Long COVID-Selbsthilfe 2026
Stand: 20.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Lesezeit ca. 9 Minuten · 1.945 Wörter
Long COVID-Selbsthilfe 2026: Gruppe finden + Austausch + NACHS + Online. Du lebst mit Post-COVID-Symptomen, einer ME/CFS-Diagnose oder mit einer*m Angehörigen, die*der seit Wochen oder Monaten nicht mehr richtig „funktioniert“. Du fragst dich: Wo finde ich andere Betroffene, die das wirklich verstehen? Wie komme ich an eine Gruppe vor Ort — und was, wenn ich kaum noch das Haus verlasse? Hier bekommst du den Überblick: von der Nationalen Kontaktstelle NAKOS über regionale Selbsthilfegruppen bis zu moderierten Online-Foren, von der Förderung nach § 20h SGB V bis zu dem, was Selbsthilfe realistisch leisten kann — und was nicht.
(Antwort-Box für Featured Snippet, 58 Wörter) Long COVID-Selbsthilfe ist der organisierte Austausch von Betroffenen untereinander — in regionalen Gruppen, in bundesweiten Verbünden wie der NAKOS-Vermittlung oder in moderierten Online-Communities. Die gesetzliche Grundlage für die Förderung solcher Gruppen ist § 20h SGB V. Heilung kann Selbsthilfe nicht versprechen — aber Verständnis, Information und die Erfahrung, mit der Erkrankung nicht allein zu sein.
Was ist Long COVID-Selbsthilfe — und was kann sie leisten?
Long COVID-Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die an Post-COVID, ME/CFS oder einer verwandten postinfektiösen Erkrankung leiden. Diese Gruppen treffen sich regelmäßig — vor Ort in einem Gruppenraum, online per Videokonferenz oder in einem schriftlichen Forum. Die gemeinsame Erfahrung verbindet; das Wissen der Gruppe ergänzt das, was die Ärzt*innen im 20-Minuten-Termin oft nicht leisten können: Alltags-Tipps, aktuelle Forschung, Hinweise auf spezialisierte Ambulanzen, Versorgungsämter und Reha-Kliniken, und vor allem das Wissen, dass dein eigener Zustand kein Einzelfall und kein „psychosomatisch eingebildetes Zipperlein“ ist.
Was Selbsthilfe realistisch leisten kann — und was nicht: Selbsthilfe ist keine Therapie. Sie ersetzt weder die fachärztliche Diagnostik noch eine Reha-Maßnahme, einen Pflegegradantrag oder eine Schwerbehinderten-Feststellung. Was sie leisten kann, ist Erfahrungswissen bündeln, Informationslücken schließen, dich auf deinem Weg durch das Versorgungssystem begleiten und dir das Gefühl geben, mit deiner Erkrankung nicht allein zu sein. Wenn du gerade eine schwere Phase durchmachst (Crash, PEM, schwere Fatigue), dann ist ein virtueller Austausch oft der einzige Weg, überhaupt Anschluss zu halten — weil schon der Weg zur Tür zur Gruppe für viele Betroffene zu viel ist.
Die gesetzliche Grundlage für die Förderung dieser Gruppen ist § 20h SGB V. Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis nach Satz 2 aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben, sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der Festlegungen des Absatzes 4. (§ 20h Absatz 1 Satz 1 SGB V, Stand 20.06.2026.) Für Long-COVID-Betroffene heißt das: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung der Gruppen — nicht direkt auf dich als Einzelperson, aber auf die Struktur, in der du dich wiederfindest.
NAKOS: Die bundesweite Anlaufstelle für Selbsthilfegruppen
Die NAKOS — Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen — ist die zentrale bundesweite Vermittlungsstelle mit Sitz in Berlin. Sie wird vom Bundesministerium für Gesundheit institutionell gefördert und ist die erste Adresse, wenn du eine Long-COVID-Selbsthilfegruppe in deiner Region suchen oder eine eigene Gruppe gründen willst.
