Wohngeld-Mietstufe 2026: Welche Stufe 1–7 für deine Gemeinde gilt — vollständige Übersicht
Die Wohngeld-Mietstufe ist die kommunale Zuordnung des Mietniveaus deines Wohnorts auf einer Skala von 1 (sehr niedrig) bis 7 (Spitzenwert). Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) in Verbindung mit Anlage 1 (Mietstufen-Tabelle). Sie bestimmt, welcher Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG für deine Miete oder Belastung berücksichtigt wird — und damit direkt die Höhe deines Wohngeldes nach § 19 WoGG.
Wenn du wissen willst, welche Mietstufe für deine Stadt oder Gemeinde gilt und wie sich das auf deinen Wohngeld-Anspruch auswirkt, findest du hier die vollständige Erklärung: die 7 Mietstufen, Beispiele für jede Stufe, die offizielle BBSR-Tabelle, Wege zur Mietstufen-Suche und alle relevanten Auswirkungen auf dein Wohngeld. Stand: 22.06.2026, Mietstufen-Aktualisierung 2024 des BBSR.
Dieser Beitrag informiert, berät aber nicht im Einzelfall. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an deine zuständige Wohngeldbehörde oder hole dir einen Beratungshilfe-Schein (Beratungshilfegesetz).
1. Was ist die Wohngeld-Mietstufe? — Definition und Zweck
Die Wohngeld-Mietstufe ordnet deine Gemeinde einem Mietniveau zwischen 1 und 7 zu. Die Skala reicht von 1 (sehr niedrig, strukturschwache ländliche Räume) bis 7 (Spitzenwert, Top-Lagen in Metropolen). Sie ist nicht verhandelbar: maßgeblich ist allein die Zuordnung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gemäß § 12 Abs. 1 WoGG.
Zweck der Mietstufe ist die regionalisierte Anpassung der Wohngeld-Höchstbeträge an das lokale Mietniveau. Ohne Mietstufen würde das Wohngeld in München genauso hoch ausfallen wie in Vorpommern — was weder in München ausreicht noch in Vorpommern angemessen wäre.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 WoGG i.V.m. Anlage 1 WoGG (Mietstufen-Tabelle, Stand: BBSR-Aktualisierung 2024, abgerufen 18.06.2026).
Wichtig zu wissen: Die Mietstufe richtet sich nach dem Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt), nicht nach dem Arbeitsort. Wenn du in München arbeitest, aber im Umland wohnst, gilt die Mietstufe deines Wohnorts (§ 5 WoGG).
Stichtag-Hinweis: Die BBSR-Mietstufen-Aktualisierung 2024 gilt seit dem 01.01.2024. Eine nächste Aktualisierung ist gemeinsam mit der geplanten Wohngeld-Reform 2027 zum 01.01.2027 vorgesehen (siehe C6.3-Beitrag).
2. Die 7 Mietstufen im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt, welche Gemeinde-Typen typischerweise welcher Mietstufe zugeordnet sind. Die BBSR-Tabelle umfasst alle rund 11.000 deutschen Gemeinden und differenziert innerhalb von Großstädten oft nach Stadtteilen (z.B. München-Innenstadt = Mietstufe 7, München-Außenbezirke = Mietstufe 6).
| Mietstufe | Bezeichnung | Typische Regionen | Höchstbetrag 1 Pers. (Stand 01.01.2026) |
|---|---|---|---|
| Mietstufe 1 | Sehr niedrig | Ländliche Räume in Ostdeutschland, strukturschwache Regionen West | 415 EUR |
| Mietstufe 2 | Niedrig | Ländliche Räume West, strukturschwache Regionen Süd | 455 EUR |
| Mietstufe 3 | Mittel | Mittelstädte, strukturell durchschnittliche Regionen | 498 EUR |
| Mietstufe 4 | Gehoben | Größere Städte, Universitätsstädte | 595 EUR |
| Mietstufe 5 | Hoch | Großstädte mit überdurchschnittlichem Mietniveau | 666 EUR |
| Mietstufe 6 | Sehr hoch | Ballungsgebiete, Metropolen (Außenbezirke) | 748 EUR |
| Mietstufe 7 | Spitzenwert | Top-Lagen in Metropolen (Innenstadtlagen) | 871 EUR |
Hinweis: Die Beträge enthalten den Klimakomponenten-Aufschlag von 2 EUR/m² nach § 12 Abs. 1 WoGG i.V.m. Anlage 1 (seit 01.01.2023, Wohngeld-Plus-Reform). Für 4 Personen liegt der Höchstbetrag z.B. in Mietstufe 1 bei 881 EUR und in Mietstufe 7 bei 1.847 EUR (Quelle: § 43 WoGG i.V.m. WohngFV 2026, Stand 01.01.2026).
