Arthrose Hüfte 2026: ICD-10 M16 + Hüft-OP

Zuletzt geprüft: 21.06.2026 · Autor: Salomo Swoboda · Lesedauer: ca. 11 Minuten

Arthrose Hüfte 2026: ICD-10 M16 + Hüft-OP

Wenn du beim Aufstehen, beim Treppensteigen oder bei langen Spaziergängen tiefe Schmerzen in der Leiste spürst, denkst du vielleicht zuerst an einen eingeklemmten Nerv. Tatsächlich steckt aber bei vielen Betroffenen eine Hüftgelenksarthrose dahinter — die sogenannte Coxarthrose. Du bist damit nicht allein: Die Hüftarthrose ist nach der Kniearthrose die zweithäufigste Gelenkarthrose in Deutschland.

In diesem Beitrag erfährst du, wann eine Hüft-OP (TEP) sinnvoll ist, welche ICD-10-Codes die Ärztin oder der Arzt dokumentiert, welche Reha-Ansprüche du nach § 39 SGB V hast und wie lange ein künstliches Hüftgelenk typischerweise hält. Wir trennen dabei ärztliche Information von rechtlicher Bewertung — eine individuelle OP-Empfehlung oder Rechtsberatung ersetzt dieser Text nicht.

Was ist Coxarthrose? ICD-10 M16 kurz erklärt

Die Coxarthrose (auch Koxarthrose, lateinisch Arthrosis deformans coxae) ist eine degenerative Erkrankung des Hüftgelenks. Der schützende Knorpel an Hüftpfanne und Hüftkopf verschleißt, bis die Knochen direkt aufeinander reiben. Das macht sich typischerweise durch einen belastungsabhängigen Schmerz in der Leiste bemerkbar, oft ausstrahlend in den Oberschenkel oder die Lendenwirbelsäule.

In der ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten, German Modification) wird die Hüftarthrose unter M16 verschlüsselt:

ICD-10-Code Bezeichnung
M16.0 Primäre Koxarthrose, beidseitig
M16.1 Primäre Koxarthrose, sonstige (einseitig, o. n. A.)
M16.2 Koxarthrose als Folge einer Dysplasie, beidseitig
M16.3 Sonstige dysplastische Koxarthrose (einseitig, o. n. A.)
M16.4 Posttraumatische Koxarthrose, beidseitig
M16.5 Sonstige posttraumatische Koxarthrose (einseitig, o. n. A.)
M16.6 Sonstige sekundäre Koxarthrose, beidseitig
M16.7 Sonstige sekundäre Koxarthrose (einseitig, o. n. A.)
M16.9 Koxarthrose, nicht näher bezeichnet

Die Diagnose wird meist über ein Röntgenbild gesichert: Verschmälerung des Gelenkspalts, subchondrale Sklerose und Osteophyten sind typische Zeichen. Eine MRT ist nur in Sonderfällen nötig (etwa bei Verdacht auf Hüftkopfnekrose oder Labrumriss).

Hüft-TEP: Wann kommt eine Operation in Frage?

Eine Hüft-TEP ist nicht die erste Therapieoption. Zunächst versuchen Ärztinnen und Ärzte, mit konservativen Maßnahmen Linderung zu schaffen: Physiotherapie, Gewichtsreduktion, entzündungshemmende Medikamente, gezielte Injektionen. Erst wenn diese Mittel ausgeschöpft sind und die Lebensqualität dauerhaft eingeschränkt bleibt, wird die OP-Indikation gestellt.

Eine Hüft-TEP besteht aus vier Komponenten:

  • Hüftpfanne (Acetabulum-Komponente, meist Titan)
  • Inlay (Polyethylen, Keramik oder Metall)
  • Hüftkopf (Keramik oder Metall)
  • Hüftschaft (Femur-Komponente, Titan, zementiert oder zementfrei)

Die Auswahl hängt von deinem Alter, deiner Knochenqualität und deinem Aktivitätslevel ab. Jüngere, aktive Patienten erhalten häufig zementfreie Prothesen mit Keramik-Kopf, ältere Patienten mit osteoporotischem Knochen eher zementierte Varianten. Deine Operateurin oder dein Operateur wird mit dir die für dich passende Variante besprechen.

Reha nach der Hüft-OP: deine Ansprüche nach SGB V

Nach einer Hüft-TEP steht dir eine medizinische Rehabilitation zu — die meisten Patienten beginnen sie direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt als Anschlussrehabilitation (AHB). Die gesetzliche Grundlage findest du im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

„(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111c besteht; dies schließt mobile Rehabilitationsleistungen durch wohnortnahe Einrichtungen ein. Leistungen nach Satz 1 sind auch in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 1 des Elften Buches zu erbringen.“

§ 40 Abs. 1 SGB V, gesetze-im-internet.de

Die Krankenhausbehandlung selbst — also die Operation mit anschließendem stationärem Aufenthalt — regelt § 39 SGB V. Danach hast du Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn das Behandlungsziel nicht ambulant oder teilstationär erreicht werden kann. Die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Frührehabilitation.

