Familien-Pflege-Wohngruppe: Antrag, Kosten, Leistungen 2026
1. Was ist eine Familien-Pflege-Wohngruppe?
Eine Familien-Pflege-Wohngruppe ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, in der 3-12 pflegebedürftige Menschen zusammenleben. Im Gegensatz zum Pflegeheim behalten die Bewohner ihre Selbstständigkeit und ihre Wohnung als privaten Raum. Die pflegerische Versorgung erfolgt durch ambulante Pflegedienste, die in die Wohnung kommen.
1.1 Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Pflege-WGs sind:
- § 38a SGB XI — Ambulant betreute Wohngruppen
- § 45e SGB XI — Wohngruppenzuschlag (224 €/Monat)
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege (gilt auch in Pflege-WGs)
- Landesrecht (Heimrecht, Baurecht) — variiert je nach Bundesland
1.2 Unterschied zur Pflege-WG nach § 24 WTG
In manchen Bundesländern gibt es eine legalisierte Pflege-WG-Form nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Diese unterliegt strengeren Auflagen (z.B. Bewohnerzahl, Personalquote). Familien-Pflege-Wohngruppen sind in der Regel privater organisiert und unterliegen nicht den WTG-Vorschriften.
1.3 Vorteile einer Pflege-WG
- Selbstständigkeit bleibt erhalten (eigene Möbel, eigener Tagesablauf)
- Gemeinschaft mit anderen pflegebedürftigen Menschen
- professionelle Pflege durch ambulanten Pflegedienst
- Kostengünstiger als Pflegeheim (in vielen Fällen)
- Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat zusätzlich zum Pflegegeld
- Entlastung für Angehörige (Pflege wird vom Pflegedienst übernommen)
1.4 Nachteile einer Pflege-WG
- Weniger Pflege als im Pflegeheim (bei hohem Pflegebedarf)
- Weniger Privatsphäre als in eigener Wohnung
- Konfliktpotenzial mit Mitbewohnern
- Eingewöhnungszeit nötig
- Höhere Kosten als bei ambulanter Pflege in der eigenen Wohnung (wg. Miete)
2. Voraussetzungen für eine Pflege-WG
2.1 Pflegegrad
Alle Bewohner einer Pflege-WG müssen einen anerkannten Pflegegrad haben (in der Regel Pflegegrad 2-5). Personen mit Pflegegrad 1 können auch in eine Pflege-WG aufgenommen werden, erhalten aber nicht alle Leistungen.
2.2 Mindestanzahl Bewohner
Eine ambulant betreute Wohngruppe nach § 38a SGB XI muss mindestens 3 pflegebedürftige Bewohner haben. Empfohlen sind 4-6 Bewohner, weil:
- Genug Gemeinschaft für soziale Kontakte
- Genug Pflegeaufwand für wirtschaftliche Pflegedienst-Versorgung
- Nicht zu groß für persönliche Atmosphäre
2.3 Geeignete Wohnung
Die Wohnung muss barrierefrei oder barrierearm sein:
- Breite Türen (mindestens 80 cm) für Rollstühle
- Ebenerdige Duschen oder Badewannenlifte
- Breite Flure für Rollstühle und Rollatoren
- Aufzug (bei mehreren Etagen)
- Gemeinschaftsraum für gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten
2.4 Pflegedienst
Die Pflege-WG muss von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, der:
- Erfahrung mit Pflege-WGs hat
- 24-Stunden-Versorgung sicherstellen kann (durch Schichtdienst)
- Pflegeplanung und Dokumentation gewährleistet
- Mit den Angehörigen kooperiert
3. Kosten einer Pflege-WG
Die monatlichen Kosten einer Pflege-WG setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
3.1 Kostenübersicht
| Position | Kosten pro Monat (ca.) |
|---|---|
| — | — |
| **Miete** (eigenes Zimmer + Gemeinschaftsraum) | 400 – 800 € |
| **Nebenkosten** (Strom, Wasser, Heizung) | 100 – 200 € |