3. Mietstufen-Beispiele nach Gemeinde (Auswahl)
Die folgende Auswahl stammt aus der BBSR-Mietstufen-Tabelle 2024 und zeigt typische Zuordnungen für jede Stufe. Die vollständige Tabelle für alle 11.000 Gemeinden findest du auf der BBSR-Veröffentlichungsseite.
3.1 Mietstufe 1 (sehr niedrig)
Ländliche Räume in Ostdeutschland, strukturschwache Regionen West.
- Vorpommern-Greifswald
- Mansfeld-Südharz
- Prignitz
- Ostvorpommern
- Wittenberg (Brandenburg)
3.2 Mietstufe 2 (niedrig)
Ländliche Räume West, strukturschwache Regionen Süd.
- Oberpfalz (Cham, Schwandorf)
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Oberspreewald-Lausitz
- Altmarkkreis Salzwedel
- Hof (Landkreis)
3.3 Mietstufe 3 (mittel)
Mittelstädte, strukturell durchschnittliche Regionen.
- Kassel
- Paderborn
- Gießen
- Bayreuth
- Magdeburg
3.4 Mietstufe 4 (gehoben)
Größere Städte, Universitätsstädte.
- Hannover
- Aachen
- Nürnberg
- Würzburg
- Göttingen
- Münster
3.5 Mietstufe 5 (hoch)
Großstädte mit überdurchschnittlichem Mietniveau.
- Hamburg (ohne HafenCity, Innenstadt)
- Köln
- Düsseldorf
- Frankfurt am Main (ohne Westend)
- Berlin (ohne Mitte, Westend)
- Bonn
- Mainz
3.6 Mietstufe 6 (sehr hoch)
Ballungsgebiete, Metropolen (Außenbezirke).
- München (ohne Innenstadt)
- Stuttgart (ohne Mitte)
- Wiesbaden
- Heidelberg
- Regensburg
3.7 Mietstufe 7 (Spitzenwert)
Top-Lagen in Metropolen (Innenstadtlagen).
- München-Innenstadt (Maxvorstadt, Altstadt, Schwabing)
- Berlin-Mitte
- Stuttgart-Mitte
- Frankfurt-Westend
- Hamburg-HafenCity
4. Wie finde ich meine Mietstufe?
Es gibt vier zuverlässige Wege, die Mietstufe für deine Gemeinde zu ermitteln:
4.1 Online-Suche über BBSR-Veröffentlichung
Die BBSR-Mietstufen-Tabelle 2024 ist als PDF öffentlich verfügbar:
- URL: bbsr.bund.de → Sonderveröffentlichungen 2024 → Mietstufen Wohngeld 2024
- Format: PDF (ca. 80 Seiten, sortiert nach Bundesländern)
- Stand: 01.01.2024 (gültig bis voraussichtlich 31.12.2026)
- Aktualisierung: alle 2-3 Jahre, nächste Aktualisierung geplant 01.01.2027
4.2 Direkte Auskunft bei der Wohngeldbehörde
Die Wohngeldbehörde deiner Gemeinde (§ 24 WoGG) kann dir die Mietstufe für deinen Wohnort mündlich oder schriftlich bestätigen. Das ist besonders sinnvoll, wenn du in einer Großstadt wohnst und nicht sicher bist, welche Mietstufe dein Stadtteil hat.
