YouTube-Kanal @Sozialrat 2023: Alle Videos des Jahres

YouTube-Kanal @Sozialrat 2023: Alle Videos des Jahres

Archiv-Hinweis: Dieser Beitrag dokumentiert den Stand 2022/2023 und wird nicht mehr aktualisiert. Aktuelle Inhalte findest du auf unserer Reichweiten-Seite.

YouTube-Kanal @Sozialrat 2023: 1,3 Mio. Aufrufe, 56 Live-Streams und der Start der Sonntags-Sprechstunde

2023 haben wir insgesamt 61 Videos, 56 Live-Streams und 538 Kurzvideos auf unserem YouTube-Kanal @Sozialrat veröffentlicht. Mit dieser Wucht an Inhalten konnten wir über 1,3 Millionen Aufrufe erzielen. Im März haben wir angefangen, regelmäßig jeden Sonntag um 16 Uhr einen Live-Stream zu veröffentlichen, in dem uns Zuschauer per Chat, Video-Call und Telefon-Anruf live Fragen stellen können. Unsere Live-Streams haben regelmäßig ca. 100 Live-Zuschauer und erzielen regelmäßig über 1.000 Aufrufe – Tendenz steigend.

Besonders bemerkenswert ist bei den Live-Streams die Watch-Time. Während der Live-Streams schauen die Zuschauer im Durchschnitt fast 30 Minuten lang zu. Bei späteren Abrufen des Streams erzielen wir noch eine Zuschauerbindung von 10-15 Minuten.

Die 538 veröffentlichten Kurzvideos werden mehrfach täglich veröffentlicht, entstehen hauptsächlich aus den Live-Streams und erzielen regelmäßig über 1.000 Aufrufe.



Unsere Top 10 Videos 2023


Top 4 lange Videos von @Sozialrat auf YouTube

Was wir 2023 auf YouTube veröffentlicht haben

Im Jahr 2023 haben wir auf unserem YouTube-Kanal @Sozialrat insgesamt 655 Video-Beiträge veröffentlicht — aufgeteilt in 61 ausführliche Erklärvideos, 56 Live-Streams und 538 Kurzvideos (Shorts). Damit haben wir unser Volumen gegenüber 2022 (66 Videos + 37 Shorts = 103 Beiträge) mehr als versechsfacht. Die Reichweite wuchs entsprechend: Über 1,3 Millionen Aufrufe haben wir im Jahr 2023 erzielt — nach rund 107.593 Aufrufen im Vorjahr. Das entspricht einer Verzwölf-fachung der Jahresreichweite gegenüber 2022.

Themen-Schwerpunkte unserer Videos 2023

Die thematische Bandbreite unserer 2023er-Videos deckte das gesamte Spektrum des deutschen Sozialrechts ab. Die größten Themenblöcke waren:

  • Bürgergeld (SGB II): Antragstellung, Regelbedarfe, Sanktionen, Einkommensanrechnung, Vermögensfreigrenzen, Wohnungs- und Heizungskosten, Mehrbedarfe.
  • Pflegegrad & Pflegeleistungen (SGB XI): Pflegegrad-Begutachtung durch den MDK, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbudget, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Widerspruch & Klage (SGG): Widerspruchsfristen, formale Anforderungen an den Widerspruch, außergerichtliche Verfahren, Untätigkeitsklage nach § 88 SGG, Erfolgsaussichten, Kostenrisiko.
  • Schwerbehinderung & GdB (SGB IX): GdB-Bewertung, Merkzeichen, Gleichstellung, Nachteilsausgleiche, Schwerbehindertenausweis.
  • Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Wohngeld: Familienleistungen, Antragswege, Einkommensgrenzen, Freibeträge.
  • Sozialhilfe (SGB XII): Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • Rente & Erwerbsminderung (SGB VI): EM-Rente, Altersrente, Rentenberechnung, Befristung, Wiederholungsantrag.

Kurzvideos: 538 Shorts, 1.000+ Aufrufe pro Clip

Die 538 veröffentlichten Kurzvideos (YouTube Shorts) entstanden hauptsächlich aus den Sonntags-Live-Streams und unseren Beratungsgesprächen. Wir veröffentlichen sie mehrfach täglich. Jedes einzelne Short erzielt regelmäßig über 1.000 Aufrufe — die erfolgreichsten schaffen es auf über 50.000 Aufrufe. Die Shorts sind bewusst kurz gehalten (30-90 Sekunden) und beantworten eine konkrete Frage: Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2? Welche Frist gilt für einen Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid? Welche Vermögensfreigrenzen gelten beim Bürgergeld? So findest du über die YouTube-Suche schnell die Antwort auf deine Frage.

