Pflegegrad 1-5 und die 6 Module des NBA 2026: Punktwerte, Gewichtung und Berechnung erklärt

Author: Salomo Swoboda · Stand: 2026-06-18 · Lesezeit: ~17 Min

Du willst wissen, wie der Medizinische Dienst bei der Pflegegrad-Begutachtung auf deine Punktzahl kommt? In diesem Beitrag erklären wir dir Schritt für Schritt das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) mit seinen 6 Modulen, den jeweiligen Gewichtungen, den Punktwerten pro Item und der abschließenden Berechnung des Pflegegrads 1 bis 5. Wir zeigen dir außerdem, welche Sonderregelungen es für Kinder, für den Härtefall Pflegegrad 5 und für psychische Erkrankungen gibt — und wo du die amtlichen Quellen findest.

Hinweis: Die nachfolgenden Erläuterungen sind allgemeine Informationen zum NBA-Bewertungssystem, KEINE Einzelfall-Berechnung. Bei Unsicherheiten zur Einordnung deiner konkreten Situation wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI oder eine zugelassene Beratungsstelle.

1. Was ist das NBA — und warum misst es Selbstständigkeit, nicht Diagnosen?

Das NBA (Neues Begutachtungs-Assessment) ist das Begutachtungsinstrument, mit dem der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) seit dem 01.01.2017 den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt. Es wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eingeführt und hat das alte System der drei Pflegestufen mit Minuten-Tabelle abgelöst.

Das Kernprinzip: Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen wird mit Punkten von 0 (selbstständig) bis 3 (unselbstständig) bewertet. NICHT Diagnosen sind entscheidend, sondern die Frage: „Was kann die Person im Alltag noch selbst, wobei braucht sie Hilfe, wobei kann sie gar nicht mehr ohne Unterstützung?“ Die Bewertung folgt damit der Logik von § 14 SGB XI, der Pflegebedürftigkeit ausdrücklich an Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit festmacht — und nicht an einem Minutennachweis pflegerischer Tätigkeiten, wie es das alte System verlangte.

Die sechs Module werden unterschiedlich gewichtet und zu einem gewichteten Gesamt-Punktwert zusammengeführt, aus dem sich der Pflegegrad ergibt. Wichtig zu verstehen: Die Module sind keine getrennten „Prüfungen“, sondern eine einheitliche Erhebung im Termin vor Ort oder im Hausbesuch.

1.1 Was hat sich 2017 geändert?

Vor 2017 galten drei Pflegestufen (0, I, II, III), die sich vor allem am zeitlichen Pflegeaufwand in Minuten pro Tag orientierten. Menschen mit Demenz erhielten dabei oft keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad, weil die reine Pflegezeit nicht hoch genug war — obwohl ihre Selbstständigkeit im Alltag deutlich eingeschränkt war. Mit dem NBA wurde die Logik umgedreht: Gemessen wird, was die Person trotz Einschränkungen noch selbst kann, und nicht, wie viel Zeit für Pflege aufgewendet wird.

1.2 Was hat sich 2024 mit dem PUEG geändert?

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG, in Kraft seit Juli 2023, Anpassungen 2024) wurden unter anderem die Leistungsbeträge angehoben und das Verfahren leicht entbürokratisiert. Die NBA-Logik selbst (6 Module, Gewichtung, Gesamt-Punktwert) ist seit 2017 im Kern unverändert. Was sich 2024 änderte, betrifft die Anschluss-Regelungen, etwa beim Entlastungsbudget und bei der Antragstellung.

2. Die 6 Module im Überblick — Gewichtung und was sie messen

Das NBA besteht aus 6 Modulen, die jeweils unterschiedlich viele Items enthalten und unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung einfließen. Die Gewichtungen addieren sich in der praktischen Anwendung auf einen gewichteten Gesamt-Score zwischen 0 und 100 Punkten (Rundungs-Übersicht, exakte Summe der Gewichtungen ergibt rechnerisch 115 wegen Prozentrundung).

| Modul | Inhalt | Gewichtung | Max. rohe Punkte | Gewichtet max. |

|—|—|—|—|—|

| 1 | Mobilität | 10 % | 30 | 3,0 |

| 2 | Kognitive & kommunikative Fähigkeiten | 15 % | 39 | 5,85 |

| 3 | Verhaltensweisen & psychische Problemlagen | 15 % | 33 | 4,95 |

| 4 | Selbstversorgung | 40 % | 36 | 14,4 |

| 5 | Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen | 20 % | 27 | 5,4 |

| 6 | Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte | 15 % | 18 | 2,7 |

Die mit Abstand höchste Gewichtung hat Modul 4 (Selbstversorgung) — hier entscheidet sich in vielen Fällen der Pflegegrad. Module 2 und 3 sind besonders relevant bei Demenz und psychischen Erkrankungen. Module 1 und 6 haben die niedrigste Gewichtung, sind aber gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit oder bei alleinlebenden Personen aussagekräftig.

