (Jeffrey Young) ist ein integrativer Ansatz, der Elemente der kognitiven Verhaltenstherapie, der Psychoanalyse und der Bindungstheorie verbindet. Gearbeitet wird an:

  • **Frühen maladaptiven Schemata** – tief verankerten Grundüberzeugungen wie „Ich bin nicht liebenswert“ oder „Beziehungen sind gefährlich“.
  • **Bewältigungsmodi** – z. B. Vermeidung, Überkompensation, Unterwerfung.
  • **Schema-Modi-Arbeit** – abwechselnde Erlebnisaktivierung (Stuhldialoge, imaginative Techniken) und kognitive Umstrukturierung.

Schema-Therapie ist besonders wirksam bei Borderline (F60.31), narzisstischen und vermeidenden Mustern. Studien zeigen anhaltende Verbesserungen auch nach Therapieende.

Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT)

MBT (Fonagy, Bateman) zielt auf die Fähigkeit, eigene und fremde psychische Zustände wahrzunehmen und zu verstehen – die sogenannte Mentalisierungsfunktion. Sie wurde ursprünglich für Borderline-Störungen entwickelt und wird heute auch bei anderen Persönlichkeitsstörungen eingesetzt, etwa bei antisozialen Mustern oder Essstörungen. MBT arbeitet in einem strukturierten Setting mit Gruppensitzungen und Einzeltherapie.

Weitere evidenzbasierte Ansätze

  • **Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT)** nach Marsha Linehan – Standard bei Borderline-Störung, mit Skills-Training in den Bereichen Achtsamkeit, Stresstoleranz, Emotionsregulation, zwischenmenschliche Skills.
  • **Übertragungsfokussierte Psychotherapie (TFP)** – psychoanalytisch fundiert, arbeitet an der Beziehungsdynamik im therapeutischen Kontakt.
  • **Kognitive Verhaltenstherapie (KVT)** – besonders bei ängstlich-vermeidenden und dependenten Mustern.

Wichtig: Eine pauschale Empfehlung „die beste Therapie“ gibt es nicht. Die Wahl hängt von der Diagnose, der Lebenssituation und der Therapiemotivation ab. Lass dich in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde beraten – der Hausarzt oder eine Psychotherapiepraxis kann dich dorthin überweisen.

Psychotherapie finden: das sind deine Wege

Der Weg in eine Psychotherapie läuft in mehreren Stufen:

1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Bis zu 6 Sitzungen zur Abklärung (Krankenkasse übernimmt).

2. Probatorik: Bis zu 4 Sitzungen zum Kennenlernen der Therapie.

3. Therapieantrag: Bei der Krankenkasse, kurz- oder langfristig.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Beitrag „Psychotherapie-Platz finden: Wartezeit, Sprechstunde, Probatorik“ (C14.17).

Medizinische Rehabilitation (Reha) bei Persönlichkeitsstörungen

Wenn ambulante Psychotherapie nicht ausreicht oder die Erkrankung die Teilhabe am Arbeitsleben erheblich einschränkt, kann eine stationäre oder teilstationäre Reha sinnvoll sein.

Wer trägt die Kosten?

  • **Krankenkasse (§ 40 SGB V):** Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 SGB V beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche **ambulante oder stationäre Rehabilitationsleistungen**. Bei Persönlichkeitsstörungen mit psychosomatischer Komponente sind das oft psychosomatische Reha-Kliniken.
  • **Rentenversicherung:** Bei drohender oder eingetretener Erwerbsminderung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten einer **medizinischen Reha-Leistung** (Leistungen zur Teilhabe).

Antrag und Ablauf

Der Antrag läuft über den Reha-Antrag (Formular G0100 oder G0110) bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Eine ärztliche Stellungnahme mit Diagnose, Schweregrad und Begründung der Rehamaßnahme ist Pflicht. Bei psychischen Erkrankungen unterstützt der Sozialdienst der Klinik oder eine Reha-Beratung der Rentenversicherung.

Widerspruch bei Ablehnung

Wird der Reha-Antrag abgelehnt, hast du innerhalb eines Monats Widerspruchsrecht (schriftlich oder persönlich bei der Behörde). Viele Widersprüche haben Erfolg, weil die Begründung der Erstentscheidung oft lückenhaft ist. Eine Beratung beim Sozialverband VdK, SoVD oder einem Rechtsanwalt für Sozialrecht hilft.

Schwerbehinderung und GdB bei Persönlichkeitsstörungen

Eine Persönlichkeitsstörung kann eine Schwerbehinderung im Sinne des Sozialrechts sein. Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgestellt.