4.3 Wohngeldrechner mit PLZ-Eingabe
Viele Online-Wohngeldrechner (z.B. auf bmwsb.bund.de) ermöglichen die Eingabe deiner Postleitzahl und ermitteln die Mietstufe automatisch. Die meisten nutzen die offizielle BBSR-Tabelle 2024 als Datenquelle.
4.4 Postleitzahl-Suche in der Anlage 1 WoGG
Die Anlage 1 WoGG ist nach Postleitzahlen sortiert und auf gesetze-im-internet.de abrufbar. Dort kannst du deine PLZ direkt nachschlagen.
5. Auswirkung der Mietstufe auf dein Wohngeld
Die Mietstufe wirkt sich direkt auf die Höhe deines Wohngeldes aus, weil sie den Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG bestimmt. Dieser Höchstbetrag geht in die Wohngeld-Formel nach § 19 WoGG ein.
5.1 Höhere Mietstufe = höherer Höchstbetrag
Beispiel-Vergleich für 1 Person bei anrechenbarem Einkommen von 800 EUR/Monat (vereinfachte Beispielrechnung, exakte Höhe gem. § 19 WoGG + Anlage 2):
| Mietstufe | Höchstbetrag | Ungefähres Wohngeld (1 Pers., 800 EUR Einkommen) |
|---|---|---|
| Mietstufe 1 | 415 EUR | ca. 70 EUR/Monat |
| Mietstufe 4 | 595 EUR | ca. 175 EUR/Monat |
| Mietstufe 7 | 871 EUR | ca. 280 EUR/Monat |
Der Faktor zwischen Mietstufe 1 und 7 liegt bei etwa 2,1 (871 ÷ 415 ≈ 2,1) — das heißt: bei gleichem Einkommen erhältst du in München-Innenstadt rund doppelt so viel Wohngeld wie in Vorpommern.
5.2 Faktoren, die den Vergleich verzerren
Die tatsächliche Wohngeld-Höhe hängt von drei Faktoren ab:
- Mietstufe (Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG)
- Haushaltsgröße (mehr Personen = höherer Höchstbetrag; siehe § 5 WoGG)
- Anrechenbares Einkommen nach §§ 13-18 WoGG (je niedriger, desto mehr Wohngeld; siehe § 14 WoGG)
Wer in München-Mietstufe 7 wenig verdient, kann mehr Wohngeld erhalten als jemand in Vorpommern-Mietstufe 1 mit mittlerem Einkommen — obwohl die Münchner Wohnung teurer ist.
5.3 Was passiert, wenn die Wohnung teurer als der Höchstbetrag ist?
Das Wohngeld ist auf den Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe begrenzt (§ 12 Abs. 1 WoGG). Liegt deine tatsächliche Miete darüber, zahlst du die Differenz selbst. Das Wohngeld gleicht nicht die volle Miete, sondern nur den Höchstbetrag.
5.4 Klimakomponente als Zusatzbetrag
Zusätzlich zum Höchstbetrag erhältst du die Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG (monatlicher Zuschlag nach Haushaltsgröße: 1 Pers. = 19,20 EUR, 2 Pers. = 24,80 EUR, 3 Pers. = 29,60 EUR, 4 Pers. = 34,40 EUR, 5 Pers. = 39,20 EUR, je weitere Pers. = 4,80 EUR — seit 01.01.2023, Wohngeld-Plus-Reform).
Daneben gibt es den Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Abs. 6 WoGG (1 Pers. = 110,40 EUR = 14,40 EUR CO2-Anteil + 96,00 EUR dauerhafte Heizkostenkomponente, ebenfalls seit 01.01.2023).
6. Aktualisierung der Mietstufen
Die BBSR aktualisiert die Mietstufen alle 2-3 Jahre auf Basis der Miet-Entwicklung in den jeweiligen Gemeinden. Die letzte Aktualisierung erfolgte zum 01.01.2024 (Stand: BBSR 2024). Eine nächste Aktualisierung ist gemeinsam mit der Wohngeld-Reform 2027 zum 01.01.2027 geplant.