3. Pflegegrad-Stufen 1 bis 5 — die Gesamt-Punktwerte

Aus dem gewichteten Gesamt-Score der 6 Module ergibt sich der Pflegegrad nach § 15 SGB XI. Die Pflegegrade sind so gestaffelt, dass sie die Selbstständigkeit in fünf Stufen abbilden — von „geringe Beeinträchtigung“ bis „schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen“:

  • Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 12,5 bis unter 27 Gesamt-Punkte
  • Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung: 27 bis unter 47,5 Gesamt-Punkte
  • Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung: 47,5 bis unter 70 Gesamt-Punkte
  • Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung: 70 bis unter 90 Gesamt-Punkte
  • Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen: 90 bis 100 Gesamt-Punkte

3.1 Sonderfall Pflegegrad 5 — Härtefall-Regelung

Pflegegrad 5 wird nach § 15 Abs. 4 SGB XI auch dann vergeben, wenn die rechnerische Gesamt-Punktzahl „nur“ Pflegegrad 4 ergibt, aber außergewöhnlich hohe Pflegebedarfe vorliegen, die mit den üblichen Bewertungen nicht abgebildet werden können. Das betrifft etwa Menschen mit vollständigem Verlust der Selbstständigkeit in praktisch allen Lebensbereichen, mit dauerhaftem Bedarf an nächtlicher Pflege oder mit einer Kombination aus schwersten körperlichen und kognitiven Einschränkungen. Die Härtefall-Regelung ist selten und wird restriktiv gehandhabt.

3.2 Pflegegrad bei Kindern — Sonderregelung

Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten nach § 15 Abs. 6 SGB XI besondere Maßstäbe. Kinder werden in der Regel gegen den gesunden Gleichaltrigen bewertet, nicht gegen einen Erwachsenen. Pflegegrad 1 wird bei Kindern erst dann vergeben, wenn der Pflegebedarf deutlich über dem altersgemäßen Bedarf liegt. Kinder unter 18 Monaten werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, weil die Selbstständigkeit in diesem Alter naturgemäß gering ist. Die genauen Sonderregelungen sind in § 15a SGB XI verankert.

4. Modul 1 — Mobilität (10 % Gewichtung)

Modul 1 bewertet die körperliche Bewegungsfähigkeit. Es umfasst 5 Items:

  • Positionswechsel im Bett (selbstständig drehen, aufsetzen)
  • Halten einer stabilen Sitzposition
  • Umsetzen (von Bett zu Stuhl, von Stuhl zu Toilette)
  • Fortbewegen in der Wohnung (Gehen, Rollstuhl)
  • Treppensteigen

Die Bewertung jedes Items erfolgt auf einer 4-stufigen Skala: 0 = selbstständig, 1 = überwiegend selbstständig, 2 = überwiegend unselbstständig, 3 = unselbstständig. Bei manchen Items gibt es zusätzlich die Zwischenstufen „selbstständig mit Hilfsmittel“ und „überwiegend selbstständig, geringe Hilfe nötig“.

Beispiel: Eine Person mit fortgeschrittener Arthrose kann sich noch selbstständig vom Bett zum Stuhl umsetzen, braucht aber beim Treppensteigen die Hilfe einer Begleitperson. Modul 1 ergibt dann z. B. 4 Punkte (von 30 maximalen) — das fällt gewichtet mit 10 % in den Gesamt-Score ein.