VersMedV-Anlage Ziffer 3.7 – Stufen-Schema verbatim

Die Versorgungsmedizinische Grundsätze (Anlage zu § 2 VersMedV) gliedern psychische Störungen ohne eigene ICD-Zuordnung nach vier Schweregraden. Quelle: .

„`

Stufe 1 (leichte Ausprägung): GdS 10-20

Stufe 2 (mittelschwere Ausprägung): GdS 30-40

Stufe 3 (schwere Ausprägung): GdS 50-70

Stufe 4 (schwerste Ausprägung): GdS 80-100

„`

  • Ein **Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50)** wird erst ab **Stufe 3** ausgestellt.
  • Bereits ab **GdS 30–40** liegt eine **Behinderung** im Sinne von **§ 2 Abs. 1 SGB IX** vor – mit Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche (z. B. **Steuer-Pauschbetrag nach § 33b EStG** ab GdB 25, Kündigungsschutz in besonderen Fällen, Parkerleichterungen je nach Landesrecht).
  • **§ 2 Abs. 1 SGB IX** verbatim: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Verbatim § 152 Abs. 1 SGB IX (Auszug): „Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Vierzehnten Buches zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. … Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.“

Feststellung beantragen

Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt deines Bundeslandes oder online über die jeweilige Behörde. Nötig sind:

  • Antragsformular (je nach Bundesland unterschiedlich)
  • Ärztliche Stellungnahme oder Befundberichte
  • Liste aller Behandler (Psychotherapeut, Psychiater, Hausarzt)
  • Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte

Wird der Antrag abgelehnt, hast du einen Monat Widerspruchsfrist. Eine ausführliche Anleitung findest du im Beitrag „Depression und Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX“ (C14.2).

Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bei Persönlichkeitsstörung

Wenn die Persönlichkeitsstörung so schwerwiegend ist, dass du dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kannst, kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI in Betracht kommen.

Voraussetzungen verbatim aus § 43 SGB VI

§ 43 Abs. 1 SGB VI (teilweise EM-Rente): „Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie 1. teilweise erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“

§ 43 Abs. 2 SGB VI (volle EM-Rente): „Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie … Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“

Begutachtung

Die Rentenversicherung beauftragt einen neutralen Gutachter (in der Regel Psychiater oder Psychologischer Psychotherapeut). Wichtig:

  • **Dokumentation ist alles.** Je lückenloser deine Therapie- und Befunddokumentation ist, desto besser.
  • **Vorbereitung:** Liste alle Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Beeinträchtigungen im Alltag auf.
  • **Begleitung:** Du kannst eine Vertrauensperson zur Begutachtung mitnehmen.

Nahtlosigkeit nach Krankengeld

Wenn dein Krankengeld nach 78 Wochen endet und eine Reha nicht ausgereicht hat, greift die Nahtlosigkeitsregelung (§ 96 SGB VI): Die Agentur für Arbeit zahlt übergangsweise Arbeitslosengeld, bis über die EM-Rente entschieden ist. Eine ausführliche Erklärung findest du im Beitrag „EM-Rente bei psychischer Erkrankung“ (C14.14).

Bürgergeld bei Persönlichkeitsstörung

Wenn du voll erwerbsgemindert bist und keine EM-Rente erhältst (z. B. weil die Wartezeit nicht erfüllt ist), kann Bürgergeld nach § 7 SGB II in Betracht kommen. Wichtige Punkte:

  • **Erwerbsfähigkeit:** Bei voller EM wird Bürgergeld gezahlt; das Jobcenter prüft aber genau.
  • **Mehrbedarf § 21 SGB II:** Bei nachgewiesener psychischer Erkrankung kann ein **Mehrbedarf von 17 %** auf den Regelbedarf anerkannt werden (z. B. für kostenaufwendige Ernährung bei Medikamentennebenwirkungen).
  • **Widerspruch und Klage:** Bei Ablehnung Widerspruch innerhalb eines Monats, danach Klage vor dem Sozialgericht.

Mehr dazu im Beitrag „Bürgergeld bei psychischer Erkrankung“ (C14.15).

Krisendienste – Notfall

Eine ausführliche Übersicht mit regionalen Anlaufstellen findest du im Beitrag „Krisendienst und Suizidprävention“ (C14.16).

Wenn du in eine akute Krise gerätst – Suizidgedanken, Selbstverletzungsdruck, akute Eskalation – nimm sofort professionelle Hilfe:

Notfall Telefonnummer Erreichbarkeit
**Telefonseelsorge** **0800 111 0 111** oder **0800 111 0 222** 24/7, kostenlos, anonym
**Krisenchat online** 24/7, Chatberatung für Jugendliche und junge Erwachsene
**Nummer gegen Kummer** (Kinder/Jugendliche) **116 111** Mo–Sa 14–20 Uhr
**Elterntelefon** **0800 111 0 550** Mo–Fr 9–17 Uhr
**Ärztlicher Bereitschaftsdienst** **116 117** 24/7
**Polizei** **110** 24/7, bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung

Diese Nummern sind kostenlos, vertraulich und rund um die Uhr erreichbar. Du bist nicht allein.