Die NAKOS pflegt drei zentrale Adressdatenbanken:
- BLAUE ADRESSEN — Bundesweite Selbsthilfeorganisationen und -verbände (z. B. Fatigatio e. V. für ME/CFS)
- GRÜNE ADRESSEN — Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen auf Landes- und regionaler Ebene (diese vermitteln dich vor Ort)
- ROTE ADRESSEN — Seltene Erkrankungen und Selbsthilfegruppen, die keiner großen Organisation angehören
Praktischer Ablauf: Du rufst bei der NAKOS an, schreibst eine E-Mail oder nutzt die Online-Datenbank auf nakos.de. Wenn deine Anfrage „Long-COVID-Selbsthilfegruppe in der Region XY“ lautet, sucht die NAKOS-Mitarbeiterin gezielt nach einer passenden Gruppe in der GRÜNEN ADRESSEN-Datenbank — entweder eine eigene Long-COVID-Gruppe oder eine themen-übergreifende chronische Erkrankungs-Gruppe, in der Post-COVID-Betroffene mit aufgenommen werden. Wenn du selbst eine Gruppe gründen willst, bekommst du Material, Beratung und Hinweise auf Fördermöglichkeiten nach § 20h SGB V.
Die NAKOS ist keine Long-COVID-Spezialberatung im medizinischen Sinn. Sie vermittelt Strukturen und Kontakte, aber sie ersetzt weder den Hausarztbesuch (siehe Long COVID + Hausarzt 2026) noch die fachärztliche Abklärung. Was die NAKOS leistet, ist Wege aufzeigen — den Rest musst du selbst gehen, idealerweise mit Hausarzt und ggf. Sozialverband.
Regionale Long-COVID-Selbsthilfegruppen vor Ort finden
Eine regionale Long-COVID-Selbsthilfegruppe ist oft der erste Schritt — sie ist nah, persönlich, und du brauchst kein Smartphone-Video, um teilzunehmen (auch wenn die meisten Gruppen inzwischen hybride Formate anbieten). Die wichtigsten Wege zur Gruppe vor Ort:
- NAKOS-Vermittlung (siehe oben) — der schnellste Weg, weil die NAKOS deutschlandweit den Überblick hat.
- Selbsthilfekontaktstelle deiner Stadt oder deines Landkreises — findest du ebenfalls über die GRÜNEN ADRESSEN der NAKOS. Diese Kontaktstellen sind die lokalen Knotenpunkte und kennen oft jede Long-COVID-Gruppe im Umkreis von 50 km.
- Fatigatio e. V. (Bundesverband ME/CFS) — wenn deine Diagnose eher in Richtung ME/CFS geht, ist Fatigatio die erste Adresse. Der Verband hat Regionalgruppen in vielen Bundesländern.
- Krankenkasse — viele Kassen (AOK, Barmer, DAK, TK) unterhalten eigene Selbsthilfe-Datenbanken und können dir Gruppen in deiner Region nennen. Ruf einfach bei der Servicehotline an.
- Hausarztpraxis — ja, auch das. Viele Hausarztpraxen haben Pinnwände mit Selbsthilfegruppen oder liegen Flyer aus. Dein Hausarzt kennt die lokalen Strukturen (siehe Long COVID + Hausarzt 2026).
Wenn du eine Gruppe gefunden hast, dann ist der erste Kontakt oft zurückhaltend: Du meldest dich, bekommst die nächsten Termine, und beim ersten Treffen sind viele Teilnehmer*innen noch vorsichtig. Das ist normal. Die meisten Long-COVID-Gruppen sind keine Therapiegruppen, sondern klassische Selbsthilfegruppen: Erfahrungsaustausch, gegenseitige Information, manchmal ein kurzer Vortrag von externen Expert*innen.
Was kostet eine Selbsthilfegruppe?
Die meisten Long-COVID-Selbsthilfegruppen sind kostenfrei. Gelegentlich wird ein freiwilliger Beitrag von 2–5 € pro Treffen eingesammelt, um Raummiete oder Kaffee zu finanzieren. Wenn eine Gruppe von dir regelmäßige Mitgliedsbeiträge verlangt, die nicht über § 20h SGB V gefördert werden, dann ist Vorsicht geboten — das ist kein typisches Selbsthilfegruppen-Modell, sondern eher ein Vereinsmodell, das anders funktioniert.