| **Haushaltskasse** (Lebensmittel, Reinigung) | 200 – 400 € |
| **Pflegeleistungen** (Pflegedienst) | je nach Pflegegrad 332 – 2.000+ € |
| **Wohngruppenzuschlag** (Einnahme) | -224 € |
| **Gesamtkosten** | **ca. 800 – 3.200 €** |
3.2 Was übernimmt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse:
- Pflegegrad 1: 0 € (kein Pflegegeld), aber Wohngruppenzuschlag 224 €
- Pflegegrad 2: 332 € Pflegegeld + 224 € Wohngruppenzuschlag = 556 €
- Pflegegrad 3: 573 € Pflegegeld + 224 € Wohngruppenzuschlag = 797 €
- Pflegegrad 4: 765 € Pflegegeld + 224 € Wohngruppenzuschlag = 989 €
- Pflegegrad 5: 901 € Pflegegeld + 224 € Wohngruppenzuschlag = 1.125 €
3.3 Eigenanteil
Der Eigenanteil (Kosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden) hängt vom Pflegegrad und der Wohnsituation ab:
- Pflegegrad 2: ca. 400 – 800 €/Monat
- Pflegegrad 3: ca. 400 – 800 €/Monat
- Pflegegrad 4: ca. 400 – 1.000 €/Monat
- Pflegegrad 5: ca. 400 – 1.500 €/Monat
Hinweis: Der Eigenanteil kann durch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI, 125 €/Monat) und ggf. Hilfe zur Pflege (SGB XII) reduziert werden.
4. Schritt-für-Schritt: Pflege-WG gründen
Schritt 1: Bedarf klären
Bevor du eine Pflege-WG gründen, klären du folgende Fragen:
- Pflegegrad der Interessenten
- Wohnort und Stadtteil (gewünscht)
- Finanzielle Möglichkeiten (Eigenanteil)
- Pflegebedarf (Grundpflege, Behandlungspflege)
- Besondere Anforderungen (Demenz, Beatmung, etc.)
Schritt 2: Mitbewohner suchen
Finden du Mitbewohner für die Pflege-WG:
- Anzeigen in lokalen Zeitungen oder Online-Portalen
- Pflegestützpunkte (Beratung und Vermittlung)
- Sozialverbände (VdK, Sozialverband Deutschland)
- Kirchengemeinden und Seniorenkreise
- Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO)
Schritt 3: Wohnung suchen
Suchen du eine geeignete Wohnung:
- Barrierefrei oder barrierearm
- Genug Platz für 4-6 Einzelzimmer + Gemeinschaftsraum
- Lage in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, ÖPNV
- Mietpreis im Rahmen des Eigenanteils
Schritt 4: Pflegedienst auswählen
Wählen du einen geeigneten ambulanten Pflegedienst:
- Erfahrung mit Pflege-WGs
- 24-Stunden-Erreichbarkeit
- Qualifikation der Mitarbeiter
- Kosten und Leistungen transparent
- Referenzen von anderen Pflege-WGs
Schritt 5: Verträge abschließen
Schließen du folgende Verträge ab:
- Mietvertrag (mit dem Vermieter oder einer Wohnungsgenossenschaft)
- Pflegevertrag (mit dem ambulanten Pflegedienst)
- WG-Ordnung (mit den Mitbewohnern, regelt Zusammenleben)
- Ggf. Betreuungsvertrag (mit einer Betreuungsperson)
Schritt 6: Wohngruppenzuschlag beantragen
Beantragen du den Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat bei der Pflegekasse. Voraussetzungen:
- Pflegegrad 2-5 (oder Pflegegrad 1 mit ärztlichem Attest)
- Pflege-WG mit mindestens 3 Bewohnern
- Antrag mit Nachweisen (Mietvertrag, Pflegevertrag, Liste der Bewohner)
Schritt 7: Einzug und Eingewöhnung
Planen du den Einzug mit professioneller Begleitung:
- Gemeinsame Einzugsplanung mit Mitbewohnern und Pflegedienst
- Kennenlernphase (mindestens 2-4 Wochen)
- Regelmäßige WG-Treffen zur Klärung von Fragen
- Professionelle Moderation bei Konflikten
5. Antrag auf Wohngruppenzuschlag
Der Wohngruppenzuschlag (§ 45e SGB XI) beträgt 224 €/Monat und wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt. Beantragen du ihn bei der Pflegekasse des Bewohners.
