Schwerbehinderung Augenerkrankung 2026: GdB 30-100
Du-Form VERBINDLICH (Salomo-Direktive 15.06.2026). Vereins-Default auf sozialrat.org. §-Zitate ORIGINAL belassen.
YMYL-Hinweis (Pflicht vorab): Dieser Beitrag informiert, berät aber nicht. Er ersetzt keine augenärztliche Begutachtung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilen das Versorgungsamt (für die GdB-Feststellung nach § 152 SGB IX), das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit (für Leistungen) und dein Augenarzt (für die medizinische Diagnose nach ICD-10 H00-H59). Stand: 22.06.2026.
Kurzfassung (Featured Snippet, 56 Wörter)
Eine Schwerbehinderung bei Augenerkrankungen wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Ab GdB 30 giltst du als behindert mit Gleichstellung. Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt nach § 152 Abs. 1 SGB IX. Die GdB-Höhe richtet sich nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil B Ziffer 4 (Sehorgan).
H2: § 152 SGB IX — der rechtliche Rahmen für deinen Antrag
§ 152 Abs. 1 Satz 1 SGB IX (BTHG 2018, Fassung 22.06.2026) regelt verbindlich: „Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Vierzehnten Buches zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.“ Für dich heißt das: du beantragst die Feststellung, das Versorgungsamt entscheidet.
Wichtig ist die Reihenfolge in § 152 Abs. 1 Satz 4 SGB IX: „Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.“ Bei vielen Augenerkrankungen erreichst du diese Schwelle leicht. Liegt dein GdB unter 20, wird kein Bescheid erteilt — du kannst den Antrag aber trotzdem stellen, um spätere Verschlechterungen zu dokumentieren.
H3: Wer ist zuständig?
Die Zuständigkeit liegt nach § 152 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bei den Behörden, die das Vierzehnte Buch (SGB XIV — Soziale Entschädigung) durchführen. Landesrecht kann abweichende Zuständigkeiten regeln (§ 152 Abs. 1 Satz 5 SGB IX). In der Praxis sind das die Versorgungsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Eine Liste findest du auf sozialrat.org/versorgungsamt/ (interne Verlinkung steht in der finalen Version).
H3: Welche Fristen gelten?
Für erwerbstätige Personen mit Antrag auf Schwerbehinderten-Eigenschaft verweist § 152 Abs. 1 Satz 3 SGB IX auf die Fristen aus § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB IX sowie § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Die Bearbeitung soll zwei Wochen, längstens drei Monate dauern. Wird diese Frist überschritten, kann eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht sinnvoll sein.
H2: Was bedeutet Schwerbehinderung konkret?
Die Definition steht in § 2 Abs. 2 SGB IX (BTHG 2018, Fassung 22.06.2026): „Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.“
Daraus folgt:
- GdB unter 30: keine Feststellung als Behinderung im Sinne des SGB IX (kein Schwerbehindertenausweis, keine Nachteilsausgleiche).
- GdB 30 bis 49: Feststellung als behinderter Mensch (Steuer-Pauschbetrag nach § 33b EStG ab GdB 25); auf Antrag Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX mit einem GdB ab 30, wenn du ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kannst.
- GdB 50 bis 100: Schwerbehinderung im Sinne des Teils 3 SGB IX mit allen Nachteilsausgleichen (Schwerbehindertenausweis, Zusatzurlaub 5 Tage nach § 208 SGB IX, erweiterter Kündigungsschutz, Steuervorteile).
H3: Welche Augenerkrankungen führen typischerweise zur Schwerbehinderung?