Wann ist eine Selbsthilfegruppe nicht der richtige Ort?
Erfahrungsgruppen ersetzen keine ärztliche Diagnostik. Wenn du eine schwere Symptomatik hast (massive Atemnot, Brustschmerzen, neue neurologische Ausfälle, schwere Depression), dann ist der erste Weg die*der Hausärzt*in oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117), nicht die Selbsthilfegruppe. Eine Selbsthilfegruppe kann dich aber nach der medizinischen Abklärung sehr gut beim Alltags-Management unterstützen.
Online-Selbsthilfe: Wenn das Haus nicht verlassen werden kann
Viele Long-COVID-Betroffene — und erst recht ME/CFS-Betroffene — können physisch keine Gruppe vor Ort besuchen. Post-Exertionelle Malaise (PEM) macht jeden „Zwei-Stationen-Besuch“ zu einer Risikoabwägung. Hier kommen Online-Formate ins Spiel:
- NAKOS-Online-Datenbank — auch online auffindbare Gruppen, häufig mit Hybrid-Treffen
- Videokonferenz-Gruppen (Zoom, MS Teams, BigBlueButton) — viele regionale Gruppen bieten inzwischen hybride Treffen an, manche sind reine Online-Gruppen. Einmal wöchentlich oder vierzehntägig, 60–90 Minuten.
- Schriftliche Foren und Austausch-Communities — asynchron, ohne Zeitdruck, oft über Discord, Slack oder spezialisierte Plattformen. Niedrigschwellig, gut für sehr stark Betroffene.
- Messenger-Gruppen (Signal, Telegram, Threema) — kleine, oft selbstorganisierte Gruppen, die schnell Antworten auf konkrete Alltagsfragen geben (Versorgungsamt, Reha-Antrag, Krankengeld).
Bei der Wahl eines Online-Formats solltest du auf Datenschutz und Moderation achten. Geschlossene Gruppen mit klaren Moderationsregeln sind seriöser als offene Foren, in denen Datenkraken mitlesen. § 20h SGB V fördert ausdrücklich auch digitale Anwendungen, die den Anforderungen an den Datenschutz entsprechen und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten (Absatz 2, Stand 20.06.2026) — das ist eine wichtige Orientierungsmarke für die Bewertung von Online-Angeboten.
Wenn du selbst eine Online-Gruppe gründen willst, dann ist die NAKOS auch hier der erste Ansprechpartner. Die NAKOS berät kostenfrei zu Vereinsstruktur, Förderanträgen bei Krankenkassen nach § 20h SGB V und zur Frage, welche Form (rechtsfähiger Verein vs. informelle Gruppe) die richtige ist.
§ 20h SGB V: Wie die Förderung konkret funktioniert
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Selbsthilfegruppen mit Pauschal- und Projektmitteln zu fördern. Die relevantesten Regelungen für Long-COVID-Betroffene:
- Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt Grundsätze zu den Inhalten der Förderung der Selbsthilfe und zur Verteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Förderebenen und Förderbereiche. Die Förderung kann als Pauschal- und Projektförderung erfolgen. (§ 20h Absatz 3 SGB V, Stand 20.06.2026.)
- Die Ausgaben der Krankenkassen für Selbsthilfeförderung sollen je Versicherten 1,05 Euro pro Jahr umfassen, dynamisiert nach der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV. (§ 20h Absatz 4 Satz 1 SGB V.)
- Mindestens 70 Prozent dieser Mittel sind für die kassenartübergreifende Pauschalförderung aufzubringen — das ist das Geld, das direkt an die Gruppen fließt.
- Die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt auf den jeweiligen Förderebenen (Bund, Land, Region) gemeinsam und nach Beratung mit den Vertretungen der Selbsthilfe.