Sonntags-Sprechstunde: live, persönlich, kostenlos

Im März 2023 sind wir mit dem Format Sonntags-Sprechstunde gestartet — jeden Sonntag um 16 Uhr live auf YouTube. Du kannst uns während des Streams per YouTube-Chat, Video-Call oder Telefon-Anruf deine Frage stellen. Wir beantworten sie live, gemeinsam mit eingeladenen Gästen (Anwälten, Steuerberatern, Sozialarbeitern). Die regelmäßigen Sonntags-Streams ziehen etwa 100 Live-Zuschauer und erzielen über 1.000 Aufrufe pro Stream — Tendenz steigend.

Watch-Time: Warum Live-Streams so wirken

Besonders bemerkenswert ist die Watch-Time unserer Live-Streams. Während eines Live-Streams schauen Zuschauer im Durchschnitt fast 30 Minuten lang zu. Bei späteren Abrufen des Streams (als Aufzeichnung) erzielen wir noch eine Zuschauerbindung von 10-15 Minuten. Das ist für ein Beratungsformat außergewöhnlich — und zeigt, dass der persönliche Kontakt und die direkte Beantwortung deiner konkreten Frage einen echten Mehrwert bieten, den ein reines Erklärvideo nicht leisten kann.

Warum dieser Beitrag ein Archiv ist

Dieser Beitrag dokumentiert den Stand 2023 — er wird nicht mehr aktualisiert. Wenn du die aktuellen Zahlen, Themen und Live-Stream-Termine unseres YouTube-Kanals sehen willst, besuche unsere Reichweiten-Seite. Dort findest du die monatlich aktualisierten Aufrufzahlen, die geplanten Live-Streams und alle wichtigen Links zu unseren sozialrechtlichen Ratgebern. Einen Vergleich zum Vorjahr findest du auf unserem Archiv-Beitrag für 2022. Über die Arbeit unseres Vereins und unser Team informiert dich unsere Über-uns-Seite.

Häufige Fragen zum YouTube-Kanal 2023

Wann startete die Sonntags-Sprechstunde?

Die Sonntags-Sprechstunde startete im März 2023. Seitdem findet sie regelmäßig jeden Sonntag um 16 Uhr live auf unserem YouTube-Kanal @Sozialrat statt. Du kannst während des Streams per YouTube-Chat, Video-Call oder Telefon-Anruf deine Frage zu Bürgergeld, Pflegegrad, Widerspruch oder anderen Sozialrechtsthemen stellen.

Wie viele Aufrufe hatte der YouTube-Kanal 2023?

Im Jahr 2023 haben wir auf unserem YouTube-Kanal @Sozialrat insgesamt über 1,3 Millionen Aufrufe erzielt. Aufgeteilt in 61 ausführliche Erklärvideos, 56 Live-Streams und 538 Kurzvideos (Shorts). Die aktuellen Aufrufzahlen sind über die Reichweiten-Seite einsehbar.

Welche Themen werden auf dem YouTube-Kanal behandelt?

Wir behandeln das gesamte Spektrum des deutschen Sozialrechts: Bürgergeld (SGB II), Pflegegrad und Pflegeleistungen (SGB XI), Widerspruch und Klage (SGG), Schwerbehinderung (SGB IX), Kindergeld und Familienleistungen, Wohngeld, Sozialhilfe (SGB XII) sowie Rente und Erwerbsminderung (SGB VI). Eine Übersicht aller Themen findest du auf unserer Über-uns-Seite.

Wo finde ich die aktuellen YouTube-Zahlen?

Die aktuellen Aufrufzahlen, Live-Stream-Termine und die monatlichen Reichweiten-Reports findest du auf unserer Reichweiten-Seite. Diese wird monatlich aktualisiert. Der vorliegende Beitrag ist ein Archiv-Beitrag für das Jahr 2023 und wird nicht mehr aktualisiert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine zugelassene Beratungsstelle. Mehr unter Hinweis Rechtsberatung (RDG).


Top 4 kurze Videos von @Sozialrat auf YouTube

Quellen und weiterführende Links

  • Gesetzliche Grundlagen auf gesetze-im-internet.de (amtliche Fassung SGB I–XII, SGG)
  • Rechtsprechung: juris.de — Bundessozialgericht (BSG) und Landessozialgerichte (LSG)
  • Gemeinsame Rundschreiben der BA zu SGB II / SGB III
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze (VersMedV, Anlage zu § 2 SGB IX)
  • MDK / Medizinischer Dienst — Begutachtungsrichtlinien
  • BMAS / BMG — aktuelle Gesetzgebung und Reformen
  • Sozialverbände: VdK, SoVD — kostenlose Erstberatung

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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