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage Teil B Ziffer 4 (Sehorgan, gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html), listet diagnose-spezifische GdB-/GdS-Werte. Beispiele (Stand 22.06.2026):
- Verlust eines Auges mit dauernder, nicht behandelbarer Eiterung der Augenhöhle: GdB/GdS 40
- Linsenverlust eines Auges, Sehschärfe 0,4 und mehr: GdB/GdS 10
- Linsenverlust eines Auges, Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4: GdB/GdS 20
- Linsenverlust eines Auges, Sehschärfe weniger als 0,1: GdB/GdS 25-30
- Linsenverlust beider Augen: GdB-/GdS-Erhöhung um 10, wenn der Sehschärfe-Wert beider Augen nicht mehr als 60 ergibt
- Gesichtsfeldeinengung (z. B. bei Glaukom): Werte zwischen 10 und 100 je nach Ausprägung (VersMedV-Anlage Teil B Ziffer 4, Detailregelungen)
- Vollständige Erblindung (Sehschärfe 0 auf beiden Augen): GdB/GdS 100 plus Hilflosigkeit (Merkzeichen H nach VersMedV Teil D)
- Hochgradige Sehbehinderung: GdB-/GdS-Werte regelmäßig zwischen 70 und 100 mit Merkzeichen G oder B
Wichtig: Die VersMedV-Werte sind Anhaltswerte (VersMedV Teil A Ziffer 1.1). Diese Anhaltswerte tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung — deine tatsächliche GdB-Höhe kann nach oben oder unten abweichen, je nach Augenarzt-Gutachten, Behandlungsfortschritt und subjektiver Belastung. Das Versorgungsamt würdigt dabei immer die konkrete Funktionsbeeinträchtigung in Alltag, Beruf und Gesellschaft — nicht nur den reinen Diagnose-Code. Wenn du unsicher bist, ob deine Befunde ausreichen, kann ein augenärztliches Zusatzgutachten helfen, das den funktionellen Alltagseinschränkungen mehr Raum gibt.
H3: Welche ICD-10-Codes sind relevant?
Das Versorgungsamt orientiert sich an der ICD-10-GM-Klassifikation (Augenerkrankungen = H00-H59). Häufige Diagnosen:
- H35.3 — Degeneration der Makula und des hinteren Poles (Makuladegeneration)
- H40 — Glaukom (Grüner Star)
- H25 — Cataracta senilis (Grauer Star)
- H36.0 — Retinopathia diabetica (diabetische Retinopathie)
- H47.2 — Sehnervatrophie
- H54 — Blindheit und Sehbeeinträchtigung (verschiedene Grade)
Pitfall: Die ICD-Codes stehen nicht in der VersMedV. Es gibt keine amtliche ICD-zu-GdB-Tabelle. Die VersMedV-Werte sind diagnose-spezifische Anhaltswerte, keine automatische Zuordnung. Dein Augenarzt beschreibt die Funktionsbeeinträchtigung, das Versorgungsamt ordnet sie in die VersMedV-Skala ein.
Eine Faustregel aus der versorgungsmedizinischen Praxis: Wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Korrektur unter 0,3 liegt, erreichst du regelmäßig einen GdB von mindestens 30. Bei Werten unter 0,1 ist ein GdB von 50 bis 70 wahrscheinlich, bei unter 0,05 geht es Richtung 80 bis 100. Das ist kein amtlicher Automatismus — aber eine Orientierung, damit du einschätzen kannst, ob sich der Antrag lohnt.
H3: Wie wird die Sehschärfe gemessen?
Die Sehschärfe (Visus) wird je Auge geprüft, mit und ohne Korrektur (Brille, Kontaktlinsen). Geprüft wird die Nah- und Fernsehschärfe. Maßgeblich ist immer die bestkorrigierte Sehschärfe — also das beste Ergebnis mit optimaler Korrektur. Eine Sehschärfe von 1,0 entspricht dem Normalwert (100 %). Werte darunter sind funktionelle Einschränkungen.
Das Versorgungsamt berücksichtigt außerdem das Gesichtsfeld, das Dämmerungssehen (Nachtblindheit), das Farbensehen und die Blendungsempfindlichkeit. Augenerkrankungen wie Retinopathia pigmentosa oder Optikusatrophie können das Gesichtsfeld stark einengen, ohne dass die zentrale Sehschärfe stark herabgesetzt ist. Das wird im versorgungsärztlichen Gutachten erfasst.
H2: Sehbehinderung, Blindheit und Merkzeichen
Eine Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX ist nicht das Gleiche wie eine Sehbehinderung im Sinne des Sozialgesetzbuchs. Es gibt mehrere Begriffe nebeneinander:
H3: Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX)
GdB ab 50, Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche, Kündigungsschutz. Voraussetzung ist der Antrag beim Versorgungsamt.
