Persönliches Budget Antrag Fälle – Beispiele & Praxis

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Sub-Block: A2 (Antrag)

Pflicht-Norm: §§ 14, 29 SGB IX

Hauptkeyword: Persönliches Budget Antrag Praxis-Fälle

Meta-Title (≤60c): Persönliches Budget Antrag Fälle – Beispiele & Praxis

Meta-Description (≤160c): Praxis-Fälle zum Antrag auf Persönliches Budget nach § 29 SGB IX: Erfolgreiche Beispiele, typische Konstellationen, Stolperfallen. Jetzt informieren.

Datum: 2026-06-23

Autor: Salomo (socialrat.org)

Status: Entwurf (Draft)

Lesedauer: ca. 11 Minuten

Wortzahl: ~2.150

Kurzdefinition (Featured Snippet, 50 Wörter)

Die folgenden Praxis-Fälle zum Antrag auf Persönliches Budget zeigen erfolgreiche Konstellationen: EGH-Wohnen mit Assistenz, Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Schulbegleitung nach § 112 SGB IX, trägerübergreifendes Budget, Arbeitgebermodell, abgelehnter Antrag mit erfolgreichem Widerspruch. Alle Fälle basieren auf typischen Konstellationen.

Hinweis zur Darstellung

Die folgenden Fälle sind anonymisiert und dienen der Veranschaulichung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an die EUTB, einen Sozialverband oder einen Rechtsanwalt.

Fall 1: Herr D. (45) — Erfolgreicher Erst-Antrag auf EGH-Wohnen mit Assistenz

Ausgangslage

Herr D. hat nach einem Schlaganfall eine Hemiparese links und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er lebt allein in einer nicht barrierefreien Wohnung. Bisherige Leistungen:

  • Krankenkasse: medizinische Reha-Maßnahmen
  • Keine Eingliederungshilfe bisher

Herr D. möchte sein Leben selbstbestimmter führen und sucht nach einer Lösung für Mobilitätsassistenz und Haushaltshilfe.

Antrag

  • Schriftlicher Antrag beim überörtlichen EGH-Träger (Landschaftsverband).
  • Verweis auf § 29 SGB IX und § 14 SGB IX.
  • Bedarfs-Tagebuch (4 Wochen) liegt bei.
  • Ärztliche Befunde über Schlaganfall-Folgen.

Verlauf

  • Woche 1: Antrag geht ein, Eingangsbestätigung.
  • Woche 2: Zuständigkeit bestätigt.
  • Woche 5: Hausbesuch durch Sozialdienst des EGH-Trägers.
  • Woche 7: MDK-Begutachtung wegen Pflegeanteil-Frage.
  • Woche 10: Bewilligungsbescheid über 1.850 €/Monat.
  • Woche 12: Zielvereinbarung unterzeichnet.
  • Woche 14: Erste monatliche Auszahlung.

Ergebnis

Herr D. beschäftigt eine Assistentin in Teilzeit. Er kann seine Wohnung verlassen, Einkäufe erledigen und Arzttermine wahrnehmen. Die Pflegekasse stockt später mit Pflegebudget auf (siehe Fall 2).

Fall 2: Frau L. (72) — Zusätzliches Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Ausgangslage

Frau L. hat Demenz im Frühstadium und Pflegegrad 3. Bisher wird sie durch ihre Tochter und einen ambulanten Pflegedienst versorgt. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI reicht nicht aus, um die nächtliche Betreuung sicherzustellen.

Frau L. möchte eine zusätzliche Pflegekraft für Nachtdienste finanzieren, ohne in ein Heim zu müssen.

Antrag

  • Antrag bei der Pflegekasse auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI (PG 3 = 599 EUR/Monat).
  • Hinweis: dies ist NICHT der gleiche Antrag wie Persönliches Budget nach § 29 SGB IX, sondern ein eigenständiges Budget.

Verlauf

  • Woche 1: Antrag mit Pflegegrad-Bescheid und ärztlichem Attest.
  • Woche 3: MDK-Begutachtung (Bestätigung PG 3).
  • Woche 6: Bewilligungsbescheid über 599 €/Monat (PG 3).
  • Woche 8: Vertrag mit Pflegedienst.

Ergebnis

Frau L. kann weiter zu Hause wohnen. Die Tochter wird entlastet. Nachts ist eine Pflegekraft anwesend.

