Long COVID + Hausarzt 2026: Versorgung + Facharzt-Überweisung

Wenn dein Alltag nach einer Corona-Infektion nicht mehr in die gewohnten Bahnen zurückfindet, ist dein Hausarzt die erste Adresse. Er entscheidet mit dir, welche Diagnostik sinnvoll ist, koordiniert die Facharzt-Wege und steht dir bei der Krankenkasse zur Seite. In diesem Beitrag zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie die hausärztliche Versorgung bei Long COVID 2026 in Deutschland aufgebaut ist, welche Rechte du aus § 27 SGB V und § 73 SGB V hast und wann eine Post-COVID-Ambulanz der bessere Weg ist.

Long COVID + Hausarzt 2026: Versorgung + Facharzt-Überweisung

Warum dein Hausarzt bei Long COVID die Schlüsselrolle hat

Long COVID ist keine einzelne Diagnose, sondern ein Beschwerdekomplex mit über 200 dokumentierten Symptomen. Dein Hausarzt kennt deine Krankengeschichte, deine Vorerkrankungen und dein familiäres Umfeld – genau das brauchst du bei einer Erkrankung, die so unterschiedlich verläuft wie kaum eine andere.

Nach § 73 Abs. 1 SGB V gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung ist dabei dein Lotsen- und Steürungsmodul: Hier laufen Befunde zusammen, hier wird die Therapie angepasst, hier werden Überweisungen ausgestellt.

Konkret heißt das für dich: Du musst nicht selbst entscheiden, ob du gleich zu einem Kardiologen, Neurologen oder in eine Post-COVID-Ambulanz gehst. Dein Hausarzt filtert, priorisiert und überweist gezielt – das spart dir Monate an Wartezeit und Doppeluntersuchungen.

Dein Anspruch auf Krankenbehandlung nach § 27 SGB V

Die zentrale Norm für deine Versorgung ist § 27 SGB V. Das Gesetz formuliert den Anspruch unmissverständlich:

„(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“

— § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V, gesetze-im-internet.de

Long COVID ist eine Krankheit im Sinne des § 27 SGB V. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und das Bundesministerium für Gesundheit haben das wiederholt bestätigt. Die Krankenkasse darf die Kostenübernahme für notwendige Diagnostik und Therapie nicht allein mit dem Verweis auf fehlende „eindeutige“ Diagnose-Kriterien ablehnen.

Was heißt das praktisch?

  • Diagnostik: Blutwerte, EKG, Lungenfunktion, kognitive Tests – alles, was zur Eingrenzung deiner Beschwerden medizinisch notwendig ist, zahlt die Kasse.
  • Therapie: symptomatische Behandlungen, Physio-, Ergo-, Psychotherapie, Reha-Anträge – die Kasse übernimmt das, was medizinisch erforderlich ist.
  • Arbeitsunfähigkeit: dein Hausarzt kann dich nach § 44 SGB V bis zu 78 Wochen krankschreiben.

Die 5 Aufgaben deines Hausarztes bei Long COVID

Aus § 73 SGB V und der allgemeinen hausärztlichen Versorgung ergeben sich fünf konkrete Aufgaben, die dein Hausarzt übernehmen sollte:

1. Anamnese und ICD-10-Codierung

Long COVID wird in der ICD-10-GM mit dem Code U09.9! (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) verschlüsselt. Wichtig: U09.9! ist ein Sekundärcode und muss zusammen mit dem Primärcode der ursprünglichen COVID-19-Erkrankung (U07.1!) angegeben werden. Dein Hausarzt sollte beide Codes in deiner Patientenakte dokumentieren. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Krankenkasse und Rentenversicherung deinen Fall korrekt einordnen.