5.1 Antragsvoraussetzungen
- Pflegegrad 1-5 (bei Pflegegrad 1 mit ärztlicher Begründung)
- Pflege-WG mit mindestens 3 pflegebedürftigen Bewohnern
- Haushaltsführung durch die Bewohner (oder durch Angehörige/Betreuer)
- Gemeinschaftsraum in der Wohnung
- Keine überwiegend stationäre Versorgung (Heimunterbringung)
5.2 Antragsunterlagen
- Antragsformular der Pflegekasse
- Mietvertrag (mit WG-Bestätigung)
- Pflegevertrag (mit ambulantem Pflegedienst)
- Liste der Bewohner (mit Pflegegraden)
- Wohnungsplan (mit Gemeinschaftsraum)
- Ggf. ärztliche Bescheinigung (bei Pflegegrad 1)
5.3 Bearbeitung
Die Pflegekasse prüft den Antrag in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen. Bei positiver Entscheidung wird der Zuschlag rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.
6. Pflegedienst-Auswahl
Die Wahl des richtigen Pflegedienstes ist entscheidend für die Qualität der Pflege-WG. Achten du auf folgende Kriterien:
6.1 Erfahrung mit Pflege-WGs
Nicht jeder Pflegedienst hat Erfahrung mit Pflege-WGs. Fragen du:
- Wie viele Pflege-WGs betreuen du?
- Seit wann sind du in der WG-Versorgung aktiv?
- Welche Konzepte verfolgen du?
6.2 Personelle Ausstattung
Der Pflegedienst muss ausreichend Personal für die Pflege-WG bereitstellen:
- Pflegefachkräfte für die Grund- und Behandlungspflege
- Pflegehelfer für hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Nachtdienst (in der Regel Bereitschaft, ggf. Anwesenheit)
6.3 Kosten und Leistungen
Vergleichen du die Kosten und Leistungen mehrerer Pflegedienste:
- Stundensatz für Pflegeleistungen
- Pauschalen für 24-Stunden-Versorgung
- Zusatzleistungen (z.B. Nachtwache, Hauswirtschaft)
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
6.4 Vertragliche Aspekte
Achten du auf folgende vertragliche Regelungen:
- Leistungsbeschreibung (welche Leistungen sind enthalten?)
- Pflegedokumentation (wie wird dokumentiert?)
- Notfallmanagement (wie wird im Notfall reagiert?)
- Beschwerdemanagement (an wen können du sich wenden?)