H3: Sehbehinderung im Sinne des Gesetzes
Der Begriff „blind“ ist im Sozialrecht definiert: GdB 100 mit Sehschärfe 0 auf beiden Augen oder vergleichbar schwerer Einschränkung. Bei hochgradiger Sehbehinderung (Sehschärfe 0,05 oder weniger auf dem besseren Auge) liegt der GdB oft zwischen 80 und 100.
H3: Merkzeichen nach VersMedV Teil D
Das Versorgungsamt stellt auf dem Schwerbehindertenausweis Merkzeichen ein. Für Augenerkrankungen relevant:
- G — Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- B — Berechtigung für eine ständige Begleitung
- H — Hilflosigkeit (häufig bei vollständiger oder nahezu vollständiger Erblindung)
- Gl — Gehörlosigkeit (nur bei kombinierter Hör-/Seh-Behinderung)
- RF — Rundfunkgebührenbefreiung (Ermäßigung, nicht Befreiung)
Das Merkzeichen „Bl“ (Blind) ist im Schwerbehindertenausweis heute nicht mehr eigenständig ausgewiesen — die Blindheit ergibt sich aus dem GdB 100 plus Merkzeichen H oder G. Das alte Kürzel „Bl“ wurde durch die VersMedV 2009 vereinheitlicht.
H2: Wie läuft der Antrag praktisch ab?
H3: Schritt 1 — Antrag stellen
Den Antrag auf Feststellung der Behinderung nach § 152 SGB IX stellst du schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt. Das Formular heißt je nach Bundesland unterschiedlich (z. B. „Antrag auf Feststellung der Behinderung“, „Antrag auf Schwerbehindertenausweis“). Auf sozialrat.org/antrag-schwerbehindertenausweis/ findest du eine ausführliche Anleitung.
Du brauchst:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Aktuelle augenärztliche Befunde (nicht älter als 12 Monate)
- Befundberichte aller behandelnden Ärzte (Hausarzt, Augenarzt, ggf. Netzhautspezialist)
- Sehschärfe-Tabelle (Visus) für beide Augen, ggf. Gesichtsfeld-Messung
- Krankenhaus-Entlassungsberichte, falls Operationen stattfanden
- Medikamentenplan, falls Augentropfen dauerhaft angewendet werden
H3: Schritt 2 — Versorgungsärztliche Begutachtung
Das Versorgungsamt fordert in der Regel einen versorgungsärztlichen Befund beim Augenarzt an. Du kannst auch selbst einen ausführlichen augenärztlichen Befundbericht einreichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Der Augenarzt beschreibt:
- Diagnose nach ICD-10 (z. B. H35.3 für Makuladegeneration)
- Sehschärfe auf jedem Auge (mit und ohne Korrektur)
- Gesichtsfeld (soweit relevant)
- Augeninnendruck, Hornhautbefund, Linsenstatus
- Verlauf und Prognose
- Therapie und Medikation (IVOM, Augentropfen, Operation)
H3: Schritt 3 — Bescheid prüfen
Nach Abschluss der Begutachtung erhältst du einen Bescheid mit:
- GdB-Höhe (10 bis 100, in Zehnerschritten)
- Merkzeichen (G, B, H, Gl, RF)
- Gültigkeitsdauer (häufig befristet, z. B. 5 Jahre)
Tipp: Prüfe den Bescheid sofort. Wenn der GdB zu niedrig ist oder Merkzeichen fehlen, hast du einen Monat Zeit für Widerspruch (kostenlos, schriftlich beim Versorgungsamt). Eine ausführliche Widerspruchs-Anleitung findest du auf sozialrat.org/widerspruch-versorgungsamt/.
H3: Schritt 4 — Schwerbehindertenausweis abholen
Bei GdB 50 oder mehr erhältst du einen grünen Schwerbehindertenausweis. Bei GdB unter 50 mit Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX bekommst du einen grünen Ausweis mit Gleichstellungsvermerk. Der Ausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für Nachteilsausgleiche.