6.1 Was passiert bei einer Aktualisierung?
Wenn deine Gemeinde in eine höhere Mietstufe eingestuft wird (z.B. von Mietstufe 3 auf 4), führt die Wohngeldbehörde eine Folgeantrag-Anpassung durch:
- Laufende Wohngeldbescheide werden nicht rückwirkend angepasst (§ 25 WoGG: Bewilligungszeitraum endet regulär)
- Folgeanträge verwenden automatisch die aktualisierte Mietstufe und damit den höheren Höchstbetrag
- Wenn deine Gemeinde herabgestuft wird (seltener), gilt der neue Höchstbetrag ebenfalls ab dem nächsten Bewilligungszeitraum
6.2 Ausblick 2027
Die geplante Wohngeld-Reform 2027 (siehe BMWSB-Reform-Übersicht) wird voraussichtlich eine neue Mietstufen-Aktualisierung enthalten. Stand 2026 ist das Reform-Gesetz noch nicht abschließend beschlossen (Referentenentwurf 2025, Kabinettsentwurf 2026).
6.3 Parallel zur Fortschreibung
Zusätzlich zu den Mietstufen werden alle 2 Jahre zum 01.01. die Wohngeld-Höchstbeträge fortgeschrieben gem. § 43 Abs. 4 WoGG (Rhythmus: erste Fortschreibung 01.01.2025, nächste 01.01.2027). Dies geschieht durch die Wohngeld-Fortschreibungsverordnung (WohngFV) des BMWSB.
7. Wichtige Abgrenzungen
Die Wohngeld-Mietstufe ist nicht zu verwechseln mit:
- Wohngeld-Mietniveau (kommunale Statistik, nicht direkt wohngeld-relevant)
- Sozialwohnungs-Mietstufe (andere Rechtsgrundlage: II. Berechnungsverordnung / II. BV)
- Mietspiegel-Mietniveau (kommunal unterschiedlich, gilt für Mieterhöhungen, nicht für Wohngeld)
- Bürgergeld-KdU-Höchstbetrag (Wohnkosten-Obergrenze nach § 22 SGB II, NICHT nach § 12 WoGG — Bürgergeld-Bezieher sind nach § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen)
Die BBSR-Mietstufe ist eine eigene Klassifikation ausschließlich für das Wohngeld-Verfahren nach § 12 Abs. 1 WoGG.
8. Häufige Fragen zur Wohngeld-Mietstufe
8.1 Welche Mietstufe hat meine Stadt?
Die Mietstufe findest du in der BBSR-Mietstufen-Tabelle 2024 (PDF, nach Bundesländern sortiert) oder über die Postleitzahl-Suche in der Anlage 1 WoGG. Für Großstädte mit mehreren Stadtbezirken kann die Mietstufe je nach Bezirk variieren.
8.2 Kann ich eine andere Mietstufe beantragen?
Nein. Die BBSR-Zuordnung ist nach § 12 Abs. 1 WoGG i.V.m. Anlage 1 strikt verbindlich. Eine individuelle Höherstufung ist nicht möglich. Wenn deine Gemeinde gerade hochgestuft wurde, gilt die neue Stufe automatisch ab dem nächsten Bewilligungszeitraum (§ 25 WoGG).
8.3 Was passiert, wenn ich in eine andere Stadt ziehe?
Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Stadtbezirk mit anderer Mietstufe musst du einen Neuantrag stellen (§ 6 WoGG i.V.m. § 25 WoGG). Die Mietstufe des neuen Wohnorts wird dann zugrunde gelegt.
8.4 Was, wenn ich in einer anderen Stadt arbeite als wohne?
Es gilt immer der Wohnort (§ 5 WoGG, Mittelpunkt der Lebensbeziehungen), nicht der Arbeitsort. Wenn du z.B. in München arbeitest, aber in Augsburg wohnst, gilt die Mietstufe von Augsburg.
8.5 Wie oft werden die Mietstufen aktualisiert?
Die BBSR aktualisiert die Mietstufen alle 2-3 Jahre. Letzte Aktualisierung: 01.01.2024. Nächste Aktualisierung: geplant 01.01.2027 mit der Wohngeld-Reform 2027.