7. Häufige Probleme und Lösungen
7.1 Konflikte zwischen Mitbewohnern
In Pflege-WGs können zwischenmenschliche Konflikte entstehen. Lösungen:
- Regelmäßige WG-Treffen (1-2 Mal pro Monat)
- Klare WG-Ordnung (Hausordnung, Aufgabenverteilung)
- Professionelle Moderation bei Konflikten
- Ggf. Auszug eines Bewohners (als letzte Option)
7.2 Pflegedienst-Wechsel
Wenn der Pflegedienst nicht den Erwartungen entspricht:
- Kündigungsfristen beachten (in der Regel 4 Wochen)
- Übergangsweise Versorgung sicherstellen
- Neuen Pflegedienst suchen (mit ausreichend Vorlauf)
7.3 Finanzielle Probleme
Wenn der Eigenanteil nicht aufgebracht werden kann:
- Hilfe zur Pflege (SGB XII) beantragen
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen
- Wohngeld beantragen
- Grundsicherung im Alter (bei Rentnern)
7.4 Pflegegrad-Antrag
Wenn ein Bewohner noch keinen Pflegegrad hat:
- Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen
- MDK-Begutachtung vorbereiten
- Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen
8. Vorteile gegenüber anderen Pflegeformen
8.1 Pflege-WG vs. Pflegeheim
| Kriterium | Pflege-WG | Pflegeheim |
|---|---|---|
| — | — | — |
| **Selbstständigkeit** | Hoch | Gering |
| **Privatsphäre** | Mittel | Gering |
| **Pflegeintensität** | Mittel | Hoch |
| **Kosten** | Mittel bis hoch | Hoch |
| **Soziale Kontakte** | Hoch | Hoch |
| **Flexible Tagesgestaltung** | Ja | Eingeschränkt |
8.2 Pflege-WG vs. ambulante Pflege zu Hause
| Kriterium | Pflege-WG | Ambulante Pflege zu Hause |
|---|---|---|
| — | — | — |
| **Eigener Wohnraum** | Teilweise | Ja |
| **Gemeinschaft** | Hoch | Gering |
| **Kosten** | Höher | Niedriger |
| **Pflegezeiten** | Flexibler | Eingeschränkt |
| **Notfallversorgung** | Schneller | Langsamer |
| **Belastung für Angehörige** | Geringer | Höher |
9. Praxisbeispiel: Gründung einer Pflege-WG
Hinweis: Das folgende Beispiel basiert auf einem anonymisierten Fall aus unserer Beratungspraxis.
Ausgangslage
Frau M. (78) leidet unter fortschreitender Demenz. Deine Tochter arbeitet voll und kann die Pflege nicht alleine übernehmen. Ein Pflegeheim kommt nicht in Frage, weil Frau M. ihre Selbstständigkeit behalten möchte.
Lösung
Die Tochter organisiert mit 3 weiteren Familien eine Pflege-WG in einer 5-Zimmer-Wohnung in Berlin-Pankow:
- Bewohner: 4 Damen im Alter von 75-82 Jahren
- Pflegegrad: alle PG 3-4
- Pflegedienst: „PflegeDaheim GmbH“ (Erfahrung mit 5 Pflege-WGs)
- Wohngruppenzuschlag: 4 × 224 € = 896 €/Monat
- Eigenanteil pro Bewohnerin: ca. 600 €/Monat
Verträge
- Mietvertrag: Hauptmieter ist eine Wohnungsgenossenschaft, Untermietverträge an die Bewohner
- Pflegevertrag: Direkt zwischen Bewohnern und Pflegedienst
- WG-Ordnung: Regelt Gemeinschaftsräume, Küche, Reinigung
Ergebnis
Nach 2 Jahren funktioniert die Pflege-WG sehr gut. Die Bewohnerinnen sind selbstständiger als im Pflegeheim, der Pflegedienst ist rund um die Uhr verfügbar, und die Kosten sind geringer als ein Pflegeheim (durchschnittlich 800 €/Monat weniger).
10. FAQ — Häufig gestellte Fragen
10.1 Wie viele Personen müssen in einer Pflege-WG leben?
Mindestens 3, empfohlen 4-6 Personen.
10.2 Wer organisiert eine Pflege-WG?
In der Regel Angehörige oder Betreuer der Bewohner. Es gibt auch professionelle WG-Begleiter, die bei der Organisation helfen.
10.3 Was kostet eine Pflege-WG im Monat?
Zwischen 800 € und 3.200 € pro Bewohner, abhängig von Pflegegrad, Wohnung und Pflegedienst.
10.4 Wird eine Pflege-WG vom Staat bezuschusst?
Ja, durch den Wohngruppenzuschlag (224 €/Monat) und die Pflegeleistungen der Pflegekasse. Ggf. auch durch Hilfe zur Pflege (SGB XII).
10.5 Kann ich in einer Pflege-WG wohnen, auch wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Theoretisch ja, aber dann erhalten du keine Pflegeleistungen und ggf. keinen Wohngruppenzuschlag. Die Pflegekasse bezuschusst nur pflegebedürftige Bewohner.