2. Basisdiagnostik und Ausschluss anderer Ursachen

Bevor die Diagnose Long COVID greift, müssen andere Ursachen ausgeschlossen werden: Schilddrüsenprobleme, Eisenmangel, Herzmuskelentzündung, Autoimmunerkrankungen. Dein Hausarzt macht dafür die Basis-Labore, das EKG, gegebenenfalls eine Lungenfunktionsprüfung.

3. Überweisung zum Facharzt oder in eine Spezialambulanz

Reicht die hausärztliche Diagnostik nicht aus, überweist dich dein Hausarzt gezielt: zum Kardiologen bei Herzrasen und Brustschmerz, zum Neurologen bei Brainfog und Taubheitsgefühlen, zum Pneumologen bei anhaltender Atemnot. Bei komplexen Verläufen ist die Überweisung in eine Post-COVID-Ambulanz der nächste Schritt.

4. Krankschreibung und AU-Bescheinigung

Dein Hausarzt stellt die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung aus. Innerhalb der ersten 6 Wochen zahlt dein Arbeitgeber weiter, ab Woche 7 springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Die Höchstbezugsdaür von 78 Wochen Krankengeld nach § 48 SGB V gilt auch für Long COVID – vorausgesetzt, dein Hausarzt dokumentiert die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit lückenlos.

5. Reha-Antrag und Schwerbehinderung

Wenn du langfristig eingeschränkt bist, kann dein Hausarzt einen Antrag auf medizinische Rehabilitation nach § 40 SGB V stellen. Bei einem GdB ab 50 kannst du zusätzlich einen Schwerbehindertenausweis beantragen – auch hier ist der Hausarzt erster Ansprechpartner für die ärztliche Befundbeschreibung.

Wann eine Post-COVID-Ambulanz sinnvoll ist

Eine Post-COVID-Ambulanz ist eine spezialisierte Einrichtung, meist an einem Universitätsklinikum oder einem großen Versorgungskrankenhaus. Dort landen Patientinnen und Patienten, die der Hausarzt allein nicht mehr abdecken kann.

KriteriumHausarztPost-COVID-Ambulanz
Erstkontaktjanein, nur mit Überweisung
Diagnostik-SpektrumBasis-Labore, EKG, LUFUSpezial-Diagnostik, Bildgebung, kardiopulmonale Belastung
Wartezeit Termin1–4 Wochen2–9 Monate
Therapie-Steürungsymptomatisch, langfristigDiagnostik, Therapie-Empfehlung
ZugangKrankenkassenkarteÜberweisungsschein vom Hausarzt

Eine Liste der Post-COVID-Ambulanzen in Deutschland findest du auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) und beim Long-COVID-Register des Robert Koch-Instituts. Stand 2026 sind es rund 80 spezialisierte Anlaufstellen – Tendenz steigend.

Wichtig: Die Überweisung zur Post-COVID-Ambulanz läuft immer über deinen Hausarzt. Ohne Überweisungsschein nimmst du als Selbstzahler einen langen Weg auf dich, der am Ende nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) als dein Vorteil

Seit 2004 gibt es in Deutschland die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) – auch Hausarztmodell genannt. Du verpflichtest dich schriftlich, immer zürst zu deinem Hausarzt zu gehen, bevor du einen Facharzt aufsuchst. Im Gegenzug bekommst du Vorteile:

  • kürzere Wartezeiten beim Hausarzt
  • bessere Koordination der Facharzt-Termine
  • li>verbindliche Dokumentation in einer Praxisakte
  • oft geringere Zuzahlungen

Für Long-COVID-Betroffene ist das Hausarztmodell besonders sinnvoll. Dein Hausarzt wird zum Koordinator, der alle Befunde sammelt, Doppeluntersuchungen vermeidet und die richtigen Fachärzte anspricht.

Was tun, wenn dein Hausarzt Long COVID nicht ernst nimmt?