Die medizinische Rehabilitation als solches ist Teil der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V. Dort heißt es in Absatz 1:

„(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst […] 6. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen.“

§ 27 Abs. 1 SGB V, gesetze-im-internet.de

Wer ist Kostenträger der Reha — Krankenkasse oder Rentenversicherung?

Eine häufige Frage: Wer zahlt die Reha nach einer Hüft-TEP? Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab:

  • DRV (Deutsche Rentenversicherung) ist vorrangig zuständig, wenn du erwerbstätig bist oder warst und die Reha deine Erwerbsfähigkeit sichern soll.
  • Krankenkasse ist zuständig, wenn keine Erwerbsfähigkeit mehr zu sichern ist (etwa bei Altersrentnern) oder wenn vorrangig die Behandlung der Krankheit im Vordergrund steht.
  • AHB (Anschlussrehabilitation) nach Krankenhausbehandlung wird in der Regel direkt über das Krankenhaus beantragt — du musst dich also nicht selbst an die Kasse wenden.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert ausführlich über Reha-Antragsstellung, Wunsch- und Wahlrecht und Voraussetzungen. Falls dein Antrag abgelehnt wird, hast du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch eingelegt werden — das ist ein eigenes Thema, das wir in einem Schwester-Artikel zur Reha-Klinik bei Arthrose vertiefen.

Haltbarkeit der Hüft-TEP: Wie lange hält ein künstliches Hüftgelenk?

Eine moderne Hüft-TEP ist heute kein Provisorium mehr, sondern auf Jahrzehnte ausgelegt. Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) dokumentiert Standzeiten und Auswertungen für künstliche Hüft- und Kniegelenke. Die wichtigsten Eckdaten:

  • Etwa 90 % der Hüft-TEP halten länger als 15 Jahre.
  • Nach 20 Jahren liegt die Standzeit bei rund 80–85 %.
  • Jüngere Patienten (unter 60) haben statistisch ein höheres Risiko für eine Wechseloperation, weil sie das Gelenk länger und stärker belasten.
  • Materialien mit Keramik-Keramik-Gleitpaarung zeigen geringeren Abrieb, sind aber nicht für jeden Patienten geeignet.

Eine Wechseloperation ist technisch anspruchsvoller und aufwendiger als die Erstimplantation. Sie wird nötig, wenn die Prothese sich lockert, der Verschleiß fortschreitet oder eine Infektion auftritt. Wie du eine anstehende Wechsel-OP erkennst, welche Risiken bestehen und welche Reha-Ansprüche du hast, liest du im Schwester-Artikel zur Arthrose Knie Therapie — die Mechanismen bei TEP-Versagen sind bei Knie und Hüfte vergleichbar.

Häufige Fragen zur Hüft-OP bei Arthrose

Wie lange dauert eine Hüft-TEP-Operation?

Die Operation selbst dauert etwa 60 bis 90 Minuten. Dazu kommen Vorbereitung, Narkose-Einleitung und Aufwachphase. Der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus liegt meist bei 5 bis 10 Tagen, danach beginnt die Reha.

Wann kann ich nach einer Hüft-OP wieder Auto fahren?

Die meisten Patienten sind nach 6 bis 8 Wochen wieder in der Lage, Auto zu fahren — vorausgesetzt, sie können das Bein sicher belasten und keine Gehhilfen mehr nutzen. Kläre das vor der ersten Fahrt mit deiner Operateurin oder deinem Operateur.

Welche Komplikationen können auftreten?

Wie bei jedem operativen Eingriff gibt es Risiken: Thrombose, Infektion, Luxation (Ausrenken des Gelenks), Nervenschäden und Beinlängenunterschied. Die Häufigkeit schwerer Komplikationen liegt insgesamt unter 5 Prozent. Deine Klinik wird dich im Aufklärungsgespräch ausführlich informieren.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Hüft-TEP?

Ja, die Krankenkasse übernimmt die Kosten der stationären Behandlung über die DRG-Fallpauschale (Diagnosis Related Groups). Die Prothese, die OP, der Krankenhausaufenthalt und die unmittelbare Reha sind damit abgedeckt. Du zahlst lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Krankenhaustag (maximal 28 Tage pro Kalenderjahr).

Kann ich eine zweite Meinung einholen?

Ja, das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung ist gesetzlich verankert. Bei planbaren Eingriffen wie einer Hüft-TEP übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine unabhängige zweite ärztliche Einschätzung. Frag deine Krankenkasse nach einer Liste zugelassener Zweitmeiner.

Was du jetzt tun kannst

Wenn du den Verdacht hast, dass deine Hüftschmerzen auf eine Coxarthrose zurückgehen, sprich zuerst mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt. Bei fortgeschrittener Arthrose überweist sie oder er dich an eine orthopädische Praxis. Lass dir vor der OP-Indikation einen Physiotherapie-Versuch verschreiben — konservative Maßnahmen können den Zeitpunkt der Operation oft um Jahre hinauszögern.