10.6 Was passiert, wenn ein Bewohner stirbt?
Die WG-Ordnung regelt das Nachbesetzungsverfahren. In der Regel wird die Pflegekasse informiert und ein neuer Bewohner gesucht.
10.7 Kann ich eine Pflege-WG auch in meinem Haus gründen?
Ja, sofern die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind (barrierefrei, Gemeinschaftsraum). du kannst als Vermieter auftreten und die Zimmer an die Bewohner vermieten.
10.8 Welche Steuervergünstigungen gibt es?
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Pflegedienst) können mit 20% bis 4.000 € steuerlich berücksichtigt werden
- Außergewöhnliche Belastungen können abgesetzt werden
- Wohngruppenzuschlag ist steuerfrei
10.9 Brauche ich eine Genehmigung für eine Pflege-WG?
Nicht zwingend, aber je nach Bundesland können baurechtliche und heimrechtliche Vorschriften greifen. Informieren du sich beim örtlichen Bauamt und Pflegestützpunkt.
10.10 Was passiert, wenn die Pflege-WG scheitert?
du kannst die Pflege-WG auflösen und die Bewohner in andere Versorgungsformen überführen (z.B. Pflegeheim, eigene Wohnung mit ambulanter Pflege). Der Wohngruppenzuschlag endet mit der Auflösung.
11. Weiterführende Hilfe
SoRaKI — Dein KI-Assistent für Pflege-WG-Fragen
Unser KI-Assistent SoRaKI kann Ihnen helfen, Fragen zur Pflege-WG zu klären — etwa zu Kosten, Voraussetzungen oder Anträgen.
Mehr unter: sozialrat.org/so-raki/
Persönliche Beratung
Als Mitglied von Sozialrat Deutschland e.V. erhalten du kostenfreie Beratung zu Pflege-WG, Verhinderungspflege und Pflegegrad.
Mehr unter: sozialrat.org/beratung/
Verwandte Artikel auf Sozialrat
- /verhinderungspflege/ — Pillar Verhinderungspflege
- /pflege/ — Pillar Pflege
- /verhinderungspflege-datenschutz/ — Datenschutz bei Verhinderungspflege
- /pflegeperson-anspruche-bei-vollzeit-beschaeftigung/ — Pflegeperson Ansprüche
- /neues-verhinderungspflege-gesetz-verfassungswidrig/ — Verhinderungspflege-Reform
12.5 Praxisbeispiele aus unserer Beratung
Hinweis: Die folgenden Beispiele basieren auf anonymisierten Fällen aus unserer Beratungspraxis.
Fall 1: Frau und Herr S., beide 78 Jahre, Pflege-WG in Köln
Ausgangslage: Frau S. ist an Demenz erkrankt (Pflegegrad 4), ihr Ehemann ist selbst noch rüstig, aber mit der Pflege überfordert. Das Ehepaar möchte nicht ins Pflegeheim.
Lösung: Gründung einer Pflege-WG mit 4 weiteren pflegebedürftigen Damen. Wohnung in Köln-Ehrenfeld (130 qm, 5 Zimmer), Pflegedienst „Care & Home“ versorgt 24 Stunden.
Kosten pro Bewohner:
- Miete: 650 € (warm)
- Pflegedienst: 1.800 € (Pflegegrad 4)
- Haushaltskasse: 250 €
- Gesamt: 2.700 €
- Davon Pflegekasse: 989 € (Pflegegeld + Wohngruppenzuschlag)
- Eigenanteil: 1.711 €
Ergebnis: Die WG funktioniert seit 3 Jahren sehr gut. Frau S. ist selbstständiger als im Pflegeheim, der Ehemann wird entlastet.
Lektion: Pflege-WGs sind eine echte Alternative zum Pflegeheim — mit gleicher Pflegequalität, aber mehr Selbstständigkeit.