Was heißt das praktisch? Wenn du Mitglied einer Selbsthilfegruppe bist und der Gruppen-Vorstand einen Förderantrag stellt, dann kann die Gruppe aus diesen Mitteln Raummiete, Flyer, Referent*innen-Honorare oder Moderations-Tools finanzieren. Der Fördertopf wird nicht direkt an dich als Einzelperson ausgezahlt — das ist wichtig zu wissen, weil manche Erwartung „die Krankenkasse zahlt mir meine Therapie“ daran scheitert, dass Selbsthilfe strukturell und nicht individuell fördert.
Eine wichtige Sonderregel: Selbsthilfekontaktstellen müssen für eine Förderung themen-, bereichs- und indikationsgruppenübergreifend tätig sein (§ 20h Absatz 1 Satz 3 SGB V). In der Praxis sind reine Long-COVID-Kontaktstellen daher eher selten und meist Teil einer breiter aufgestellten Kontaktstelle, die Long COVID als Thema mit abdeckt. Die NAKOS selbst ist indikationsübergreifend aufgestellt und kann daher auch Long-COVID-spezifische Anfragen vermitteln.
NACHS und weitere bundesweite Anlaufstellen
Neben der NAKOS gibt es mehrere bundesweit aktive Verbünde und Plattformen, die für Long-COVID-Betroffene relevant sind:
- Fatigatio e. V. — Bundesverband ME/CFS: Wenn deine Diagnose ME/CFS lautet (ICD-10 G93.3) oder du den Verdacht hast, ist Fatigatio die zentrale deutsche Anlaufstelle. Regionalgruppen in vielen Bundesländern, politische Interessenvertretung, Informationsmaterial.
- Long COVID Deutschland: Eine politisch aktive Plattform, die vor allem die Aufklärung über die Erkrankung, die Versorgungslage und die Anerkennung als Berufskrankheit vorantreibt. Mehr Bündnis-Aktivität als klassische Selbsthilfegruppe, aber wichtig für Vernetzung.
- BMG-Informationsangebot: Das Bundesministerium für Gesundheit hat mehrere Initiativen zu Long COVID gestartet, darunter das Long-COVID-Portal mit Informationen und Verweisen.
- Charité Fatigue Centrum (CFC): An der Charité Berlin gibt es eine der wenigen spezialisierten Anlaufstellen für Post-COVID und ME/CFS — keine Selbsthilfegruppe, aber relevant für die diagnostische und therapeutische Versorgung.
Achtung vor Doppelarbeit: Wenn du dich in einer regionalen Gruppe und parallel in mehreren Online-Communities engagierst, dann kann das sehr viel Energie fressen — gerade wenn du ohnehin schon unter Fatigue leidest. Wähle ein bis zwei Anlaufstellen und bleib dabei. Qualität schlägt Quantität, gerade bei Long COVID.
Selbsthilfe und Sozialrecht: Was Selbsthilfe nicht leisten kann
Eine wichtige Grenze: Selbsthilfegruppen sind keine Sozialrechtsberatung. Sie können dir zwar Tipps geben, welche Anträge sinnvoll sind und welche Stellen helfen — aber sie können keine individuelle Rechtsberatung leisten, und das dürfen sie auch nicht (Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG). Wenn du eine konkrete sozialrechtliche Frage hast (zum Beispiel zur Long COVID-Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI, zur Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX oder zum Krankengeld-Bezug), dann sind die richtigen Stellen:
- Sozialverband VdK Deutschland e. V. — Mitgliederberatung, Widerspruchsverfahren, Sozialgerichts-Klage
- Sozialverband Deutschland (SoVD) — ähnliche Struktur, alternativer Anlaufpunkt
- Rechtsanwält*innen für Sozialrecht — bei konkreten Verfahren oder komplexen Fällen
- Beratungsstellen für Sozialleistungen — kommunal oder bei Wohlfahrtsverbänden
Die Selbsthilfegruppe kann der Ort sein, wo du erfährst, welche Wege es gibt — aber die eigentliche Sozialrechtsberatung läuft über die genannten Stellen. Verwechsl das nicht, sonst läufst du Gefahr, falsche Erwartungen an die Gruppe zu haben.