Fall 3: Familie R. — Schulbegleitung für Sohn (9) nach § 112 SGB IX

Ausgangslage

Sohn L. (9 Jahre) hat ADHS und eine Lernbehinderung. Er besucht die 3. Klasse einer Regelschule. Die Klassenlehrerin empfiehlt eine Schulbegleitung.

Bisher bekam die Familie keine Leistungen. Sie wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen.

Antrag

  • Antrag der Eltern beim überörtlichen EGH-Träger.
  • Verweis auf § 112 SGB IX (Teilhabe an Bildung) und § 29 SGB IX (Persönliches Budget).
  • Schulische Stellungnahme + kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten.

Verlauf

  • Woche 1: Antrag geht ein.
  • Woche 2: Zuständigkeit bestätigt.
  • Woche 5: Sozialdienst-Beratungsgespräch.
  • Woche 8: Bewilligung über 1.400 €/Monat (15 Std./Woche Schulbegleitung).
  • Woche 10: Zielvereinbarung mit Schulbegleitungs-Zielen.
  • Woche 12: Schulbegleitung startet.

Ergebnis

L. hat eine kontinuierliche Schulbegleitung. Die Eltern haben selbst eine Person ausgewählt. Der Wechsel auf eine andere Schule ist unkompliziert möglich.

Fall 4: Frau T. (35) — Trägerübergreifendes Budget (EGH + Pflege + RV)

Ausgangslage

Frau T. hat eine schwere Multiple Sklerose mit deutlicher Gehbehinderung und Fatigue-Symptomatik. Sie benötigt:

  • EGH-Assistenz für Mobilität und Haushalt.
  • Pflege für Grundpflege (PG 4).
  • Ggf. medizinische Reha-Maßnahmen (Rentenversicherung).

Sie möchte alle Leistungen in einem Budget bündeln.

Antrag

  • Antrag beim leistenden Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX — hier: überörtlicher EGH-Träger (Hauptanteil der Bedarfe).
  • Hinweis auf trägerübergreifenden Bedarf (§ 15 SGB IX).

Verlauf

  • Woche 1: Antrag.
  • Woche 2: EGH-Träger bestätigt Federführung, leitet Anteil an Pflegekasse und RV weiter.
  • Woche 6: Teilhabeplan-Konferenz nach § 15 Abs. 4 SGB IX mit allen drei Trägern.
  • Woche 12: Bewilligung über 4.200 €/Monat (aufgeteilt: EGH 2.500 €, Pflegekasse 1.200 €, RV 500 €).
  • Woche 14: Zielvereinbarung.
  • Woche 16: Erste Auszahlung.

Ergebnis

Frau T. hat einen einzigen Ansprechpartner. Alle Trägerleistungen sind in einer Zielvereinbarung gebündelt. Die Träger rechnen intern nach § 102 SGB X ab (Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers).

Fall 5: Herr M. (28) — Arbeitgebermodell mit Assistenten

Ausgangslage

Herr M. hat eine angeborene Querschnittlähmung. Er arbeitet Vollzeit in einem IT-Unternehmen. Bisher bekam er Assistenz über einen Pflegedienst (starre Zeiten, wenig Flexibilität).

Herr M. möchte seine Assistenz selbst organisieren und zwei Assistenten in Teilzeit beschäftigen.

Antrag

  • Antrag beim überörtlichen EGH-Träger auf Persönliches Budget nach § 29 SGB IX.

Verlauf

  • Woche 1: Antrag.
  • Woche 2: Zuständigkeit.
  • Woche 6: ICF-Bedarfsfeststellung.
  • Woche 8: Bewilligung über 3.500 €/Monat (60 Std./Woche × 58 €).
  • Woche 10: Zielvereinbarung, die das Arbeitgebermodell ausdrücklich umfasst.
  • Woche 12: Arbeitsverträge mit den Assistenten.
  • Woche 14: Sozialversicherungs-Meldung nach § 28a SGB IV (Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung).
  • Woche 16: Lohnbuchhaltung mit Steuerberater aufgesetzt.

Ergebnis

Herr M. hat zwei zuverlässige Assistenten, die er selbst ausgewählt hat. Die Flexibilität bei Arbeitszeiten ist deutlich besser als beim Pflegedienst.

Fall 6: Frau N. (52) — Abgelehnter Antrag, erfolgreicher Widerspruch

Ausgangslage

Frau N. hat eine chronische Depression und beantragt ein Persönliches Budget beim überörtlichen EGH-Träger für psychosoziale Assistenz und Mobilitätshilfe.