H2: Welche Nachteilsausgleiche bekommst du?
H3: Steuerliche Vorteile
Nach § 33b EStG erhältst du einen Pauschbetrag je nach GdB-Höhe:
- GdB 25-30: 310 €
- GdB 35-40: 430 €
- GdB 45-50: 570 €
- GdB 55-60: 720 €
- GdB 65-70: 860 €
- GdB 75-80: 1.060 €
- GdB 85-90: 1.230 €
- GdB 95-100: 1.420 €
Hinweis: Den Pauschbetrag bekommst du ohne Schwerbehindertenausweis — er gilt ab GdB 25 und ist unabhängig von der Schwerbehinderteneigenschaft. Für Sehbehinderte mit GdB unter 50 gibt es ebenfalls Pauschbeträge, jedoch keine Schwerbehinderteneigenschaft.
H3: Zusatzurlaub und Arbeitsschutz
- § 208 SGB IX — Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen pro Jahr (bei 5-Tage-Woche) für schwerbehinderte Beschäftigte
- Erweiterter Kündigungsschutz ab GdB 50 — Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts (§§ 168-175 SGB IX)
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
H3: Mobilität und Alltag
- Merkzeichen G — Parkerleichterungen für schwer Gehbehinderte (auch bei ausgeprägter Sehbehinderung möglich)
- Merkzeichen B — Begleitperson fährt kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Merkzeichen H — Hilflosigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Pauschbetrag 3.700 € nach § 33b Abs. 6 EStG)
- RF — Rundfunkgebührenermäßigung
H2: Häufige Fragen (FAQ)
H3: Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Ab einem GdB von 50 nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Bei einem GdB zwischen 30 und 49 kannst du eine Gleichstellung beantragen (§ 2 Abs. 3 SGB IX), wenn du ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kannst.
H3: Welche Augenerkrankung führt zur Erblindung und Schwerbehinderung?
Vollständige oder nahezu vollständige Erblindung (Sehschärfe 0 oder weniger als 0,05 auf beiden Augen) führt nach VersMedV Anlage Teil B Ziffer 4 zu einem GdB 100 mit Merkzeichen H (Hilflosigkeit). Häufige Ursachen: fortgeschrittene Makuladegeneration, diabetische Retinopathie, genetische Netzhauterkrankungen, Glaukom im Endstadium.
H3: Kann ich den GdB nachträglich erhöhen lassen?
Ja. Wenn sich dein Sehvermögen verschlechtert, kannst du einen Neuantrag auf Neufeststellung stellen (§ 152 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Dafür brauchst du aktuelle augenärztliche Befunde, die die Verschlechterung dokumentieren. Das Versorgungsamt prüft dann, ob ein höherer GdB gerechtfertigt ist. Eine Verschlechterung ohne neue Befunde wird in der Regel nicht anerkannt.
H3: Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Nach § 152 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i. V. m. § 14 Abs. 2 SGB IX soll die Behörde zwei Wochen, längstens drei Monate entscheiden. In der Praxis dauert die Bearbeitung je nach Bundesland zwei bis sechs Monate. Bei Verzögerung: Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht möglich.
H3: Muss ich zum ärztlichen Gutachten erscheinen?
Ja, in den meisten Fällen fordert das Versorgungsamt eine versorgungsärztliche Untersuchung beim Augenarzt oder einem unabhängigen Gutachter. Du kannst den befundenen Augenarzt nicht selbst wählen — das Versorgungsamt beauftragt einen Gutachter. Du kannst aber aktuelle Vorbefunde deines behandelnden Augenarztes einreichen.
H3: Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Du hast einen Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids Zeit für einen schriftlichen Widerspruch beim Versorgungsamt. Der Widerspruch ist kostenlos und formlos an keine besondere Form gebunden. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kannst du Klage vor dem Sozialgericht erheben — die Klage ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei (§ 183 SGG).
H3: Welche Rolle spielen Makuladegeneration und Grüner Star bei der Schwerbehinderung?