5. Modul 4 — Selbstversorgung (40 % Gewichtung — das wichtigste Modul)

Bewertungskarte mit Herz, Lupe und Schutzschild — Symbolbild fuer Pflegegrad-Begutachtung, NBA-Module und Punktwert-Berechnung

Modul 4 ist das gewichtungsstärkste Modul und entscheidet in vielen Begutachtungen den Pflegegrad. Es umfasst 11 Items rund um Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen und Trinken sowie Toilettennutzung:

  • Vorderer Oberkörper waschen
  • Hinterer Oberkörper waschen
  • Intimbereich waschen
  • Duschen oder Baden
  • Oberkörper an- und auskleiden
  • Unterkörper an- und auskleiden
  • Essen und Trinken (mundgerechte Zubereitung)
  • Trinken (ausreichende Flüssigkeitsaufnahme)
  • Toilette/Toilettenstuhl benutzen
  • Folgen einer Harninkontinenz (Umgang mit Inkontinenzmaterial)
  • Folgen einer Stuhlinkontinenz

Beispiel: Eine Person nach Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung braucht Hilfe beim Ankleiden des Oberkörpers (Punkt 2 = überwiegend unselbstständig), kann sich aber Gesicht und Hände selbst waschen (Punkt 0 = selbstständig). Modul 4 ergibt dann z. B. 18 von 36 möglichen Punkten — was gewichtet mit 40 % allein 7,2 Punkte zum Gesamt-Score beiträgt. Hier entscheidet sich oft der Pflegegrad.

6. Module 2 und 3 — Kognition und Verhalten (zusammen 30 %)

Module 2 und 3 sind die Module, die bei Demenz und psychischen Erkrankungen besonders ins Gewicht fallen. Im alten Pflegestufen-System (vor 2017) wurden Menschen mit Demenz systematisch benachteiligt, weil die reine Pflege-Zeit nicht hoch genug war. Mit dem NBA hat sich das grundlegend geändert.

6.1 Modul 2 — Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 2 umfasst 11 Items zu Denken, Erkennen, Sprache und Kommunikation:

  • Personen erkennen
  • Örtliche Orientierung
  • Zeitliche Orientierung
  • Gedächtnis (sich an kurz zurückliegende Ereignisse erinnern)
  • Mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen
  • Sachverhalte und Informationen verstehen
  • Risiken erkennen
  • Mitteilung eigener Bedürfnisse
  • Alltagsentscheidungen treffen
  • Verstehen von Aufforderungen
  • Beteiligung an Gesprächen

6.2 Modul 3 — Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 2 fragt Fähigkeiten ab, Modul 3 fragt Verhaltensauffälligkeiten ab. Es umfasst 13 Items, etwa:

  • Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. ständiges Umhergehen)
  • Physisch aggressives Verhalten
  • Verbal aggressives Verhalten
  • Andere vokale Auffälligkeiten (z. B. Rufen)
  • Abwehr pflegerischer Maßnahmen
  • Wahnvorstellungen, Halluzinationen
  • Ängste, Panikattacken
  • Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage
  • Sozial inadäquates Verhalten
  • Impulsive, unkontrollierte Handlungen
  • Nächtliche Unruhe
  • Selbstschädigendes Verhalten
  • Fehlende Krankheitseinsicht

Wichtig für Angehörige: Wenn ein Familienmitglied an Demenz leidet, ist die Begutachtung in Modul 2 und 3 der entscheidende Hebel. Modul 1 (Mobilität) bleibt bei vielen Demenz-Erkrankten lange Zeit gut, obwohl die Pflegebedürftigkeit insgesamt schon hoch ist. Der Medizinische Dienst ist verpflichtet, beide Module vollständig zu erheben.

7. Module 5 und 6 — Krankheitsbewältigung und Alltagsleben (zusammen 35 %)

7.1 Modul 5 — Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Modul 5 umfasst 16 Items zur Selbstständigkeit im Umgang mit Erkrankungen und Therapien:

  • Medikamenteneinnahme
  • Verbandswechsel, Wundversorgung
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • Blutzuckermessung
  • Arztbesuche wahrnehmen
  • Therapiemaßnahmen durchführen (z. B. Krankengymnastik)
  • Zeitliche Orientierung bei Therapien
  • Einhalten von Diätvorschriften
  • Nutzung von Hilfsmitteln (Brille, Hörgerät)
  • Katheter-/Stoma-Versorgung
  • Umgang mit Heimdialyse
  • Umgang mit Sauerstofftherapie
  • Einhalten von Schutzmaßnahmen (z. B. Sturzprophylaxe)
  • Eigene Körperpflege bei Hilfsmittelnutzung

7.2 Modul 6 — Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Modul 6 umfasst 9 Items zur Tagesstruktur, Beschäftigung und sozialen Einbindung:

  • Tagesablauf gestalten
  • Sich beschäftigen (Hobbys, Interessen)
  • Eigene Interessen wahrnehmen
  • Kontaktpflege zu Angehörigen und Freunden
  • Soziale Aktivitäten
  • Eigene Bedürfnisse erkennen und äußern
  • In unbekannte Umgebung zurechtfinden
  • Haustiere versorgen (wenn vorhanden)
  • Einkaufen und Erledigungen planen und durchführen

8. Sonderregelungen — Härtefall, Kinder, psychische Erkrankungen

Fristwahrung-Widerspruch: Kalender mit Uhr und Herz-Symbol — Symbolbild fuer Pflegegrad-Widerspruchsfrist

8.1 Härtefall Pflegegrad 5

Wie bereits unter Ziffer 3.1 dargestellt, sieht § 15 Abs. 4 SGB XI die Möglichkeit vor, Pflegegrad 5 auch dann zu gewähren, wenn die rechnerische Gesamt-Punktzahl nur Pflegegrad 4 ergibt. Voraussetzung ist eine außergewöhnlich hohe Pflegeintensität, die mit den üblichen Bewertungen nicht abgebildet werden kann. In der Praxis sind das etwa Menschen mit schwersten neurologischen Erkrankungen, Menschen im Wachkoma oder Menschen mit vollständigem Verlust der Alltagsselbstständigkeit über alle Module hinweg.

8.2 Pflegegrad bei Kindern

Die Berechnung des Pflegegrads bei Kindern folgt § 15 Abs. 6 SGB XI in Verbindung mit § 15a SGB XI. Kinder werden gegen den gesunden Gleichaltrigen bewertet. Kinder unter 18 Monaten erhalten automatisch einen Pflegegrad höher als rechnerisch ermittelt, weil ihre altersgemäße Selbstständigkeit naturgemäß gering ist. Ab dem 18. Lebensmonat wird regulär bewertet.

8.3 Psychische Erkrankungen

Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen (Depression, Angststörungen, Psychosen) sind die Module 2 und 3 voll anwendbar. Modul 4 (Selbstversorgung) fällt bei rein psychischen Erkrankungen oft niedrig aus, weil die körperliche Selbstständigkeit erhalten ist. Die Gewichtung von Modul 2 und 3 (zusammen 30 %) sorgt aber dafür, dass psychische Erkrankungen angemessen berücksichtigt werden. Das war eines der Hauptziele der NBA-Reform.

9. Wie genau sind die 100 Punkte verteilt?

Vorbereitungs-Check Pflegegrad-Hoeherstufung: Formular, Stift und Pflegekasse-Antrag als Symbolbild fuer die NBA-Punktwert-Berechnung

Die ungefähre Verteilung der 100 Gesamt-Punkte auf die 6 Module sieht so aus:

  • Modul 1 — Mobilität: ca. 10 Punkte
  • Module 2 und 3 — Kognition und Verhalten: ca. 15 + 15 = 30 Punkte (in der Praxis zusammengefasst, da nur die höhere Punktzahl zählt)
  • Modul 4 — Selbstversorgung: ca. 40 Punkte
  • Module 5 und 6 — Krankheitsbewältigung und Alltagsleben: ca. 20 + 15 = 35 Punkte

Wichtig: Es gibt KEINEN Pflegegrad 6. Die höchste Stufe ist Pflegegrad 5. Auch wenn die Gesamt-Punktzahl rechnerisch über 100 hinausgehen würde, wird der Pflegegrad 5 nicht überschritten.

10. Können Modul-Punkte „verrechnet“ werden?

Nein. Die Module werden gewichtet addiert, nicht miteinander verrechnet. Wenn also Modul 1 (Mobilität) sehr gut ausfällt, kann das eine schlechte Bewertung in Modul 4 (Selbstversorgung) NICHT ausgleichen. Jedes Modul trägt seinen gewichteten Anteil zum Gesamt-Score bei. Das unterscheidet das NBA wesentlich von einfacheren Bewertungssystemen und ist der Grund, warum viele Begutachtungen mit gemischten Beeinträchtigungen zu Pflegegrad 3 oder 4 führen.

11. FAQ — die häufigsten Fragen

Wie oft wird die Begutachtung wiederholt?

Bei einem anerkannten Pflegegrad findet eine Wiederholungsbegutachtung in der Regel nicht automatisch statt. Eine Neubegutachtung wird nur dann ausgelöst, wenn ein Höherstufungsantrag gestellt wird (z. B. bei deutlicher Verschlechterung der Pflegesituation) oder wenn die Pflegekasse Anhaltspunkte für eine wesentliche Veränderung hat.

