Facebook-Kanal @Sozialrat 2023

Facebook-Kanal @Sozialrat 2023

Facebook-Kanal @Sozialrat 2023 – Archiv-Dokumentation unserer Reichweite

Auf unserem Facebook-Kanal @Sozialrat streamen wir seit März 2023 unsere Live-Streams. Wir nutzen Facebook, um unsere Reichweite über YouTube hinaus zu erweitern und Menschen zu erreichen, die unsere Inhalte bevorzugt auf Social Media konsumieren. Auf Facebook veröffentlichen wir zusätzlich Kurzvideos im Reels-Format. Die technischen Voraussetzungen für Reels und Live-Streaming findest du in der Meta-Hilfe.

Dieser Beitrag bleibt als Archiv-Dokumentation erhalten, damit du nachvollziehen kannst, wie sich unser Facebook-Kanal seit seinem Start entwickelt hat. Er wird nicht mehr aktualisiert. Die aktuellen Reichweite-Zahlen, Plattform-Strategie und Inhalte findest du auf der Reichweiten-Seite.

Warum wir 2023 auf Facebook gestartet sind

Im März 2023 haben wir unseren Facebook-Kanal @Sozialrat eröffnet. Hintergrund war die Beobachtung, dass viele Menschen im Sozialrecht erste Informationen über Social Media suchen – oft bevor sie überhaupt wissen, dass es offizielle Beratungsstellen oder Sozialverbände gibt. Wir wollten dort präsent sein, wo die Fragen auftauchen, und nicht nur auf unserer Website warten, bis jemand zu uns kommt.

Dabei war uns wichtig, dass wir keinen Content extra für Facebook produzieren. Unsere Live-Streams entstehen für YouTube, und wir streamen sie parallel auf Facebook. Die Reels, die wir auf Facebook veröffentlichen, sind Kurzfassungen oder Ausschnitte aus unseren bestehenden Inhalten. So halten wir den Aufwand gering und stellen gleichzeitig sicher, dass die Information überall identisch ist.

Die Strategie dahinter war einfach: Reichweite aufbauen durch Präsenz, ohne Parallel-Redaktion. Wer uns auf YouTube folgt, sieht uns auch auf Facebook, und umgekehrt. Diese Plattform-übergreifende Verteilung hat sich bewährt.

Reichweite und Reichweite-Zahlen 2023

Im ersten Jahr haben wir drei Reichweite-Screenshots aus dem Facebook-Kanal festgehalten. sie zeigen den Stand zum Ende 2023:

Screenshot des Facebook-Kanals @Sozialrat mit Logo und Kanalname aus 2023

Das Kanal-Branding wurde 2023 auf den Namen @Sozialrat festgelegt. Wir haben bewusst auf einen einfachen, gut merkbaren Namen gesetzt, der mit dem Vereinsnamen übereinstimmt. Lange Namen oder Akronyme hätten die Suche erschwert.

Screenshot des Facebook-Kanals @Sozialrat mit Reels-Übersicht und ersten veröffentlichten Kurzvideos aus 2023

Die ersten Reels auf dem Kanal waren kurze Ausschnitte aus unseren YouTube-Live-Streams zu Bürgergeld, Pflegegrad und Schwerbehinderung. Damit haben wir die drei Themen abgedeckt, für die wir die größten Reichweite-Chancen gesehen haben. Inhalte zu Wohngeld und Kinderzuschlag folgten später im Jahr.

Statistik-Screenshot des Facebook-Kanals @Sozialrat mit Reichweite-Zahlen zum Stichtag Ende 2023

Die Reichweite-Zahlen Ende 2023 waren für einen Erstauftritt solide, wenn auch noch klein. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt eine niedrige fünfstellige Anzahl an Aufrufen über alle Reels und Live-Streams zusammen. Genau diese Zahlen haben wir damals als historische Momentaufnahme festgehalten, weil sie zeigen, wo wir angefangen haben.

Welche Inhalte wir 2023 veröffentlicht haben

Im Jahr 2023 haben wir auf Facebook schwerpunktmäßig drei Inhalts-Formate genutzt:

  • Live-Streams (parallel zu YouTube): Wir haben unsere wöchentlichen Live-Streams auf Facebook parallel übertragen. Themen waren Bürgergeld, Pflegegrad, Schwerbehinderung, Wohngeld und Kinderzuschlag. Die Live-Streams waren jeweils 60-90 Minuten lang.
  • Reels (Kurzvideos): Wir haben aus den Live-Streams kurze Ausschnitte von 30-90 Sekunden Länge geschnitten und als Reels veröffentlicht. Diese Reels haben die Reichweite des Kanals am stärksten vergrößert.
  • Statische Posts mit Text und Links: Hin und wieder haben wir Beiträge mit kurzen Erklärtexten und Links zu unseren ausführlichen Artikeln veröffentlicht. Dieses Format hat 2023 nur geringe Reichweite erzielt.