FAQ – häufige Fragen

Ist eine Persönlichkeitsstörung heilbar?

Eine Persönlichkeitsstörung ist eine dauerhafte Grundstruktur – aber sie ist behandelbar. Mit evidenzbasierter Therapie über 1–3 Jahre lassen sich Muster deutlich verändern, der Leidensdruck reduzieren und die Lebensqualität deutlich verbessern. Studien zur Schema-Therapie und MBT zeigen, dass etwa zwei Drittel der Patient:innen deutliche Besserungen erreichen.

Wie lange dauert eine Psychotherapie bei Persönlichkeitsstörung?

Die Dauer hängt vom Schweregrad und der Therapiemethode ab. Für Schema-Therapie und MBT bei Borderline sind oft 2–3 Jahre kombinierte Einzel- und Gruppentherapie nötig. Bei ängstlich-vermeidenden Mustern kann eine kürzere Verhaltenstherapie (1–1,5 Jahre) bereits wirksam sein.

Übernimmt die Krankenkasse Schema-Therapie oder MBT?

Ja, beide Verfahren sind in Deutschland Kassenleistung nach § 27 SGB V (Krankenbehandlung). Wichtig: Schema-Therapie wird überwiegend im Rahmen der Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie als Kassenleistung abgerechnet. Suche eine Therapeut:in mit Zusatzqualifikation Schema-Therapie oder MBT. Verbatim § 27 Abs. 1 SGB V: „Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“ Wichtig ist hier auch der Hinweis: „Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen.“

Wann bekomme ich eine Reha?

Eine Reha ist sinnvoll, wenn die ambulante Therapie nicht ausreicht, wenn eine Krise die Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet oder wenn ein Klinikaufenthalt vermieden werden soll. Sprich mit deinem Psychotherapeuten oder Hausarzt darüber.

Bekomme ich mit einer Persönlichkeitsstörung einen Schwerbehindertenausweis?

Ja, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt (VersMedV-Stufe 3 oder 4). Bereits ab GdS 30–40 liegt eine Behinderung nach § 2 SGB IX vor – mit Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche, z. B. Steuer-Pauschbetrag nach § 33b EStG ab GdB 25.

Wann bekomme ich eine EM-Rente?

Wenn du dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst (volle EM) oder drei bis sechs Stunden (teilweise EM) und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt sind. Die Begutachtung durch den Rentenversicherungs-Gutachter entscheidet. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur EM-Rente bei psychischen Erkrankungen findest du im Beitrag „Psychische Erkrankung und Erwerbsminderungsrente“ (C14.14).

Weiterführende Hilfe und Anlaufstellen

  • **Psychotherapeutische Sprechstunde:** Über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. **116 117**) oder online unter .
  • **Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD):** Tel. **0800 011 77 22** (Mo–Fr 8–22 Uhr, Sa 8–18 Uhr).
  • **Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN):** – mit Patientenleitlinien.
  • **Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):** – Therapeut:innen-Suche, Wartezeit-Report.
  • **Sozialverband VdK Deutschland:** – Beratung zu Schwerbehinderung, Rente, Bürgergeld.

Quellen und weiterführende Links

  • **§ 27 SGB V (Krankenbehandlung):**
  • **§ 40 SGB V (Medizinische Rehabilitation):**
  • **§ 43 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung):**
  • **§ 2 SGB IX (Behinderungs-Begriff):**
  • **§ 152 SGB IX (Versorgungsmedizinische Grundsätze):**
  • **VersMedV (Anlage zu § 2):**
  • **ICD-10-GM 2026:**
  • **DGPPN-Praxisleitlinien Persönlichkeitsstörungen:**
  • **Schema-Therapie (ISST):**

Zusammenfassung

Eine Persönlichkeitsstörung ist keine Charakterschwäche, sondern eine behandelbare psychische Erkrankung. Schema-Therapie, MBT und DBT sind evidenzbasierte Verfahren, die nachweislich helfen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach § 27 SGB V, eine Reha nach § 40 SGB V kann den Heilungsprozess stützen. Bei schweren Verläufen stehen Schwerbehinderung (GdB nach VersMedV) und EM-Rente (§ 43 SGB VI) zur Verfügung. Hol dir professionelle Hilfe – die psychotherapeutische Sprechstunde ist der erste Schritt.

**Wichtig:** Dies ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Beratungsstelle (VdK, Sozialverband, Unabhängige Patientenberatung), deine Krankenkasse oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

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