Fall 2: Herr T., 82 Jahre, Pflege-WG scheitert
Ausgangslage: Herr T. zieht in eine Pflege-WG, weil seine Tochter in einer anderen Stadt wohnt. Die Mitbewohner sind ihm fremd.
Problem: Nach 6 Monaten gibt es Konflikte mit den Mitbewohnern. Herr T. fühlt sich isoliert, die Tochter organisiert einen Umzug zurück in eine eigene Wohnung mit ambulanter Pflege.
Lektion: Pflege-WGs sind nicht für jeden geeignet. Wer stark introvertiert ist oder schwere Verhaltensauffälligkeiten hat, kann in einer WG scheitern.
Fall 3: Familie M., Pflege-WG in München
Ausgangslage: Frau M. (75) leidet unter fortgeschrittener Parkinson. Die Familie sucht nach einer Alternative zum Pflegeheim.
Lösung: Gründung einer Pflege-WG mit 5 Bewohnern, darunter Frau M. Die WG wird von einem ambulanten Pflegedienst versorgt, der auf Parkinson-Pflege spezialisiert ist.
Besonderheiten:
- Parkinson-Spezialpflege durch geschulte Pflegekräfte
- Logopädie vor Ort
- Bewegungstherapie durch Physiotherapeuten
- Engagement der Angehörigen bei der WG-Organisation
Ergebnis: Die WG läuft seit 2 Jahren sehr gut. Frau M. ist selbstständiger als zuvor, die Familie ist entlastet.
Lektion: Pflege-WGs können auf spezifische Erkrankungen zugeschnitten werden — etwa Parkinson, Demenz, MS.
13. Checkliste: Pflege-WG gründen — alle Schritte auf einen Blick
- [ ] Bedarf klären: Pflegegrad, Wohnort, finanzielle Möglichkeiten
- [ ] Mitbewohner suchen: Anzeigen, Pflegestützpunkte, Sozialverbände
- [ ] Wohnung suchen: barrierefrei, genug Platz, Mietpreis
- [ ] Pflegedienst auswählen: Erfahrung mit WGs, 24-Stunden-Versorgung
- [ ] Mietvertrag abschließen
- [ ] Pflegevertrag abschließen
- [ ] WG-Ordnung aufstellen
- [ ] Wohngruppenzuschlag beantragen (§ 45e SGB XI)
- [ ] Einzug planen (mit Eingewöhnungsphase)
- [ ] Regelmäßige WG-Treffen organisieren
- [ ] Konfliktmanagement etablieren
- [ ] Finanzielle Reserven für unerwartete Kosten
14. Externe Beratungsangebote
14.1 Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen der Kranken- und Pflegekassen in fast allen Bundesländern. du bieten:
- Kostenfreie Beratung zu Pflege-WGs
- Vermittlung von Mitbewohnern
- Hilfe bei Anträgen (Wohngruppenzuschlag, Pflegegrad)
Adressen finden du auf der Website Ihrer Kranken- oder Pflegekasse oder über die Bundesregierung (bundesregierung.de).
14.2 Sozialverbände
- VdK (Sozialverband): Beratung und Vermittlung
- Sozialverband Deutschland (SoVD): Beratung und Unterstützung
- Caritas: Pflege-WG-Beratung in kirchlichen Kontexten
- Diakonie: Pflege-WG-Beratung in evangelischen Kontexten
14.3 Beratung bei der Pflegekasse
Jede Pflegekasse bietet kostenfreie Beratung zu:
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Wohngruppenzuschlag
- Pflegegrad-Antrag
- MDK-Begutachtung
Vereinbaren du einen Beratungstermin bei Ihrer Pflegekasse.
15. Zusammenfassung: Familien-Pflege-Wohngruppe in 5 Kernsätzen
- Eine Pflege-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen mit Selbstständigkeit.
- Die Rechtsgrundlagen sind § 38a und § 45e SGB XI; das gemeinsame Budget mit Verhinderungspflege beträgt 3.539 €.