Der EGH-Träger lehnt ab: „Kein erheblicher Teilhabebedarf im Sinne des SGB IX. Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse für psychotherapeutische Behandlung.“

Widerspruch

Frau N. legt über einen Rechtsanwalt für Sozialrecht form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids (§ 84 SGG).

Argumentation

1. Beeinträchtigung in 5 Lebensbereichen nach § 118 SGB IX (interpersonelle Interaktionen, bedeutende Lebensbereiche, häusliches Leben, Mobilität, allgemeine Aufgaben und Anforderungen).

2. Psychische Erkrankungen sind Behinderungen im Sinne von § 2 SGB IX.

3. Krankenkasse ≠ Eingliederungshilfe: Psychotherapie ist medizinische Reha, EGH-Leistungen sind Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

4. Aktuelle BSG-Rechtsprechung zur Abgrenzung.

Ergebnis

Der EGH-Träger hebt den Ablehnungsbescheid nach 8 Wochen auf und bewilligt 1.200 €/Monat für psychosoziale Assistenz und Mobilitätshilfe.

Fall 7: Herr P. (19) — Persönliches Budget für Werkstatt-Beschäftigte

Ausgangslage

Herr P. hat eine geistige Behinderung und arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nach § 219 SGB IX. Er möchte zusätzlich am Wochenende und abends Assistenz haben, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Antrag

  • Antrag beim überörtlichen EGH-Träger auf Persönliches Budget für Freizeitassistenz.

Verlauf

  • Woche 1: Antrag.
  • Woche 2: Zuständigkeit.
  • Woche 6: ICF-Bedarfsfeststellung (vorrangig Lebensbereiche 7, 8, 9 nach § 118 SGB IX).
  • Woche 8: Bewilligung über 600 €/Monat.
  • Woche 10: Zielvereinbarung mit Wochenend- und Abendassistenz.

Ergebnis

Herr P. hat am Wochenende Begleitung zu Konzerten, Sportveranstaltungen und Treffen mit Freunden. Die Lebensqualität hat sich deutlich verbessert.

Fall 8: Frau Q. (60) — Pflegebudget + Persönliches Budget kombiniert

Ausgangslage

Frau Q. hat nach einem Oberschenkelhals-Bruch Pflegegrad 3 und lebt allein. Sie benötigt sowohl professionelle Pflege als auch Teilhabe-Assistenz.

Antrag

  • Zwei Anträge:

1. Antrag bei der Pflegekasse auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI.

2. Antrag beim überörtlichen EGH-Träger auf Persönliches Budget nach § 29 SGB IX für Teilhabe-Assistenz.

Verlauf

  • Beide Anträge werden parallel bearbeitet.
  • Pflegegeld: bewilligt 599 €/Monat (PG 3).
  • Persönliches Budget: bewilligt 800 €/Monat für Teilhabe.
  • Gesamt: 1.399 €/Monat.

Ergebnis

Frau Q. hat sowohl Pflege als auch Teilhabe-Assistenz. Die beiden Budgets sind in getrennten Zielvereinbarungen geregelt.

Was Sie aus den Fällen mitnehmen können

Acht Erkenntnisse aus der Praxis

1. Vorbereitung ist alles: Bedarfs-Tagebuch und ICF-Dokumentation beschleunigen das Verfahren erheblich.

2. Träger-Identifikation ist entscheidend: Antrag an den falschen Träger kostet 2-4 Wochen.

3. EUTB-Beratung hilft: in 80 % der Fälle reibungsloser.

4. Trägerübergreifende Budgets funktionieren: mit Geduld und Koordination nach § 15 SGB IX.

5. Arbeitgebermodell erfordert mehr Aufwand: lohnt sich bei größerem Assistenzbedarf.

6. Ablehnungen sind anfechtbar: Widerspruch nach § 84 SGG hat gute Chancen.

7. § 37 SGB XI (Pflegegeld) ist eigenständig: kann mit § 29 SGB IX (Persönliches Budget) kombiniert werden.

8. Mehrere Budgets sind möglich: getrennte Anträge, getrennte Zielvereinbarungen.

Externe Quellen

Haftungsausschluss (RDG § 3 Disclaimer)

Die Fallbeispiele sind anonymisiert und dienen der Veranschaulichung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (EUTB, Sozialverband VdK, SoVD) oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht. Stand: 23.06.2026.

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