Was passiert, wenn die Begutachtung im Hausbesuch stattfindet?

Der Hausbesuch durch den MD ist der Normalfall bei Erstanträgen und Höherstufungsanträgen. Du hast das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen — das können Angehörige, ein Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI oder eine zugelassene Beratungsstelle sein. Die Person darf dich während des Termins unterstützen und Aussagen ergänzen, sie spricht aber nicht für dich. Eine Mitschrift oder Audio-Aufnahme ist nach § 17 SGB XI (Richtlinien des MD-Bund und der Pflegekassen) erlaubt, sofern der Gutachter zustimmt.

Kann ich den Gutachter ablehnen?

Du kannst einen Gutachter aus wichtigen Gründen ablehnen, etwa bei offensichtlicher Befangenheit. Ein pauschaler „Wunsch nach einem anderen Gutachter“ reicht nicht. Wenn du mit der Begutachtung insgesamt unzufrieden bist, ist der Weg der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids nach § 86 SGG. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids, nicht mit dessen Datum.

Gibt es einen Pflegegrad 6?

Nein. Die höchste Stufe ist Pflegegrad 5. Auch bei extremen Pflegebedarfen wird Pflegegrad 5 nicht überschritten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Die alten Pflegestufen (0, I, II, III) galten bis Ende 2016 und waren an Pflege-Minuten pro Tag gekoppelt. Die neuen Pflegegrade (1 bis 5) gelten seit dem 01.01.2017 und messen die Selbstständigkeit. Wer am 31.12.2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet, ohne neue Begutachtung.

12. Was du vor und nach der Begutachtung tun kannst

12.1 Vorbereitung

Führe vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch über 2 bis 4 Wochen. Notiere täglich, wobei du Hilfe brauchst, wobei du selbstständig bist, welche Hilfsmittel du nutzt, ob es nächtliche Probleme gibt, ob Medikamente regelmäßig eingenommen werden. Das Pflegetagebuch ist die beste Grundlage für den Gutachter, um deine Situation realistisch zu erfassen.

12.2 Begleitperson

Lade eine Vertrauensperson ein — den Partner, ein erwachsenes Kind, eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie darf dich während des Termins unterstützen, Aussagen ergänzen und nach dem Termin eine Mitschrift anfertigen. Das ist nicht „behindern“, sondern dein gutes Recht.

12.3 Nach der Begutachtung

Wenn der Bescheid eintrifft, prüfe ihn inhaltlich:

  • Stimmt der Pflegegrad mit dem überein, was im Gutachten festgestellt wurde?
  • Sind alle 6 Module im Gutachten dokumentiert?
  • Sind Hilfsmittel und Therapien erfasst?
  • Wurden besondere Belastungen (Demenz, nächtliche Pflege) berücksichtigt?

Wenn etwas nicht passt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Der Widerspruch ist kostenlos und formlos möglich. Die Erfolgsquote bei Pflegegrad-Widersprüchen liegt nach Daten der VdK und des Medizinischen Dienstes bei rund einem Drittel.

13. Wo du weitere Hilfe bekommst

  • Pflegestützpunkte nach § 7a SGB XI — kostenlose, wohnortnahe Beratung in allen Bundesländern. Die Adressen findest du über den Pflegestützpunkt-Finder des GKV-Spitzenverbandes.
  • VdK Sozialverband — Mitgliederberatung auch bei Widerspruchsverfahren.
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) — ebenfalls Mitgliederservice.
  • Rechtliche Grundlage Pflegeversicherung: SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch und die zugehörigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung.
  • Widerspruchsfrist bei Pflegebescheiden: § 86 SGG (Sozialgerichtsgesetz — Widerspruch gegen Verwaltungsakt, 1-Monats-Frist ab Zustellung).
  • Verbraucherzentralen — neutrale Beratung rund um Pflege und Pflegeversicherung.

Wenn du unsicher bist, ob deine Begutachtung richtig gelaufen ist oder ob der Bescheid korrekt ist, lass dich vor einem Widerspruch von einem Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband beraten. Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das NBA-Begutachtungssystem und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei konkreten Fragen zu deinem Pflegegrad, zur Berechnung deines Punktwerts oder zu einem laufenden Widerspruchsverfahren wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI oder eine zugelassene Beratungsstelle.

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