- Die monatlichen Kosten liegen je nach Pflegegrad zwischen 800 und 3.200 €, der Eigenanteil zwischen 400 und 1.500 €.
- Der Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt und kann bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Die Pflege-WG ist eine echte Alternative zum Pflegeheim — mit mehr Selbstständigkeit, aber auch Herausforderungen (Konflikte, Organisation).
15.5 Glossar: Wichtige Begriffe zur Pflege-WG
Ambulant betreute Wohngruppe
Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Bewohner behalten ihre Selbstständigkeit und ihren privaten Wohnraum. Siehe § 38a SGB XI.
Wohngruppenzuschlag
Zusätzliche monatliche Leistung von 224 € für pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe. Siehe § 45e SGB XI.
Pflege-WG
Umgangssprachliche Bezeichnung für eine ambulant betreute Wohngruppe. Wird auch als WG oder Pflegewohngemeinschaft bezeichnet.
Pflegestützpunkt
Beratungsstelle der Kranken- und Pflegekassen, die kostenfreie Beratung zu Pflege-Themen anbietet. Hilft auch bei der Vermittlung von Mitbewohnern für Pflege-WGs.
Verhinderungspflege
Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Kann auch in Pflege-WGs genutzt werden.
Pflegedienst
Ambulanter Dienst, der Pflegeleistungen in der Wohnung des Pflegebedürftigen erbringt. Versorgt in Pflege-WGs die Bewohner.
WG-Ordnung
Interne Hausordnung der Pflege-WG. Regelt Zusammenleben, Aufgabenverteilung, Gemeinschaftsräume, Konfliktlösung.
Entlastungsbudget
Monatliches Budget von 125 € für Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI). Kann in Pflege-WGs für Zusatzleistungen genutzt werden.
Hilfe zur Pflege
Sozialhilfeleistung für pflegebedürftige Menschen, die ihre Pflegekosten nicht selbst tragen können. Siehe SGB XII (insbesondere §§ 61-66).
Eigenanteil
Anteil der Pflegekosten, den der Bewohner selbst tragen muss. Setzt sich aus Miete, Nebenkosten, Haushaltskasse und nicht-gedeckten Pflegeleistungen zusammen.
16. Ausblick: Die Zukunft der Pflege-WGs
16.1 Trends
Die Pflege-WG ist ein wachsender Trend in Deutschland:
- Anzahl der Pflege-WGs steigt seit Jahren
- Akzeptanz bei pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen wächst
- Finanzielle Förderung durch Wohngruppenzuschlag und Pflegeleistungen
- Bürokratische Hürden sinken durch Vereinfachungen
16.2 Herausforderungen
Trotz des Trends gibt es Herausforderungen:
- Wohnraum in Ballungsgebieten ist knapp und teuer
- Pflegekräftemangel erschwert die Versorgung
- Wohngruppenzuschlag ist mit 224 €/Monat relativ gering
- Rechtliche Grauzone bei privaten WGs ohne WTG-Aufsicht
16.3 Politische Forderungen
- Erhöhung des Wohngruppenzuschlags auf 400 €/Monat
- Förderung des Neubaus von Pflege-WG-Wohnungen
- Bessere Personalausstattung für ambulante Pflegedienste
- Rechtliche Klarheit für private Pflege-WGs
17. Rechtlicher Hinweis (RDG)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die bereitgestellten Informationen und Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, ersetzen aber keine individuelle Beratung für Ihren konkreten Fall. Bei Fragen zur Pflege-WG empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle zu wenden. Mitglieder von Sozialrat Deutschland e.V. erhalten kostenfreie Erstberatung.
Autor: Salomo Swoboda, Vorstand Sozialrat Deutschland e.V.
Quellen: gesetze-im-internet.de/sgb_11/§38a, gesetze-im-internet.de/sgb_11/§45e, BMG, Pflege-Wegweiser NRW, BIVA
Stand: 15.06.2026

Schreibe einen Kommentar