Nicht jeder Hausarzt ist mit Long COVID vertraut. Manche kennen die ICD-10-Codes nicht, andere verwechseln die Symptome mit psychischen Belastungen. Wenn du das erlebst, hast du mehrere Wege:

1. Zweitmeinung in einer anderen Hausarztpraxis

Du hast das Recht, deinen Hausarzt zu wechseln. Die Krankenkasse übernimmt den Wechsel ohne Angabe von Gründen. Adressen findest du über die Arztsuche deiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vor Ort.

2. Patientenschutz und Selbsthilfegruppen

Initiativen wie die Long-COVID-Plattform der Bundesregierung, die Patientenorganisation Long COVID Deutschland oder die Selbsthilfegruppen vor Ort bieten dir Listen von Ärzten, die Long-COVID-Erfahrung haben. Diese Listen ersetzen keine ärztliche Empfehlung, sind aber ein guter Startpunkt.

3. Widerspruch bei der Krankenkasse

Wenn deine Krankenkasse eine beantragte Leistung ablehnt – etwa eine Reha-Maßnahme oder eine spezielle Diagnostik – hast du Widerspruchsrecht nach § 84 SGG. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.

Schritt-für-Schritt: So läuft dein erster Hausarzt-Termin

Mit dieser Vorbereitung sparst du Zeit und sicherst dir die richtige Diagnostik:

  1. Termin vereinbaren – Sag am Telefon, dass es um Long COVID geht. Viele Praxen vergeben dafür längere Zeitfenster.
  2. Symptom-Tagebuch mitbringen – Liste der Beschwerden, wann sie auftreten, wie stark sie sind (1–10).
  3. Vorerkrankungen auflisten – Auch frühere Infekte, Allergien, Medikamente.
  4. Fragen aufschreiben – Was du vom Hausarzt wissen willst, was du brauchst.
  5. Befunde mitbringen – Frühere Arztberichte, Laborwerte, Krankenhaus-Entlassungsberichte.
  6. Krankenversicherungsnummer – eGK-Chip oder Versichertennummer.
  7. Nach dem Termin: Lasse dir den ICD-10-Code U09.9! in deinen Befund schreiben, frage nach einer Überweisung und kläre die nächsten Schritte.

Facharzt-Überweisung: Welche Fachrichtung bei welchem Symptom?

Dein Hausarzt sollte dich gezielt überweisen. Diese Übersicht hilft dir, das Gespräch vorzubereiten:

HauptsymptomErste AnlaufstelleWann zwingend
Atemnot, HustenPneumologiebei anhaltender Luftnot, Saürstoffsättigung < 95 %
Herzrasen, BrustschmerzKardiologiebei Ruhepuls > 100, Schwindel
Brainfog, TaubheitNeurologiebei Lähmungen, Sprachstörungen
Erschöpfung, PEMInnere/ME/CFS-Spezialistbei Crash nach Belastung
SchlafstörungenSchlafmedizinbei > 3 Monaten Ein-/Durchschlafproblemen
Ängste, DepressionPsychiatrie/Psychotherapiebei Suizidgedanken sofort Notruf 112

Achtung bei ME/CFS-Verdacht: Wenn du nach Belastung eine Verschlechterung erlebst (Post-Exertionelle Malaise, PEM), ist Pacing das oberste Gebot. Eine Überweisung an einen spezialisierten ME/CFS-Arzt ist hier wichtiger als ein klassisches Sport-oder-Bewegungs-Programm. Mehr dazu im Beitrag ME/CFS-Pacing 2026: Energiemanagement + Crash-Vermeidung.

Long COVID, Hausarzt und Krankenkasse: Wie du Anträge richtig stellst

Bei Long COVID brauchst du oft mehrere Anträge parallel: Krankengeld, Reha, Schwerbehinderung, Hilfsmittel. Dein Hausarzt ist dabei dein wichtigster Partner – er liefert die medizinische Begründung, die die Krankenkasse für die Bewilligung braucht.

Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Innerhalb der ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung). Ab Woche 7 zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach § 44 SGB V, maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Achte darauf, dass dein Hausarzt die AU lückenlos bescheinigt – eine Lücke von nur einem Tag kann den Anspruch unterbrechen.

Medizinische Rehabilitation

Eine Reha kannst du bei der Rentenversicherung (DRV) oder der Krankenkasse beantragen. Wichtig: Bei Long COVID gibt es spezialisierte Reha-Kliniken, die Post-COVID-Programme anbieten. Dein Hausarzt kennt in der Regel die regionalen Angebote. Die Antragstellung läuft über deinen Hausarzt oder direkt bei der DRV.

Schwerbehinderung

Einen Schwerbehindertenausweis bekommst du beim Versorgungsamt deines Landkreises. Dein Hausarzt liefert die ärztliche Befundbeschreibung, das Versorgungsamt entscheidet über den GdB. Ab GdB 50 hast du Anspruch auf begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann sollte ich mit Long COVID zum Hausarzt gehen?

Spätestens 12 Wochen nach deiner Corona-Infektion, wenn Beschwerden fortbestehen oder neu auftreten. Warte nicht länger – je früher du dokumentiert bist, desto besser stehen deine Chancen auf Krankengeld, Reha und Schwerbehinderung.

Muss ich erst zum Hausarzt, bevor ich zum Facharzt darf?

Nein, du kannst in Deutschland grundsätzlich direkt zum Facharzt. Aber ohne Überweisung deines Hausarztes fehlt der Krankenkasse die hausärztliche Dokumentation, was die spätere Antragstellung erschwert. Im Hausarztmodell (HzV) ist die Überweisung Pflicht, dafür bekommst du Vorteile.

Welche Diagnostik steht mir bei Long COVID zu?

Nach § 27 SGB V hast du Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Untersuchungen. Dazu gehören: Blutwerte, EKG, Lungenfunktion, Belastungstests, Bildgebung bei konkretem Verdacht, neurologische Abklärung. Dein Hausarzt entscheidet mit dir, was in deinem Fall sinnvoll ist.

Bekomme ich bei Long COVID Krankengeld?

Ja, wenn du arbeitsunfähig bist und die Voraussetzungen nach § 44 SGB V erfüllst. Die Höhe des Krankengelds beträgt 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts. Die Bezugsdaür ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Eine lückenlose AU-Bescheinigung ist Pflicht.

Was kostet die Post-COVID-Ambulanz?

Wenn du eine Überweisung deines Hausarztes hast, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ohne Überweisung zahlst du die Spezialsprechstunde als Selbstzahler – je nach Klinik 100 bis 400 Euro pro Termin. Lass dir also immer zürst eine Überweisung ausstellen.

Dein nächster Schritt

Vereinbare noch heute einen Termin bei deinem Hausarzt. Bring dein Symptom-Tagebuch mit, schildere ihm offen, was sich seit deiner Infektion verändert hat, und bitte um die ICD-10-Codierung U09.9! gemeinsam mit U07.1!. Wenn dein Hausarzt unsicher ist, frag nach einer Überweisung in eine Post-COVID-Ambulanz oder einen ME/CFS-Spezialisten.

Auf sozialrat.org findest du weitere Beiträge, die dir helfen:


Hinweis zur Rechtsberatung: Dieser Beitrag informiert dich über deine Rechte nach § 27 SGB V und § 73 SGB V. Er ersetzt keine individülle Rechtsberatung. Bei konkreten Anliegen – etwa einem Widerspruch gegen einen Krankenkassen-Bescheid – wende dich an einen Sozialverband wie den VdK, den SoVD oder eine zugelassene Beratungsstelle nach § 11 Abs. 2 RDG.

Zuletzt geprüft: 20.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Geprüft gegen: SGB V (Stand: 20.06.2026) · ICD-10-GM 2026 · NICE NG188 (Stand 2024) · RKI-Definition Post-COVID (Stand 2025)

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Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steürberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

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