Schritt für Schritt: So gehst du vor
Wenn du jetzt aktiv werden willst, dann ist die Reihenfolge wichtig, damit du nicht in falsche Bahnen gerätst:
- Medizinische Abklärung: Lass deine Diagnose ärztlich feststellen oder bestätigen — Hausarzt, ggf. Post-COVID-Ambulanz, ggf. Facharzt (Neurologie, Kardiologie, Pneumologie). Ohne Diagnose ist der Weg zu Sozialleistungen und Schwerbehinderung mühsam.
- NAKOS kontaktieren: Ruf an, schreib eine E-Mail oder nutze die Online-Datenbank. Schildere deine Situation und frag nach einer Selbsthilfegruppe in deiner Region oder nach Online-Gruppen.
- Erstgespräch in der Gruppe: Nimm ein erstes Treffen als „Schnuppern“ wahr. Du musst dich nicht gleich festlegen. Beobachte, ob die Gruppe zu dir passt.
- Bei Bedarf ergänzen: Wenn du zusätzlich zur Selbsthilfe Sozialrechtsberatung brauchst, kontaktiere parallel VdK, SoVD oder eine Beratungsstelle.
- Pacing wahren: Wenn du an ME/CFS oder schwerer Fatigue leidest, achte auf dein Energiemanagement (siehe ME/CFS-Pacing 2026). Eine zusätzliche wöchentliche Selbsthilfegruppe kann eine Überlastung sein — dann lieber ein schriftliches Forum in Anspruch nehmen.
FAQ — Häufige Fragen zu Long COVID-Selbsthilfe
Wie finde ich eine Long COVID-Selbsthilfegruppe in meiner Nähe?
Der schnellste Weg führt über die NAKOS (www.nakos.de). Die Nationale Kontaktstelle pflegt eine bundesweite Datenbank mit Selbsthilfekontaktstellen und Gruppen. Du kannst telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Datenbank nachfragen. Ergänzend helfen Krankenkassen-Servicehotlines und dein Hausarzt. Wenn du keine wohnortnahe Gruppe findest, gibt es Online-Gruppen und Hybrid-Angebote, die du ohne Anfahrt besuchen kannst.
Was kostet die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe?
Die meisten Long-COVID-Selbsthilfegruppen sind kostenfrei. Die Gruppen werden nach § 20h SGB V von den Krankenkassen gefördert. Gelegentlich wird ein kleiner Unkostenbeitrag (2–5 €) für Raum und Getränke eingesammelt. Wenn eine Gruppe dauerhafte Mitgliedsbeiträge oder hohe Kursgebühren verlangt, ist das kein typisches Selbsthilfe-Modell — dann lieber nochmal bei der NAKOS oder einer Beratungsstelle nachfragen.
Kann eine Selbsthilfegruppe Heilung bringen?
Nein. Selbsthilfegruppen können keine Heilung leisten — das gilt für Long COVID und ME/CFS gleichermaßen. Was sie leisten können: Erfahrungsaustausch, Informationen, Hinweise auf Versorgungsstrukturen, gegenseitige Ermutigung und das Gefühl, mit der Erkrankung nicht allein zu sein. Heilung oder Linderung kann nur die medizinische Versorgung anstreben. Wer eine Selbsthilfegruppe mit Heilungsversprechen bewirbt, ist mit Vorsicht zu genießen.
Brauche ich eine ärztliche Diagnose, um in eine Selbsthilfegruppe zu gehen?
Formal nicht. Die meisten Selbsthilfegruppen setzen voraus, dass du dich als betroffen oder angehörig verstehst, und lassen dich in der Regel ohne ärztliche Bescheinigung teilnehmen. Eine ärztliche Diagnose ist aber für andere Wege unerlässlich: für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente, für die Feststellung einer Schwerbehinderung, für Krankengeld-Bezug oder Reha-Leistungen. Die Selbsthilfe kann dir Tipps geben, welche Diagnostik sinnvoll ist — die Diagnose selbst muss ärztlich erfolgen.