Bereite dich auf das Gespräch mit deiner Ärztin oder deinem Arzt vor: Notiere dir, seit wann die Schmerzen bestehen, in welchen Situationen sie auftreten und welche Einschränkungen du im Alltag hast. Eine Gewichtsreduktion bei Überlastung des Gelenks und gezielte Bewegung können den Verlauf positiv beeinflussen.

Wenn die OP ansteht: Kläre vorab mit deiner Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung, wer Kostenträger der Reha ist, und welche Klinik in Frage kommt. Dein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) gibt dir dabei Mitbestimmung. Die Reha selbst — meist drei Wochen stationär oder ambulant — ist der entscheidende Schritt zurück in einen schmerzfreien Alltag.

Worauf du vor der Hüft-OP achten solltest

Neben der medizinischen Vorbereitung gibt es einige praktische Punkte, die du selbst in die Hand nehmen kannst. Wer vor der Operation Muskeln rund um das Hüftgelenk aufbaut, erholt sich typischerweise schneller. Sprich mit deiner Hausärztin oder deinem Orthopäden über ein präoperatives Training — viele Kliniken bieten inzwischen sogenannte Pre-Hab-Programme an.

Organisiere deinen Alltag für die Zeit nach der Entlassung: Stolperfallen wie lose Teppiche solltest du entfernen, ein erhöhter Toilettensitz und eine rutschfeste Duschmatte erleichtern die ersten Wochen. Besorge dir eine Greifhilfe und übe bereits vor der OP das Gehen mit Unterarmgehstützen — das Sicherheitsgefühl danach ist deutlich höher.

Kläre außerdem frühzeitig die häusliche Versorgung: Wer kümmert sich um Einkauf, Mahlzeiten und Haushalt in den ersten vier bis sechs Wochen? Viele Krankenkassen übernehmen für diese Zeit eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt oder du alleinstehend bist. Auch eine häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V kann ärztlich verordnet werden, wenn du sie vorübergehend brauchst.

Leben mit der Hüft-TEP: was sich im Alltag verändert

Die meisten Patienten berichten nach der Reha von einer deutlichen Schmerzreduktion und können Alltagsbewegungen wieder schmerzfrei ausführen. Sportliche Aktivitäten wie Schwimmen, Radfahren, Wandern und Nordic Walking sind mit einer Hüft-TEP gut möglich. Von Hochrisikosportarten mit Stoßbelastung (Sprung-Sport, Kontaktsport, extremes Gewichtheben) raten die meisten Operateure ab — sie erhöhen das Risiko für Lockerung und vorzeitigen Verschleiß.

Bei der Prothesenpflege gelten drei Faustregeln: Infektionsschutz, regelmäßige Kontrolle und gesunde Belastung. Zahnärztliche Eingriffe oder Blasenentzündungen sollten immer unter dem Hinweis auf die Prothese behandelt werden, damit dein Zahnarzt oder deine Ärztin gegebenenfalls eine Antibiotika-Prophylaxe verordnet. Eine körperliche Untersuchung der Prothese empfehlen Fachgesellschaften in den ersten zwei Jahren jährlich, danach in Absprache mit deiner Orthopädin oder deinem Orthopäden.

Hinweis zur Rechtsberatung: Dieser Artikel informiert über medizinische und sozialrechtliche Zusammenhänge bei Hüftarthrose und Hüft-TEP. Er ersetzt weder eine individuelle ärztliche Beratung noch eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine zugelassene Beratungsstelle.

Quellen und weiterführende Informationen

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – Volltext-Pflichtverweis:

  • § 1 Abs. 1 RDG (Anwendungsbereich): Rechtsdienstleistungen sind besondere Dienstleistungen, die eine juristische Prüfung des Einzelfalls erfordern.
  • § 3 RDG (Definition): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • § 5 RDG (Erlaubnistatbestände): Rechtsdienstleistungen dürfen nur von registrierten Erlaubnisinhabern erbracht werden (z. B. Rechtsanw<e;, Rentenberater, Steuerberater).
  • § 6 RDG (Vereinzelte Hilfeleistungen, Inkasso): Auch unentgeltliche oder vereinzelte Rechtsdienstleistungen unterliegen dem RDG – wir informieren, beraten aber nicht im Sinne des RDG.

Sozialrat Deutschland e. V. erbringt keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine zugelassene Beratungsstelle (Pflegestützpunkt, VdK, Sozialverband Deutschland, Anwaltskanzlei mit Sozialrecht-Schwerpunkt).

Widerspruch fristgerecht einlegen: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der ausstellenden Behörde (§ 84 SGG). Fristbeginn ist die Bekanntgabe, eine Rechtsbehelfsbelehrung ist Teil des Bescheids. Bei verpasster Frist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X) möglich sein, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren.

Widerspruch fristgerecht einlegen: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der ausstellenden Behörde (§ 84 SGG). Fristbeginn ist die Bekanntgabe, eine Rechtsbehelfsbelehrung ist Teil des Bescheids. Bei verpasster Frist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X) möglich sein, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren.

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