Dabei war uns wichtig: Wir haben zu allen sozialrechtlichen Themen ausschließlich allgemeine Informationen veröffentlicht, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn jemand eine konkrete Beratung braucht, verweisen wir auf die Anlaufstellen, die wir auf unserer Kontakt-Seite auflisten.

Was sich seit 2024 verändert hat

Seit 2024 haben wir unsere Social-Media-Strategie weiterentwickelt. Die wichtigsten Änderungen, die du auf dem Kanal beobachten kannst:

  • Plattform-Verteilung: Wir veröffentlichen weiterhin auf Facebook und YouTube. Hinzugekommen sind vereinzelte Beiträge auf weiteren Plattformen, die wir in unserer Über-uns-Seite dokumentieren.
  • Reichweiten-Transparenz: Wir veröffentlichen die aktuellen Zahlen auf der Reichweiten-Seite. Diese wird regelmäßig aktualisiert.
  • Inhaltliche Vertiefung: Wir veröffentlichen weiterhin Kurz-Ausschnitte, ergänzen diese aber zunehmend mit Hinweisen auf die ausführlichen Ratgeber-Artikel auf sozialrat.org.

Wenn du wissen willst, wo wir aktuell stehen, schau auf die Reichweiten-Seite. Dort findest du die aktuellen Aufruf-Zahlen, die Zahl der Follower und eine Übersicht der Plattformen, auf denen wir präsent sind.

Warum dieser Beitrag als Archiv erhalten bleibt

Dieser Beitrag ist Teil unserer Archiv-Dokumentation zu Social-Media-Zahlen. Wir löschen alte Beiträge nicht, weil sie für uns drei wichtige Funktionen erfüllen:

  • Transparenz: Du kannst nachvollziehen, wie sich unsere Reichweite seit 2023 entwickelt hat. Das ist Teil unserer Vereins-Transparenz gegenüber unseren Mitgliedern und Fördermitgliedern.
  • Reichweite-Dokumentation: Für unsere eigenen Auswertungen ist es wichtig, historische Momentaufnahmen zu haben. So können wir Trends erkennen.
  • Glaubwürdigkeit: Wer uns im Sozialrecht unterstützt, soll sehen können, dass wir seit Jahren kontinuierlich arbeiten und nicht nur kurzfristig aktiv sind.

Verwandte Seiten auf sozialrat.org

Wenn du dich für unsere Social-Media-Arbeit und unsere Reichweite interessierst, findest du hier die passenden Anlaufstellen:

Häufige Fragen zum Facebook-Kanal @Sozialrat

Wird dieser Facebook-Kanal noch aktiv bespielt?

Ja, der Facebook-Kanal @Sozialrat wird weiterhin aktiv bespielt. Allerdings findest du die aktuellen Reichweite-Zahlen und die aktuelle Posting-Frequenz auf der Reichweiten-Seite. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Finde ich auf Facebook andere Inhalte als auf YouTube?

Nein. Wir produzieren keinen Content extra für Facebook. Unsere Live-Streams entstehen für YouTube und werden parallel auf Facebook gestreamt. Die Reels auf Facebook sind Ausschnitte aus diesen Live-Streams. Es gibt also keinen Inhalt, den du nur auf Facebook findest.

Warum löscht ihr alte Beiträge nicht?

Wir löschen alte Beiträge bewusst nicht. sie dienen uns als Archiv für unsere eigene Reichweite-Dokumentation, als Nachweis unserer kontinuierlichen Arbeit und als Beleg unserer Transparenz gegenüber Fördermitgliedern und der Öffentlichkeit.

Kann ich bei Facebook eine konkrete Rechtsfrage stellen?

Wir beantworten auf Facebook keine konkreten Rechtsfragen im Einzelfall. Das wäre Rechtsberatung, die wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht erbringen dürfen. Wir veröffentlichen dort allgemeine Informationen. Für deine konkrete Situation findest du Anlaufstellen auf unserer Über-uns-Seite.

Hinweis: Information, keine Rechtsberatung

Alle Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Grenze zwischen Information und Rechtsberatung regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Wenn du eine konkrete rechtliche Frage zu deinem Bürgergeld-Bescheid, deinem Pflegegrad oder einem anderen sozialrechtlichen Thema hast, wende dich an eine der Beratungsstellen, die wir auf unserer Über-uns-Seite vorstellen.

Zuletzt geprüft: 20.06.2026. Diese Archiv-Seite wird nicht mehr aktualisiert. Aktuelle Zahlen und Plattform-Informationen findest du auf der Reichweiten-Seite.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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