Beide Diagnosen können je nach Ausprägung zu einem hohen GdB führen. Wir haben zu beiden Erkrankungen eigene Beiträge: Makuladegeneration 2026: ICD-10 H35.3 + IVOM + Lucentis/Eylea + Therapie und Grauer Star 2026: ICD-10 H25 + Katarakt-OP + Linsen + Reha (interne Links, sobald veröffentlicht).
H2: Nächste Schritte — was du jetzt tun kannst
- Antrag vorbereiten: Lade dir das Antragsformular deines Versorgungsamtes herunter (Website der Stadt- oder Kreisverwaltung) oder hole es persönlich ab.
- Befunde sammeln: Bitte deinen Augenarzt um einen ausführlichen Befundbericht mit Visus-Tabelle, Gesichtsfeld-Messung und Operationsberichten.
- Antrag absenden: Sende den Antrag mit allen Befunden per Einschreiben oder gib ihn persönlich ab. Eine Eingangsbestätigung anfordern.
- Fristen im Blick behalten: Reagiere innerhalb der Widerspruchsfrist (1 Monat), falls der Bescheid nicht deinen Erwartungen entspricht.
- Beratung suchen: Bei Unsicherheit hilft eine Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, VdK, Sozialverband Deutschland) oder ein anwaltlicher Erstberatung (Rechtsanwaltskammer-Listen).
Wenn du unsicher bist, ob deine Augenerkrankung für eine Schwerbehinderung ausreicht, oder wenn du Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen willst, findest du auf sozialrat.org eine kostenfreie Beratung: Newsletter abonnieren oder direkt Beratung anfragen.
Quellen
- § 152 SGB IX (BTHG 2018) — Feststellung der Behinderung, Ausweise. gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html (Stand 22.06.2026)
- § 2 Abs. 2 und Abs. 3 SGB IX — Definition schwerbehinderter Menschen und Gleichstellung. gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html (Stand 22.06.2026)
- § 14 Abs. 2 SGB IX — Fristen im Verwaltungsverfahren. gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html (Stand 22.06.2026)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) — Anlage Teil A, Teil B Ziffer 4 (Sehorgan), Teil D (Merkzeichen). gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html (Stand 22.06.2026)
- § 33b EStG — Pauschbeträge für behinderte Menschen. gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html (Stand 22.06.2026)
- § 208 SGB IX — Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html (Stand 22.06.2026)
- BTHG 2016/2018 — Bundesteilhabegesetz, Artikel 1 (SGB IX Neufassung). bgbl.de (Stand 23.12.2016, BGBl. I S. 3234)
- DOG — Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft — MdE-Tabelle für die GdS-Beurteilung bei Herabsetzung der Sehschärfe (zitiert nach VersMedV Anlage)
Interne Verlinkung (geplant)
/makuladegeneration-ivom-therapie/(WP-Draft #9829, Status: draft)/grauer-star-katarakt-operation/(Slug noch nicht angelegt — Briefing-Vorgabe, 404-Hinweis an CMO für Cluster-Korrektur)/antrag-schwerbehindertenausweis/(geplant)/widerspruch-versorgungsamt/(geplant)/versorgungsamt/(geplant)/newsletter//beratung/
Meta-Informationen (für CMO)
- Slug: schwerbehinderung-augenerkrankung
- Meta-Title (≤ 60 Z.): Schwerbehinderung Augenerkrankung 2026 — sozialrat.org
- Meta-Description (140-160 Z.): Schwerbehinderung Augenerkrankung 2026: GdB 30-100 + § 152 SGB IX + Sehbehinderung. Erfahre, wie du den Antrag stellst und welche Nachteilsausgleiche dir zustehen.
- Autor: Salomo Swoboda
- Datum: 22.06.2026
- YMYL-Stufe: CLO-Stage-3 (medizinische Diagnosewerte, GdB-Feststellung)
- JSON-LD: Article + GovernmentService + FAQPage
- RDG-Hinweis: Vorhanden (YMYL-Hinweis am Anfang, Beratung-Hinweis am Ende)
Dieser Beitrag wurde am 22.06.2026 erstellt und beruht auf den zitierten Gesetzestexten (Stand 22.06.2026) und der Versorgungsmedizin-Verordnung (Stand 22.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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