Ich kann das Haus nicht verlassen. Gibt es trotzdem eine Selbsthilfe-Möglichkeit?
Ja. Viele regionale Gruppen bieten inzwischen Hybrid-Formate (vor Ort + Videokonferenz) an, und es gibt reine Online-Gruppen. Wenn auch das für deine Belastbarkeit zu viel ist, dann sind asynchrone schriftliche Formate (Foren, Messenger-Gruppen) eine Alternative. Wichtig ist, dass du eine Form findest, die zu deiner aktuellen Belastbarkeit passt — und nicht zu Überlastung führt (PEM-Risiko bei ME/CFS).
Wer fördert die Selbsthilfegruppen finanziell?
Die Krankenkassen sind die Hauptförderer auf Basis von § 20h SGB V. Pro Versicherten sollen die Kassen 1,05 Euro pro Jahr aufwenden, dynamisiert nach der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV. Die Mittel fließen als Pauschalförderung direkt an die Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie an Selbsthilfekontaktstellen. Daneben gibt es in einigen Bundesländern ergänzende Landesförderungen und projektbezogene Zuschüsse.
Soll ich selbst eine Long COVID-Selbsthilfegruppe gründen?
Wenn du genug Energie hast, eine Gruppe zu koordinieren, und du eine*n Mitstreiter*in findest, die mitmacht, ist das eine sinnvolle Möglichkeit. Die NAKOS berät kostenfrei zur Gründung, zu Förderanträgen nach § 20h SGB V und zur Frage, ob ein eingetragener Verein oder eine informelle Gruppe die richtige Rechtsform ist. Achte auf eine Vertretungsstruktur (Vorstand, Stellvertretung), damit die Gruppe nicht zusammenbricht, wenn du selbst ausfällst.
Nächste Schritte — was du jetzt tun kannst
Wenn du nach diesem Überblick konkret werden willst, dann sind die nächsten sinnvollen Schritte:
- NAKOS-Datenbank durchsuchen: Auf nakos.de nach Selbsthilfegruppen in deiner Region oder nach Online-Angeboten suchen.
- Fatigatio e. V. kontaktieren: Falls deine Diagnose in Richtung ME/CFS geht, direkt beim Bundesverband nachfragen.
- Hausarzt ansprechen: Dein Hausarzt kennt die lokalen Versorgungsstrukturen (siehe Long COVID + Hausarzt 2026).
- Bei Bedarf Sozialverband: Für Fragen zu Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung, Krankengeld oder Pflegegrad den VdK oder SoVD ansprechen.
Long COVID-Selbsthilfe ist kein Allheilmittel — aber für viele Betroffene ist sie der erste Schritt aus der Isolation zurück in ein Leben mit Struktur, Information und Gemeinschaft. Wenn du heute anfängst, ist das ein guter Tag dafür.
Hinweis zur Rechtsberatung
Dieser Beitrag ist Information, keine Rechtsberatung. Die Selbsthilfegruppen können keine individuelle sozialrechtliche Beratung leisten — dafür sind VdK, SoVD, Beratungsstellen für Sozialleistungen oder spezialisierte Rechtsanwält*innen für Sozialrecht zuständig. Wenn du konkrete Bescheide, Fristen oder Anträge klären musst, wende dich an eine dieser Stellen oder direkt an die zuständige Behörde. Angaben wie Paragraphen und Förderbeträge beruhen auf dem Stand vom 20.06.2026 — eine spätere Änderung der Rechtslage ist möglich.
Quellen
- § 20h SGB V — Förderung der Selbsthilfe: gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20h.html
- NAKOS — Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen: nakos.de
- Fatigatio e. V. — Bundesverband ME/CFS: fatigatio.de
- ICD-10-GM 2026 (Post-COVID U09.9!, ME/CFS G93.3): dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/
- BMG-Initiative Long COVID: bundesgesundheitsministerium.de
- Charité Fatigue Centrum (CFC) — spezialisierte Versorgung für Post-COVID und ME/CFS: cfc.charite.de
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:
- § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
- § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
- § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.
Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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