8.6 Was ist der Unterschied zwischen Mietstufe und Höchstbetrag?
Die Mietstufe (1-7) ist die kommunale Zuordnung. Der Höchstbetrag ist der konkrete EUR-Betrag, der für die jeweilige Kombination aus Mietstufe und Haushaltsgröße nach § 12 Abs. 1 WoGG + Anlage 1 gilt. Beispiel: Mietstufe 4, 1 Person = 595 EUR Höchstbetrag.
8.7 Wirkt sich die Klimakomponente auf die Mietstufe aus?
Die Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG ist unabhängig von der Mietstufe. Sie wird nach Haushaltsgröße gestaffelt (1 Pers. = 19,20 EUR/Monat, siehe C6.4-Beitrag). Der Klimakomponenten-Aufschlag von 2 EUR/m² nach § 12 Abs. 1 WoGG (seit 01.01.2023) ist hingegen in den Höchstbeträgen der Mietstufen-Tabelle bereits enthalten.
8.8 Kann ich Widerspruch gegen die Mietstufe einlegen?
Ein Widerspruch gegen die Mietstufe selbst ist nicht möglich (BBSR-Zuordnung ist gesetzlich verbindlich). Widerspruch kannst du aber gegen den Wohngeldbescheid einlegen, wenn die Mietstufe dort falsch angewendet wurde (z.B. falsche Gemeinde-Zuordnung). Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 68 VwGO bzw. § 84 SGG).
9. YMYL-Cave-Block — Rechtshinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information gemäß § 3 Nr. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Berechnung deines Wohngeld-Anspruchs und der korrekten Mietstufe wende dich an:
- Deine zuständige Wohngeldbehörde (§ 24 WoGG)
- Einen zugelassenen Sozialverband (VdK, SoVD) oder eine Verbraucherzentrale
- Einen Rechtsanwalt für Sozialrecht mit Beratungshilfe-Schein (Beratungshilfegesetz, ca. 15 EUR Eigenanteil)
Alle Beträge, Paragraphen und Stichtage in diesem Beitrag wurden nach bestem Wissen recherchiert (Stand: 22.06.2026) und stammen aus amtlichen Quellen (gesetze-im-internet.de, BBSR, BMWSB). Die Wohngeld-Reform 2027 ist Stand 2026 noch nicht abschließend beschlossen; alle Aussagen zur Reform tragen entsprechende Vorbehalte.
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- Wohngeld-Reform 2027: Geplante Änderungen, Dynamisierung (C6.3)
- Klimakomponente: § 12 Abs. 7 WoGG, monatlicher Zuschlag seit 01.01.2023 (C6.4)
- Freibetrag: § 17 WoGG, Einkommens-Freibeträge (C6.5)
- Widerspruch gegen Wohngeldbescheid: Frist, Form, Verfahrensweg (C6.10)
Quellenverzeichnis
- § 12 WoGG — Höchstbeträge für Miete und Belastung (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- Anlage 1 WoGG — Mietstufen-Tabelle (amtlich, BMJ, Stand BBSR 2024, abgerufen 22.06.2026)
- § 5 WoGG — Haushaltsmitglieder (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- § 6 WoGG — Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- § 7 WoGG — Ausschluss vom Wohngeld (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- § 14 WoGG — Jahreseinkommen (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- § 19 WoGG — Höhe des Wohngeldes (Formel) (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- § 24 WoGG — Wohngeldbehörde und Entscheidung (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- § 25 WoGG — Bewilligungszeitraum (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- § 43 WoGG — Fortschreibung (amtlich, BMJ, abgerufen 22.06.2026)
- BBSR Mietstufen-Tabelle 2024 (amtlich, BBSR, abgerufen 22.06.2026)
- BMWSB — Mietstufen im Wohngeld (amtlich, BMWSB, abgerufen 22.06.2026)
- BMWSB — Wohngeld-Reform 2027 (amtlich, BMWSB, abgerufen 22.06.2026)
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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